Bundesrepublik Deutschland

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1 Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Stand: )

2 INHALTSVERZEICHNIS 0 Einleitung und Zusammenfassung Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen zwei Jahren (2009 und 2010) Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien gemäß dem NREAP a. 2.b. Bitte beschreiben Sie die Fortschritte bei der Bewertung und Verbesserung der Verwaltungsverfahren zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen zur Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbesserung des Rahmens bzw. der Regeln für die Übernahme und Teilung der Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten b.1. Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) b.2. EEG 2012 und Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes b.3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) b.4. Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) b.5. Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) b.6. Niederspannungsrichtlinien b.7. ACER: Guidelines on Electricity Grid Connections Bitte beschreiben Sie die existierenden Fördermaßnahmen und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Energien aus erneuerbaren Energiequellen sowie etwaige Weiterentwicklungen von Maßnahmen gegenüber den im NREAP angeführten Fördermaßnahmen Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren Energieeinsparverordnung (EnEV) Baugesetzbuch (BauGB) Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)... 39

3 Biokraftstoffquotengesetz (Biokraft-NachV) und Steuern auf Biokraftstoffe Sonstige Maßnahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien Bitte machen Sie Angaben dazu, wie die geförderte Elektrizität den Endverbrauchern zugeteilt wird (für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 6 der Richtlinie 2003/54/EG) Bitte machen Sie gegebenenfalls Angaben dazu, wie die Fördermaßnahmen strukturiert wurden, um auch Anwendungen erneuerbarer Energien zu berücksichtigen, die von zusätzlichem Nutzen, möglicherweise aber kostspieliger sind (z. B. Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-Material und lignozellulosehaltigem Material) Regelungen im EEG Kraft-Wärme-Kopplung Novelle der Biomasseverordnung Novelle der 36. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach dem Energiesteuergesetz Flankierende Maßnahmen Bitte machen sie Angaben zur Funktionsweise des Systems der Herkunftsnachweise für Elektrizität, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Systems und zu seinem Schutz vor Betrug ergriffen werden Bitte beschreiben Sie die Entwicklungen in den vergangenen 2 Jahren in Bezug auf Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasseressourcen für die Energieerzeugung Bitte machen Sie Angaben zu etwaigen Änderungen der Rohstoffpreise und der Flächennutzung in Ihrem Mitgliedstaat in den vergangenen 2 Jahren, die auf die verstärkte Nutzung der Biomasse und anderer Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen zurückzuführen sind. Bitte nennen Sie die entsprechenden Unterlagen zu diesen Auswirkungen, soweit solche vorliegen Flächennutzung durch erneuerbare Energien Preisentwicklung Bitte beschreiben Sie die Entwicklung und nennen Sie den Anteil von Biokraftstoffen, die aus Abfällen, Rückständen, zellulosehaltigem Non- Food-Material und lignozellulosehaltigem Material hergestellt werden 53 9 Bitte machen Sie Angaben zu den geschätzten Auswirkungen der Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen auf die biologische Vielfalt, die Wasserressourcen sowie die Wasser- und Bodenqualität in Ihrem Land in den vergangenen 2 Jahren. Bitte erläutern Sie, wie diese Auswirkungen evaluiert wurden, mit Angabe relevanter Unterlagen... 54

4 10 Bitte geben Sie Schätzwerte dafür an, in welchem Umfang durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen Treibhausgasemissionen vermieden werden (Nettowerte) Bitte geben Sie für die vergangenen zwei Jahre den Überschuss/das Defizit bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum indikativen Zielpfad an, der/das in andere bzw. aus anderen Mitgliedstaaten und/oder Drittländer(n) transferiert werden könnte, und geben sie für die kommenden Jahre bis 2020 die hierfür geschätzten Werte an. Äußern Sie sich außerdem zum veranschlagten Potenzial für gemeinsame Projekte bis Bitte machen Sie Angaben zu statistischen Transfers, gemeinsamen Projekten und zu Entscheidungsregeln für gemeinsame Förderregelungen Bitte machen Sie Angaben dazu, wie der Anteil biologisch abbaubarer Abfälle an den für die Energieproduktion genutzten Abfällen geschätzt wurde und welche Schritte zur Verbesserung und Überprüfung dieser Schätzungen unternommen wurden Berichterstattung gemäß EE-RL Art. 22 (3) a-c Bericht nach Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen) Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse- Nachhaltigkeitsverordnungen Angaben zu den Auswirkungen der Herstellung der in der Bundesrepublik Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biomasse und der in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit Bewertung, ob die Verwendung von flüssiger Biomasse für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial zu vertreten ist Anhang Abkürzungsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Referenzen Sonstiges... 72

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6 0 Einleitung und Zusammenfassung Energiewende in Deutschland Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau seiner Energieversorgung. Die Katastrophe von Fukushima am 11. März 2011 hat die Bundesregierung dazu bewegt, am 6. Juni 2011 neue Eckpunkte für eine beschleunigte Energiewende zu beschließen. Diese Eckpunkte konkretisieren und beschleunigen - neben dem Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende zahlreiche Maßnahmen, die bereits im September 2010 im Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung verabschiedet wurden. Schrittweise wird Deutschland bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung aus Kernenergie verzichten. Die im Frühjahr 2011 abgeschalteten acht Kernkraftwerke gehen nicht wieder ans Netz. Die erneuerbaren Energien werden die Schlüsselrolle der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands spielen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll im Jahr %, im Strombereich sogar mindestens 80 % betragen. Am 30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Realisierung der Energiewende beschlossen, darunter die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien sind damit gestellt. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass der mit dem Energiekonzept begonnene Umbau der Energieversorgung beschleunigt wird. Dabei bleibt Klimaschutz neben Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Treiber. Die Energiewende muss zugleich sozial-, umweltund naturverträglich erfolgen. Mit dem Beschluss zur Energiewende sind wichtige Investitionssignale für Innovationen und technologischen Fortschritt gesetzt. Erneuerbare Energien Deutschland setzt den erfolgreichen Weg beim Ausbau und der Nutzung erneuerbarer Energien weiter fort. Die Ziele für 2010 der europäischen Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich und der europäischen Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG wurden erreicht und übertroffen. 1 Mit der Bereitstellung von insgesamt kt RÖE (1052 PJ) 2 Energie aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2010 in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe konnte der Beitrag erneuerbarer Energien gegenüber 2009 mit kt RÖE (908 PJ) um mehr als 15 % gesteigert werden. Der Trend eines 1 Nationales Ziel für 2010 nach Richtlinie 2011/77EG: 12,5 % erneuerbare Energien im Strombereich. Erreichter Wert in 2010: 17 %; EU-Ziel für 2010 nach der Richtlinie 2003/30/EG: 5,75 % Biokraftstoffe im Verkehrsbereich. Erreichter Wert in 2010: rd. 5,8 %. 2 Nach der Berechnungsmethode der Richtlinie 2009/28/EG, d.h. einschließlich Normalisierung des Stromes aus Wind- und Wasserkraft sowie Mehrfachanrechnungen für EE- Stromverbrauch im Straßenverkehr und Biokraftstoffen nach Art der Richtlinie. Dieser Wert ist somit nicht identisch mit der nationalen Energie- bzw. Erneuerbaren-Statistik, die Normalisierungen und Mehrfachanrechungen nicht berücksichtigt. 6

