Risikobeurteilung als Kernstück der CE-Konformitätsbewertung von Windenergieanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Risikobeurteilung als Kernstück der CE-Konformitätsbewertung von Windenergieanlagen"

Transkript

1 Produkthaftungsansprüche in Folge lückenhafter Risikobeurteilung sind vermeidbar! Risikobeurteilung als Kernstück der CE-Konformitätsbewertung von Windenergieanlagen Holger Berndt, Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Durch die fortschreitende Marktentwicklung der Windenergie in Europa und die Serienproduktion von WEA (Windenergieanlagen) und ihrer Komponenten, gewinnt deren CE-Kennzeichnung zunehmend an Bedeutung. Marktaufsichtbehörden schauen nicht länger weg, wenn es um Sicherheitsaspekte von WEA geht. Sicherheit als integraler Bestandteil der Anlagenkonstruktion muss daher stets im Vordergrund stehen. Neben der moralischen Verpflichtung zum Gesundheitsschutz ist das Thema CE-Kennzeichnung und die Einhaltung der Sicherheitsaspekte von WEA für Hersteller und Betreiber auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Als typische Folgen eines durch eine widerrechtlich gekennzeichnete WEA verursachten Unfalls drohen Stilllegung derselben sowie ein Reputationsverlust des Herstellers. Das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz [12] überführt die Produktsicherheitsrichtlinie [11] in nationales Recht und sieht für eine widerrechtliche CE-Kennzeichnung ein Bußgeld bis zu ,- vor. Ein Reisepass für Europa Zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs auf dem Europäischen Binnenmarkt wurden seit 1987 auf Grund von Artikel 95 des EG-Vertrages mehr als 20 Produktrichtlinien erlassen, die sich auf das Prinzip des Neuen Konzepts stützen. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass die in den Richtlinien formulierten Produktanforderungen sich auf allgemein gehaltene "wesentliche Anforderungen" beschränken, die vorrangig dem Gesundheitsschutz dienen. Es dürfen nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den wesentlichen Anforderungen genügen. Konkretisiert werden die wesentlichen Anforderungen durch harmonisierte Normen sowie durch eine Risikobeurteilung. Da die Risikobeurteilung alle von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie die implementierten Maßnahmen zu deren Abwehr beschreibt, ist diese mit entsprechender Ausführlichkeit durchzuführen und kann auf Grund ihrer Bedeutung für die Maschinensicherheit als Kernstück der CE-Konformitätsbewertung betrachtet werden. Bevor eine Maschine auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden darf, muss diese entsprechend der anzuwendenden EG-Richtlinie(n) einem CE-Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden an dessen Ende die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung steht. Zusammen mit der EG-Konformitätserklärung gilt die CE-Kennzeichnung als Reisepass der Maschine auf dem Binnenmarkt und ist als Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 1

2 Erklärung gegenüber den Behörden und der allgemeinen Öffentlichkeit zu betrachten, dass diese den wesentlichen Anforderungen entspricht. Risikobeurteilung und Maschinenrichtlinie Bei einer WEA handelt es sich um eine funktionsfähige Maschine, für die im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG [9] beziehungsweise der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG [10] eine Konformitätsbewertung durchzuführen ist. Dabei wird der Hersteller verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um alle mit seiner Anlage verbundenen Gefährdungen zu identifizieren, ihre Risiken einzuschätzen und zu bewerten sowie die Anlage unter deren Berücksichtigung zu entwerfen und zu bauen. Hilfestellung hierzu bieten harmonisierte Sicherheitsgrundnormen wie DIN EN 1050 [2]. Diese beschreibt das in Abbildung 1 gezeigte iterative Verfahren zur Risikobeurteilung. Vertiefende Informationen gibt DIN EN ISO [6]. Diese unterstützt bei der Identifizierung von Gefährdungen, beschreibt vom Abb. 1: Risikobeurteilung nach DIN EN Konstrukteur zu betrachtende Risiken, enthält Gestaltungsleitsätze, eine Strategie zur Risikominderung sowie Kriterien für das Vorliegen eines akzeptablen Restrisikos. Die einzelnen Schritte des Verfahrens werden im Folgenden erläutert. Schritt 1: Grenzen der Maschine festlegen Wie in Abbildung 1 gezeigt wird, sind im ersten Schritt die Grenzen der Maschine festzulegen. Gemäß DIN EN ISO sind dies die folgenden: Räumliche Grenzen: zum Beispiel Bewegungsraum, Platzbedarf für Installation und Instandhaltung, Schnittstellen Mensch/Maschine, Maschine/Energiezufuhr, Verwendungsgrenzen: bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage einschließlich der Betriebsarten, Verwendungsphasen und unterschiedlichen Eingriffsphasen des Personals sowie vernünftigerweise voraussehbare Fehlanwendungen, Zeitliche Grenzen: voraussichtliche Lebensdauer der Maschine und ihrer Komponenten unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung. Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 2

3 Schritt 2: Identifizierung der Gefährdungen Bei der Identifizierung der Gefährdungen sind insbesondere folgende Aspekte in Betracht zu ziehen: Gefährdungen bei allen Lebensphasen und Betriebsarten der Maschine, Wechselwirkungen zwischen Maschine und Anlagenpersonal, weiteren Maschinen und deren Energiezufuhr, mögliche Fehlfunktionen der Maschine, die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine und ihrer Komponenten, die physischen Eigenschaften des Anlagenpersonals und deren Ausbildungsniveau. Eine Liste möglicher Gefährdungen an Maschinen unter Berücksichtigung der in der Maschinenrichtlinie formulierten wesentlichen Anforderungen findet man in DIN EN Es empfiehlt sich, die WEA anhand der dort genannten Gefährdungen zu untersuchen und die identifizierten Gefährdungen in einer Liste zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob WEA-spezifische Gefährdungen existieren, die nicht durch die Norm abgedeckt sind. Schritt 3: Risikoeinschätzung Sind alle Gefährdungen ermittelt, erfolgt die Risikoeinschätzung. Hierzu nennt DIN EN 1050 vier Risikoelemente, die für jede identifizierte Gefährdung zu bestimmen sind (Abbildung 2). Danach ist die Einschätzung des Risikos abhängig von der Abb. 2: Risikoelemente nach DIN EN Einschätzung des Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit des möglichen Schadens. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des möglichen Schadens wiederum ist abhängig von der Einschätzung der Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition, der Eintrittswahrscheinlichkeit des Gefährdungsereignisses und der Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens. Zwei häufig angewendete Verfahren zur Untersuchung von Gefährdungen und zur Einschätzung des Risikos sind die Fehlmöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) nach DIN EN [3] sowie der Risikograph nach DIN EN [1] und DIN EN ISO [8]. Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 3

4 Schritt 4: Risikobewertung Nach der Risikoeinschätzung muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob eine Risikominderung notwendig ist oder ob eine ausreichende Sicherheit beziehungsweise ein akzeptables Restrisiko erreicht wurde. Während das tatsächliche Risiko von Fachleuten weitgehend festgelegt werden kann, ist das akzeptable Restrisiko eine Konvention der sozialpolitisch Verantwortlichen; es ist also nicht determiniert, sondern stark durch subjektive und gesellschaftliche Gesichtspunkte geprägt. Kriterien, die für das Vorliegen eines akzeptablen Risikos sprechen, sind unter anderem in DIN EN ISO genannt. Da die Risikobewertung subjektiven Gesichtspunkten unterliegt, braucht es Fachleute, um anhand von vorliegenden Erfahrungen ein akzeptables Restrisiko festzulegen. Dabei sollten möglichst viele Expertenmeinungen sowie Unfallstatistiken einbezogen werden. Wesentlich ist, dass bei der Risikobewertung die Entscheidung über die hinreichende Risikominderung mit fundierter Kenntnis des Stands der Technik getroffen wird. Schritt 5: Risikominderung Ist als Ergebnis der Risikobewertung das verbleibende Risiko höher einzuschätzen als das akzeptable Restrisiko, müssen Maßnahmen zur Risikominderung durchgeführt werden. Dazu nennt die Maschinenrichtlinie drei Grundsätze für die Integration der Sicherheit, die der Reihe nach zu befolgen sind: Beseitigung oder Minimierung der Gefahren durch Konstruktion, Ergreifen von technischen Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren, Unterrichtung der Benutzer über Restgefahren und deren Vermeidung. Die niedrigere Stufe darf erst angewendet werden, wenn die höherwertige Maßnahme das Risiko nicht ausreichend mindert. Danach haben konstruktive Maßnahmen stets Vorrang. In Fällen, in denen diese nicht zielführend sind, dürfen Überlegungen zur Risikominderung mittels technischer Schutzeinrichtungen angestellt werden. Hinsichtlich der Auswahl von technischen Schutzeinrichtungen bietet DIN EN ISO Hilfestellung [7]. Bei Ausführung und Beurteilung von Maschinensteuerungen unterstützt DIN EN bzw. die Nachfolgenorm DIN EN ISO DIN EN bleibt während der Übergangszeit bis zum zusammen mit DIN EN ISO gültig und wird dann ersetzt. Können die Gefahren auch durch technische Schutzmaßnahmen nicht gänzlich verhindert werden, ist der Hersteller verpflichtet, auf die Restrisiken in der Betriebsanleitung hinzuweisen und die entsprechenden Gefahren in Form von Schildern an der Maschine kenntlich zu machen. Zertifizierung Der Germanische Lloyd trägt mit seiner Richtlinie zur Zertifizierung von Windenergieanlagen [13] dem hohen Stellenwert der Anlagensicherheit Rechnung. Bei der Zertifizierung nach GL-Richtlinie wird die Einhaltung einer Vielzahl von Normen überprüft, von denen einige im Amtsblatt der EU als harmonisierte Normen veröffentlicht sind Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 4

