Geschäftsverteilungsübersicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsverteilungsübersicht"

Transkript

1 Geschäftsverteilungsübersicht gemäß 15 Abs. 8 und 18 Abs. 5 BVwGG Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Mag. Harald PERL Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Michael SACHS Leiter der Außenstelle Graz MMag. Dr. René BRUCKNER Leiter der Außenstelle Innsbruck Dr. Harald NEUSCHMID Leiter der Außenstelle Linz Mag. Ewald HUBER-HUBER Postadresse: Erdbergstraße Wien Tel: Fax: / einlaufstelle@bvwg.gv.at

2 ÜBERSICHT Die Gerichtsabteilungen, Senate, Kammern und deren Geschäftsgebiete Vertretungsregelungen Die Namen der Einzelrichter/-innen und ihrer Vertreter/-innen, der Vorsitzenden und Beisitzer/- innen der Senate sowie der Stellvertreter/-innen und Ersatzbeisitzer/-innen, die in den einzelnen Kammern zusammengefassten Einzelrichter/-innen und Senate sowie die den Einzelrichtern/Einzelrichterinnen, Senaten und Kammern zugewiesenen Geschäftsgebiete sind durch folgende Regelungen der Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichtes für das Geschäftsverteilungsjahr vom 1. Februar 2015 bis 31. Jänner 2016 (GV 2015) festgelegt: Anlage Abkürzungsverzeichnis Anlage 1 Rechtsbereiche und Zuweisungsgruppen Anlage 2 Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen Anlage 3 I. Gerichtsabteilungen am Hauptsitz in Wien Anlage 3 II. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Graz Anlage 3 III. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Innsbruck Anlage 3 IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz Anlage 2 III. der Geschäftsverteilung 2014 Anlage 2 IV. der Geschäftsverteilung 2014 Anlage 2 V. der Geschäftsverteilung 2014 Anlage 2 VI. der Geschäftsverteilung Einrichtung von Gerichtsabteilungen 2. TEIL: GERICHTSABTEILUNGEN UND KAMMERN 1. Abschnitt: Gerichtsabteilungen (1) Für jede Einzelrichterin und jeden Einzelrichter sowie für jeden Senat wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts eine Gerichtsabteilung am Hauptsitz oder in den Außenstellen eröffnet ( 16 Abs. 1 ivm. 1 BVwGG). (2) Jede Gerichtsabteilung führt eine, mit der sie zu bezeichnen ist. (3) Jede Richterin und jeder Richter der Präsident, der Vizepräsident, die Leiterin/der Leiter der Evidenzstelle und die Leiterin/der Leiter der Controllingstelle jeweils auf Grund ihrer Zustimmung gemäß 16 Abs. 1 BVwGG ist mit der Leitung einer Gerichtsabteilung betraut.

3 15. Gerichtsabteilungen am Hauptsitz Am Hauptsitz sind folgende Gerichtsabteilungen eingerichtet: Gerichtsabt.- W101 W102 W103 W104 W105 W106 W107 W108 W109 W110 W111 W112 W113 W114 W115 W116 W117 W118 W119 W120 W121 W122 W123 W124 W125 W126 W127 W128 W129 W130 W131 W132 W133 W134 W135 W136 W137 W138 W139 W140 W141 W142 W143 W144 W145 W146 W147 W148 W149 W150 W151 W152 AMANN Christine Dr. ANDRÄ Werner Dr. AUTTRIT Erich Mag. BAUMGARTNER Christian Dr. BENDA Harald Mag. BICHLER Irene Dr. BÖCK Sibyll Dr. BRAUCHART Gertrude Mag. BÜCHELE Karl Thomas Mag. CHVOSTA Peter Dr., Kammervorsitzender DAJANI Werner Mag. Dr. LL.M. DANNER Elke Mag. LL.M. DAVID Katharina Mag. DITZ Bernhard Mag. DÖLLINGER Christian Mag. DRAGONI Mario Mag., Kammervorsitzender DRUCKENTHANER Andreas Dr. ECKHARDT Gernot Mag. EIGELSBERGER Claudia Mag. EISNER Christian Dr. ENZLBERGER-HEIS Erika Mag. ERNSTBRUNNER Gregor Mag. ETLINGER Michael Dr. FELSEISEN Rainer Mag. FILZWIESER Christian Dr., Kammervorsitzender FILZWIESER-HAT Sabine Dr., Kammervorsitzende FISCHER-SZILAGYI Gabriele MMag. Dr. FUCHS-ROBETIN Michael Mag. GERHOLD Markus DDr. GOLLEGGER Sabine Dr. GRASBÖCK Reinhard Mag. GREBENICEK Ursula Mag. GRUBER Natascha Mag., Stellvertretende Kammervorsitzende GRUBER Thomas Mag. GRUBESIC Ivona Mag. HABERMAYER-BINDER Brigitte Mag. HAMMER Peter Mag. HOCHSTEINER Klaus Mag. HOFER Kristina Mag. HÖLLER Alice Mag. HÖLLERER Gerhard Mag. HOLZSCHUSTER Irene Dr. HONSIG-ERLENBURG Magdalena Mag. Dr. HUBER Andreas Mag. HUBER Daniela Mag. HUBER Stefan Mag. KANHÄUSER Stephan Mag. KEZNICKL Stefan Dr., Stellvertretender Kammervorsitzender KIRSCHBAUM Rita-Maria Dr. KLEIN Peter Paul Mag. KOHL Doris Dr. MCJ KOPP Walter Mag.

