Qualitätshandbuch des Berliner Beratungsnetzwerks

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualitätshandbuch des Berliner Beratungsnetzwerks"

Transkript

1 Qualitätshandbuch des Berliner Beratungsnetzwerks 1. Einleitung 3 2. Strategische Ausrichtung und Grundsätze Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerks Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks 5 3. Arbeits- und Organisationsstruktur des Berliner Beratungsnetzwerks Die Landeskoordinierungsstelle Organisatorische Struktur Aufgaben Das Beratungsnetzwerk Organisatorische Struktur Mitglieder Aufgaben Tabelle 1: Übersicht der Aufgabenverteilung im Beratungsnetzwerk Kommunikationskonzept Das Mobile Beratungsteam Ostkreuz Institutionelle Voraussetzungen Beratungskonzept Qualifikationsanforderungen an Berater/innen Angebotsrealisierung Der Kernprozess: Die Beratung Prozessablaufplan Initiierung der Beratung 18

2 4.1.3 Durchführung der Beratung Abschluss des Beratungsprozesses Stützprozesse Öffentlichkeitsarbeit Fortbildungen Datenschutz Führungs- und Managementprozesse Qualitätspolitik und Qualitätsmanagement Evaluation des Beratungsprozesses Definition gelungener Beratung Evaluation durch die/den Beratungsnehmer/in Selbstevaluation durch die Berater/innen Umgang mit Evaluationsergebnissen, Intervision und Ergebnisrückfluss Qualitätsentwicklung: Weiterführung und Ausblick Liste der mitgeltenden Dokumente 32 Stand: Erstellt im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung Lorenz Korgel Oranienstraße 106, Berlin Telefon: Lorenz.Korgel@senaif.berlin.de Erstellung und Redaktion: Victoria Schwenzer, Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich ggmbh.

3 1. Einleitung Das vorliegende Qualitätshandbuch ist das vorläufige Endergebnis des qualitätsorientierten Verfahrens des Berliner Beratungsnetzwerkes, das im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN seit Anfang 2012 umgesetzt wird. Das Handbuch berücksichtigt die drei Qualitätsbereiche Vernetzung, Steuerung und Beratung, wobei aufgrund der Struktur des Berliner Beratungsnetzwerks der Schwerpunkt des qualitätsorientierten Verfahrens auf den Qualitätsbereich Beratung gelegt wurde. Der Charakter des Berliner Beratungsnetzwerks war maßgeblich bestimmend für den umgesetzten Maßnahmeplan zur Qualitätsentwicklung im Jahr 2012, der konsequent die Ebene der Beratung in den Mittelpunkt stellte und bedarfsorientiert entlang der Interessen der Beratungsorganisationen entwickelt wurde. Bei den Beratungsorganisationen MBT Ostkreuz, MBR Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus sowie der Opferberatung ReachOut wurden jeweils trägerbezogene Qualitätsentwicklungsprozesse initiiert und begleitet. Die Qualitätsentwicklungsprozesse bei MBR und ReachOut konzentrierten sich gemäß dem Anliegen der Beratungsorganisationen vorrangig auf den Bereich Beratungsabschluss und Evaluation. Die Grundlagen für dieses hier vorliegende Qualitätshandbuch wurden in sieben Workshops erarbeitet, an denen das Projekt Mobiles Beratungsteam Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration (MBT Ostkreuz ) des Trägers Stiftung SPI als operatives Instrument des landesweiten Beratungsnetzwerks teilnahm. Zusätzlich beteiligte sich auch der trägerinterne Qualitätsmanagementbeauftragte an den Workshops, um sicher zu stellen, dass die erarbeiteten Ergebnisse optimal an den internen Qualitätsmanagementprozess der Stiftung SPI anknüpfen. Der Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI, zu dem das MBT Ostkreuz gehört, ist seit dem nach DIN EN ISO zertifiziert (TÜV CERT). Alle im Rahmen der Entwicklungsphase des qualitätsorientierten Verfahrens erarbeiteten Instrumente wurden in die trägerinterne Qualitätsentwicklung integriert, so dass diese beiden Qualitätsentwicklungsprozesse sehr gut miteinander verbunden werden konnten. Die erarbeiteten Instrumente werden nach der Abnahme durch die Geschäftsführung des SPI in das trägerinterne Qualitätshandbuch eingespeist, das der Vertraulichkeit unterliegt und nur für Mitarbeiter/innen des Trägers zugänglich ist. Das vorliegende Handbuch dient der Sicherung, Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Beratungsleistungen. Es stellt den Beratungsprozess als Kernprozess in den Mittelpunkt, dokumentiert die relevanten Abläufe und beschreibt alle Instrumente, die für die Qualitätssicherung des Beratungsprozesses von Bedeutung sind. Einen abschließenden Schwerpunkt des Handbuchs bilden Verfahren und Instrumente der Evaluation, die auf der Grundlage einer trägerbezogenen Definition gelungener Beratung erarbeitet wurden.

4 2. Strategische Ausrichtung und Grundsätze Das Berliner Beratungsnetzwerk ist ein Netzwerk Berliner Expertinnen und Experten, die ihr Fachwissen in die Entwicklung von Konzepten zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Land Berlin einbringen. Die Akteure des Beratungsnetzwerks arbeiten allesamt in einem professionellen Rahmen in dem sie sich u.a. mit der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus / Rassismus / Antisemitismus befassen bzw. die Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Berlin befördern. 2.1 Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerks Das Berliner Beratungsnetzwerk hat in seiner Sitzung am ein Leitbild beschlossen. Das Leitbild ist diesem Qualitätshandbuch als Anlage beigefügt. Das Leitbild beschreibt die Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks, seine Arbeitsweisen, seine Organisationsstruktur und Handlungsfelder. Das inhaltlich/politische Leitmotiv des Beratungsnetzwerks ist eine politische Kultur, die von Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden und Minderheiten geprägt ist." Die beiden wesentlichen Funktionen des Berliner Beratungsnetzwerks sind die Herstellung eines fachlichen Austauschs zwischen Verwaltung, Praxis und Wissenschaft und die Entwicklung von Handlungskonzepten, Programmen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Arbeit des Berliner Beratungsnetzwerkes basiert auf der Expertise und der Fachkompetenz verschiedener Partner aus der Landesregierung und von Nichtregierungsorganisationen. Aufgrund der jahrelangen Arbeitserfahrung, der ausgewiesenen Fachkompetenz und entwickelten Beratungsstrukturen sind mobile Beratungsteams und die Opferberatungsstelle ReachOut zentrale Partner im Beratungsnetzwerk. Das Berliner Beratungsnetzwerk ist gekennzeichnet durch drei Ebenen: a.) die Landeskoordinierungsstelle; b.) das MBT Ostkreuz als operative Ebene des Beratungsnetzwerkes; c.) die Netzwerkebene. Adressaten der Vernetzungsebene des Berliner Beratungsnetzwerks sind für die Rechtsextremismusprävention relevante Fachdienste, Projekte und Regeldienste. Im Beratungsnetzwerk steigern sie ihre Kompetenzen durch Erfahrungsaustausch. Die Umsetzung der Beratungsleistungen des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgt durch seine operative Ebene, dem Mobilen Beratungsteam (MBT) Ostkreuz. Das diesen Beratungsleistungen zugrunde liegende Beratungsmodell wird unter beschrieben. Das Mobile Beratungsteam (MBT) Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration des Trägers Stiftung SPI unterstützt lokale Akteure bei der Entwicklung der demokratischen Kultur im Gemeinwesen sowie seinen Institutionen und Einrichtungen (vgl Institutionelle Voraussetzungen). Dieses MBT hat in den Problemfeldern gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und

5 ethnisierte und konfessionalisierte Konflikte (Kultur, Religion und Integration in der Einwanderungsgesellschaft z.b. sog. "Moscheebaukonflikte") seine Schwerpunkte und bietet moderierende Begleitung und Unterstützung gemeinwesenorientierter Verständigungsprozesse. Das MBT Ostkreuz übernimmt jegliche Arbeitsabläufe zur Fallberatung von der Fallaufnahme bis zum Fallabschluss. Die Projektleitung des MBT Ostkreuz ist für die Koordinierung des Einsatzes des Mobilen Beratungsteams zuständig. Das Beratungsnetzwerk selbst übernimmt keine Steuerungsfunktion der Beratungsleistungen. Die im Qualitätshandbuch dargestellten Verfahren und Instrumente stehen grundsätzlich im Einklang mit dem Leitbild des Beratungsnetzwerks. Darüberhinaus wurde für das MBT Ostkreuz eine Definition gelungener Beratung entwickelt, die die Grundlage für die Erarbeitung der Evaluationsinstrumente bildete. In Bezug auf die operative Ebene des Berliner Beratungsnetzwerks sind die entwickelten Verfahren und Instrumente zudem in die Qualitätspolitik der Stiftung SPI, die Träger des MBT Ostkreuz ist, eingebunden (vgl. dazu Qualitätspolitik und Qualitätsmanagement). Die Stiftung SPI verfügt über Leitbilder, die zurzeit für die verschiedenen Geschäftsbereiche und Projekte operationalisiert werden; zu den relevanten Prinzipien zählen u.a. Wahrung der Menschenwürde, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation, Passfähigkeit von Angeboten, zeitliche Begrenzung von Angeboten, Sozialraumorientierung, Lebenswelt-und Ressourcenorientierung, Selbstevaluation und Nachhaltigkeit. Das MBT Ostkreuz wird diese Leitbilder für die eigene Arbeitsebene weiter konkretisieren. Mitgeltende Dokumente Leitbild des Berliner Beratungsnetzwerkes 2.2 Ziele des Berliner Beratungsnetzwerks Leitziel des Berliner Beratungsnetzwerks Staatliche Institutionen, Bürger/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich für eine politische Kultur ein, die von Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden und Minderheiten geprägt ist. Daraus ergeben sich für das Berliner Beratungsnetzwerk folgende Mittlerziele: Das Beratungsnetzwerk ist ein Ort für die Kommunikation zwischen Verwaltung, Praxis und kritischer Wissenschaft. Für die Rechtsextremismusprävention relevante Fachdienste, Projekte und Regelangebote steigern ihre Kompetenzen durch Erfahrungsaustausch. Die Entwicklung von Programmen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Berlin erhält fachliche Impulse. Den kommunalen, integrierten Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und den lokalen Netzwerken für Demokratie steht ein gebündeltes Beratungsangebot zur Verfügung.

6 In akut bedrohlichen Situationen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kann schnell interveniert werden. Handlungsziele Es existiert eine Struktur für die Zusammenarbeit der für die Beratungsarbeit relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure. Es steht in Berlin eine Beratungsstruktur bereit, die in der Lage ist, nach Problemanzeigen schnelle und fachliche Beratung und Intervention zu leisten. Fachdienste, Projekte und Regelangebote erörtern und ergänzen unterschiedliche Handlungsansätze gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Akteure im Beratungsnetzwerk entwickeln gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien und Standards und dokumentieren diese in Form von Protokollen oder Handreichungen. 3. Arbeits- und Organisationsstruktur des Berliner Beratungsnetzwerks 3.1 Die Landeskoordinierungsstelle Organisatorische Struktur Die Landeskoordinierungsstelle war von 2007 bis 01/2013 bei dem Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin angesiedelt. Seit dem ist die Landeskoordinierungsstelle in die Verantwortung der Antidiskriminierungsstelle (LADS) in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF) übergegangen. Zuständig und verantwortlich für die Umsetzung der Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle ist laut Geschäftsverteilungsplan der SenAIF die Personalstelle mit dem Stellenzeichen III A 7 (bzw. ab : LADS D 2). Die Vertretung dieser Aufgaben obliegt der Personalstelle III A 5 (bzw. LADS D 1). Beide Personalstellen besitzen Unterschriftsbefugnisse zu den die Landeskoordinierungsstelle betreffenden Angelegenheiten Aufgaben Die Landeskoordinierungsstelle ist für die Herstellung der Kommunikation innerhalb des Beratungsnetzwerkes verantwortlich. Die Koordinierungsstelle organisiert i.d.r. mindestens dreimal jährlich Sitzungen des Beratungsnetzwerkes, die sie auch moderiert und dokumentiert. Die Koordinierungsstelle steht außerhalb der Sitzungen des Beratungsnetzwerkes im regelmäßigen Kontakt zu den Beratungsanbietern und vermittelt bei Bedarf zwischen den Beratungsteams bzw. zieht andere Beratungsanbieter hinzu. Die

7 Koordinierungsstelle greift nicht in einzelne Beratungsprozesse ein. Es gilt Trägerautonomie bei der Beratung vor Ort. Aufgrund der langjährigen guten und konstruktiven Erfahrungen mit dem MBT Ostkreuz, aufgrund deren Expertise und aufgrund der Bekanntheit und Akzeptanz dieses Akteurs übernimmt die Koordinierungsstelle nicht die Funktion "Kontaktstelle für Betroffene und zuständige Ansprechpartner/innen bei Meldung von Krisensituationen und Leistung von Erstberatungen". Vielmehr wird diese Ansprech-und Erstberatungsfunktion von der operativen Ebene des Beratungsnetzwerks übernommen. Das MBT Ostkreuz erstellt nach Ablauf eines Jahresquartals eine Übersicht über die aktuelle Bearbeitung von Beratungsfällen. Ferner erfolgt eine systematische Information über die Entwicklung der Beratungstätigkeit über die jährliche Sachberichtslegung. Es finden regelmäßig Rücksprachen zwischen dem MBT Ostkreuz und der Landeskoordinierungsstelle per , per Telefon und bei persönlichen Treffen statt. Einmal im Jahr findet darüber hinaus ein Reflektionsgespräch statt, an dem auch der Geschäftsbereichsleiter des SPI teilnimmt. Weiterhin ist die Koordinierungsstelle für die gesamte Kommunikation mit der Zentralstelle des Bundes verantwortlich (Sicherung der Programmsteuerung und -umsetzung in Berlin / Erstellung von Berichten etc.). Laut Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration obliegen der Landeskoordinierungsstelle folgende Aufgaben: Weiterentwicklung und Umsetzung der Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus und Maßnahmen der Demokratieförderung; Koordination der Mobilen Intervention gegen Rechtsextremismus; laufende Evaluation der Empfehlungen des Berliner Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus; Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Beratungsnetzwerkes und der Mobilen Interventionsteams; Geschäftsstelle des Berliner Ratschlags für Demokratie; Abstimmung über Maßnahmen mit den im Bereich der Rechtsextremismusprävention zuständigen Stellen in Berlin, beim Bund, der Europäischen Kommission sowie mit Nichtregierungsorganisationen. Aufgabenbeschreibung und Stellenprofil der Landeskoordinierungsstelle liegen verwaltungsintern vor. 3.2 Das Beratungsnetzwerk Organisatorische Struktur Das Beratungsnetzwerk ist wie bereits dargestellt ein Netzwerk Berliner Expertinnen und Experten, die ihr Fachwissen in die Entwicklung von Konzepten zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Land Berlin einbringen. Die strategische Bedeutung und Aufgabe des Berliner Beratungsnetzwerks ist in der Landeskonzeption Demokratie. Vielfalt. Respekt gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Berliner Senats beschrieben (im Internet abrufbar als Drucksache 16/1509). Darin ist festgehalten, dass das Berliner Beratungsnetzwerk ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung und Begleitung der Berliner Landesmaßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus darstellt (vgl Aufgaben).

8 Weitere Grundlage des Berliner Beratungsnetzwerks ist neben dem bereits dargestellten Leitbild die Leitlinie zum Programmbereich Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN Mitglieder Die Konstituierung des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgte im September 2007 auf Einladung des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats. Bei der Zusammensetzung des Gremiums wurde damals auf folgende Kriterien geachtet: Die Akteure des Beratungsnetzwerks arbeiten allesamt in einem professionellen Rahmen, in dem sie sich u.a. mit der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus / Rassismus / Antisemitismus befassen bzw. die Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Berlin befördern. Die unterschiedlichen Akteure des Beratungsnetzwerks weisen jeweils für ihr Fachgebiet spezifische Kompetenzen und Fähigkeiten auf. Im Berliner Beratungsnetzwerk sind daher Wissenschaftler/innen, Administration, Polizei, Verfassungsschutz und freie Träger bzw. deren Beratungs-und Bildungsprojekte vertreten. Die Akteure des Berliner Beratungsnetzwerks haben den Schwerpunkt ihrer Arbeit im gesamten Land Berlin. Lokal aktive Akteure und bundesweit aktive Akteure sollen nur in Ausnahmefällen bzw. als Gäste des Berliner Beratungsnetzwerks einbezogen werden. Zur Besonderheit des Berliner Beratungsnetzwerks gehört es, dass aufgrund der Dichte des urbanen Raums keine regionale Aufteilung der Beratungsorganisationen erfolgte. Vielmehr konnte durch eine Schärfung der Angebotsprofile der verschiedenen Träger ein breites Beratungsangebot sichergestellt werden. Die Neuaufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern sind in der Geschäftsordnung des Berliner Beratungsnetzwerks geregelt (vgl. GO 2 und 8): Für die Aufnahme weiterer Mitglieder ist die Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes erforderlich. Das Beratungsnetzwerk kann ein Mitglied von der weiteren Arbeit ausschließen, wenn es sich gegen die Aufgaben und Ziele des Beratungsnetzwerkes betätigt. Für den Ausschluss eines Mitgliedes bedarf es der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes. Mitgeltende Dokumente Liste der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerkes Aufgaben Die zentrale Funktion des Beratungsnetzwerks ist es, den regelmäßigen, langfristigen institutionen-und projektübergreifenden Erfahrungs-und Fachaustausch für professionelle

9 Experten und Expertinnen im Land Berlin im genannten Themenfeld zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Beratungsnetzwerks bzw. seiner Mitglieder gehören dementsprechend zum einen die Bereitstellung von Fachwissen und das Einbringen von fachlichen Einschätzungen, zum anderen die Entwicklung von Handlungskonzepten, Programmen und Maßnahmen. Das Beratungsnetzwerk kann die LADS bei der Weiterentwicklung der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus durch Empfehlungen beraten und fungiert als Impulsgeber für das Berliner Landesprogramm. Damit kommt dem Beratungsnetzwerk eine strategische Bedeutung zu, die auch in der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschrieben und verankert wurde (vgl Organisatorische Struktur). Zur Arbeitsweise des Beratungsnetzwerks gehört es, dass das Netzwerk sich wie bereits dargestellt in der Regel mindestens dreimal jährlich zur Erörterung von Problembeschreibungen und Handlungsstrategien trifft. Gleichzeitig bringen die Akteure des Beratungsnetzwerkes ihre Erfahrungen und Expertisen in das Netzwerk ein. Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Beratungsnetzwerkes Problembeschreibungen vorstellen und die Erarbeitung gemeinsamer Strategien vorschlagen. Gemeinsam wird auf den Sitzungen des Beratungsnetzwerkes ausgewertet, welches Vorgehen günstige Wirkungen erzielt. Bei Bedarf kann die Landeskoordinierungsstelle auf Vorschlag des Beratungsnetzwerkes Ad Hoc Gruppen 1 einberufen, die die Mobile Intervention unterstützen. Die Ergebnisse der Arbeit von Ad Hoc Gruppen können in Broschüren und sonstigen Publikationen dokumentiert werden. Die Erstellung und inhaltliche Ausgestaltung von Publikationen im Rahmen des Berliner Beratungsnetzwerks erfolgt immer in Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle (Näheres regelt die Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks) Tabelle 1: Übersicht der Aufgabenverteilung im Beratungsnetzwerk Aufgaben und Aufgabenträger Landeskoordinierungsstelle Mobiles Beratungsteam bzw. Beratungsträger Mitglieder des BNW Steuerung Konzeptfortentwicklung Vorbereitung der Sitzungen des BNW Vorsitz bei Sitzungen des BNW Pflege u. Weiterentwicklung des QM u. QHB Sicherung der Jahresterminplanung 1 Die Arbeitsweise der Ad Hoc Gruppen ist unter 4 Kommissionen der Geschäftsordnung beschrieben.

10 Auswertung / Analyse der Sachberichte Organisation der Treffen / Fortbildungen Intervision für MBT Vernetzung Informations-und Erfahrungsaustausch Bereitstellung von fachlicher Expertise Entwicklung von Handlungskonzepten Beratung bei der Weiterentwicklung des Landesprogramms Beratungsprozess Annahme Beratungsanfrage Entscheidung über Zusammensetzung des MBT Zuweisung einer Fallnummer Koordinierung des MBT Einsatzes Fallprotokoll / Dok. Erstgespräch/Dok. Vereinbarung der Beratungsziele Dokumentation des Beratungsprozesses Inhaltliche Beratung des MBT Bilanzgespräch / Dok. Sicherstellung Evaluation Entwicklung von Grundsätzen und Standards

11 Dokumentation und Evaluation Datenmäßige Erfassung der Einsätze der MBTs Auswertung und Analyse Berichtswesen Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der wiss. Begleitung des Programms Öffentlichkeitsarbeit Pflege Homepage Publikationen Abrufen der Mittel, Abrechnung und Verwaltung gegenüber der bundesweiten Zentralstelle Verwaltungsaufgaben Kommunikationskonzept Kommunikation nach Außen Die Vertretung und die öffentliche Darstellung des Berliner Beratungsnetzwerks geschehen durch die Landeskoordinierungsstelle in der Landesantidiskriminierungsstelle des Berliner Senats. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird über das Netzwerk, sein Leitbild und seine Mitglieder informiert; das Leitbild und die Liste der Mitglieder des Beratungsnetzwerks stehen für Interessierte zum Download bereit. Die Landeskoordinierungsstelle vertritt das Berliner Beratungsnetzwerk auch auf Tagungen, Veranstaltungen und ggf. in Gremien auf Bundes-wie Landesebene Öffentliche Informationen zur Beratungsarbeit und zu den Beratungsangeboten selbst werden durch die operative Ebene des Berliner Beratungsnetzwerks, also das Mobile Beratungsteam, unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN vermittelt. Dazu wurde ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt (vgl Öffentlichkeitsarbeit).

12 Interne Kommunikation Kommunikationsaufgaben der Landeskoordinierungsstelle Die Landeskoordinierungsstelle ist verantwortlich für die Organisation der internen Kommunikation im Berliner Beratungsnetzwerk. Dazu gehören: die Einladung zu den Sitzungen per -Verteiler; die Weitergabe von relevanten Informationen für das Arbeitsfeld Prävention von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus / bzw. Demokratiearbeit per E- Mail und mündlich im Rahmen der Sitzungen des Beratungsnetzwerks; die Protokollierung der Netzwerksitzungen und Ad Hoc Gruppen; die regelmäßige Überprüfung der Aktualität des -Verteilers. Kommunikationsinstrumente und -regeln Die Informations-und Kommunikationsinstrumente des Berliner Beratungsnetzwerks sind sein -Verteiler, die Sitzungen des Netzwerks und Ad Hoc Gruppen zu spezifischen Themen. Alle drei Instrumente des Beratungsnetzwerks können bei Bedarf genutzt werden, um Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit in das Netzwerk zu übertragen; Facheinschätzungen anderer Beratungsanbieter einzuholen; zu spezifischen Fragestellungen trägerübergreifende Vereinbarungen und Arbeitsergebnisse zu erzielen. Alle Mitglieder des Beratungsnetzwerks können alle Kommunikations-und Informationsinstrumente des Netzwerks nutzen, um Informationen weiter zu geben oder um Fragestellungen einzubringen. Die im Netzwerk zu behandelnden Themen und Informationen speisen sich also aus Anliegen, die von den Mitgliedern eingebracht werden, aber auch aus aktuellen Ereignissen und aus der fachlichen Diskussion. Das folgende Flussdiagramm verdeutlicht, wie diese für das Beratungsnetzwerk relevanten Themen moderiert durch die Landeskoordinierungsstelle mittels der Kommunikations-und Informationsinstrumente in das Netzwerk eingebracht werden.

13 In jeder Sitzung des Beratungsnetzwerks werden Schwerpunktthemen behandelt. Die Landeskoordinierungsstelle erstellt zu jeder Sitzung einen Vorschlag zur Tagesordnung. Die Landeskoordinierungsstelle und alle Mitglieder können Vorschläge für die Behandlung eines Schwerpunktthemas einbringen. Ist die Behandlung eines Schwerpunktthemas im Beratungsnetzwerk strittig, wird eine Entscheidung, wie alle Beschlüsse des Beratungsnetzwerkes (vgl. 3 der Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks), mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt. Die Entscheidung über die Schwerpunktthemen kann in jeder Sitzung für anschließende Sitzungstermine, aber auch zu Beginn jeder Sitzung mit der Verabschiedung der Tagesordnung gefällt werden. Darüber hinaus besteht in jeder Sitzung des Netzwerks die Möglichkeit, unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges aktuelle Fälle bzw. Frage-und Problemstellungen aus der eigenen Arbeit vorzutragen. So können Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit in das Netzwerk zurückfließen. Die Einberufung von Ad Hoc Gruppen ist in der Geschäftsordnung des Beratungsnetzwerks im 4 Kommissionen geregelt. Ad Hoc Gruppen können auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder durch die Landeskoordinierungsstelle einberufen werden, wenn Problemkonstellationen mit berlinweiter Relevanz gemeldet werden. Alle Mitglieder werden über die Einberufung einer Ad Hoc Gruppe per informiert und können an den Sitzungen der Ad Hoc Gruppe teilnehmen. Die Sitzungen des Beratungsnetzwerks und Sitzungen von Ad Hoc Gruppen werden von der Landeskoordinierungsstelle organisiert, moderiert und protokolliert. Protokolle der Netzwerksitzungen und der Ad Hoc Gruppen werden allen Mitgliedern des Beratungsnetzwerks per zugänglich gemacht.

14 3.3 Das Mobile Beratungsteam Ostkreuz Institutionelle Voraussetzungen Beim Mobilen Beratungsteam Ostkreuz für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration (MBT Ostkreuz ) des Trägers Stiftung SPI handelt es sich um einen Beratungsfachdienst, dessen Aufgabe es ist, lokale Akteure bei der Entwicklung der demokratischen Kultur im Gemeinwesen sowie seinen Institutionen und Einrichtungen zu unterstützen. Das MBT Ostkreuz berät Multiplikator/innen und Institutionen im Themenfeld gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischer Bestrebungen. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungsarbeit bildet der Arbeitsbereich Zusammenleben in der pluralen Gesellschaft der Einwanderungsstadt Berlin Auseinandersetzung mit vorurteilsbezogenen Problemlagen und ideologisierten Konflikten. Das MBT Ostkreuz ist Teil des Geschäftsbereiches Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI. Die Beratungs-und Interventionspraxis des MBT Ostkreuz wird durch das Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN, KOMPETENZ STÄRKEN finanziert und durch Landesmittel kofinanziert. Insgesamt sind beim MBT Ostkreuz 12 Mitarbeiter/innen abhängig beschäftigt; davon sind 11 Mitarbeiter/innen für Beratungsaufgaben qualifiziert, bei einer weiteren Mitarbeiterin handelt es sich um eine Verwaltungskraft (Stand: ). Das MBT Ostkreuz beschäftigt (zeitweilig) auch Honorarmitarbeiter/innen, die jedoch nicht in Beratungsprozessen eingesetzt werden. Die Arbeit des MBT Ostkreuz im Rahmen des Beratungsnetzwerks hat einen Stellenumfang von ca. fünf Stellen, die in Stellenanteilen auf alle 11 Mitarbeiter/innen verteilt werden. Zu den weiteren Projektaufgaben von Ostkreuz gehören erstens die Umsetzung des ebenfalls über das genannte Bundesprogramm finanzierte Bundesmodellprojektes Nürtikulti Vielfalt gestaltet Grundschule als gesondertes Teilprojekt im Projektverbund unter der MBT-Projektleitung, zweitens die trägerintern an das MBT angebundene und bezirklich finanzierte Koordinierungsstelle Polis in Marzahn-Hellersdorf sowie drittens die Betreuung der externen Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes Hellersdorf-Nord/Ost. Das bedeutet, dass die meisten Berater/innen zusätzlich zur Tätigkeit im Rahmen des Beratungsnetzwerks auch in zumindest einem der genannten Projekte beschäftigt sind. Die Durchführung von Beratungsleistungen erfolgt in Zweierteams. Für die Teamzusammensetzung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Gender, ethnische Herkunft/Migrationshintergrund, Ost-West, die Vielfalt von Formalqualifikationen sowie die Vielfalt von (beruflichen) Erfahrungshintergründen Beratungskonzept Für Ostkreuz liegt ein ausführliches Projektkonzept vor, das eine Analyse der Problemlage, eine Beschreibung des Leitbilds und der Ziele sowie eine Darstellung der Handlungsziele enthält. 2 Dieses Konzept wird jährlich fortgeschrieben und entsprechend der aktuellen Problemlage und der internen Qualitätsentwicklung überarbeitet. Es wird durch die Geschäftsführung des Trägers SPI geprüft und freigegeben. Das Projektkonzept wird der LKS jährlich vorgelegt; es ist Bestandteil der Antragsunterlagen. 2 Konzept des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz, Berlin 2012 sowie Berlin 2013.

15 Im Projektkonzept werden die wesentlichen Qualitätsstandards 3, die im Jahr 2010 für die Mobile Beratung entwickelt worden sind, berücksichtigt. Die Beratung des MBT Ostkreuz folgt dem Empowerment-Ansatz, bei dem die Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit der Akteure und deren Selbststeuerung im Vordergrund stehen. Die Beratungsarbeit ist grundsätzlich partnerschaftlich und dialogisch ausgerichtet. Beratung wird als Co-Produktion begriffen; es werden keine Entscheidungen für den/die Beratungsnehmer/in getroffen, sondern die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Adressat/innen wird gewahrt. Das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot gelten als verbindliche professionelle Standards. Insbesondere ist die Beratungsarbeit des MBT Ostkreuz folgenden Prinzipien verpflichtet: Politische Unabhängigkeit: MBT Ostkreuz tritt aktiv für die Normen und Werte des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein. Jenseits dessen ist das MBT Ostkreuz politisch neutral und versteht sich selbst nicht als politischer Akteur. Adressatenorientierung: Das MBT Ostkreuz setzt an den Alltagserfahrungen der Adressat/innen an und arbeitet bedarfsorientiert und wertschätzend, d.h. die Kompetenzen der Beratungsnehmer/innen werden anerkannt und die Beratung bezieht sich auf den von den Beratungsnehmer/innen artikulierten Bedarf. Einbeziehung von Minderheitenperspektiven: Das MBT Ostkreuz wirkt darauf hin, dass die Perspektive von Minderheiten, die von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind, von der Mehrheit wahrgenommen wird. Dies geschieht z.b. durch die Einbeziehung entsprechender Gruppierungen in Netzwerkstrukturen. Partizipation: Das MBT Ostkreuz legt Wert auf die aktive Einbeziehung der Akteure bei der Entwicklung und Implementierung von Handlungskonzepten und nimmt Bezug auf vorhandene Netzwerkstrukturen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen. Prozessorientierung: Die Beratung des MBT Ostkreuz zielt auf die Förderung von langfristigen Kommunikations-und Reflektionsprozessen, die von den Akteuren selbst getragen werden, sowie auf Entwicklungs-und Veränderungsprozesse in der Institution bzw. im Wirkungsradius der Beratungsnehmer/innen Qualifikationsanforderungen an Berater/innen Die Qualifikationsanforderungen an Berater/innen sind in Form einer Stellenbeschreibung als Anlage zum Antrag auf Zuwendung dargelegt. Sie stellen somit eine Vereinbarung mit der Landeskoordinierungsstelle dar. Die Stellenbeschreibung enthält Ausführungen zur Art und zum Umfang der am Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeiten, eine Beschreibung der erforderlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie eine Darstellung der Befugnisse der Berater/in. 3 Vgl. ISS/Camino (Hrsg.): Qualitätsstandards für die Mobile Beratung im Themenfeld Rechtsextremismus zur Stärkung demokratischer Kultur. Frankfurt am Main 2010.

16 Die Stellenbeschreibung für Berater/innen umfasst Tätigkeiten in folgenden Arbeitsbereichen: Beratungs-und Strukturarbeit, Information und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Recherche und Dokumentation, Mitwirkung in der projekt-und trägerinternen Verwaltung und Qualitätsentwicklung sowie sonstige Tätigkeiten. Diese Arbeitsbereiche werden in der Stellenbeschreibung ausführlich erläutert. Zu den Voraussetzungen, Fähigkeiten und Kenntnissen gehören u.a. ein abgeschlossenes (Fach-)hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende Berufserfahrung, ein geklärtes, positives Verhältnis zu den Normen und Werten des Grundgesetzes, soziale und interkulturelle Kompetenzen, fachliche Kenntnisse in der Präventions-und Interventionsarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie gegen demokratie-und integrationsfeindliche Perspektiven, methodische Kenntnisse in der politischen Bildungsarbeit und/oder in der Netzwerk-, Gremien-und Strukturarbeit, Kenntnisse in der Beratung administrativer, politischer und gesellschaftlicher Akteure, Kenntnisse in der Moderation von Verständigungsprozessen, Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit und Sicherheit im Umgang mit neuen Medien sowie Fremdsprachenkenntnisse (neben Englisch insbesondere Türkisch, Arabisch und/oder Russisch). Die Kompetenzen und Kenntnisse werden in der Stellenbeschreibung ausführlich erläutert. 4. Angebotsrealisierung Zu den drei leistungsrelevanten Arbeitsbereichen des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz gehören erstens Beratung zur Stärkung von Handlungskompetenzen, zweitens Fortbildungen und andere Formen der Sensibilisierung und Wissensvermittlung sowie drittens die Unterstützung von Akteuren bei der Vernetzung. Die im Rahmen des Beratungsnetzwerks durchgeführte Qualitätsentwicklung bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsbereich Beratung, da dieser Bereich das zentrale Leistungsangebot des Beratungsnetzwerks darstellt. 4 Das Beratungsangebot kann weiterhin nach folgenden Aspekten untergliedert werden: nach dem Kernprozess, d.h. dem eigentlichen Beratungsprozess, nach Stützprozessen (z.b. Öffentlichkeitsarbeit) und sowie nach Führungs-und Managementprozessen Der Kernprozess: Die Beratung Der Beratungsprozess als Kernprozess des Leistungsangebots des Beratungsnetzwerks lässt sich wiederum in drei Schlüsselprozesse gliedern: die Initiierung der Beratung, die Durchführung der Beratung und der Abschluss der Beratung. Zur Dokumentation des Beratungsprozesses dienen Fallakten; in diesen Fallakten werden die jeweiligen Formblätter zu den Schlüsselprozessen gesammelt sowie die darüber hinaus anfallenden Schriftwechsel abgelegt. Sämtliche entwickelten Formblätter erhalten einen Vermerk über die Prüfung durch den Qualitätsmanagementbeauftragten, die Freigabe durch die Geschäftsführung, die Gültigkeit und den Revisionsstand. 4 Die weiteren Bereiche Fortbildung und Vernetzung werden im Rahmen des trägerinternen Qualitätsentwicklungsprozesses weiter bearbeitet und sind nicht Gegenstand der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Beratungsnetzwerks.

17 4.1.1 Prozessablaufplan Zur Beschreibung des Ablaufs und der einzelnen Phasen des Beratungsprozesses und dem damit einhergehenden Aufgabenspektrum wurde vom Team des MBT Ostkreuz ein Prozessablaufplan erarbeitet, der den Status einer Verfahrensanweisung hat. In diesem Ablaufplan werden die Verantwortlichen für die einzelnen Prozessschritte benannt. Der Prozessablaufplan ist mit einer inhaltlichen Beschreibung der einzelnen Prozessschritte unterlegt; die entsprechenden Formblätter sind nummeriert und werden den einzelnen Prozessschritten zugeordnet. Die im Prozessablaufplan identifizierten Aufgaben des Beratungsprozesses werden hier zusammengefasst; sie enthalten folgende einzelnen Prozessschritte: Kontaktaufnahme (Erstkontakt mit dem Beratungsnehmer/in) Fallannahme (Prüfung der Fallannahme und gegebenenfalls Weitervermittlung an Kooperationspartner) #1 Vorbereitung/Recherche (Vorbereitungsphase durch Einholen von Grundinformationen zu Beratungsnehmer/in, Institution, Umfeld und konkretem Fall) #2 Synchronisation (Phase des Ankommens und der Begrüßung beim Erstgespräch) #3 Erkundung des Problems (Erkundungsphase durch Fragen zum konkreten Problem und zum Problemverständnis der/des Beratungsnehmer/in) #4 Zielklärung (Klärung und Formulierung der konkreten Ziele der/des Beratungsnehmer/in) #5 Auftragsklärung (Klärung der Erwartungen der/des Beratungsnehmer/in sowie der Möglichkeiten und Grenzen der Beratung) #6 Erkundung der Stellung, Handlungsmöglichkeiten, Kompetenzen, Ressourcen des/der Beratungsnehmer/in (Erkundung der Handlungsmöglichkeiten durch die wertschätzende Haltung der/des Berater/in, gegebenenfalls Erkundung verborgener Ressourcen) #7 Erkundung von Lösungsansätzen (Erkundung von Vorerfahrungen, erprobten Ansätzen und Anknüpfungspunkten für Lösungen) #8 Verständigung über Wege zur Zielerreichung (Darstellung verschiedener Optionen und Angebote sowie Entscheidungsfindung) #9 Vereinbarung der nächsten Schritte und Termine (Vereinbarung von SMARTen Handlungszielen) Nachbereitung und Evaluation Mitgeltendes Dokument: VA Beratung

18 4.1.2 Initiierung der Beratung Der Erstkontakt erfolgt entweder per Telefon oder per . Eine Beratung ist sowohl in Form einer Kurzberatung als auch in Form einer längerfristigen Beratung, d.h. einer Prozessbegleitung, möglich. Es wird geprüft, ob der Beratungsfall in das Aufgabenspektrum von MBT Ostkreuz gehört oder ob er an andere Institutionen bzw. Kooperationspartner weiter vermittelt werden muss bzw. kann. Dazu wurde ein Formblatt entwickelt, in dem die Kriterien der Fallannahme schriftlich fixiert sind (FB 02 Kriterien Fallannahme). Kriterien der Fallannahme Zu den Kriterien der Fallannahme gehören folgende Einzelpunkte: Die Beratungsanfrage bezieht sich auf eine Problemlage im Kontext von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus etc. bzw. auf den vorurteilsbewussten Umgang mit Vielfalt im Sinne einer Chancengleichheitsstrategie. Es besteht ein artikulierter Bedarf für die Begleitung eines Veränderungsprozesses. Der/die Beratungsnehmer/in ist eine Person, die über Handlungsspielräume zur Mitgestaltung ihrer Organisation bzw. der gesellschaftlichen Struktur verfügt bzw. es handelt sich um eine Gruppe, Organisation oder Institution, die einen Beratungsbedarf hat. Die Beratungsleistung ist in Berlin zu erbringen. Der/die Beratungsnehmer/in verfolgt keine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Ziele. Schnittstellen zu anderen Beratungsanbietern Sollte die Anfrage nicht in das Aufgabenspektrum des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz fallen, so wird die Anfrage an Kooperationspartner weitergeleitet. Das MBT Ostkreuz führt dazu eine Liste von Kooperationspartnern, die ständig aktualisiert wird. Die Liste von Kooperationspartnern enthält sowohl Partner, die Teil des Beratungsnetzwerks sind, als auch Partner, die über die Mitglieder des Beratungsnetzwerks hinausgehen. Nicht nur Beratungsorganisationen sind Kooperationspartner, sondern auch Fortbildungsträger bzw. Projektträger. Handelt es sich um Opfer rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt, wird vorzugsweise an die Opferberatung ReachOut Berlin des Trägers ARIBA e.v. vermittelt. Zu der Zielgruppe von ReachOut gehören darüber hinaus auch Angehörige und Freund/innen des Opfers sowie Zeug/innen. Auch hier erfolgt eine entsprechende Weitervermittlung der Beratungsanfrage. Handelt es sich um Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung u.ä. diskriminiert werden, wird an die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) oder das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB verwiesen, die auch Beistand im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) leisten. Im Fall von Aussteiger/innen aus der rechtsextremen Szene wird an das Aussteigerprojekt EIT des Zentrums demokratische Kultur ggmbh vermittelt.

19 Über diese Weitervermittlung von Beratungsfällen an Kooperationspartner hinaus arbeitet das MBT Ostkreuz fallbezogenen mit Kooperationspartnern zusammen bzw. bezieht diese bedarfsorientiert in Beratungsgespräche ein (z.b. Polizei). Bezieht sich eine eingehende Anfrage nicht auf einen Beratungsbedarf im Sinne der Begleitung eines Veränderungsprozesses, sondern geht es um einen Fortbildungs-bzw. Qualifizierungsbedarf, eine Anfrage nach Prozessmoderation und Vernetzung oder um Anfragen zu Vorträgen und Veranstaltungsbeiträgen, wird die Anfrage intern an das Gesamtteam weitergeleitet. Erstkontakt und Erstgespräch Zur Dokumentation des Erstkontaktes wird das Formblatt zum Erstkontakt genutzt (FB 01 Erstkontakt und Erstgespräch). Da das Formblatt nicht nur für den Erstkontakt, sondern auch für die fortlaufende Dokumentation des Beratungsprozesses verwendet wird, ist zunächst vom Berater/in zu kennzeichnen, dass der Bogen zur Dokumentation des Erstkontaktes eingesetzt wird. Weiterhin wird das Datum des Erstkontaktes, der Name des Ratsuchenden, gegebenenfalls die Institution sowie weitere Kontaktdaten (Adresse, Telefon, ) aufgenommen. Da nicht nur Beratungsfälle eingehen, sondern wie bereits oben geschildert auch Anfragen zu den beiden anderen Leistungsbereichen Fortbildung und Vernetzung sowie organisatorische und rein informative Anfragen, bietet das Formblatt die Möglichkeit, die Kategorie der Anfrage entsprechend festzuhalten. Auf dem Formblatt wird notiert, wer die Anfrage aufgenommen hat und an wen sie ggfs. weitergeleitet wurde (z.b. Kooperationspartner). Weiterhin bietet das Formblatt die Möglichkeit, Anmerkungen, Notizen und erste Vereinbarungen mit dem Ratsuchenden zu notieren. Im Falle der Annahme besteht sowohl die Möglichkeit einer Kurzberatung als auch einer längerfristigen Beratung (Prozessbegleitung). Wurde der Fall angenommen, so folgt darauf eine Vorbereitungsphase, in der Grundinformationen zu dem/der Beratungsnehmer/in, zur Institution, zum Umfeld und zur konkreten Situation bzw. zum Fall eingeholt werden. Im Team wird geklärt, welche Mitarbeiter/innen wie und in welchem Umfang beraten. Die Vorrecherche darf allerdings nicht zu detailliert erfolgen, damit genügend Offenheit für das Beratungsgespräch vorhanden ist. Das Erstgespräch beginnt mit einer Phase der Synchronisation, indem sich die Mitarbeiter/innen und der/die Beratungsnehmer/in aufeinander einstellen. Es wird ausreichend Zeit für das Ankommen und die Begrüßung eingeplant. In der Erkundungsphase werden Fragen zum Beratungsgegenstand bzw. zum Beratungsanlass gestellt. Hier geht es nicht nur darum, die Problemlage zu verstehen, sondern auch die Problemwahrnehmung des/der Beratungsnehmer/in. Weiterhin spielen Fragen zum Anliegen des/der Beratungsnehmer/in, zu beteiligten Akteuren und zu eigenen Ressourcen eine Rolle. Bereits im Erstgespräch erfolgt eine Rollenklärung: die Berater/innen verstehen sich nicht als Akteure, sondern als Prozessbegleiter/innen; es sollte die Möglichkeit und Bereitschaft der Beratungsnehmer/innen vorhanden sein, Verantwortung für das Beratungsergebnis zu übernehmen. Im Erstgespräch werden erste Vereinbarungen und Verabredungen getroffen. Grundlegende Informationen zum Beratungsgegenstand und zum Beratungsanlass (wie Angaben zur Problemlage, zum Anliegen des/der Beratungsnehmer/in, zu beteiligten Akteuren und vorhandenen Ressourcen) werden zusammen mit dem Datum der Beratung, den vollständigen Kontaktdaten des/der Beratungsnehmer/in sowie dem Namen der Berater/innen in einem Formblatt dokumentiert (FB 03 Protokoll Erstgespräch). Dokumentiert werden weiterhin Notizen

20 zur Rollenklärung sowie Vereinbarungen und Verabredungen. Sollte die Beratung nicht fortgeführt werden, wird dies ebenfalls auf dem Formblatt vermerkt. Mitgeltende Dokumente FB 01 Gesprächsnotiz u Erstkontakt FB 02 Kriterien Fallannahme FB 03 Protokoll Erstgespräch Durchführung der Beratung Arbeitsschritte Zunächst werden die grundsätzlichen Ziele der/des Beratungsnehmer/in geklärt. Danach erfolgt die Auftragsklärung, bei der die Erwartungen des/der Beratungsnehmer/in herausgearbeitet sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Beratung aufgezeigt werden. Im folgenden Arbeitsschritt erkunden die Berater/innen die Handlungsmöglichkeiten, Kompetenzen, Ressourcen und Grenzen des Ratsuchenden. Dies erfordert eine wertschätzende Haltung der Berater/innen. Gleichzeitig werden auch Vorerfahrungen, bereits durchgeführte, begonnene oder geplante Maßnahmen sowie Anknüpfungspunkte für Lösungen herausgearbeitet. Gemeinsam mit dem/der Beratungsnehmer/in verständigen sich dann die Berater/innen über mögliche Wege der Zielerreichung, indem die Berater/innen verschiedene Lösungswege zur Diskussion stellen und dem/der Beratungsnehmer/in selbst die Entscheidung überlassen. Mit dem/der Beratungsnehmer/in wird eine Zielvereinbarung getroffen. Diese Zielvereinbarung umfasst das Leitziel ( Was soll erreicht werden?), den Auftrag ( Was sollen die Berater/innen dafür tun? ) und den Zeit-und Maßnahmenplan ( Was soll bis wann von wem getan worden sein? ). Der Zeit-und Maßnahmenplan wird in Form von Handlungszielen erarbeitet; das heißt es werden mit dem Ratsuchenden konkrete (spezifische), messbare, attraktive, realistische und terminierte Handlungsziele verabredet. Beratungsplan und fortlaufende Dokumentation Die Zielvereinbarung, der Auftrag an das MBT Ostkreuz, dem die Rollenklärung zugrunde liegt, sowie der Zeit-und Maßnahmenplan werden in einem Beratungsplan dokumentiert. Für diesen Beratungsplan incl. Zielvereinbarung wird das FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan verwendet. 5 Das Formblatt enthält über die Zielvereinbarung hinaus die Kontaktdaten des/der Beratungsnehmer/in, das Erstellungsdatum des Beratungsplans und die Namen der Berater/innen. Sollte eine externe Expertise zum Beratungsfall hinzugezogen werden, so wird dies ebenfalls im Formblatt dokumentiert. Da in längeren Beratungsprozessen manchmal eine über die im Beratungsplan (FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan) hinausgehende schriftliche Auftrags-und Zielvereinbarung geschlossen wird, wird im Formblatt 5 Da das Formblatt auch für andere Schlüsselprozesse verwendet werden soll, wurde für das Formblatt nicht die Bezeichnung Beratungsplan benutzt, sondern auf die allgemeinere Bezeichnung Auftragsklärung und Maßnahmeplan zurückgegriffen. Das Formblatt wurde diesem Nutzungszweck entsprechend übertragbar gestaltet, so dass es sich auch auf andere Schlüsselprozesse anwenden lässt, z.b. für die Planung von Fortbildungsanfragen.

21 festgehalten, ob dies der Fall ist. Diese schriftliche Auftrags-und Zielvereinbarung wird zusammen mit dem Formblatt in der Fallakte abgelegt (z.b. in Form eines Vertrages). Zur fortlaufenden Dokumentation des Beratungsprozesses wird das FB 01 Gesprächsnotiz und Erstkontakt verwendet. Hier besteht die Möglichkeit, neben dem Datum der Beratung Anmerkungen, Notizen zu Inhalten und zu Verabredungen der jeweiligen Beratungssitzung festzuhalten. Sollte es zu unterschiedlichen Einschätzungen und Wahrnehmungen von Berater/in und Beratungsnehmer/in kommen, können diese auch hier dokumentiert werden. Mitgeltende Dokumente FB 04 Auftragsklärung und Maßnahmeplan FB 01 Gesprächsnotiz u Erstkontakt Abschluss des Beratungsprozesses Abschlussgespräch Zum Abschluss des Beratungsprozesses wird ein Abschlussgespräch geführt, um den Beratungsprozess gemeinsam mit dem Ratsuchenden zu reflektieren. Die Ergebnisse dieser Prozessreflexion werden dokumentiert (FB 06 Gesprächsnotiz Abschlussgespräch). Das Formblatt zum Abschlussgespräch enthält neben den Ergebnissen der Prozessreflexion das Datum des Abschlussgesprächs, die Namen der Teilnehmenden sowie weiterführende Vereinbarungen, die den Beratungsfall betreffen, bzw. das Vermerk über einen Folgeauftrag, der dem MBT Ostkreuz erteilt wird. Außerdem wird gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf dem Formblatt notiert, bis wann die Fallakte aufbewahrt wird, bis wann diese pseudonymisiert wird und bis wann sie vernichtet werden muss. Zur Begleitung 6 nach Abschluss des Beratungsprozesses gehört neben der Möglichkeit eines Folgeauftrags ggfs. auch die Weitervermittlung an Kooperationspartner. Die Website des MBT Ostkreuz 7 enthält eine Liste mit Links zu weiteren Mobilen Beratungen, Opferberatungen und Netzwerkstellen (sowohl in Berlin als auch in anderen Bundesländern). Außerdem werden Hinweise zu Institutionen der Bildung sowie zu im Themenbereich aktiven Stiftungen, Instituten, Projekten und Vereinen gegeben. Diese sind auf der Website als Linkliste dokumentiert; die Einrichtungen und ihr Angebot werden von den Berater/innen bei Bedarf erläutert. Kriterien des Fallabschlusses Die Berater/innen reflektieren zum Abschluss des Beratungsprozesses die Kriterien für den Fallabschluss. Sie verwenden die erarbeitete Checkliste, bei der die Kriterien als erledigt markiert werden und der/die Berater/in dies namentlich abzeichnet (FB 06 Checkliste Vorgangsabschluss). Zu den Kriterien für den Abschluss, die anhand der Checkliste überprüft werden, gehören folgende Aspekte: 6 Die im Meilenstein 3 verwendete Formulierung Nachbetreuung trifft auf das MBT Ostkreuz nicht zu, da der Betreuungsbegriff nicht dem Beratungsverständnis zugrunde liegt, nach dem das MBT Ostkreuz arbeitet. Hier geht es vielmehr um Beratung im Sinne von Prozessbegleitung. 7

22 Sämtliche Formblätter zur Dokumentation des Beratungsprozesses liegen in der Fallakte vor. Der Abschluss der Beratung wurde mit dem/der Beratungsnehmer/in kommuniziert (Abschlussgespräch). Das Beratungsziel wurde nach Einschätzung der Berater/innen erreicht (sollte dies nicht zutreffen und der Fall trotzdem abgeschlossen werden, wird dies auf der Checkliste dokumentiert). Das Feedback des/der Beratungsnehmer/in zum Verlauf des Beratungsprozesses (Evaluation) wurde eingeholt und die Selbstevaluation der Berater/innen fand statt. Es erfolgte eine Reflexion dieser Ergebnisse im Klein-oder im Großteam. Darüber gibt es eine Protokollnotiz, die in der Vorgangsakte abgelegt wird. Die Fallakte wird im Ordner Abgeschlossene Fälle abgelegt. Die Vernichtung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach der Auswertung des Falles und der anonymisierten Einarbeitung in die Berichterstattung gegenüber dem Träger und dem Zuwendungsgeber. Spätestens geschieht dies nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Mitgeltende Dokumente FB 05 Checkliste Vorgangsabschluss FB 06 Gesprächsnotiz Abschlussgespräch 4. 2 Stützprozesse Öffentlichkeitsarbeit Für die Öffentlichkeitsarbeit gelten grundsätzlich die Vorgaben und Verfahrensanweisungen, die im Qualitätshandbuch des Trägers SPI festgehalten sind. Die Öffentlichkeitsarbeit des Geschäftsbereichs Soziale Räume und Projekte der Stiftung SPI erfolgt in Abstimmung mit der Leitung der Stiftung SPI, um ein einheitliches Bild der Sozialen Arbeit der Stiftung SPI nach außen zu entwickeln. Zur Öffentlichkeitsarbeit des MBT Ostkreuz gehören zum einen die Veröffentlichung von Flyern, Broschüren, Beiträgen in fachlichen Publikationen, Interviews etc. sowie die Online- Kommunikation (Website, soziale Netzwerke), zum anderen sind auch Vorträge, Präsentationen bei Veranstaltungen, die Beratung selbst, Fortbildungen sowie die Pflege persönlicher Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern, Kooperationspartner/innen, Multiplikator/innen etc. Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist überwiegend an die Fachöffentlichkeit, Politik und an potentielle Beratungsnehmer/innen gerichtet. Die Öffentlichkeitsarbeit des MBT Ostkreuz wird in den Teamsitzungen thematisiert; es werden Stärken und Schwächen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit reflektiert. Grundsätzlich sind keine eigenen Webauftritte einzelner Projekte der Stiftung SPI vorgesehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Ostkreuz und dem Anliegen, das

Qualitätskatalog für die landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus

Qualitätskatalog für die landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus Qualitätskatalog für die landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus Nordrhein-Westfalen Der vorliegende Qualitätskatalog für die landesweiten Beratungsnetzwerke

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier Stand 08.07.2008 I. Das Mitarbeitergespräch: Ziel, Form und Regelungen

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen auf der Grundlage des Anforderungs- und Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses

Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Ergebnisse der online-befragung Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Prognos AG Mai 2009 1 Allgemeine Hinweise zur online - Befragung Untersuchungsgegenstand: Forschungsvorhaben

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Diversity-Scorecard systematische Verankerung von Vielfalt

Diversity-Scorecard systematische Verankerung von Vielfalt Diversity-Scorecard systematische Verankerung von Vielfalt Projektträger: equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH Alser Straße3 28/12, 1090 Wien Homepage: www.equalizent.com wer wir sind: equalizent Schulungs-

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln. Mustervereinbarung Die vorliegende Mustervereinbarung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule soll Unterstützung, Orientierung und Anregung zur kreativen und verbindlichen Zusammenarbeit

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Schulqualität: Leitfaden zur Entwicklung eines Schulprogramms

Schulqualität: Leitfaden zur Entwicklung eines Schulprogramms Schulqualität: Leitfaden zur Entwicklung eines Schulprogramms Inhalt 1. Wozu ein Schulprogramm? Ziel eines Schulprogramms 2. Was steht im Schulprogramm? Inhalte eines Schulprogramms 3. Wie erstellen wir

Mehr

Unser Leitbild Neue Gesellschaft Niederrhein e.v./ Bildungswerk Stenden

Unser Leitbild Neue Gesellschaft Niederrhein e.v./ Bildungswerk Stenden Unser Leitbild Neue Gesellschaft Niederrhein e.v./ Bildungswerk Stenden Identität und Auftrag Das Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Neue Gesellschaft Niederrhein

Mehr

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung Personal und Organisationsentwicklung Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung 1. Einleitung Der folgende Prozessbeschrieb ist

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Leitbildentwicklung Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung

Leitbildentwicklung Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung Leitbild Definition 4Ein Leitbild beschreibt die Identität, die Ziele und die Vision von der Zukunft einer Organisation. 4Es bietet die strategische

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Internes Audit. Medizinische Universität Wien

Internes Audit. Medizinische Universität Wien gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze

Mehr

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? Ergebnisse einer Befragung von Betriebsräten eines deutschen Großunternehmens olly / Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Studiendesign Management Summary

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen

Mehr

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Sozialzentren Der Bürgermeister als erster Vermittler Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 1. Einführung Im Jahr 2004 konnte der Kreis

Mehr

ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE

ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE Qualitätsentwicklung in Wohnstätten mit dem Instrument LEWO II Qualifizierung von ModeratorInnen ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE der 3. LEWO-Moderatorenschulung 2003/2004 1 KONZEPTION DER MODERATORINNENSCHULUNG

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Projektauswahlkriterien für das Bundesprogramm "XENOS Integration und Vielfalt"

Projektauswahlkriterien für das Bundesprogramm XENOS Integration und Vielfalt Projektauswahlkriterien für das Bundesprogramm "XENOS Integration und Vielfalt" Prioritätsachse C1 und C2 Zugeordneter Code Code 71 Indikative Instrumente Lokale Beschäftigungsprojekte, Initiativen und

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt?

C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt? C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt? Konkrete Zielbeschreibungen sind Voraussetzung für die weitere Operationalisierung, das heißt für die Erfassung durch mess- oder beobachtbare Merkmale

Mehr

Reglement Generalsekretariat SDM

Reglement Generalsekretariat SDM Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung für die Führungskraft

Checkliste zur Vorbereitung für die Führungskraft Checkliste zur Vorbereitung für die Führungskraft Für ein erfolgreiches Ziel Feedback Gespräch ist eine gewissenhafte und gründliche Vorbereitung beider Seiten unerlässlich. Nehmen Sie sich dafür ausreichend

Mehr

Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten

Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten 1. Präambel Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten Ziel der TalentTage ist es, möglichst vielen jungen Menschen den Einstieg in den Behindertensport zu ermöglichen.

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Kommunikationskonzept Schule Stäfa

Kommunikationskonzept Schule Stäfa Kommunikationskonzept Schule Stäfa 1. Grundsätze und Ziele Für die Schule Stäfa hat die geregelte Kommunikation und transparente Information einen hohen Stellenwert. Wesentlich für eine gute Beziehung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Kommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen

Kommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen GEMEINDERAT MENZINGEN Postfach 99, 6313 Menzingen Telefon: 041 757 22 10 Fax: 041 757 22 11 info@menzingen.ch Kommunikationskonzept der Einwohnergemeinde Menzingen 2 1. Einleitung 1.1 Was ist Kommunikation?

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg 1. Begrüßung/Vorstellung der Tagesordnung In seiner Einführungspräsentation machte Moderator Dr. Klaus

Mehr

Verweis auf QM-Dokumentation oder sonstige Quellen 1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes AZAV 2 4.1 AB (4) 1 4.1 AB (4) 1 4.

Verweis auf QM-Dokumentation oder sonstige Quellen 1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes AZAV 2 4.1 AB (4) 1 4.1 AB (4) 1 4. TEIL I: Übergreifende Fragen zur Funktionsweise der Einrichtung 1. Leitbild der Einrichtung AZWV 1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes Leitbild? 4.1 AB (4) 1 2 Enthält das Leitbild Aussagen

Mehr

Themenbroschüre Business Coaching IPA. Personalentwicklung und Arbeitsorganisation

Themenbroschüre Business Coaching IPA. Personalentwicklung und Arbeitsorganisation Themenbroschüre Business Coaching IPA Institut für Personalentwicklung und Arbeitsorganisation Stärken und Potenziale nutzen Ihr Ziel als Personalverantwortlicher ist es Ihre Fach- und Führungskräfte optimal

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Das Allgemeine besonders gut können Ein Beratungsansatz für Migrantinnen und Migranten im Gründungsprozess

Das Allgemeine besonders gut können Ein Beratungsansatz für Migrantinnen und Migranten im Gründungsprozess Das Allgemeine besonders gut können Ein Beratungsansatz für Migrantinnen und Migranten im Gründungsprozess Mannheim, 13.Dezember 2013 Diskussionsforum im ifm Mannheim Nadine Förster & Dr. Ralf Sänger,

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE LEITFADEN COACHING-ORIENTIERTES MITARBEITER/INNENGESPRÄCH INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Inhalt: A: Allgemeines zum coaching-orientierten MitarbeiterInnengespräch B: Vorbereitung C: Ein Phasenkonzept D.

Mehr

347/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfragebeantwortung

347/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfragebeantwortung 347/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung textinterpretiert 1 von 5 347/AB XXII. GP Eingelangt am 23.06.2003 Anfragebeantwortung BM FÜR LAND- UND FORSTWIRSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Auf die schriftliche

Mehr

Handreichung für Schulen, die einen Schulentwicklungsprozess beginnen wollen Ein Ergebnis der STEBS-Projektgruppe Schulentwicklungsprozess

Handreichung für Schulen, die einen Schulentwicklungsprozess beginnen wollen Ein Ergebnis der STEBS-Projektgruppe Schulentwicklungsprozess Projekt STärkung der Eigenständigkeit Beruflicher Schulen Handreichung für Schulen, die einen Schulentwicklungsprozess beginnen wollen Ein Ergebnis der STEBS-Projektgruppe Schulentwicklungsprozess Erste

Mehr

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 1. Ziel und Geltungsbereich Diese Prozessbeschreibung regelt die Vorgangsweise zur Beseitigung der Ursachen von bereits aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim

Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 77 Nr. 9 / 2013 (28.08.2013) - Seite 3 - Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Der Senat der Universität

Mehr

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:

Mehr

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Aufgabenheft : Termin: Prüfer: Modul 32701 - Business/IT-Alignment 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr Univ.-Prof. Dr. U. Baumöl Aufbau und Bewertung der Aufgabe 1 2 3 4 Summe

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen bringt grossen Nutzen für die Organisationen Unterstützt die Einführung und einer Verbesserungskultur Praxisnaher und einfacher Einstieg in die Unternehmensentwicklung Systematische Unternehmensentwicklung

Mehr

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO)

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung O GBOEO 340.000 Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Vom 4. August 2009 (GVBl. S. 111)

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Leitbild. Leitbild LernLaden Pankow 1

Leitbild. Leitbild LernLaden Pankow 1 Leitbild Identität und Werte Der LernLaden stellt seinen Kundinnen und Kunden ein differenziertes, professionell qualifiziertes und von langjähriger Erfahrung geprägtes Bildungsberatungsangebot zur Verfügung.

Mehr

Das ist (nicht) meine Aufgabe!

Das ist (nicht) meine Aufgabe! Das ist (nicht) meine Aufgabe! Aufgabenredefinitionen von Sonderpädagogen in Beratungs- und Unterstützungssystemen sowie Mobilen Diensten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Niedersachsen

Mehr

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung Strategische Planung Strategiekonzept in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Drei Auslöser

Mehr

Hans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen

Hans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen Funktionen/Sinn Personalführung Systemführung Mehr Verbindlichkeit schaffen Schulentwicklung auf UE fokussieren Feedbackkultur anbahnen Definition von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen

Mehr

unternehmenswert:mensch

unternehmenswert:mensch unternehmenswert:mensch Informationen für die KMU (Sept. 2015) Gut beraten in die Zukunft Das Programm unternehmenswert:mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

VIELFALT TUT GUT Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie

VIELFALT TUT GUT Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie " Das Projekt Entwicklung integrierter lokaler Strategien wird im Rahmen des Bundesprogramms VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" durch das Bundesministerium für Familien, Senioren,

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr