Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht"

Transkript

1 Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht Allgemeines Versicherungsvertragsrecht Mai 2016 Hotel AMANO Grand Central, Berlin 2-Tagesseminar Inklusive der 2016 erschienenen 22. Auflage des Buches Privatversicherungsrecht: VersR. Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. 15 FAO* FAO-Stunden: 12 anrechnungsfähig gut beraten: 16 WB-Punkte Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Fakultät fu r Rechtswissenschaft, Institut fu r Versicherungswissenschaft Abt. Versicherungsrecht, Universität Mannheim Stellv. Vorsitzende Richterin des 20. Zivilsenats, Oberlandesgericht Hamm (auch Moderation) Fachanwalt fu r Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb, Berlin

2 Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht Allgemeines Versicherungsvertragsrecht In keinem anderen Bereich des Versicherungsvertragsrechts hat die VVG- Reform einschneidendere und umfassendere Veränderungen gebracht als im Allgemeinen Teil. Ziel der Zwei-Tages-Veranstaltung ist es, in der erforderlichen Tiefe die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung (teilweise vormals, teilweise aber auch noch aktuelle) umstrittene Fragestellungen darzustellen und zu analysieren. Von erheblicher Praxisrelevanz erscheinen etwa Inhalt und Umfang von Beratungspflichten des Versicherers und die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung etwa zu Dokumentationspflichten oder der Abgrenzung zur sogenannten Erfu llungshaftung des Versicherers. Auch erscheint die Kenntnis der diversifizierten Recht sprechung zu Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung von ganz erheblicher praktischer Bedeutung. Hier spielen regelmäßig auch Zurechnungs- und Abgrenzungsfragen etwa bei Maklervermittlungen oder -beratungen eine forensische Rolle. Ferner scheint etwa auch der Umgang mit den Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Obliegenheitsregelungen in nicht dem VVG 2008 angepassten Bedingungswerken von u bergeordnetem Interesse. Das Programm ist spartenu bergreifend, beru hrt also das Vertragswerk sämtlicher Versicherungssparten. Daru ber hinaus ist es nicht nur an den Schaden-, Leistungs- bzw. Regulierungsbereich gerichtet, sondern bietet auch eine Orientierung fu r alle betrieblichen Fachleute. Mit seiner besonderen Orientierung auf praxisrelevante Schwerpunkte trägt das Seminar maßgeblich dazu bei, Fehler in der Behandlung von Vertrags- und Leistungsfragen zu vermeiden. Eingangs der Veranstaltung wird Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M., Universität Mannheim, Fragen des Vertragsschlusses thematisieren und sich hierbei sowohl mit den europarechtlichen sowie den nationalen Rechtsrahmen auseinander setzen. Einen besonderen Blick wird er auf die ju ngere Rechtsprechung zu den Beratungspflichten des Versicherers bei Vertragsschluss (sowie wäh rend des laufenden Vertrages) und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung werfen. Anschließend wird, Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr, die Entwicklung zu Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen und ihre Auswirkungen auf die (gerichtliche und außergerichtliche) Praxis beleuchten. Im Anschluss daran bespricht er Fragen der Datenerhebung und setzt sich mit der Rechtsprechung zu 213 VVG auseinander. Sodann wird, stellv. Vorsitzende Richterin des 20. Zivilsenats, Oberlandesgericht Hamm, die Entwicklung offener Fragen und aktueller Entscheidungen zum Thema Obliegenheiten vornehmen. Nachdem sich dann mit Fragen zur Zurechnung des Verhaltens Dritter beschäftigt hat, wird aufzeigen, welche Entwicklung die Rechtsprechung im Zusammenhang mit 81 VVG und der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeifu hrung des Versicherungsfalls nimmt. Angesichts der Zwei-Tages-Gestaltung des Seminars besteht bei allen Vorträgen ausreichend Zeit zur Diskussion.

3 Programm Mai Tag ab 09:30 Uhr 10:00 Uhr 10:10 Uhr 11:30 Uhr 11:45 Uhr 13:00 Uhr 14:00 Uhr 15:30 Uhr 15:45 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 10. Mai 2016 Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen Kaffee und Tee Begru ßung Vertragsschluss (I) g Europarechtskonforme Vertragsgestaltung g Informationspflichten des Versicherers Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Vertragsschluss (II) g Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers g Rechtsfolgen bei Verstößen g Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers g Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzugs, 38, 39 VVG Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M. Mittagessen Vorvertragliche Anzeigepflicht (I) g Anforderungen an die Fragestellung g Belehrungspflicht des Versicherers nach 19 Abs. 5 VVG Vorvertragliche Anzeigepflicht (II) g Rechtsfolgensystem des 19 VVG g Arglistanfechtung Datenerhebung g Voraussetzungen zulässiger Datenerhebung g Wirksamkeit von Obliegenheiten-Regelungen g Rechtsfolgen bei verweigerter Einwilligung des Versicherungsnehmers g Verwertungsverbot bei rechtswidriger Informationsbeschaffung? Ende des 1. Veranstaltungstages

4 2. Tag 09:00 Uhr 09:10 Uhr 10:30 Uhr 10:45 Uhr 12:00 Uhr 13:00 Uhr 14:30 Uhr 14:45 Uhr 16:30 Uhr 11. Mai 2016 Begru ßung Obliegenheiten (I) g Gefahrerhöhung g Vertragliche Obliegenheiten und deren Wirksamkeit Obliegenheiten (II) g Abgrenzung Risikoausschlu sse / verhu llte Obliegenheiten g Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen Mittagessen Zurechnung des Verhaltens Dritter g Abgrenzung Makler/Agent; Maklerzurechnung auf den VR? g Wissenszurechnung g Repräsentation g Zurechnung bei Fremdversicherung Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeifu hrung des Versicherungsfalls g Tatbestand des 81 VVG g Rechtsfolgen (Leistungsku rzung/leistungsfreiheit) Ende der Veranstaltung Programmänderungen bleiben vorbehalten.

5 Organisation Teilnahmegebu hr 795, zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebu hr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. Neben den ausfu hrlichen Tagungsunterlagen erhalten die Teilnehmer die 2016 erschienene 22. Auflage des Buches Privatversicherungsrecht: VersR. Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebu hr. Veranstaltungsort Hotel AMANO Grand Central Heidestraße Berlin Telefon: Fax: grandcentral@amanogroup.de Das Hotel AMANO liegt im Zentrum von Berlin, direkt gegenu ber vom Hauptbahnhof. Das Hotel verfu gt u ber eine öffentliche Tiefgarage. Die Gebu hren je Stellplatz betragen pro Tag 15,. Übernachtung Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (90, inkl. gesetzl. MwSt. fu r Zimmer inkl. Fru hstu ck und zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis unter dem Stichwort VersicherungsForum zur Verfu gung * Die Veranstalter u bernehmen keine Garantie fu r die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzanspru che sind ausgeschlossen.

6 Anmeldung im Internet unter Web-Code: VF110 Geben Sie den Web-Code unter ein. Informieren Sie sich oder sichern Sie sich sofort Ihre Teilnahme. Veranstalter VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g i Berlin Ansprechpartner Julia Bu chel Telefon: Fax: Internet: info@versicherungsforum.de

Compliance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen

Compliance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Compliance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen 23. Februar 2016 Hilton Cologne Hotel, Köln Tagesseminar Pflichtfortbildungsveranstaltung gem.

Mehr

Aktuelle Grundsatzfragen des privaten Krankenversicherungsrechts

Aktuelle Grundsatzfragen des privaten Krankenversicherungsrechts Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Aktuelle Grundsatzfragen des privaten Krankenversicherungsrechts 25. Februar 2016 Hilton Cologne Hotel, Köln Tageskonferenz Pflichtfortbildungsveranstaltung

Mehr

Betrugsbekämpfung in der Schadenversicherung

Betrugsbekämpfung in der Schadenversicherung Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Betrugsbekämpfung in der Schadenversicherung 17. Februar 2016 Hilton Cologne Hotel, Köln Tagesseminar Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. 15 FAO*

Mehr

Sachversicherung Grundkurs

Sachversicherung Grundkurs Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Sachversicherung Grundkurs 19./20. April 2016 Radisson BLU Hotel, Köln 2-Tagesseminar Inklusive der 2014 erschienenen 3. Auflage des Buches Aktuelle

Mehr

Berufsunfähigkeitsversicherung. Leistungsprüfung

Berufsunfähigkeitsversicherung. Leistungsprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsprüfung Aktuelle Fragen der Leistungsprüfung (Psycho-)Gutachten Anforderungen und Verständnis 27. April 2017 Tagesseminar Maritim Hotel Köln, Köln dr. med. berthold

Mehr

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr EINE UNI FÜR ALLE Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im Dialog Angriffe aus Medien und sozialen Netzwerken Schutzmöglichkeiten für Private und Unternehmen Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 14/2015 09.02.2015 Dö Noch Plätze frei: DAR-Seminare: Fehlerquellen bei Messverfahren im Straßenverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, in der

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

INTERNATIONALES ARBEITS-, VERSICHERUNGS- UND STEUERRECHT

INTERNATIONALES ARBEITS-, VERSICHERUNGS- UND STEUERRECHT Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis INTERNATIONALES ARBEITS-, VERSICHERUNGS- UND STEUERRECHT Dienstag, 2. September 2014 Kongresshaus Zürich (1132.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

Mehr

Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen

Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen Dr. Mark Wilhelm, LL.M., Richard Mattick, Patrice Grenier September 2015 Der UK Insurance Act 2015 Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen Ein Überblick und Vergleich mit deutschem

Mehr

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im Schadenfall dem Versicherer gegenüber richtig zu verhalten. 1. Pflichten und Rechte im Schadenfall 2. Besonderheiten

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Seminar 2016 Aquaristik Gartenteich Meerwasser Terraristik

Seminar 2016 Aquaristik Gartenteich Meerwasser Terraristik Aquaristik Seminar 2016 VDA/DGHT Weiterbildung Sachkunde 11 Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Fischen in der Verkaufsanlage Gartenteich Meerwasser Terraristik Seminar VDA/DGHT Weiterbildung Sachkunde 11

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Grundlagen Vertragsrecht

Grundlagen Vertragsrecht Grundlagen Vertragsrecht Verträge gestalten und leben 19. und 20. Januar 2009 Berlin Referenten: Manfred Arndt Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und Dr. Rolf Theißen Rechtsanwalt und Notar, Berlin Zielgruppe:

Mehr

Erbrecht am Mittelmeer Spektakuläre DGE-Tagung in Marseille 30./31. Oktober 2015

Erbrecht am Mittelmeer Spektakuläre DGE-Tagung in Marseille 30./31. Oktober 2015 Erbrecht am Mittelmeer Spektakuläre DGE-Tagung in Marseille 30./31. Oktober 2015 (10 Zeitstunden anrechenbar gemäß 15 FAO n. F.) im InterContinental Marseille - Hotel Dieu Das Tagungshotel InterContinental

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 189/11 BESCHLUSS vom 27. November 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitze n- de Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch,

Mehr

Das Unternehmens- Cockpit Die zehn wichtigsten Kennzahlen zum Strategie-Controlling

Das Unternehmens- Cockpit Die zehn wichtigsten Kennzahlen zum Strategie-Controlling Das Unternehmens- Cockpit Die zehn wichtigsten Kennzahlen zum Strategie-Controlling» Unternehmer-Seminar 10. April 2014 Münster Mit Prof. Dr. Arnold Weissman, Erfolgsstratege für Familienunternehmen »

Mehr

S08 Risikomanagement in

S08 Risikomanagement in S08 Risikomanagement in Reha-Kliniken Seminar Ort Dauer S08 IQMG, Berlin Termin 15.10.2015 Anmeldeschluss 24.09.2015 Seminarbeitrag zzgl.19 % MwSt. 1 Tag (10:00 18:00 Uhr) 320,00 230,00 (Mitglieder) Zielgruppe/Teilnehmer

Mehr

S12 Risikomanagement in

S12 Risikomanagement in S12 Risikomanagement in Reha-Kliniken Seminar Ort Dauer S12 IQMG, Berlin Termin 23.06.2014 Anmeldeschluss 02.06.2014 Seminarbeitrag zzgl.19 % MwSt. 1 Tag (10:00 18:00 Uhr) 320,00 230,00 (Mitglieder) Zielgruppe/Teilnehmer

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 51/2013 26.09.2013 Dö Noch Plätze frei: DAR-Seminare: Fortbildung im Verkehrsrecht: Neues Punktsystem Sehr geehrte Damen und Herren, in der Mitteilung

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Die Praxis der Auftragsvergabe nach dem neuen Vergaberecht im Verteidigungsund Sicherheitsbereich

Die Praxis der Auftragsvergabe nach dem neuen Vergaberecht im Verteidigungsund Sicherheitsbereich VERGABERECHT Die Praxis der Auftragsvergabe nach dem neuen Vergaberecht im Verteidigungsund Sicherheitsbereich 13. März 2014, Hamburg 18. September 2014, München Eine Veranstaltungsreihe des Praxisseminare

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel 24.10.2013

Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel 24.10.2013 Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel 24.10.2013 Dr. Iris Oberhauser Horsch Oberhauser Bayerstraße 3 80335 München 1 1. Überblick Grundlagen: klassische Gesamtschuldverhältnisse Voraussetzungen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Seminare im Öffentlichen Baurecht

Seminare im Öffentlichen Baurecht Seminare im Öffentlichen Baurecht Jahresübersicht 2016 Mecklenburg-Vorpommern Die Seminare sind als Fortbildungsveranstaltung von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Referent: Roland

Mehr

9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 21. bis 22. November 2014 Bochum

9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 21. bis 22. November 2014 Bochum FACHINSTITUT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT 9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht 21. bis 22. November 2014 Bochum Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer,

Mehr

Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung

Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) führt zum 1.1.2008 zu verschiedenen Änderungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So ist jetzt zum Beispiel

Mehr

13. KTQ -Refresher-Seminar

13. KTQ -Refresher-Seminar 13. KTQ -Refresher-Seminar Ort BDPK, Berlin Dauer 1 Tag Termin 27.09.2010 (10 bis 18 Uhr) Anmeldeschluss 06.09.2010 Seminarbeitrag 300,00 EUR zzgl. 19 % MwSt 230,00 EUR zzgl. 19 % MwSt (Mitglieder) Zielgruppen/Teilnehmer

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus 28.09.2012 0681/9 26 11-12 guckelmus@skgev.de

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus 28.09.2012 0681/9 26 11-12 guckelmus@skgev.de KBSG mbh - - Alle Verwaltungsdirektorinnen und Verwaltungsdirektoren Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus 28.09.2012 0681/9 26 11-12 guckelmus@skgev.de Seminar DRG-System

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung

Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung Bitte beachten Bevor SIe folgende Fragen beantworten, nehmen Sie bitte die beigefügte gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen

Mehr

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem

Mehr

Vergabe von Reinigungs- und Facility Management-Leistungen

Vergabe von Reinigungs- und Facility Management-Leistungen Vergaberecht Praxisseminar Vergabe von Reinigungs- und Facility Management-Leistungen 02. November 2012, Düsseldorf Eine Veranstaltungsreihe des Praxisseminare des Behörden Spiegel Die Nutzung neuer Lernwege

Mehr

Zentrum für Informationssicherheit

Zentrum für Informationssicherheit SEMINARE 2016 Zentrum für Informationssicherheit mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 14. 18. März 2016, Bonn 13. 17. Juni 2016, Stuttgart 14. 18. November 2016, Berlin Cyber Akademie (CAk) ist eine

Mehr

easyfilius Version 4.2.0

easyfilius Version 4.2.0 easyfilius Version 4.2.0 Seite 1 von 9 Inhalt 1.... 3 1.1. Voraussetzungen zum Erstellen einer Versicherung...3 1.2. 1.3. Versicherungsformular öffnen...4 Versicherungen abschließen...5 Seite 2 von 9 1.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Ihr Ansprechpartner Bettina van de Loo

Ihr Ansprechpartner Bettina van de Loo Ihr Ansprechpartner Etzestr. 34 22335 Hamburg Telefon +49(40) 50090604 Fax +49(40) 50090605 Mobil +49(173) 2402078 E-Mail vandeloo-hamburg@t-online.de Internet www.vandeloo.info Stimmungvolle Büro- und

Mehr

Wirtschaft und Wissenschaft im Dialog. Der Generationenwechsel im KMU eine grosse Herausforderung

Wirtschaft und Wissenschaft im Dialog. Der Generationenwechsel im KMU eine grosse Herausforderung EINE UNI FÜR ALLE Wirtschaft und Wissenschaft im Dialog Der Generationenwechsel im KMU eine grosse Herausforderung, Dienstag, 22. Mai 2012 Ein Partnerschaftsprojekt zwischen Firmen aus der Region und der

Mehr

Interne Unternehmenskommunikation Rollen, Strukturen, Prozesse, Strategien

Interne Unternehmenskommunikation Rollen, Strukturen, Prozesse, Strategien Ein Seminar von Schick + Partner Interne Unternehmenskommunikation Rollen, Strukturen, Prozesse, Strategien Wer heute in das Aufgabenfeld Interne Unternehmenskommunikation einsteigt, sollte seine Rolle

Mehr

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P.

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P. Musterlösung Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prüfung (Master) FS 2015 Proff. M. Kuhn und A.K. Schnyder Teil I (Bewertung: 50 %) Frage 1 Kann der im Berufsregister der FINMA registrierte ungebundene

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Rechte, Pflichten sowie Kündigung im Krankheitsfall

Rechte, Pflichten sowie Kündigung im Krankheitsfall Rechte, Pflichten sowie Kündigung im Krankheitsfall 13. und 14. September 2010 Koblenz Trainer: Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachanwalt für Arbeitsrecht und Trainer der PIW GmbH Zielgruppe: Führungskräfte,

Mehr

ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT

ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT Donnerstag, 29. November 2012 Kongresshaus Zürich (1059.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen

Mehr

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht 2015. Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht 2015. Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa MELCHERS SEMINARE Update Erbrecht 2015 Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa FREITAG 23. OKTOBER 2015 17.00 19.00 UHR HEIDELBERG IM BREITSPIEL 21 T HEM AT IK EIN THEMA

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung 1. Neue Formvorschriften 2. Pflichten beim Verkauf von Geschäftsanteilen 3. Vergütung von Überstunden Neue Formvorschriften für den Geschäftsverkehr In der Praxis bislang relativ unbeachtet hat der Gesetzgeber

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen VERGABERECHT Praxisseminar Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen Rechtssichere und praktikable Verfahrensgestaltungen 18. Januar 2013, Düsseldorf Eine Veranstaltungsreihe des Praxisseminare des Behörden

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten K. Memm Patientenverfügung Was ist das? PatVerf. Die Patientenverfügung Definition und Beispiel Für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2

Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 INWATEC Kunden-Seminar 2016 Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 Sehr geehrte Damen und Herren, nach

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Direktor des Instituts

Direktor des Instituts Einladung Der Vorsitzende des Vereins zur Förderung des Instituts und der Direktor des Instituts beehren sich, zu der am 15. November 2007 stattfindenden 36. Jahrestagung einzuladen. Dr. Ludger Diestelmeier

Mehr

Sicher einkaufen Trusted Shop Gütesiegel - Preiswerte Baustoffe online kaufen.

Sicher einkaufen Trusted Shop Gütesiegel - Preiswerte Baustoffe online kaufen. EU-Baustoffhandel - hier kaufen Sie sicher ein {backbutton} Ihre Sicherheit ist uns wichtig Die WIRBAU GmbH als Betreiber des Online-Portals "EU-Baustoffhandel" setzt eine zertifizierte Payment-Lösung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Interkulturelles Intensiv-Training China

Interkulturelles Intensiv-Training China Interkulturelles Intensiv-Training China Effektiv und konstruktiv zusammenarbeiten mit chinesischen Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kollegen Seminarablauf 08:45 Begrüßung und Vorstellung Trainer, Teilnehmer

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum

Mehr

W I S O : V e r s i c h e r u n g s b e r a t e r

W I S O : V e r s i c h e r u n g s b e r a t e r Vorwort Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Sie richtig versichert sind, ist relativ gering. Wahrscheinlicher ist dagegen Folgendes: Sie geben zu viel Geld für Versicherungen aus. Denn das ist, so schätzen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. businessworkshop.de Trainings für Designer Kombi-Vorteil: 10% Rabatt bei Buchung beider Seminartage. Zusatztermine aufgrund hoher Nachfrage! Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. 06. Dezember

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr