ANMELDEERKLARUNG. Lastruper Karnevals Verein von 1969 e.v.

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1 Lastruper Karnevals Verein von 1969 e.v. ANMELDEERKLARUNG zur Teilnahme am Lastruper Karnevalsumzug am Aufstellung: 13:00 Uhr / Abmarsch: 14:11 Uhr Bitfe bis 15.O onmelden ll Gruppenname: (2.B. Bohlenkamp, Mumpitz, Landjugend xy, usw...) Gruppenthema: Personenzahl: (max. 100 Pers.)_ Fußgruppe / Trecker u. Anhänger / Bollerwagen/ (bitte nicht zutreffendes streichen) Eigene Musik: JA / NEIN (bitte nicht zutreffendes streichen) Verantwoltlicher Ansorechpartner der oben qemeldeten Gruope: Vor und Nachname: Strasse: PLZ, Wohnoft: Telefon/Handy: Kennzeichen des ziehenden Treckers: Name des Fahrers:.geb. Datu m : Namen der Begleitpersonen (Radengel) : 1. geb. am: 2. geb. am: 3., geb. am: 4., geb, am: Wo wird der Wagen gebaut? (Name, Adresse) Wir (bzw. der Vertreter der Gruppe) bestätigen mit der Unterschrift auf diesem ANMCIdCfOTMUIAT dass Wir dic ERKLARUNG ZUR TEILNAHME AM LASTRUPER FESTUMZUG (Anlagen, Auflagen und Haftungsgrundlagen) erhalten und zur Kenntnis genommen haben und diese einhalten werden. Weiterhin haben wir alle Teilnehmer der Gruppe über die Inhalte informiert. Lastrup, den (Unterschrift Vertreter/in oder Vorsitzend e/ r der gemeldeten Gruppe) Übermittluno bitte bis zum O9.O1.2O16 oer Post: Winfried Berger, Löninger Str. 55, Cloppenburg Fax: 0447t winfried.beroer@axa.de

2 Lastruper Karnevals Verein von 1969 e.v. Erklärung zur Teilnahme am Festumzug 2016 Liebe Teilnehmerinnen, Liebe Teilnehmer, Speziell in 2016 gibt es weitere wichtige Ergäruungen und Auflagen seitens Gemeinde, Landkreis und Polizei. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen bitten wir darum diese Erklärung mit Anhängen detailliert zu lesen und auch an die eigene 'Karnevalsgruppe' inhaltlich weiter zu geben und umzusetzen. Die Auflagen werden nicht nur vom LKV sondern wie in jedem Jahr auch vom Landkreis, der Polizei oder auch der Gemeinde kontrolliert. Besonders auch durch die Größe und die damit nicht immer überschaubare Menge an Teilnehmern und Zuschauern sollte eine gewisse selbstverständliche Eigenverant\ /ortung mit sich bringen. Von der Verkehrssicherheit des Festwagen und der Zugmaschine bis zur Beforderung von Personen. Die baulichen Gegebenheiten haben sich in den vergangenen Jahren nicht geändert und fast annähernd jeder Festwagen erfüllt diese seit langem. Trotz allem können wir alle technischen Einrichtungen, besonders Fahrzeuge nicht prüfen und sehen uns daher in der Pflicht an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen. Personenzahl der Gruppen {Begrenzung} Vor ein paar Jahren haben wir uns aus verschiedenen Gründen dafür entschieden die maximale Teilnehmerzahl der Gruppen auf I O0 Personen zu begrenzen. Schon bei dieser Gruppengröße ist es fast unmöglich sich als einzelne Aufsichtsperson {Ansprechpartner der Gruppe) noch einen Uberblick über die Teilnehmer zu verschaffen. Verbot von Glasflaschen Ebenfalls gibt seit einigen Jahre ein Glasflaschenverbot für alle Besucher und Umzugsteilnehmer des Lastruper Karnevalsumzuges I Dieses bedeutet dass auf dem Karnevalswagen oder in den Fußgruppen keinerlei Glasflaschen/ Trinkgläser [2.B. Bier, Wein. Sekt, Kurze...) mitgeführt werden dürfen. Der LKV ist verpflichtet im Beisein der Polizei oder anderen Hilfskräften dieses zu uberprüfen. Gefundene Glasbehälter werden konfiszieft und entsorgt. Da einige zrryei Gruppe der Meinung sind das gelte nicht für Glasflaschen die Auf dem Waoen bleiben {wie z.b. Glühweinl an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: JEGLICHE GI-IASFI-'{SCHEN sind verboten! Auch in diesem Jahr werden wir das Teilnahmeverbot bei Zuwt'derhandlungen konseuent durchsetzenl Anlagen lautumzugsgenehmigung {Landkreis) {NEU: Ergänzungen in 2016 ll } Auf der letzten Vorbesprechung zum Umzug irn Dezember 2Ol5 wurde von Gemeinde, Landkreis und Polizei eine Versch ärtung der Anmeldeauflagen gefordert Konkret heißt dieses: a.f Namentliche Nennung von 4 Zugfahrzeugbegleitern (Radengelldie auch bei einem Wechsel der Personen für die Sicherheit vor und hinter der Zugmaschine zuständig sind.

3 b.l c.) d.l Beim Wagenbau ist idealerweise darauf zu achten dass die Schallrichtung der Musikboxen nach innen weist um die kutstärke weiter zu reduzieren. Hierzu werden auch Messungen vorgenommen. Umzugswagen die auf Grund ihrer l-autstärke nach Abmahnung die laustärke nicht reduzieren werden vom Urnzug ausgeschlossen. Ein Befahren des Unnerweg ist am Umzugstag aus Kontrollgründen erst ab l2:30 Uhr gest;lttet. Nach dem Umzug ist der gesperrte Teil des Unnerweges unverzüglich zu räumen um die Rettungswege fur das DRK fteizuhalten. Des Weiteren ist die Musik nach dem Umzug spätestens ab FesEelt abzustellen um eine Lärmbelästigung der Krankenvers or gung zu gew ährleisten. Laut straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften weisen wir darauf hin dass furjesles im Umzug eingesetzte Fahrzeug eine gültige KraftfahrzeughaftpflichWersicherung bestehen muss. Daher ist jeder Halter ban. Fahrzeugfuhrer dazu verpflichtet sich bei seinem Haftpflichtversicherer zu erkundigen ob für das eingesetzte Fahrzeug Versicherungsschutz während des Umzuges, speziell auch auf Grund der Personenbeförderung, besteht. Die Fahrzeugführer müssen selbstverständlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Des Weiteren bitte den Inhalt und das,.merkblatt für die Personenbeförderung auf Anhängern bei Brauchtumsveranstaltungen". {siehe Anhang) zur Kenntnis nehmen. Hier besonders zu beachten die gesetzlichen Beplankungshöhen des Anhängers sofern Personen befördert werden und vor allen Dingen wann diese sich auf dem Anhänger befinden durfen. Auflagen des Vereins Des Weiteren gelten fur die Teilnahme am Umzug seitens des Lastruper KarnevalVereins von 1969 e.v. folgenden Auflagen: a.) Zur Sicherheit der Zuschauer, insbesondere der Kinder, sind alle 4 Seiten des Festwagens bis auf cm uber der Straße mit entsprechendem Schutz zu versehen. (siehe auch Landkreisauflagen) b.) Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt wird u.a. sehr viel Wert auf die Größe des ziehenden Fahrzeugs gelegt. Hier wurde bei Schleppern eine max. Hinterreifenhohe von 1,60 m angesetzt. Fahrzeuge wie Unimogs, Lader, ahnliche und andere Zugmaschinen bedürfen der optischen Abnahme durch die Zugleitung oder den Vorstand. c.) d.l e.) f.) Alle Zugmaschinen mussen verkleidet und angemessen karnevalistisch geschmückt sein. Die Gesarntlänoe des Festwaoens linkl. Deichsel. ohne Zuamaschinel darf 7.50 m nicht überschreiten da es Passagen im Umzugsweg gibt die ein einwandfreies Drehen nicht gewahrleisten können. Ausnahmen sind zwinoend mit der Zuoleituno abzusorechen. Die gesetzlich zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte der Anhänger dürfen nicht uberschritten werden. Dadurch droht u.a. auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Bei allen Festwagen müssen während des gesamten Umzugs links und rechts vom Fahrzeug mindestens je Seite 2 Begleitpersonen abgestellt sein um einen Sicherheitsabstand zwischen Wagen und Zuschauern zu gewährleisten.

4 s.) h.l i.) Das Sitzen oder Stehen auf der Anhängerdeichsel sowie das Af und Zusteigen auf den Anhänger während der Fahrt, ist auf Grund der hohen Unfallgefahr strengstens verboten. Feuer jeglicher Art {Heizstrahler, Grill, etc.} ist auf den Karnevalswagen ebenfalls strengstens untersagt. Jeder erinnert sich bestimmt an die brennenden Karnevalswagen in den vergangenen Jahren in benachbarten Landkreisen. Außerhalb des Vereins sind für die Sicherheit im und um den Umzug herum die Sicherheitskräfte der Firma Siwa und naturlich die Sanitäter des DRKs mit verantwortlich. Daher noch einmal die Bitte deren Anordnungen Folge zu leisten. Mullim Umzug Das vom Verein ausgegebene Wurfmaterial wird Kartonweise markiert. Sollten Verpackungen illegal am Aufstellplatz oder Umzugsweg entsorgt werden wird diejeweilige Gruppe mit Strafzahlungen (als Beteiligung an den Reinigungskosten) in Höhe von Euro belastet. Der Müll {Kartons/Leergut) muss grundsätzlich von der jeweiligen Gruppe auf dem Wagen belassen und selbst entsorgt werden. Alkohol im Umzug Der Lastruper Karnevalsverein hat sich, nicht wie in anderen Festumzügen, bisher noch nicht für ein generelles Alkoholverbot fur die Umzugsteilnehmer entschieden. Trotz allem ist es natürlich auch aus Sicherheitsgründen wünschenswert das der Alkoholkonsum sich während des Umzugs in Grenzen hält. An dieser Stelle auch die Bitte seitens des Vereins dass auf 'Hochprozentiges' generell verzichtet wird. Besonders sollten auch vor dem Beginn des Umzuges nicht schon Unmengen von Alkohol getrunken werden. Der Verein behält sich vor. auch auf Grund einiger Vorfälle. bei 'extremen' Zwischenfällen eine Gruooe auch aanz von der Teilnahme der Umzuas auszuschließen. Dieses kann auch unmittelbar vor dem Umzug erfolgen. Besonderes Augenmerk sollte seitens der Teitnehmer auf den Ausschank von Alkohol im Umzug an jugendliche Zuschauer gelegt werden. Der Verein (LKV) weißt noch einmal darauf hin dass auch hier die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten. Dieses gilt natürlich auch für den Ausschank anjugendliche Umzugsteilnehmer. Wir werden auch die Sicherheitskräfte und Polizei bitten verstärkt auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu schauen und diese ggt. zu ahnden. Hattung seitens der niedersächsischen Landesbehörde ft.rr Straßenbau und Verkehr,,Die Teilnehmer bzw deren Vertreter nehmen zur Kenntnis dass lhnen und Dritten keinerlei Ersatzansprüche seitens des Straßenbaulastträgers fur Schäden zustehen deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die zuständigen Behörden übernehmen keine Gewähr fur die uneingeschränkte Benuzung der Strassen." Auch der Veranstalter wird seitens der Umzugsteilnehmer von Ersatzansprüchen befreit. Die Straßenbaubehörde möchte damit umgehen dass 2.8., alkoholisierte Teilnehmer die auf der Strasse, die eigentlich für den KFZ Verkehr ausgelegt ist, gestürzt sind Ansprüche an den Stra ßenbaulastträger stellen. Erkläruno:

5 Wir {bzw der Vertreter der Gruppe) bestätigen mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular das wir dieanlagen,auflagen und Haftungsgrundlagen erhalten undzur Kenntnis genommen haben. Lastrup, den gez. Vorstand und Umzugsleiter Zustellung derannahmeerklärung per Post oder an: Winfried Berger, Löninger Str. 55, Cloppenburg de WNFRIED BERGER (Umzugsleiter) MOBILOl l eüno t066 FAX0447t{,2683

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