Reglement der Darlehenskasse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement der Darlehenskasse"

Transkript

1 Reglement der Darlehenskasse

2

3 Der Vorstand genehmigte das vorliegende Reglement am 13. August Es tritt sofort in Kraft und ersetzt sämtliche bisherigen Regelungen. Die Baugenossenschaft Zürichsee wurde am 26. Januar 1926 unter dem Namen <Gemeinnützige Baugenossenschaft Küsnacht GBK> gegründet. Die Namensänderung erfolgte an der Generalversammlung vom 11. Mai 2001 im Zusammenhang mit dem 75-Jahr-Jubiläum Küsnacht, 13. August 2014 Baugenossenschaft Zürichsee Vorstand und Geschäftsführung 1

4 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Berechtigung zur Kontoeröffnung 3 3. Kontoeröffnung/Einzahlungen/ Auszahlungen 3 4. Kurzfristige Darlehen Fristen/Maximalbetrag/ Zinskonditionen Teilauszahlung/Kündigung 4 5. Langfristige Darlehen Fristen/Maximalbetrag/ Zinskonditionen Teilauszahlung/Kündigung 4 6. Zinstermine/Zinsgutschriften/ Kontoauszüge 5 7. Sicherheit 5 8. Weitere Bestimmungen 5/6 Antragsformular Anhang 1 Vollmachtserklärung Anhang 2 Einfachheitshalber wird in diesem Reglement auf die weibliche Form <Arbeitnehmerin, Begünstigte, Kontoinhaberin, Darlehensgeberin> usw. verzichtet und stattdessen <Arbeitnehmer, Begünstigter, Kontoinhaber, Darlehensgeber> usw. als Oberbegriff verwendet. Im nachfolgenden Reglement wird für die Baugenossenschaft Zürichsee das Kürzel BGZ verwendet. 2

5 Reglement der Darlehenskasse 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der der BGZ gehörenden Liegenschaften erreicht werden; 1.2 den Mitgliedern und der BGZ nahestehende Personen (vgl. Ziffer 2.1) Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen geboten werden. 2. Berechtigung zur Kontoeröffnung 2.1 Darlehen werden entgegengenommen von: Mitgliedern der BGZ; Arbeitnehmern der BGZ; pensionierten Arbeitnehmern der BGZ; Familienangehörigen von Mitgliedern oder Personen, die mit dem Mitglied im gleichen Haushalt leben; Weiteren natürlichen oder juristischen Personen, die der Genossenschaft nahe stehen. 2.2 Mitglieder der BGZ, welche ein Mietobjekt bewohnen, müssen das für die Mitgliedschaft erforderliche Anteilscheinkapital gem. Art. 15, Abs. 2 der Statuten voll einbezahlt haben. 2.3 Der Vorstand kann die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen ablehnen. 2.4 Das Konto lautet auf den Namen des Begünstigten. 3. Kontoeröffnung/Einzahlungen/Auszahlungen 3.1 Einer Kontoeröffnung geht zwingend ein entsprechender Antrag voraus. 3.2 Pro Person kann nur ein Konto eröffnet werden. 3.3 Einlagen können durch Einzahlungen auf das Post- oder Bankkonto der BGZ geleistet werden. Es besteht kein Bargeldverkehr. 3.4 Postquittung bzw. Beleg einer in der Schweiz domizilierten Bank werden als rechtsgültig anerkannt. Auf jede Einzahlung folgt eine Einzahlungsbestätigung. 3.5 Allfällige Post- oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Kontoinhabers. 3.6 Die BGZ kann die Entgegennahme von Einzahlungen vorübergehend einstellen, einschränken oder eine Höchst-Einlagegrenze festlegen. 3.7 Die Mindesteinlage für Darlehen beträgt CHF oder einen höheren, durch tausend teilbaren Betrag. 3.8 Ein Begehren um Auszahlung ist schriftlich unter Beilage eines Einzahlungsscheines oder unter Angabe der genauen Auszahlungsverbindung an die Geschäftsstelle zu richten und erfolgt durch Über - weisung auf das Postkonto oder auf das Konto einer in der Schweiz domizilierten Bank des Darlehensgebers. Es werden keine Auszahlungen an Dritte ausgeführt. 3.9 Das Konto kann nicht überzogen werden. 3

6 4. Kurzfristige Darlehen 4.1 Fristen / Maximalbetrag / Zinskonditionen Das kurzfristige Darlehen wird auf die Dauer von mindestens 1 Jahr fest angelegt Die Maximaleinlage für kurzfristige Darlehen beträgt CHF Das kurzfristige Darlehen wird während der festen Anlagedauer mit dem um 0.75% reduzierten Referenzzinssatz verzinst. 4.2 Teilauszahlung / Kündigung Die BGZ leistet auf Verlangen Auszahlungen wie folgt, wobei in jedem Fall eine minimale Einlagefrist von 1 Jahr beachtet werden muss: bis CHF pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer Kündigungsfrist von 3 Monaten; bis CHF pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer Kündigungsfrist von 6 Monaten; über CHF pro Kalendermonat nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Es können nicht gleichzeitig mehrere Kündigungen erfolgen. Solange eine Kündigung läuft, kann keine neue erfolgen. In schriftlich begründeten Fällen kann die BGZ ein Guthaben vor Ablauf der Kündigungsfrist auszahlen. 5. Langfristige Darlehen 5.1 Fristen / Maximalbetrag / Zinskonditionen Das langfristige Darlehen wird auf die Dauer von mindestens 5 Jahren fest angelegt Der Maximalbetrag kann vom Vorstand begrenzt werden Das langfristige Darlehen wird während der festen Anlagedauer mit dem Referenzzinssatz verzinst. 5.2 Teilauszahlung / Kündigung Bei einem langfristigen Darlehen ist grundsätzlich keine Teilauszahlung möglich Wird das Darlehen nicht mindestens 1 Jahr vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 5 Jahre In schriftlich begründeten Ausnahmefällen kann die BGZ einem Begehren um eine Teilauszahlung oder um eine vorzeitige Auflösung eines langfristigen Darlehens zustimmen, jedoch nicht vor Ablauf der minimalen Einlagefrist von 1 Jahr Im Fall der vorzeitigen Auflösung verrechnet die BGZ dem Darlehensgeber eine Fallpauschale, deren Höhe der Zinsdifferenz zwischen kurz- und langfristigen Darlehen über den Anlagezeitraum entspricht. 4

7 6. Zinstermine/Zinsgutschriften/Kontoauszüge 6.1 Das Guthaben wird vom Tag der Gutschrift auf dem Post- oder Bankkonto der BGZ an verzinst. Die Verzinsung endet mit dem Tag des Rückzuges bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist. 6.2 Der Nettozins wird jährlich per 31. Dezember zum Kapital geschlagen und mit diesem weiter verzinst. Eine Zinsauszahlung wird ausgeschlossen. 6.3 Jeweils im Januar wird jedem Kontoinhaber per Post ein Kontoauszug per 31. Dezember zugestellt. Dieser enthält Angaben über den Eröffnungssaldo, sämtliche Ein- und Auszahlungen, den Bruttozins, eventuell die Eidg. Verrechnungssteuer, den Zinssatz, allfällige Referenzzinssatzänderungen und den Stand des Guthabens per 31. Dezember. Kontoauszüge, welche nicht innert Monatsfrist schriftlich beanstandet werden, gelten als genehmigt. 7. Sicherheit Für die Sicherheit der Darlehenskasse haftet das gesamte Genossenschaftsvermögen. 8. Weitere Bestimmungen 8.1 Sofern in diesem Reglement die Bemessungsgrundlagen der Zinsen oder die Fristen für kurz- oder langfristige Darlehen geändert werden, ist der Kontoinhaber berechtigt, innert Monatsfrist ab Erhalt der Mitteilung sein Guthaben ganz oder teilweise mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen, sofern er von der Änderung betroffen ist. Die Mindesteinlagefrist von 1 Jahr ist einzuhalten. 8.2 Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Genossenschaft gilt automatisch als Kündigung der Gut - haben unter Einhaltung der in Ziffer 4.2 / und genannten Kündigungsfristen. Die BGZ kann die weiteren gemäss Ziffer 2.1 eröffneten Konten unter Einhaltung der Kündigungsfristen ebenfalls auflösen. 8.3 In den Fällen, in denen nach Mietrecht das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (Art. 257 d Abs. 2, Art. 257 f Abs. 3 OR) oder fristlos (Art. 257 f Abs. 4, Art. 266 h Abs. 2 OR) aufgelöst werden kann, hat die BGZ das Recht, die Guthaben durch eingeschriebenen Brief auf einen Monat zur Rückzahlung zu kündigen. Die BGZ kann diesfalls die weiteren gemäss Ziffer 2.1 eröffneten Konten ebenfalls unter Einhaltung derselben Frist kündigen. 8.4 Bei ausserordentlicher Beanspruchung der Kasse und/oder aussergewöhnlichen Geldmarktverhältnissen kann die BGZ vorübergehend die Rückzahlungen einschränken und die Kündigungsfristen verlängern. 8.5 Vom Kontoinhaber erteilte Vollmachten sind bei der BGZ zu hinterlegen. Die BGZ betrachtet eine Vollmacht solange als gültig, bis ihr vom Kontoinhaber, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Rechtsnachfolger schriftlich ein Widerruf zur Kenntnis gebracht wird. Die Vollmachten erlöschen nicht mit dem Tod, der Verschollenerklärung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit und dem Konkurs des Kontoinhabers. 8.6 Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln entstehenden Schaden trägt der Kontoin - haber, sofern die BGZ kein grobes Verschulden trifft. 5

8 8.7 Schaden, der aus Übermittlungsfehlern entsteht, trägt der Kontoinhaber, sofern die BGZ kein grobes Verschulden trifft. 8.8 Bei Schäden aus mangelhafter Auftragsausführung haftet die BGZ lediglich für den Zinsausfall, und auch dies nur bei grobem Verschulden. 8.9 Die BGZ ist berechtigt, das Darlehensguthaben jederzeit mit Forderungen zu verrechnen, die ihr gegenüber dem Kontoinhaber oder dessen Rechtsnachfolger zustehen Mitteilungen der BGZ erfolgen rechtsverbindlich an die letzte der BGZ bekannt gegebene Adresse des Kontoinhabers Die Verwaltung der Darlehenskasse erfolgt durch den Vorstand der BGZ, der sie einem seiner Mitglieder, der Geschäftsstelle oder einem Dritten übertragen kann. Die Rechnungsprüfung sowie die Prüfung der Geschäftsführung erfolgen durch eine durch die Generalversammlung gewählte Revi - sionsstelle. Die Wahl der Revisionsstelle erfolgt gemäss Statuten Der Vorstand, Revisionsstelle und Angestellte, welche in die Geschäftsführung der Darlehenskasse Einblick haben, sind zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte dürfen nur dem Kontoinhaber und allfällig von ihm Bevollmächtigten erteilt werden Der Vorstand kann dieses Reglement jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kontoinhaber schriftlich mitgeteilt Dieses Reglement wurde vom Vorstand am 13. August 2014 genehmigt und tritt sofort in Kraft. Es ersetzt sämtliche bisherigen Regelungen Küsnacht, 13. August 2014 Baugenossenschaft Zürichsee Vorstand und Geschäftsführung 6

9 Antrag Antrag zur Eröffnung eines Darlehenkontos Gewünschte Einlage: Kurzfristiges Darlehen (Anlage mind. 1 Jahr) n CHF bis CHF n CHF bis CHF n CHF bis CHF Langfristiges Darlehen (Anlage mind. 5 Jahre) n CHF bis CHF n CHF bis CHF n oder CHF Personenangaben: Name Vorname Strasse PLZ/Ort Geburtsdatum Telefon Nationalität Mobile Eine Kopie Ihres Ausweispapiers (ID oder Pass) ist diesem Antrag beizulegen. BGZ-Mitglied n ja n nein Zahlungsverbindungen: Auszahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen. Bitte zutreffende Kontoart ankreuzen und mit Ihren Angaben ergänzen. n Postkonto n Bankkonto Kontonummer IBAN-Nummer Konto lautend auf Name der Bank Überweisungen werden nur auf das Postkonto oder auf das Konto einer in der Schweiz domizilierten Bank ausgeführt. Ort/Datum Unterschrift Vollständig ausgefülltes Formular bitte retournieren an: Baugenossenschaft Zürichsee, Gartenstrasse 22, 8700 Küsnacht Anhang 1

10 Baugenossenschaft Zürichsee Gartenstrasse Küsnacht

11 Vollmachtserklärung Vollmachtserklärung für Darlehenskonto Vollmachtgeber Bevollmächtigter Name Vorname Geburtsdatum Heimatort Strasse PLZ/Ort Der Bevollmächtigte ist im Namen des Unterzeichnenden ermächtigt, ihn gegenüber der BGZ in nachbezeichneter Angelegenheit rechtsgültig zu vertreten: Darlehenskonto Nr. Diese Vollmacht umfasst die bezeichneten Konten, die auf den Vollmachtgeber lauten. Die Vollmacht ermächtigt insbesondere dazu, Geldbezüge oder Einlagen vorzunehmen, Konten zu eröffnen oder auf - zulösen. Diese Vollmacht gilt bis zum Widerruf durch den Kontoinhaber, durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch seinen Rechtsnachfolger. Auch mit dem Tod, der Verschollenerklärung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit und dem Konkurs des Kontoinhabers erlischt diese Vollmacht nicht. Ort/Datum Unterschrift Sofern die Unterschrift nicht notariell beglaubigt wird, muss dieses Formular bei der BGZ vom Vollmacht - geber unter Vorlage eines amtlichen Ausweises unterzeichnet werden. Von der BGZ-Geschäftsstelle auszufüllen: Ausweis/Nummer Ausweiskopien entgegengenommen: Ort/Datum Unterschrift Anhang 2

12 Baugenossenschaft Zürichsee Gartenstrasse Küsnacht

13 Notizen 11

14 Notizen 12

15

16 2 BGZ Baugenossenschaft Zürichsee Gartenstrasse 22, 8700 Küsnacht Telefon , Impressum/Herausgeber: BGZ Baugenossenschaft Zürichsee, Küsnacht Gestaltung/Druck: ms medium satz+druck gmbh, Küsnacht Bildnachweis: Aus dem Archiv der BGZ Diese Reglement wurden auf FSC-zertifiziertes Papier gedruckt.

Reglement der Depositenkasse

Reglement der Depositenkasse Reglement der Depositenkasse der Zürcher Bau- und Wohngenossenschaft ZBWG (gegründet 1892) Zürich, 01.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. ZWECK... 3 2. BERECHTIGUNG ZUR KONTOERÖFFNUNG... 3 3. EINZAHLUNGEN...

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Baugenossenschaft für schönes Wohnen 9000 St.Gallen. Reglement Darlehenskasse BSW

Baugenossenschaft für schönes Wohnen 9000 St.Gallen. Reglement Darlehenskasse BSW Baugenossenschaft für schönes Wohnen 9000 St.Gallen Reglement Darlehenskasse BSW 1 Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft für schönes Wohnen St.Gallen 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll:

Mehr

Reglement betreffend Anteile und Darlehen

Reglement betreffend Anteile und Darlehen Reglement betreffend Anteile und Darlehen Gestützt auf Ziffer 4 ff. der Statuten erlässt die Verwaltung der Erlenflex (nachfolgend genannt) das vorliegende Reglement. 1. Zweck Die finanziert sich mittels

Mehr

Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg. Reglement Depositenkasse derbau-und Siedlungsgenossenschaft Höngg

Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg. Reglement Depositenkasse derbau-und Siedlungsgenossenschaft Höngg Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg Reglement Depositenkasse derbau-und Siedlungsgenossenschaft Höngg 1. Zweck Mit der Depositenkasse soll: 1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der zur Baugenossenschaft

Mehr

Reglement zur Depositenkasse

Reglement zur Depositenkasse 2013 Reglement zur Depositenkasse VISTA Baugenossenschaft 28.09.2013 Inhalt Grundsatz 1. Zweck 2. Kontoeröffnung 3. Einzahlungen 4. Auszahlungen 5. Verzinsung 6. Kontoauszug 7. Sicherheit 8. Weitere Bestimmungen

Mehr

Reglement der Darlehenskasse

Reglement der Darlehenskasse Reglement der Darlehenskasse Der Vorstand genehmigte das vorliegende Reglement am 6. Juni 2018. Es tritt sofort in Kraft und ersetzt das bisherige Reglement vom 13. August 2014. 8700 Küsnacht, 6. Juni

Mehr

Reglement der Darlehenskasse

Reglement der Darlehenskasse Genossenschaft Hofgarten Hofwiesenstrasse 58 8057 Zürich Telefon 044 363 39 11 info@geho.ch www.geho.ch Seite 1 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll 1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der geho eigenen

Mehr

Reglement Darlehenskasse

Reglement Darlehenskasse Seite 1 GEWOBA Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau Reglement Darlehenskasse Ausgabe 2010 www.gewoba.ch Seite 1 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung

Mehr

DARLEHENSKASSE DER BAUGENOSSENSCHAFT ZENTRALSTRASSE

DARLEHENSKASSE DER BAUGENOSSENSCHAFT ZENTRALSTRASSE Reglement Einfachheitshalber wird auf die weibliche Form Kontoinhaberin usw. verzichtet und stattdessen Kontoinhaber als Oberbegriff verwendet.. Zweck Die Baugenossenschaft Zentralstrasse Zürich führt,

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT FÜR MIETERDARLEHEN. Wohnbaugenossenschaft T A L G U T

ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT FÜR MIETERDARLEHEN. Wohnbaugenossenschaft T A L G U T ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT 1S t a t u t e n FÜR MIETERDARLEHEN Wohnbaugenossenschaft T A L G U T I Zweck...2 II Berechtigung zu Kontoeröffnung...2 III Einzahlungen...3 IV Auszahlungen/Kündigung...4

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli Gemäss Beschluss des Vorstandes vom 22. November 2016 sowie vom 1. Juli 2017 mit der Änderung des bisherigen Artikels 5.6. Die in diesem

Mehr

Reglement der Darlehenskasse. ABK Allgemeinen Baugenossenschaft Kriens

Reglement der Darlehenskasse. ABK Allgemeinen Baugenossenschaft Kriens Reglement der Darlehenskasse ABK Allgemeinen Baugenossenschaft Kriens 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der Baugenossenschaft gehörenden Liegenschaften erreicht

Mehr

Reglement über die Darlehenskasse der EBG Bern

Reglement über die Darlehenskasse der EBG Bern Eisenbahner - Baugenossenschaft Bern Brünigweg 22, 3008 Bern Tel 031 371 62 26, Mietanfragen 031 372 62 81, Fax 031 372 62 48, Mail info@ebgbern.ch, www.ebgbern.ch Reglement über die Darlehenskasse der

Mehr

Reglement betreffend Anteilscheine und Darlehenskasse. genehmigt durch den Vorstand der Erlenflex Genossenschaft am 10. August

Reglement betreffend Anteilscheine und Darlehenskasse. genehmigt durch den Vorstand der Erlenflex Genossenschaft am 10. August Reglement betreffend Anteilscheine und Darlehenskasse genehmigt durch den Vorstand der Erlenflex am 10. August 2015. 1. Zweck Gestützt auf Art. 4.2 der Statuten finanziert sich die Erlenflex (nachfolgend

Mehr

REGLEMENT DARLEHENSKASSE

REGLEMENT DARLEHENSKASSE REGLEMENT DARLEHENSKASSE www.wbg-sg.ch Postfach 624 9004 St.Gallen Tel.071 226 46 60 Fax 071 226 46 61 info@wbg-sg.ch REGLEMENT DARLEHENSKASSE Seite 1 1 Zweck Gestützt auf Art. 20c der Statuten führt die

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal. Depositenkasse. Reglement (Ausgabe 2015)

Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal. Depositenkasse. Reglement (Ausgabe 2015) Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal Depositenkasse Reglement (Ausgabe 2015) GBL A. Einleitung 1. Die GBL führt entsprechend Art. 20 der Genossenschaftsstatuten eine Depositenkasse. Die Einzelheiten

Mehr

Organisations- und Geschäftsreglement der Darlehenskasse Wohngenossenschaft Holeestrasse Basel

Organisations- und Geschäftsreglement der Darlehenskasse Wohngenossenschaft Holeestrasse Basel Kaltbrunnenstrasse 35 4054 Basel 061 302 95 18 www.wgholee.ch info@wgholee.ch Organisations- und Geschäftsreglement der Darlehenskasse Wohngenossenschaft Holeestrasse Basel Organisations- und Geschäftsreglement

Mehr

Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1.

Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1. Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1. Oktober 2015 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden stets nur die männliche

Mehr

Vermögenswirksamer Sparvertrag Mitteilung über die Anlageart der vermögenswirksamen Leistung nach dem 5. VermBG

Vermögenswirksamer Sparvertrag Mitteilung über die Anlageart der vermögenswirksamen Leistung nach dem 5. VermBG Kontonummer BLZ der PSD Bank 570 909 00 PSD Bank Koblenz eg Casinostr. 51 56068 Koblenz Antragsteller Frau Herr Eheleute Arbeitgeber, Telefon Geburtsdatum Telefon 1. Ich bitte, die mir zustehende vermögenswirksame

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr A wohnen&mehr V Baugenossenschaft Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 Rev. 26. Juni 2017 Rev. 11.September 2017 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soli: 1.1

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

1.1 Gestützt auf Art der Statuten führt die GWI eine Depositenkasse.

1.1 Gestützt auf Art der Statuten führt die GWI eine Depositenkasse. Reglement der Depositenkasse 1. Zweck 1.1 Gestützt auf Art. 8.10 der Statuten führt die GWI eine Depositenkasse. Mit der Depositenkasse soll: 1.1.1 eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der zur Baugenossenschaft

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

Reglement für das Gewo-Konto

Reglement für das Gewo-Konto Wohnbaugenossenschaft Gewo Züri Ost Aathalstrasse 5 8610 Uster Tel 044 905 80 10 www.gewo.ch info@gewo.ch Reglement für das Gewo-Konto (Um den Lesefluss zu vereinfachen wird in der Regel die männliche

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG. bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG. bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG Abgeschlossen zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG der Medizinischen Universität Wien (in der Folge als Dienstgeber bezeichnet) und 1. dem Betriebsrat für das wissenschaftliche

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Antrag auf Zahlung aus der Einlagesicherungsgarantie bei Unternehmen Glitnir Bank Luxembourg S.A.

Antrag auf Zahlung aus der Einlagesicherungsgarantie bei Unternehmen Glitnir Bank Luxembourg S.A. Antrag auf Zahlung aus der Einlagesicherungsgarantie bei Unternehmen Glitnir Bank Luxembourg S.A. Um das Einlagesicherungssystem in Anspruch zu nehmen, bitte diesen Antrag ausgefüllt, datiert und unterschrieben

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Mitglieds-Nr.:, geb. am: ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Name, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort

Name, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Name, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Der Kunde erklärt, die von der Luzerner Kantonalbank AG (nachstehend "LUKB") im Rahmen des SEPA- Firmenlastschriftverfahrens offerierten Dienstleistungen

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in... Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Antrag. auf Erhalt eines Dauerparkausweises. Straße, HNr. Straße, HNr. Straße, HNr.

Antrag. auf Erhalt eines Dauerparkausweises. Straße, HNr. Straße, HNr. Straße, HNr. Antrag auf Erhalt eines Dauerparkausweises Hiermit beantrage ich Frau Herr Firma Name, Vorname PLZ, Ort Telefon / Fax E-Mail Bewohner/in des Gebäudes Arbeitnehmer/in bei für einen Beschäftigten der Firma

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen 1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Korrigenda Wirtschaft DHF/DHA umfassend repetiert

Korrigenda Wirtschaft DHF/DHA umfassend repetiert Korrigenda Wirtschaft DHF/DHA umfassend repetiert 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-905726-45-9 7. Rechnen und Statistik 7.10 Zinsrechnen Der Zins (census, Abgabe) ist die Entschädigung für das Ausleihen von

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Dieses Formular dient ausschließlich der Beantragung einer Förderung von stationären elektrischen Speichern und eines Lastmanagementsystems für gewerbliche

Mehr

Wechsel von einer Schüler- zur Vollmitgliedschaft im Europäischen Feng Shui und Geomantie Berufsverband e.v.

Wechsel von einer Schüler- zur Vollmitgliedschaft im Europäischen Feng Shui und Geomantie Berufsverband e.v. Europäischer Feng Shui und Geomantie Berufsverband e.v. Vorstand/Geschäftsstelle Postfach 13 28 D - 61453 Königstein Wechsel von einer Schüler- zur Vollmitgliedschaft im Europäischen Feng Shui und Geomantie

Mehr

Generalversammlung, 30. März 2016. Q & A für Aktionäre

Generalversammlung, 30. März 2016. Q & A für Aktionäre Generalversammlung, 30. März 2016 Q & A für Aktionäre 1. Welche Publikationen werden den Aktionären zur Verfügung gestellt?... 2 2. Wie kann ich Publikationen bestellen / abbestellen?... 2 3. Wann und

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Stadt 8610 Uster. Reglement Personalsparkonto Stadt Uster

Stadt 8610 Uster. Reglement Personalsparkonto Stadt Uster Stadt 8610 Uster Reglement Personalsparkonto Stadt Uster Gültig ab: 1. Januar 2005 Genehmigung: Stadtrat am 14. Dezember 2004 Reglement Personalsparkonto Stadt Uster Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1.

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr