Der Traktor im Straßenverkehr
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- Henriette Krämer
- vor 8 Jahren
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1 Der Traktor im Straßenverkehr Aktuelle Änderungen Juli 2011 Führerschein: Nach 14 Abs. 2 war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Standort des Fahrzeuges (landw. Betriebes) ohne Mitnahme des Führerscheines zu lenken. Mit der Novelle ist diese Ausnahme gefallen, das heißt, der amtliche Führerschein ist bei jeder Fahrt mitzunehmen. Ausnahme bleibt für den Zulassungsschein bestehen! Folie 2 1
2 Begriffsbestimmungen Zugmaschine (Traktor) Motorkarren (Muli) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Feldhäcksler) Transportgeräte: Anhängewagen ( mit Drehkranz ) Starrdeichslanhänger (Ladewagen) Anhänger Arbeitsmaschinen: Holzhacker, Ballenpresse Folie 3 Geschwindigkeitsstufen Zugmaschine 40 km/h 50 km/h Über 50 km/h Anhänger Bis 10 km/h Bis 25 km/h Bis 40 km/h Über 40 km/h Folie 4 2
3 Grundsätzliche für alle Traktoren luf Führerschein: B (bis 3,5 t), F und C Überprüfung 57a (Pickerl) 3/2/jährlich Zusätzlich für 50 km/h Traktor > 100 km Umkreis Digitacho Überprüfung 57a (Pickerl) jährlich Folie 5 Grundsätzliche für alle Traktoren gewerblich Führerschein: B (bis 3,5 t), F und C Überprüfung 57a (Pickerl) - Jährlich Zusätzlich für 50 km/h Traktor Digitacho (Ausnahme möglich) Bei Transportgewerbe 0,0 /oo und erst ab 18 Jahren Folie 6 3
4 Kontrollgeräte bei Traktoren mit über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit Mit dem Erlass vom , BMVIT /0001-II/ST4/2010, "Weitere Einsatzmöglichkeiten von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h", wurde die Genehmigung und Zulassung von Zugmaschinen, die eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche Verwendung eingeschränkt sind, auch für andere (z. B. gewerbliche) Betriebe ermöglicht, sofern sie vergleichbare Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten, die üblicherweise im Rahmen eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes ausgeführt werden, durchführen. Allerdings ist in der Genehmigung die Zulassung auf den konkreten Antragsteller einzuschränken und die Art der Tätigkeiten anzuführen..aber für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten (im Umkreis von 100 km vom Standort) eingesetzt werden, von der Kontrollgeräte- Ausrüstungspflicht ausgenommen. Folie 7 Kontrollgeräte bei Traktoren mit über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit Als solche Tätigkeiten sind im Erlass angeführt: Bearbeitung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Grünanlagen, Parks, Teichen und dergleichen, Transport von selbst (oder im Fall von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen vom Auftrag gebenden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb) erzeugten oder durch den Betrieb selbst verwendeten land- oder forstwirtschaftlichen Produkten oder Abfällen (z.b. Grünschnitt, Baumschnitt, Hackschnitzel). In diesem Zusammenhang sind im Erlass "Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen und Unternehmen zur überbetrieblichen Maschinenverwendung (z.b. Maschinenring)" ausdrücklich angeführt. Entscheidend ist aber, dass bei anderen Tätigkeiten, insbesondere bei nicht unter diese Aufzählung fallenden Gütertransporten, diese Ausnahme nicht zum Tragen kommt und daher die Ausrüstung mit einem Kontrollgerät erforderlich ist. Folie 8 4