7 kontinuierlich wachsenden Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung setzte sich auch im Jahr 2010 fort. Die erneuerbaren Energien haben ihren Anteil am gesamten Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) auch im Jahr 2010 weiter steigern können: Nach 10,2 % im Jahr 2009 wurde 2010 bereits ein erneuerbarer Anteil am BEEV von 11,3 % 3 erreicht, obwohl der gesamte Bruttoendenergieverbrauch des Jahres 2010 konjunktur- und witterungsbedingt gegenüber 2009 um über 4 % angestiegen ist (von kt RÖE auf kt RÖE bzw. von 8947 PJ auf 9327 PJ). Der Schätzwert bzgl. des Anteils erneuerbarer Energien am BEEV für 2010 von 10,1 % aus dem von der Bundesregierung am 4. August 2010 vorgelegten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) konnte somit im Jahr 2010 um 1,2 Prozent-Punkte übertroffen werden. Damit ist Deutschland weiterhin auf einem guten Weg, seine anspruchsvollen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil am Bruttoendenergieverbrauch mindestens 18 % betragen. Nach dem deutschen NREAP geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass im Jahr 2020 sogar ein Anteil von 19,6 % erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch erreicht werden kann. Die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie legte zwischen 2009 und 2010 um mehr als 11 % zu und erreichte über 112 TWh (9642 kt RÖE). Am stärksten trug die Photovoltaik zum Anstieg bei, die ihren Beitrag gegenüber dem Vorjahr um über 77 % steigern konnte und mit 11,7 TWh (1005 kt RÖE) einen Anteil von 1,9 % am Bruttostromverbrauch erreichte. Deutliche Zuwächse gab es auch bei der Stromerzeugung aus Biogas. Die Windenergie trug im Jahr 2010 mit 43,1 TWh (3706 kt RÖE) am stärksten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bei. Im Jahr 2010 konnte zudem der erste Offshore-Windpark in Deutschland ans Netz gehen. Insgesamt konnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch zwischen 2009 und 2010 von 17,4 % auf 18,4 % (unter Berücksichtigung der Normalisierungsregeln) klettern, obwohl der gesamte Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 konjunkturbedingt 5,6 % über dem Vorjahresniveau lag. Die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien stieg von 2009 bis 2010 von kt RÖE auf kt RÖE (428 PJ auf 521 PJ) um über 21 % an, womit der erneuerbare Anteil an der gesamten Wärmebereitstellung trotz des konjunktur- und witterungsbedingt erhöhten Wärmeverbrauchs (2009: kt RÖE bzw PJ, 2010: kt RÖE bzw PJ) von 9,6 % (2009) auf 11,0 % (2010) gesteigert werden konnte. Den weitaus größten Anteil zur Steigerung der EE-Wärme-Erzeugung leistet die feste (und im geringeren Umfang die gasförmige) Biomasse. Der Anteil erneuerbarer Energien (Biokraftstoffe und EE-Strom) am BEEV im Verkehr lag im Jahr 2010 mit 6,2 % über dem Niveau des Vorjahres (5,8 %). Aufgrund des gestiegenen Bruttoendenergieverbrauch im Verkehr (2009: kt RÖE bzw PJ, 2010: kt RÖE bzw PJ) ist diese Entwicklung auf den Anstieg im Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehr 3 Nach der nationalen Energie- bzw. EE-Statistik, d.h. ohne Berücksichtigung der EU- Berechnungsmethodik, lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Jahr 2009 bei 10,2 % und im Jahr 2010 bei 11,3 %. 7

8 zwischen 2009 und 2010 von kt RÖE auf kt RÖE (125 PJ auf 134 PJ) zurückzuführen. Mit dem im Jahr 2010 erreichten Anteil von 11,3 % erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch hat Deutschland bereits jetzt das nationale Zwischenziel der EU-Richtlinie 2009/28/EG der Jahre 2013/2014 (9,46 %) übertroffen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere im Wärmesektor, um die nationalen Erneuerbaren-Ziele für 2020 und die Abschätzungen des deutschen NREAP langfristig zu erreichen. Neben dem Wärmesektor stehen die bessere Markt- und Systemintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien und der Ausbau der Netz- und Speicherkapazitäten im Mittelpunkt der Strategie der Bundesregierung zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, der Förderung der Erforschung von Energiespeichern und vielen weiteren Maßnahmen wurden wichtige Schritte eingeleitet. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf optimiert und ergänzt. Die Bundesregierung wird in den kommenden Fortschrittsberichten über diese Fortentwicklung informieren. Die Angaben zur Entwicklung der erneuerbaren Energien für 2009 und insbesondere 2010 sind aufgrund der noch nicht vorliegenden endgültigen Energiestatistiken vorläufig. Im nächsten Fortschrittsbericht wird die Bundesregierung über evtl. aktualisierte Werte der Jahre 2009 und 2010 berichten. Klimaschutz und sozio-ökonomische Effekte durch erneuerbare Energien Im Jahr 2010 wurde durch die Nutzung Erneuerbarer Energien der Ausstoß von rund 120 Mio. t CO 2 -Äquivalenten (CO 2,äq ) vermieden, was einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele darstellt. Die höchste Treibhausgasvermeidung wurde mit 75 Mio. t CO 2,äq im Stromsektor realisiert. Davon sind allein rund 57 Mio. t CO 2,äq auf Strommengen zurückzuführen, die über das EEG vergütet werden. Im Wärmebereich konnten 40 Mio. t CO 2,äq Treibhausgasemissionen vermieden werden, im Kraftstoffbereich 5 Mio. t CO 2,äq. Darüber hinaus erreichten im Jahr 2010 auch die Investitionen und die Anzahl von Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien neue Höchststände: 26,6 Mrd. Euro wurde in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie investiert, und rund Menschen sind im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt. Deutschland hat mit die höchsten Energiepreise in Europa, aber auch zuverlässige, moderne Netze und Anlagen. Die Akzeptanz der Bevölkerung zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist hoch, die Energiewende wird unterstützt. Gleichwohl muss beim weiteren Ausbau auf die Entwicklung der Belastung von Verbrauchern geachtet werden. Berichterstattung der Bundesregierung zu der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen) Deutschland hat sich in seinen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomasse ( 64 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. 72 Bio- 8