5 und verschiedene Sicherheitsaspekte behandeln. Zentrale Normen sind hierbei die Normen zur Auslegung und Sicherheit von WEA DIN EN und DIN EN [4, 5]. Darüber hinaus fordert der Germanische Lloyd die systematische Betrachtung von möglichen Fehlern inklusive Angaben zu Maßnahmen der Begrenzung von negativen Folgen. Damit wird sichergestellt, dass von der WEA ausgehende Gefahren erkannt und entsprechend des Stands der Technik auf das Mindestmaß reduziert werden. Diese Angaben entsprechen inhaltlich weitgehend den Angaben der zuvor beschriebenen Risikobeurteilung und sind daher übertragbar. Technische Schutzmaßnahmen beziehungsweise Teile von Maschinensteuerungen, die Schutzmaßnahmen übernehmen, werden als sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen bezeichnet, deren Ausführung und Beurteilung die harmonisierte Norm DIN EN beschreibt. Ziel ist es, die Steuerungsteile so auszuführen, dass die Sicherheit der Steuerungsfunktion sowie das Verhalten der Steuerung im Fehlerfall dem in der Risikobeurteilung ermittelten Grad der Risikoreduzierung entspricht. Dazu definiert DIN EN fünf Sicherheitskategorien, nach denen die Steuerung auszuführen ist. Der Germanische Lloyd überprüft im Rahmen der Zertifizierung die jeweils vom Hersteller ermittelten Sicherheitskategorien und deren elektrotechnische Umsetzung. Synergien zwischen Zertifizierung und CE-Kennzeichnung sind gegeben. In der Hand des Herstellers Der Hersteller einer WEA ist verantwortlich, dass sein Produkt entsprechend den wesentlichen Anforderungen der anwendbaren EG-Richtlinien entworfen und hergestellt wird. Er allein ist verantwortlich für die Durchführung der Konformitätsbewertung und die Gewährleistung der Konformität der WEA. Damit wird ihm eine aktive Rolle zur Einhaltung der Produktsicherheit zugewiesen. Auf Grund des Prinzips der verschuldensunabhängigen Haftung braucht ein Geschädigter dem Hersteller keine Fahrlässigkeit, sondern nur den Zusammenhang zwischen Anlagenfehler und Schaden nachzuweisen. Das heißt, dass der Hersteller sich nicht damit entlasten kann, alles in seiner Macht stehende getan zu haben, um eine fehlerfreie Anlage auf den Markt zu bringen. Normgerechtes Verhalten hilft zwar haftungsrechtliche Sicherheitsdefizite zu vermeiden, ist aber keine Begründung für die Befreiung von der Haftung. Daher ist der beste Weg zur Vermeidung von Haftungsansprüchen die Verbesserung der Produktsicherheit selbst. Ein Hersteller, der über eine gute Sicherheitsstrategie verfügt und diese praktisch anwendet, kann Haftungsansprüche weitgehend verhindern. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die konsequente Durchführung der Risikobeurteilung als konstruktionsbegleitender Prozess durch Experten verschiedener Fachrichtungen. Risikobeurteilung heißt Teamarbeit und bedarf der Berücksichtigung einer Vielzahl von Aspekten. Gerade unabhängige Sachverständige mit profunder Normenkenntnis und langjähriger Branchenerfahrung betrachten Sicherheitsaspekte aus einem Blickwinkel, der Anlagenherstellern zusätzliche Erkenntnisse verschafft. Daher gilt: Die weitreichenden Folgen einer Nichtkonformität und widerrechtlich angebrachten CE-Kennzeichnung können vermieden werden. Letztlich liegt es allein in der Hand des Herstellers seiner Verantwortung gerecht zu werden und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 5

