Ertragsteuer in Italien Teil 2
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- Edith Keller
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1 5. INTERNATIONALER DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS ITALIEN 2010 Ertragsteuer in Italien Teil 2 Dr. Robert Frei Mayr Fort Frei Studio Tributario Associato Mailand
2 Die wesentlichen Inhalte Internationale Aspekte Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Die Wegzugsbesteuerung Die Verrechnungspreisbestimmungen Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer Hinzurechnungsbesteuerung Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten aus Geschäftsbeziehungen zu Niedrigsteuerländern Studio Tributario Associato 2
3 Die wesentlichen Inhalte Personengesellschaften; Besteuerung von italienischen Betriebsstätten; Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften; Gruppenbesteuerung inländische Gruppe; Gruppenbesteuerung Haftung; Studio Tributario Associato 3
4 Die wesentlichen Inhalte Umstrukturierung von Unternehmen Steuerlicher Step up gegen Bezahlung einer Ersatzsteuer; Sonderbestimmungen für das immaterielle Anlagevermögen ; Maßnahmen gegen Missbrauchgestaltungen; Antimissbrauchsbestimmung der Abgabenordnung für spezifische Transaktionen. Studio Tributario Associato 4
5 5. Internationale Aspekte 5.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht In Italien unbeschränkt stpfl. sind Steuerpflichtige (natürliche Personen, und Gesellschaften) die in Italien steuerlich ansässig sind. In Italien nicht ansässige Steuerpflichtige unterliegen im Inland der Besteuerung nur mit den Einkünften aus italienischen Quellen (beschränkte Steuerpflicht). Studio Tributario Associato 5
6 5. Internationale Aspekte 5.2 Die Wegzugsbesteuerung Eine Regelung zur Wegzugsbesteuerung ist im italienischen Steuerrecht (Art. 166) nur für Gesellschaften und Einzelunternehmen vorgesehen; Die Sitzverlegung im Unternehmensbereich mit Verlust der steuerlichen Ansässigkeit führt grundsätzlich zur Realisierung des Betriebsvermögen zum Verkehrswert. Studio Tributario Associato 6
7 5. Internationale Aspekte 5.2 Die Wegzugsbesteuerung Es kommt dagegen zu keiner Realisierung, wenn die Wirtschaftsgüter in einer Betriebstätte in Italien fortgeführt werden; Wenn dagegen natürliche Personen, die nicht Unternehmer sind, den Wohnsitz verlegen kommt die Regelung der Wegzugsbesteuerung nicht zur Anwendung Studio Tributario Associato 7
8 5. Internationale Aspekte 5.2 Die Wegzugsbesteuerung Die Sitzverlegung ins Ausland, ist im Katalog der Sachverhalte der Abgabenordnung enthalten, auf die die steuerlichen Antimissbrauchsbestimmungen zur Anwendung gelangen Studio Tributario Associato 8
9 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen Gemäß dem nationalen Recht kann die Finanzverwaltung die Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen berichtigen, wenn die praktizieren Preise nicht dem valore normale (Verkehrswert) entsprechen; Diese Regelung ist in Übereinstimmung mit dem vom OECD aufgestellten Grundsatz des dealing at arm s length auszulegen; Studio Tributario Associato 9
10 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen Die Finanzverwaltung hat bisher nur den OECD Bericht des Jahres 1979, durch zwei Erlasse im Jahre 1980 und 1981 kommentiert; In der Praxis wenden die Prüfer jedoch regelmäßig die OECD-Berichte in der laufenden Fassung an; Studio Tributario Associato 10
11 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen Im ersten Bericht vom 21.April 2010 über die APA Ruling di standard internazionale hat die Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass gegenüber Staaten mit denen ein DBA besteht, bei der Interpretation der Bestimmungen des Artikel 9 des DBA, der OECD Bericht 1995 mit den dazu ergangenen Änderungen und Ergänzungen heranzuziehen ist; Studio Tributario Associato 11
12 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen In Bezug auf die Verrechnungspreise sei darauf hingewiesen, dass in Italien die Möglichkeit eines Advance Pricing Agreement besteht; Verrechnungspreisdokumentation: Durch Gesetzesdekrets Nr. 78 vom 31. Mai 2010 wurde ein Anreiz zur Erstellung einer geeigneten Verrechnungspreisdokumentation geschaffen; Der Anreiz besteht dabei in der Gewährung einer Befreiung von den Verwaltungsstrafen; Studio Tributario Associato 12
13 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen Die Strafbefreiung betrifft sowohl die vergangenen als auch die zukünftigen Steuerperioden; Die Verfügbarkeit der Dokumentation muss dem Fiskus mitgeteilt werden; Studio Tributario Associato 13
14 5. Internationale Aspekte 5.3 Die Verrechnungspreisbestimmungen Was die vergangenen Geschäftsjahre betrifft, muss die Mitteilung voraussichtlich innerhalb Jahresende gemacht werden, wenn der vom Gesetzgeber vorgegeben Zeitplan zur Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen, die innerhalb September 2010 vorgesehen ist, eingehalten wird. Die Mitteilung muss innerhalb von 90 Tagen ab Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen erfolgen. Studio Tributario Associato 14
15 5. Internationale Aspekte 5.4 Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer Hinzurechnungsbesteuerung Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten aus Geschäftsbeziehungen zu Niedrigsteuerländern Studio Tributario Associato 15
16 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Die Hinzurechnungsbesteuerung (im folgenden CFC- Regelung) bei Beteiligungen an ausländischen kontrollierten Gesellschaften mit Sitz in einem sogen. Niedrigsteuerland wurde erstmals im Jahre 2000 eingeführt; Studio Tributario Associato 16
17 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Im Rahmen der Steuerreform 2004 wurde die Regelung auch auf verbundene Unternehmen, d.h. bei einer Beteiligung auch nur von 20% ausgedehnt; Die Bestimmunen sind im Jahr 2009 weiter verschärft worden. Die Befreiung von der CFC Regelung ist nur durch Genehmigung der Finanzverwaltung möglich. Studio Tributario Associato 17
18 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Zur Vermeidung (durch Antrag) der Hinzurechnungsbesteuerung ist ein spezifischer Antrag des Steuerpflichtigen an das Finanzministerium erforderlich (interpello); Die Gesellschaft muss vorwiegend im Staat und im Markt in dem sie den Sitz hat, eine tatsächliche kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben; Studio Tributario Associato 18
19 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Durch das Ergänzungsgesetz 78/2009 ist eine neue Regelung für Passiv income eingefügt worden: Wenn die Einkünfte einer CFC Gesellschaft zu mehr als 50% aus passiven Einkünften und Erträgen aus Dienstleistungen (inklusive finanzieller Natur) gegenüber verbundenen Unternehmen stammen, kann kein Antrag mehr auf Befreiung von der Hinzurechnungsbesteuerung wegen tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit gestellt werden; Studio Tributario Associato 19
20 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Eine Erweiterung der CFC legislation (Hinzurechnungsbesteuerung) auch auf kontrollierte Gesellschaften mit Sitz in nicht black list Länder erfolgt wenn: Die tatsächliche Steuerbelastung niedriger ist als 50% der Steuerbelastung, die die selbe Gesellschaft bei Ansässigkeit in Italien hätte; Studio Tributario Associato 20
21 5. Internationale Aspekte Hinzurechnungsbesteuerung Wenn die Einkünfte einer CFC Gesellschaft zu mehr als 50% aus passiven Einkünften und aus Dienstleistungen (inklusive finanzieller Natur) gegenüber verbundenen Unternehmen stammen. Die Befreiung von der CFC - Regelung durch ein Ruling ist nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Struktur nicht gewählt wurde um einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu erzielen; Studio Tributario Associato 21
22 5. Internationale Aspekte Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten aus Geschäftsbeziehungen zu Niedrigsteuerländern Die im Art. 110, Abs. 10 bis 12 (TUIR) enthaltene Regelung besagt, dass Aufwendungen die aus Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften mit Sitz in Niedrigsteuerländern (jedoch außerhalb der EU) stammen, beim ital. Unternehmen nicht abzugsfähig sind, es sei denn, das italienische Unternehmen (Umkehr der Beweislast) beweist: Studio Tributario Associato 22
23 5. Internationale Aspekte dass die ausländische Gesellschaft vorwiegend eine gewerbliche Tätigkeit ausübt bzw. dass die Operation tatsächlich durchgeführt wurde und dass diese einem tatsächlichen wirtschaftlichen Interesse des ital. Unternehmens entspricht. Studio Tributario Associato 23
24 5. Internationale Aspekte Der Steuerpflichtige ist zudem verpflichtet, die genannten Kosten und Aufwendungen in der Steuererklärung getrennt auszuweisen, damit der Finanzverwaltung eine sofortige Kontrolle ermöglicht wird. Studio Tributario Associato 24
25 5. Internationale Aspekte 5.5 Die Anrechnung der ausländischen Steuern Italien als Ansässigkeitsstaat wendet zur Vermeidung der internationalen rechtlichen Doppelbesteuerung, die Steueranrechnungsmethode an; Studio Tributario Associato 25
26 5. Internationale Aspekte 5.5 Die Anrechnung der ausländischen Steuern Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist bis zur Höhe der auf die ausländischen Einkünfte anfallenden italienischen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer möglich Die Anrechnung kann grundsätzlich erst dann in Italien geltend gemacht werden, wenn die Steuer im Ausland auf definitive weise bezahlt worden ist Studio Tributario Associato 26
27 5. Internationale Aspekte 5.5 Die Anrechnung der ausländischen Steuern Abweichend davon kann bei Einkünften aus einer ausländischen Betriebstätte die Anrechnung der ausländischen Steuer im selben Jahr der Besteuerung des ausl. Gewinns in Italien erfolgen, auch wenn die Zahlung der ausl. Steuer erst später, jedoch innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung des Folgejahres erfolgt; Studio Tributario Associato 27
28 5. Internationale Aspekte 5.5 Die Anrechnung der ausländischen Steuern Vortrag und Rücktrag des Überhangs der ausländischen Steuer; Ein Überhang der ausländischen Steuer kann für 8 Jahre vor- oder rückgetragen werden kann und mit dem Überhang mit umgekehrtem Vorzeichen verrechnet werden; Der verrechenbare Betrag stellt eine abzugsfähige ausländische Steuer dar; Studio Tributario Associato 28
29 5. Internationale Aspekte 5.5 Die Anrechnung der ausländischen Steuern Wenn die ausländischen Einkünfte nur teilweise in Italien in das steuerpflichtige Gesamteinkommen fließen, muss die anrechenbare ausländische Steuer im Verhältnis zum steuerbefreiten Betrag gekürzt werden; Keine Anrechnung wird dagegen gewährt, wenn die ausländischen Einkünfte in Italien nicht in das steuerpflichtige Gesamteinkommen einfließen, sondern einer Abgeltungssteuer unterliegen. Studio Tributario Associato 29
30 5. Internationale Aspekte 5.6 Umsetzung der steuerlischen EU- Richtlinien Mutter-Tochter-Richtlinie Steuerlichen Fusionsrichtlinie Zivilrechtliche Fusionsrichtlinie Richtlinie 2003/48 EG über die Zinsbesteuerung Zinsen/Lizenzrichtlinie 2003/49/EG Studio Tributario Associato 30
31 6. Personengesellschaften Die italienischen gewerblichen Personengesellschaften (KG und OHG) sind nur für Zwecke der lokalen Steuer IRAP (3,9%) ein eigenes Steuersubjekt; Für Zwecke der Ertragsteuern ist die Personengesellschaft dagegen transparent. Die Personengesellschaft ist daher für diese Steuern ein Veranlagungssubjekt, jedoch kein Steuersubjekt. Studio Tributario Associato 31
32 6. Personengesellschaften Gesellschafter: inländische oder ausländische natürliche Person progressive Einkommensteuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 43% für Einkünfte über Euro Italienische Kapitalgesellschaft oder eine ausländische Körperschaft (Kapitalgesellschaft oder auch Personengesellschaft) Körperschaftsteuer von 27,5%. Studio Tributario Associato 32
33 6. Personengesellschaften Bei der Ausschüttung des Gewinns von der Personengesellschaft an den Gesellschafter kommt es zu keiner weiteren Besteuerung; Die Zinsschranke in Bezug auf die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands (bis zu 30% EBITDA) kommt nicht zur Anwendung; Studio Tributario Associato 33
34 6. Personengesellschaften Dividenden und Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen kommen nicht in den Genuss der 95%-Freistellung, sondern nur in den Genuss der für natürliche Personen vorgesehenen Regelung, die eine Freistellung von 50,28% vorsieht. Studio Tributario Associato 34
35 6. Personengesellschaften Erzielt die Personengesellschaft einen steuerlichen Verlust, wird dieser nicht auf der Ebene der Gesellschaft vorgetragen, sondern er wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; Verlustvortrag grundsätzlich 5 Jahre; Bei der einfachen Kommanditgesellschaft gilt für Kommanditisten, dass der zurechenbare Verlust nicht höher sein darf als deren Kapitaleinlage; Studio Tributario Associato 35
36 6. Personengesellschaften Sind italienische Kapitalgesellschaften oder andere gewerbliche körperschaftsteuerpflichtige Personen darunter fallen auch ausländische gewerbliche Gesellschaften - an einer italienischen Personengesellschaft beteiligt, kann der von der Personengesellschaft an den Gesellschafter (Körperschaftsteuersubjekt) zugerechnete Verlust nur mit zukünftigen Gewinnen der selbe Personengesellschaft verrechnet werden; Studio Tributario Associato 36
37 6. Personengesellschaften Was die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der Beteiligung betrifft, wird die Beteiligung an der Personengesellschaft steuerlich gleich behandelt wie die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; Studio Tributario Associato 37
38 6. Personengesellschaften Die Veräußerung der Beteiligung durch einen Ausländer wird im italienischen Steuerrecht nicht wie die Veräußerung einer Betriebstätte gesehen und daher nicht als Betriebstättengewinn besteuert; Studio Tributario Associato 38
39 6. Personengesellschaften Behandlung wie die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, deren Veräußerungsgewinn unter die sonstigen Einkünfte fällt und mit einem Betrag von 49,72% (bei einer qualifizierten Beteiligung) steuerpflichtig ist oder einer Abgeltungssteuer von 12,5% unterliegt (bei einer nicht qualifizierten Beteiligung). Studio Tributario Associato 39
40 7. Besteuerung von italienischen Betriebsstätten Auch der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust einer Betriebstätte wird im Wesentlichen nach den Vorschriften der Unternehmensgewinnermittlung berechnet; Der Gewinn einer Betriebstätte unterliegt der der lokalen IRAP und der Körperschaftsteuer, wenn es sich beim ausländischen Unternehmen um eine Gesellschaft jedwelcher Rechtsform handelt (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) oder Studio Tributario Associato 40
41 7. Besteuerung von italienischen Betriebsstätten der progressiven Einkommensteuer, wenn es sich beim ausländischen Unternehmer um eine natürliche Person handelt; Der an das ausländische Stammhaus transferierte Gewinn nach Steuern unterliegt auf der Ebene der Betriebstätte keiner weiteren Besteuerung (Kapitalertragsteuer) in Italien; Studio Tributario Associato 41
42 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Möglichkeit der transparenten Besteuerung von italienischen Kapitalgesellschaften gegeben; Die Option für die transparente Besteuerung kann ausgeübt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: alle Gesellschafter müssen eine der vorgesehen Rechtsformen haben; Studio Tributario Associato 42
43 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften jeder Gesellschafter muss eine Beteiligung zwischen 10% und 50% halten und am Gewinn im Ausmaß zwischen 10% und 50% beteiligt sein; das Beteiligungsverhältnis muss ab Beginn des Geschäftsjahres, für das die transparente Besteuerung erfolgt, bestehen; Studio Tributario Associato 43
44 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Alle Gesellschafter und die Gesellschaft selbst müssen schriftlich die Zustimmung für die transparente Besteuerung erteilen und Ausübung der Option muss dem Finanzamt mitgeteilt werden; Studio Tributario Associato 44
45 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Zählen zu den Gesellschaftern der italienischen Kapitalgesellschaft auch ausländische Gesellschafter, ist die transparente Besteuerung nur dann zulässig, wenn gegenüber diesen Gesellschaftern bei Ausschüttung der Dividenden in Italien keine Quellensteuerpflicht besteht; Die Option für die transparente Besteuerung ist für 3 Jahre bindend und unwiderruflich. Studio Tributario Associato 45
46 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Die Zurechnung der Gewinne und Verluste; Der steuerpflichtige Gewinn zum Ende des Geschäftsjahres der transparenten Kapitalgesellschaft wird den Gesellschaftern nach dem Gewinnbeteiligungsverhältnis, das zu diesem Stichtag besteht, zugerechnet; Studio Tributario Associato 46
47 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Im selben Verhältnis werden auch Verluste zugerechnet, jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Eigenkapitals des Gesellschafters; Bei Ausschüttung der Gewinne, die während der Zeit der transparenten Besteuerung entstanden sind, werden diese auf der Ebene des Gesellschafters von der Besteuerung freigestellt; Studio Tributario Associato 47
48 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Sofern an der italienischen Gesellschaft auch ausländische Gesellschafter beteiligt sind, werden diese in Italien für den ihnen zugerechneten Gewinn steuerpflichtig und müssen in Italien eine entsprechende Steuererklärung darüber abgeben; Studio Tributario Associato 48
49 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Verlustvorträge aus der Zeit vor der transparenten Besteuerung können nicht den Gesellschaftern zugewiesen werden, sondern sie müssen von der Gesellschaft selbst genutzt werden (d.h. die Zurechnung betrifft den Gewinn, der nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag verbleibt); Studio Tributario Associato 49
50 8. Transparente Besteuerung von italienischen Kapital Gesellschaften Auch Altverlustvorträge der Gesellschafter können seit 2006 nicht mehr mit steuerpflichtigen Gewinnen aus der Zurechnung von transparenten Kapitalgesellschaften verrechnet werden. Studio Tributario Associato 50
51 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Subjektiver Anwendungsbereich Italienische Kapitalgesellschaften und gewerbliche Körperschaften in der Rolle als herrschende und beherrschte Gesellschaften; Studio Tributario Associato 51
52 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Subjektiver Anwendungsbereich Inländische Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften nur in der Rolle als kontrollierende Gesellschaft, vorausgesetzt, die Beteiligungen werden im Betriebsvermögen der Betriebsstätte gehalten (vorausgesetzt die ausländische Gesellschaft ist in einem DBA Land ansässig); Studio Tributario Associato 52
53 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Subjektiver Anwendungsbereich Eine Gruppenbesteuerung zwischen zwei italienischen Gesellschaften (Schwestern), die von einer ausländischen Mutter gehalten werden, ist daher nicht zulässig; Studio Tributario Associato 53
54 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Kontrollverhältnis Als beherrschte Gesellschaften gelten italienische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstige gewerbliche Körperschaften, an deren Kapital die herrschende Gesellschaft oder Körperschaft direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt ist; Aktien ohne Stimmrecht sind nicht zu berücksichtigen; Studio Tributario Associato 54
55 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Kontrollverhältnis Das Beherrschungsverhältnis muss bereits zu beginn des Geschäftsjahres, für das die Option zur Gruppenbesteuerung ausgeübt wird, bestehen; Bei Neugründung der Tochtergesellschaft, muss die Gründung vor Ablauf der Frist für die Ausübung der Option erfolgen, damit diese bereits im ersten Geschäftsjahre in die steuerliche Gruppe aufgenommen werden kann; Studio Tributario Associato 55
56 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe BEISPIELE: A B C D 80% 70% 51% A beherrscht B zu 80% A beherrscht C zu 56% A beherrscht D zu 28,56% B beherrscht C zu 70% B beherrscht C zu 35,7 % Studio Tributario Associato 56
57 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe GRUPPENBESTEUEREUNG A B C D 80% 70% 51% A beherrscht B zu 80% A beherrscht C zu 56% A beherrscht D zu 28,56% Studio Tributario Associato 57
58 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe A GRUPPENBESTEUEREUNG B C D 80% 70% 51% B beherrscht C zu 70% B beherrscht D zu 35,7% Studio Tributario Associato 58
59 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe A 80% C beherrscht D zu 51% B 70% GRUPPENBESTEUEREUNG C 51% D Studio Tributario Associato 59
60 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe GRUPPE 1 GRUPPENBESTEUEREUNG GRUPPE 2 A B C D 80% 70% 51% A beherrscht B zu 80% C beherrscht D zu 51% Studio Tributario Associato 60
61 GRUPPENBESTEUERUNG INLÄNDISCHE GRUPPE Jede Gesellschaft darf nur herrschende oder beherrschte Gesellschaft sein: A GRUPPENBESTEUEREUNG B C 80% 70% 51% Diese Variante ist nicht möglich, da C herrschende und beherrschte Gesellschaft ist. D Studio Tributario Associato 61
62 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Objektive Voraussetzungen Die Option für die Gruppenbesteuerung muss gemeinsam von der herrschenden und der beherrschten Gesellschaft ausgeübt werden; Das Geschäftsjahr der Gesellschaften muss identisch sein (Ausnahmen nur bei Fusionen, Spaltungen und Liquidationen); Wahl des Steuerdomizils am Sitz der kontrollierenden Gesellschaft; Studio Tributario Associato 62
63 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe Objektive Voraussetzungen Dauer der Option mindestens 3 Jahren; Mitteilung an die zuständigen Finanzämter innerhalb des 16. Kalendertages des 6 Monaten ab Beginn der Steuerperiode; Dauer des Beherrschungsverhältnisses seit Beginn des Geschäftsjahres, für das die Option zur Gruppenbesteuerung ausgeübt worden ist; Studio Tributario Associato 63
64 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe ERMITTLUNG DER STEUERPFLICHTIGEN BEMESSUNGSGRUNDLAGEN Durch die Gruppenbesteuerung können Gewinne und Verluste der einzelnen Gesellschaften auf der Ebene der herrschenden Gesellschaft verrechnet werden. Studio Tributario Associato 64
65 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe ERMITTLUNG DER STEUERPFLICHTIGEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE Für Zwecke der Ermittlung des zum Abzug zulässigen Zinsaufwandes der Zinsschranke, wird die Gruppe als einziges Unternehmen betrachtet wird; Entsprechend wird das Gruppenergebnis berichtigt; Studio Tributario Associato 65
66 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe ERMITTLUNG DER STEUERPFLICHTIGEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE Verlustvorträge aus der Zeit vor der Konsolidierung können nur von der jeweiligen Gesellschaft selbst genutzt werden. Studio Tributario Associato 66
67 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe GEWINN 200 A 100% 51% B C GEWINN 100 GEWINN 50 BEMESSUNGSGRUNDLAGE GRUPPE Studio Tributario Associato 67
68 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe GEWINN 200 A 100% 51% B C VERLUSTVORTRAG 60 GEWINN 100 GEWINN 50 BEMESSUNGSGRUNDLAGE GRUPPE Studio Tributario Associato 68
69 9. Gruppenbesteuerung inländische Gruppe VERLUST- 200 A 100% 51% B C VERLUSTVORTRAG 60 GEWINN 100 GEWINN 50 BEMESSUNGSGRUNDLAGE GRUPPE = VERLUST der GRUPPE 100 Studio Tributario Associato 69
70 10. Gruppenbesteuerung Haftung Die einzelnen Gesellschaften verlieren durch den Beitritt zur steuerlichen Gruppe nicht die Eigenschaft als Steuersubjekt (jede Gesellschaft muss eine Steuererklärung abgeben) und sind daher im Prinzip auch weiterhin Steuerschuldner ; in erster Linie haftet die konsolidierende Gesellschaft für die höheren Steuern aus der Veranlagung der stpfl. Gewinns der Gruppe; Studio Tributario Associato 70
71 10. Gruppenbesteuerung Haftung jede konsolidierte Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit der konsolidierenden Gesellschaft für die höheren Steuern, die sich aus der Veranlagung der eigenen Bemessungsgrundlage, die diese in der vorgeschriebene Steuererklärung ermittelt, ergeben; Studio Tributario Associato 71
72 10. Gruppenbesteuerung Haftung Die Strafen werden grundsätzlich jenem Subjekt auferlegt, das die fehlerhafte Steuererklärung verursacht hat. Die konsolidierende Gesellschaft haftete jedoch gesamtschuldnerisch für die Strafen der konsolidierten Gesellschaft, wobei di konsolidierende Gesellschaft jedoch ein Regressrecht gegenüber der konsolidierten Gesellschaft hat; Studio Tributario Associato 72
73 10. Gruppenbesteuerung Haftung Die konsolidierende Gesellschaft haftet wie jede andere Gesellschaft für den eigenen steuerpflichtigen Gewinn, jedoch auch für die korrekte Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der steuerlichen Gruppe. Studio Tributario Associato 73
74 11. Umstrukturierung von Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen wie Fusion (Art 172 TUIR), und Spaltung (Art. 173 und 174 TUIR), sowie die Betriebseinbringung (Art. 176 TUIR) sind grundsätzlich steuerneutral. Studio Tributario Associato 74
75 11. Umstrukturierung von Unternehmen Steuerlicher Step up gegen Bezahlung einer Ersatzsteuer Die Erlangung der teilweisen oder vollen steuerliche Relevanz der Fusions- und Spaltungsdifferenzen bzw. der im Zuge der Einbringung eines Betriebes angesetzten höheren Bilanzwerte ist gegen Bezahlung einer Ersatzsteuer möglich; Studio Tributario Associato 75
76 11. Umstrukturierung von Unternehmen Die Ersatzsteuer ist wie folgt gestaffelt: 12% auf Beträge bis zu 5 Mio. Euro; 14% auf Beträge zwischen 5 Mio. und 10 Mio. Euro; 16% für Beträge über 10 Mio. Euro; Studio Tributario Associato 76
77 11. Umstrukturierung von Unternehmen Die Ersatzsteuer hat in 3 Jahresraten zu erfolgen und ist wie folgt aufgeteilt: 1. Jahr 30%, 2. Jahr 40% und 3. Jahr 30%; Auf die Rate 2 und 3 sind Zinsen in Höhe von 2,5% pro Jahr geschuldet; Veräußerungssperre für die Wirtschaftsgüter von 4 Jahren; Studio Tributario Associato 77
78 11. Umstrukturierung von Unternehmen Beispiel: Fusionsdifferenz: 10 Mio Zuschreibung Maschinen: 5 Mio Zuschreibung Goodwill: 5 Mio Anwendung der Ersatzsteuer auf die 5 Mio Zuschreibung zu den Maschinen: Ersatzsteuer = 5 Mio * 12% = Steuereinsparung = 5 Mio * 31,4% = Nominalsteuervorteil ( ) = Studio Tributario Associato 78
79 11. Umstrukturierung von Unternehmen 11.2 Sonderbestimmungen für das immaterielle Anlagevermögen Eine Sonderregelung ist für das immateriellen Anlagevermögen eingeführt worden. Diese Regelung steht alternativ zur normalen Regelung zur Verfügung; Ersatzsteuer von 16%; Studio Tributario Associato 79
80 11. Umstrukturierung von Unternehmen 11.2 Sonderbestimmungen für das immaterielle Anlagevermögen Die immateriellen Wirtschaftsgüter Goodwill und Markenzeichen können über einen verkürzten Zeitraum von 9 Jahren abgeschrieben werden (die normale Abschreibungsdauer beträgt 18 Jahre). Studio Tributario Associato 80
81 11. Umstrukturierung von Unternehmen Keine Ratenzahlung möglich; Die Anerkennung der höheren steuerlichen Werte zum Zwecke der Abschreibung wird mit einem Jahr Verzögerung gewährt; Die Wirtschaftsgüter sind wie beim normalen step up auch einer Mindesthaltefrist von 4 Jahren ausgesetzt. Studio Tributario Associato 81
82 12. Maßnahmen gegen Missbrauchsgestaltungen Anders als in Deutschland, kennt das italienische Steuerrecht keine allgemeine Missbrauchsbestimmung; Studio Tributario Associato 82
83 12. Maßnahmen gegen Missbrauchsgestaltungen Seit zwanzig Jahren gibt es jedoch auch in Italien eine Missbrauchsbestimmung für spezifische Geschäftsvorfälle, vor allem sind davon Unternehmensumstrukturierungsmaßnahmen betroffen, jedoch auch einige andere ausdrücklich aufgezählte Transaktionen; Im Laufe der Zeit wurde die Liste immer wieder um potentielle Missbrauchstatbestände erweitert. Studio Tributario Associato 83
84 12. Maßnahmen gegen Missbrauchsgestaltungen Die Missbrauchsbestimmung mit der Liste der potentiellen Tatbestände sind in der Abgabenordnung (Art. 37-bis DPR 600/73 enthalten; Studio Tributario Associato 84
85 12. Maßnahmen gegen Missbrauchsgestaltungen Andere Regelungen, mit einem klaren Antimissbrauchscharakter sind in verschiedenen Bestimmungen enthalten (z.b. die Regelung der Verlustvorträge bei Fusion oder Spaltung sowie verschiede Regelungen bei der Gruppenbesteuerung und der transparenten Besteuerung von Kapitalgesellschaften). Studio Tributario Associato 85
86 12. Maßnahmen gegen Missbrauchsgestaltungen Für Sachverhalte, die nur potentiell unter die Missbrauchsbestimmungen des Art. 37 bis DPR 600/73 fallen, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine verbindliche Auskunft (interpello) von der Finanzbehörde einzuholen. Studio Tributario Associato 86
87 13. Antimissbrauchsbestimmung der Abgabenordnung für spezifische Transaktionen Der Finanzverwaltung können Akte, Sachverhalte und Rechtsgeschäfte, auch zusammenhängend betrachtet, nicht entgegengehalten werden, die ohne triftigen wirtschaftlichen Grund darauf ausgerichtet sind, Pflichte und Verbote der Steuergesetzgebung zu umgehen und um Steuerminderungen oder Steuererstattungen zu erzielen, die sonst nicht möglich wären; Studio Tributario Associato 87
88 13. Antimissbrauchsbestimmung der Abgabenordnung für spezifische Transaktionen Die Finanzverwaltung erkennt die steuerlichen Vorteile, die durch die oben genannten Akte, Sachverhalte und Rechtsgeschäfte (Handlungen) realisiert wurden, nicht an und berechnet die Steuern unter Anwendung der umgangenen Vorschriften. Von der so ermittelten Steuerschuld können jene Steuern abgezogen werden, die im Rahmen der vom Finanzamt aberkannten Handlungen abgeführt worden sind. Studio Tributario Associato 88
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