Dem Regalbetreiber obliegt gemäß den geltenden Vorschriften die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen.

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1 Dem Regalbetreiber obliegt gemäß den geltenden Vorschriften die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen. Prüfpflichtig gemäß DIN EN sind: "Alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl". Konkret sind dies Fachbodenregale, Mehrgeschosseinrichtungen, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale und Durchfahrregale, Durchlaufregale... Gemäß DIN EN gelten folgende Vorgaben: "Die Inspektion... ist übelicherweise vom Boden aus durchzuführen, wo am meisten Beschädigungen auftreten.". Sie kann während des laufenden Betriebs erfolgen - die Regale müssen nicht geräumt werden! Sichtkontrollen " Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren." (Diese erfolgt mit geeignetem Personal betriebsintern, z. B. Sicherheitsbeauftragter oder verantwortlicher Lagerist/Lagerleiter) Experteninspektionen "In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben." Dies bedeutet, dass die fachkundige Person die Gesetzte, Verordnungen, Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regalanlagen gelten, kennen muss darüber hinaus ein spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung und das konkrete Regal benötigt. N. Baumann Industriemontagen - Regalprüfer verfügen über jahrelange Berufserfahrung mit Lagertechnik & Regalsystemen. Sie werden regelmäßig fortgebildet, unter anderem sind sie auch vom TÜV Nord als "befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen" geprüft & zertifiziert. Voraussetzungen (seitens des Kunden = Regalbetreiber) Vorhandensein eines geeigneten Hubgeräts (z.b. Stapler mit Fahrer und Förderkorb), damit der Inspekteur z.b. einem vermuteten Schaden im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann. Alle verfügbare Information zur Regalanlage (z.b. Aufbauanleitung, Lieferscheine, Skizzen, Pläne...) sollen in Kopieform zur Verfügung stehen. Bei der Inspektion muss der Sicherheitsbeauftragte oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein! Seite 1 von 5 Stand 05/2012

2 Die Inspektion beinhaltet: Sichtkontrolle ( im Normalfall vom Boden aus).gemäß DIN EN werden geprüft: 1. Schäden durch Stoßeinwirkung an irgendeinem Teil der Konstruktion, speziell Beschädigungen von Stützen und Trägern. 2. lotrechter Stand der Regalstützen. 3. Zustand und Grad der Wirksamkeit sämtlicher Bauteile, insbesondere Fußplatten und Aushängesicherungen. 4. sichtbare Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial. 5. allgemeiner optischer Zustand des Gebäudebodens. 6. Lage der Lasten auf den Paletten und Ladungsträgern. 7. Positionierung der Ladungsträger auf dem Regal und auf dem Boden. 8. Einhaltung der Regal-Montageanleitung. 9. Belastungs- und Informationshinweise vorhanden und aktuell sind. 10. keine Lagerplätze zu schwer beladen sind. 11. die Stabilität der Ladeeinheiten zufriedenstellend ist. 12. die Maße der Ladeeinheiten zufriedenstellend sind. Dokumentation & Bericht 1. Bewertung von Mängeln und Schäden mittels Organisationsaufkleber. 2. Erstellung eines schriftlichen Berichts gegebenenfalls mit Bildern. 3. Hinweis auf mögliche Ursachen der Schäden. 4. Vorschläge zur Beseitigung etwaiger Mängel. 5. Vergabe Prüfaufkleber. Das für Reparaturen benötigte Material ist nicht in der Prüfung enthalten. Wir erstellen aber in der Regel nach erfolgter Prüfung diesbezüglich ein unverbindliches Angebot. Abrechnung 1. Auf Stundenbasis 49,50 je Stunde Es werden Vorbereitungs-, Fahr-, Warte-, Prüf-, Bericht- und Dokumentationszeiten zu diesem Stundensatz abgerechnet. 2. Kilometergeld Jeweils Bünde - Prüfort - Bünde gemäß Routenplaner aus Internet(schnellster - nicht kürzester Weg) 0,35 je Kilometer. 3.Aufkleber und Kennzeichnung - nach Aufwand 4.Weitere Spesen / Auslagen nur auf Nachweis (z.b. Parkgebühren,...) Der Gesamtpreis ist somit abhängig von der Größe, dem Zustand (Anzahl der Schäden) der Regalanlage sowie der Entfernung. Der Kunde (=Regalbetreiber) kann mit Zuarbeiten (Dokumentation, Skizzen, Vermeidung von Wartezeiten,...) unmittelbar Einfluss auf die Rechnungshöhe nehmen. Festpreise bei Regalprüfungen gibt es nicht, werden Aussagen zur voraussichtlichen Kostenhöhe gemacht, so ist dies ein Schätzwert bzw. Richtpreis! (Preise jeweils + MWSt.) Seite 2 von 5 Stand 05/2012

3 Folgende Aufkleber werden während der Prüfung nach Bedarf benutzt und abgerechnet! Grüne Gefahrenstufe die nur eine Überwachung erfordert. Gelbe Gefahrenstufe gefährliche Beschädigung, die baldiges Handeln erfordert. Diese Kategorie bezieht sich auf tragende Regalteile, wo die Beschädigung gravierend genug ist, sie beheben zu müssen (max. 4 Wochen), sie aber nicht so schwerwiegend ist, dass sie ein sofortiges Entladen des Regals erfordert. Wenn jedoch einmal ein beschädigtes Bauteil entlastet worden ist, darf es nicht wieder belastet werden, bevor Reparaturen durchgeführt worden sind. Der Benutzer muss für eine Methode zur Abgrenzung von solchen Regalen sorgen, um sicherzustellen, dass diese nicht wieder benutzt werden, bevor die Reparatur durchgeführt worden ist. Rote Gefahrenstufe sehr schwere Beschädigung, die sofortiges Handeln erfordert. Diese Kategorie bezieht sich auf tragende Regalteile, wo eine Beschädigung von kritischem Grad festgestellt worden ist, die rechtfertigt das Regal sofort zu entladen und für eine weitere Benutzung zu sperren bis eine Reparatur ausgeführt worden ist. Die Reparatur betrifft üblicherweise den Austausch des beschädigten Teils. Benutzerfirmen müssen für eine Methode zur Absperrung von Zonen sorgen, um sicherzustellen, dass diese nicht wieder benutzt werden können, bevor die Reparatur durchgeführt worden ist. Prüfplakette wird jährlich benötigt. 0,15 je verwendeten Aufkleber Seite 3 von 5 Stand 05/2012

4 Seite 4 von 5 Stand 05/2012

5 Bestellurkunde für befähigte Personen Ich bestelle hiermit nach DIN EN und BGR Ich bitte um einen, unverbindlichen, Termin v. Ort Herrn / Frau Uwe Baumann Aufgrund seiner / ihrer technischen Fachkenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Regal Einrichtungen und der Vertrautheit mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, nachgewiesen durch: Ausbildung zum Prüfer von ortfesten Regalsystemen aus Stahl nach DIN EN Lehrgang: TÜV NORD Akademie zur befähigten Person für: Regaleinrichtungen nach DIN EN Er / Sie ist zuständig für den Bereich: jährliche Prüfung Er / Sie hat die Aufgabe, die gemäß o. a. DIN/BGR im Kapitel Prüfungen vorgeschriebenen periodischen technischen Sicherheitsprüfungen an Regalen im Zuständigkeitsbereich nach Aufforderung durchzuführen und das Ergebnis nachzuweisen. Ort, Datum Unterschrift, Stempel per FAX an 03212/ oder Mail an n.baumann@onlinehome.de Seite 5 von 5 Stand 05/2012

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