TAB 2007 (Stand: Januar 2012)
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- Irma Hofer
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1 Planungshilfen der Hanau Netz GmbH Ausgabe Januar 2014 Hanau Netz GmbH Leipzigerstrasse Hanau Telefon: (06181) /-420/-242 Telefax: (06181) Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2007 (Stand: Januar 2012) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet Hanau
2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich / Allgemeines Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (Anmeldung Strom) Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Fertigmeldung Strom) Plombenverschlüsse Netzanschluss (Hausanschluss) Hauptstromversorgung Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Ausführung von Zählerplätzen bis 63 A Messung von Betriebsströmen über 63 A (Wandleranlagen) Stromkreisverteiler Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Schaltbilder Zählerplätze für Gebäude mit einer Wohneinheit nach DIN Zählerplätze Mehrkundenanlage nach DIN Wohneinheit mit Wärmepumpe / Direktheizung Wohneinheit mit Speicherheizung Wandlermessung integriert im Zählerschrank Wandlermessung mit externen Messschrank péáíéoîçånq
3 1. Geltungsbereich / Allgemeines Die vorliegenden Ergänzenden Bestimmungen sollen die in der TAB 2007 (Bundeswortlaut) und VDE-AR-N enthaltenen Bestimmungen präzisieren, dem Vertragsinstallateurunternehmen (VIU) / Messstellenbetreiber die Planung erleichtern und Rückfragen beim Verteilernetzbetreiber (VNB), hier Hanau Netz GmbH minimieren. Diese Ergänzenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Hanau Netz GmbH. Grundsätzlich gelten die vom Verband der Netzbetreiber (VDN) herausgegebenen technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Bundeswortlaut) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und die VDE Anwendungsregeln (VDE-AR-N 4101, VDE-AR-N 4102, VDE-AR-N 4105) in der jeweils gültigen Fassung, die durch diese vorliegenden Ergänzenden Bestimmungen erweitert und präzisiert werden. 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (Anmeldung Strom) Jede Neuanlage, Erweiterung, Stilllegung und Änderung an elektrischen Anlagen sowie Baustromanschlüsse ist der Hanau Netz GmbH mit dem Vordruck Antrag auf Herstellung/Verstärkung des Netzanschlusses anzumelden. Bei Neuanlagen sind ein aktueller Grundstückslageplan mit maßstabsgerechten Gebäudegrundriss dem Anmeldeformular beizufügen. In dem Gebäudeplan sind die gewünschten Plätze für den Netzanschluss und den Schrank für Messeinrichtungen bzw. der Netzanschlussraum einzuzeichnen. Für die Ermittlung der Vorhalteleistung sind realistische Gleichzeitigkeitsfaktoren anzugeben. Anlagen und Geräte mit besonderen Betriebsweisen bzw. mit Netzrückwirkungen wie Eigenerzeugungsanlagen, Elektroheizungen und Wärmepumpen etc. sind separat aufzuführen. Die Anschlussmöglichkeit wird von der Hanau Netz GmbH geprüft. Der Stromanschluss sollte spätestens 4 6 Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung beantragt werden. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Fertigmeldung Strom) Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ist mit dem Vordruck Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Strom zu beantragen. Für jede Kundenanlage (Messeinrichtung) ist ein eigener Antrag erforderlich. Mit der "Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Strom bestätigt das VIU, dass er die Anlage nach den einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen, den TAB und diesen Erläuterungen errichtet und geprüft hat. Um eine termingerechte Inbetriebsetzung gewährleisten zu können, muss mindestens 5 Arbeitstage vor Inbetriebsetzung der Anlage die Anmeldung, einschließlich aller erforderlichen Planunterlagen, eingereicht werden. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrags sowie der Feststellung der Übereinstimmung der Angaben mit der Beschriftung des Zählerplatzes. Die Kundenanlage wird von der Hanau Netz GmbH bis zur Trennstelle nach der Messeinrichtung in Betrieb gesetzt. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt ausschließlich durch den Errichter. Bei Hausanschlüssen mit >100 A oder bei Anlagen mit Wandlermessung sind dem Antrag Aufbau- und 1-polige Schaltpläne beizulegen bzw. vor Ausführung mit der Hanau Netz GmbH abzustimmen. péáíépîçånq
4 Verweigerung der Inbetriebnahme: Werden Mängel an der elektrischen Anlage festgestellt, die eine Zählermontage/Inbetriebsetzung nicht ermöglichen, können die Mehraufwendungen, die der Hanau Netz GmbH dadurch entstehen, dem VIU in Rechnung gestellt werden. Zu den Mängeln zählen auch eine nicht ordnungsgemäße Zuordnung bzw. Beschriftung des Zählerplatzes und Nichteinhaltung von Terminabsprachen. 4. Plombenverschlüsse Die Plombenverschlüsse im Bereich des Hauptstromversorgungssystems werden durch die Hanau Netz GmbH angebracht oder entfernt. Die Plombenverschlüsse an der Messeinrichtung werden durch den Messstellenbetreiber angebracht oder entfernt. Durch die Hanau Netz GmbH erfolgt die Plombierung nur, wenn die Hanau Netz GmbH auch den Messstellenbetrieb übernimmt. Hat ein Elektroinstallateur an einer Anlage Plomben entfernt oder hat er eine fehlende Plombe festgestellt, so hat der Elektroinstallateur dies der Hanau Netz GmbH unverzüglich unter Angaben der Gründe mitzuteilen. 5. Netzanschluss (Hausanschluss) Netzform: Im Versorgungsgebiet der Hanau Netz GmbH wird ein TN-C-Netz am Hausanschluss zur Verfügung gestellt. Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400 V und liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC (VDE 0175). Hausanschluss: Eine Liegenschaft wird grundsätzlich nur über einen Netzanschluss versorgt. Ausnahmen sind nur aus technischen Gründen mit Zustimmung der Hanau Netz GmbH zulässig. Um im Falle einer Netzstörung schnell mit der Störungsbeseitigung beginnen zu können, ist eine jederzeit freie Zugänglichkeit zum Hausanschlusskasten unabdingbar. Daher ist bei Gebäuden mit bis zu 5 Anschlussnutzern eine Anordnung der Hausanschlusseinrichtungen außerhalb der Gebäude grundsätzlich notwendig. Hier kommen Außenwandeinbaukästen, Haus- und Zähleranschlusssäulen zum Einsatz. Bei mehr als 5 Anschlussnutzern eines Gebäudes ist wegen der zu erwartenden Anwesenheit mindestens eines Anschlussnutzers eine Anordnung des Hausanschlusskastens innerhalb des Gebäudes möglich. Befindet sich der Hausanschlusskasten in einem verschlossenen Hausanschluss- oder Zählerraum, so hat der Anschlussnehmer die freie Zugänglichkeit durch den Einbau eines Einsteckschlosses für die Aufnahme von zwei Schließzylinder zu gewährleisten. Es sind bauseits ein Schließzylinder der Hanau Netz GmbH und ein Schließzylinder der Hausschließanlage einzubauen. Aufgrund der besseren Zugänglichkeit wird jedoch auch bei größeren Anwesen die Anordnung außerhalb des Gebäudes bevorzugt. Entscheidet sich der Anschlussnehmer für einen Außenwandeinbaukasten, so wird ihm dieser zum Einbau in die Wand bereitgestellt. Die Entscheidung über abweichende Anschlusskonzepte obliegt der Hanau Netz GmbH. Bei nicht ständig zugänglichen Anlagen, wie z.b. Wochenendhäusern, wird der Hausanschluss zusammen mit der Messeinrichtung in einer von der Hanau Netz GmbH zugelassenen Zähleranschlusssäule untergebracht. péáíéqîçånq
5 Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden sind gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien zu errichten. Aus technischen Gründen kann der Hausanschluss als Sicherungsabgangsleiste in einem Kabelverteilerschrank oder in einer Transformatorenstation der Hanau Netz GmbH erfolgen. Hier wird der Antragsteller dann über ein privat zu verlegendes Kabel versorgt. Vor der Zähleranlage ist eine Trennmöglichkeit einzurichten. Beim Anschluss eines Gebäudes ist stets die kürzeste Entfernung (max. 20 m), rechtwinklig zur Versorgungsleitung Strom, vorzusehen. Kabeltrassen dürfen nicht überbaut (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohr) oder mit tief wurzelnden Pflanzen überpflanzt werden. Für Arbeiten wie z.b. Störungsbeseitigung müssen Kabeltrassen und der Hausanschlusskasten jederzeit frei zugänglich sein. Bei Errichtung eines QUADRO Hausanschlussschrankes ist vom Elektroinstallateur eine Rohrbegleitheizung für die Wasserversorgung einzubauen. Die Versorgung der Rohrbegleitheizung erfolgt aus der Stromkreisverteilung des Kunden. Ein Erdpotenzial für das Trägergerüst ist aus der Hausinstallation des Kunden zu entnehmen. 6. Hauptstromversorgung Hauptleitungen vom Hausanschlusskasten zum Zählerplatz sind grundsätzlich aus NYM- Drehstromleitungen oder NYY-Drehstromkabel auszuführen. Ab dem Hausanschlusskasten erfolgt eine 5-adrige Installation als TN-S System gemäß DIN- VDE mit PE- und N-Leiter. Die Verlegung der Hauptleitung und die Dimensionierung des Leiter- oder Kabelquerschnitts ist in Abhängigkeit der Strombelastbarkeit nach VDE 0298 Teil 4 und dem Spannungsfall nach TAB auszulegen. Der Mindestquerschnitt der Hauptleitung beträgt 5x16 mm² Cu. 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Für die Errichtung der Zählerplätze gelten die Vorgaben aus der VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. Bei Kundenanlagen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als kwh ist eine registrierende Leistungsmessung vorzusehen Ausführung von Zählerplätzen bis 63 A Unterer Anschlussraum: - Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist ein 5-poliges Sammelschienensystem 250 A, Kurzschlussfestigkeit 25 ka gemäß DIN einzubauen. - Vor jeder Messeinrichtung (Zähler) ist der Einbau einer selektiven Überstromschutzeinrichtung mittels SH-Schalter vorzusehen. Dieser muss plombierbar, sperrbar und laienbedienbar sein. Oberer Anschlussraum - Nach jedem Zähler ist ein 3-poliger Hauptschalter (mindestens 63 A Nennstrom, Kurzschlussfestigkeit > 10 ka) vorzusehen. Dieser muss sperrbar und laienbedienbar ausgeführt werden. - Der obere Anschlussraum ist für die Einführung der Datenleitung (siehe Kapitel 9) freizuhalten. péáíérîçånq
6 - In Zählerschränken mit gesteuerten Anlagen (z.b. Elektroheizung) und doppelstöckigen Zählerplätzen ist der obere Anschlussraum zweireihig auszuführen (300 mm). Ausführung Zählerplätze Um die Grundversorgung zu gewährleisten, sind die Zählerplätze mit einer Drei-Punkt- Befestigung auszuführen. Für das gefahrlose Montieren und Auswechseln von Zählern, ohne Unterbrechung der Versorgung, ist für jeden Zähler der Einbau vom Messstellenbetreiber zugelassene Zählersteckklemmen (63A/400V) mit Klemmen-/Plombierdeckel und Schieber erforderlich. Diese sind durch das VIU zu liefern, im Zählerschrank zu montieren und anzuschließen Messung von Betriebsströmen über 63 A (Wandleranlagen) Ist in der Kundenanlage ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von mehr als 63 A oder 40 kva zu erwarten, so ist eine Niederspannungs-Wandlermessung vorzusehen. Für die Planung und Ausführung von Wandlermesseinrichtungen sind hinsichtlich des Netzanschlusses folgende Punkte zu beachten: - Die Messeinrichtung kann in einem separaten Messfeldschrankschrank oder direkt im Zählerschrank untergebracht werden. - Vor Beginn der