Die Unternehmensnachfolge

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1 Rechtliche Gesichtspunkte bei der Betriebsübertragung Walter Bantleon / Steffen Wenz 24. März 2015

2 2 Übersicht Themenüberblick zur Betriebsübertragung 1. Übertragungsformen 2. Datenschutz 3. Handwerksrecht 4. Haftungsfragen 5. Arbeitsrechtliche Aspekte 6. Namensrecht 7. Formalitäten 8. Rechtsform und -wechsel

3 3 1. Übertragungsformen Familieninterne Nachfolge zu Lebzeiten Schenkung zu Lebzeiten oder Vorweggenommene Erbfolge Häufigster Fall bei familiärem Chefwechsel Hinweis Nachfolger muss mit Ausgleichszahlungen an die nicht berücksichtigten Abkömmlinge und an Ehepartner rechnen Verkauf des Betriebs an Angehörige Auch hier die Gefahr von Ausgleichszahlungen an Pflichtteilsberechtigte, wenn vereinbarte Kaufpreishöhe nicht objektiven Kriterien standhält

4 4 1. Übertragungsformen Familieninterne Nachfolge durch Todesfall Unternehmensnachfolge mit dem Tod des Übergebers Gesetzliche Erbfolge häufig nicht die interessengerechteste Lösung Gewillkürte Erbfolge durch Testament, Erbvertrag Problematisch Was bekommen die anderen Erben? Tipp Unternehmen sollte schon zu Lebzeiten übertragen werden

5 5 1. Übertragungsformen Verkauf von dem Betrieb im Ganzen oder von Geschäftsanteilen Verkauf des gesamten Betriebs Verkauf der GmbH-Geschäftsanteile Übertragung aller Geschäftsanteile oder einer prozentualen Geschäftsanteils-Quote: Mitgesellschafter Unternehmenskaufvertrag Zentrale Bedeutung für die Übertragungsmodalitäten Ermittlung des Unternehmenswerts und Kaufpreises Notarielle Beurkundung empfehlenswert Bei der Übertragung von Grundstücken oder GmbH- Geschäftsanteilen ist notarielle Beurkundung zwingend

6 6 1. Übertragungsformen Verkauf von einzelnen Vermögenswerten Verkauf von Teilen des Betriebs Einzelne Wirtschaftsgüter werden verkauft Verkauf der Betriebsimmobilie Verkauf der Betriebseinrichtung und der Maschinen Verkauf der Produktionseinheit Vermietung oder Verpachtung der Betriebsräumlichkeiten bzw. des Betriebsgeländes Kombination aus Verkauf und Vermietung möglich

7 7 2. Datenschutz Datenschutz ist bei jeder Übertragung zu beachten! (Mit-)Verkauf von Lieferanten- oder Kundendateien Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind zwingend zu beachten Einwilligung der Betroffenen Bei sensiblen Daten ist grundsätzlich Einwilligung erforderlich Hinweis Beim Verkauf von Kundendateien ist eine Einzelfall- Prüfung notwendig

8 8 Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle gesetzlich vorgeschrieben, vgl. 1 Abs. 1 HwO Ausübung eines Handwerks der Anlage A zur HwO Qualifikationsnachweis erforderlich Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis Betriebsleiterprinzip 3. Handwerksrecht Zulassungspflichtiges Handwerk Nachfolger muss handwerksrechtliche Voraussetzungen erfüllen Tipp Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Handwerkskammer zur Klärung der Eintragungsvoraussetzungen

9 Grundsatz des persönlichen Schuldverhältnisses Schuldübernahme bedarf der Zustimmung des Gläubigers Bei Todesfall Haftung von Erben als Nachfolger: Gesamtrechtsnachfolge Zu Lebzeiten 4. Haftungsfragen Haftung im Rechts- und Wirtschaftsverkehr Rechtsform des Betriebs entscheidend dafür, ob der Nachfolger in die Rechtsstellung des Übergebers eintritt Haftung des Nachfolgers für Verbindlichkeiten des Betriebs durch Schuldbeitritt oder Garantievertrag möglich Tipp: Haftungsfreistellung oder -quotierung ist eindeutig im Übernahmevertrag festzulegen; betrifft nur Innenverhältnis 9

10 10 4. Haftungsfragen Haftung für den Nichtkaufmann Haftung bei einem nicht im Handelsregister eingetragenem Unternehmen Begriff des Nichtkaufmanns Kleingewerbliches Unternehmen ohne einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb Grundsätzlich keine Haftung des Nachfolgers für Verbindlichkeiten des Übergebers Betriebliche Verbindlichkeiten Vertraglich vereinbarte Verpflichtungen, Sachmängelhaftung oder Garantie-Versprechen Tipp: Regelung der Haftungsquoten im Unternehmenskaufvertrag. Wirkung nur für Innenverhältnis!

11 11 4. Haftungsfragen Haftung bei Kaufmannseigenschaft Haftung bei einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen Haftung bei Firmenfortführung nach 25 HGB Haftung des Nachfolgers für Verbindlichkeiten des Übergebers Haftungsausschluss möglich Voraussetzung für Haftungsausschluss Eintragung des Haftungsausschlusses in das Handelsregister oder Änderung von Firmennamen

12 12 4. Haftungsfragen Steuerrechtliche Haftung Haftung für betriebliche Steuerschulden nach 75 Abgabenordnung Haftung des Nachfolgers für Steuerschulden insbesondere Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer Vertraglicher Ausschluss nicht möglich Tipp Negativbescheinigung vom Finanzamt einholen sowie Bestätigung im Kaufvertrag

13 13 4. Haftungsfragen Haftung für Arbeitsverhältnisse Haftung für Löhne und Gehälter Gemeinsame Haftung von Übergeber und Übernehmer für rückständige Lohn- und Gehaltsverpflichtungen

14 14 5. Arbeitsrechtliche Aspekte Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang Kontinuität der Arbeitsverhältnisse Nachfolger tritt mit allen Rechten und Pflichten in bestehende Arbeitsverhältnisse ein; vgl. 613a BGB Unwirksamkeit von Kündigungen aufgrund von der Übernahme Unterrichtung der Arbeitnehmer Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmer Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

15 15 5. Arbeitsrechtliche Aspekte Bestandsaufnahme durch den Nachfolger Einsicht in Arbeitsverträge Überblick über Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen Tarifbindung Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag? Allgemeiner Kündigungsschutz Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung? Besonderer Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen oder schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen

16 16 5. Arbeitsrechtliche Aspekte Service-Angebot der Handwerkskammer Karlsruhe Unterstützung durch Rechtsberater der Kammer Vertragsmuster Arbeitsvertragsmuster u.a. Infoblätter zu 613a BGB Persönliches Beratungsgespräch

17 17 6. Namensrecht Namensrecht für den Nichtkaufmann Geschäftsbezeichnung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens Geschäftsbezeichnung Das kleingewerbliche Unternehmen führt keine Firma, sondern hat eine Geschäftsbezeichnung Vor- und Zunamen des Nachfolgers Nachfolger muss mit eigenem Vor- und Zunamen im Geschäftsverkehr auftreten Tipp Gemeinsames Informationsschreiben an Geschäftspartner und Kunden über Geschäftsübernahme

18 18 6. Namensrecht Namensrecht für den Nichtkaufmann Geschäftsbezeichnung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens Nachfolgezusatz unzulässig Nachfolgezusatz kann nur bei vorheriger Eintragung des Übergebers im Handelsregister verwendet werden Beispiel: Schreinerei Max e.k., Inhaber Daniel Mustermann Inhaberzusatz bei neutraler Geschäftsbezeichnung möglich Beispiel: Salon Struwelpeter, Inhaberin Daniela Mustermann

19 19 6. Namensrecht Namensrecht bei Kaufmannseigenschaft Firma eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens: e.k., OHG, KG, GmbH Firma eines Kaufmanns = eigenständiger Name des Unternehmens Unveränderte Beibehaltung des Firmennamens ist der Regelfall Beispiel: Müller Hochbau GmbH Einwilligung von Übergeber erforderlich Änderung des Firmennamens ebenfalls möglich Tipp Einholung einer firmenrechtlichen Stellungnahme bei Handwerkskammer oder IHK

20 20 7. Formalitäten Behördliche und berufsrechtliche Stellen Handwerkskammer: Handwerksrolle oder betreffendes Verzeichnis Gewerbeamt: Gewerbean- und abmeldung Finanzamt Arbeitsagentur: Betriebsnummer Berufsgenossenschaft Handelsregister, soweit Betrieb ins HR eingetragen ist Innung, soweit Betrieb Innungsmietglied ist

21 21 7. Formalitäten Sonstige Formalitäten Energieunternehmen Telekommunikation Telefon, Fax, ändern Fuhrpark Fahrzeuge ummelden Betriebsversicherungen Tipp Nutzen Sie das Starter Center der Handwerkskammer Karlsruhe abrufbar unter

22 22 8. Rechtsform / -wechsel Rechtsformen im Überblick Einzelunternehmen kleingewerbliches Einzelunternehmen: Nichtkaufmann Eingetragene/r Kauffrau/mann: Kaufmann gemäß HGB Personengesellschaften GbR = kleingewerbliches Personenunternehmen: Nichtkaufmann OHG, KG, GmbH & Co.KG: zwingend Kaufmann Kapitalgesellschaften: zwingend Kaufmann GmbH UG (haftungsbeschränkt) = Mini-GmbH AG

23 23 8. Rechtsform / -wechsel Kriterien für die Rechtsform und einen Rechtsformwechsel Begrenzung der Haftung Steueroptimierung Finanzierung beim Kauf Eignung für schrittweise Nachfolge

24 Sie haben weitere Fragen zum Thema? Walter Bantleon Rechtsberatung und Starter Center Tel Ansprechpartner Steffen Wenz Rechtsberatung Tel Jetzt Fan werden!

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