4 W153 W154 W155 W156 W157 W158 W159 W160 W161 W162 W163 W164 W165 W166 W167 W168 W169 W170 W171 W172 W173 W174 W175 W176 W177 W178 W179 W180 W181 W182 W183 W184 W185 W186 W187 W188 W189 W190 W191 W192 W193 W194 W195 W196 W197 W198 W199 W200 W201 W202 W203 W204 W205 W206 W207 W208 W209 KOROSEC Christoph Mag. KRACHER Helga Mag. KRASA Silvia Dr. KREBITZ Alexandra Mag. KRONEGGER Margret Dr. KUROKI Yoko Dr. KUZMINSKI Clemens Dr. LAMMER Günther Mag. LASSMANN Monika Dr. LECHNER Ulrike Mag. LL.M. LEITNER Daniel Mag. LEITNER Rotraut Dr. LESNIAK Ilse Mag. LOIBNER-PERGER Carmen Mag. MACA-DAASE Daria Mag. MACALKA Bernhard MMag. Dr. MAGELE Barbara Mag. MARTH Thomas Mag. MORAWETZ Gregor Mag. MBA MORITZ Martin Dr. MÖSLINGER-GEHMAYR Margit Dr. MUGLI-MASCHEK Viktoria Mag. NEUMANN Eva Mag. NEWALD Florian Mag. NOWAK Volker Mag., Leiter der Controllingstelle PARZER Maria Dr., Stellvertreterin der Leiterin der Evidenzstelle PAULUS Eduard Hartwig Mag. PECH Georg Mag. PERL Harald Mag., Präsident PFEILER Dieter Mag. PIELER Erika MMag. Dr. PIPAL Werner Dr. PRÜNSTER Gerhard Mag. PUTZER Judith Mag. REISNER Hubert Mag. RENNER Hermann Dr. RIEPL Irene Mag. ROSEN Elie MMag. ROSENAUER Harald Dr. RUSO Karl Dr. RUSSEGGER-REISENBERGER Michaela Mag. SABETZER Daniela Dr. SACHS Michael Dr., Vizepräsident SAHLING Ursula Mag. SAMSINGER Elmar Dr. SATTLER Karl Mag. SCHADEN Michael DDr. SCHERZ Ulrike Mag. SCHIDLOF Angela Mag. SCHLAFFER Bernhard Mag. SCHLÖGLHOFER Gottfried Mag. SCHNEIDER Esther MMag. Dr., Stellvertreterin des Leiters der Controllingstelle SCHNIZER-BLASCHKA Karin Dr. SCHREFLER-KÖNIG Alexandra Dr., Leiterin der Evidenzstelle SCHWARZGRUBER Michael Mag. SCHWARZINGER Ewald Dr. SEITZ Reinhard Mag.

5 W210 W211 W212 W213 W214 W215 W216 W217 W218 W219 W220 W221 W222 W224 W225 W226 W227 W228 W229 SEMBACHER Anke Dr. SIMMA Barbara Mag. LL.M. SINGER Eva Dr., Stellvertretende Kammervorsitzende SLAMANIG Albert Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER Eva Dr., Stellvertretende Kammervorsitzende STARK Gloria Mag. STEINER Marion Mag. STIEFELMEYER Julia Mag. TAURER Benedikta Mag. TOLAR Walter Mag. UNTERER Daniela Mag. URBAN Daniela Mag. LL.M. OBREGON Guenevere Mag. WEINHANDL Martina Mag. Dr. WEISS Barbara Mag. Dr. LL.M. WINDHAGER Andreas Mag. WINTER Karin Mag. WÖGERBAUER Harald Mag. WUTZL Elisabeth Mag. 16. Gerichtsabteilungen in der Außenstelle Graz In der Außenstelle Graz sind folgende Gerichtsabteilungen eingerichtet: Gerichtsabt.- G301 G302 G303 G304 G305 G306 G307 G308 G309 G310 G311 G312 G313 BRUCKNER René MMag. Dr., Leiter der Außenstelle (Kammervorsitzender) ENZI Manfred Mag. KALBITZER Simone Mag., Stellvertreterin des Leiters der Außenstelle (Kammervorsitzenden) LEHNER Beatrix Mag. MAIER Ernst Dr. MAS MAURER Dietmar Franz Mag. MAYRHOLD Markus Mag. PENNITZ Angelika MMag. SANDRIESSER Franz Ing. Mag. WALTNER Gaby Mag. WENDLER Eva Dr. WILD Manuela Mag. WALDNER-BEDITS Birgit Mag. 17. Gerichtsabteilungen in der Außenstelle Innsbruck In der Außenstelle Innsbruck sind folgende Gerichtsabteilungen eingerichtet: Gerichtsabt.- I401 I402 I403 I404 I405 I406 I407 I408 I409 AUER Gerhard Mag., Stellvertreter des Leiters der Außenstelle (Kammervorsitzenden) CEDE Philipp Mag. LL.M. ERTL-GRATZEL Birgit MMag. JUNKER Alexandra MMag. KAYA Sirma Mag. KNITEL Gerhard Mag. MUMELTER Stefan Mag. Dr. NEUSCHMID Harald Dr., Leiter der Außenstelle (Kammervorsitzender) SCHIFFKORN Florian Mag. Dr. 18. Gerichtsabteilungen in der Außenstelle Linz In der Außenstelle Linz sind folgende Gerichtsabteilungen eingerichtet:

6 Gerichtsabt.- L501 L502 L503 L504 L506 L507 L508 L509 L510 L511 L512 L513 L514 L515 L516 L517 L518 L519 ALTENDORFER Irene Mag. BRACHER Nikolas Dr. DIEHSBACHER Martin Dr. ENGEL Reinhard Mag. GABRIEL Margit Mag. HABERSACK Johann Mag. HERZOG Barbara Mag. Dr. HUBER-HUBER Ewald Mag., Leiter der Außenstelle (Kammervorsitzender) INDERLIETH Eugen Mag. JICHA Sandra Tatjana Mag. JUNGWIRT Marlene Mag. KINZLBAUER Friedrich DDr. LL.M. KLOIBMÜLLER Mariella Dr., Stellvertreterin des Leiters der Außenstelle (Kammervorsitzenden) LEITNER Hermann Mag. NIEDERSCHICK Paul Mag. NIEDERWIMMER Alexander Mag. Dr. STEININGER Markus Dr. ZOPF Isabella Dr. 2. Abschnitt: Kammern 19. Einrichtung und Zusammensetzung der Kammern (1) Beim Bundesverwaltungsgericht sind folgende Kammern eingerichtet: 1. Kammer A (Asyl- und Fremdenrecht) 2. Kammer S (Soziales) 3. Kammer W (Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt) 4. Kammer P (Persönliche Rechte und Bildung) 5. Kammer G (Außenstelle Graz) 6. Kammer I (Außenstelle Innsbruck) 7. Kammer L (Außenstelle Linz) (2) Die Kammer A (Asyl- und Fremdenrecht) setzt sich aus den folgenden Gerichtsabteilungen zusammen: Gerichtsabt.- W103 W105 W111 W112 W117 W119 W124 W125 W130 W137 W140 W144 W152 W153 W154 W159 W160 W161 W163 W168 AUTTRIT Erich Mag. BENDA Harald Mag. DAJANI Werner Mag. Dr. LL.M. DANNER Elke Mag. LL.M. DRUCKENTHANER Andreas Dr. EIGELSBERGER Claudia Mag. FELSEISEN Rainer Mag. FILZWIESER Christian Dr., Kammervorsitzender GOLLEGGER Sabine Dr. HAMMER Peter Mag. HÖLLER Alice Mag. HUBER Andreas Mag. KOPP Walter Mag. KOROSEC Christoph Mag. KRACHER Helga Mag. KUZMINSKI Clemens Dr. LAMMER Günther Mag. LASSMANN Monika Dr. LEITNER Daniel Mag. MACALKA Bernhard MMag. Dr.

7 W169 W171 W175 W182 W184 W185 W186 W189 W190 W191 W192 W196 W197 W202 W205 W211 W212 W215 W220 W221 W222 W226 MAGELE Barbara Mag. MORAWETZ Gregor Mag. MBA NEUMANN Eva Mag. PFEILER Dieter Mag. PIPAL Werner Dr. PRÜNSTER Gerhard Mag. PUTZER Judith Mag. RIEPL Irene Mag. ROSEN Elie MMag. ROSENAUER Harald Dr. RUSO Karl Dr. SAHLING Ursula Mag. SAMSINGER Elmar Dr. SCHLAFFER Bernhard Mag. SCHNIZER-BLASCHKA Karin Dr. SIMMA Barbara Mag. LL.M. SINGER Eva Dr., Stellvertretende Kammervorsitzende STARK Gloria Mag. UNTERER Daniela Mag. URBAN Daniela Mag. LL.M. OBREGON Guenevere Mag. WINDHAGER Andreas Mag. (3) Die Kammer S (Soziales) setzt sich aus den folgenden Gerichtsabteilungen zusammen: Gerichtsabt.- W115 W121 W126 W131 W132 W133 W135 W141 W142 W145 W151 W156 W162 W164 W166 W167 W173 W174 W178 W198 W200 W201 W207 W209 W216 W217 W218 W228 W229 DÖLLINGER Christian Mag. ENZLBERGER-HEIS Erika Mag. FILZWIESER-HAT Sabine Dr., Kammervorsitzende GRASBÖCK Reinhard Mag. GREBENICEK Ursula Mag. GRUBER Natascha Mag., Stellvertretende Kammervorsitzende GRUBESIC Ivona Mag. HÖLLERER Gerhard Mag. HOLZSCHUSTER Irene Dr. HUBER Daniela Mag. KOHL Doris Dr. MCJ KREBITZ Alexandra Mag. LECHNER Ulrike Mag. LL.M. LEITNER Rotraut Dr. LOIBNER-PERGER Carmen Mag. MACA-DAASE Daria Mag. MÖSLINGER-GEHMAYR Margit Dr. MUGLI-MASCHEK Viktoria Mag. PARZER Maria Dr. SATTLER Karl Mag. SCHERZ Ulrike Mag. SCHIDLOF Angela Mag. SCHWARZGRUBER Michael Mag. SEITZ Reinhard Mag. STEINER Marion Mag. STIEFELMEYER Julia Mag. TAURER Benedikta Mag. WÖGERBAUER Harald Mag. WUTZL Elisabeth Mag.

8 (4) Die Kammer W (Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt) setzt sich aus den folgenden Gerichtsabteilungen zusammen: Gerichtsabt.- W102 W104 W107 W109 W110 W113 W114 W118 W120 W123 W127 W134 W138 W139 W143 W147 W148 W149 W155 W157 W158 W172 W179 W180 W187 W193 W194 W204 W210 W219 W225 ANDRÄ Werner Dr. BAUMGARTNER Christian Dr. BÖCK Sibyll Dr. BÜCHELE Karl Thomas Mag. CHVOSTA Peter Dr., Kammervorsitzender DAVID Katharina Mag. DITZ Bernhard Mag. ECKHARDT Gernot Mag. EISNER Christian Dr. ETLINGER Michael Dr. FISCHER-SZILAGYI Gabriele MMag. Dr. GRUBER Thomas Mag. HOCHSTEINER Klaus Mag. HOFER Kristina Mag. HONSIG-ERLENBURG Magdalena Mag. Dr. KANHÄUSER Stephan Mag. KEZNICKL Stefan Dr., Stellvertretender Kammervorsitzender KIRSCHBAUM Rita-Maria Dr. KRASA Silvia Dr. KRONEGGER Margret Dr. KUROKI Yoko Dr. MORITZ Martin Dr. PAULUS Eduard Hartwig Mag. PECH Georg Mag. REISNER Hubert Mag. RUSSEGGER-REISENBERGER Michaela Mag. SABETZER Daniela Dr. SCHNEIDER Esther MMag. Dr. SEMBACHER Anke Dr. TOLAR Walter Mag. WEISS Barbara Mag. Dr. LL.M. (5) Die Kammer P (Persönliche Rechte und Bildung) setzt sich aus den folgenden Gerichtsabteilungen zusammen: Gerichtsabt.- W101 W106 W108 W116 W122 W128 W129 W136 W146 W150 W170 W176 W183 W188 W199 AMANN Christine Dr. BICHLER Irene Dr. BRAUCHART Gertrude Mag. DRAGONI Mario Mag., Kammervorsitzender ERNSTBRUNNER Gregor Mag. FUCHS-ROBETIN Michael Mag. GERHOLD Markus DDr. HABERMAYER-BINDER Brigitte Mag. HUBER Stefan Mag. KLEIN Peter Paul Mag. MARTH Thomas Mag. NEWALD Florian Mag. PIELER Erika MMag. Dr. RENNER Hermann Dr. SCHADEN Michael DDr.

9 W203 W208 W213 W214 W224 W227 SCHLÖGLHOFER Gottfried Mag. SCHWARZINGER Ewald Dr. SLAMANIG Albert Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER Eva Dr., Stellvertretende Kammervorsitzende WEINHANDL Martina Mag. Dr. WINTER Karin Mag. (6) Die Kammer G (Außenstelle Graz) setzt sich aus den in der Außenstelle Graz gemäß 16 eingerichteten Gerichtsabteilungen zusammen. (7) Die Kammer I (Außenstelle Innsbruck) setzt sich aus den in der Außenstelle Innsbruck gemäß 17 eingerichteten Gerichtsabteilungen zusammen. (8) Die Kammer L (Außenstelle Linz) setzt sich aus den in der Außenstelle Linz gemäß 18 eingerichteten Gerichtsabteilungen zusammen. (9) Die Gerichtsabteilungen W181 (PERL Harald Mag.), W195 (SACHS Michael Dr.), W177 (NOWAK Volker Mag.) und W206 (SCHREFLER-KÖNIG Alexandra Dr.) gehören keiner Kammer an. 3. Abschnitt: Geschäftsbereiche und Zuständigkeiten 20. Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen (1) Die Geschäftsbereiche der Kammern umfassen die ihnen in der ANLAGE 2 jeweils zugeordneten Zuweisungsgruppen. (2) Die Zuständigkeit einer Gerichtsabteilung erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbereich jener Kammer, der sie angehört, sofern sich aus der ANLAGE 2 nicht anderes ergibt. (3) Es kann in der ANLAGE 2 vorgesehen werden, dass Gerichtsabteilungen auch für Zuweisungsgruppen zuständig sind, die in den Geschäftsbereich einer anderen Kammer fallen. (4) Gehört eine Gerichtsabteilung keiner Kammer an ( 19 Abs. 9), so richtet sich deren allfällige Zuständigkeit nach den Bestimmungen in der ANLAGE Vertretung im Fall der Verhinderung (1) Als Vertreter/-in einer verhinderten Richterin oder eines verhinderten Richters oder als Ersatzbeisitzer/-in einer verhinderten fachkundigen Laienrichterin oder eines verhinderten fachkundigen Laienrichters kommt nur in Frage, wer selbst weder verhindert noch aus anderen Gründen von der Vertretung ausgeschlossen ist. (2) Vertreter/-in einer verhinderten Richterin oder eines verhinderten Richters kann nur eine andere Richterin oder ein anderer Richter sein. (3) Vertreter/-in (Ersatzrichter/-in isd. 12 Abs. 4 BVwGG) einer verhinderten fachkundigen Laienrichterin oder eines verhinderten fachkundigen Laienrichters kann nur eine andere fachkundige Laienrichterin oder ein anderer fachkundiger Laienrichter sein, die/der derselben vorschlagsberechtigten Gruppe (z.b. Arbeitgebervertreter/-in, Arbeitnehmervertreter/-in, Vertreter/-in der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung, Experte/-in usw.) angehört. (4) Die Vertretung einer verhinderten Richterin oder eines verhinderten Richters nach Maßgabe dieser Geschäftsverteilung richtet sich nach der zu vertretenden Funktion als 1. Leiter/-in einer Gerichtsabteilung (Einzelrichter/-in und Vorsitzende/Vorsitzender) oder 2. Beisitzer/-in eines Senates. (5) Der Präsident und der Vizepräsident können, soweit in dieser Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nicht als Vertreter des Leiters oder der Leiterin einer Gerichtsabteilung herangezogen werden. Der Präsident und der Vizepräsident vertreten sich lediglich gegenseitig im Fall ihrer Verhinderung in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Leiter einer Gerichtsabteilung oder als Beisitzer eines Senates. (6) Sofern in der ANLAGE 3 für die Vertretung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten als Leiter der Gerichtsabteilung oder als Beisitzer eines Senates nichts anderes bestimmt ist, richtet sich im Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Präsidenten und Vizepräsidenten die weitere Vertretung gemäß 3 Abs. 3 BVwGG nach den diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen.

10 9. Vertretung der Leiterin oder des Leiters der Gerichtsabteilung (1) Ist die Leiterin oder der Leiter einer Gerichtsabteilung verhindert, so haben die in der ANLAGE 3 für die betreffende Gerichtsabteilung in der Spalte vorgesehenen Vertreter/-innen in der dort vorgesehenen Reihenfolge nacheinander als Vertreter/-in einzutreten. (2) Sind auch alle gemäß Abs. 1 vorgesehenen Vertreter/-innen verhindert, so sind die Leiter/-innen der jeweils der Gerichtsabteilung der verhinderten Leiterin oder des verhinderten Leiters nächstfolgenden Gerichtsabteilungen der betreffenden Kammer nacheinander zur Vertretung berufen. Die Reihenfolge der nächstfolgenden Gerichtsabteilungen der betreffenden Kammer bestimmt sich nach der aufsteigenden ierung der Gerichtsabteilungen der betreffenden Kammer, wobei mit den Gerichtsabteilungen dieser Kammer am Beginn der Reihenfolge fortzusetzen ist, wenn eine nächstfolgende Gerichtsabteilung in aufsteigender Reihenfolge nicht mehr in Frage kommt. (3) Kommt eine Vertretung auch nach Abs. 2 nicht in Betracht, so hat der Geschäftsverteilungsausschuss mit Verfügung im Einzelfall aus dem Kreis aller Richterinnen und Richter, mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten, eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Dauer der Verhinderung der betreffenden Leiterin oder des betreffenden Leiters zu bestimmen. 10. Befugnisse der Vertreterin oder des Vertreters (1) Soweit in dieser Geschäftsverteilung nicht anderes bestimmt ist, gilt die Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Gerichtsabteilung in deren/dessen gesamten Zuständigkeitsbereich als Einzelrichter/-in und als Vorsitzende/Vorsitzender eines Senates. (2) Umfasst die Vertretung der Leiterin oder des Leiters der Gerichtsabteilung deren/dessen Funktion als Vorsitzende/Vorsitzender eines Senates, so wird die Vertreterin oder der Vertreter als Stellvertreter/-in der/des Vorsitzenden isd. 7 Abs. 1 BVwGG tätig und gilt als Beisitzer/-in oder Ersatzbeisitzer/-in desselben Senates gleichzeitig für die Dauer der Verhinderung der Leiterin oder des Leiters als verhindert. (3) Die Vertreterin oder der Vertreter einer verhinderten Leiterin oder eines verhinderten Leiters einer Gerichtsabteilung hat während der Dauer der Verhinderung als Einzelrichter/-in oder als Vorsitzende/Vorsitzender des jeweiligen Senates alle erforderlichen Verfahrensschritte zu setzen, bis die Verhinderung der Leiterin bzw. des Leiters beendet oder die betreffende Rechtssache der verhinderten Richterin oder dem verhinderten Richter vom Geschäftsverteilungsausschuss abgenommen worden ist. 11. Vertretung der im Senat beisitzenden Richterinnen und Richter (1) Im Fall der Verhinderung einer beisitzenden Richterin oder eines beisitzenden Richters treten die in der ANLAGE 3 für den betreffenden Senat in der Spalte Senate jeweils vorgesehenen Richterinnen und Richter in der erforderlichen Zahl an Beisitzern/Beisitzerinnen in der dort festgelegten Reihenfolge nacheinander als Ersatzbeisitzer/-innen ein. (2) Sind auch alle gemäß Abs. 1 vorgesehenen Richterinnen und Richter verhindert, so treten die für den jeweils nächstfolgenden Senat derselben Kammer, der auch für dieselbe Zuweisungsgruppe zuständig ist, vorgesehenen Beisitzer/-innen in der erforderlichen Zahl an Beisitzern/Beisitzerinnen in der dort vorgesehenen Reihenfolge nacheinander als Ersatzbeisitzer/-innen ein. Die Reihenfolge der nächstfolgenden Senate der betreffenden Kammer bestimmt sich nach der aufsteigenden ierung der den betreffenden Senaten zugehörigen Gerichtsabteilungen der betreffenden Kammer, wobei mit den Gerichtsabteilungen am Beginn der Reihenfolge fortzusetzen ist, wenn eine nächstfolgende Gerichtsabteilung in aufsteigender Reihenfolge nicht mehr in Frage kommt. (3) Kommt eine Vertretung auch nach Abs. 2 nicht in Betracht und ist in der ANLAGE 3 bei dem betreffenden Senat auch sonst keine weitergehende Vertretungsregelung getroffen worden, so hat der Geschäftsverteilungsausschuss mit Verfügung im Einzelfall aus dem Kreis aller Richterinnen und Richter die Vertreter/-innen in der erforderlichen Zahl an Beisitzern/Beisitzerinnen als Ersatzbeisitzer/-innen zu bestimmen. 12. Vertretung von fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern (1) Im Fall der Verhinderung einer fachkundigen Laienrichterin oder eines fachkundigen Laienrichters treten die in der ANLAGE 3 für den betreffenden Senat in der Spalte Senate jeweils vorgesehenen fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichter, die derselben vorschlagberechtigten Gruppe angehören wie die verhinderte fachkundige Laienrichterin oder der verhinderte fachkundige Laienrichter, in der erforderlichen Zahl an Beisitzern/Beisitzerinnen in der dort vorgesehenen Reihenfolge nacheinander als Ersatzbeisitzer/-innen ein. (2) Sind auch alle gemäß Abs. 1 vorgesehenen Vertreter/-innen verhindert, so treten die für den jeweils nächstfolgenden Senat derselben Kammer, der auch für dieselbe Zuweisungsgruppe zuständig ist, vorgesehenen fachkundigen Laienrichter bzw. Laienrichterinnen in der erforderlichen Zahl an

11 Beisitzern/Beisitzerinnen in der dort vorgesehenen Reihenfolge nacheinander als Ersatzbeisitzer/Ersatzbeisitzerin ein. Die Reihenfolge der nächstfolgenden Senate der betreffenden Kammer bestimmt sich nach der aufsteigenden ierung der den betreffenden Senaten zugehörigen Gerichtsabteilungen der betreffenden Kammer, wobei mit den Gerichtsabteilungen am Beginn der Reihenfolge fortzusetzen ist, wenn eine nächstfolgende Gerichtsabteilung in aufsteigender Reihenfolge nicht mehr in Frage kommt. (3) Kommt eine Vertretung auch nach 2 nicht in Betracht, so hat der Geschäftsverteilungsausschuss mit Verfügung im Einzelfall aus dem Kreis aller fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichter, die derselben vorschlagsberechtigten Gruppe angehören wie die verhinderte fachkundige Laienrichterin oder der verhinderte fachkundige Laienrichter, die Vertreter/-innen in der erforderlichen Zahl an Beisitzern/Beisitzerinnen als Ersatzbeisitzer/-innen zu bestimmen. 13. Fortgesetzte Vertretung im Fall der Verhinderung einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (1) Ist die Beisitzerin oder der Beisitzer eines Senates verhindert und wird diese/dieser in einer nichtöffentlichen Beratung oder mündlichen Verhandlung des Senates durch eine Ersatzbeisitzerin oder einen Ersatzbeisitzer vertreten, so besteht dieser Senat auch für weitere nichtöffentliche Beratungen und mündliche Verhandlungen aus den Mitgliedern, die an der nichtöffentlichen Beratung oder mündlichen Verhandlung des Senates teilgenommen haben. (2) Ändert sich die Zusammensetzung eines Senates auf Grund des Eintritts einer Vertreterin oder eines Vertreters als Ersatzbeisitzer/-in und ist in der Folge nochmals der Eintritt einer Vertreterin oder eines Vertreters wegen der Verhinderung der bereits eingetretenen Ersatzbeisitzerin oder des bereits eingetretenen Ersatzbeisitzers erforderlich, so ist abweichend von den Bestimmungen der 11 und 12 zunächst jene Richterin oder jener Richter bzw. jene fachkundige Laienrichterin oder jener fachkundige Laienrichter als neue Ersatzbeisitzerin oder als neuer Ersatzbeisitzer einzuberufen, die/der ursprünglich verhindert gewesen war, falls deren/dessen Verhinderung inzwischen beendet ist.

12 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 38. Übergangsbestimmungen 4. TEIL: ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (1) Liegt die Zuständigkeit einer Gerichtsabteilung für neu einlangende Rechtssachen einer bestimmten Zuweisungsgruppe nach den Bestimmungen dieser Geschäftsverteilung nicht vor, war die Gerichtsabteilung jedoch für Rechtssachen dieser Zuweisungsgruppe nach den Bestimmungen der Geschäftsverteilung 2014 (GV 2014) zuständig, so ist der in der ANLAGE 2 der Geschäftsverteilung 2014 (GV 2014) in der Fassung vom 31. Jänner 2015 bei der jeweiligen Gerichtsabteilung für die betreffende Zuweisungsgruppe vorgesehene Senat für die am 31. Jänner 2015 bei der Gerichtsabteilung noch anhängigen Rechtssachen der betreffenden Zuweisungsgruppe im Sinne der Geschäftsverteilung 2014 zuständig. (2) Die am 31. Jänner 2015 bei der Gerichtsabteilung W223 (WALDNER-BEDITS Birgit Mag.) anhängigen Rechtssachen der Zuweisungsgruppen ANS, ASY-W2 und ASY-Ü-W2 sind ab Inkrafttreten dieser Geschäftsverteilung von der Gerichtsabteilung G313 (WALDNER-BEDITS Birgit Mag.) weiterzuführen.

13 GESCHÄFTSSTELLE Geschäftsabteilungen der Kammern sowie die weiteren Geschäftsbereiche der Geschäftsstelle Die für die Kammern zuständigen Geschäftsabteilungen der Geschäftsstelle sowie weitere Geschäftsbereiche innerhalb der Geschäftsstelle für Aufgaben, die außerhalb der Gerichtsabteilungen und Kammern für das ganze Gericht gemeinsam besorgt werden, stehen wie folgt fest: Vorsteher der Geschäftsstelle: ADir Leopold SCHMUTZER Vertreterin des Vorstehers der Geschäftsstelle: ADir Tattjana KLUG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur unterstützenden Begleitung von Vorverfahren nach dem VwGG ADir Birgit EGLAU VB Herta KOGLBAUER VB Adelheid FLEISCHHACKER VB Waltraude HEINRICH VB Manuela KRES VB Regina LANDAUF VB Vera ZANYAT Geschäftsbereich Kanzleiangelegenheiten VB Martina KÖCHER (Leiterin) VB Daniela BENDA VB Markus FIDELSBERGER VB Hedayt GHANNAM VB Ingeborg GRASEL VB Claudia HORAK VB Feride KOCAK VB Karin KRYSL VB Edith MANDL VB Bastian PAHR VB Harald RANDA VB Barbara SCHMIDL VB Mikica SISIC VB Wolfgang SOCHOR VB Andreas VOGGENBERGER VB Michael WAGNER VB Stefanie WINKLER Geschäftsbereich Verrechnungsstelle ADir Sabine JÖLLI (Leiterin) VB Charlotte BENEDETTER VB Daniela BINDER VB Anna-Katharina KUBJACEK VB Karin LECHNER VB Daniel PISKATY VB Andrea SCHWARZ

14 Geschäftsabteilung der Kammer A VB Ildiko BARTL (R) ADir Barbara GIERLINGER (R) VB Susanne GRUBER (R) VB Dominik HAUTZINGER (R) VB Sonja KRAML, MPA (R) VB Rebecca LACHMAYER (R) VB Eva REISER (R) ADir Christian ROSCHER (R) VB Martin SCHMIDMAIER (R) ADir Andreas SCHREINER (R) VB Kurt SCHWARZINGER (R) VB Karin STÜBEGGER (R) ADir Johann SULZBACHER (R) ADir Renate VRBICKY (R) ADir RegR Johann JÖLLI (Länderreferent) VB Ines CSUCKER (SB) Geschäftsabteilung der Kammer W ADir RegR Irene ASSMUS (R) VB Carmen FAIST (R) VB Daniela GERHOLD (R) ADir Sonja HALWACHS (R) VB Martina HUBINGER (R) VB Martina KOHL (R) VB Jeannine KRISCHAN (R) ADir Christine LEIDENFROST (R) VB Christina PFEISINGER (R) VB Katharina SALZER (SB, Karenz) VB Romana BERGHUBER (SB) Geschäftsabteilung der Kammer P VB Tanja ANTOVIC (R) ADir Gottfried BEYER, BA (R) VB Dagmar CERNY (R) VB Martin HOLZER (R) VB Manuela MONOT (R) ADir Bettina STRASSER (R) VB Nicole BÖHM (SB) Geschäftsabteilung der Kammer S VB Natalie BÖCK (R) ADir RegRat Brigitte HEROK (R) VB Renate KLOTZNER (R) ADir Romana MITTERER (R) ADir Karin MÖRTH (R) ADir Gabriela NOVAK (R) VB Renate PREINER-ANDERT (R) ADir Birgit SCHUBERT (R) VB Isabella KRAFT (SB) Geschäftsabteilung der Außenstelle Innsbruck (Kammer I) ADir Christian GIULIANI (R) VB Petra GRUND (R) ADir Andreas SZEBERÉNYI (R) VB Karin BERGER (SB) OKontr Gerhard KLAUSNER (SB) Geschäftsabteilung der Außenstelle Linz (Kammer L) ADir Christian BOHENSKY (R) ADir Alfred GANGL (R) ADir Gerlinde HOFER (R) ADir Herbert TSCHOLOWITSCH, M.A. (R) ADir Christine WATZINGER (R) VB Christa HIEBL (SB) VB Sylvia STRAßL (SB) Geschäftsabteilung der Außenstelle Graz (Kammer G) VB Christa AIGNER (R) VB Andrea HAUSKA (R) Mag. Petra PASSEILER (R) VB Margit KRÖLL (SB) VB Manuela SCHUBITZ (SB) ReferentInnen (R) SachbearbeiterInnen/Kammerassistenz (SB)

15

Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Amann Christine Dr. Asylgerichtshof Amt der Niederösterreichischen

Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Amann Christine Dr. Asylgerichtshof Amt der Niederösterreichischen Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes Familienname Vorname Titel Ressort / Dienststelle Altendorfer Irene Mag. BMASK Amann Christine Dr. Asylgerichtshof Amt der Niederösterreichischen

Mehr

Geschäftsverteilungsübersicht

Geschäftsverteilungsübersicht Geschäftsverteilungsübersicht gemäß 15 Abs. 8 und 18 Abs. 5 BVwGG Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Mag. Harald PERL Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Michael SACHS Leiter der Außenstelle

Mehr

Ergebnisse der Wahlen des Personalsenates, des Controllingausschusses und des Geschäftsverteilungsausschusses vom

Ergebnisse der Wahlen des Personalsenates, des Controllingausschusses und des Geschäftsverteilungsausschusses vom Ergebnisse der Wahlen des Personalsenates, des Controllingausschusses und des Geschäftsverteilungsausschusses vom 27.11.2017 WAHL ZUM PERSONALSENAT Ergebnis der Auszählung der Wahlpunkte: Name der Richterin/des

Mehr

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 I. KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): GESCHÄFTSBEREICH DER KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): Zuweisungsgruppen: AFR-W1

Mehr

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz Ger. L501 ALTENDORFER Irene Mag. SPF-L 1. LEITNER Hermann Mag. 2. NIEDERWIMMER Alexander Mag. Dr. 3. STEININGER Markus Dr. 1. HIRNSPERGER Christina Mag. Dr.

Mehr

Geschäftsverteilungsübersicht

Geschäftsverteilungsübersicht Geschäftsverteilungsübersicht gemäß 15 Abs. 8 und 18 Abs. 5 BVwGG Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Mag. Harald PERL Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Michael SACHS Leiter der Außenstelle

Mehr

Geschäftsverteilungsübersicht

Geschäftsverteilungsübersicht Geschäftsverteilungsübersicht gemäß 15 Abs. 8 und 18 Abs. 5 BVwGG Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Mag. Harald PERL Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Michael SACHS Leiter der Außenstelle

Mehr

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz Ger. Beisitzer/-innen und Ersatzbeisitzer/-innen in der L501 ALTENDORFER Irene Mag. SPF-L 1. LEITNER Hermann Mag. 2. JICHA Sandra Tatjana Mag. 3. NIEDERWIMMER

Mehr

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz Beisitzer/-innen und Ersatzbeisitzer/-innen in der L501 ALTENDORFER Irene Mag. 1. LEITNER Hermann Mag. 2. JICHA Sandra Tatjana Mag. 3. NIEDERWIMMER Alexander

Mehr

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz

IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz IV. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Linz Beisitzer/-innen und Ersatzbeisitzer/-innen in der L501 ALTENDORFER Irene Mag. SPF-L 1. LEITNER Hermann Mag. 2. JICHA Sandra Tatjana Mag. 3. NIEDERWIMMER Alexander

Mehr

Zusammensetzung des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse an den OÖ. Berufsschulen in der 12. Periode von 2014 bis 2019

Zusammensetzung des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse an den OÖ. Berufsschulen in der 12. Periode von 2014 bis 2019 Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00 150, Fax: 0732/7720-25 94 94 Email: judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at Homepage: www.za-berufsschule.at

Mehr

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 1 Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 I. KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): GESCHÄFTSBEREICH DER KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): Zuweisungsgruppen:

Mehr

Geschäftsverteilungsübersicht

Geschäftsverteilungsübersicht Geschäftsverteilungsübersicht gemäß 15 Abs. 8 und 18 Abs. 5 BVwGG Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Mag. Harald PERL Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes Dr. Michael SACHS Leiter der Außenstelle

Mehr

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2

Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 1 Geschäftsbereiche der Kammern und Zuständigkeit der Gerichtsabteilungen A N L A G E 2 I. KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): GESCHÄFTSBEREICH DER KAMMER A (ASYL- UND FREMDENRECHT): Zuweisungsgruppen:

Mehr

III. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Innsbruck

III. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Innsbruck III. Gerichtsabteilungen der Außenstelle Innsbruck Ger. Beisitzer/-innen und Ersatzbeisitzer/-innen in der I401 AUER Gerhard Mag. AUB-I 1. CEDE Philipp Mag. LL.M. 2. JUNKER Alexandra MMag. 3. MUMELTER

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

S e n a t I. begangenen Finanzvergehens,

S e n a t I. begangenen Finanzvergehens, Finanzamt Linz Bahnhofplatz 7 4020 Linz Sachbearter AR Gottfried Haas Telefon 0732/6998-528378 Fax 0732/6998-59288081 e-mail: Gottfried.Haas@bmf.gv.at DVR 0009466 Geschäftsverteilungsplan für die gem.

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

022.130. Zusammensetzung des Gemeinderates, der beschließenden und sonstigen Ausschüsse. 1. Gemeinderat. 1.1 Zusammensetzung :

022.130. Zusammensetzung des Gemeinderates, der beschließenden und sonstigen Ausschüsse. 1. Gemeinderat. 1.1 Zusammensetzung : 022.130 Zusammensetzung des Gemeinderates, der beschließenden und sonstigen Ausschüsse 1. Gemeinderat 1.1 Zusammensetzung : Vorsitzender und 18 Gemeinderäte, davon 7 Allgemeine Bürgerschaft 5 CDU 4 Bündnis

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Datenexport aus JS - Software

Datenexport aus JS - Software Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter

Mehr

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR in den Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Pius Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinden St. Antonius, Künzell und St. Pius, Fulda! Sie halten eine Sondernummer des Pfarrbriefes

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;

Mehr

Abteilung IVa Gesellschaft, Soziales und Integration

Abteilung IVa Gesellschaft, Soziales und Integration Kapitel V / Ausgabe 2/2016 / Seite 1 von 5 2. Das Organigramm der Abteilung: Die Organisationsstruktur der Abteilung IVa umfasst neben dem Abteilungsvorstand und den Sekretariaten für Frau Landesrätin

Mehr

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Menschen in Deutschland Die Menschen in Deutschland wurden gefragt, was sie wollen. Die Menschen in Deutschland wollen: Alle Menschen sollen: überall dabei

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Inklusion ist ein schweres Wort. Wenige Menschen wissen, was es bedeutet. Das wollen wir ändern. Inklusion ist eine wichtige Idee. Was ist Inklusion?

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Die Gemeinde gratuliert den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Schulabschluss. Schulabschlüsse an der Mittelschule Salzachtal in Fridolfing

Die Gemeinde gratuliert den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Schulabschluss. Schulabschlüsse an der Mittelschule Salzachtal in Fridolfing Die Gemeinde gratuliert den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Schulabschluss Schulabschlüsse an der Mittelschule Salzachtal in Fridolfing Alle Abschluss-Schülerinnen und Schüler versammelten sich auf

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Innsbruck Stadt... 1 Imst... 2 Lienz... 3 Reute... 4 Landeck... 5 Kufstein... 6 Kitzbühel... 7 Schwaz... 8 Innsbruck Land... 9

Innsbruck Stadt... 1 Imst... 2 Lienz... 3 Reute... 4 Landeck... 5 Kufstein... 6 Kitzbühel... 7 Schwaz... 8 Innsbruck Land... 9 Informationen zur Eintragung der Partnerschaften nach dem EPG in den Bezirken Tirols Für eine schnelle Navigation können einfach die Bezirksnamen im folgenden Inhaltsverzeichnis angeklickt werden. Die

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Rodelrennen 2017 der Freiwilligen Feuerwehr Buch Rodeln OFFIZIELLE ERGEBNISLISTE

Rodelrennen 2017 der Freiwilligen Feuerwehr Buch Rodeln OFFIZIELLE ERGEBNISLISTE SCHÜLER / weiblich 3... SEISL Christina 08... 2:28,09 1... RISSBACHER Margit 07... 2:42,66 14,57 2... SCHWEMBERGER Hanna 09... 2:52,15 24,06 SCHÜLER / weiblich // GÄSTE 25... UNTERLADSTÄTTER Christin 07...

Mehr

Gerichtsverfahren alt -> neu

Gerichtsverfahren alt -> neu Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Telefon 0512 / 56 60 00 Fax 0512 / 56 60 00-17. Telefon 0512 / 579973 Fax 0512 / 57997320. Telefon 0512 / 572322 Fax 0512 / 57232218

Telefon 0512 / 56 60 00 Fax 0512 / 56 60 00-17. Telefon 0512 / 579973 Fax 0512 / 57997320. Telefon 0512 / 572322 Fax 0512 / 57232218 Schlichterliste Schlichter können alle freiberuflich tätigen Rechtsanwälte sein, die in die Liste der Rechtsanwälte oder in die Liste der Niedergelassenen Europäischen Rechtsanwälte bei der Tiroler skammer

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Kostenlose Erstberatung für Jungunternehmer

Kostenlose Erstberatung für Jungunternehmer Kostenlose Erstberatung für Jungunternehmer Nachstehende Steuerberatungskanzleien führen kostenlose Erstberatungen für Jungunternehmer durch. Bitte wählen Sie selbst und vereinbaren Sie einen Termin mit

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

E-Mail-Verzeichnis Homepage Barmherzige Brüder Straubing. Leitung: geschaeftsfuehrer@barmherzige-straubing.de

E-Mail-Verzeichnis Homepage Barmherzige Brüder Straubing. Leitung: geschaeftsfuehrer@barmherzige-straubing.de E-Mail-Verzeichnis Homepage Barmherzige Brüder Straubing Leitung: Hans Emmert Geschäftsführer Waltraud Katzer Sekretärin Geschäftsführer Michaela Werner Sekretärin Geschäftsführer Carmen Haas Stabsstelle

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Gerichtsverfahren neu -> alt

Gerichtsverfahren neu -> alt Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Seite 1 S a t z u n g für die Volkshochschule vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Der Rat hat in der Sitzung vom 26.10.2000 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in

Mehr

MINDESTLOHNTARIF FÜR ANGESTELLTE IN PRIVATEN KINDER- BETREUUNGSEINRICHTUNGEN

MINDESTLOHNTARIF FÜR ANGESTELLTE IN PRIVATEN KINDER- BETREUUNGSEINRICHTUNGEN FÜR ANGESTELLTE IN PRIVATEN KINDER- BETREUUNGSEINRICHTUNGEN GÜLTIG AB: 1. JÄNNER 2004 SEITE 2 Inhaltsverzeichnis Aktenziffer und Senatsmitglieder...5 ARTIKEL 1 - Geltungsbereich...7 A. Fachlicher Geltungsbereich...7

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

bit Bildungskarenz Plus +

bit Bildungskarenz Plus + bit Bildungskarenz Plus + für IT Professionals 1. Grundkonzept + + + 1.1. Zielgruppe Das Angebot bit Bildungskarenz+ für IT Professionals richtet sich an: MitarbeiterInnen von IT-Abteilungen und MitarbeiterInnen

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015

Ein- fach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle! In diesem Heft finden sie viele Kurse. Sie können sich informieren. Unsere Kurse sind für alle Menschen. Lernen Sie gerne langsam, aber gründlich?

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte

Mehr

BWB Moot Court. Informationen zum Finale

BWB Moot Court. Informationen zum Finale BWB Moot Court Informationen zum Finale Rahmendaten Datum: 20.05.2015 Beginn: 12:00 Ort: DORDA Konferenzzone (6 Stock), Universitätsring 10, 1010 Wien Ablauf 12:00-12:15: Eintreffen der Teilnehmer 12:15-12:30:

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

ÜBERGABEPROZESS Schritt für Schritt vom ersten Gedanken bis zur erfolgreich abgeschlossenen Übergabe Mag. Albert Huber und Dr.

ÜBERGABEPROZESS Schritt für Schritt vom ersten Gedanken bis zur erfolgreich abgeschlossenen Übergabe Mag. Albert Huber und Dr. ÜBERGABEPROZESS Schritt für Schritt vom ersten Gedanken bis zur erfolgreich abgeschlossenen Übergabe Mag. Albert Huber und Dr. Hubert Kienast Experts Group Übergabe-Consulting www.uebergabe.at www.uebergabe.at

Mehr

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Informationen in leicht verständlicher Sprache Hamburger Budget für Arbeit» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Hier finden Beschäftigte aus Werkstätten in Hamburg Informationen in leicht verständlicher

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung

Stand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht

Mehr

Der Schützenverein Großheubach schießt, bis auf weiteres, alle Wettkämpfe beim Gegner! Stand: 07.09.2015

Der Schützenverein Großheubach schießt, bis auf weiteres, alle Wettkämpfe beim Gegner! Stand: 07.09.2015 Der Schützenverein Großheubach schießt, bis auf weiteres, alle Wettkämpfe beim Gegner! Stand: 07.09.2015 Liebe Schützenschwester und Schützenbrüder, Da es in der kommenden Rundenwettkampf-Saison ein paar

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Jetzt entscheide ich selbst!

Jetzt entscheide ich selbst! Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:

Mehr

bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen.

bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Leichte Sprache Was ist die bagfa? bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Die bagfa ist ein Verein. Wir machen uns stark für Freiwilligen-Agenturen.

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern!

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! Diese Schulung ist nur für behinderte Menschen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau mit Behinderung? Wollen Sie stärker werden? Wollen Sie neue Dinge

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Geschäftsverteilung 2018

Geschäftsverteilung 2018 Geschäftsverteilung 2018 (in der Fassung vom 19. Dezember 2018) 1 GESCHÄFTSVERTEILUNG für das Geschäftsverteilungsjahr vom 1. Februar 2018 bis 31. Jänner 2019 (GV 2018) Der Geschäftsverteilungsausschuss

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 vor S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Einladung zum Dialog-Forum zum Thema: Engagement von Menschen mit Behinderung

Einladung zum Dialog-Forum zum Thema: Engagement von Menschen mit Behinderung Einladung zum Dialog-Forum zum Thema: Engagement von Menschen mit Behinderung Junge Menschen können sich im Ausland engagieren. Dazu sagt man auch: Auslands-Engagement. Engagement spricht man so aus: Ong-gah-schmong.

Mehr