9 massestrom-nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)) dazu verpflichtet, im Rahmen des Fortschrittsberichts gegenüber der EU-Kommission über die Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen und über die Auswirkungen der Herstellung der flüssigen Biomasse bzw. Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit, einschließlich einer Bewertung der sozialen Vertretbarkeit des Einsatzes von flüssiger Biomasse bzw. Biokraftstoffen, zu berichten. Dies erfolgt ergänzend zum vorgegebenen Muster in Punkt 14 des Berichts und liegt somit außerhalb der Berichtspflicht des Fortschrittsberichtes selbst. Abfassung des Fortschrittsberichts Im vorliegenden Fortschrittsbericht werden die nach Art. 22 der EU-Richtlinie 2009/28/EG erforderlichen Inhalte dargelegt. Dabei wurde das vorgegebene Muster zur Erstellung des Fortschrittsberichts genutzt. Anstelle der im Muster angeratenen Nutzung der Tabellen 3 und 4 wurden die entsprechenden Informationen in Textform dargestellt. Weitere Tabellen, z.b. Tabelle 1b wurden in geringfügig abgeänderter Form übernommen. Über das Muster hinausgehende Informationen, wie z. B. die Berichtserstattung zu den beiden Biomassenachhaltigkeitsverordnungen oder weiterführende Anlagen, sind entsprechend gekennzeichnet. 1 Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen zwei Jahren (2009 und 2010) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG) Die folgende Darstellung der Entwicklung der Anteile erneuerbarer Energien in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie des Gesamt-Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Berichtszeitraum basiert im Wesentlichen auf den jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sowie der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Die für den Berichtszeitraum vorliegenden statistischen Daten sind zum Teil vorläufig. Daher ist davon auszugehen, dass in den bis 2021 folgenden Fortschrittsberichten nach der Richtlinie 2009/28/EG die Zahlenwerte für sowohl zum Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) als auch zum Verbrauch erneuerbarer Energien korrigiert werden. Als Konsequenz daraus sind auch die hier berichteten Anteile erneuerbarer Energien an der Energieversorgung in Deutschland als vorläufig zu betrachten. Alle Berechnungen des vorliegenden 1. Fortschrittsberichts übernehmen die Abgrenzungen und Berechnungsvorschriften für den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP), wie sie in der Richtlinie 2009/28/EG festgelegt sind 4. Um einen besseren Überblick zu erhalten, sind im Folgenden die Anteile erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch nach Berechungsmethodik der Richtlinie 2009/28/EG von 2005 bis 2010 aufgeführt. Die im Mittelpunkt 4 Details zur Berechnungsmethodik siehe Kapitel des deutschen NREAP 9

10 dieses Berichts stehenden Werte der Jahre 2009 und 2010 sind besonders gekennzeichnet. Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs Der Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) in Deutschland verzeichnete in den vergangenen Jahren einen abfallenden Trend, wenn auch überlagert von wirtschafts- und wetterbedingten Schwankungen (s. Tabelle A): Während der BEEV im Jahr 2005 bei kt RÖE (9524 PJ) lag, gehen vorläufige Schätzungen für 2010 von kt RÖE (9327 PJ) aus, 2,1 % niedriger als Zu diesem Rückgang trägt der Wärmesektor ( kt RÖE) am stärksten bei. In den Sektoren Elektrizität (-146 kt RÖE, bezogen auf Bruttostromverbrauch) sowie Verkehr ( kt RÖE) ist der Verbrauchsrückgang dagegen geringer. 5 Der Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2010 ( kt RÖE) lag 0,4 % niedriger als die Schätzung im Szenario mit weiteren Effizienzmaßnahmen (EFF) des NREAPs Deutschland ( kt RÖE bzw PJ für 2010). Das Szenario EFF des NREAP geht für 2010 von einem gegenüber der Statistik um 1640 kt RÖE (69 PJ) niedrigeren BEEV im Sektor Wärme und Kälte und einem um 560 kt RÖE (23 PJ) niedrigerem Bruttostromverbrauch aus. Dahingegen überschätzt das Szenario EFF jedoch den BEEV im Verkehr um 798 kt RÖE (33 PJ). Tabelle A: Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs in Deutschland in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie der Gesamt-BEEV (kt RÖE), Quellen: EEFA 2011, AGEB Wärme und Kälte Elektrizität Verkehr Insgesamt 9, Aufgrund der Berechnungsmethodik der Richtlinie 2009/28/EG ergibt sich der gesamte Bruttoendenergieverbrauch nicht aus der Summe der drei Sektoren. 6 Endenergieverbrauch aller Energieprodukte, mit Ausnahme von Strom, für andere Zwecke als den Verkehr, zuzüglich des Verbrauchs von Wärme für den Eigenbedarf in Strom- und Wärmekraftwerken sowie Wärmeverluste in Netzen (Punkte 2. Eigenverbrauch der Anlage und 11. Übertragungs- und Verteilungsverluste, S. 23 und 24 der Verordnung über die Energiestatistik, ABl. L 304 vom ). 7 Bruttostromverbrauch: die nationale Bruttostromproduktion, einschließlich Eigenerzeugung, zuzüglich Importe, abzüglich Exporte. 8 Verbrauch im Verkehrsbereich entsprechend der Definition in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG. Der Wert für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen im Straßenverkehr sollte hier mit dem Faktor 2,5 multipliziert werden, gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG. 9 Entsprechend der Definition in Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG. Hierunter fällt der Endenergieverbrauch zuzüglich Netzverluste und Eigenverbrauch von Wärme und Strom in Strom- und Wärmekraftwerken (NB: hierzu gehört nicht der Stromverbrauch für die Pumpspeicherung oder die Umwandlung in elektrischen Kesseln oder Wärmepumpen in Fernheizkraftanlagen). 10 Der Anteil des Luftverkehrs am BEEV lag bei 4,1 % (2009) bzw. 3,9 % (2010, geschätzt). Die Luftverkehrsklausel nach Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2009/28/EG kommt daher in diesen beiden Jahren nicht zum Tragen, da der Anteil des Luftverkehrs am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland unter 6,18 % liegt. 10

