Bankbetriebliche Rahmenbedingungen
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- Petra Hofmeister
- vor 8 Jahren
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1 Seminar Bankbetriebliche Rahmenbedingungen im Studienschwerpunkt Investition, Finanzierung, Banken
2 Gliederung Im Rahmen des Moduls bankbetriebliche Rahmenbedingungen werden folgende Punkte berücksichtigt: Banken in Deutschland und Europa Kreditwesengesetz Liquidität der Kreditinstitute Geschäftsbereiche der Banken Übungen Literaturempfehlungen Seite 2
3 Banken in Deutschland und Europa Aus der gegenwärtigen Situation ergeben sich folgende Fragen für das Bankengewerbe: Wer ist der nächste Übernahmekandidat? Welche Veränderungen erfährt der Bankenmarkt in der nahen Zukunft? Welche neuen Bankenstrukturen werden entstehen? Wie sieht die Bank der Zukunft in Deutschland und Europa aus? Seite 3
4 Überblick über das Bankensystem in Deutschland Der Begriff B a n k e n änderte sich in der Vergangenheit aus folgenden Gründen: Stand der technischen Entwicklung Änderung der Aufgabenstellungen Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung mehr Wettbewerb Allfinanz-Unternehmen Seite 4
5 Überblick über das Bankensystem in Deutschland Die Zielsetzung der bankbetrieblichen Leistungserstellung kann aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre übernommen werden. Hierzu gehören... optimale Produktivität Wirtschaftlichkeit Rentabilität Liquidität Seite 5
6 Überblick über das Bankensystem in Deutschland Unter Berücksichtigung der aktuellen Tagespresse lassen sich für Banken folgende Problemfelder erkennen, die hohe Anforderungen an das Management stellen werden: Seite 6
7 Überblick über das Bankensystem in Deutschland Im Rahmen der Bearbeitung des Bankensystems in Deutschland sind folgende Begriffe zu berücksichtigen: Universalbank, Trennbank, Spezialbank Systematisierung der Universalbanken Rechtsform und Zielsetzung geographische Ausrichtung Seite 7
8 Überblick über das Bankensystem in Deutschland Seite 8
9 Entwicklung der Banken und Institutsgruppen Die Entwicklung der Banken und Institutsgruppen wird durch folgende Aspekte verdeutlicht: Zahl der Banken in Deutschland Konzentrationstendenzen Shareholde Value Geschäftsvolumen Marktführerschaft Eigenkapitalquote Seite 9
10 Geschäftsstruktur der Bankengruppen Vergleicht man die Aktiv- und Passivstruktur der einzelnen Bankengruppen, stellt man erhebliche Unterschiede fest, wenngleich ein gewisser Trend zur Angeleichung vorhanden ist. Die Unterschiede ergeben sich aus folgenden Gründen: Seite 10
11 Geschäftsstruktur der Bankengruppen Seite 11
12 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Geschäftsstruktur der Bankengruppen Seite 12
13 Geschäftsstruktur der Bankengruppen Aus dem Vergleich der Aktiv- und Passivstruktur der einzelnen Bankengruppen ergeben sich folgende Konsequenzen: Seite 13
14 Entwicklungen der Banken aus internationaler Sicht Im Rahmen der Entwicklung der Banken aus internationaler Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Bankensysteme Banken in der EU Banken im Euro-Währungsraum Konsolidierung aus EU-Ebene Schweizer Banken US-Bankensystem japanische Banken Seite 14
15 Entwicklungstendenzen im Bankwesen Die Entwicklungstendenzen im Bankwesen lassen sich wie folgt beschreiben: Nähe zum Kunden noch vorhanden? Kostenintensive Zweigstellen noch sinnvoll? Wettbewerb über den Preis? Neue Wettbewerber: Near- und Non-Banks Fahrzeugfinanzierung verloren hart umkämpfter Kreditkartenmarkt Direktbanken im Kommen Seite 15
16 Entwicklungstendenzen im Bankwesen Die Entwicklungstendenzen im Bankwesen lassen sich wie folgt beschreiben: Kunde im Mittelpunkt Nutzung der Informationstechnologie effizientere Organisation zwingend erforderlich neue Ideen sehr gefragt veränderte Marktbedingungen verändertes Kundenverhalten Seite 16
17 Entwicklungstendenzen im Bankwesen Seite 17
18 Entwicklungstendenzen im Bankwesen Seite 18
19 Entwicklungstendenzen im Bankwesen Die Entwicklungstendenzen im Bankwesen lassen sich wie folgt beschreiben: Konzentrationstendenzen in Deutschland Fusionen im Genossenschaftssektor Fusionen im Sparkassensektor Fusionen bei den Privatbanken weltweite Tendenzen zu Fusionen Seite 19
20 Kooperation im Bankgewerbe Der Trend zu leistungsfähigeren Bankunternehmen zeigt sich nicht nur in Konzentrationsbewegungen, sondern auch in den national und international festzustellenden Kooperationsbemühungen. Unter Kooperation versteht man... Seite 20
21 Universalbanksystem pro und contra Im Rahmen der Pro- und Contra-Diskussion des Universalbankensystems sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Macht der Banken Beteilungen an Nichtbanken Aufsichtsratsmandate von Bankvertretern Ausübung des Vollmachtsstimmrechts Seite 21
22 Universalbanksystem pro und contra Abschließend könnte man aus folgenden Gründen zum Ergebnis kommen, dass sich das Universalbankensystems bewährt hat: Seite 22
23 Bank Eine grundlegende Definition für den Begriff B a n k ist im Kreditwesengesetz (KWG) enthallten. Das KWG verwendet dabei anstelle des Begriffs Bank den Ausdruck Kreditinstitut. Laut 1 KWG sind Kreditinstitute Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben. Seite 23
24 Bank Daraus lassen sich folgende Grundvoraussetzungen für ein Kreditinstitut ableiten: bestehendes Unternehmen gewerbliche Ausübung Bankgeschäft(e) nach 1 KWG Seite 24
25 Bank Das Kreditwesengesetz differenziert zwischen... Kreditinstitute sonstige Kreditinstitute Finanzunternehmen Finanzdienstleiser Seite 25
26 Bankgeschäfte Unter dem Sammelbegriff Bankgeschäfte, deren Betreibung eine Unternehmen zum Kreditinstitut macht sind in 1 KWG folgende Geschäfte zusammengefasst: Wertpapiergeschäfte Kreditgeschäfte Zahlungsverkehrsgeschäfte sonstige Geschäfte Seite 26
27 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Bankgeschäfte Seite 27
28 Finanzdienstleistungsgeschäfte Zu den Finanzdienstleistungsgeschäften gehören unter anderem: Drittstaaten Einlagenvermittlung Finanztransfergeschäfte Sortengeschäfte Kreditkartenunternehmen Reisescheckunternehmen Seite 28
29 Finanzunternehmen Finanzunternehmen, die nur Finanzgeschäfte, aber keine Bankgeschäfte betreiben, unterliegen nicht dem KWG. Zu den Finanzunternehmen gehören zum Beispiel: Beteiligungsgesellschaften Factoringgesellschaften Leasinggesellschaften Seite 29
30 Finanzunternehmen Seite 30
31 Allfinanzgeschäft Mögliche Argumente für das Betreiben von Allfinanzgeschäften sind beispielsweise... sinkende Margen im Bankgeschäft Bank = Finanzsupermarkt Kombinationsmöglichkeiten von Bank- und Versicherungsprodukten etc. Seite 31
32 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Allfinanzgeschäft Seite 32
33 Allfinanzgeschäft Folgende Unternehmen unterliegen von einigen Ausnahmen abgesehen nicht den Vorschriften des KWG. Hierzu gehören... Versicherungsunternehmen Sozialversicherungsträger Pfandleiher Unternehmensbeteiligungsgesellschaften Kreditanstalt für Wiederaufbau Seite 33
34 verbotene Geschäfte Das Verbot in 3 KWG zielt in folgende verschiedene Richtungen: Werksparkassen Zwecksparunternehmen Missbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Seite 34
35 Grundprobleme der Bankenaufsicht Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften des Kreditwesengesetztes und damit der Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Seite 35
36 Grundprobleme der Bankenaufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde am gegründet. In ihr wurden die Funktionen der drei früheren Finanzaufsichtbehörden zusammengeführt: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) Seite 36
37 Grundprobleme der Bankenaufsicht Aus dieser Zusammenführung resultieren diverse Vorteile. Eine zentrale Allfinanzaufsicht... gewährleistet eine hochqualifizierte marktnahe Überwachung, vermeidet Doppelarbeit, schafft Synergieeffekte, ermöglicht effiziente und einheitliche Entscheidungen, stärkt das Aufsichtsziel Verbraucherschutz und stellt eine bessere Vertretung auf internationaler Ebene dar. Seite 37
38 Grundprobleme der Bankenaufsicht Seite 38
39 Aufgaben der Bankenaufsicht Zu den Aufgaben der Bankenaufsicht gehören... die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften. die laufende Überwachung der Tätigkeit der Banken anhand von Anzeigen, Monatausweisen, Jahresabschlüssen, Prüfungsberichten, etc. die Überwachung, ob die Kreditinstitute über ausreichende Eigenmittel verfügen und sie liquide Mittel in ausreichender Höhe vorhalten. Seite 39
40 Aufgaben der Bankenaufsicht Die Bankenaufsicht greift gegebenenfalls in die Geschäftsführung ein, wie es die folgenden Ausführungen zeigen: Verlangen auf Abberufung eines Geschäftsführers ( 36 KWG) Verbot von Gewinnausschüttungen und Kreditverbot ( 45 KWG) einstweilige (vorübergehende) Maßnahmen ( 46, 46a KWG) Zwangsmittel ( 50 KWG) Verhängung von Geldbußen ( 56 ff. KWG) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( 46b KWG) Seite 40
41 laufende Bankenaufsicht Seite 41
42 Aufgaben der Bankenaufsicht Zu den wesentlichen Informationsquellen der Bankenaufsicht gehören eine Vielzahl von Anzeigen, zu denn die Banken gemäß 24 KWG verpflichtet sind. Dies sind im Wesentlichen: Bestellung und Ausscheiden eines Geschäftsleiters Aufsichts- und Verwaltungsmandate von Geschäftsleitern bei anderen Unternehmen Übernahmen und Aufgabe einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens sowie Veränderung der Höhe der Beteiligung Seite 42
43 Aufgaben der Bankenaufsicht Zu den wesentlichen Informationsquellen der Bankenaufsicht gehören eine Vielzahl von Anzeigen, zu denn die Banken gemäß 24 KWG verpflichtet sind. Dies sind im Wesentlichen: Änderung der Rechtsform und der Firma Verlust in Höhe von mindestens 25% des haftenden Eigenkapitals Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes Errichtung, Verlegung oder Schließung von Zweigstellen im Inland und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Aufnahme und Beendigung von Finanzdienstleistungen ohne Zweigstellen Seite 43
44 Aufgaben der Bankenaufsicht Zu den wesentlichen Informationsquellen der Bankenaufsicht gehören eine Vielzahl von Anzeigen, zu denn die Banken gemäß 24 KWG verpflichtet sind. Dies sind im Wesentlichen: Absicht einer Fusion mit einem anderem Unternehmen Aufnahme und Einstellung von anderen Bank- und Finanzdienstleistungsgesellschaften Beteiligung von mindestens 10% am meldenden Institut, Überoder Unterschreiten weiterer Beteiligungsschwellen, dazu jährlich alle Personen und Unternehmen, die an dem Institut mindestens 10% beteiligt sind Seite 44
45 Aufgaben der Bankenaufsicht Zu den wesentlichen Informationsquellen der Bankenaufsicht gehören eine Vielzahl von Anzeigen, zu denn die Banken gemäß 24 KWG verpflichtet sind. Dies sind im Wesentlichen: Absinken des Eigenkapitals unter die Mindestanforderungen zur Gründung einer Bank Einstellung des Geschäftsbetriebs Seite 45
46 Wertpapieraufsicht Die Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapier und die Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHHG) stehen im Vordergrund der Wertpapieraufsicht. Ihre wesentliche Aufgaben sind: Aufspüren und Verfolgen von verbotenen Insidergeschäften Überwachung der Einhaltung von Offenlegungspflichten Einhaltung der Verhaltensregeln Kontrolle der Unternehmensübernahmen Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute Seite 46
47 Organisationsstrukturen der BaFin Die drei Aufsichtsstellen des BAFin werden durch die so genannten Querschnittsabteilungen ergänzt. Dadurch soll gewährleiste werden, dass ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen sektorspezifischen Besonderheiten und den sektorübergreifenden Aspekten der Aufsicht besteht. sektorübergreifende Finanzmarktfragen, Finanzkonglomerate und Internationales Anleger- und Verbraucherschutz / Rechtsfragen Verfolgung unerlaubter Finanzgeschäfte und Geldwäschegeschäfte Seite 47
48 Gründung von Kreditinstituten Wer Bankgeschäfte in dem in 1 Abs. 1 KWG bezeichneten Umfang betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftliche Erlaubnis der BAFin gemäß 32 KWG. Folgende Voraussetzungen fordert das Gesetz nach 33 KWG: die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel Zuverlässigkeit der Inhaber bzw. Geschäftsleiter sowie der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung mindestens zwei nicht nur ehrenamtlich tätige Geschäftsleiter fachliche Eignung des Personals Informationen über die Inhaber bedeutender Beteiligungen Beifügung eines Geschäftsplans mit ausreichenden Angaben / Unterlagen Seite 48
49 Gründung von Kreditinstituten Über die finanziellen Anforderungen hinaus sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankzulassung zu erfüllen: Zuverlässigkeit fachliche Eignung Mindestzahl von Geschäftsleitern Hauptverwaltung im Inland Schaffung der notwendigen organisatorischen Vorkehrungen Ermöglichung einer wirksamen Bankenaufsicht Geschäftsplan Erlaubnis drittstaatlicher Aufsichtsbehörden Seite 49
50 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Rechtsform von Kreditinstituten Kreditinstitute werden von Unternehmen betrieben, für deren rechtliche Gestaltung unterschiedliche Möglichkeiten gegeben sind. Seite 50
51 Eigenmittel von Kreditinstituten Seite 51
52 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Eigenmittel von Kreditinstituten Seite 52
53 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Eigenmittel von Kreditinstituten Ergänzungskapital ist Eigenkapital minderer Qualität. Es ist entweder nicht ohne weiteres zu realisieren, wenn man an stille Reserven denkt, oder rechtlich Fremdkapital bzw. nur als Garantie der Gesellschafter (Haftsummenzuschlag) vorhanden. Seite 53
54 Ermittlung des haftenden Eigenkapitals Seite 54
55 Bestandteile der Eigenmittelbasis Seite 55
56 Risikobegrenzungsfunktion des Eigenkapitals Bekanntlich hat das haftende Eigenkapital neben der Geschäftsbegrenzungsfunktion u.a. auch die Risikobegrenzungsfunktion. Hierbei sind folgende Marktrisiken zu berücksichtigen: Seite 56
57 Risikogewichtung im Grundsatz I KWG Inzwischen haben sich die Finanzmärkte mit ihren vielfältigen Innovationen weiterentwickelt. Dabei zeigen sich zunehmend die Unzulänglichkeiten der Systematik des Grundsatzes I. Dies gilt insbesondere für die Risikogewichtung der risikotragenden Positionen. Seite 57
58 Basel II Seite 58
59 Ziele von Basel II Die neue Eigenkapitalvereinbarung von Basel II verfolgt folgende Ziele: angemesseneres Verhältnis des Eigenkapitals zum tatsächlichen Risikoprofil der Bank Abdeckung aller wesentlichen Risiken des Bankensektors theoretische Fundierung und Operationalität der Regeln Einbeziehung von Anreizen für ein seriöses und umsichtiges Risikomanagement der Kreditinstitute Flexibilität Seite 59
60 Erfassung des Kreditrisikos mithilfe von Ratings Die wesentlichste Neuerung von Basel II ist die differenzierte Erfassung der Risikoaktiva nach Bonität der Kreditnehmer. Der bisher praktizierte pauschale Ansatz mit seinen wenigen Risikoklassifizierungen wird durch eine ratingabhängige Gewichtung ersetzt. Ziel ist, dass Kredite an Kreditnehmer mit einem guten Rating mit einer Gewichtung von weniger als 100%, bei schlechtem Rating dagegen zu 100% oder mehr in die Risikoaktiva eingehen. Seite 60
61 Entwicklung eines bankinternen Ratingsystems Seite 61
62 Ratingsansätze von Basel II Basel II sieht folgende Ratingansätze vor: Beim Standardansatz werden nur externe Ratings akzeptiert und alle nicht geratete Kredite gehen wie bisher mit einem Risikogewicht von 100% in den Grundsatz ein. Beim internen Ratingansatz (IRB-Ansatz) erfolgt eine stärkere Differenzierung. Seite 62
63 Standardansatz Der Standardansatz basiert auf den bisherigen gültigen Vorschriften. Die anzusetzenden risikogewichteten Aktiva ergeben sich weiterhin als Produkt von ausstehenden Kreditbetrag und Risikogewicht. Seite 63
64 Kernpunkte des Standardansatzes Wesentliche Kernpunkte des Standardansatzes sind: Welche Ratingagenturen akzeptiert werden, bestimmt die nationale Bankenaufsicht. Bei den Forderung an Staaten hängt das Risikogewicht nicht mehr von der OECD-Angehörigkeit ab, sondern vom Rating. Unernehmen, die extern geratet sind, erhalten das Risikogewicht, ihrer Ratingeinstufung. In die neu eingeführte 150%-Gewichtung fallen Unternehmen mit entsprechend schlechtem Rating und Unternehmen, bei denen es zu Zahlungsstörungen gekommen ist. Realkredite erhalten nach wie vor ein Risikogewicht von 50%, das gilt auch unter bestimmten Umständen für gewerbliche Realkredite. Seite 64
65 IRB - Ansatz Grundgedanke des internen Rating-Ansatzes (IRB-Ansatz) ist, dass Banken zur Berechnung der Risikogewichte ihre eigenen Ratingsysteme und damit selbst geschätzte Risikokomponenten verwenden können. Hierbei sind einzubeziehen... Firmenkunden Privatkunden Staaten Banken Projektfinanzierungen Beteiligungen Seite 65
66 IRB - Ansatz Für die Kapitaluntersetzung sind vier Parameter maßgeblich: Seite 66
67 Ausfallraten bei Unternehmensdarlehen Seite 67
68 Benchmarking-Risikogewicht Beim Benchmarking-Risikogewicht erfolgt eine Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten zu Risikogewichten. Bei einem LGD-Ansatz von 45% und einer Restlaufzeit von 2,5 Jahren ergeben sich folgende Risikogewichte: Seite 68
69 Grundsatz I Belastungen Dieses führt zu folgender Eigenkapitalunterlegung nach Grundsatz i: Seite 69
70 Berücksichtigung des operativen Risikos Beim Standardansatz wird auf der Grundlage eines Indikators je Geschäftsfeld und eines vorgegebenen Kapitalfaktors (Beta) das potenzielle Risiko abgeschätzt. Dieser Ansatz ist zwar genauer als der basisindikatoransatz, jedoch bleiben auch hier die institutsspezifischen Verlustdaten unberücksichtigt. Seite 70
71 Qualitative Überwachung durch die Bankenaufsicht Die zweite Säule des neuen Baselers Rahmenwerks soll sicherstellen, dass jede Bank solide interne Verfahren implementiert, mit denen die Angemessenheit ihres Eigenkapitals durch eine gründliche Bewertung der Risiken sowie die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Risikoarten beurteilt werden kann. Damit soll der Dialog zwischen Banken und Bankenaufsicht gefördert werden. Außerdem müssen die internen Ratingverfahren der Banken daraufhin geprüft werden, ob sie den Anforderungen von Basel II fortlaufend genügen. Seite 71
72 Grundsätze der aufsichtsrechtlichen Überprüfung Nach Grundsatz 1 sollen Banken ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitals aufweisen. Nach Grundsatz 2 sollen Aufsichtsinstanzen die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten; Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollen angemessene aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind. Seite 72
73 Grundsätze der aufsichtsrechtlichen Überprüfung Nach Grundsatz 3 sollen Aufsichtsinstanzen von Banken erwarten, dass sie eine höhere Eigenkapitalausstattung als das aufsichtsrechtlich geforderte Mindesteigenkapitalvorhalten, und die Aufsichtsinstanzen sollen die Möglichkeit haben, von den Banken eine höhere Mindestkapitalausstattung zu fordern. Nach Grundsatz 4 sollen Aufsichtsinstanzen frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte Mindestausstattung fällt die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie sollen schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt wird. Seite 73
74 Offenlegungsanforderungen Die dritte Säule von Basel II trägt die Bezeichnung Marktdisziplin, lässt sich aber treffender mit Offenlegungsvorschriften beschreiben. Die zu veröffentlichenden Information sind wie folgt unterteilt: Anwendungsbereich der Eigenkapitalvorschriften Angaben zur Eigenkapitalstruktur Angaben zu angewandten Rechnungslegungsgrundsätze Angaben zur angemessenen Eigenkapitalausstattung Angaben zur Grundsatz-I-Berechnung Seite 74
75 Offenlegungsanforderungen Zur Verdeutlichung, wie weit die Offenlegungspflicht zukünftig geht, kann dem folgenden Beispiel entnommen werden. Seite 75
76 Kritik zu Basel II Zusammenfassend bezieht sich die Kritik zu Basel II u.a. auf folgende Problemkreise: Reduzierung der Benchmark-Risikogewichte beim IRB-Ansatz notwendig: In die Kapitalanforderungen von Basel II gehen erwartete und unerwartete Kreditrisiken ein. Erwartete Risiken werden aber bereits über Standard-Risikokosten von den Banken in den Kreditpreis einkalkuliert und von den Kreditnehmern bezahlt. Muss die Bank dafür nochmals Eigenkapital vorhalten, so erfolgt eine Doppelbelastung für den Kreditnehmer, die zu einer unerwünschten Verteuerung der Kredite führt. Seite 76
77 Kritik zu Basel II Zusammenfassend bezieht sich die Kritik zu Basel II u.a. auf folgende Problemkreise: Es sind weitere Kapitalerleichterungen durch stärkere Berücksichtigung der Granularität erforderlich, um eine zu starke Belastung des Mittelstandes durch höhere Kreditkosten zu vermeiden. Die Rücknahme der überhöhten Belastungen bei längeren Kreditlaufzeiten ist notwendig. Die Vorschläge aus Basel führen zu Eigenkapitalzuschlägen von bis zu 600% gegenüber einem entsprechenden Einjahreskredit. Seite 77
78 Kritik zu Basel II Zusammenfassend bezieht sich die Kritik zu Basel II u.a. auf folgende Problemkreise: Die Berücksichtigung weiterer Sicherheiten ist erforderlich, zum Beispiel von Sicherungsübereignungen oder Zessionen. Eine weniger starke Belastung des Beteiligungsbesitzes der Banken ist notwendig. Dessen Buchwert im Extremfall vom haftenden Eigenkapital abzuziehen ist. Die Offenhaltung der Kapitalanforderungen für operationale Risiken ist erforderlich, bis gesicherte Daten über die Auswirkung der Neuregelung im Kreditrisikobereich vorliegen, um eine angemessene Mehrbelastung für Banken zu vermeiden. Seite 78
79 Eigenmittelausstattung Gemäß 1 KWG muss eine Institutsgruppe über angemessenes eigenkapital verfügen. In diesem Zusammenhang sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Verhinderung des Aufbaus von Kreditpyramiden Konsolidierungspflichten der Institute Eigenmittel der Gruppe Anwendung des Vollkonsolidierungsverfahrens Anwendung des Quotenkonsolidierungsverfahrens Seite 79
80 Begrenzung von Nichtbankenbeteiligungen Aus folgenden Gründen ist es nachvollziehbar, warum eine Begrenzung von Nichtbankenbeteiligung zwingend erforderlich ist: Macht der Banken Begrenzungsnormen Überschreitungspotentiale Seite 80
81 Bildung von Eigenkapital Wenn eine Bank aufgrund einer hohen Auslastung des Grundsatzes I zusätzliche Eigenmittel benötigt, stellt sich zunächst die Frage nach der Art der erforderlichen Eigenmittel. In diesem Zusammenhang sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ursachen des Kapitalbedarfs Erhöhung des Kernkapitals Erhöhung des Ergänzungskapitals Formen der Kapitalerhöhung Seite 81
82 Funktionen des Eigenkapitals Neben den bereits dargestellten Finanzierungsfunktionen des Eigenkapitals sind abschließend folgende weitere Eigenkapitalfunktionen zu nennen: Begrenzungsfunktion Errichtungsfunktion Garantiefunktion Verlustausgleich Gewinnverteilungsbasis Vertrauensbasis Haftungsfunktion Seite 82
83 KWG und Gläubigerschutz Die Kreditbestimmungen es KWG stehen unter dem Leitgedanken des Gläubigerschutzes. Unter diesem Aspekt sind die einschränkenden Vorschriften für das Kreditgeschäft zu sehen, bei dem eine Bank bekanntlich die meisten und größten Risiken eingeht. Hohe Kreditverluste können die Existenz einer Bank in Frage stellen, wie mehrere Fälle in der Vergangenheit diese gezeigt haben. Deshalb dienen die Beschränkungen der Aktivseite der Sicherung der Passivseite. Seite 83
84 KWG und Gläubigerschutz Im Kreditgeschäft können Gefahren liegen, die über das übliche Kreditrisiko hinausgehen. Hierzu gehören: Großkredite Großkreditgewährung gemeinsam mit einer Tochtergesellschaft an einen Kreditnehmer ( 13b KWG) Kredite an nahestehenden Personen oder Unternehmen Kredite mehrerer Institute jeweils über 1,5 Mio Euro Kredite, ohne dass sich die Bank hinreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers beschafft hat. Gewährung von Krediten an mehrere, miteinander durch Mehrheitsbesitz verbundene Unternehmen durch ein Kreditinstitut. Seite 84
85 Einlagensicherung Seite 85
86 Liquidität der Kreditinstitute Auf die Eigenschaft des Wirtschaftssubjekt, also des Kreditinstituts bezogen, bedeutet Liquidität die Fähigkeit, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Unter Liquiditätspolitik sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der dauerhaften Sicherung der Zahlungsfähigkeit dienen. Seite 86
87 Liquidität der Kreditinstitute Zu den klassischen Ansätzen der Lösung des Liquiditätsproblems gehören... goldene Bankregel Bodensatztheorie Seite 87
88 Liquidität der Kreditinstitute Im Grundsatz II sind vier Laufzeitbänder vorgesehen, wie es die folgende Abbildung zeigt. Hier Abb. S S. 3 Seite 88
89 Liquidität der Kreditinstitute Zu den Zahlungsmitteln im ersten Laufzeitband gehören... Seite 89
90 Liquidität der Kreditinstitute Zu den Zahlungsverpflich tungen im ersten Laufzeitband gehören... Seite 90
91 Geschäftsbereiche der Banken Traditionell war eine Bank nach Geschäftssparten strukturiert. Diese Organisationsstruktur hat sich in den letzten Jahren stark verändert zugunsten einer kundenorientierten Struktur mit einer Einteilung in verschiedenen Unternehmensbereiche. Seite 91
92 Geschäftsbereiche der Banken Schwerpunkte des Privatkundengeschäfts sind heute beispielsweise... Seite 92
93 Geschäftsbereiche der Banken Schwerpunkte des Firmenkundengeschäfts sind heute beispielsweise... Seite 93
94 Eigengeschäfte der Banken Banken betreiben bekanntlich Eigengeschäfte. Diese lassen sich wie folgt systematisieren: Seite 94
95 Eigengeschäfte der Banken Die Derivate lassen sich wie folgt präzisieren: Seite 95
96 Geschäfte mit der Zentralbank Im Rahmen der Geschäft mit der Zentralbank spielen folgende Geldmengenbegriffe eine Rolle: Seite 96
97 Geldpolitische Instrumente Zu den geldpolitischen Instrumente des Eurosystems gehören... Seite 97
98 Geldpolitische Instrumente Gemäß Artikel 18.1 der Satzung des ESZB müssen für alle liquiditätszuführenden Operationen des Euroystems ausreichende Sicherheiten gestellt werden. Bei den nicht marktfähigen Sicherheiten handelt es sich um Handelswechsel und Kreditforderungen. Seite 98
99 Geldpolitische Instrumente Offenmarktgeschäfte und ständige Fazilitäten lassen sich wie folgt charakterisieren: Seite 99
BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de
Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva
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