Reiserücktritt: Bis 1 Monat vor Reisebeginn mit schriftlicher Kündigung. Bei Kündigung erstatten wir die Anzahlung abzgl. 30 Euro Bürokosten zurück.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reiserücktritt: Bis 1 Monat vor Reisebeginn mit schriftlicher Kündigung. Bei Kündigung erstatten wir die Anzahlung abzgl. 30 Euro Bürokosten zurück."

Transkript

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstalter Nordtour Reisebedingungen Äksyt Ämmät Informationen: Sie können uns telefonisch fast immer erreichen. E - Mails beantworten wir täglich. Wir beantworten gerne weitere Fragen, die unsere Touren betreffen. Bitte schauen Sie unsere Programme und Packzettel sowie Buchungskonditionen genau an. Reservierungen: Sie können unsere Touren direkt bei uns per Brief oder per buchen, bei kurzfristigen Buchungen auch telefonisch. Bei Buchung verlangen wir eine Vorausbezahlung von 20% des Tourenpreises. Wenn die Anzahlung auf unser Konto angekommen ist, schicken wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Damit ist die Buchung gültig. Den Restpreis bitte vor Ankunft überweisen. Reiserücktritt: Bis 1 Monat vor Reisebeginn mit schriftlicher Kündigung. Bei Kündigung erstatten wir die Anzahlung abzgl. 30 Euro Bürokosten zurück. Kündigung der Tour: Wenn ein Monat vor der jeweiligen Tour die Mindestgruppengrösse nicht erreicht wird, haben wir das Recht die Tour wegen zu geringer Nachfrage abzusagen (s. Minimumgruppe). Sie werden von uns benachrichtigt und bekommen die komplette Anzahlung zurück. Weitere Forderungen können wir nicht anerkennen. Leistungen: Siehe jeweilige Tour.

2 Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen für die von Ihnen mit angemeldeten Teilnehmer wie für Ihre eigenen einzustehen, wenn Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von ae abenteuer & exotik Begegnungsreisen GmbH ( a & e ) zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Über den Vertragsschluss informiert a & e den Kunden mit der Buchungsbestätigung. 2. Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der alle Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 (a) genannten Grund abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift der Zahlung bei a & e. 3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung (a) Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung von a & e in dem zur betreffenden Reise gehörenden Detailprogramm in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Leistungsträger (z.b. Hotels) und Reisevermittler (z.b. Reisebüros) sind von a & e nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die von der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung von a & e abweichen und über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen. (b) Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben und Preise sind für a & e bindend. a & e behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich a & e vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. 4. Leistungs- und Preisänderungen (a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von a & e nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. (b) Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. (c) Bei einer Preiserhöhung von über 5 Prozent des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn a & e in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von a & e über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt des Reisenden, Eintritt einer Ersatzperson, Umbuchung, nicht in Anspruch genommene Leistungen (a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei a & e. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich gegenüber a & e zu erklären. (b) Tritt der Kunde zurück, so verliert a & e den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von a & e ersparten Aufwendungen sowie dessen, was a & e durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. a & e kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschaliert kann wie folgt verlangt werden: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises, ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises, ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises, ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises, ab 07. bis zum Tag des Reiseantritts: 80% des Reisepreises. Dem Kunden bleibt in jedem Fall unbenommen, a & e nachzuweisen, dass a & e überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als berechnet. (c) Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. a & e kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber a & e für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. (d) Bei Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) kann a & e ein Umbuchungsentgelt von bis zu 25,00 pro Reisevertrag erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisezieles oder Reisedatums, die später als 90 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß der hier in (a) genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In Einzelfällen kann a & e sich um eine Umbuchung auch nach dem 90. Tag vor Reiseantritt bemühen. (e) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z.b. infolge vorzeitiger Rückreise) so wird sich a & e bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese bei tatsächlicher Erstattung an den Reisenden zurückzahlen. 6. Rücktritt / Kündigung des Reiseveranstalters (a) a & e kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn a & e in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. (b) Stört der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch a & e nachhaltig, oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann a & e ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält a & e den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die a & e aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird a & e durch die jeweilige Reiseleitung vertreten. 7. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl a & e als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz ( 651j BGB, 651e Abs.3 BGB). Danach kann a & e für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist a & e verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden (a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen (Notfalltelefon in Hamburg ist Tag und Nacht erreichbar) und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. (b) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei a & e die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. a & e kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. (c) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet a & e innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. a & e informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages ( 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 9. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung (a) Die vertragliche Haftung von a & e für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunde und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit a & e für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. (b) Die deliktische Haftung von a & e für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf Euro beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. (c) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. 10. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist a & e verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden und muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss a & e den Kunden informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite und auf der Internetseite von a & e abrufbar. 12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften (a) a & e informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.b. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. (b) a & e haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung, den Zugang und die Richtigkeit notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende a & e mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass a & e gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat. (c) Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzt. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung (a) Reisevertragliche Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) bei uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Die Schriftform wird empfohlen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder a & e gegenüber anzuzeigen. (b) Ansprüche des Reisenden nach den 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 14. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde a & e zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. 15. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen a & e und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16. Veranstalter Reiseveranstalter: ae abenteuer & exotik Begegnungsreisen GmbH Geschäftsführerin: Anja Dejoks Hans-Henny-Jahn-Weg 19, Hamburg Tel.: ++49 (0) Fax: ++49 (0) info@ae-reiseteam.de

3 EUROVELO Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Stand November 2008 für Reisende mit Wohnsitz in der Schweiz. Es freut uns, dass Sie sich für das Angebot von EUROVELO interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Da wir über ein begrenztes Angebot an Plätzen verfügen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig zu einer Reise anzumelden.es freut uns, dass Sie sich für das Angebot von EUROVELO interessieren und wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen. 1. Vertragsgegenstand Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Hofmann Veloreisen GmbH (nachfolgend HVR genannt ) und für ausschliesslich von HVR veranstaltete Reisearrangements. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Durch die vorbehaltlose Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch HVR kommt zwischen Ihnen und HVR der Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inkl. diesen Allg. Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und HVR wirksam. 2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. 3. Leistungen Die Leistungen von HVR sind im Prospekt beschrieben und beginnen, wenn in den Reiseunterlagen nichts anderes vermerkt, ab Ausgangsort der Reise und enden am Schlussort. Für die An- u. Rückreise zum Ausgangsort bzw. ab Schlussort sind Sie selber zuständig. 4. Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von CHF (Euro 200.-) pro Person zu leisten. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei HVR einzutreffen. Nicht fristgerechte Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt HVR, die Reiseleistungen zu verweigern und Bearbeitungsgebühren geltend zu machen. Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor der Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Änderungen oder Wechsel von Hotels sind bei Buchungen von weniger als 30 Tagen wahrscheinlich. 5. Reiseänderung oder Annullierung der Reise 5.1 Annullierungskosten: Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 22 Tage vor Reisebeginn werden folgende Annullierungskosten erhoben: Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises. 7-0 Tage vor Reisebeginn inkl. Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises. 5.2 Annullierungskostenversicherung Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Haben Sie bereits eine Versicherung abgeschlossen, so können Sie bei der Buchung auf unsere Versicherung verzichten. In diesem Falle sind Sie persönlich für die Bezahlung der Annullierungskosten verant-wortlich. 5.3 Ersatzreisender Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen. Benennen Sie den/die Ersatzreisende/n zu spät oder kann er auf Grund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung. 6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen 6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: HVR behält sich ausdrücklich das Recht vor, die im Prospekt aufgeführten Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. 6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind aus folgenden Gründen möglich: a) nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder c) Wechselkursänderungen. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu. 6.3 Programmänderungen nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. HVR behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. HVR bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. HVR kann insbesondere wegen Änderungen im Reiseprogramm (auch während der Reise), die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten zurückzuführen sind und für die HVR nicht einzustehen hat, nicht haftbar gemacht werden. HVR orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder Programmänderungen vorgenommen werden. Führt die Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertags-punktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen, b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurück-treten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis rückerstattet. Oder c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) und c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder der Programmänderung zu. 7. Reiseabsage durch HVR 7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen. HVR ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt HVR Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis abzüglich event. Kosten zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten und weitere Schadenersatzforderungen. 7.2 Mindestteilnehmerzahl Für alle von HVR angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann HVR die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen. 7.3 Höhere Gewalt, Streiks usw. Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen usw., behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann HVR die Reise absagen. HVR ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.

4 8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise HVR kann Programm, Ablauf oder einzelne Leistungen jederzeit ändern. Sollte diese Änderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet HVR Ihnen den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. 9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern diese HVR nicht belasten. Allfällige Kosten wie z. B. Rücktransport usw. gehen zu Ihren Lasten. Ein Abschluss einer Rückreisekostenversicherung deckt Ihre Kosten. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. 10. Beanstandungen 10.1 Fristen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der HVR-Reiseleitung unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich festhalten. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadensersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns Verwirkung Ihrer Ansprüche Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadensersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. 11. Haftung von HVR 11.1 Allgemeines Wir haften für Sie im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen, Abläufe u. Ä. aus Gründen, die HVR nicht beeinflussen kann, undurchführbar sein, kann HVR dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Generell gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen. Für Schäden infolge Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks bestehen Ansprüche HVR gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HVR zurückzuführen sind. HVR vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es der Reiseleitung von HVR nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den doppelten Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden Haftungsausschlüsse Jegliche Schadensersatzpflicht von HVR ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: - Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise, - auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, - auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches HVR trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Reiseteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die gebuchte Radreise erhöhte Gefahren nach sich zieht. Die Reiseleitung nimmt Rücksicht auf die Fahrkenntnisse der Teilnehmer; jeder Teilnehmer nimmt auf den Reisen auf eigene Gefahr teil und ist selber verantwortlich für seine Fahrsicherheit, namentlich die Be-achtung der Verkehrsregeln und das Tragen eines Sicherheitshelmes. Für die Wegbeschaffenheit kann HVR nicht verantwortlich gemacht werden Personenschäden Für Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Erkrankung usw.), die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet HVR in der Höhe des zweifachen Reisepreises im Rahmen dieser Allg. Vertrags- und Reisebedingungen sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze nur, sofern diese Schäden grob fahrlässig durch HVR oder einen seiner Dienstleistungsträger verschuldet worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Personenschäden, welche allein auf das Verschulden eines beauftragten Leistungsträgers zurückzuführen sind. Die Haftung von HVR ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Gast Anweisungen unsererseits z. B. aus Sicherheitsgründen u. Ä. keine Folge leistet Wertgegenstände Für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. sind Sie selber verantwortlich. Dies gilt in den Hotels sowie während der Radreise. 12. Einreise, Visa- und Gesundheitsvorschriften Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sowie Visa- und Passbestimmungen verantwortlich. Die Kosten bei einer allfälligen Einreiseverweigerung haben Sie zu übernehmen. 13. Ombudsmann Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombuds-mann der Schweizer Reisebranche gelangen. Er ist bestrebt eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach 383 CH-8034 Zürich 14. Sonstiges 14.1 Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HVR. Änderungen der Leistungen insbesondere der Routen, Hotels und Preise sind vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern Die Verwendung des eigenen Fahrrades ist möglich. HVR macht Sie jedoch aufmerksam, dass unsere Anhänger für von HVR unterschiedliche Fahrräder keine oder nur erschwerte Transportmöglichkeit haben. Für Beschädigungen wie z. B. Kratzer usw. kann HVR nicht haftbar gemacht werden. Eine Wartung oder andere Serviceleistungen durch die Reisebegleiter sind ausgeschlossen. 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Im Verhältnis zwischen dem Kunden und HVR ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen HVR können nur an deren Firmensitz von Hofmann Veloreisen GmbH, Poststrasse 13, 6300 Zug angebracht werden. Veranstalter Hofmann Veloreise GmbH Poststrasse 13, 6300 Zug Einreiseformalitäten (Änderungen vorbehalten) Staatsangehörigkeit: Reiseland: A CH F I Schweiz, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien ID ID ID ID Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Island, Norwegen, Schweden P P P P Griechenland ID P ID ID

5 Irland P P P ID Luxemburg P P ID ID (Abkürzungen: ID - Gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass, P - Gültiger Reisepass) Nachfolgende Reisebedingungen gelten für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland und der EU. Allgemeine Reisebedingungen für Reisen mit Eurovelo Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen DE und CH Regelungen ( 651a-m BGB; 4-11 BGB-InfoVO und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und der Hofmann Veloreisen GmbH/Eurovelo (nachfolgend HVR genannt). 1. Abschluss des Reisevertrages. Mit der Anmeldung bietet der Kunde HVR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form ( ) vorgenommen werden Sie können auch das schriftliche Anmeldeformular verwenden, welches sich im Katalog oder auf der Homepage befindet. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Ver-pflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HVR, die keiner besonderen Form bedarf, zustande. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersenden den Reisepreissiche-rungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von unserer Seite vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.b. Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annimmt. 2. Anzahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreis-sicherungsscheines sind 20% der Gesamtreisekosten d.h. Euro oder CHF fällig und damit anzuzahlen. Die Anzahlung wird selbstve-rständlich auf den Gesamtreisepreis angerechnet. 3. Restzahlung Die Restzahlung erfolgt nach Erhalt der 2. Bestätigung wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann und muss. Bei kurzfristiger Buchung ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden von HVR oder seiner Buchungsstelle zugesandt. 4. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reiseprospekt sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der individuellen, dem Kunden zugesandten Reisebestätigung. Bitte überprüfen Sie diese unverzüglich nach Erhalt darauf hin, ob alle von Ihnen gewünschten Leistungen aufgeführt sind und teilen Sie uns ggf. Änderungswünsche schriftlich mit. 5. Leistungs- und Preisänderungen Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von HVR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der von Ihnen gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über derartige Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich zu informieren. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reise-vertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbaren Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam. Im Falle der erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung um mehr als 5% kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HVR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der wesentlichen Reiseleistung bzw. Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen. 6. Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei HVR. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er durch eine mögliche anderweitige Ver-wendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu berücksichtigen. HVR kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung kann HVR wie folgt verlangen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ab 6. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises ab Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von HVR berechneten Höhe entstanden ist. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. HVR kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag als Ersatzperson eintretende Dritte und der ursprüngliche Reisende haften gegenüber HVR für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die HVR ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von HVR zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch

6 des Kunden auf (anteilige) Rückerstattung des Reisepreises für diese nicht in Anspruch genommenen Leistungen. HVR wird sich indes bei den Leistungsträgern ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und bezahlt diese an den Kunden zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an HVR zurückerstattet worden sind. 8. Rücktritt und Kündigung durch HVR Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann HVR nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und er zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. HVR wird dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstattet. Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch HVR nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, so kann HVR ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält HVR den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 9. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl HVR als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz ( 651j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 10. Versicherung Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisekrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen können Sie über uns erhalten. 11.Gewährleistung; Kündigung der Reise durch den Kunden Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatz-leistung erbringt. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Scha-densersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den HVR nicht zu vertreten hat. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HVR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder ist ihm die Reise aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund infolge eines solchen Mangels nicht zuzumuten, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. In seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen wird empfohlen, durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Der Kunde hat vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, durch HVR verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes gerecht-fertigt ist. 12. Beschränkungen der Haftung Die vertragliche Haftung des Reise-veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei-fachen Reisepreis (in der CH zweifach) beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind. HVR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von HVR sind. HVR haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von HVR ursächlich geworden ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich HVR gegenüber dem Kunden hierauf berufen. 13. Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen oder begleitenden Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sie um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden oder nicht zu erreichen, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben, ggf. unter unten genannter Telefonnummer. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HVR geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die Frist gilt nicht für die Schadensanzeige und die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls bei Gepäckverlust oder Beschädigung binnen 7 Tagen nach der Annahme und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist, zu melden. Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und HVR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder HVR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

