STUDIENPLATZWECHSLER/INNEN. BASA-online (berufsbgl. Fernstudiengang)

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1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für STUDIENATZWECHSLER/INNEN Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit online BASA-online (berufsbgl. Fernstudiengang) ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Telefon: 030 / Telefax: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu basa-online@ash-berlin.eu URL: //

2 Alice Salomon Hochschule Berlin 2 Die Ursprünge der ASH reichen zurück bis zu den 1893 von Alice Salomon mitbegründeten Jahreskursen zur beruflichen Ausbildung in der Wohlfahrtspflege (ab 1899 Soziale Frauenschule). In Gestalt von Alice Salomon war ein enger Zusammenhang zu den Emanzipationsbestrebungen der nationalen und internationalen Frauenbewegung gegeben wurde die Alice-Salomon-Schule mit anderen Ausbildungsstätten der Sozialarbeit, z.b. der kath. Helene-Weber-Akademie, zur staatlichen Fachhochschule zusammengefasst. Heute ist die ASH eine der größten Ausbildungsstätten des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Wintersemester 2010/11 bietet die ASH den berufsbegleitenden Online-Studiengang BASA-online (Bachelor of Arts: Soziale Arbeit online) an. Dieser Studiengang ist Teil eines Hochschulverbundes und wird zurzeit an sieben Hochschulen in Bundesgebiet angeboten. Der Bachelorstudiengang BASA-online im Überblick Ziele und Inhalte des Studiums, Regelstudienzeit, Studienaufbau und Zuordnung der Credits (vgl. 3 StPO BASA-online) Im Bachelorstudium BASA-online werden den Studierenden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der ASH Berlin und des Studiengangs unter besonderer Berücksichtigung von Theorie-Praxis-Perspektiven vermittelt. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der Studierenden. Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ist grundsätzlich die Eignung zur Aufnahme eines Masterstudiums festgestellt. Der Bachelorstudiengang BASA-online wird als berufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphasen angeboten und ist als Teilzeitstudium (ca Std./Woche) angelegt. Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch Online- Studienmaterialien (Online-Module). Ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen (Präsenz-Module). Der Studiengang ist modular aufgebaut. Das Modulangebot besteht ausschließlich aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die semesterbezogene Darstellung des modularisierten Studienaufbaus, die Zuordnung von Leistungspunkten (Credits) sowie die Art der Leistungserbringung ergibt sich aus Anlage 1 (Muster-Studienverlaufsplan). Die Regelstudienzeit im Bachelor-Studiengang BASA-online beträgt vier Studienjahre bzw. acht Semester einschließlich der Berufspraktischen Studien. Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 210 Credits.

3 3 Muster-Studienverlaufsplan BASA-online für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2014/ ONLINE- E CP P1 Wissenschaftliches Arbeiten. Forschende und Medienkompetenz 1 S oder 1 M 1. Semester o1 Geschichte, Theoriezugänge und Struktur Sozialer Arbeit o2 Einführung in die Rechtsgebiete der Sozialen Arbeit 1 S 1 S F A B F A Berufspraktische Studien Phase I 3 ( Semester) CP gesamt 20 ONLINE- E o3 Familie: eine multidisziplinäre Einführung 2. Semester o4 Arbeit: eine multidisziplinäre Einführung o5 Einführung in das Existenzsicherungsrecht und das Verwaltungsrecht 1 S 1 S 1 S F C C B 5 15 P2 Forschende Beobachtung, Dokumentation und Kommunikation 1 S oder 1 M F A Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 20 1 Diese Übersicht enthält die nachzuweisenden Module und die entsprechenden Prüfungsanforderungen. Die zeitliche Abfolge dient als Empfehlung zur Belegung. 2 Legende: CP = Credit Points, = Prüfungsleistung, S = Schriftliche Prüfungsleistung, WPM = Wahlpflichtmodul, M = Mündliche Prüfungsleistung, = Berufspraktische Studien, o = Online-Modul, P = Präsenz-Modul, F = Fachgebiet, Fachgebiet A = Grundlagen der Fachwissenschaft Soziale Arbeit, Fachgebiet B = Rechtliche und sozialpolitische Grundlagen der Sozialen Arbeit und Fachgebiet C = Geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit 3 Die erste Phase der besteht in der Regel aus der fortgeführten Berufstätigkeit im Sozialen Bereich über den gesamten Verlauf des Studiums. Zusätzlich nehmen die Studierenden an speziellen praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 2 SWS zwischen dem 5. und 8. Studienhalbjahr teil. Die erste Phase der umfasst 30 Credits.

4 4 o7 Inklusion / Exklusion: eine multidisziplinäre Einführung ONLINE- E 3. Semester o6 Soziale Gerechtigkeit: eine multidisziplinäre Einführung 1 S 1 S F C C 10 P3 Gestaltung, Kreativität und Präsentation F 1 S oder 1 M Berufspraktische Studien Phase II 4 (Theorieprojekt: 3. und 4. Semester) (siehe 4. Semester) CP A (siehe 4. Semester) Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 15 4 Die zweite Phase der Berufspraktischen Studien ( II) wird in Form von zwei Projektarbeiten, die sich jeweils über zwei Semester erstrecken, erbracht (Theorieprojekt im 3./4. Semester und Praxisprojekt im 7./8. Semester). Die Projekte werden jeweils mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen (vgl. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).

5 5 ONLINE- E 4. Semester 5 Wahlpflichtmodule (WPM: einen Themenbereich auswählen) o8 Einführung in das gewählte Arbeitsfeld/ Arbeitsbereich: o9 Lebenswelten und Methoden bei Sozialer Arbeit o10 Spezifische Problemlagen/ Konzepte/ Krisenintervention in der Sozialen Arbeit einschließlich ausgewählter Rechtsgebiete WPM-Thema 1 Kinder- u. Jugendhilfe WPM-Thema 2 Rehabilitation o8.1 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen o8.2 Soziale Arbeit in der Rehabilitation o9.1 mit Kindern und Jugendlichen o9.2 in der Rehabilitation o10.1 mit Kindern und Jugendlichen o10.2 in der Rehabilitation WPM-Thema 3 Intergenerative Soziale Arbeit o8.3 Soziale Arbeit im Kontext der Generationen o9.3a mit alten Menschen o9.3b im Bereich intergenerativer Arbeit o10.3a mit alten Menschen o10.3b im Bereich intergenerativer Arbeit WPM-Thema 4 Bildung WPM-Thema 5 Delinquenz o8.4 Soziale Arbeit und Bildung o8.5 Soziale Arbeit und Delinquenz o9.4a in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen o 9.4b in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen o9.5 im Bereich Delinquenz o10.4a in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen o10.4b in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen o10.5 im Bereich Delinquenz WPM Thema 6 Diversity o8.6 Soziale Arbeit und Diversity o9.6 im Bereich Diversity o10.6 im Bereich Diversity 1 S 1 S 1 S F C C B 5 15 F P4 Einführung in die Methoden Sozialer Arbeit 1 S oder 1 M Berufspraktische Studien Phase II (Theorieprojekt: 3. und 4. Semester) A 1 Projektarbeit CP Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 30 5 Lehrangebot erfolgt nach Absprache im BASA-online-Hochschulverbund.

6 6 o12 Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit: Familienrecht und Kindern- und Jugendhilferecht ONLINE- E 5. Semester o11 Organisation und Management Sozialer Arbeit 1 S 1 S F A B CP F P5 Spezifische Methoden der Sozialen Arbeit 1 S oder 1 M A Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 20 o14 Sozialraum, Empowerment und Netzwerkarbeit ONLINE- E 6. Semester o13 Projektplanung und Evaluation o15 Soziale Arbeit und Wirtschaft 1 S 1 S 1 S F A A C 5 15 F P6 Krisenintervention und Supervision 1 S oder 1 M A Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 20

7 7 o17 Soziale Politik und Soziale Arbeit in Europa ONLINE- E 7. Semester o16 Soziale Arbeit und Gesundheit: Prävention und Gesundheitsförderung 1 S 1 S F C B 10 P8 Profession und Disziplin: Theorien Sozialer Arbeit und deren Bezug zu Praxisfeldern aktive Teilnahme 6 F A Berufspraktische Studien Phase II (Praxisprojekt: 7. und 8. Semester) (siehe 8. Semester) CP (siehe 8. Semester) Berufspraktische Studien Phase I CP gesamt 15 ABSCHLUSS- 8. Semester P7 Ethik und professionelles Selbstkonzept in der Sozialen Arbeit 1 S oder 1 M Bachelorarbeit und Kolloquium 7 Bachelorarbeit Kolloquium CP Berufspraktische Studien Phase II (Praxisprojekt: 7. und 8. Semester) 1 Projektarbeit CP Berufspraktische Studien Phase I (incl. 2 SWS praxisbgl. LV) CP CP gesamt 70 6 gem. 6 Absatz 3 und 4 RSPO 7 Gem. 8 Absatz 1 geht die Modulnote des Abschlussmoduls doppelt in die Gesamtnotenberechnung ein.

8 8 Hinweise für Studienplatzwechsler/innen Diese Hinweise richten sich an Bewerber/innen von anderen (Fach-)Hochschulen, die dort im Studiengang Soziale Arbeit (Präsenz- oder Fernstudiengang) studieren. Bewerbung / Zulassungsvoraussetzungen Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung einzureichen: Begründung des Wechsels an die ASH (kurzes formloses Motivationsschreiben) Zulassungsantrag für Wechsler/innen Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (in amtlich beglaubigter Form) Formblatt der ASH Unbedenklichkeitserklärung der Herkunftshochschule (im Original - siehe Zulassungsantrag) detaillierte Angaben über Ihren bisherigen Studienverlauf (in amtlich beglaubigter Form) (Nachweis durch Studienbuch, Leistungsnachweise, Prüfungsergebnisse, Vordiplom sowie Praktikums- und Supervisionsbescheinigungen bzw. Beschreibung der Module, der entsprechenden Lerninhalte und -ziele + Prüfungsnoten und Credits/ Notenspiegel) Nachweis über mindestens 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit. Als Nachweis gelten ausschließlich Arbeitszeugnisse der Arbeitgeber. (Arbeitszeugniskopien in amtlich beglaubigter Form. Arbeitsverträge werden nicht anerkannt.) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Form) Eine studienbegleitende Berufstätigkeit muss über den gesamten Verlauf des Studiums nachgewiesen werden. Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form Für ausländische Bewerber/innen: Die Aufenthaltserlaubnis bzw. -bewilligung für Studierende von der Ausländerbehörde Berlin ist einzureichen. Darüber hinaus müssen alle Ausländer/innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfungen auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Die Nachweise erfolgen durch: 1. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2 oder 2. den Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder 3. den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder 4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) (Nachweis: Kopie in amtlich beglaubigter Form)

9 9 Bescheinigung über eine bestehende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit und der fachlichen Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Name und Anschrift des Arbeitgebers Hiermit wird bescheinigt, dass Frau/ Herr geboren am in wohnhaft seit mit einer wöchentlichen Stundenzahl von als bei uns beschäftigt ist. Die fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) während der berufspraktischen Tätigkeit wird gewährleistet durch: Name, Vorname und berufliche Qualifikation der fachlichen Anleiterin / des fachlichen Anleiters Datum/ Unterschrift / Dienststelle Stempel/ Dienstsiegel Diese Bescheinigung ist im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen und ist ohne Stempel oder Dienstsiegel ungültig!!! Die zusätzliche Einreichung eines aktuellen Arbeitszeugnisses ist unabdingbar!

10 10 Folgendes ist unbedingt zu beachten: Generell wird darauf hingewiesen, dass Zulassungen nur in dem Umfang erteilt werden können, wie Studienplätze in dem entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Die Zulassung zu Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt gem. 28 Berliner Hochschulzulassungsverordnung. Falls Sie in Ihrem bisherigen Studium (Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit ) eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Immatrikulation in demselben Studiengang nicht mehr möglich! Deshalb müssen alle Exmatrikulationsbescheinigungen den Grund der Exmatrikulation ausweisen! Wenn Sie einen Studienplatz an der ASH erhalten haben und sich die bisher erbrachten Leistungen als Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, ist es notwendig, dafür beim Prüfungsausschuss der ASH einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. BAföG - Empfänger/innen sollten beim Amt für Ausbildungsförderung vor der Immatrikulation klären, ob sie auch nach einer möglichen Rückstufung in ein niedrigeres Semester weiter gefördert werden: Studentenwerk Berlin Anschrift: Behrenstrasse 40/ Berlin Telefon: 030/ Fax: 030/

11 11 Anmerkungen zur Bewerbung Bitte bewerben Sie sich auf keinen Fall formlos, sondern mit denen von der Alice-Salomon- Hochschule Berlin bereitgestellten Anträgen. Andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Die Bewerbungsfrist: für das Wintersemester bis , 24:00 Uhr Ausschlussfrist für das Sommersemester bis , 24:00 Uhr Ausschlussfrist Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist die Berliner Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Die Alice Salomon Hochschule Berlin erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie zum Ausgang des Auswahlverfahrens. Falls sich nach der Absendung des Antrages Ihre Anschrift ändert, sind Sie verpflichtet, dies der ASH Berlin umgehend schriftlich mitzuteilen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Mitteilungen, z.b. der Zulassungsbescheid etc., Sie auf schnellstem Wege erreichen. Dies ist besonders wichtig, weil nach Versand der Zulassungsbescheide die Frist für die Einschreibung nur 10 Werktage beträgt. Zur Einschreibung ist für Angehörige oder Bekannte von Ihnen eine Vollmacht erforderlich. Die Bewerbung besteht nicht nur aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag, Ihre Angaben müssen belegt werden. Belege, Zeugnisse und sonstige Nachweise müssen (teilweise, s.o.) in Form von amtlich beglaubigten Kopien beigefügt werden. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine und Pfarrämter. Beglaubigungen sind auch in notarieller Form möglich. Weitere Hinweise zur Gültigkeit einer amtlichen Beglaubigung finden Sie unter dem Link: Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Bewerbung möglichst schon frühzeitig an die Alice Salomon Hochschule Berlin schicken. Bitte reichen Sie keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit ein. Aus Kostengründen können wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen bei einer evtl. Ablehnung nur zurücksenden, wenn Sie uns einen mit 1.45 EUR frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen DIN A 4 Umschlag schicken. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf! Für Ihre Bewerbung und Ihr künftiges Studium wünscht Ihnen die Alice Salomon Hochschule Berlin alles Gute.

12 12 Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Zu 1. Angaben zur Person Familienname: Postanschrift zur Untermiete: Bei Namensänderungen halten Sie sich bitte an die Angaben in Ihrem Personalausweis / Reisepass oder Ähnliches. Füllen Sie nur dann aus, wenn ein anderer Name als Ihrer auf dem Briefkasten steht. Schwerbehinderung: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweis-Nr. in die dafür vorgesehene Zeile ein. Zu 2. Angaben zur Auswahl Hochschulzugangsberechtigung: Die Hochschulzugangsberechtigung muss in Form einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses nachgewiesen werden. Bisherige Studienzeiten: Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf (eventuell Extrablatt verwenden) Weisen Sie gegenwärtige Studienzeiten durch Immatrikulationsbescheinigungen o.ä. nach. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung schon an einer anderen Hochschule exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulation bei Ihrer Bewerbung mit ein. Alle Exmatrikulationsbescheinigungen müssen den Grund der Exmatrikulation ausweisen. Zum Formblatt Diese Unbedenklichkeitserklärung muss von Ihrer Hochschule ausgefüllt und im Original oder amtlich beglaubigter Kopie mit Ihrer Bewerbung an der ASH eingereicht werden.

13 13 Information und Beratung FACHSTUDIENBERATUNG Es wird dringend empfohlen, vor der Bewerbung / Aufnahme des Studiums die Fachstudienberatung der Studiengangskoordination aufzusuchen und sich hinsichtlich einer individuellen Studienplanung (Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen usw.) beraten zu lassen. Studiengangskoordination BASA-online Frau Anne Betting Tel.: 030/ Raum 326, 3. Etage basa-online@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit (BASA-online) bietet Fachberatung an zu Themen wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen der Studienwahl. Allgemeine Studienberatung Frau Anna Kuhlage M.A. Tel.: Raum 329, 3. Etage sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) ). Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. Studiengangsleitung Prof. Dr. Hedwig Rosa Griesehop Tel.: 030 / griesehop@ash-berlin.eu

14 14 StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030 / Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo., Do. von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH barrierefrei@ash-berlin.eu Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Inga Bültbrune Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

15 15 Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link: Bitte bringen Sie alle Formulare, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, bei der Einschreibung mit.

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