Besondere Lösungen für besondere Bedürfnisse. Zusatzvorsorge
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- Stefan Fiedler
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1 Besondere Lösungen für besondere Bedürfnisse Zusatzvorsorge
2 Inhaltsverzeichnis Besondere Bedürfnisse besondere Lösungen 3 Vorsorgelücken erkennen und schliessen 4 Zusatzvorsorge nach Mass 6 Zufriedene Mitarbeitende sind treue Mitarbeitende 7 Auf einen Blick: Vorteile für beide Seiten 7 2
3 Besondere Bedürfnisse besondere Lösungen Entwickeln Sie mit uns die Zusatzvorsorge nach Mass. Eine Zusatzvorsorgelösung der Swisscanto deckt den zusätzlichen Bedarf von Mitarbeitenden mit besonderen Vorsorgebedürfnissen: Meistens sind dies Mitarbeitende, deren Vorsorgeschutz aufgrund ihres höheren Lohns oft deutliche Lücken aufweist. Mit einer Lösung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist, fügen wir Basis- und Zusatzvorsorge nahtlos zu einem harmonischen Ganzen zusammen. Entsprechend den Bedürfnissen, die je nach Unternehmensund Personalstruktur ganz unterschiedlich sein können, zeigt Ihnen die Swisscanto die Möglichkeiten auf, wie Sie zielgenau die Altersleistungen oder den Risikoschutz verbessern können. Unsere Vorschläge koordinieren die Zusatzvorsorge mit dem Gesamtsystem der Sozialversicherungen und berücksichtigen die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern. Flexible Vertragsbausteine, die bei der Swisscanto zur Ausgestaltung eines massgeschneiderten Vorsorgeplans zur Verfügung stehen, ermöglichen eine rasche Reaktion auf veränderte Bedürfnisse und Rahmenbedingungen. Vorteile, die Sie von Ihrer Basisvorsorge her kennen wie etwa den Vorbezug oder die Verpfändung der Vorsorgekapitalien für Wohneigentumsförderung, nutzen Sie auch in der Zusatzvorsorge. Koordination Sozialversicherungen (bei Krankheit) Freiwillige Zusatzvorsorge (BVG 1 ) Altersleistung aus Zusatzvorsorge Lohnfortzahlung Arbeitgeber Krankentaggeld (KKV) Invalidenrente (BVG) Altersrente (BVG) 20 Invalidenrente (IV) Altersrente (AHV) 0 14/30/60/90 Tage 730 Tage 65/64 Jahre Tod 1 abhängig von den reglementarisch festgelegten Koordinationsbestimmungen 3
4 Vorsorgelücken erkennen und schliessen So vermeiden Sie Vorsorgelücken bei höheren Einkommen. Mit einer Zusatzvorsorgelösung der Swisscanto stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende im höheren Lohnsegment ihre gewohnte Lebenshaltung auch nach der Pensionierung oder bei Invalidität weiterführen können. Dasselbe gilt im Todesfall für deren Hinterbliebene. Je höher das Einkommen, desto grösser die relative Vorsorgelücke In der obligatorischen BVG-Versicherung liegt die Obergrenze des versicherbaren Lohns beim dreifachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Rente. Darüberliegende Lohnteile sind nicht versichert und damit auch nicht rentenbildend. Das führt zu Einkommenseinbussen im Alter oder bei Invalidität. In der nebenstehenden Grafik wird am Beispiel von drei verschiedenen Jahreslöhnen deutlich, wie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV und BVG) im Verhältnis zum Gesamtlohn abnehmen und wie die Vorsorgelücke dadurch immer grösser wird, je höher das Einkommen steigt selbst dann, wenn man z.b. von einem Vorsorgeziel in der Höhe von 80% des letzten Lohns ausgeht. % des letzten Jahreslohns Vorsorgeziel: 80 % des letzten Lohns Vorsorgelücke BVG AHV Jahreslohn in Tausend CHF
5 Fehlende Beiträge in der AHV oder im BVG Besonders grosse Lücken ergeben sich für Mitarbeitende mit höheren Löhnen, wenn in der 1. Säule (AHV) Beitragsjahre fehlen oder wenn sich die Beiträge im Rahmen der 2. Säule (BVG) nicht über die gesamte Erwerbsdauer erstrecken. In diesen Fällen wird nach Erreichen des Rentenalters lediglich eine reduzierte Altersrente ausbezahlt. Mit einer Zusatzvorsorge kann diese wieder bis zur Höhe des Vorsorgeziels ergänzt werden, fehlende Beitragsjahre können steuerbegünstigt eingekauft werden. Variable Lohnteile Nicht garantierte Lohnteile Boni, Gratifikationen, Provisionen etc. machen gerade bei Mitarbeitenden mit höheren Löhnen einen immer gewichtigeren Teil der Gesamtbezüge aus. Allerdings sind die angewandten Systeme zur Berechnung der variablen Lohnteile in jedem Unternehmen verschieden. Zusammen mit Ihrem Swisscanto-Berater oder Ihrer Swisscanto-Beraterin entwickeln Sie eine passende Lösung, die dem Lohnsystem in Ihrem Unternehmen und dem Bedürfnis Ihrer Mitarbeitenden Rechnung trägt. Auch Mitarbeitende mit höheren Löhnen, die sich vorzeitig pensionieren lassen wollen, müssen eine empfindliche Renteneinbusse hinnehmen. Höhere private Aufwendungen (wie etwa die Amortisation von Wohneigentum, Hypothekarzinsen etc.) oder Wünsche, die für die Zeit nach der Pensionierung aufgeschoben worden sind, können unter Umständen nicht mehr finanziert werden. Entsprechende Komponenten in der ergänzenden Vorsorge machen es möglich, dass der Traum vom vorgezogenen Ruhestand erfüllbar wird und gleichzeitig Steuervorteile im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten genutzt werden. 5
6 Zusatzvorsorge nach Mass Umhüllende oder separate Lösung? Lassen Sie sich beraten. Umhüllende Lösung im bestehenden BVG-Basisvertrag Die Zusatzvorsorge für Ihr Unternehmen können Sie ganz einfach in Form einer eigenen Kategorie innerhalb des bestehenden BVG-Basisvorsorge-Vertrags lösen (sogenannte umhüllende Lösung). Bei einer umhüllenden Lösung ergänzen Sie Ihre BVG-Basisvorsorge mit einer oder mehreren zusätzlichen Kategorien. In diesen Kategorien werden Mitarbeitende versichert, deren Löhne das BVG-Obligatorium übersteigen. Die Leistungen können so ausgestaltet werden, dass sie die Bedürfnisse der Mitarbeitergruppen, die in der jeweiligen Kategorie definiert sind, ideal abdecken. Bei umhüllenden Lösungen sind die überobligatorischen Leistungen im Basisvorsorge-Vertrag integriert (vgl. untenstehende Grafik); dieser Vertrag untersteht als Ganzes den gesetzlichen Minimalvorschriften des BVG. Die gewählte paritätische Vorsorgekommission ist für die wichtigen Entscheide aller im Vertrag enthaltenen Kategorien zuständig. Weil nur ein Vertrag und für jede/n Mitarbeiten de/n nur eine Police besteht, fallen auch die pro Vertrag und Police definierten Kosten nur einmal an. Separater Zusatzvorsorge-Vertrag mit der Swisscanto Supra Es kann gute Gründe dafür geben, die Zusatzvorsorge in einem separaten Vertrag zu regeln. Zahlreiche Betriebe ziehen diese Variante einer umhüllenden Lösung vor. In diesem Fall steht Ihnen die Swisscanto Supra zur Verfügung: Swisscanto Supra ist eine Sammelstiftung für die ergänzende Personalvorsorge. Sie bietet ausschliesslich Leistungen im ausserobligatorischen Bereich an. Die Ausgestaltung der Vor sorgeleistungen ist flexibel, weil diese Sammelstiftung nicht an die Minimalvorschriften des BVG gebunden ist. Das eröffnet Ihnen alle Möglichkeiten, um für Ihre Mitarbeitenden mit besonderen Vorsorgebedürfnissen ergänzende Vorsorgeleistungen nach Mass zu versichern: So können etwa spezielle Finanzierungsmodelle vereinbart oder zusätzliche Leistungskomponenten eingebaut werden, welche die Bedürfnisse der versicherten Mitarbeiter ideal abdecken. Sie als Arbeitgeber entscheiden, welche Lücken Sie in welchem Umfang schliessen möchten, und bestimmen den richtigen Mix für Ihr Unternehmen. Welche Mitarbeiter an der Zusatzvorsorge teilhaben sollen, bestimmen ebenfalls Sie als Arbeitgeber: die Geschäftsleitung, das Kader, andere bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden und nicht zuletzt auch der Inhaber selbst, soweit er das wünscht. Umhüllende Lösung: Ein Anschlussvertrag Lösung mit separaten Verträgen Obligatorische BVG-Vorsorge Zusatzvorsorge (überobligatorische Vorsorge); im Basisvertrag integriert Obligatorische BVG-Vorsorge (Basisvertrag) Zusatzvorsorge (ausserobligatorische Vorsorge; Swisscanto Supra-Vertrag) 6
7 Zufriedene Mitarbeitende sind treue Mitarbeitende Machen Sie es möglich! Mit einer grosszügigen Vorsorgelösung stärken Sie Ihr Unternehmen gegenüber den Mitbewerbern bei der Personalgewinnung. Für hoch qualifizierte Fachkräfte ist eine gut aus ge baute Zusatzvorsorge oft ein entscheidendes Kriterium bei der Stellenwahl. Gegenseitige Wertschätzung verbindet Eine gut ausgebaute Zusatzvorsorge ist ein Kernstück nachhaltiger Personalpolitik. Als Arbeitgeber profilieren Sie damit Ihr Unternehmen nach aussen. Sie beweisen Ihren Mitarbeitenden mit besonderen Vorsorgebedürfnissen Ihre Wertschätzung und fördern deren Identifikation mit den Unternehmenswerten. Daraus wächst ein starkes gegenseitiges nicht nur materiell begründetes Treueverhältnis. Als selbständig erwerbender Arbeitgeber können Sie sich der Personalvorsorge für Ihr Personal auch selbst anschliessen und persönlich von den gesetzlich vorgesehenen Steuervorteilen profitieren. Auf einen Blick: Vorteile für beide Seiten Vorteile für die Mitarbeitenden: Vorsorgelücken können geschlossen werden; die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in einem Vorsorgefall wird weitgehend erreicht. Die Leistungen werden mit anderen Sozialversicherungen koordiniert. Die Beiträge und Einkaufssummen können von den Steuern abgezogen werden. Die Zusatz vorsorge kann die vorzeitige Pensionierung erleichtern. Vorteile wie Kapitaloption oder Vorbezug für die Wohn eigentumsförderung gelten auch für die Zusatzvorsorge. Vorteile für den Arbeitgeber: Sie profilieren Ihr Unternehmen als attraktiven und sozialbewussten Arbeitgeber und schaffen sich Vorteile bei der Personalgewinnung. Sie binden wichtige Mitarbeitende stärker an das Unternehmen. Der Aufwand für die Zusatzvorsorge kann von den Steuern abgezogen werden. Als Firmeninhaber können Sie sich mitversichern und so von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Mit einem separaten Vertrag kann die nötige Diskretion gewahrt werden. Die Mitarbeitenden profitieren vom günstigen Kollektivtarif. 7
8 SC4 9603d Rufen Sie uns an! Um für Ihr Unternehmen in der Basis- und in der Zusatzvorsorge eine individuelle, bedarfsgerechte Lösung zu entwickeln, wenden Sie sich an Ihren Vorsorgeberater/Ihre Vorsorgeberaterin bei der Swisscanto oder bei der Kantonalbank. Damit die Swisscanto Zusatzvorsorge für Ihre Mitarbeitenden und für Sie persönlich passt. Swisscanto und Swisscanto Supra Sammelstiftungen der Kantonalbanken St. Alban-Anlage 26, Postfach 3855, 4002 Basel Telefon Fax Weitere Infos auf
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