7 15.Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens HVR ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Gast über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Bestätigung der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbe-förderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite und auf der Internetseite von HVR sowie in den Geschäftsräumen von HVR einsehbar. Diese Regelung gilt nur für Flugreisen, welche HVR selber anbietet. Bei vermittelten Reisen mit Flug gelten die Bestimmungen der jeweiligen Partner. 16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften HVR informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Passund Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.b. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweis-pflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisen-vorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den Reiseveranstalter beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet der Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er selbst die Verzögerung verschuldet hat. Kunden, die nicht Schweizer oder deutsche Bürger sind, müssen bei Anmeldung zur Reise dem Reiseveranstalter ihre Nationalität mitteilen. Kunden, die ihre Staatsangehörigkeit gewechselt haben oder staatenlos sind, müssen dies mit der Reisebuchung ebenfalls mitteilen, damit eventuelle konsularische Bestimmungen geprüft werden können. 17. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 18. Sonstiges Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und den Kunden mit Wohnsitz in Deutschland findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz und andere ausschliesslich Schweizer Recht. Soweit bei Klagen gegen HVR im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung für Kunden mit Wohnsitz in DE. Der Kunde kann den Reiseveranstalter an seinem Sitz in der Schweiz oder dem Sitz der Vertretung in Deutschland verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechtes oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. 19. Erhöhtes Unfallrisiko. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die angebotenen Reisen erhöhte Gefahren mit sich ziehen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und ist selber verantwortlich für seine Fahrsicherheit, namentlich die Beachtung der Verkehrsregeln, Tragen eines Sturzhelms etc. Für die Wegbeschaffenheit kann HVR nicht verantwortlich gemacht werden. 20. Wertgegenstände. Für einen sichere Aufbewahrung von Wertgegen-ständen wie Bargeld, Schmuck Kreditkarten, Foto- u. Videoausrüstungen etc. sind Sie selber verantwortlich. Dies gilt in den Hotels sowie während der Reise. 21. Fotos auf den Reisen durch HVR gemacht. Mit der Buchung einer Reise sind Sie ausdrücklich einverstanden, dass alle evt. auf einer Reise gemachten Fotos oder Videoaufnahmen durch einen Mitarbeiter von HVR oder einen Vertreter unentgeltlich für Radreisewerbezwecke, namentlich z. B. unser Katalog benutzt werden dürfen. 22. Benutzung eigenes Fahrrad. Wenn Sie auf einer Reise Ihr eigenes Fahrrad benutzen, besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Für die Sicherheit sind Sie selber verantwortlich. Für Beschädigungen, wie z. B. Kratzer etc. kann HVR nicht haftbar gemacht werden. Reparaturen durch unsere Reiseleiter sind ausgeschlossen. Veranstalter: Hofmann Veloreisen GmbH/Eurovelo, Poststrasse, CH-6300 Zug. Inhaber und Geschäftsführer Dr. Franz HofmannStand: November 2007 Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 4. November 2008 )

8 REISEBEDINGUNGEN Weinradel 1. Anmeldung Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise bestätigen. Sollte der Inhalt der Rechnung von Ihrer Anmeldung abweichen, können Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme zurücktreten. Sonst kommt die Buchung in der bestätigten Form zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für die Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. 2. Anzahlung/Restzahlung Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises (max. 260,- ) pro Person fällig. Wenn Sie bei einem Reisebüro gebucht haben, ist diese Anzahlung dort zu leisten. Wenn Sie bei WEINRADEL direkt gebucht haben, überweisen Sie den Anzahlungsbetrag bitte auf das Konto Nr bei der Sparkasse Aachen (BLZ: , IBAN: DE , SWIFT/BIC: AACSDE33). Spätestens vier Wochen vor Reiseantritt ist die Restzahlung des Rechnungsbetrags fällig. 3. Leistungen und Preise Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in den Beschreibungen der Reise erläutert. Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden. Die Preise gelten nur für Reisen, die im Kalenderjahr 2009 stattfinden. Liegen zwischen dem Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns eine Erhöhung des Reisepreises bis zu 5 % vor, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Einreise-, Hafen- oder Flughafengebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Über eine solche Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unzulässig. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5 % können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt der Reise Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir Ihnen pro Person eine Entschädigung von 15 % des Pauschalpreises bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt. Bei einem Rücktritt zwischen dem 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt beträgt die Entschädigung pro Person 30 % des Pauschalpreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 21. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn werden 60 % und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises fällig. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Sollten Sie den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Platz durch eine andere Person besetzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Gegen das Kostenrisiko im Rücktrittsfall können Sie sich durch Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ein Informationsblatt der Versicherung mit anhängendem Überweisungs- bzw. Zahlkartenvordruck, der Ihnen einen problemlosen Versicherungsabschluss per Bank-/Postüberweisung ermöglicht. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. 5. Pass-, Visumserfordernisse, Gesundheitsbestimmungen Für die für Grenzübergänge erforderlichen Papiere wie Pass oder Visum sind Sie selbst verantwortlich. Vor Vertragsschluss werden wir oder das in unserem Auftrag tätige Reisebüro Sie über notwendige Formalitäten und Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente informieren. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln. 6. Mindestteilnehmerzahl Für die Durchführung der Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Im Fall, dass diese Zahl nicht erreicht wird, kann WEINRADEL bis 4 Wochen vor Reiseantritt den Rücktritt erklären. Der angezahlte Reisepreis wird nach unverzüglicher Inkenntnissetzung des Kunden zurückerstattet, jedoch unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche seitens des Kunden. 7. Haftung WEINRADEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des WEINRADEL-Katalogs sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Teilnehmer nehmen an den Reisen per Fahrrad auf eigene Gefahr teil und sind für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie für Schäden, die sie sich selbst oder anderen zufügen, selbst verantwortlich. Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit WEINRADEL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch WEINRADEL gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Für Schäden infolge Verlusts oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks oder Ihrer eigenen Räder während der Reise bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Gegen alle anderen Risiken (z. B. Diebstahl) schützt in der Regel eine Reisegepäckversicherung, deren Abschluss wir Ihnen empfehlen. 8. Reklamation Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zu Reklamationen haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei WEINRADEL tun. Die Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende. 9. Insolvenzschutz Wir haben gemäß 651k Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die infolgedessen für die Rückreise entstehen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG Hamburg. 10. Gültigkeit der Katalogangaben Der Druck des Katalogs erfolgte im Oktober Naturgemäß kann der Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Preise anführen. Diesbezügliche Änderungen vor Vertragsabschluss sind daher möglich und bleiben vorbehalten. 11. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen. Veranstalter WEINRADEL Gesellschaft für Kultur- und Erlebnisreisen mbh

9 Allgemeine Reisebedingungen destinatio 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Reiseverträge im Sinne der 651a-m BGB zwischen destinatio Verlag und Akademie Inh. Nils- Christian Engel (im folgenden: destinatio bzw. wir ) und Ihnen als Reisegast, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Für Reiseverträge mit unseren Kooperationspartnern, die wir lediglich vermitteln, gelten an Stelle unserer Allgemeinen Reisebedingungen die AGB des jeweiligen Partners. 2. Abschluss des Reisevertrages 2.1 Mit Ihrer schriftlich, mündlich, per Telefax oder übermittelten Reiseanmeldung bieten sie destinatio den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Reiseanmeldung durch destinatio zustande, die wir durch die Zusendung der Reisebestätigung dokumentieren. Weicht unsere Reisebestätigung inhaltlich von Ihrer Reiseanmeldung ab, so stellt sie ein neues Vertragsangebot dar, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt dann auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Zeit die Annahme unseres Angebots erklären. 3. Leistungen 3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Reisebestätigung sowie aus den von uns veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibungen. Dazu gehören z.b. von uns herausgegebene Prospekte und Informationen auf unserer Website unter den Domains destinatio.de, decusreisen.de, decus-reisen.com, zickzackreisen.de oder armenienreise.de, sofern und soweit sie sich auf das jeweilige Reiseprogramm beziehen. Weitere Angaben in evtl. unabhängigen Veröffentlichungen unserer Partner sind nicht Bestandteil des Reisevertrags, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich zugesagt. 3.2 Leistungsträger (z.b. Hotels, Fluggesellschaften) und Vermittler des Reisevertrages (z.b. Reisebüros) sind ohne schriftliche Bestätigung von destinatio nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von destinatio hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 4. Bezahlung 4.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung fällig. Diese beträgt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Reisepreises. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung fällig, wenn die Reise nicht mehr gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Reisebedingungen abgesagt werden kann und Sie die Dokumente vollständig erhalten haben, die Sie zur Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen benötigen. 4.2 Sollten Sie die Anzahlung oder die Restzahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht leisten, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen Rücktrittskosten nach Maßgabe der Ziffern dieser Allgemeinen Reisebedingungen in Rechnung zu stellen. 5. Leistungsänderungen 5.1 Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages dürfen von destinatio nach Vertragsschluss nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden und sind nur gestattet, sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2 Wir setzen Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen selbstverständlich unverzüglich in Kenntnis, sofern dies möglich und die Leistungsänderung nicht lediglich geringfügig ist. 5.3 Für Leistungsänderungen, die wir auf Ihren Wunsch hin vornehmen, sind wir zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro je Änderungsvorgang zusätzlich zu den ggf. entstehenden Mehrkosten berechtigt. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Reisetermins und der Unterkunft. 6. Rücktritt durch den Reisenden, Ersatzpersonen 6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei destinatio. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2 Im Fall Ihres Rücktritts vom Reisevertrag oder wenn Sie die Reise nicht antreten, ohne destinatio gegenüber Ihren Rücktritt zu erklären, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, den Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis (Endpreis) zu pauschalieren; dies schließt aber Ersatzforderungen unsererseits für Aufwendungen, die diese Pauschalen übersteigen, nicht aus. Ihnen bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die pauschalierten Kosten nicht oder in geringerer Höhe entstanden sind. 6.3 Die Pauschalierung unseres Ersatzanspruches bei Rücktritt oder Nichtantritt richtet sich wiefolgt nach der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn: Bis zum 49. Tag vor Reiseantritt: 10% vom Reisepreis, bis zum 29. Tag vor Reiseantritt: 30% vom Reisepreis, bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 60% vom Reisepreis, bis zum 8. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises bei Nichterscheinen ohne Stornierung: 90% des Reisepreises 6.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir benötigen dazu eine entsprechende unverzügliche Erklärung der Ersatzperson. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, z.b. besondere Reiseerfordernisse, entgegenstehende gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen oder die Weigerung von Leistungsträgern. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir sind berechtigt, für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zu erheben. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1 destinatio kann bis 21 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies gilt nur, sofern in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und das späteste Datum vor Reisebeginn genannt wird, an dem eine diesbezügliche Erklärung bei Ihnen eingegangen sein muss. Im Fall eines Rücktritts durch destinatio gemäß dieser Vereinbarung erhalten Sie Ihre bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. 7.2 destinatio kann aus wichtigem Grund auch nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie den vorher bekannt gegebenen besonderen Anforderungen Ihrer Reise nicht genügen oder wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören. Neben der Geschäftsleitung von destinatio sind unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter bevollmächtigt, eine solche Kündigung aus wichtigem Grund zu erklären. Im Fall einer solchen Kündigung behält destinatio den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie von Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. 8. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht Unser Ziel ist, dass Sie mit Ihrer Reise rundum zufrieden sind. Deshalb einige Hinweise, falls Sie doch etwas zu beanstanden haben: 8.1 Abhilfe Wird die Reise oder werden einzelne Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, bitten wir Sie, die Mängel uns oder unserem in der Reisebestätigung genannten örtlichen Vertreter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sollte die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, können wir sie verweigern. 8.2 Minderung des Reisepreises

10 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert zur Zeit der Buchung gestanden haben würde. 8.3 Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für destinatio erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von destinatio verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden destinatio den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. 8.4 Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns oder unseren in der Reisebestätigung genannten Vertretern vor Ort zur Kenntnis zu geben. Unsere Vertreter sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung 9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber destinatio geltend zu machen. Es gilt das Datum des Zugangs Ihrer entsprechenden Erklärung bei uns. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. 9.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem destinatio die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 10. Haftung des Reiseveranstalters 10.1 Unsere vertragliche Haftung Ihnen gegenüber für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit der Ihnen entstehende Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit destinatio für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden Ein Schadenersatzanspruch gegen destinatio ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist Kommt destinatio die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Motrealer Vereinbarung Kommt destinatio bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1 Wir unterrichten deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Besondere Verhältnisse (z.b. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) werden dabei nicht berücksichtigt, wenn Sie uns diese nicht ausdrücklich mitgeteilt haben. Für Angehörige anderer Staaten geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen Auskunft Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass destinatio die Verzögerung zu vertreten hat Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch destinatio bedingt sind. Wir sind nicht verpflichtet, Sie über empfehlenswerte Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (z.b. Impfungen) für die Reise zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, vor der Buchung ärztlichen Rat über Ihre persönliche Eignung für eine Reise in das Zielgebiet und das beabsichtigte Reiseprogramm einzuholen. 12. Rückbestätigung von Rückflügen Flugplanänderungen liegen im Verantwortungsbereich der Fluglinien und der zuständigen Behörden. Bei Individualreisen oder individuellen Reiseverlängerungen sind Sie verpflichtet, sich bei der Fluggesellschaft oder dem örtlichen Vertreter von destinatio im Reisegebiet über den Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Eventuelle Ansprüche Ihrerseits auf Grund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt. 13. Datenschutz 13.1 destinatio verwendet die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag aufgenommenen Daten ausschließlich zu den für die Durchführung der Reise nötigen Zwecken und zu unserer eigenen Kundenbetreuung. Sofern es die Erbringung einer vertragsgemäßen Leistung erforderlich macht, werden Daten an unsere Leistungsträger übermittelt, die diese nur für Zwecke gemäß Ihrem Reisevertrag verwenden dürfen Wir weisen Sie darauf hin, dass die elektronische Übermittlung persönlicher Daten, insbesondere von Bank- und Kreditkartenangaben mit besonderen Risiken verbunden ist. Wir bemühen uns, Ihnen sichere Übertragungswege zu bieten, können aber für Schäden keine Haftung übernehmen, die aus technischen Fehlern oder unerlaubter bzw. krimineller Handlung Dritter entstehen. 14. Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen gegen destinatio ist unser Sitz. Für Klagen von destinatio gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von destinatio maßgebend. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Reisevertrages zur Folge. Stand: Februar 2007

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E- Mail, Internet) erfolgen.

1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E- Mail, Internet) erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier veröffentlichten Reisen werden veranstaltet von Schöne FFO Welt Reisen GmbH. Die Firma arbeitet auf Basis der Reisebedingungen, die nachfolgend vollständig abgedruckt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Ski-Nordamerika eine Abteilung der ARGUS REISEN GmbH (im folgenden ARGUS REISEN genannt) 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ARGUS REISEN

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen Reise Mission GmbH

Allgemeine Reisebedingungen Reise Mission GmbH Allgemeine Reisebedingungen Reise Mission GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Reise Mission GmbH (nachfolgend RM genannt) den Abschluss des Reisevertrages

Mehr

Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter.

Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Der Reisevertrag 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag

Mehr

Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass.

Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen Allgemeine Reisebedingungen Wenn es sich lediglich um ein Vermittlungsgeschäft einer Pauschalreise oder Nur Flug Buchung handelt, so gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 für die Vermittlung von touristischen Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 für die Vermittlung von touristischen Leistungen 1 Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Best Western Hotels Deutschland GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen der Schnurr Reisen GmbH. 1 Allgemeines

Allgemeine Reisebedingungen der Schnurr Reisen GmbH. 1 Allgemeines Allgemeine Reisebedingungen der Schnurr Reisen GmbH 1 Allgemeines (1) Die Firma Schnurr Reisen GmbH, Steinenfeld 4, 77736 Zell am Hammersbach (nachfolgend Schnurr Reisen genannt) bietet als Reiseveranstalter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rickmers Reisen Helgoland GmbH (nachfolgend RRH genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rickmers Reisen Helgoland GmbH (nachfolgend RRH genannt) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rickmers Reisen Helgoland GmbH (nachfolgend RRH genannt) 1. Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde RRH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen von gentilcore touristik

Allgemeine Reisebedingungen von gentilcore touristik Allgemeine Reisebedingungen von gentilcore touristik Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und gentilcore touristik (Reiseveranstalter) zu Stande

Mehr

Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: info@tangosaires.com www. tangosaires.

Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: info@tangosaires.com www. tangosaires. - Helena-Rubinstein-Str 3-40699 Erkrath Helena-Rubinstein-Str 3 40699 Erkrath Germany Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: info@tangosaires.com

Mehr

1.3 Sie erhalten einen Sicherungsschein im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

1.3 Sie erhalten einen Sicherungsschein im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Reisebedingungen Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung ein gelungener Urlaub ist, haben wir hierfür alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln,

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen

Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen Diese Allgemeinen Reisebedingungen von lernen und helfen sprachreisen gelten für alle Reiseleistungen, die bei lernen und helfen gebucht werden.

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (mittels

Mehr

1. Veranstalter und Vermittler

1. Veranstalter und Vermittler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalangebote und sonstige touristische Leistungen der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald e. V. Die nachfolgenden Bedingungen für Pauschalarrangements

Mehr

Reise- und Geschäftsbedingungen

Reise- und Geschäftsbedingungen Reise- und Geschäftsbedingungen Lieber Reiseteilnehmer, bitte lesen Sie die unter stehenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragverhältnis zwischen Planeta Verde und Sie regeln, sorgfältig durch.

Mehr

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages. 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

AGB. tandem guru e.k. Franz Weiss Maronstr. 1 81737 München

AGB. tandem guru e.k. Franz Weiss Maronstr. 1 81737 München internet http://www.tandem.guru e-mail : franz@tandem.guru Handelsregister: Amtsgericht München HRA 98111 Ust-IdNr. DE262333917 SteuerID 148 191 01001 AGB Franz Weiss Maronstr. 1 81737 München Vertragsabschluss

Mehr

Allgemeine Reise- und Stornierungsbedingungen der FriendShip Cruises OHG

Allgemeine Reise- und Stornierungsbedingungen der FriendShip Cruises OHG Allgemeine Reise- und Stornierungsbedingungen der FriendShip Cruises OHG Lieber Gast, herzlich willkommen bei der FriendShip Cruises OHG. Damit Sie genau wissen, was Sie von uns erwarten dürfen, lesen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibungen

Mehr

a) Sämtliche Zahlungen des Reisenden sind erst nach erbrachter Leistung vor der Abreise vor Ort zu leisten.

a) Sämtliche Zahlungen des Reisenden sind erst nach erbrachter Leistung vor der Abreise vor Ort zu leisten. Reisebedingungen der BASF Wohnen + Bauen GmbH (Haus Westerland) 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reservierungswunsch, Reiseanmeldung und Reisebestätigung)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) des T Type Institut für Universalwissen, Inhaber Uli Schmerer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) des T Type Institut für Universalwissen, Inhaber Uli Schmerer Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) des T Type Institut für Universalwissen, Inhaber Uli Schmerer 1 Geltungsbereich und Anbieter Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

Mehr

2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. 1. Reisevertrag 2. Zahlung 3. Reisedokumente 4. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen 5. Rücktritt seitens des Reisenden 6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters 7. Aufhebung des Vertrages wegen

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen Allgemeine Reisebedingungen 1 Abschluss des Reisevertrages (1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Velocolonia (jeweils im folgenden Ihr Name bzw. Name des Reiseveranstalters) den

Mehr

Reisebedingungen der Mediplus Reisen GmbH

Reisebedingungen der Mediplus Reisen GmbH Reisebedingungen der Mediplus Reisen GmbH 1. Anmeldung / Reisebestätigung 2. Zahlung 3. Leistungen 4. Leistungs- und Preisänderungen 5. Gewährleistung/Schadenersatz 6. Haftung 7. Mitwirkungspflicht 8.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schilling Omnibusverkehr GmbH für die Vermietung von Omnibussen 1. Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Angebote der Schilling Omnibusverkehr GmbH nachfolgend SOV genannt

Mehr

Reisebedingungen RUF Jugendreisen Trend Touristik GmbH (Stand: 06.10.03)

Reisebedingungen RUF Jugendreisen Trend Touristik GmbH (Stand: 06.10.03) Reisebedingungen RUF Jugendreisen Trend Touristik GmbH (Stand: 06.10.03) 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages

Mehr

Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Teilnehmer die folgenden Bedingungen an.

Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Teilnehmer die folgenden Bedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen ( 651a-m BGB, 4-6 BGB-Info-VO) und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen, im weiteren

Mehr

Anmeldeformular Das 2. Deutsch-Tunesische Wirtschaftsforum

Anmeldeformular Das 2. Deutsch-Tunesische Wirtschaftsforum Anmeldeformular Das 2. Deutsch-Tunesische Wirtschaftsforum Unter der Leitung von EMA-Präsident Christian Wulff 02. 05. Dezember 2015 Tunis Sousse Verbindliche Anmeldung bitte per Fax an: +49 (0)40 609-455

Mehr

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES Allgemeine Geschäftsbedingungen Maris Reisen GmbH & Co KG Reisebedingungen Sehr geehrter Reisender, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Maris Reisen GmbH & Co. KG - nachfolgend

Mehr

ALLGEM EINE REISEBEDINGUNGEN

ALLGEM EINE REISEBEDINGUNGEN ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von dem Reiseveranstalter Frobeen Erlebnisreisen, eine Marke von der Frobeen Touristik GmbH (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Bevor Sie Eine Leistung aus dem Programm der FeriDe buchen, empfehlen wir, dass Sie sich einen Moment Zeit nehmen unsere Geschäftsbedingungen zu lesen. Wir möchten, dass

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o. Stand: 01. 10. 2013 1. Vertragspartner, Anreise 1.1 Die Hotel Sport s.r.o. veranstaltet Klassenfahrten in das Hotel Sport Klatovy/Tschechische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 1 Abschluss des Reisevertrages (a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen Pardon/Heider OHG ( OW ) den Abschluss eines Reisevertrages

Mehr

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen. Sehr geehrte Kunden,

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen. Sehr geehrte Kunden, Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Knorr-Reisen,

Mehr

Anmeldung. Das 5. Deutsch-Marokkanische Wirtschaftsforum 17. bis 20. Februar 2015

Anmeldung. Das 5. Deutsch-Marokkanische Wirtschaftsforum 17. bis 20. Februar 2015 Hiermit melde ich mich verbindlich für das 5. Deutsch-Marokkanische Wirtschaftsforum vom 17. bis 20. Februar 2015 an: Titel/Anrede:... Name:....Vorname:.... Firma:.... Position:........ Straße:...... PLZ:..Stadt:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Mitte GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Mitte GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Mitte GmbH 1 - Leistungsverpflichtung Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für den Online-Verkauf der Sächsischen Staatsbäder GmbH (SSB) Stand: Oktober 2014

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für den Online-Verkauf der Sächsischen Staatsbäder GmbH (SSB) Stand: Oktober 2014 Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für den Online-Verkauf der Sächsischen Staatsbäder GmbH (SSB) Stand: Oktober 2014 1. Geltungsbereich Diese AVB regeln den Online-Verkauf von Sachen (z.b. Gutscheine,

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Puresurfcamps GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Puresurfcamps GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Puresurfcamps GmbH Die Puresurfcamps GmbH ist als Reiseveranstalter (z. B. in den Camps Frankreich Moliets und St. Girons, sowie der Quiksilver Surflodge Portugal) und daneben

Mehr

fox.txt Allgemeine Geschäftsbedingungen Fox Tours Reisen FOX-TOURS GmbH - Reisebedingungen Stand: August 2006

fox.txt Allgemeine Geschäftsbedingungen Fox Tours Reisen FOX-TOURS GmbH - Reisebedingungen Stand: August 2006 Allgemeine Geschäftsbedingungen Fox Tours Reisen FOX-TOURS GmbH - Reisebedingungen Stand: August 2006 1 Reisevertrages 1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer

Mehr

Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur

Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und (Rangau-Reisen Matthias Steinmetz GmbH / Gewerbestraße 24 / 90556 Cadolzburg),

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Buchungsnummer an.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Buchungsnummer an. Reise- und Zahlungsbedingungen Da wir alle wissen, von weicher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören klare rechtliche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Anmeldeformular Delegationsreise Äthiopien 25. - 30. Oktober 2015

Anmeldeformular Delegationsreise Äthiopien 25. - 30. Oktober 2015 Anmeldeformular Delegationsreise Äthiopien 25. - 30. Oktober 2015 Antwort-Fax: 030 20 60 719 108 oder Email: nitardy@afrikaverein.de Hiermit melde ich mich verbindlich für die Delegationsreise nach Äthiopien

Mehr

TOUREN & ADD-ON S WIE FOLGT

TOUREN & ADD-ON S WIE FOLGT REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich/uns zu folgender Reise an: Dr-Hammacher-Straße 22 47119 Duisburg Telefon 0203 / 395 102 80 E-Mail mail@blueelephants.de Internet www.blueelephants.de GEMÄSS ANGEBOT

Mehr

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hausboot-Boerse.de. Drucken

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hausboot-Boerse.de. Drucken Page 1 of 8 Drucken Home AGB AGB Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

AGB Offroad Abenteuerreisen, Expeditionen, 4x4 Trainings

AGB Offroad Abenteuerreisen, Expeditionen, 4x4 Trainings AGB Offroad Abenteuerreisen, Expeditionen, 4x4 Trainings Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von 4x4 Exploring GmbH, Moosmattweg 7a, CH- 4413 Büren SO Gültig ab 28. Februar 2013 1. Abschluss eines Reisevertrages,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Reisebedingungen ergänzen die 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Jakobsreisen Benita von Carlowitz. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung

Mehr

Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v.

Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v. Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v. 1. Abschluss eines Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r

Mehr

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen

Mehr

Evangelische Jugend Röthenbach

Evangelische Jugend Röthenbach Evangelische Jugend Röthenbach in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Röthenbach a.d.p. Bahnhofstraße 10 90552 Röthenbach 0911/3944670 Allgemeine Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Röthenbach

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Zahlung 3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss

Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Zahlung 3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Die nachfolgenden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Evangelischen Jugend. Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Evangelischen Jugend. Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Evangelischen Jugend Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fly consult GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fly consult GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fly consult GmbH Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die fly consult GmbH (im Folgenden kurz fly consult ) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Reisevereinbarungen Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung

Mehr

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Gloor iguana-reisen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Gloor iguana-reisen iguana-reisen.ch Die Costa Rica Kenner Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Gloor iguana-reisen iguana-reisen ist ein kleiner Familienbetrieb, der sich auf die Beratung, Vermittlung und Durchführung

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB 1. Anwendungsbereich 2. Vertragsschluss, Zustandekommen eines Vertrages und Durchführung des Seminars

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB 1. Anwendungsbereich 2. Vertragsschluss, Zustandekommen eines Vertrages und Durchführung des Seminars Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB Die Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz (nachfolgend Akademie genannt) bietet Onlineseminare der TeleTax zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern Diese Reise wird von Biketeam vermittelt und es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Reise- und Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2007

Reise- und Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2007 Reise- und Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2007 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Reisebedingungen und Hinweise von Michael Florschütz FTB-Adventures Heimersteinerstrasse 3a, D-52385 Nideggen

Mehr