5 Anhänger bis 25 km/h ohne Anmeldung lof Aktive Bremsanlage auf alle Räder Gesamtgewicht max. 18 to / Anhänger Anhänger muss Herstellerschild haben Breite max. 2,55m Kein Unterfahrschutz, keine Radabdeckung mit Anmeldung Zusätzlich: Einzel/Typengenehmigung Gesamtgewicht max. 24 to/anhänger gewerblich max. 32 to/anhänger lof Breite max. 2,55m - mit Breitreifen max. 3m mit Routengenehmigung auch Breiter Keine jährliche Überprüfung Folie 9 Anhänger bis inkl. 40 km/h lof 2-Leiter Druckluftbremsanlage mit mechanischer/ automatisher lastabhängiger Bremskraft-regelung (ALB) Größte Breite 2, 55m, mit Routengenehmigung auch breiter Radabdeckung Federung Unterfahrschutz (Ausnahme für Anhänger mit PickUp) Überprüfung 57a (Pickerl) 3/2/jährlich gewerblich Zusätzlich: Überprüfung 57a (Pickerl) jährlich Folie 10 5
6 Anhänger über 40 km/h lof 2-Leiter Druckluftbremsanlage gewerblich Zusätzlich: mit automatischer Überprüfung 57a lastabhängiger Bremskraftregelung (ALB), AGS, ABS (Pickerl) jährlich Größte Breite 2, 55m, mit Routengenehmigung auch breiter Radabdeckung, Unterfahrschutz Federung Überprüfung 57a (Pickerl) 3/2/jährlich Folie 11 Anhänger Arbeitsmaschinen Ballenpresse/wickler, Holzhacker, gezogene Spritze, Düngestreuer und Bodenbearbeitungsgeräte, Schwader, Kreisler Keine Unterscheidung Anhänge-Art : Zugmaul Gleiche Bestimmungen wie bei Anbaugeräte Unterlenker Gleiche Bestimmungen wie bei Anbaugeräte Folie 12 6
7 Breite/Höhe/Länge Größte Breite von 2,55m (Ausnahme: Breitreifen) Größte Höhe von 4,00m Größte Länge von 12,0m bei Kraftfahrzeugen (Zugmaschine, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Anhänger) 18,75m bei Kraftwagenzügen (Zugmaschine samt Anhänger oder Anhängerspannen) Folie 13 lof - Anhängegerät über 2,55m Fahrgeschwindigkeit max. 25 km/h Max. Breite ohne Sondergenehmigung 3m Sonderfall bis 3,3 m: Ausreichende Sicht Keine kurvenreiche Straße Restfahrbahnbreite 2,5m sonst Begleitfahrzeug (mehrspuriges Fahrzeug mit Drehlicht) Nachtfahrverbot ab 3m trotz Begleitfahrzeug, außer mit eigener Sondergenehmigung Folie 14 7
8 Kennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten mit Reflektierenden Warnmarkierungen Folie 15 Beispiele Frage: Wann darf ich mit einem Traktor 25 km/h fahren? Traktor Solofahrt Traktor mit Anhängegerät bis 3m Breite (Sonderfall bis 3,3 m) Traktor mit Anhänger (25 km/h) angemeldet/nicht-angemeldet Folie 16 8
9 Beispiele Frage: Wann darf ich mit einem Traktor 40 km/h fahren? Traktor Solofahrt Traktor mit Anhängegerät unter 2,55m Breite Traktor mit Anhänger angemeldet mit ALB Frage: Wann darf ich mit einem Traktor 50 km/h fahren? Traktor Solofahrt Traktor mit Anhängegerät unter 2,55m Breite Traktor mit Anhänger angemeldet mit ALB, AGS + ABS Folie 17 Derzeitige Praxis Folie 18 9
10 Was fällt hier auf? Rechtskonform: 30 km/h Pickerl 40 km/h Eckig + Anmeldung Folie 19 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen lof Gerät zur Durchführung von Arbeiten jedoch nicht zum Transport von Gütern Führerschein: F bzw. G (Alt), C Kein Digitacho (erste SF-Arbeitsmasch. mit 50km/h am Markt) Breite: bis 3m (Sonderfall bis 3,3 m) Höhe: 4 m Länge: 12m Solofahrt (18,75 mit Gebissanhänger) ab km/h: Überprüfung 57a (Pickerl) 3/2/jährlich Folie 20 10
11 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen gewerblich Gerät zur Durchführung von Arbeiten jedoch nicht zum Transport von Gütern Führerschein: F bzw. G (Alt), C Kein Digitacho, da unter 40 km/h Breite: bis 2,55 m bzw. Routengenehmigung Höhe: 4 m Länge: 12m Solofahrt (18,75 mit Gebissanhänger) ab km/h: Überprüfung 57a (Pickerl) jährlich Folie 21 Allgemeines Drehlicht Untugend NUR erlaubt bei Abmessungen über 2,6m in Breite Fahrbahnverunreinigung Verursacher haftet bei Unfall Ladegutsicherung Folie 22 11
12 Zum Nachlesen: Der Traktor im Straßenverkehr Österreichisches Kuratorium für Landtechnik ÖKL; 11.Auflage Breiter, schwerer, schneller Spezialbroschüre vom fortschrittlichen Landwirt Folie 23 12
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