11 Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Der Verbrauch an Energie aus erneuerbaren Quellen stieg im Zeitraum von insgesamt kt RÖE auf kt RÖE (635 PJ auf 1052 PJ) an (siehe Tabelle 1a). Dies bedeutet eine Steigerung um über 65 %. Allein in den Jahren 2009 und 2010 erfolgte eine Steigerung der genutzten erneuerbaren Energien von insgesamt 4791 kt RÖE (201 PJ). In den Sektoren Elektrizität sowie Wärme und Kälte stieg der Verbrauch erneuerbarer Energien seit 2005 von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Der Absatz von Biokraftstoffen, insbesondere bei Biodiesel und Pflanzenölen, unterlag hingegen höheren Schwankungen, die u.a. durch geänderte steuerliche Förderung im Betrachtungszeitraum bedingt waren. Dennoch lag auch im Verkehrssektor der Verbrauch erneuerbarer Energien im Jahr 2010 mit kt RÖE (134 PJ) deutlich höher als 2005 (2007 kt RÖE bzw. 84 PJ). Im Vergleich der drei Sektoren zeigte der Elektrizitätssektor im Zeitraum die höchste Zuwachsrate des Einsatzes erneuerbarer Energie (11,7 % pro Jahr im Mittel). Im Verkehr lag der Zuwachs bei 9,8 % pro Jahr, im Sektor Wärme und Kälte bei 10,1 % pro Jahr. Insgesamt ergibt sich damit eine mittlere Zuwachsrate des Verbrauchs erneuerbarer Energien von 10,6 % pro Jahr zwischen 2005 und Absolut gesehen trug der Wärmesektor am stärksten zum Anstieg des Verbrauchs erneuerbarer Energien bei. Hier stieg der Verbrauch im Mittel zwischen 2005 und 2010 um 949 kt RÖE/a (40 PJ/a), im Vergleich zum Stromsektor mit 820 kt RÖE/a (34 PJ/a) und dem Verkehrssektor mit 240 kt RÖE/a (10 PJ/a). Anteil erneuerbarer Energien (%) ,5 2005,5 2006,5 2007,5 2008,5 2009,5 2010,5 2011,5 2012,5 2013,5 2014,5 2015,5 2016,5 2017,5 2018,5 2019,5 2020, EE-Anteil Wärme und Kälte EE-Anteil Elektrizität EE-Anteil Verkehr EE-Anteil BEEV insgesamt Ziel für EE-Anteil Verkehr Zielpfad für EE-Anteil BEEV Anteil erneuerbarer Energien (%) Abbildung 1: Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien und Vergleich mit dem indikativen Zielpfad 11 und dem separaten Ziel im Verkehrssektor gemäß Anhang IA und IB der Richtlinie 2009/28/EG 12 Ziel: 10 % erneuerbare Energien im Verkehr im Jahr

12 Tabelle 1: Sektorspezifische Anteile (Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr) und Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Quellen 13 (in Prozent) Wärme und Kälte 14 6,6 6,9 8,0 8,1 9,6 11,0 Elektrizität 15 10,5 11,9 13,7 15,2 17,4 18,4 Verkehr 16 3,8 6,7 7,8 6,3 5,8 6,2 Insgesamt 17 6,7 7,8 9,1 9,1 10,2 11,3 davon über Kooperationsmechanismen Überschuss für Kooperationsmechanismen Tabelle 1a: Berechnungstabelle für die Beiträge der einzelnen Sektoren zum Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch (kt RÖE) A Wärme und Kälte B Elektrizität C Verkehr D Insgesamt Transfer an andere E Mitgliedstaaten Transfer aus anderen F Mitgliedstaaten und Drittländern Insgesamt nach G Anpassung Aus dem Bruttoendenergieverbrauch gemäß Tabelle A und den Absolutwerten des Verbrauch an erneuerbarer Energie in Tabelle 1a ergeben sich die Anteile erneuerbarer Energien am BEEV für die einzelnen Sektoren, wie sie in Tabel- 13 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 3 und Tabelle 4a der NREAP. 14 Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärme- und Kälteerzeugung: Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärme und Kälte (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP. 15 Anteil der erneuerbaren Energie im Elektrizitätssektor: Bruttoendverbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen für Elektrizität (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendverbrauch von Elektrizität insgesamt. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP. 16 Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor: Endverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Verkehrssektor (s. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Verbrauch im Verkehrssektor von 1) Ottokraftstoff, 2) Dieselkraftstoff, 3) im Straßen- und Schienenverkehr eingesetzten Biokraftstoffen und 4) im Landverkehr eingesetzter Elektrizität (s. Zeile 3 der Tabelle 1). Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP. 17 Anteil der erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP (Zeile G der Tabelle 1a, geteilt durch Zeile 4 der Tabelle A). 18 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 19 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 20 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 4a der NREAP. 21 ohne Mehrfachanrechnungen für Elektrizität im Straßenverkehr und Biokraftstoffe nach Art Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG werden Gas, Elektrizität und Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen nur einmal berücksichtigt. Sie dürfen nicht zweimal in die Berechnung eingehen. 12

13 le 1 dargelegt sind: Der EE-Anteil am BEEV stieg zwischen 2005 und 2010 von 6,7 % 23 auf 11,3 %. Zum Vergleich: Im NREAP Deutschlands war für 2010 von einem EE-Anteil von 10,1 % ausgegangen worden. Der im Vergleich zum NREAP höhere EE-Anteil im Jahr 2010 ist wie unten weiter ausgeführt auf den im Vergleich zu den Schätzungen im NREAP höheren Verbrauch an erneuerbaren Energien in den Sektoren Elektrizität sowie Wärme und Kälte zurückzuführen, die den geringer als geschätzten EE-Verbrauch im Verkehr (insbesondere von Biodiesel) in der Summe mehr als kompensieren konnten. Im Jahr 2010 hat Deutschland nicht die in der Richtlinie 2009/28/EG enthaltenen Kooperationsmechanismen genutzt. Der Anteil von 11,3 % erneuerbarer Energie entstammt somit ausschließlich der eigenen nationalen Erzeugung. Der EE-Anteil im Sektor Elektrizität (unter Berücksichtigung der Normalisierungsregeln für Wind- und Wasserkraft) lag in Deutschland im Jahr 2010 mit 18,4 % um 1,0 %-Punkte höher als im NREAP geschätzt. Dies ist auf die höheren tatsächlichen EE-Stromeinspeisungen als im NREAP zurückzuführen (NREAP: 105,0 TWh, tatsächlich: 112,1 TWh). Im Sektor Wärme und Kälte wurde der Schätzwert des NREAP von 9,0 % im Jahr 2010 mit 11,0 % ebenfalls übertroffen. Hier konnte die Unterschätzung des BEEV im NREAP durch die Unterschätzung der absoluten Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen mehr als kompensiert werden (NREAP: kt RÖE bzw. 420 PJ, tatsächlich: kt RÖE bzw. 521 PJ). Alleine im Sektor Verkehr liegt die Schätzung des EE-Anteils am BEEV im NREAP mit 7,3 % über dem tatsächlichen statistischen Wert für Deutschland von 6,2 %. Dies ist zum einen auf den deutlich geringer als geschätzten Absatz von Biodiesel zurückzuführen, zum anderen auf die nachfolgend diskutierte Korrektur des Traktionsstromverbrauchs im Schienenverkehr, die auch einen geringeren EE- Stromverbrauch der Bahn nach sich zieht. Entwicklung im Elektrizitätssektor Im Elektrizitätssektor übertrifft die tatsächliche Entwicklung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Quellen (9.642 kt RÖE bzw. 112,1 TWh) die Schätzung des NREAP für das Jahr 2010 (9.026 kt RÖE bzw. 105 TWh). Dies ist zum einen auf den gegenüber dem NREAP deutlich stärkeren Ausbau der Photovoltaik im Jahr 2010 zurückzuführen (insgesamt installierte Leistung zum Jahresende 2010: 17,32 GW mit 11,7 TWh Stromproduktion, NREAP: 15,78 GW mit 9,5 TWh Stromproduktion). Zum anderen waren die Schätzungen bzgl. installierter Leistung und Stromproduktion aus Wasserkraft im NREAP konservativ angesetzt, um den im Jahr 2010 noch bestehenden Unsicherheiten in der Datenlage zur Wasserkraft Rechung tragen zu können. Seit Veröffentlichung des NREAP wurde die Datenbasis bzgl. installierter Leistung und Stromproduktion aus Wasserkraft neu überarbeitet. Nach den neuen Abschätzungen lagen sowohl die installierte Wasserkraft-Leistung als auch die (normalisierte) Stromproduktion deutlich höher als im NREAP veranschlagt (installierte Leistung: 4,39 GW statt 4,05 GW im NREAP, Stromproduktion: 2017 kt RÖE bzw. 23,5 TWh anstelle 1548 kt RÖE bzw. 18,0 TWh im NREAP). 23 Aufgrund neuerer statistischer Daten weicht der hier und in Tabelle 1 angegebene Anteil erneuerbarer Energien am BEEV Deutschlands für das Jahr 2005 (6,7 %) von dem in Anhang I, Tabelle A der Richtlinie 2009/28/EG angegebenen Wert für Deutschland für das Jahr 2005 (5,8 %) ab. 13

14 Die installierte Leistung an Windenergieanlagen entspricht in etwa den Schätzungen des NREAP, ebenso trotz des schlechten Windjahres die (normalisierte) Windstrom-Einspeisung. Allerdings ist zu bemerken, dass die tatsächliche Windstromeinspeisung im Jahr 2010 mit 37,79 TWh (3.250 kt RÖE) deutlich niedriger lag als der normalisierte Wert von 43,10 TWh (3.706 kt RÖE). Ähnliches gilt für die Wasserkraft, bei der die tatsächliche Einspeisung im Jahr 2010 bei 20,96 TWh (1802 kt RÖE) lag, der normalisierte Wert jedoch bei 23,46 TWh (2017 kt RÖE) 24. Ohne Normalisierung der Stromeinspeisung aus Wind- und Wasserkraft läge der Anteil erneuerbaren Stroms im Jahr 2010 anstelle der in Tabelle 1 ausgewiesenen 18,4 % nur bei 17,1 %. Der erneuerbare Anteil am gesamten BEEV fiele von 11,3 % auf 11,0 %. Table 1.b-i Tatsächlicher Gesamtbeitrag (installierte Kapazität, in GW), der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde Wasserkraft 26 4,12 4,08 4,17 4,14 4,15 4,39 ohne Einsatz von Pumpen < 1MW 0,63 0,64 0,66 0,67 0,68 0,70 1 MW -10 MW 0,98 0,99 1,03 1, > 10MW 2,50 2,45 2,48 2,46 2,46 2,66 mit Einsatz von Pumpen 27 0,19 0,19 0,18 0,14 0,11 0,15 Einsatz beider Verfahren 28 Geothermie 0 0 0,003 0,003 0,008 0,008 Photovoltaik 2,06 2,90 4,17 6,12 9,91 17,32 Gezeiten, Wellen, sonstige Meeresenergie Windenergie 18,39 20,58 22,19 23,84 25,72 27,21 landgestützt 18,39 20,58 22,19 23,84 25,64 27,03 offshore 0,07 0,18 Biomasse 29 3,17 3,87 4,76 5,41 6,07 6,65 fest 2,43 2,74 3,05 3,42 3,59 3,65 Biogas 0,69 0,98 1,47 1,74 2,15 2,73 Flüssige Biobrennstoffe 0,05 0,15 0,24 0,24 0,33 0,28 Insgesamt 27,74 31,43 35,30 39,51 45,86 55,58 davon KWK: 24 Für 2009 ergeben sich folgende Werte: Windenergie: 38,64 TWh (3.322 kt RÖE, tatsächliche Einspeisung), 41,26 TWh (3.547 kt RÖE, normalisiert); Wasserkraft: 19,04 TWh (1.637 kt RÖE, tatsächliche Einspeisung), 22,43 TWh (1.929 kt RÖE, normalisiert). EE- Strom-Anteil: 16,4 % (ohne Normalisierung), 17,4 % (mit Normalisierung); EE-Anteil insgesamt: 9,9 % (ohne Normalisierung), 10,2 % (mit Normalisierung). 25 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 10a der NREAP. 26 Normalisiert gemäß der Richtlinie 2009/28/EG und der Eurostat-Methodik. 27 nur natürlicher Zulauf 28 Gemäß der neuen Eurostat-Methodik. 29 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 14

15 Tabelle 1.b-ii: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Bruttostromerzeugung, in TWh/a) der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde Wasserkraft 22,5 22,4 22,9 22,6 22,4 23,5 ohne Einsatz von Pumpen < 1MW 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,4 1 MW -10 MW 5,3 5,4 5,6 5,4 5,4 5,5 > 10MW 14,6 14,4 14,7 14,6 14,4 15,5 mit Einsatz von Pumpen 0,7 0,7 0,6 0,5 0,4 0,5 Einsatz beider Verfahren Geothermie ,02 0,02 0,03 Photovoltaik 1,3 2,2 3,1 4,4 6,6 11,7 Gezeiten, Wellen, sonstige Meeresenergie Windenergie 26,6 30,1 34,8 38,8 41,3 43,1 landgestützt 26,6 30,1 34,8 38,8 41,2 42,9 offshore ,04 0,21 Biomasse 14,0 18,7 24,3 27,5 30,3 33,9 fest 10,0 12,4 14,4 16,0 15,7 16,0 Biogas 3,7 5,4 8,4 10,1 12,6 16,2 flüssige Biobrennstoffe 0,3 0,9 1,5 1,5 2,0 1,7 Insgesamt 64,4 73,4 85,0 93,4 100,6 112,1 davon KWK: 3,9 4,7 4,8 5,0 5,7 6,2 Entwicklung im Sektor Wärme und Kälte Im Sektor Wärme und Kälte lag der EE-Verbrauch für 2010 mit kt RÖE (521 PJ, Tabelle 1a) deutlich höher als in der Schätzung des NREAP ( kt RÖE bzw. 420 PJ), was zum überwiegenden Teil auf einen deutlich höher als geschätzten Einsatz an fester Biomasse zur Wärmeerzeugung zurückzuführen ist (NREAP: 7516 kt RÖE bzw. 315 PJ, tatsächlich: kt RÖE bzw. 399 PJ). Auch die Wärmeerzeugung aus Biogas (einschl. Klär- und Deponiegas) lag im Jahr 2010 signifikant höher als im NREAP geschätzt (NREAP: 912 kt RÖE bzw. 38PJ, tatsächlich: kt RÖE bzw. 54 PJ). Die solarthermische Wärmebereitstellung sowie die Nutzung von Umweltwärme in Wärmepumpen entsprachen im Jahr 2010 in etwa den Schätzungen des NREAP. Tiefe Geothermie spielt nach wie vor nur eine Nebenrolle für die Wärmeerzeugung in Deutschland (Tabelle 1c). 15

16 Tabelle 1c: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Endenergieverbrauch 30 ), der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor geleistet wurde (kt RÖE) Geothermie Solarenergie Biomasse fest Biogas flüssige Biobrennstoffe Wärmepumpen aerothermisch geothermisch hydrothermisch Insgesamt davon Fernwärme 35 davon Biomasse in Haushalten Entwicklung im Verkehrssektor Im Verkehrssektor (Tabelle 1 d) blieb der Einsatz erneuerbarer Energien mit kt RÖE 37 (134 PJ) im Jahr 2010 hinter der Abschätzung des NREAP (3.749 kt RÖE bzw. 157 PJ) zurück. Dies liegt hauptsächlich am Verbrauch von Biodiesel, der mit kt RÖE (94 PJ) niedriger lag als im NREAP erwartet (2.790 kt RÖE bzw. 117 PJ). Dahingegen wurde im Jahr 2010 in Deutschland mit 749 kt RÖE (31 PJ) mehr Bioethanol als Kraftstoff eingesetzt als im NREAP geschätzt (639 kt RÖE bzw. 27 PJ). Der Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen im Straßenverkehr spielt im Jahr 2010 in Deutschland ebenso wenig eine Rolle wie erneuerbar erzeugter Wasserstoff. Die Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen, die 2010 im Schienenverkehr eingesetzt wurde (162 kt RÖE bzw. 6,8 PJ), ist geringer als der entsprechende Schätzwert aus dem NREAP (219 kt RÖE bzw. 9,1 PJ) 38. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Schätzwert für 2010 auf einer Extrapolation statistischer Daten zum Bahnstromverbrauch beruhte, die nach neueren Erkenntnissen den tatsächlichen Bahnstromverbrauch vor 2010 überschätzen (IFEU 30 Unmittelbarer Verbrauch und Fernwärme gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG. 31 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 11 der NREAP. Die im Muster vorgegebene Tabelle 1b zur besseren Übersicht in Tabelle 1b-i und 1b-ii aufgeteilt und statt MW und GWh die Bezugsgrößen GW und TWh verwendet 32 außer Niedertemperatur-Erdwärme in Wärmepumpenanwendungen 33 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 34 nur Umweltwärme 35 Fernwärme und/oder -kälte als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. Es liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. 36 Als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. 37 ohne Mehrfachanrechnungen 38 Die Bestimmung des Verbrauchs von erneuerbarem Strom im Schienenverkehr für die Jahre 2009 und 2010 orientiert sich an der entsprechenden Methodik für die NREAPs: Hierbei wurde der nationalen Anteil erneuerbaren Stroms am Bruttostromverbrauch für die Jahre 2007 und 2008 zugrunde gelegt, der wiederum aus den normalisierten Wind- und Wasserstromeinspeisungen dieser Jahre berechnet wurde. 16

17 2010, einschließlich Aktualisierungen 39 ). Entsprechend ist zu vermuten, dass auch die Fortentwicklung des EE-Stromverbrauchs im Bahnverkehr, wie sie im NREAP bis 2020 angenommen ist, die tatsächlich zu erwartende Entwicklung leicht überschätzt. Dadurch wird aber weder das Erreichen des Zieles von 18 % erneuerbarer Energie am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Deutschlands im Jahr 2020 noch das separate Ziel von 10 % EE im Verkehrssektor beeinträchtigt. Eine Korrektur der im NREAP für 2020 abgeschätzten EE- Anteile ist aufgrund dieses Sachverhaltes an dieser Stelle daher nicht angemessen. Tabelle 1d: Tatsächlicher Gesamtbeitrag, der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im 40, 41, 42 Verkehrssektor geleistet wurde (kt RÖE/a) Bioethanol/ ETBE nach Art Importiert 44 Biodiesel nach Art Importiert 46 EE-H EE-Strom im Straßenverkehr nicht im Straßenverkehr Sonstige nach Art Summe Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr der DB-AG in IFEU (2010) beruht auf statistischen Daten. Der Stromverbrauch kommunaler Bahnen beruht auf Auskünften der Verkehrsbetriebe. Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr sonstiger Bahnen ist geschätzt. 40 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 12 der NREAP. 41 Bei Biokraftstoffen sind nur diejenigen zu berücksichtigen, die die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz erfüllen. Die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe sind in Deutschland seit Anfang 2011 wirksam. Daher kann für die Berichtsjahre 2009 und 2010 nicht geprüft werden, inwieweit die Kriterien erfüllt wurden. 42 Zu Importen von Biokraftstoffen liegt kein belastbares Zahlenmaterial vor. 43 Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen. Die Umsetzung von Artikel 21 Absatz 2 erfolgte mit Wirkung zum in deutsches Recht. Bei den Werten für die Berichtsjahre 2009 und 2010 handelt es sich um Abschätzungen des Umweltbundesamtes auf Basis von Unternehmensangaben. 44 Von der Gesamtmenge an Bioethanol/Bio-ETBE. 45 einschließlich HVO (hydrated vegetable oil) 46 Von der Gesamtmenge an Biodiesel. 47 Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. 48 Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. 49 Biogas, BtL, Pflanzenöle. 17

18 2 Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien gemäß dem NREAP (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG)) (Berichterstattung gemäß Artikel 22 (1) a) der EE-RL, wird ausführlich in den Punkten b-f der EE-RL mit berücksichtigt) Tabelle 2: Überblick über sämtliche wesentliche Strategien und Maßnahmen Bezeichnung und Referenz der Maßnahme Art der Maßnahme* erwartetes Ergebnis** Zielgruppe und/oder -tätigkeit*** existiert/ ist geplant **** Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Maßnahme Änderungen zum NREAP Kurzbeschreibung Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) Gesetzgeberisch Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG in nationales Recht Insbesondere Öffentliche Hand, aber auch Investoren, private Haushalte Existiert Bundestagsbeschluss, Zustimmung Bundesrat erfolgte am EAG EE bewirkt Änderungen im EEG, im EEWärmeG, im Energiestatistikgesetz, im Baugesetzbuch, im Hochbaustatistikgesetz und in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Schwerpunkte des EAG EE sind die Einführung eines elektronischen Herkunftsnachweisregisters und die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude zur Nutzung von EE. Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) Gesetzgeberisch Erhöhter Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung Investoren, private Haushalte Existiert Beginn: April 2000 (als Nachfolgeregelung zu dem seit 1991 geltenden Stromeinspeisungsgesetz); grundlegende Novellierungen 2004, 2009 und 2011; jüngste Novelle tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, das Gesetz ist nicht befristet Schwerpunkt der Änderungen durch EAG EE (s.o.): Einführung elektronisches Register für Herkunftsnachweise und Zeitplan Netzanschluss Schwerpunkt der Änderungen durch EEG Novelle 2011: grundlegende Überarbeitung der Vergütungen; Verbesserung der Marktintegration durch Anreize für Direktvermarktung (insbesondere Einführung Marktprämie) Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) Gesetzgeberisch Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Netzausbau (Strom) über das bestehende Energieleitungsausbaugesetz hinaus Eigentümer von Höchstspannungsleitungen (Ausbau) sowie Hochspannungsleistun gen (Neubau) Neu Neu, seit in Kraft Neu in Kraft seit 5. August Einführung einer Bundesfachplanung für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleistungen, denen ein überragendes öffentliches Interesse zukommt sowie neue Regelungen für ein Planfeststellungsverfahren solcher Leitungen 5 Mrd. Euro KfW-Sonderprogramm Offshore- Windenergie Finanziell Das Programm soll einen wirksamen Beitrag zur Behebung der Finanzierungsschwierigkeiten in der Startphase von Offshore- Windparks leisten Investoren Neu Das KfW-Programm Offshore Windenergie ist am 6. Juni 2011 gestartet Gefördert wird die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. zu Marktzinsen. Antragsberechtigt sind alle Projektgesellschaften, die in der AWZ und der 12 Sm-Zone der deutschen Nord- und Ostsee investieren und eine Projektfinanzierung benötigen. 18

