2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen
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- Klara Acker
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1 SIWF ISFM Anhang II 1. Allgemeines 1.1 Umschreibung des Fachgebietes Die Gefässchirurgie ist ein Teilgebiet der Chirurgie. Sie umfasst die Diagnostik und Therapie der vaskulären Erkrankungen (Arterien, Venen, Lymphgefässe): 1.2 Zielsetzung Die Weiterbildung im soll Chirurgen ermöglichen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die sie befähigen, auf dem gesamten Gebiet der definierten Gefässchirurgie in eigener Kompetenz sowohl in ambulanter Praxis als auch im stationären Bereich tätig zu sein einschliesslich der in Gefässchirurgie spezifischen Pharmakotherapien (inkl. Kontrastmittel). 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die Dauer der Weiterbildung beträgt 4 Jahre, wovon 2 Jahre innerhalb der Facharztweiterbildung absolviert werden können. Mindestens 2 Jahre der Weiterbildung müssen an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Kategorie A absolviert werden. Eine vollamtliche Tätigkeit an einer angiologischen Klinik der Kategorie A wird für maximal 12 Monate anerkannt (gilt nicht für die geforderten A-Jahre). 2.2 Weitere Bestimmungen Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes sind der Facharzttitel für Chirurgie oder Herz- und thorakale Gefässchirurgie sowie die FMH-Mitgliedschaft. Teilnahme an zwei von der SGG bezeichneten und publizierten Weiter- bzw. Fortbildungsveranstaltungen / Postgraduate-Kursen pro Jahr. 3. Inhalt der Weiterbildung 3.1 Allgemeine Kenntnisse Die Weiterbildung umfasst das ganze Gebiet der Gefässchirurgie: Arterien Beherrschung von Rekonstruktionen degenerativer Erkrankungen sowie Verletzungen der supraaortalen Gefässe (Aa. subclavia, carotis communis, A. carotis interna, A. carotis externa sowie A. vertebralis), der Aorta thoraco-abdominalis und ihren Ästen (einschliesslich Viszeral und Nierenarterie), der infrarenalen Aorta mit den Beckenarterien, sowie der Arterien der oberen und der unteren Extremitäten. SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax siwf@fmh.ch
2 Beherrschung des ganzen Optionsspektrums der Dialysen-Shunt-Chirurgie Behandlung entzündlicher, bzw. mykotischer Gefässerkrankungen einschliesslich des M. Buerger (Thrombangiitis obliterans), des M. Takayasu (supraortale Form oder coarctatio aortae), vaskulärer Formen des M. Beçhet und anderer seltener Erkrankungen. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der modernen endovaskulären Techniken (Kathetertherapie, Endoprothese auch in der Behandlung aneurysmatischer Erkrankungen). Kenntnis der Behandlung von irreversiblen Folgen arterieller Durchblutungsstörungen, welche nicht mehr rekonstruierbar sind: Sequestrektomie, kleine und grosse Gliedmassenamputationen und Rehabilitationsmassnahmen Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen indirekt hyperämisierender Mass-nahmen (thorakale und lumbale Sympathektomie, Rückenmarksstimulation) Beteiligung an rekonstruktiven gefässchirurgischen Massnahmen im Rahmen interdisziplinärer Tumorchirurgie Venen Beherrschung der Diagnostik und Behandlung von Störungen des venösen Rückflusses und Rekonstruktion tiefer Venen mit kompetenter Klappenfunktion. Behandlung akuter oder rezidivierender Ulcus cruris, inkl. Massnahmen: Ulcusexzision mit plastischer Defektdeckung, endoskopische, bzw. mini-invasive Eingriffe zur subfaszialen Ligatur von insuffizienten Vv. Perforantes, Fasziektomie, ev. die paratibiale Fasziektomie, gezielte Haut / Unterhautplastik. Behandlung akuter Venenthrombosen durch Thrombektomie und Thrombolyse sowie die Wiederherstellung bei chronischen Verschlüssen und die Klappenrekonstruktion bei Refluxkrankheiten Lymphwege Kenntnis der primären und sekundären Lymphabflusstörungen, insbesondere der Prävention und der konservativen Behandlungsmöglichkeiten des primären Lymphoedems sowie der therapeutischen Möglichkeiten beim sekundären Lymphoedem (Tumorobstruktion) Angiodysplasien Kenntnis kongenitaler Angiodysplasien bzw. Malformationen bezüglich ihrer Pathophysiologie, Diagnostik und therapeutischen Möglichkeiten (Hämangiome, F. Parkes-Weber Syndrom, M. Klippel-Trenaunay,usw) Interdiszplinarität Enge, einvernehmliche Zusammenarbeite mit Angiologen, Nephrologen, Neurologen und Radiologen sind nötig und die Kenntnisse kathetertechnischen Therapieverfahren müssen dem Gefässchirurgen vertraut sein. 3.2 Fertigkeiten und Erfahrung Anforderungen im theoretisch-wissenschaftlichen Bereich Kenntnisse der Epidemiologie, der Risikofaktoren und der Präventions-möglichkeiten häufigster Gefässkrankheiten Kenntnis der Anatomie, der Physiologie und Pathophysiologie von degenerativen und nichtdegenerativen Kreislauferkrankungen Kenntnis moderner klinischer Forschungsmethoden inkl. Statistik Fähigkeit, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren und zu interpretieren Prinzipien der Begutachtung Anforderungen im diagnostischen Bereich Einwandfreie Kenntnisse von Definition der "chronisch-kritische Ischämie" (gemäss Richtlinien des European Consensus Committee) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 8
3 Bestimmung der Operationsindikationen bei selbstständiger Durchführung und Interpretation der Oszillometrie, nichtinvasiver Messung des peripheren Knöchel- und Zehenarterienverschlussdruckes sowie die Beurteilung bildgebender Verfahren. Kenntnis von farbcodierter Ultrasonographie bei Erkrankungen von Arterien und Venen. Gehprobe auf dem Laufbandergometer, Plethysmographie, u. direkte phlebodynamische Druckmessung (mit Bestimmung der Ejektionsfraktion und der Wiederauffüllungszeit) Bestimmung der transkutanen Sauerstoffkonzentration (tp02) Kenntnisse gefässbezogener radiologischer Methoden: digitale Substraktionsangiographie, konventionelle Angiographien, magnetische Resonanzangiographien, konventionelles MRI und Computertomographien mit Kontrastmittel (3D, Spiraltomographien), Kenntnisse aszendierender und deszendierender (Press-) Phlebographien und Lymphographien Kenntnis der nuklearmedizinischen Methoden und den Farbstofftests bei Lymphoedem Klinische Anforderungen Kenntnis der Pathophysiologie, Beurteilung und Behandlung von akuten Verletzungen, Verschlüssen und Erkrankungen von Stammgefässen, Gefässen an den Extremitäten sowie supraaortalen Aesten. Kenntnisse in der Indikationsstellung und selbständigen Durchführung der konservativen, der kathetertechnischen und der chirurgischen Therapie bei den häufigsten vaskulären Erkrankungen. Zum endovaskulären Spektrum gehören die Ballondilatation, die Stent- und Stentgraft- Applikation in den anatomischen Regionen, die für diese Therapie geeignet sind. Kenntnis und praktische Anwendung der intraoperativen hämodynamischen Messmethoden (intraoperative Kontrollangiographie, intraoperative Flussmessungen) [transit time], intraoperative Angioskopie und intraoperative Duplex-Sonographie) Kenntnis des Monitoring und Kontrollmassnahmen bei Eingriffen an extrakraniellen Gefässen des Gehirns (intraoperative Angioskopie, intraoperative transkranielle Dopplersonographpie, intraoperative Duplex-Sonographie, Messung somato-sensorischer Potentiale und intraoperative Kontrollangiographie) Früherfassung und Behandlung von Komplikationen nach Gefässeingriffen (Kenntnis der Ischämietoleranz) Konservative Behandlung (Pharmakotherapie und Physiotherapie) arterieller und venöser Erkrankungen einschliesslich der Lymphologie. Kenntnis der pathophysiologischen Bedeutung grosser arterio-venösen Fisteln 3.3 Operationskatalog (vaskulär/endovaskulär) Die erforderliche Operationserfahrung wird durch die Richtzahlen in der Operationsliste des Weiterbildungsprotokolls festgelegt. Ein Eintrag in Kolonne O (= Operateur) setzt voraus, dass der Kandidat den chirurgischen Eingriff selbst vorgenommen hat; wird ihm anlässlich einer zusammengesetzten Operation ein Teileingriff überlassen, so ist im "Logbook" ein Eintrag nur unter der Ziffer des betreffenden Eingriffes zu machen. Die Assistenz von Operationen zur Anleitung eines Weiterbildungskandidaten kann mit entsprechendem Vermerk aufgelistet werden. Die im Operationskatalog für den Facharzttitel für Chirurgie ausgewiesenen Eingriffe werden angerechnet. Für eine kombinerte chirurgische Rekonstruktion (z. B.: PTA der A. iliaca communis, TEA der Femoralis communis TEA u. femoro-krurale Bypass) dürfen die drei Eingriffe einzeln gezählt werden. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 8
