Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.

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1 Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung

2 Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120 Jahren Einfluss auf das soziale Geschehen in Deutschland 1. Er stellt sich den politischen und demographischen Herausforderungen. Um im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) eine Harmonisierung herzustellen, war der ASB einer der Unterzeichner des Konsensuspapiers vom November Die demographische Entwicklung macht nicht nur in Bayern eine Erweiterung des Leistungsangebots auch im Bereich der PSNV notwendig, die sich aus den speziellen Anforderungen von Menschen mit einem besonderem Hilfebedarf ergibt. Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV. Die Umsetzung dieser Konzeption erfüllt darüber hinaus die Forderungen der UN- Konvention 2. Ziel Ziel ist eine Kompetenzerweiterung, um den Anforderungen gerecht zu werden, die in der Akutphase der Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf notwendig sind. Die Ursache der Hilfebedürftigkeit darf nicht im Vordergrund stehen. Die Kompetenzerweiterung erstreckt sich auf die - kognitive, - emotionale, und - soziale Kompetenz. Die Fortbildung versteht sich als Ergänzung zu den Anforderungen des Konsensuspapiers und ersetzt diese nicht. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine passgenaue Übergabe an andere Organisationen (z. B. OBA Offene Behindertenarbeit) zur weiterführenden Betreuung herzustellen. 1 Leitbild des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V. 2 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

3 Ein therapeutischer Ansatz wird nicht erhoben. Zielgruppe Zielgruppe sind hauptsächlich Operative PSNV-Akteure 3, die in Angeboten 3 mitarbeiten. Sie haben die jeweilige, ihrer PSNV-Maßnahme 3 entsprechende Fortbildung abgeschlossen, nehmen daran teil oder bereiten diese vor. Die Ausbildung wird organisations- und trägerübergreifend angeboten. Die persönlichen Voraussetzungen entsprechen denen des Konsensuspapiers 3, bzw. denen der entsendenden Organisationen / Trägern. Qualitätssicherung Sowohl die Lehrgangsinhalte, als auch die Durchführung sind standardisiert, nachvollziehbar und überprüfbar. Die Referenten 4 verfügen über eine nachweisbare einschlägige Qualifikation. Die Räumlichkeiten, sowie die sonstige sachliche Ausstattung entspricht den Anforderungen, die sich aus den Lehrinhalten und der fachlichen Umsetzung ergeben. Um eine sinnvoll Vermittlung der Lehrinhalte zu ermöglichen, ist die Gruppengröße begrenzt. Die Gruppengröße richtet sich nach der jeweiligen Raumgröße, der Anzahl der Referenten und der Voraussetzung der Teilnehmer. Eine vollständige Teilnahme an der gesamten Fortbildung ist für das Erreichen des Fortbildungsziels unabdingbar. 3 Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien (Teil II), Entwurf, Stand , BBK 4 Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Es ist in jedem Fall aber auch die weibliche Form gemeint.

4 Mainstream Die Fortbildung steht allen offen, unabhängig von Geschlecht, religiöser Zugehörigkeit oder ethnischer Herkunft. Alle Teilnehmer genießen die selben Rechte. Die Auswahl der Teilnehmer obliegt den entsendenden Organisationen / Trägern. Datenschutz / Schweigepflicht Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Schweigepflicht werden eingehalten. Erhobene persönliche Daten dürfen nur zu dem Zwecke der Durchführung der Ausbildung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Teilnehmers. Film- und Tonaufnahmen während der Ausbildung sind nur mit Zustimmung der Teilnehmer statthaft. Finanzierung Die Finanzierung wird gesondert beantragt. Sie umfasst die Ausbildung einschließlich der damit verbundenen Sach- und Personalkosten. Eine begleitende Infrastruktur (z. B. Internetplattform, Newsletter, etc.) wird vom Fortbildungsanbieter zur Verfügung gestellt und ist für die Teilnehmer kostenlos. Sie ist Teil der Finanzierung. Weitere Projekte sind möglich und werden gesondert angeboten und verhandelt. Die Finanzierung muss angemessen sein, eine Gewinnabsicht wird nicht verfolgt.

5 Auf finanzielle und operative Unterstützung durch gewerbliche Hilfsmittelanbieter soll wegen der Wettbewerbsneutralität verzichtet werden. Curriculum 1. Unterrichtseinheit Begrüßung Hinführung zum Thema Vorstellen des Seminarprogramms Kurzer Abriss der Sozialgeschichte (Film) Gruppenarbeit: was bedeutet behindert sein? Definition Behinderung nach SGB IX und SGB XI Was ist wichtig? (Präferenzenmatrix) 2. Unterrichtseinheit Erleben von Behinderung: - gegenseitige Hilfe beim Essen - gegenseitiges Fahren mit Rollstuhl - simulierte Sehbehinderung mit verschmutzter Brille - simulierte Hörbehinderung mit Gehörschutz Abfrage der Präferenzenmatrix: was ist bei Behinderung umsetzbar? Gemeinsames Erarbeiten der Besonderheiten von Behinderungsarten: - Geistige Behinderung - Körperbehinderung - Sehbehinderung - Sprachbehinderung - Hörbehinderung - Psychische Behinderung (jeweils aus pädagogischer und psychologischer Sicht) Vergleich mit Gruppenarbeit: was bedeutet behindert sein?

6 3. Unterrichtseinheit Rechtliches: - Einweisung in Betreuungsgesetz und der relevanten Konsequenzen - Einweisung in Pflegegesetz und der relevanten Konsequenzen (Kurzzeitpflege) - Einweisung in Unterbringungsgesetz - Einweisung in Aufsichtspflicht Umgang mit Hilfsmitteln: - Rollstuhl - Rollator - Pflegebett - Pflegemappe - Umsetzen - Kommunikationshilfen Unterrichtseinheit Praktische Arbeit: exemplarisches Üben unter Berücksichtigung der verschiedenen Behinderungsmuster und ihrer Anforderungen Die Schulung dauert mindestens 16 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und wird en bloc durchgeführt.

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