19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gesetzgeberisch Umsetzung von EU Verordnungen im Rahmen des Dritten Binnenmarktpaketes Energie, u.a. Entflechtung Existiert Energieversorgungsunternehmen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, Novelle Förderung von smart grids - Information zur Stromherkunft und zusammensetzung der Endverbraucher - Berichtspflicht von Netzbetreibern - Regulierung des Netzbetriebs - u.a. Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) Gesetzgeberisch Neubau, Modernisierung und Betrieb von KWK-Anlagen sowie Wärmenetzen Kraftwerksbetreiber, Energieversorger, Investoren Existiert Beginn: April 2002, Novellierung Januar und August 2009 sowie Änderungen Juli 2011 über Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften. Derzeit (Dezember 2011) laufen Arbeiten an Novellierung (Ziel: Inkrafttreten 1. Halbjahr 2012) - Änderung Juli 2011: Verlängerung des Zeitraums der Inbetriebnahme der Anlage (ursprünglich , jetzt ) und - Aufhebung der doppelten Deckelung für Anlagen > 50 kwel - geplante Änderungen: Ausweitung der Förderung, insbesondere für Modernisierung von Anlagen und den Netzausbau, Ausweitung auf Wärmespeicher und Kältenetze- und Speicher Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Gesetzgeberisch Erhöhter Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden (Schwerpunkt Neubau) Gebäudebesitzer (privat und öffentlich) Existiert Beginn: Jan 2009; grundlegende Erweiterung durch EAG EE (s.o.); erste Überprüfung durch Erfahrungsbericht Ende 2011 Änderung en durch EAG EE vom insbesondere Einführung einer Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude, Präzisierungen der Regelungen für EE-Kälte Veröffentlichung Erfahrungsbericht Ende 2011 geplant Marktanreizpro gramm (MAP) Finanziell Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmesektor Private Haushalte, Investoren Existiert Förderung existiert seit 1999, neue Konditionen seit 15. März 2011; unbefristete Gültigkeit Letzte Richtlinie vom ; veränderte Förderkonditionen in Anpassung an die Marktentwicklung KfW- Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren Finanziell Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionen in Gebäuden, u. a. in erneuerbare Energien Private Haushalte, Investoren, Gebäudeeigentümer, Kommunen, Träger sozialer Einrichtungen Existiert Maßnahmenende nicht festgelegt Programmteile wurden fortentwickelt: u. a. Anpassung an EnEV 2009 zum , Wegfall der Förderung für KfW 130 (Sanierung) und für KfW 85 (Neubau), Einführung anspruchsvoller neuer Förderstandards mit dem Effizienzhaus 40 und 55 im Neubau und 55 in der Sanierung, Verschärfung der Standards bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung Energieeinsparverordnung (EnEV) Gesetzgeberisch Einhaltung von Mindeststandards bezüglich der Energieeffzienz von Gebäuden und Heizungs- sowie Kälteanlagen bei Sanierung und Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden Gebäudebesitzer (privat und öffentlich) Existiert, Novelle geplant Seit in Kraft, zuletzt geändert mit Wirkung ab dem Verschärfung und Anpassung der EnEV 2009 an neue Gebäudeeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU) Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) Gesetzgeberisch Reduktion von Treibhausgasäquivalenten wie CO 2. Kraftstoffhandel Existiert, Novelle 18. Juni Existiert, Änderung ab Beginn 2015 Keine Änderungen zu NREAP 19

20 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden Gesetzgeberisch Stärkung des Klimaschutzes Kommunen, Gemeinden, Städte existiert 30.Juli 2011 in Kraft getreten - ändert das Baugesetzbuch (Art.1) - neu: 248: Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (Abweichung von Bebauungsplänen) - neu: 249: Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung - Klimaschutzklausel - PV- und Solarthermie- Nutzung an Gebäuden erleichtert - Festsetzungsmöglichkeiten für Nutzung von EE Wärme und Strom) und KWK in Bebauungsplänen - Erleichterung eines flexiblen Biogasanlagenbetriebs im Außenbereich Biomasse- strom- Nachhaltigkeitsverordnun g (BioSt- NachV) Gesetzgeberisch Schutz naturschutzfachlich wertvoller Flächen und der Biodiversität von Regionen mit hoher Biodiversität. Reduktion von Treibhausgasen Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse nach EEG bzw. über Verweisung aus dem EEWärmeG - Verpflichtete nach EEWärmeG bei Pflichterfüllung durch flüssige Biomasse Existiert Existiert seit Geändert durch Gesetzes vom 31. Juli 2010, 12. April 2011 und 28. Juli 2011 Übergangsbestimmung ( 78) zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse Anpassung durch EAG EE Anpassung durch EEG Novelle Die BioSt-NachV und die Biokraft- NachV ließen bis zum gewisse Übergangsregelungen zu. Seit dem sind die beiden nationalen Verordnungen ohne Einschränkungen anzuwenden. Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnun g (Biokraft- NachV) Gesetzge berisch Schutz naturschutzfachlich wertvoller Flächen und der Biodiversität von Regionen mit hoher Biodiversität. - Reduktion von Treibhausgasen Kraftstoffproduzenten Existiert Existiert seit Die BioSt-NachV und die Biokraft- NachV ließen bis zum gewisse Übergangsregelungen zu. Seit dem sind die beiden nationalen Verordnungen wirksam. Energiesteuerg esetz (EnergieStG) Gesetzgeberisch Steuereinnahmen, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen Kraftstoffhandel Existiert Inkrafttreten mit Wirkung ab Von der ursprünglich vorgesehenen weiteren Reduzierung der Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe in den Jahren 2010 bis 2012 wurde abgesehen; die Entlastungssätze von 2009 wurden für die Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben. Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Gesetzgeberisch Förderung von Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz Zielmarke: sechs Mrd. m 3 jährlich bis 2020 und 10 Mrd. m 3 jährlich bis zum Jahr 2030 Investoren, Biogasanlagenbetreiber, Biogas- Transportkunden Existiert, novelliert am Inkrafttreten am Kostenaufteilung des Netzanschlusses nun 25 % beim Anschlussnehmer, 75 % beim Netzbetreiber - Dauerhafte Verfügbarkeit des Netzanschlusses von mindestens 96 % ist zu gewährleisten - Realisierungsfahrsplan gemäß 33 Abs. 7 GasNZV, nach dem der Zeitrahmen des Netzanschusses festgelegt wird Regierungsprogramm Elektromobilität Finanziell Erhöhung des Anteils der Elektromobilität am Fahrzeugverkehr; Strategie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung der Elektromobilität Investoren, Wissenschaft, Industrie Programm existiert/ konkrete Maßnamen sind geplant Beginn der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen in 2011 Geplante Maßnahmen (Bsp.): F&E Programm Aus- und Weiterbildung Rohstoffe, Materialien und Recycling 20

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