4 Die TK kann ausnahmsweise eine höhere Anzahl von Eingriffen in einem besonders gepflegten Teilgebiet als Ausgleich für die nicht erreichte Zahl eines anderen Teilgebietes anerkennen Operationsliste O = Eingriff als Operateur IA = Eingriff als Instruktions-Assistent (teaching assistent) A = Eingriff als Assistent (learning assistent) A Chirurgie der Arterien O IA A 1 Chirurgie der supraaortalen Aeste**, beinhaltend: a Thrombendarterektomie oder Eversionsendarterektomie an der Karotis-Bifurkation b Rekonstruktion der A. carotis communis c Eingriffe an der A. vertebralis d Eingriffe bei symptomatischemverschluss der A. subclavia oder des Truncus brachiocephalicus 2 Arterielle Durchblutungsstörungen an den oberen Extremitäten** 3 Zugangswege für Hämodialyse ("Vascular access surgery for hemodialysis") a Cimino-Brescia Fistel (Seit-zu-Seit oder End-zu-Seit "Stiefelanastomose") b A-V-Anastomosen in der Tabatière c Weitere Massnahmen zur Schaffung von av-shunts (Schlingen fistel mit Kunststoffprothesen, mit autologer Vene, gestreckte Interponate) d Andere Zugangswege Eingriffe Aorta sowie den Viszeral- und Beckenarterien a Thorako-abdominales Aneurysma 3 b Viszerale Gefässoperationen (Eingriffe an der Pfortader nicht 3 inbegriffen) c Eingriffe an den Nierenarterien 2* 1* 5 d Bauchaortenaneurysma elektiv (AAA) e Bauchaortenaneurysma rupturiert f AAA Beckenarterienaneurysma g Aorto-iliakale Verschlusskrankheit Rekonstruktive Eingriffe im Bereich der Leiste a Extra-anatomische Umleitung b Rekonstruktionen im Bereich der Femoralisgabel (TEA der Femoralisgabel, retrograde iliakale Ringdesobliteration, Profundaplastik) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4 / 8
5 A Chirurgie der Arterien O IA A 6 Infrainguinale Rekonstruktionen bei CAVK (chronische arterielle Verschlusskrankheit) a davon: femoro-poplitealer Bypass supragenual, maximal anrechenbar: b femoro-poplitealer Bypass infragenual c femoro.infrapoplitealer(-cruraler) Bypass d popliteo-distaler(-cruraler/pedaler) Bypass (in situ, reversed, u. U. prothetisch mit Cuff usw.) Revaskularisation bei akuten art. Verschlüssen** Varia a Fasziotomien (4 Etagen) 5 b Aneurysmachirurgie der unteren Extremitäten c Septische Gefässchirurgie (mykotischen Aneurysmen, infizierte Gefässprothesen) 5 B Chirurgie der Venen O IA A 9 Venöse Thrombektomie an den unteren Extremitäten, beinhaltend: a Ileo-femorale Thrombektomie b Vieretagenthrombektomie c Temporäre arterio-venöse Fistel 4* 3* 8* 10 Rekonstruktive Eingriffe am tiefen Venensystem** 4* 3* 8* a Cross-over Bypass bei Beckenvenensperre (Palma-Esperon / Cockett) b Rekonstruktion von Klappen am tiefen Venensystem c Transplantation, Transfer klappentragender Venensegmente d Venen-Transposition e Behandlung traumatischer Venenläsionen 11 Varizenchirurgie a Crossectomie b Varizenkonvolutausräumung c Stripping der V. saphena magna und /oder parva d Perforantenunterbrechung e Kombination von a-d 12 Eingriffe bei postthrombotischem Syndrom a Ulcusexzision mit Fasziektomie und plastischer Deckung b Endoskopische Ligatur von Vv. Perorantes c Endoskopische paratibiale Fasziotomie SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 8
6 C Besondere Eingriffe O IA A 13 Amputationen a Kleine b Grosse 14 Indirekt hyperämisierende Massnahmen - Sympathekomien a Thorakale b Lumbale 4* 2* 4* 15 Operationen bei Kompressionsyndromen 2* 2* 6* a "thoracic outlet syndrome" b "entrapment syndrome" 16 Eingriffe bei Angiodysplasie 17 Operative Behandlung bei Erkrankungen des Lymphabflusses D Endovaskuläre Eingriffe an Arterien und Venen (auch bei Kombinationseingriffen anrechenbar) O IA A 18 Angiographie (arteriell u. venös) Angioplastie/Stent/Katheterthrombektomie/ Lyse/Hybrid-Eingriffe Stent-Graft Mit * markierte Eingriffe können durch "überschüssige" andere Operationen kompensiert werden. Mit ** markierte Eingriffe können zu fünfzig Prozent mit endovaskulären Operationen kompensiert werden. 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Mit der Facharztprüfung wird der Beweis erbracht, dass der Kandidat zur selbständigen Berufsausübung im Schwerpunktgebiet befähigt ist. 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff entspricht Ziffer 3 des Schwerpunktprogramms und ist gewichtet (blueprint). 4.3 Prüfungsart Die Prüfung besteht aus der mündlichen und praktischen Prüfung des European Board of Qualification for Vascular Surgery (EBSQ-Vasc): Mehrere Experten befragen den Kandidaten anhand standardisierter klinischer Fälle. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 8
7 4.4 Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Facharztprüfung Es empfiehlt sich, die Prüfung erst im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung zu absolvieren Zeit und Ort der Prüfung Zeit und Ort der Prüfung richten sich nach den Vorgaben des EBSQ-Vasc. 4.5 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde Das Ergebnis wird dem Kandidaten schriftlich eröffnet Die Prüfung kann beliebig oft abgelegt werden. Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden. 5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten Die anerkannten Weiterbildungsstätten gliedern sich in folgende Kategorien: Kategorie A (anerkannt für 4 Jahre) Gefässchirurgische Abteilungen mit Tätigkeit in Lehre und Forschung, welche die Vermittlung des ganzen Weiterbildungsprogramms im klinisch-stationären und ambulanten Bereich garantieren unter der vollamtlichen Leitung eines Trägers des Schwerpunktes "Gefässchirurgie". Kategorie B (anerkannt für 2 Jahre) Gefässchirurgische Stationen unter der vollamtlichen Leitung eines Trägers des Schwerpunktes "Gefässchirurgie", die sich mit Teilgebieten der Gefässchirurgie beschäftigen. 5.1 Kriterienraster Kat. A Kat. B Charakteristik der Klinik Eigene Einheit (unit) im chirurgischen Department einer Universität oder - vergleichbaren Zentren Chirurgische Abteilung mit SP-Tätigkeiten - Ärztliche Leitung Leiter der gefässchirurgischen Einheit / Klinik ist Träger des Schwerpunktes für Gefässchirurgie: Repräsentant der Gefässchirurgie als solches nicht in Personalunion - mit anderen Fachgebieten oder anderen Schwerpunkten der Chirurgie (z. B. Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, etc.) mit universitärer Lehrverpflichtung persönlich verantwortlich für die Weiterbildung Interdisziplinäre strukturelle Voraussetzung Klinik / Abteilung für Innere Medizin (Kardiologie, Nephrologie, Neurologie,etc.) Klinik / Abteilung für alle Gebiete der Chirurgie - - SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 8
8 Chirurgische Klinik Angiologische Einheit im Haus - Angiologische Partner im nahen Umkreis - Diagnostische und interventionelle Radiologie im Hause Zusammenarbeit mit einem Pathologischen Instititut im nahen Umkreis - FMH-anerkannte Weiterbildungsstätte für Intensivmedizin Spektrum der durchzuführenden Operationen Vollständiger Operationskatalog (gemäss Ziffer 3.3) - Minimalzahl der gefässchirurgischen Eingriffe /Jahr durch Chirurgen durchgeführt, Varizenchirurgie, Zugangswege für Hämodialyse, Sequestrectomie und Amputationen nicht inbegriffen Interdisziplinäre Zusammenarbeit (z. B. Kathetertherapie, Endovaskuläre Eingriffe, Tumorchirurgie, usw) Lehre Vollständige SP-Weiterbildung Gefässchirurgie Programm - Strukturierte Weiterbildung (Minimalzahl Stunden / Woche 3 3 Fachbibliothek Zugang zu Datenbanken 6. Übergangsbestimmungen Wer die Weiterbildung bis am 31. Dezember 2008 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Schwerpunktes nach den alten Bestimmungen vom 1. Juli 2002 verlangen. Bitte beachten Im neuen Weiterbildungsprogramm wurden insbesondere in den Ziffern, 2.1, 3.2.2, und Änderungen vorgenommen. Inkraftsetzungsdatum: 1. Januar 2007 Bern, /pb WB-Programme/Chirurgie/2010 Neuformatierung WBP/gefaesschirurgie_version_internet_d.doc SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8 / 8
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