Richtlinien für EBC*L ProjektleiterInnen

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1 Richtlinien für EBC*L ProjektleiterInnen Stand

2 Sehr geehrte EBC*L Projektleiterin, sehr geehrter EBC*L Projektleiter! Als verantwortliche/r EBC*L ProjektleiterIn tragen Sie eine wesentliche Rolle für die Einhaltung der international gültigen Richtlinien im EBC*L Prüfungsablauf. Sie sind die Schnittstelle zwischen dem Prüfungszentrum und der EBC*L Repräsentanz und verantwortlich für einen reibungslosen Ablauf der EBC*L Prüfung die Übermittlung der erforderlichen Daten an die Repräsentanz die Bekanntgabe der Ergebnisse an die PrüfungskandidatInnen Zudem sind Sie für alle Abrechnungsfragen zwischen Ihrem EBC*L Prüfungszentrum und der EBC*L Repräsentanz verantwortlich. Mit der Einführung der EBC*L Stufe B gehen 2007 einige allgemeine Änderungen und Neuerungen im organisatorischen Ablauf einher, die in diesem Dokument beinhaltet sind. Bitte beachten Sie auch sämtliche Informationen, die in den Allgemeinen Prüfungsrichtlinien Richtlinien für EBC*L Aufsichtspersonen Gebührenregelungen betreffend des organisatorischen Ablaufs angeführt sind. Weitere Informationen zur EBC*L Stufe B werden im folgenden Dokument behandelt: EBC*L Stufe B Partnerinformation Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! MMag. Victor Mihalic Leiter der EBC*L Repräsentanz Österreich CEO EBC*L International Mag. (FH) Elisabeth Punzhuber Operative Leitung EBC*L Österreich Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

3 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES Verantwortlichkeiten der ProjektleiterInnen (Überblick) Schulungen/Upgrades für Stufe B Service Seite GEBÜHREN ORGANISATORISCHES Bestellung und Verrechnung von Prüfungsbögen Prüfungsbögen Gültigkeit Kennzeichnung Prüfungsorganisation Prüfungsdurchführung Unterlagen Prüfungsdurchgänge Änderung Richtlinien für Aufsichtspersonen Beurteilung Allgemeine Regelung Organisatorischer Ablauf (bei zentraler Beurteilung) Organisatorischer Ablauf für Bildungsinstitute mit dezentraler Beurteilung (Stufe A-Prüfung) Zertifikatsausstellung Ablauf-Diagramm BEEINSPRUCHUNG NEGATIVES PRÜFUNGSERGEBNIS NEUERUNGEN EBC*L LERNZIELKATALOG STUFE A Neuer Lernzielkatalog für Stufe A, gültig ab Gültigkeit bisherige EBC*L Prüfungsbögen Stufe A EBC*L Prüfung Stufe A auf Englisch QUALITÄTSSICHERUNG Audits Kriterien für Prüfungsaudits: VERSTÖßE GEGEN DIE RICHTLINIEN - FOLGEN ANHANG: VERTRAGSZUSATZ:...20 Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

4 1. Allgemeines 1.1. Verantwortlichkeiten der ProjektleiterInnen (Überblick) Der Projektleiter informiert die TeilnehmerInnen über alle zum Zertifizierungsverfahren notwendigen Punkte. Dazu zählen die Ziele und Inhalte des EBC*L, das Prüfungsprozedere und die Gebühren. Diese sind in den allgemeinen Prüfungsrichtlinien enthalten und sollen den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden. Der Projektleiter meldet die Prüfungstermine bei der EBC*L Repräsentanz an und sorgt für die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten an der Bildungseinrichtung. Der Projektleiter gewährleistet, dass Auditoren der EBC*L Repräsentanz die Prüfungen auditieren können und Zutritt zur Bildungseinrichtung bekommen Schulungen/Upgrades für Stufe B Mit der Einführung der EBC*L Stufe B gehen 2007 einige Änderungen und Neuerungen im organisatorischen Ablauf einher, welche ein Upgrade der EBC*L Projektleiter-Zertifizierung in einem Stufe B ProjejektleiterInnen Workshop notwendig machen. Die Teilnahme von mindestens zwei Personen (EBC*L ProjektleiterIn oder -stellvertreterin, Aufsichtsperson) pro Prüfungszentrum ist verpflichtend. Im 2. Quartal werden die ersten Stufe B Aufsichtpersonen Workshops für bestehende Aufsichtspersonen angeboten (die genauen Termine finden Sie unter Link: Aktuelles/Veranstaltungen). Jede Aufsichtsperson, die an diesem Upgrade teilnimmt, verfügt über die Berechtigung zur Prüfungsaufsicht für Stufe B. Hinweis hierzu: Personen, die am Stufe B Projektleiter Workshop teilnehmen, und bereits die Stufe A Prüfungsaufsichtsqualifikation haben, erhalten dadurch auch automatisch den Upgrade zur Stufe B Prüfungsaufsicht Service Seite In weiterer Folge wird des öfteren auf den PZ-Servicebereich verwiesen. Dies ist ein Online-Service-Bereich für ProjektleiterInnen zur Standardisierung der Meldung von Prüfungsterminen, Bestellung von Prüfungsbögen, etc. Die Nutzung des PZ-Servicebereiches garantiert einen einfacheren und rascheren Ablauf. Die Service Seite finden Sie im Internet auf der EBC*L Startseite unter: --> rechts runterscrollen zum Link: Log-in Benutzername: Paßwort: ebcl service Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

5 2. Gebühren Da es sich um einen internen Link für EBC*L ProjektleiterInnen handelt, bitten wir um dementsprechend vertrauliche Behandlung! Die aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen. In weiterer Folge wird nur auf die Neuregelung der Jahresgebühr eingegangen. Diese ersetzt die bislang geltende Mindestabnahmeregelung der Prüfungsbögen. Jahresgebühr Am Anfang eines Jahres wird automatisch eine Jahresgebühr laut Gebührenordnung (im Jahr 2007: Euro 2.000,-) eingehoben. In diesem jährlichen Mitgliedsbeitrag ist enthalten: Eine entsprechende Anzahl an EBC*L Prüfungen, die gemäß geltender Gebührenordnung während des Jahres abgebucht werden können. Möglichkeit, sich als offiziell akkreditiertes EBC*L Prüfungszentrum in der Öffentlichkeit zu präsentieren und auch an öffentlichen Ausschreibungen (zb des AMS) teilzunehmen. Die Nutzung der Marke EBC*L und des EBC*L Logos zur Bewerbung von EBC*L Vorbereitungskursen und Prüfungen. Präsentation auf der EBC*L Homepage, als Teil eines nationalen und internationalen Prüfungszentren-Netzwerkes (bestehend aus renommierten Hochschulen und Bildungsinstituten). EBC*L Druckunterlagen wie Folder (max. 500 St.) und Plakate (max. 3 Stück) können von der EBC*L Repräsentanz kostenlos angefordert werden. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

6 3. Organisatorisches 3.1 Bestellung und Verrechnung von Prüfungsbögen Die Bestellung der Prüfungsbögen erfolgt über die EBC*L Service Seite (PZ-Servicebereich). 3.2 Prüfungsbögen Gültigkeit Die so genannten Kontingent-Prüfungsbögen jene EBC*L Prüfungsbögen, die im Rahmen der Jahresgebühr von 2.000,- abgebucht werden - sind für das Kalenderjahr gültig. Werden diese nicht verbraucht, sind sie am Jahresende an die EBC*L Repräsentanz zurückzusenden. Darüber hinaus bestellte Prüfungsbögen behalten ihre Gültigkeit Kennzeichnung Die Prüfungsbögen werden am EBC*L Klebesiegel mit folgenden Informationen gekennzeichnet: Jahreszahl = zb 07 für das Jahr 2007 Stufe A = A, Stufe B: Teilprüfung 1 = B1, Teilprüfung 2 = B2 evtl. Zusatz: Jahreskontingent = JK 3.3 Prüfungsorganisation Prüfungstermine sind spätestens 2 Wochen vor der Prüfung der Repräsentanz zu melden (im PZ-Servicebereich). Es muss vom/von der ProjektleiterIn im Vorfeld sichergestellt werden, dass alle KandidatInnen, die zur Stufe B Prüfung antreten wollen, über ein Stufe A Zertifikat verfügen. Dem/der ProjektleiterIn muss die Stufe A Zertifizierung mittels Vorlage des Original EBC*L Zertifikats oder einer Kopie dessen bzw. durch Angabe der Stufe-A-Zertifikatsnummer nachgewiesen werden (ausgewiesen am EBC*L Zertifikat Stufe A im roten Balken unten). WICHTIGER HINWEIS: Abgelegte Stufe B Prüfungen von KandidatInnen, die über kein Stufe A Zertifikat verfügen, sind ungültig! Es ist darauf zu achten, dass stets ausreichend Prüfungsbögen zur Verfügung stehen. Anforderung im PZ-Service-Bereich. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

7 Es ist sicher zu stellen, dass eine zertifizierte EBC*L Aufsichtsperson für die Prüfung zur Verfügung steht. Dabei ist das 4-Augen-Prinzip zu beachten: Die Prüfung darf nicht von Personen beaufsichtigt werden, die im Vorfeld die KandidatInnen fachlich vorbereitet haben (als TrainerIn). Letztere dürfen auch nicht während der Prüfung im Prüfungsraum anwesend sein. Eine Aufsichtsperson darf maximal 20 KandidatInnen beaufsichtigen. Wird diese Anzahl überschritten, muss eine zweite Aufsichtsperson beigezogen werden. Prüfungsraum reservieren und vorbereiten: Es muss sicher gestellt sein, dass ausreichend Platz zwischen den KandidatInnen besteht (Faustregel: 1 Tisch / KandidatIn, Mindestabstand 1,5 m). 3.4 Prüfungsdurchführung Unterlagen Die Aufsichtsperson benötigt folgende Unterlagen zur Abnahme der Prüfungen: EBC*L Prüfungsbögen (in EBC*L-Prüfungs-Umschlägen versiegelt!) in ausreichender Zahl. HINWEIS: Unversiegelte Umschläge verlieren ihre Gültigkeit. Die Verwendung unversiegelter Prüfungsbögen kann zum Entzug der Akkreditierung für das Prüfungszentrum führen. Am Siegel ist die Kennzeichnung Stufe A oder Stufe B Prüfung vermerkt. EBC*L Zusatzpapier (mit EBC*L Logo) für die TeilnehmerInnen. Das Prüfungsprotokoll (Daten der TeilnehmerInnen) ist auszufüllen und an protokoll@wirtschaftsfuehrerschein.at (EBC*L Repräsentanz) zu übermitteln. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

8 Es ist unbedingt erforderlich, dass die Daten richtig eingetragen werden (insbesondere Titel, Vorname, Name). Sollte aufgrund falsch eingetragener Daten eine Neuausstellung des Zertifikats notwendig werden, wird dem PZ eine entsprechende Gebühr für den angefallenen Aufwand verrechnet. HINWEIS: Es gibt unterschiedliche Prüfungsprotokolle für Stufe A und für Stufe B Prüfungen (zum Download im PZ-Servicebereich). Feed back-bögen: Im Prüfungsumschlag ist ein Feed back-bogen enthalten, den die KandidatInnen unmittelbar nach der Prüfung ausfüllen und der Aufsichtsperson abgeben sollen. Übergabekuvert: Unmittelbar nach der Prüfung muss die Aufsichtsperson sämtliche ausgefüllten Prüfungsbögen in den Original- EBC*L-Prüfungsumschlägen gemeinsam mit dem unterschriebenen Prüfungsprotokoll in ein großes Kuvert (= Übergabekuvert) geben und noch VOR verlassen des Prüfungsraumes versiegeln! siehe Punkt Änderungen Richtlinien für Aufsichtspersonen Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

9 Prüfungsprotokoll Stufe A: Prüfungsprotokoll Stufe B: Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

10 3.4.2 Prüfungsdurchgänge REGELUNGEN STUFE A Die Stufe A Prüfung besteht aus einem Teil und wird somit in einem Durchgang abgelegt. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. REGELUNGEN STUFE B Die Stufe B Prüfung wird in zwei Teilen durchgeführt (Teilprüfung 1 und Teilprüfung 2). Die Prüfungszeit pro Teilprüfung beträgt 90 Minuten. Zwischen den beiden Teilprüfungen muss eine Pause von 15 Minuten eingehalten werden. Teilprüfungen 1 und 2 dürfen nicht gemeinsam an eine KandidatIn ausgeteilt werden. D.h. pro Prüfungsdurchgang für Stufe B (à 90 Minuten) und KandidatIn darf nur eine Teilprüfung ausgeteilt werden. Bei Gesamtprüfungsterminen muss die Reihenfolge (zuerst Teil1, anschließend Teil 2) eingehalten werden. Es ist auch möglich, nur eine der beiden Teilprüfungen zu absolvieren, hierfür wird ein Teilzeugnis ausgestellt. Die Reihenfolge der Teilprüfungen kann frei gewählt werden. Prüfungszentren können auch separate Teilprüfungstermine anbieten. Hier können sowohl KandidatInnen für Teil 1 als auch für Teil 2 teilnehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Dauer von Stufe A und Stufe B Prüfungen dürfen diese nicht gemeinsam durchgeführt werden. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

11 3.4.3 Änderung Richtlinien für Aufsichtspersonen Zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung ist die vertrauliche Behandlung der EBC*L Prüfungsbögen. Hierfür wurde eine internationale Richtlinie zur Prüfungsaufsicht erlassen: Versiegelung der abgelegten EBC*L Prüfungen: Unmittelbar nach der Prüfung muss die Aufsichtsperson sämtliche ausgefüllten Prüfungsbögen in den Original-EBC*L-Prüfungsumschlägen gemeinsam mit dem unterschriebenen Prüfungsprotokoll in ein großes Kuvert (= Übergabekuvert) geben und noch VOR Verlassen des Prüfungsraumes versiegeln! Die dafür vorgesehenen Übergabekuverts und EBC*L Klebesiegel werden dem Bildungsinstitut von der Repräsentanz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Versiegelung des Übergabekuverts vor Verlassen des Prüfungsraumes ein wichtiges Auditkriterium ist. Es dürfen keine benutzten EBC*L Prüfungsbögen unversiegelt den Prüfungsraum verlassen, transportiert, gelagert und an die Beurteilungsstelle übergeben werden! Weitere Details hierzu: siehe Richtlinien für EBC*L Aufsichtspersonen Stufe A und B. Prüfungseröffnung / Bekanntgabe der Prüfungsrichtlinien Folgender Punkt muss zusätzlich bei einer Stufe B Prüfung vor Prüfungsbeginn verlautbart werden: Nur KandidatInnen mit einem Stufe A Zertifikat sind zur Stufe B Prüfung zugelassen. Sollte Jemand ohne einer Stufe A Zertifizierung die Stufe B Prüfung ablegen, ist diese ungültig! Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

12 3.5. Beurteilung Allgemeine Regelung Die Beurteilung der EBC*L Prüfungen (alle Stufen) erfolgt zentral bei der EBC*L Repräsentanz. Eine Ausnahmeregelung gibt es für all jene Bildungsinstitute, die vor 2005 akkreditiert wurden und eigene EBC*L BeurteilerInnen ausbilden haben lassen. Diese Bildungsinstitute können auch weiterhin Stufe A Prüfungen von den eigenen BeurteilerInnen korrigieren lassen. HINWEIS: Weitere dezentrale BeurteilerInnen können aufgrund der internationalen Regelungen nicht ausgebildet werden Organisatorischer Ablauf (bei zentraler Beurteilung) Die ausgefüllten Prüfungsbögen sind zur Beurteilung an die Repräsentanz weiter zu leiten (Versendung innerhalb von 2 Werktagen). Die Versendung der ausgefüllten Prüfungsbögen erfolgt gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Prüfungsprotokoll in dem dafür vorgesehenen, versiegelten Übergabekuvert. Die Korrektur und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt innerhalb von maximal 10 Werktagen ab Einlangen der Prüfungsbögen. Das Prüfungsergebnis lautet Bestanden oder Nicht bestanden. Das Ergebnis ist den TeilnehmerInnen vom Prüfungszentrum innerhalb von 2 Werktagen mitzuteilen Organisatorischer Ablauf für Bildungsinstitute mit dezentraler Beurteilung (Stufe A-Prüfung) Für Bildungsinstitute, die Stufe A Prüfungen mit eigenen BeurteilerInnen korrigieren (dezentrale Korrektur), ergeben sich für die Stufe A-Prüfungen folgende Regelungen: Die Übergabekuverts werden versiegelt dem Beurteiler des Bildungsinstituts übergeben. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

13 Der Beurteiler korrigiert die Prüfungen und gibt die Prüfungsbögen (im EBC*L-Prüfungsbogen-Umschlag) wieder in das Übergabekuvert und übergibt dieses an die verantwortliche Person im Prüfungszentrum. Die Übergabekuverts mit den durchgeführten Prüfungen werden monatlich an die Repräsentanz gesendet. Der/Die EBC*L ProjektleiterIn ist dafür verantwortlich, dass die Prüfungsbögen bis zum monatlichen Versand an die EBC*L Repräsentanz im Bildungsinstitut verschlossen aufbewahrt werden Zertifikatsausstellung Die Zertifikate werden vom International Centre of EBC*L, Wien, ausgestellt. Grundlage zur Zertifikatsausstellung ist das an die Repräsentanz per übermittelte Prüfungsprotokoll Stufe A und Stufe B. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Zertifikate von der Repräsentanz direkt an den Teilnehmer / die Teilnehmerin übermittelt. Wenn vereinbart wurde, dass die Zertifikate an den/die ProjektleiterIn gesendet werden, so sind die Zertifikate vom PZ innerhalb von 5 Werktagen an die TeilnehmerInnen zu übermitteln. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

14 3.7. Ablauf-Diagramm Jahresbebühr Bestellung Prüfungsbögen Meldung des Prüfungstermins Spät. 2 Wochen vor Prüfungstermin Prüfung A) Innerhalb von 2 Werktagen: für PZ, die Prüfungen zur Korrektur einsenden B) 1x/Monat für PZ, die selbst korrigieren - Versand der Prüfungsbögen an die Repräsentanz (Übergabekuvert) - Übermittlung des Prüfungsprotokolls an protokoll@wirtschaftsfuehrerschein.at Innerhalb von 10 Werktagen ab Posteingang - Beurteilung der Prüfungen - Bekanntgabe des Ergebnisses an den Projektleiter max. 2 Werktage Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Projektleiter an KandidatInnen Ausstellung und Versand der Zertifikate an die TeilnehmerInnen (wenn nicht anders vereinbart) durch die EBC*L Repräsentanz max. 5 Werktage ab Posteingang Übermittlung der Zertifikate an die Teilnehmer durch das PZ (falls nicht direkt von der Repräsentanz an die Teilnehmer übermittelt) Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

15 4. Beeinspruchung negatives Prüfungsergebnis Die unten ausgeführten Regelungen gelten ausschließlich bei Nichtbestehen der Prüfungen und sind kostenpflichtig. a. Schriftliche Auswertung Bei der Repräsentanz kann eine kostenpflichtige schriftliche Auswertung angefordert werden. Diese beinhaltet die erreichte Punkteanzahl nach den vier Themenbereichen aufgegliedert. b. Beeinspruchung Das Prüfungsergebnis kann beeinsprucht werden. Dies führt zu einer kostenpflichtigen Zweitkorrektur. c. Prüfungseinsicht Eine Prüfungseinsicht wird ebenfalls nur KandidatInnen, welche die Prüfung nicht bestanden haben, gewährt. Die Prüfungseinsicht erfolgt direkt bei der Repräsentanz. Die für die oben genannten Leistungen fälligen Gebühren sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen. Führt eine Zweitkorrektur oder eine Prüfungseinsicht zu einem positiven Ergebnis (= Bestanden), dann wird die dafür eingehobene Gebühr rückerstattet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der EBC*L Homepage: Link: Service und Downloads. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

16 5. Neuerungen EBC*L Lernzielkatalog Stufe A 5.1. Neuer Lernzielkatalog für Stufe A, gültig ab Wesentliche Änderungen im Lernzielkatalog sind die Integration des Insolvenzrechts und der Unternehmenszusammenschlüsse sowie einzelne Ergänzungen: zb economies of scale, Fixkostendegression, EBIT, EBT etc. Siehe EBC*L Lernzielkatalog 2007 HINWEIS: Einziges von der UGB Änderung betroffenes Lernziel ist der Begriff OHG, der in Zukunft als OG geführt wird. Weiters hat sich die Reihenfolge der Kapitel geändert, und der Themenbereich Unternehmensziele und Kennzahlen ist an erste Stelle gesetzt worden: Unternehmensziele und Kennzahlen Bilanzierung Kostenrechnung Wirtschaftsrecht (neue Bezeichnung ) 5.2. Gültigkeit bisherige EBC*L Prüfungsbögen Stufe A Die bis bezogenen EBC*L Prüfungsbögen behalten bis zum ihre Gültigkeit. 5.3 EBC*L Prüfung Stufe A auf Englisch Ab 2007 ist es auch möglich die EBC*L Prüfung in englischer Sprache anzubieten. Es gelten alle Regelungen wie für die Stufe A Prüfung. Ausnahme: Die Korrektur erfolgt ausnahmslos zentral in der Repräsentanz. Die aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen. Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

17 6. Qualitätssicherung Um den hohen Qualitätsstandard des EBC*L auch weiterhin zu sichern, wurden auf internationaler Ebene zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für 2007 festgelegt. Diese haben die weiter oben erklärten Änderungen im Ablauf zur Folge. Hier nochmals eine Zusammenfassung der Änderungen: Versiegelung der Prüfungsbögen durch die Aufsichtsperson vor Verlassen des Prüfungsraumes Umstellung auf zentrale Korrektur der Stufe A Prüfungen seit Zentrale Korrektur der Stufe B Prüfungen. Zentrale Ablage der Prüfungsbögen in der EBC*L Repräsentanz Audits Wesentlicher Erfolgsfaktor eines Zertifizierungssystems ist der hohe Qualitätsstandard. Um diesen aufrecht zu erhalten, werden regelmäßig Audits der Prüfungszentren durchgeführt. Im Folgenden werden die Auditkriterien aufgelistet. Dies kann Ihnen als Checklist für die interne Qualitätssicherung dienen Kriterien für Prüfungsaudits: Allgemeines zum Prüfungszentrum: Durchgeführte Prüfungen bislang Erfolgsquote Rechtzeitige Meldung der Prüfungstermine Bei Nicht-Zustande-Kommen des Prüfungtermins, rechtzeitige Absage im Vorfeld EBC*L Ansprechperson für Interessierte zum Thema Vorbereitungsmaßnahmen, Prüfungstermine, etc. Zeitgemäßige Benachrichtigung der KandidatInnen über das Prüfungsergebnis Sichtbare Platzierung der EBC*L Urkunde und EBC*L Plakate oder Folder Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

18 Vorbereitung des Prüfungsdurchganges: Prüfungsraum Rechtzeitige Anwesenheit der Aufsichtsperson (mind. 30 Minuten vorher) Unterlagen Prüfungsbögen (ausreichend und versiegelt) Zusatzpapier (ausreichend) Prüfungsprotokoll vorhanden und unterschrieben Prüfungsdurchführung: Verlautbarung der wichtigsten Richtlinien Die wichtigsten Richtlinien gut sichtbar im Raum platziert (z.b. Flip Chart, OH-Folie, Beamer, etc.) Identitätsprüfung Vermerk von besonderen Vorkommnissen im Prüfungsprotokoll Verhalten bei Unregelmäßigkeiten währen der Prüfung (Kandidat kommt zu spät, kein Lichtbildausweis, unerlaubte Hilfsmittel, etc.) Prüfungsabgabe: Überprüfung der Vollständigkeit der abgegebenen Unterlagen Versiegelung des Übergabekuverts vor Verlassen des Raumes Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

19 6. Verstöße gegen die Richtlinien - Folgen Abschließend wollen wir Sie noch auf mögliche Folgen aufmerksam machen, die bei Verstößen gegen die Richtlinien eintreten können (Hinweis: Diese sind auch im Akkreditierungsvertrag, der mit Ihrem Prüfungszentrum geschlossen wurde, aufgelistet). Die Repräsentanz ist zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt (Auszug Akkreditierungsvertrag), bei: bewiesener unkorrekter Abrechnung (Abweichung von mehr als 10 % in mind. 2 Fällen bzw. in mehr als 3 Fällen unabhängig von der Abweichungshöhe) Zahlungsverzug des Lizenznehmers um mindestens 14 Tage in zwei Fällen trotz schriftlicher Mahnung Pönalstrafe in Höhe von Euro in folgenden Fällen: nachgewiesene Verwendung von nicht genehmigten Prüfungsbögen, Kuverts oder Unterlagen, die eine Grundlage für die ordnungsgemäße Abrechnung darstellen Verstöße gegen die vertrauliche Behandlung bzw. Geheimhaltung von Prüfungsunterlagen die Vernachlässigung einer korrekten Prüfungsaufsicht bzw. der Einsatz von nicht autorisierten Aufsichtspersonen die Verweigerung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die durch das Kuratorium angeordnet wurden die missbräuchliche Verwendung der mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Logos und Marken Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

20 7. ANHANG: Vertragszusatz: Mit dem Besuch des Upgrade-Workshops durch die ProjektleiterInnen bzw. StellvertreterInnen, haben bereits akkreditierte Prüfungszentrum die Voraussetzung erfüllt, um Stufe B Prüfungen durchführen zu können. Dies wird mit einem einfachen Zusatz zum bestehenden Vertrag schriftlich bestätigt. (Muster siehe im Anhang) Dieser von der Repräsentanz erstellte und zugesendete Vertragszusatz ist von einer vertretungsberechtigten Person des Bildungsinstituts zu unterzeichnen und an die Repräsentanz zu retournieren. Damit sind alle Voraussetzungen für eine weitere Zusammenarbeit auch im Rahmen der Stufe B mit Ihnen erfüllt. Wir freuen uns sehr darauf und wünschen allen Beteiligten viel Erfolg. Das Team der EBC*L Repräsentanz Österreich EBC*L Repräsentanz Österreich Aichholzgasse 6/ Wien office@ebcl.at Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

21 Zusatz zum Vertrag über die Akkreditierung als EBC*L Prüfungszentrum zwischen EBC*L Repräsentanz Österreich EBC Licencing GmbH Aichholzgasse 6/ Wien (Lizenzgeber) und... Straße PLZ Ort (Lizenznehmer) Ergänzung zum Punkt: Vertragsgegenstand 1. Der im Vertrag festgelegte Vertragsgegenstand EBC*L Stufe A wird um die EBC*L Stufe B erweitert. 2. Das Handbuch, das für den Lizenznehmer verbindliche Anleitungen zur Anwendung und Ausübung, Vertrieb und Betrieb des EBC*L enthält, wurde aktualisiert und geändert. Im Rahmen der Upgrade-Workshops zur EBC*L Stufe B wurde der Lizenznehmer bzw. dessen ProjektleiterIn über die Änderungen informiert und die aktualisierten Unterlagen ausgehändigt (bzw. zum Download auf der Serviceseite zur Verfügung gestellt). Die umfassende Kenntnis der Inhalte des Handbuches wird beim Lizenznehmer als gegeben vorausgesetzt. Alle sonstigen Regelungen des zugrunde liegenden Vertrags bleiben aufrecht. Hinweis auf Änderung der Anschrift des Lizenzgebers: Die Anschrift, Zustell- und Rechnungsadresse des Lizenzgebers EBC Licencing GmbH hat sich von Aichholzgasse 4/8, 1120 Wien auf Aichholzgasse 6/12, 1120 Wien geändert...., am......, am... Lizenzgeber Lizenznehmer Richtlinien EBC*L ProjektleiterInnen

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