6 Literatur: [1] DIN EN (3.97): Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze. [2] DIN EN 1050 (1.97): Sicherheit von Maschinen - Leitsätze zur Risikobeurteilung. [3] DIN EN (11.06): Analysetechniken für die Funktionsfähigkeit von Systemen - Verfahren für die Fehlzustandsart- und -auswirkungsanalyse (FMEA). [4] DIN EN (7.06): Windenergieanlagen - Teil 1: Auslegungsanforderungen. [5] DIN EN (2.06): Windenergieanlagen - Teil 2: Sicherheit kleiner Windenergieanlagen. [6] DIN EN ISO (4.04): Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie. [7] DIN EN ISO (4.04): Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 2: Technische Leitsätze. [8] DIN EN ISO (7.07): Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Gestaltungsgrundsätze. [9] Europäisches Parlament/Europäischer Rat (1998): Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 207/1 vom 23. Juli [10] Europäisches Parlament/Europäischer Rat (2006): Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung). Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 157/24 vom 9. Juni [11] Europäisches Parlament/Europäischer Rat (2001): Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 011/1 vom 15. Januar [12] Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2 (219)), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 33 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970). [13] Germanischer Lloyd (2003/2004): Richtlinie für die Zertifizierung von Windenergieanlagen, Ausgabe 2003 mit Ergänzung Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH, Business Segment Wind Energy Seite 6

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Methodische, softwaregestützte Risikobeurteilung

Methodische, softwaregestützte Risikobeurteilung Methodische, softwaregestützte Risikobeurteilung Ziel der Risikobeurteilung ist es, die von einem Produkt ausgehenden Gefährdungspotenziale möglichst vollständig zu erfassen und Schutzmaßnahmen gegen sie

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen. CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Übergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1

Übergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1 DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 mail: Ostermann@maschinenrichtlinie.de Internet: www.maschinenrichtlinie.de Co-Autoren DIPL.-ING.

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Risikobeurteilung nach EN 14121-1

Risikobeurteilung nach EN 14121-1 Workshop Krantechnik Oelsnitz, 26.+27.10.2011 Seminar S11 Referent: Risikobeurteilung nach EN 14121-1 Marco Piesendel www.bangkran.de BANG Kransysteme GmbH & Co. KG 2 Inhalt 1 Risiken durch Krananlagen

Mehr

Umsetzung der Maschinenrichtlinie

Umsetzung der Maschinenrichtlinie Umsetzung der Maschinenrichtlinie Technische Redakteure nutzen die Gefahrenanalyse zur Formulierung von shinweisen Thema in Betriebsanleitungen: Was muss ich kennen? Anh. I, 1.7.4 Grundlagenwissen zu Anforderungen

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Mehr Informationen zum Titel 5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Im Folgenden wird eine vereinfachte mögliche Durchführung einer CE-Kennzeichnung bei Produkten dargestellt. Ziel der einzelnen Schritte

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Betriebsanleitung DS-6 Scherenschnittmesserhalter

Betriebsanleitung DS-6 Scherenschnittmesserhalter Betriebsanleitung DS-6 Scherenschnittmesserhalter Pos: 1 /C AD/2010/00 Allgemeines/01 Z u dieser Anl eitung @ 7\mod_1268045435622_1.docx @ 79576 @ @ 1 Pos: 2 /C AD/Allgemei n/=============== @ 0\mod130_1.docx

Mehr

Die CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien

Mehr

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001 1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913

Mehr

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen Photovoltaik-Anlagen sind besonders durch Blitzeinschläge und Überspannungen gefährdet, da sie häufig in exponierter Lage installiert werden. Damit sich

Mehr

Technische Richtlinien

Technische Richtlinien Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte Revision 18 Stand 01.02.2008 Herausgeber: FGW e.v.-fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

Mehr

2. Klassifizierung von PLT-Schutzeinrichtungen gemäß VDI/VDE-Richtlinie 2180-1

2. Klassifizierung von PLT-Schutzeinrichtungen gemäß VDI/VDE-Richtlinie 2180-1 Safety Integrity Level (SIL)-Einstufungen Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Klassifizierung von PLT-Schutzeinrichtungen gemäß VDI/VDE-Richtlinie 2180-1 3. Weitere Ansätze und Hilfsmittel zur Klassifizierung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

U S N G omnicon engineering GmbH

U S N G omnicon engineering GmbH SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm

Mehr

Risikomanagement bei Medizinprodukten

Risikomanagement bei Medizinprodukten Risikomanagement bei Medizinprodukten 10. Jahrestagung der AAL 24./25. September 2010 Stuttgart 2010 mdc medical device certification GmbH Risikomanagement 1 Regulatorische Grundlagen Richtlinie 93/42/EWG

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen

Mehr

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN PERSONALENTWICKLUNG POTENTIALBEURTEILUNG DURCHFÜHRUNG VON BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN Beurteilung 5. Beurteilungsgespräch 1 Die 6 Phasen des Beurteilungsvorganges 1. Bewertungskriterien festlegen und bekannt

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Jedes Umfeld hat seinen perfekten Antrieb. Individuelle Antriebslösungen für Windenergieanlagen.

Jedes Umfeld hat seinen perfekten Antrieb. Individuelle Antriebslösungen für Windenergieanlagen. Jedes Umfeld hat seinen perfekten Antrieb. Individuelle Antriebslösungen für Windenergieanlagen. 1 2 3 3 4 1 2 3 4 Generator Elektromechanische Bremse Azimutantriebe Rotorlock-Antrieb (im Bild nicht sichtbar)

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen

Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen Ulrich Kessels Von: MBT Info Service Gesendet: Montag, 1. Oktober 2012 19:01 Betreff: MBT Info 01-10-2012: Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen maschinenbautage Köln

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.

Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches

Mehr

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung

Mehr

Betriebsanleitung DS-8 Scherenschnittmesserhalter

Betriebsanleitung DS-8 Scherenschnittmesserhalter Pos: 1 /C AD/2010/00 Allgemeines/01 Z u dieser Anl eitung @ 7\mod_1268045435622_1.docx @ 79576 @ @ 1 Betriebsanleitung DS-8 Scherenschnittmesserhalter Pos: 2 /C AD/Allgemei n/=============== @ 0\mod130_1.docx

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Vorgaben der DIN ISO 13528 Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche

Vorgaben der DIN ISO 13528 Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche Konsens- oder Referenzwerte in Ringversuchen Möglichkeiten und Grenzen Dr.-Ing. Michael Koch Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Arbeitsbereich Hydrochemie

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Produktbezogener Ansatz

Produktbezogener Ansatz Qualitätsmanagement Was ist Qualität? Produktbezogener Ansatz Transzendenter Ansatz Qualitätsaspekte Prozess-oder fertigungsbezogener Ansatz Kundenbezogener Ansatz weiter Wertbezogener Ansatz Produktbezogener

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

BRÖTJE-Fachinformation. (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß

BRÖTJE-Fachinformation. (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß BRÖTJE-Fachinformation (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß Informationsblatt Nr. 4 August 1993 2. Auflage November 1995 Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010 DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001

Mehr

Informationssicherheitsmanagement

Informationssicherheitsmanagement Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 und BSI Grundschutz Karner & Schröppel Partnerschaft Sachverständige für Informationssicherheit und Datenschutz Unser Konzept Informationssicherheit und

Mehr

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Beschaffenheit beim erstmaligen Inverkehrbringen Beschaffenheit bei Bereitstellung, Benutzung und Umbau EU-Binnenmarkt Inverkehrbringen EU-Vertrag

Mehr

Existenzgründer Rating

Existenzgründer Rating Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen

Mehr