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1 gesundheit versorgung kommunikation gesundheit ǀ versorgung ǀ kommunikation Liebe Leserin, lieber Leser, Was uns am Leben erhält, kann uns auch krank machen, wusste Hippokrates schon vor Jahren. Und trotz aller Fortschritte in Wissenschaft und Praxis hat diese Erkenntnis bis heute nichts von ihrer Richtigkeit verloren. Rund um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit ist in den vergangenen Jahren daher eine Reihe wichtiger Projekte entstanden: Welche Wirkstoffe eignen sich für Patienten welcher Altersgruppen, mit welchen Vordiagnosen und welcher Begleitmedikation? Gleichzeitig geht es bei den Krankenkassen darum, wie über Rabattverträge die Effizienz der Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. Ein Schwerpunktthema dieser Ausgabe von gesundheit ǀ versorgung ǀ kommunikation ist daher das Arzneimittelmanagement. Die gevko unterstützt mit der S3C-Schnittstelle Ansätze wie den elektronischen Medikationsplan, das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) und das Bremer Arzneimittelregister (BAR). Lesen Sie außerdem das Interview mit Stefan Dornieden, AOK Niedersachsen, zu ersten Erkenntnissen aus dem Einsatz von Grünklick im Rahmen des HzV-Vertrages Niedersachsen. Weitere Themen sind die Entwicklung bundesweiter IT- Standards in der Patientenversorgung und das S3C-Modul Teilnahmeerklärungen und anträge sowie Teilnehmerverzeichnisse (TE/TVZ). In der Rubrik Kommunikation finden Sie neben Terminhinweisen für die Monate September Januar 2015 u.a. auch die Erkenntnisse, die wir aus unserer ersten Kundenbefragung gewonnen haben. Hier hat uns besonders gefreut, dass Sie uns zu 100 Prozent gute bis sehr gute Noten für unseren neuen Newsletter geben. In dieser Ausgabe: Gesundheit - Elektronischer Medikationsplan - HL7 & IHE - Medikationssteuerung in der AOK Niedersachsen Versorgung - Elektronische Teilnehmerverwaltung - Altersgerechte Medikation mit S3C - ARMIN und BAR Kommunikation - Kundenbefragung - Leitbild - Termine & Veranstaltungen - Zu guter Letzt - Impressum Ich hoffe, dass wir auch mit dieser zweiten Ausgabe Ihren Erwartungen gerecht werden, und wünsche Ihnen eine anregende Lektüre! Isabel Bröhl Redaktion 1

2 Elektronischer Medikationsplan bald bundesweit verfügbar? +++ Im Rahmen der Arzneimittelinitiative Sachsen und Thüringen (ARMIN) hat die Arbeitsgruppe Lastenheft die erste Version eines elektronischen Medikationsplanaustauschformats (MPAF) abgestimmt. Grundlage hierfür war neben den Vorarbeiten durch die gevko der bundeseinheitliche Medikationsplan des Aktionsbündnisses AMTS des BMG und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkDÄ). Im Auftrag der Vertragspartner veröffentlicht und pflegt die gevko die MPAF-Spezifikation und stellt sie Softwareherstellern im Praxis-, Krankenhaus- und Apothekenbereich unentgeltlich zur Verfügung. Die Projektpartner versprechen sich davon eine möglichst bundesweite Akzeptanz, Verwendung und rasche Verbreitung. Die gevko hat damit begonnen, erste Praxissoftwareprogramme für den Einsatz bei ARMIN zu zertifizieren. +++ Über den Tellerrand schauen: Die gevko wird Mitglied bei HL7 und IHE Internationale Standards auch bundesweit im Versorgungsmanagement integrieren auf diesem Weg will die gevko zu Effektivität und Effizienz der Patientenversorgung beitragen. Dafür ist das Unternehmen nun nach dem Qualitätsring Medizinischer Software e.v. und der GMDS auch den Verbänden HL7 Deutschland e.v. und IHE Deutschland e.v. beigetreten. +++ Die gevko hat sich das Ziel gesteckt, IT- Standards im Umfeld der Selektivverträge und zunehmend auch in kollektivvertraglichen, sektorenübergreifenden und allgemeinen Themenfeldern des Gesundheitswesens zu schaffen. Für die Entwicklung marktgerechter Lösungen, die eine breite Akzeptanz finden, ist es wichtig, neben den eigenen immer auch die aktuellen nationalen oder internationalen Ansätze zu beobachten. Nur so können bedeutsame und marktrelevante Lösungen unterstützt und integriert werden. Um auf Bundesebene enger mit anderen Marktteilnehmern zusammen zu arbeiten, ist die gevko im Jahr 2013 neben der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.v. (GMDS) auch dem Qualitätsring Medizinischer Software e.v. (QMS) beigetreten. Ziel ist es dabei, gemeinsam mit Softwareanbietern und KVen an der Weiterentwicklung bestehender (Quasi-) Standards im ambulanten, zumeist kollektivvertraglichen Umfeld mitzuwirken. Aktuelle Themenfelder sind hier u.a. die Weiterentwicklung von Schnittstellen zu Medizingeräten (GDT) und Laborsystemen (LDT) sowie zum Austausch von Behandlungsdaten (BDT). 2

3 Perspektivische Entwicklungsthemen in den Bereichen Formulare, Datenaustausch zwischen Arztpraxen und Kliniken, Abbildung klinischer Pfade und Leitlinien sowie Anbindung elektronischer (Fall-) Akten erfordern weitergehende Bemühungen. Dabei liegt der Fokus verstärkt auf internationalen Standardisierungsbestrebungen. Aus diesem Grund ist die gevko im Juli 2014 Mitglied bei HL7 Deutschland und IHE geworden. Beide Organisationen beschäftigen sich bei jeweils unterschiedlicher Schwerpunktsetzung mit internationaler Standardisierung. Ihre Mitgliedsunternehmen profitieren von der Nutzung der Arbeitsergebnisse und können sich gleichzeitig in die aktive Weiterentwicklung mit einbringen. +++ Medikationssteuerung durch Grünklick in der AOK Niedersachsen Interview mit Stefan Dornieden, Mitarbeiter des Unternehmensbereichs Ärzte der AOK Niedersachsen zum HzV-Vertrag in Niedersachsen. Im Rahmen des HzV-Vertrages in Niedersachsen werden rabattvertragskonforme Verordnungen für AOK-Patienten zusätzlich honoriert. Dafür steht in allen führenden Praxisverwaltungssystemen der Ärzte der sogenannte Grünklick per S3C-Schnittstellensteuerung zur Verfügung. So kann der verordnende Arzt verhandelte Rabattpräparate der AOK aktiv aus einer Medikamentendatenbank auswählen. Weitere IT-gestützte Steuerungsmodalitäten im Rahmen des Vertrages sind in Planung. Herr Dornieden, die AOK Niedersachsen hat frühzeitig auf eine S3C-seitige Umsetzung der Medikationssteuerung im Rahmen der HzV Niedersachen gesetzt. Welche Erfahrungen haben Sie dabei mit den Projektbeteiligten aus Hausärzteverbänden, KV, gevko sowie AIS-Industrie gemacht und wie würden Sie die Zusammenarbeit beschreiben? Ja, die AOK Niedersachsen hat bereits 2011 die Weichen in Richtung der S3C-Schnittstelle gestellt. Seitdem hat sie konsequent an der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung im Rahmen des Hausarztvertrages mit dieser zukunftsweisenden Technologie gearbeitet. Gemeinsam mit unseren Vertragspartnern, den Hausarztverbänden Niedersachsen und Braunschweig sowie der KV Niedersachsen haben wir 2012 die S3C-Schnittstelle als technische Lösung auch vertraglich fixiert. Da es bei der Umsetzung viele Beteiligte gibt, sind Abstimmungen untereinander und die einheitliche Kommunikation immer wieder eine Herausforderung. Trotz der Hürden, die es im Rahmen der Umsetzung zu meistern galt, haben wir mit allen Beteiligten sehr gut zusammengearbeitet. Insbesondere die gevko hat uns als Dienstleister hervorragend unterstützt und beratend zu Seite gestanden. Hervorheben möchte ich aber auch die gute Zusammenarbeit mit der AIS-Industrie, die den Hausarztvertrag Niedersachsen als ersten großen Versorgungsvertrag in Deutschland über die S3C-Schnittstelle umgesetzt hat. 3

4 Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie heute für Ihr Unternehmen, aber auch für die Projektpartner von ärztlicher Seite, in einer ITgestützten Umsetzung von Versorgungsverträgen? Ohne IT-Unterstützung lassen sich Inhalte von unterschiedlichen Versorgungsverträgen kaum nachhaltig und transparent umsetzen. Von daher besteht der größte Vorteil darin, dass der behandelnde Arzt durch die IT unterstützt wird und alle relevanten Informationen der Verträge schnell und automatisiert am Bildschirm verfügbar hat. So lassen sich besondere Leistungen von Versorgungsverträgen optimal in die Therapie des Patienten integrieren. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, denn die Implementierung der S3C-Schnittstellenmodule und die Integration von Vertragsinhalten in die Praxissoftware müssen seitens der AIS- Industrie programmiert werden. Auch in der Arztpraxis ändern sich durch den IT-Einsatz ggf. Prozesse, und die Anwender müssen sich mit der Software auseinandersetzen. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass sich der Aufwand mittel- bis langfristig für alle Beteiligten lohnen wird und die S3C-Schnittstelle sich zum Standard bei der Umsetzung von Versorgungsverträgen entwickelt. Liegen Ihnen bereits erste Ergebnisse der durch die Leistungserbringer erreichten Grünklickquoten vor? Zeigt die IT-Unterstützung einen nachhaltigen Effekt? Ja, die ersten Ergebnisse sind positiv. Die Grünklick-Software hat sich inzwischen etabliert und die meisten beteiligten Arztpraxen profitieren davon im Rahmen des HzV- Vertrages der AOK Niedersachsen. Wir mussten allerdings auch lernen, dass Arztpraxen, die sich für den Einsatz der Grünklicksoftware entschieden haben, im Startquartal nicht alles gleich zu 100 Prozent umsetzen können. Eine kleine Anlaufzeit von bis zu einem Quartal sollten daher die Ärzte bei der Entscheidung für den Erwerb einer entsprechenden Softwarelizenz einkalkulieren. Erfahrungsgemäß werden bei den meisten Ärzten ab dem zweiten Quartal der Teilnahme am Grünklickvertrag die vereinbarten Quoten mühelos erreicht, so dass sich die Software-Investition schnell amortisiert. Die Auswertung der Gesamtergebnisse wird derzeit vorbereitet. Insofern ist zu nachhaltigen Effekten noch keine Aussage möglich. Wie könnte sich die HzV Niedersachsen mit Blick auf weitere IT-gestützte Steuerungsfunktionalitäten aus Ihrer Sicht weiter entwickeln? Ideen zur Weiterentwicklung gibt es viele. Man muss sehr genau schauen, wo man den Schwerpunkt legt und welche Effekte zu erwarten sind. Schließlich arbeiten wir mit Versichertengeldern, die sinnvoll und zielgerichtet für die Versorgung der Versicherten eingesetzt werden sollten. Noch sind nicht alle entwickelten Module der S3C-Schnittstelle seitens der Industrie umgesetzt bzw. eingebaut. Die AOK Niedersachsen ist sehr daran interessiert, alle noch so kleinen Steine auf dem Weg in ein optimales ITgestütztes Arzneimittelmanagement aus dem Weg zu räumen, und dann werden wir neue Wege betrachten. Mit welchen künftigen IT-gestützten Steuerungen können Versorgungsverträge aus Ihrer Sicht für alle Beteiligten interessant weiterentwickelt werden? Bei der Entwicklung eines Versorgungsvertrages steht immer der Versicherte im Fokus. Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität. Aber auch wirtschaftliche Aspekte sind stets zu berücksichtigen. Um die Inhalte von Verträgen erfolgreich umzusetzen, gibt es neben dem Arzneimittelmanagement inzwischen zahlreiche fertig entwickelte S3C- Schnittstellenmodule wie z.b. Heilmittelmanagement, Hilfsmittelmanagement, Klinische Pfade, Überweisungsmanagement usw. Kurzum, viele interessante Werkzeuge sind inzwischen geschmiedet. Man muss sie nur noch in 4

5 die Hand nehmen und einsetzen. Von daher ist es sinnvoll, bereits bei den ersten Überlegungen eines Versorgungsvertrages auch die ITtechnische Umsetzung zu planen. Die S3C- Schnittstellenmodule bieten inzwischen unzählige Möglichkeiten und Lösungsansätze. Es lohnt sich in jedem Fall, sich von der gevko frühzeitig beraten zu lassen. +++ Weg vom Papier die elektronische Teilnehmerverwaltung Der elektronische Datenaustausch von Teilnahmeerklärungen und anträgen (TE) sowie Teilnehmerverzeichnissen (TVZ) zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern ist der Schlüssel zu einer effizienten und fehlerfreien Teilnehmerverwaltung für Versorgungsverträge. Mit dem S3C-Modul TE/TVZ könnte die langwierige, manuelle Datenübernahme bald der Vergangenheit angehören. +++ Überall dort, wo Patienten aktiv an einem Versorgungsvertrag teilnehmen möchten, ist in der Regel eine schriftliche Teilnahmeerklärung erforderlich. Diese wird durch den behandelnden Arzt direkt oder über die KV / Managementgesellschaft an die Krankenkasse weitergeleitet. Nach erfolgreicher Prüfung darf der Versicherte dann an dem Vertrag teilnehmen. Während ein Einstieg in so genannte AddOn- Verträge üblicherweise im laufenden Quartal möglich ist, kann bei vollbereinigten Verträgen eine Teilnahme nur zum Quartalsanfang beginnen. Die Ärzte erhalten hierzu von den Krankenkassen (Papier-)Teilnehmerlisten zurück, die händisch im Praxisprogramm nachgepflegt werden müssen (Wer nimmt nicht oder nicht mehr oder noch nicht teil?). Dies ist fehleranfällig und zeitraubend zugleich. Im Gegensatz zur Abrechnung, für die abgestimmte DTA-Verfahren existieren, ist der Bereich der Teilnehmerverwaltung und aller damit verbundenen Prozesseschritte nicht reguliert, geschweige denn einheitlich geregelt. Oftmals müssen KVen und Managementgesellschaften unterschiedliche Formate für die Teilnehmerlisten der einzelnen Krankenkassen vorhalten. Um diese Kommunikation zu vereinfachen, hat die gevko ein S3C-Modul entwickelt, das den elektronischen Datenaustausch von TE und TVZ zwischen Arztpraxis und Krankenkasse ermöglicht. Es ist AOK-weit abgestimmt und wird im Rahmen der Weiterentwicklung von oscare MC durch die AOK Systems unterstützt. Erste Pilotierungen können im Jahr 2015 beginnen. Die Praxissoftwarehersteller werden mit dem Einbau zum Jahreswechsel starten, da das Modul auch Gegenstand der Arzneimittelinitiative Sachsen und Thüringen (ARMIN) sein wird (Stufe III). 5

6 Das Modul unterstützt unterschiedlichste Vertragsformen und Prozesse. Der elektronische Datenaustausch ermöglicht allen Beteiligten eine höhere Effizienz und verringerte Fehleranfälligkeit bei der Bearbeitung von Teilnahmeerklärungen und -anträgen bzw. Teilnehmerverzeichnissen. Zugleich bietet er Ärzten, Praxissoftwareherstellern, KVen, Managementgesellschaften, Abrechnungsdienstleistern und Krankenkassen deutliche Vorteile. Daher erwartet die gevko, dass sich das Modul mittelfristig auch außerhalb der AOK als de-facto Standard etablieren wird. +++ AMNOG - AMTS Altersgerechte Medikation mit S3C E Jeder weiß: Patient ist nicht gleich Patient. Doch individuelle Voraussetzungen bei der Arzneimittelverordnung zu berücksichtigen, ist nach wie vor mit Hindernissen verbunden. Diese können durch das S3C-Modul Arzneimittelmanagement deutlich gemindert werden. +++ Kosten und Qualität der Arzneimittelversorgung werden von Fachleuten und Öffentlichkeit immer wieder heiß diskutiert. Nach wie vor sind bundesweit über 30 Prozent der älteren Patienten von der Priscusliste betroffen; Polypharmazie und die damit verbundenen Risiken sind weit verbreitet. Auch fehlen Verordnungssysteme im Routinebetrieb, die (halb-)automatisiert individuelle Voraussetzungen wie eventuell vorhandene Nierenund Leberschädigungen, Alter und Geschlecht bei der Auswahl und Dosierung von Medikamenten berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind gerade in den letzten Jahren etliche Projekte entstanden, die eine bessere Arzneimittelversorgung zum Ziel haben. Doch während Vereinbarungen im Rahmen von Hausarzt- und Selektivverträgen den Fokus zumeist nur auf Rabattverträge und MeToo-Produkte setzen, richtet sich die (positive) Nutzenbewertung neuer Arzneimittel im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) aus dem Jahr 2010 sehr speziell an bestimmten, patientenindividuellen Gegebenheiten aus. Das Ergebnis: Je nach Informationslage der Ärzte fallen ihre Verordnungen (KV-)regional sehr unterschiedlich aus, und oft ist die Angst der Ärzte vor Regressen größer als ihr Wissen um einen (individuell dem Patienten) nützenden Effekt. Die S3C-Schnittstelle der gevko hat hier mehr zu bieten. Regelungen können nicht nur allgemeine vertragsspezifische Vereinbarungen enthalten, wie z.b. die Abbildung von Rabattverträgen. Sie können auch patientenindividuelle Bedingungen im Kontext der Verordnung berücksichtigen. Dabei können Alter, Geschlecht, Diagnosen, Begleitmedikation und Laborparameter des Patienten in beliebiger Kombination zur Abbildung von Ein- und Ausschlusskriterien verwendet werden. Die S3C-Schnittstelle stellt somit ein mächtiges Werkzeug zu einer hochwertigen, patientenindividuellen Arzneimittelversorgung dar, das bei der inhaltlichen Weiterentwicklung von Versorgungsverträgen zukünftig viel stärker berücksichtigt und genutzt werden sollte. Die gevko steht allen Vertragspartnern hierbei beratend zur Seite

7 Durchstarten für ARMIN und BAR F Mit der Entwicklung und Umsetzung der S3C- Module für Wirkstoffverordnung und Indikationsgestütztes Medikationsmanagement unterstützen gevko und Softwarehersteller zeitnah einen Großteil der Arztpraxen, die an der Arzneimittelinitiative Sachsen und Thüringen (ARMIN, Stufe I + II) teilnehmen oder das Bremer Arzneimittelregister (BAR) in ihrer gewohnten Praxisumgebung nutzen möchten. Zwischenzeitlich haben mit der Compugroup und medatixx bereits die zwei größten Softwarehäuser die Anforderungen umgesetzt und erfolgreich zertifiziert. Weitere AIS-Hersteller bereiten sich aktuell auf die Prüfung durch die gevko vor. +++ Erste Kundenbefragung G Die gevko sieht sich auf ihrem Weg bestätigt! +++ Im Juni und Juli 2014 hat die gevko ihre erste Kundenbefragung bei den Krankenkassen durchgeführt. Dabei standen die Qualität der Schnittstellenprodukte, die Beratungs- und die Supportqualität im Vordergrund. Die Ergebnisse belegen einerseits die bisherige gute Arbeit der gevko und deren Bedeutung für die Krankenkassen, enthalten andererseits aber auch wichtige Impulse für die weitere Unternehmensausrichtung und -entwicklung. So gaben 100 Prozent der Befragten an, mit dem inhaltlichen Umfang der S3C-Schnittstelle zufrieden bis sehr zufrieden zu sein; gleichzeitig sehen jedoch 10 Prozent noch Potenzial für eine höhere Qualität. Insgesamt sind über 83 Prozent der Befragten mit der Zusammenarbeit mit der gevko sehr zufrieden. Geschäftsführer Guido Noelle sieht die gevko durch das Befragungsergebnis auf dem bisherigen Weg bestätigt, freut sich aber auch über die geäußerten Anregungen und Wünsche, die er gerne in der Zukunft berücksichtigen möchte: Qualität ist nichts, worauf man sich ausruhen kann. Wir möchten uns im Sinne unserer Kunden kontinuierlich auf den Prüfstand stellen und weiter entwickeln. Die Detaillierte Auswertung der Befragung finden Sie auf unserer Website unter Eine zweite Befragung wird sich in der zweiten Jahreshälfte an die Softwareindustrie wenden

8 Leitbild H Die gevko hat unter aktiver Einbeziehung der Mitarbeiter ein Unternehmensleitbild entwickelt. Um zu überprüfen, ob dieses Leitbild in der täglichen Arbeit ge- und erlebt bzw. diese ihm gerecht wird, soll ab 2015 ein kontinuierlicher Evaluations- und Verbesserungsprozess initiiert werden. Die Instrumente für eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung und auswertung befinden sich bereits in der Planung. +++ Termine & Veranstaltungen +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ gesundheit versorgung kommunikation das gevko symposium 2014 Unter dem Motto Praktische IT-Unterstützung in der selektivvertraglichen Versorgung. Quo vadis IT-Standard? startet die gevko am in Berlin mit einem ganztägigen Workshop ihre Veranstaltungsreihe. Die S3C-Schnittstelle ist inzwischen in den führenden Praxisverwaltungssystemen umgesetzt. Das Symposium beleuchtet die ersten Praxiserfahrungen und Lessons learnt und zeigt die weiteren Perspektiven auf. Auf Basis aktueller Projekte möchte die gevko mit Vertretern von Krankenkassen und Industrie in einen kritischen Dialog eintreten. Im Fokus stehen 8

9 dabei gegenseitige Anforderungen und Erwartungen an zukünftige Kooperationsmodelle sowie eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Verantwortliche und Entscheider aus den Bereichen Versorgungsmanagement, Vertragsentwicklung sowie Ambulante Versorgung der GKV und bei Managementgesellschaften, Abrechnungsdienstleistern und Berufsverbänden. Das ausführliche Programm sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Internetseite unter save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ save the date +++ Weitere Termine Ausgewählte Termine September 2014 bis Januar Weitere Hinweise können Sie unserer Website entnehmen unter September / Berlin gevko Symposium 2014 Praktische IT-Unterstützung in der selektivvertraglichen Versorgung. Quo vadis IT- Standard? / Leipzig Analytik in der Krankenversicherung User Group-Treffen, Leipziger Gesundheitsforen / Düsseldorf Mitgliederversammlung Qualitätsring Medizinischer Software e.v / Kassel Gemeinsame Jahrestagung von IHE Deutschland und HL7 Deutschland Oktober / Berlin Interoperabilitätsforum / Berlin Gesundheitsdaten und Gesundheitstelematik: Dokumentation und Archivierung, Haftungsfragen und Patientenrechte TELEMED Nationales Forum für Gesundheitstelematik und Telemedizin November / Düsseldorf MEDICA / Adenau Informationstag der AOK-Systems

10 Dezember / Köln Interoperabilitätsforum J Januar / Berlin Patientenorientierung: Schlüssel für mehr Qualität BMC Kongress Zu guter Letzt Wussten Sie eigentlich schon, dass die S3C-Schnittstelle mittlerweile auf über Arztcomputern zur Verfügung steht? die Anzahl der Versorgungsverträge, die dem Bundesversicherungsamt zur Prüfung vorgelegt wurden, von 500 im Jahr 2012 auf ca im Jahr 2013 angestiegen ist? Impressum Impressum gevko Gesundheit Versorgung Kommunikation Redaktion: Isabel Bröhl Redaktionelle Mitarbeit an dieser Ausgabe: Stefan Dornieden (AOK Niedersachsen) ǀ Michael Külschbach ǀ Guido Noelle ǀ Stefan Schäfer ǀ Frank Schmalfuß Bilder & Grafiken: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ǀ HL7 Deutschland e.v. ǀ IHE Deutschland e.v. ǀ stockyimages fotolia.com ǀ Gina Sanders fotolia.com ǀ Gina Sanders fotolia.com ǀ Irochka fotolia.com ǀ fotomek fotolia.com ǀ Csaba Peterdi fotolia.com ǀ Les Cunliffe fotolia.com ǀ psdesign1 fotolia.com gevko GmbH Kortrijker Straße Bonn Tel Fax info@gevko.de Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Guido Noelle (V.i.S.d.P) Handelsregister: Bonn HRB Französische Straße Berlin 10

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