Installationsarbeiten sind eine Aufbauskizze der Verteilung (Anordnung der Betriebsmittel) und ein Stromlaufplan einzureichen. - Für jedes Einspeisekabel ist eine Trennvorrichtung in Form eines NH-Lasttrennschalters einzubauen. - Die Stromwandler (Sekundärstrom 5 A), die Messleitung für den Strompfad YSLY-JZ 7x4mm² und bei Bedarf der Messfeldschrank werden vom VNB ggf. Messstellenbetreiber bereitgestellt. Die Komponenten können nach vorheriger Anmeldung bei der Hanau Netz GmbH in der Leipziger Straße 17 in Hanau abgeholt werden. - Die Wandler sind trennbar in einem Feld, min Größe 450 mm, mit allseitiger Schottung und plombierbarer Klarsichtabdeckung einzubauen. - Für den Anschluss des Wandlerzählers ist eine Prüfklemme vorzusehen. Die Prüfklemme ist in einem plombierbaren mit Klarsichtabdeckung ausgerüsteten Anschlussraum direkt unterhalb der Zählertrageplatte zu montieren. Die Prüfklemme kann bei den Hanau Netz GmbH gegen Rechnung bezogen werden. Bei Einsatz eines Messfeldschranks sind die Prüfklemmen im Messfeldschrank vorhanden. - Der Spannungspfad ist im ungezählten Bereich vor den Wandlern abzugreifen. Der Spannungsabgriff ist durch Sammelschienenklemmen von Rittal Bestellnr.: SV oder gleichwertig zu realisieren. - Für die Spannungspfadabsicherung sind drei Sicherungsunterteile der Größe D01 mit Sicherungen 10 A einzubauen. - Die Spannungspfadverdrahtung ist mit einem Querschnitt von 2,5 mm² Cu auszuführen. Die Verbindungsleitungen zu den Überstromschutzeinrichtungen des Spannungspfades sind kurzschlussfest, mit dem eigensicheren Leitungstyp NSGAFÖU oder gleichwertig, auszuführen. - Die Messleitungen sind ungeschnitten und separat in einem geschlossenem Rohr oder Kabelkanal vom Messschrank zu den Wandlern zu verlegen. - Die angegebenen Letungsquerschnitte gelten nur bis zu einer einfachen Länge von 20 m. - Das Wandlerfeld mit ungezählter Energie ist plombierbar auszuführen. 8. Stromkreisverteiler Keine Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen der derzeit gültigen Fassung. péáíésîçånq
7 9. Steuerung und Datenübertragung Messanlage mit direkt messenden Zählern: Zählerplätze sind für eine Breitbandkommunikation vorzubereiten. Hierzu ist eine Datenleitung von mindestens Typ Cat. 7 im Raum für Zusatzanwendungen, unterhalb der Abdeckung anzuschließen. Im Falle von Mehrfamilienhäusern (Mehrfachzählerplätze) ist dies im Allgemeinstromfeld zu realisieren. Die Datenleitung ist berührungssicher anzuschließen und bis zum Anschlusspunkt Linientechnik (APL) zu führen. Die Datenleitung ist an beiden Enden dauerhaft zu kennzeichnen. Nähere Informationen sind der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 unter 4.7 zu entnehmen. Messanlage mit indirekt messenden Zählern: Bei Messwandleranlagen sorgt das VIU bauseitig für die Bereitstellung eines betriebsbereiten Telekommunikationsanschlusses (PSTN). Dieser ist über eine Datenleitung von mindestens Typ Cat. 7 zu realisieren. Die Datenleitung ist in den Messschrank zu legen, berührungssicher anzuschließen und bis zum Anschlusspunkt Linientechnik (APL) zu führen. Die Datenleitung ist an beiden Enden dauerhaft zu kennzeichnen. Die Freischaltung des Telekommunikationsanschlusses übernimmt der Anschlussnehmer, dem Messstellenbetreiber wird somit ein betriebsbereiter Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt. Die Telefonnummer ist vor Inbetriebnahme der Anlage dem Messstellenbetreiber mitzuteilen. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte Geräte zur Heizung und Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Vor der Errichtung/Installation einer Anlage mit Durchlauferhitzer, Elektroheizung oder Wärmepumpen ist die Zustimmung der Hanau Netz GmbH einzuholen. Für Geräte zur elektrischen Raumheizung bzw. Klimatisierung ist grundsätzlich eine Vorrichtung zur Fernsteuerung durch die Hanau Netz GmbH vorgesehen. Die Ladezeiten und Tarifschaltungen werden von der Hanau Netz GmbH festgelegt. Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Die Anschlussnutzung hat gemäß 16 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos φ 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt. Anderenfalls kann der NB den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen. Die zur Blindleistungskompensation einzubauenden Kondensatoranlagen sollen entweder abhängig vom cos phi gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet werden. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht erlaubt. Jede Blindstromkompensation ist mit Verdrosslung (mindestens p 7%) durchzuführen, damit Oberschwingungsspannungen begrenzt und unzulässige Rückwirkungen auf Tonfrequenzrundsteuerungen vermieden werden. Tonfrequenz-Rundsteueranlage Die Tonfrequenz im Versorgungsnetz der Hanau Netz GmbH beträgt 270 Hz. Kundenanlagen dürfen den Betrieb der Tonfrequenz-Rundsteueranlage nicht beeinträchtigen. 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen Vorübergehende Anschlüsse / Baustromanschlüsse werden prinzipiell nur für maximal 1 Jahr gewährt. Das Umsetzen von Zählern aus Baustellenverteilern in die Kundenanlage durch das VIU ist nicht gestattet. péáíétîçånq
8 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen Die Hanau Netz GmbH betreibt in seinem Netzgebiet das Niederspannungsnetz als TN-C- System. Die Auftrennung des PEN in PE und N erfolgt gem. DIN VDE 0100 Teil 444 im Hausanschlusskasten. Die Kundenanlage ist als TN-S-Netz zu betreiben. Potentialausgleichleitungen sind gemäß den DIN VDE Bestimmungen auszuführen. Der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene für den Schutzpotentialausgleich ist in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. Bei Zähleranschlusssäulen/-schränke ist eine normengerechte Erdungsanlage herzustellen. Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen kann die Potentialausgleichleitung zur Haupterdungsschiene an der ersten PE-Klemme im Gebäude angeschlossen werden. Überspannungsableiter im Vorzählerbereich Werden Überspannungsableiter im plombierten Bereich der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers eingesetzt, so sind die Voraussetzungen gemäß der VDN-Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 - Richtlinie für den Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Das zu den Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 gehörende technische Datenblatt, mit dem Bestätigungsvermerk der Einhaltung der oben genannten Richtlinie, ist rechtzeitig einzureichen. 13. Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sind in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 beschrieben. Diese Anwendungsregel ist in allen Punkten zu beachten. Die Errichtung und der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen ist der Hanau Netz GmbH mit dem Vordruck Datenblatt EEG mitzuteilen. Der Betrieb/Errichtung von Ersatzstromanlagen ist nach der aktuellen Ausgabe VDEW Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, auszuführen und der Hanau Netz GmbH mitzuteilen. péáíéuîçånq
9 14. Schaltbilder Zählerplätze für Gebäude mit einer Wohneinheit nach DIN péáíévîçånq
10 14.2. Zählerplätze Mehrkundenanlage nach DIN péáíénmîçånq
11 14.3. Wohneinheit mit Wärmepumpe / Direktheizung péáíénnîçånq
12 14.4. Wohneinheit mit Speicherheizung péáíénoîçånq
13 14.5. Wandlermessung integriert im Zählerschrank péáíénpîçånq
14 14.6. Wandlermessung mit externen Messschrank péáíénqîçånq
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