EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

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1 EINWOHNERGEMEINDE HERSBERG EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 10. Dezember 2015, Uhr im Restaurant Schützenstube Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni Budget Information Finanzplan 2.2 Krediterteilung von CHF für die Sanierung des Fussballplatzes 2.3 Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung 2.4 Steuerfüsse 3. Vertrag Verbundfeuerwehr Viola und Feuerwehrreglement 4. Ersatzwahl Mitglied Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission 5. Diverses ********************************************

2 - 2 - Bemerkungen und Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Versammlung vom 10. Juni 2015 liegt dieser Einladung in vollem Wortlaut bei. Traktandum 2 Budget Information Finanzplan Es handelt sich hier lediglich um eine Information über die finanzielle Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren. Über dieses Geschäft wird nicht abgestimmt. 2.2 Krediterteilung von CHF für die Sanierung des Fussballplatzes Trotz sorgfältiger Pflege durch den Platzwart ist der Fussballplatz in die Jahre gekommen und bedarf nun nach dieser langen Zeit einer vollständigen Sanierung. Bei der vorgesehenen Sanierung wird die Rasenfläche abgeschält. Anschliessend wird Rasensubstrat eingebracht und die Feinplanie erstellt. Danach erfolgt das Aussäen des Sportrasens, das Düngen und das Abwalzen. Schlussendlich wird die neu erstellte Rasenfläche regelmässig gewässert bis zum ersten Schnitt. Es handelt sich bei diesem Kredit um eine Sondervorlage im Sinne von 159 des Gemeindegesetzes welcher ausserhalb des Budgets zu beschliessen ist. Der Gemeinderat beantragt, dem Kredit von CHF für die Sanierung des Fussballplatzes zuzustimmen. 2.3 Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Die Erläuterungen des Gemeinderates zum Budget 2016 sowie allgemeine Erklärungen zum Rechnungsmodell befinden sich im Anhang bei der Zusammenfassung des Budgets. Das detaillierte Budget kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Der Gemeinderat beantragt, dem Budget 2016, enthaltend die Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde sowie die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung, mit den vorliegenden Ergebnissen zuzustimmen. 2.4 Steuerfüsse Im Hinblick auf den zu erwartenden Aufwandüberschuss sollten die Steuerfüsse für das nächste Jahr beibehalten werden.

3 - 3 - Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfüssen für das Jahr 2016 wie folgt zuzustimmen: 55,0 % Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen 4,5 % Ertragssteuern für juristische Personen 2,75 %o Kapitalsteuern für juristische Personen Traktandum 3 Vertrag Verbundfeuerwehr Viol und Feuerwehrreglement Das kantonale Gesetz über den Feuerschutz stammte aus dem Jahre Da einige Punkte in diesem Gesetz noch nicht geregelt waren, wurde es ersetzt durch das neue Feuerwehrgesetz und die dazugehörige Verordnung. Beide wurden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Verschiedene Punkte sind in der neuen Gesetzgebung nun klarer geregelt. So sind beispielsweise alle Personen zwischen 19 und 40 Jahren dienstpflichtig, wobei es den Gemeinden freisteht, im Reglement einen späteren Beginn und ein späteres Ende festzusetzen. Neu wird das persönliche Material für alle Gemeinden durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung gekauft und den Gemeinden zu Eigentum und Unterhalt überlassen. Schlussendlich ist auch die Rückerstattung der Einsatzkosten klarer geregelt worden. Seitens des Kantons wurden auch Muster-Feuerwehrreglemente und Muster-Verträge über die Zusammenarbeit der Gemeinden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Hersberg und des Feuerwehrkommandos wurden die bestehenden Reglemente und der Vertrag überarbeitet im Sinne der Mustervorlagen. Der Vertrag und die Reglemente wurden ergänzt durch eine Gemeinderatsverordnung. In dieser sind die Einzelheiten geregelt welche in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Einige Bestimmungen, welche bisher im Reglement aufgeführt waren, sind nun in den Vertrag aufgenommen worden. Gleichzeitig sind der neue Vertrag und das neue Reglement wesentlich kürzer als die bisherigen Werke da einerseits bereits viele Punkte im kantonalen Gesetz und in der Verordnung geregelt sind und andererseits einige Bestimmungen neu in die Gemeinderatsverordnung eingeflossen sind. Als Beispiele für Änderungen seien hier genannt: Die Dienstpflicht beginnt neu mit dem Kalenderjahr in dem die pflichtige Person 19 Jahre alt wird. Im Weiteren wurden die Entschädigungen präziser geregelt und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Vertrag und Reglement wurden seitens des Kantons einer Vorprüfung unterzogen und werden in der vorliegenden Fassung vorbehaltlos genehmigt. Der Gemeinderat beantragt, dem Vertrag über die Verbundfeuerwehr Viola und dem Reglement zum Feuerwehrverbund Viola in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

4 - 4 - Traktandum 4 Ersatzwahl Mitglied Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Jeannette Rumpel ist per 30. Mai 2015 als Mitglied der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission zurückgetreten. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 konnte die Vakanz nicht besetzt werden. Für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2016 muss nun ein Ersatzmitglied gewählt werden. Wahlvorschläge erfolgen direkt an der Einwohnergemeindeversammlung. Der Gemeinderat

5 - 5 - PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 10. Juni 2015, Uhr im Restaurant Schützenstube Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember Jahresrechnung Projektierungskredit CHF für die Neuanlage des Tschupisfeldweges 4. Neues Abwasserreglement 5. Ersatzwahl Mitglieder Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission 6. Ersatzwahl Mitglied Kreisschulrat Arisdorf-Hersberg 7. Diverses Gemeindepräsident Florian Kron eröffnet die Versammlung pünktlich um Uhr und begrüsst alle Anwesenden. Als Stimmenzähler bestimmt der Vorsitzende Dora Itin. Anwesend sind 13 Stimmberechtigte. Er führt weiter aus, dass die Einladung rechtzeitig zehn Tage vor der Versammlung verteilt worden sei. Die detaillierten Unterlagen hätten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können. Seitens der Stimmberechtigten seien keine Anträge eingereicht worden. Auf Anfrage des Vorsitzenden hin wird die Traktandenliste in Ordnung befunden und die Geschäfte können in vorgeschlagener Reihenfolge behandelt werden. Traktandum 1 / Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014 Nachdem keine Wortmeldungen zum Protokoll erfolgen, lässt Gemeindepräsident Florian Kron darüber abstimmen: Einstimmig genehmigt die Versammlung das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014.

6 - 6 - Traktandum 2 / Jahresrechnung 2014 Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass die Jahresrechnung 2014 mit einem Aufwandsüberschuss von CHF abschliesst. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF Die Verschlechterung des Resultats ist insbesondere auf die geringeren Steuererträge und Finanzausgleichs sowie die höheren Schulkosten zurückzuführen. Weiter hat auf Antrag hin, das Statistische Amt die Auflösung der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung für unsere Gemeinde bewilligt. Seit dem Beitritt zum Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal (GAF) ist das Wesen einer Spezialfinanzierung für unsere Gemeinde im Bereich der Abfallversorgung nicht mehr gegeben. Der vorhandene Überschuss im Eigenkapital in der Höhe von CHF wurde deshalb per zu Gunsten des Eigenkapitals des allgemeinen Haushalts aufgelöst. Die Einnahmen und Ausgaben werden anhand eines Diagrammes erklärt. Da keine Wortbegehren erfolgen, lässt der Vorsitzende über die Jahresrechnung 2014 abstimmen: Einstimmig genehmigt die Versammlung die Jahresrechnung 2014 mit folgenden Ergebnissen: Aufwandüberschuss CHF Zunahme Nettoinvestition CHF Bilanzsumme CHF Traktandum 3 / Projektierungskredit CHF für die Neuanlage des Tschupisfeldweges Gemeinderätin Iris Allenspach informiert, dass der Tschupisfeldweg aus einem Mergelweg entstanden ist. Somit entspricht der Tschupisfeldweg nicht den baulichen Anforderungen einer Gemeindestrasse. In der Regel fallen allerdings bei Neuerstellung von Gemeindestrassen Anwänderbeiträge an, welche beim Tschupisfeldweg bislang noch nicht verrechnet worden sind. Im vergangenen Jahr erfolgte durch die Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung (WSU) die Mitteilung, dass die Wasserleitung im Tschupisfeldweg saniert werden muss. Da bei Beteiligung von mehreren Werken die Grabarbeiten und die Kosten für den Strassenbau aufgeteilt werden, könnten so die Kosten für die Neuerstellung des Tschupisfeldweges geringer gehalten werden. In den vergangen Jahren mussten immer wieder Sanierungsarbeiten an diesem Weg vorgenommen werden, diese Kosten könnten so ebenfalls eingespart werden. Am 12. März 2015 fand eine Informationsveranstaltung für alle an den Tschupisfeldweg anstossenden Grundeigentümer statt, welche das Projekt positiv aufgenommen haben. Da an der heutigen Versammlung keine direkten Anwohner des Tschupisfeldweges vertreten sind, hätten diese wohl nichts gegen den Projektierungskredit einzuwenden. Die Einwohnergemeinde hat nun die Möglichkeit, die Kosten für die Ausarbeitung des Projektes zu bewilligen. Das Projekt selber wird dann an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember vorgestellt. Karl Itin, hält fest, dass seiner Meinung nach die Strasse bereits eine korrekte Gemeindestrasse sei und nicht wie angegeben eine Neuanlage. Gemeinderätin Iris Allenspach antwortet, dass keine Kofferung und keine korrekte Strassenentwässerung vorhanden sei und die Strassensanierung deshalb als Neuanlage gälte. Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass man die Zustimmung für den Projektierungskredit brauche um festzustellen, welche Arbeiten bei der Strassensanierung vorgenommen werden müssten. Gemäss den baujuristischen Abklärungen des Gemeinderates sei nach dem jetzigen Wissenstand die geplante Strassensanierung als Neuerstellung einzustufen. Edeltraud Vollmer möchte wissen mit welcher Bausumme zu rechnen ist.

7 - 7 - Gemeindepräsident Florian Kron antwortet, dass mit rund CHF gerechnet werden müsse. Es handle sich dabei aber um eine sehr grobe Schätzung. René Itin ist der Meinung, dass das Sanierungsprojekt an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung nicht genehmigt werde und deshalb auch der Projektierungskredit nicht bewilligt werden sollte. Max Keller findet, dass der Projektierungskredit angenommen werden müsse, da die Strasse saniert werden müsse. Mit dem Projektierungskredit habe der Gemeinderat die Möglichkeit, alles seriös zu planen. Dora Itin erwähnt, dass sie ebenfalls der Ansicht sei, dass dies ein hoher Betrag wäre, aber wenn man jetzt nicht investiere, werde die Strassensanierung künftig sicherlich höhere Kosten verursachen. Gemeindepräsident Florian Kron erwähnt, dass alle die ein Haus gebaut oder gekauft hätten, bereits Anwänderbeiträge bezahlt hätten. Die Anwohner des Tschupisfeldweges hätten diese Beiträge noch nicht bezahlen müssen. Da die Erschliessung noch nicht als Gemeindestrasse ausgebaut ist. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Gemeindepräsident über die Genehmigung des Projektierungskredit CHF für die Neuanlage des Tschupisfeldweges abstimmen: Mit 10 gegen 3 Stimmen genehmigt die Einwohnergemeindeversammlung den Projektierungskredit CHF für die Neuanlage des Tschupisfeldweges Traktandum 4 / Neues Abwasserreglement Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass einige Bestimmungen des bestehenden Abwasserreglements vom 04. Juni 1982 nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen. Bei den jährlichen Abwassergebühren sollen keine Änderungen vorgenommen werden. Bei den einmalig erhobenen Anschlussbeiträgen sollen die Beiträge nicht mehr aufgrund des Gebäudeversicherungswertes, sondern aufgrund der so genannten SVGW-Werte erhoben werden. Die SVGW-Werte zeigen auf, wie stark die Infrastruktur (Abwasserleitungen) belastet werden. Somit müssen künftig zum Beispiel beim Anbau eines Wintergartens keine Anschlussbeiträge mehr bezahlt werden. Das Reglement wurde durch die Rechtsabteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion einer Vorprüfung unterzogen. Da keine Wortmeldungen erfolgen lässt der Gemeindepräsident über die Genehmigung des neuen Abwasserreglements abstimmen: Die Einwohnergemeindeversammlung stimmt der vorliegenden Fassung des neuen Abwasserreglements einstimmig zu. Traktandum 5 / Ersatzwahl Mitglieder Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass Jeannette Rumpel als Mitglied der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission per 31. Mai 2015 zurückgetreten ist. Er dankt ihr für die geleistete Arbeit. Für die Ersatzwahl hat sich niemand zur Verfügung gestellt.

8 - 8 - Traktandum 6 / Ersatzwahl Mitglied Kreisschulrat Arisdorf-Hersberg Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass seit der letzten Einwohnergemeindeversammlung die Wahl des Mitgliedes im Kreisschulrat Arisdorf-Hersberg aussteht. Für die Ersatzwahl hat sich nun Sandra Käser-Nydegger zur Verfügung gestellt. Da keine weiteren Vorschläge aus der Versammlung folgen und keine geheime Abstimmung gewünscht wird, lässt der Gemeindepräsident über die Wahl als Mitglied in den Kreisschulrat Arisdorf- Hersberg abstimmen: Einstimmig wählt die Einwohnergemeindeversammlung Sandra Käser-Nydegger als Mitglied des Kreisschulrats Arisdorf-Hersberg für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli Traktandum 7/ Diverses Gemeindepräsident Florian Kron informiert, dass am 04. Juli 2015 das Bündelitagfest auf dem Sportplatz stattfinden werde, welches durch die Familie Jockel organisiert werde. Heinz Jockel ergänzt, dass der Anlass bei schönem Wetter um Uhr beginnen würde. Für die kleinen Kinder werde ein Livingdome gestellt und es werde ein Kubb-Turnier durchgeführt. Auch für Getränke und Grilladen sei gesorgt. René Itin hält fest, dass der jetzige Holzpreis viel zu günstig sei. Gemeindepräsident Florian Kron antwortet, dass die Anpassung des Holztarifes geplant sei. Der Gemeinderat überlege, dass aber die Personen, welche an der Waldputzete teilnehmen, das Holz zu einem günstigeren Tarif beziehen können. Max Keller wirbt für die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission. Als Mitglied sei mit 4 Sitzungen im Jahr zu rechnen und die Prüfung sei keine Hexerei, denn die Unterlagen seien von der Gemeindeverwaltung immer sehr gut vorbereitet. Er würde es begrüssen, wenn sich bald jemand melden würde. Dora Itin bittet darum, dass Peter Itin künftig das Gras entlang den Wegrändern nicht schon im Mai mäht, sondern erst ab Mitte Juni. Die Imker hätten diese Anweisungen herausgegeben, da das zu frühe Mähen der Gräser mit ein Grund des Bienenstrebens sei. Gemeindepräsident Florian Kron dankt für die Anmerkung. Claudia Aebi merkt an, dass der Sportplatz saniert werden müsste. Gemeindepräsident Florian Kron dankt für die Anregung und versichert, dass ein Betrag dafür ins Budget 2016 aufgenommen werde. Der Gemeindepräsident Florian Kron schliesst die Versammlung um Uhr. IM NAMEN DER EINWOHNERGEMEINDE Der Präsident Die Verwalter-Stv. Florian Kron Claudia Hunziker

9 - 9 - Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommisson Gemeinde Hersberg Bericht an die Gemeindeversammlung Hersberg zum Budget 2016 Prüfung Budget Allgemein Anlässlich von zwei Sitzungen hat die GRPK Hersberg das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Hersberg punktuell geprüft. Das Budget 2016 wurde von Herrn René Bertschin, Verwalter der Gemeinde Arisdorf korrekt erstellt und mit detaillierten Erläuterungen ergänzt. Anlässlich der zweiten Sitzung mit dem Gemeinderat Hersberg und Herrn Bertschin wurden weitere Fragen zum Budget diskutiert, beantwortet und Vorschläge angebracht. 2. Detaillierte Prüfung Aufgrund der ersten Budgetbesprechung der GRPK wurden einige Kontenposten genauer geprüft und diskutiert. Die entsprechenden Kontoposten wurden anhand Abweichungen des Budgets 2015 festgelegt. 3. Ergebnis Im vorliegenden Budget 2016 erwartet der Gemeinderat: Ertragstotal Aufwandtotal Aufwandüberschuss Anträge Die GRPK beantragt der Gemeindeversammlung das Budget der Einwohnergemeinde Hersberg zu genehmigen. Max Keller, Präsident Salome Buser Aebischer, Aktuarin Hersberg, 4. November 2015

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