Formen der Exportförderung für Agrarprodukte im internationalen Vergleich
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- Klaudia Eberhardt
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1 Formen der Exportförderung für Agrarprodukte im internationalen Vergleich Papier vorbereitet für die 186. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen beim BMVEL, Bonn Harald Grethe, Institut für Agrarökonomie der Universität Göttingen 1 1 Einleitung Eine besondere Exportförderung, die über ein normales Maß an Produktmarketing und die Bildung eines allgemeinen positiven Images im Ausland hinausgeht, ist nur dann notwendig, wenn die Rahmendaten nicht stimmen, d. h. der Preis zu hoch oder die Qualität zu niedrig ist, um einen Absatzmarkt zu finden. In solch einer Situation haben insbesondere die Industrieländer, und hier insbesondere die EU und die USA, in der Vergangenheit massive Formen der Exportförderung wie Exportsubventionen eingesetzt. Im Rahmen der Uruguay Runde des GATT wurden Exportsubventionen für Agrargüter zum ersten Mal eindeutig limitiert und es wurde mit dem Abbau begonnen. Es scheint nur noch eine Frage weniger Jahre, bis landwirtschaftliche Exportsubventionen der Vergangenheit angehören. Andere Formen der Exportförderung unterliegen bisher keinen (subventionierte Exportkredite) oder nur unzureichend instrumentalisierten (versteckte Exportsubventionen durch Staatshandelsunternehmen) Restriktionen. Sie werden in Zukunft mehr als bisher Eingang in die internationalen Verhandlungen finden. Nahrungsmittelhilfe als Mischmasch von Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit unterliegt einer Reihe von internationalen Vereinbarungen, um ihren vorwiegend humanitären Charakter sicherzustellen. Trotzdem ist sie unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten häufig wenig zielgerecht und effizient. 2 Exportsubventionen Exportsubventionen für Agrarprodukte sind weltweit und insbesondere für die EU die quantitativ bedeutendste Form der Exportförderung. Seit Abschluß der Uruguay-Runde sind Exportsubventionen im Agrarbereich, im Gegensatz zu der vorher bestehenden Grauzone der praktisch unbeschränkt zulässigen Anwendung, klaren Regeln und Abbauverpflichtungen unterworfen. Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, entfallen etwa 65 Prozent der gesamten innerhalb der WTO gebundenen Exportsubventionen auf die EU. Aus verschiedenen Gründen werden die WTO-Bindungen jedoch in vielen Fällen nicht ausgeschöpft, d. h. die tatsächlichen Exportsubventionen bleiben unterhalb des gebundenen Niveaus. So wurden 1998 weltweit nur etwa 43% der gebundenen Exportsubventionen auch tatsächlich gewährt. In den Jahren hatte die EU jeweils einen Anteil von mehr als 87 Prozent an den weltweit tatsächlich gezahlten Exportsubventionen. Insofern besteht in diesem Bereich ein erheblicher Verhandlungsdruck für die EU. 1 Platz der Göttinger Sieben 5, Göttingen. Tel , Fax , hgrethe@gwdg.de. 1
2 Tabelle 1: Anteile ausgewählter Länder an den weltweiten wertmäßigen Exportsubventionsbindungen und den tatsächlich gewährten Exportsubventionen WTO-Bindung Tatsächliche Ausgaben EU 64,2% 88,9% 90,2% 88,8% 87,7% USA 6,4% 0,4% 1,7% 1,9% 2,7% Schweiz 2,8% 6,6% 4,7% 5,0% 5,3% Andere 26,6% 4,1% 3,5% 4,3% 4,4% Quellen: GATT (1994), WTO (2000), eigene Berechnungen. Tabelle 2 zeigt für eine Auswahl von Produktgruppen, die einer besonders ausgeprägten Exportsubventionierung unterliegen, den Anteil der subventionierten Exporte am weltweiten Gesamthandelsvolumen. Es zeigt sich, daß für wichtige Produktgruppen wie Getreide, Zucker, Milchprodukte und Schweine- sowie Rindfleisch der subventioniert gehandelte Anteil deutlich oberhalb von 10 Prozent liegt. Tabelle 2: Anteile der Exporte mit Subventionen an den gesamten Exporten (1998, weltweit, ausgewählte Produkte) Exporte (1.000 t) Subv. Exporte (1.000 t) Subv. Exporte (%) Weizen & W.-mehl % Grobgetreide % Zucker (raff.) % Butter % Magermilchpulver % Rindfleisch % Schweinefleisch % Quellen: FAO (2001), OECD (2000a), eigene Berechnungen. Es ergibt sich somit ein bedeutendes Potential für die Verzerrung der Weltmarktpreise dieser Produktgruppen. Die Simulation der weltweiten vollständigen Abschaffung der bestehenden Exportsubventionen mit Hilfe des partiellen Agrarsektormodells Aglink der OECD ergab z. B. für Milchprodukte einen Anstieg der Weltmarktpreise um 9 bis 26 Prozent, für andere Produkte nur geringe Änderungen. 2 Aus ökonomischer Sicht ist die Gewährung von Exportsubventionen grundsätzlich problematisch, weil sie zu einer Verzerrung der Produktions- und der Konsumstruktur führen. Produkte werden nicht mehr dort produziert, wo die Produktionskosten am niedrigsten sind (z. B. Zucker in Brasilien oder Thailand), sondern dort, wo die Preise als Folge der Agrarpolitik entsprechend hoch sind (z. B. in der EU). Dieser Effekt wird auch von protektionistischen Agrarpolitiken in den Bereichen Marktzugang (z. B. Zölle) und inländische Politiken (z. B. deficiency payments oder nicht entkoppelte Ausgleichszahlungen) erzeugt. Exportsubventionen sind jedoch aus einer Reihe von Gründen als besonders problematisch zu beurteilen: Es kommt zur direkten und unmittelbar sichtbaren Benachteiligung von anderen Agrarexporteuren auf Drittlandsmärkten. Dies kann, soweit die WTO-Restriktionen es noch zulassen, zu einem Subventionswettlauf führen. Für die meisten 2 (OECD 2000b). 2
3 Entwicklungsländer unter den Agrarexporteuren besteht jedoch aufgrund ihrer Haushaltssituation und der WTO-Restriktionen keine Möglichkeit, an einem solchen Wettlauf teilzunehmen sie verlieren Marktanteile. Im Zuge des Abbaus der Marktzugangsbarrieren innerhalb der WTO kann es vermehrt zu einem aggressiven Eindringen auf Drittlandsmärkte kommen, ohne daß die Importeure sich davor durch höhere Zölle schützen können. Hierdurch kann es zu einer starken Beeinträchtigung der inländischen Produktion kommen, wie das Beispiel Rindfleischerzeugung in Westafrika gezeigt hat. Insbesondere neuen WTO-Mitgliedern werden oft weitreichende Zugeständnisse im Rahmen des Beitritts abverlangt. So hat z. B. China sich verpflichtet, die Zölle auf Milchprodukte von ca. 50 Prozent (1999) auf 10 Prozent (2004) zu reduzieren. Es ist schwer einzusehen, warum andere WTO-Mitglieder weiterhin die Möglichkeit haben sollten, für den Zugang zu einem derart liberalisierten Markt Exportsubventionen einzusetzen. Da vor allem die EU bisher Interesse gezeigt hat, die Exportsubventionen auch über die laufende WTO-Verhandlungsrunde hinaus zu retten, ist der Verhandlungsdruck der WTO- Partner hier besonders groß und die EU verspielt durch ein Festhalten hieran Verhandlungsmöglichkeiten auf anderen Gebieten 3 Staatlich subventionierte Exportkredite Immer dann, wenn die Konditionen staatlicher oder staatlich subventionierter Exportkredite günstiger sind als die Marktkonditionen, ergibt sich hieraus ein marktverzerrender Effekt, da das Produkt für das importierende Land effektiv günstiger wird als ein zu Marktkonditionen finanzierter Kauf. Solche Vergünstigungen können in Form von verringerten Zinssätzen, längeren Laufzeiten, geringeren Bearbeitungsgebühren oder tilgungsfreien Jahren bestehen. Aufgrund dieses mit einer Exportsubvention vergleichbaren Effekts gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, Exportkreditprogramme im Agrarbereich internationalen Regeln zu unterwerfen, wie es für industrielle Produkte schon der Fall ist. So heißt es in Art des AoA: Members undertake to to work toward the development of internationally agreed disciplines to govern the provision of export credits, export credit guarantees.... Die in diesem Zusammenhang in der OECD geführten Gespräche wurden jedoch Ende 2000 abgebrochen, ohne ein Ergebnis erreicht zu haben. Eine Reihe von WTO-Mitgliedern hat aber in ihren Positionspapieren in der laufenden Agrarverhandlungsrunde in der WTO deutlich gemacht, daß sie staatliche Exportkredite im Kontext der Verhandlungen über Exportsubventionen behandelt sehen möchte. Die Datenverfügbarkeit bzgl. Exportkreditprogrammen ist schlecht, da sie keinerlei Notifikationspflicht unterworfen sind. Im folgenden wird auf eine OECD Studie zurückgegriffen, die für 1998 von den Mitgliedern des Export Credit Arrangements Daten über die Gewährung von landwirtschaftlichen Exportkrediten erhoben hat. 3 Zusätzlich zur Datenerhebung ist aus den einzelnen Kreditparametern der Subventionsanteil der Exportkredite errechnet worden, um eine Vergleichbarkeit sowohl untereinander wie auch mit anderen Formen der Exportförderung, z. B. Exportsubventionen, zu ermöglichen. Einige zusammengefaßte Ergebnisse dieser Studie sind in Tabelle 3 dargestellt. 3 OECD (2000c). 3
4 Tabelle 3: Landwirtschaftliche Exporte, Exportkredite, Subventionsanteile der Exportkredite sowie Exportsubventionen 1998 Lw. Exporte Exportkred. Subventionsanteile der Ex. Kred. Exportsubventionen SAEC/ES Mill. US$ Mill. US$ Mill. US$ % von Ek. % von Ex. Mill. US$ % von Ex. % Australien ,1 0,3 0,0 1 0,0 510,0 Canada ,6 1,2 0,1 0 0,0 EU ,8 1,9 0, ,5 0,4 USA ,0 6,6 0, ,3 175,5 Andere ,1 0,2 0,0 89 0,9 0,1 Gesamt ,6 3,6 0, ,1 4,8 Quelle: OECD (2000c), eigene Berechnungen. Tabelle 3 zeigt, daß Australien, Canada, die EU und die USA mehr als 99 Prozent der von der OECD erfaßten staatlich subventionierten Exportkredite gewähren. Schaut man sich die Subventionsanteile der Exportkredite an, so stellt man fest, daß die USA hier den herausragenden Anteil von 86 Prozent abdecken. Im Vergleich zu den 1998 gewährten Exportsubventionen machen die Subventionsanteile der Exportkredite nur einen relativ geringen Anteil von etwa 5 Prozent aus, obwohl sie in den Fällen von Australien und den USA höher als die dort geringen Exportsubventionen liegen. Aus ökonomischer Sicht sind staatlich subventionierte Exportkredite ähnlich wie Exportsubventionen zu bewerten (siehe oben). Das häufig vorgebrachte Argument, durch die vergünstigte Finanzierung würden Liquiditätsengpässe vieler Entwicklungsländer überwunden und zusätzlicher Handel generiert, ist wenig überzeugend, insbesondere vor dem Hintergrund, daß nur etwa 9 Prozent der Exportkredite diesen Ländern gewährt werden. 4 4 OECD (2000c, S. 24). Neun Prozent der 1998 gewährten Exportkredite gingen an LLDCs und NFIDCs (UN-Gruppierungen für besonders schwach entwickelte Entwicklungsländer sowie Nettoimporteure für Grundnahrungsmittel). 4
5 4 Nahrungsmittelhilfe Unter den Begriff Nahrungsmittelhilfe fällt eine ganze Reihe von sehr heterogenen Maßnahmen wie etwa die Schenkung von Nahrungsmitteln, Geldgeschenke die zum Kauf von Nahrungsmitteln bestimmt sind sowie der Verkauf von Nahrungsmitteln auf der Basis von Krediten, deren Konditionen günstiger als die marktüblichen sind. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Nahrungsmittelhilfe seit Abbildung 1: Entwicklung der Nahrungsmittelhilfe , , Tonnen ,60 0,40 Anteil USA ,20 - Getreide Andere Summe Anteil USA Quelle: FAO (2001). Der wesentliche Teil der Nahrungsmittelhilfe erfolgt in Form von Getreide (etwa Prozent). Die gesamte Nahrungsmittelhilfe schwankte seit 1970 erheblich zwischen einem Tief von etwa 6 Millionen Tonnen 1973 und einem Hoch von etwa 17 Millionen Tonnen Ein Anteil zwischen 40 und 60 Prozent der gesamten internationalen Nahrungsmittelhilfe entfällt auf die USA Außerordentlich unscharf ist die Abgrenzung von Nahrungsmittelhilfe gegenüber kommerziellen Exporten. Aus diesem Grund sind in einer Reihe von internationalen Vereinbarungen Kriterien festgelegt, um Nahrungsmittelhilfe möglichst klar von kommerziellen Exporten unterscheiden zu können. So etwa im seit 1967 bestehenden Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen (aktuelle Fassung 1999) und im GATT Das grundsätzliche Problem, daß Nahrungsmittelhilfe sehr heterogen motiviert und darum häufig entwicklungspolitisch bedenklich ist, bleibt jedoch bestehen. Obwohl natürlich in der Praxis die unterschiedlichsten Mischungen von Motiven zu beobachten sind, kann man grob zwei Kategorien von Motiven unterscheiden: Altruistische, humanitäre Motive, wie Armuts-/ Hungerbekämpfung und Förderung der politischen und ökonomischen Entwicklung. Eigene Interessen der Geberländer wie z. B. die Erschließung von Exportmärkten, die Verfolgung strategischer Interessen, die Entsorgung von Agrarüberschüssen auf eine 5
6 international sowie auch im Inland akzeptierte Weise (statt Exportsubventionen, Vernichtung, Aufbau großer und teurer Lagerbestände). Diese heterogene Motivation führt häufig dazu, das Nahrungsmittelhilfe unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten eine wenig effiziente Art der Entwicklungszusammenarbeit ist und mit dem monetären Gegenwert der Nahrungsmittelhilfe (Erzeugung in intensiver Landwirtschaft zu häufig hohen Kosten, Transport, Verteilung) eine wesentlich zielgerechtere Hilfe geleistet werden könnte. Zum Beispiel haben verschiedene Untersuchungen gezeigt, daß insbesondere bei hohen Weltmarktpreisen, d. h. in einer Situation in der viele Nahrungsmittelimporteure unter den Entwicklungsländern besonders wenig in der Lage sind, Ihren Bedarf aus eigener Kraft zu decken, Nahrungsmittelhilfe eher zurückgeht (sieh z. B. in Abb. 1 den Rückgang der Nahrungsmittelhilfe in den Jahren 1995/96 bei außergewöhnlich hohen Getreidepreisen). Andererseits gibt es für die Gewährung von Nahrungsmittelhilfe in den Geberländern andere Allianzen als für die allgemeine Entwicklungszusammenarbeit. So ist z. B. die Lobby der inländischen Produzenten durchaus an (staatlich finanzierter) Nahrungsmittelhilfe interessiert und auch aus den Reihen der (traditionellen) Agrarpolitik gab es häufig entsprechende Unterstützung. Hieraus ergibt sich ein gewisses Maß von Zusätzlichkeit des Transfers in Entwicklungsländer, d. h. es werden nicht in dem Maß Mittel der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit verdrängt, wie Nahrungsmittelhilfe bereitgestellt wird. Als Fazit bleibt bei aller Komplexität festzuhalten, das Nahrungsmittelhilfe, von der direkten Katastrophenhilfe einmal abgesehen (1997: 40 Prozent), ein wenig effizientes Mittel der Entwicklungszusammenarbeit mit häufig auch negativen Folgen (Zerstörung/Beeinträchtigung von lokalen Märkten usw.) ist. Wesentlich zielgerechter wäre ein Abbau der Nahrungsmittelhilfe und eine Umleitung der Mittel in die allgemeine Entwicklungszusammenarbeit. 5 Staatshandelsunternehmen Obwohl die reinen Besitzverhältnisse eines Unternehmens (staatlich/privat) noch nichts über sein Marktverhalten sagen, besitzen Staatsunternehmen häufig besondere und exklusive Rechte, die ihnen eine besondere Stellung im Wettbewerb einräumen. Aufgrund dieser Wettbewerbsstellung gibt es die prinzipielle Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung durch eine eventuelle Monopol-/Monopsonstellung sowie die Möglichkeit der Umgehung bestimmter WTO-Verpflichtungen im Agrarbereich. So ist es z. B. vorstellbar, daß ein Staatshandelsunternehmen mit versteckt erhaltenen Subventionen, oder auch mit im inländischen Handel erwirtschafteten Mitteln Exporte subventioniert ( Kreuzsubventionierung ). So hat z. B. ein WTO Schiedsgericht entschieden, daß die Preis-pooling- Politik des Canadian Dairy Board und die daraus resultierenden Produzenten-finanzierten Exportsubventionen, die oberhalb der kanadischen WTO-Bindung liegen, WTO-widrig sind. Aufgrund ihrer starken Verbreitung 5, ihrer komplexen Funktionen und ihrer häufig intransparenten Transaktionen wird der Umgang mit Staatshandelsunternehmen innerhalb der laufenden Agrarverhandlungen in der WTO eine Rolle spielen Nach UNCTAD (1990) gab es Ende der 80er Jahre in 90 Entwicklungsländern insgesamt 546 Staatshandelsunternehmen. Auch die meisten OECD Mitglieder (alle bis auf die EU, Ungarn, Island und die Slowakische Republik) haben in der WTO Staatshandelsunternehmen im Agrarbereich notifiziert. Die OECD hat kürzlich Studien zur konzeptionellen Analyse von Staatshandelsunternehmen (OECD 2000d) und zur Verbreitung und Klassifizierung von Staatshandelunternehmen innerhalb der OECD-Länder (OECD OECD 2000e) veröffentlicht. 6
7 6 Thesen für die Diskussion Die EU sollte innerhalb der WTO bereit sein, Exportsubventionen sowie staatlich subventionierte Exportkredite abzuschaffen. Sie schaden der Volkswirtschaft insgesamt und insbesondere dem Steuerzahler. Außerdem schwächen sie die EU bei der Verfolgung ihrer wirkliche Interessen im internationalen Kontext. Nahrungsmittelhilfe sollte auf Nothilfe in akuten Krisenregionen begrenzt werden. Die frei werdenden Mittel sollten für die Aufstockung der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit verwendet werden. Sie können dort zielgerechter eingesetzt werden. 7 Literaturverzeichnis FAO (2001), elektronische Datenbank. GATT (1994), Schedules of Market Access Concessions. Electronic version, Geneva. OECD (2000a), Market Access, Domestic Support and Export Subsidy Aspects of Uruguay Round Agreement on Agriculture: Implementation in OECD Countries. Document COM/AGR/TD/WP(2000)89/Final, OECD (2000b), A Forward-Looking Analysis of Export Subsidies in Agriculture. Document COM/AGR/TD/WP(2000)90/Final, OECD (2000c), An Analysis of Officially Supported Export Credits in Agriculture. Document COM/AGR/TD/WP(2000)91/Final, OECD (2000d), State Trading in Agricultural Markets, a Conceptual Analysis. Document COM/AGR/TD/WP(2000)17/Final, OECD (2000e), A Review of State Trading Enterprises in Agriculture in OECD Member Countries. Document COM/AGR/TD/WP(2000)18/Final, WTO (1995), The Results of the Uruguay Round of Multilateral Trade Negotiations. The Legal Texts. WTO Secretariat (2000), Export Subsidies. Background Paper by the Secretariat. WTO document G/AG/NG/S/5, 11 May
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