Beihilfe in Bund und Ländern. Beihilfe in Bund und Ländern.

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1 15. Auflage Beihilfe in Bund und Ländern BH_HUK_Um_14_Ruecken_2014.indd 1 SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst Unser Angebot Ihr Vorteil Beihilfe in Bund und Ländern Beihilfeberechtigung Bemessungssätze Eigenbehalte Beihilfefähige Aufwendungen Beihilfe in den Ländern Bundesbeihilfeverordnung mit Hinweisen 15. Auflage :38

2 Unser Angebot Ihr Vorteil Beihilfe in Bund und Ländern Stand: Juli

3 Autoren Thilo Hommel, (Dipl.-Verw. Wiss.) ist seit 2002 im Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung der Bundesgeschäftsstelle des dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin tätig und laufend mit aktuellen Fragestellungen des Besoldungs-, Versorgungsund Beihilferechts befasst. Matthias Warnking, arbeitet als Jurist seit 2004 im Geschäftsbereich Besoldung und Versorgung der Bundesgeschäftsstelle des dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin. Dort bildet der Bereich der Alterssicherung der Beamten und die tatsächlichen und rechtlichen Fragen zum eigenständigen System der Beamtenversorgung den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Hinweis: Der RatgeberService des DBW ist stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juli Für weitere Auskünfte stehen auch Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, der zuständigen Dienststelle bzw. des Personalrats oder der Beihilfefestsetzungsstelle zur Verfügung. Herausgeber: Deutscher Beamten wirt schaftsring e.v. Ratiborweg Düsseldorf info@dbw-online.de Internet: Redaktionelle Gesamtverantwortung und Konzeption: Uwe Tillmann Autoren: Thilo Hommel, Matthias Warnking Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen Druck: Druckerei und Verlag Peter Pomp GmbH, Bottrop

4 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, bei seinen Publikationen versucht der DBW komplizierte Sachverhalte verständlich zu erläutern. Ich hoffe, es ist uns auch beim Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern gelungen. Beispiele, Hinweise und Tipps sollen helfen, das Beihilferecht transparent darzustellen. In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenver sicherung. Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und sind in aller Regel privat krankenversichert. Als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst verfügt die HUK- COBURG über eine besonders ausgeprägte Kompetenz auch bei der Beratung. Daneben bietet die HUK-COBURG leistungsstarke An gebote und preisgünstige Tarife beim Gesundheitsschutz. Auf den Seiten im vorderen Buchteil können Sie sich einen Überblick verschaffen und mit der Karte am hinteren Buchumschlag können Sie weitere Informationen anfordern. Noch schneller geht es unter Der vorliegende Ratgeber erläutert die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Obwohl es inzwischen in den meisten Ländern eigenständige Verordnungen zur Beihilfe gibt, orientieren sich deren materielle Regelungen in weiten Teilen am Bundesrecht. Landesregelungen, die vom Bund abweichen, haben wir in einem 70-seitigen Kapitel Beihilfeleistungen in den Ländern zusammengefasst. Deshalb nützt der Ratgeber allen Beihilfeberechtigten. Rechtliche Vorschriften zur Beihilfe ändern sich manchmal mehrmals im Jahr. Die Beihilfe ist für die mehr 3,5 Mio. Beihilfeberechtigten in allen Gesundheitsfragen von grund legender Bedeutung. Als Ergänzung zu diesem Ratgeber haben wir deshalb unter eine Website eingerichtet, die sich mittlerweile zum führenden Portal rund um die Beihilfe entwickelt hat. Von jeher öffnet der DBW e.v. seine Publikationen auch dafür, Kliniken und sonstigen Gesundheitseinrichtungen eine Plattform zu bieten. Im Ratgeber können Sie sich einen Einblick über die Angebote dieser Einrichtungen verschaffen. Das Klinikverzeichnis auf den Seiten 301 ff. informiert über Kontaktdaten und Indikationen von mehr als 160 Gesundheitseinrichtungen. Mein besonderer Dank gilt Thilo Hommel und Matthias Warnking, die die Neuauflage dieses Ratgebers grundlegend überarbeitet und ihr Fachwissen zur Beihilfe eingebracht haben. Trotz aller Sorgfalt, um die wir uns bemüht haben, sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Sollten Sie Mängel entdecken oder aber Änderungen bzw. Ergänzungen vorzuschlagen haben, schreiben Sie uns. Ihre Mithilfe wird belohnt: Alle Einsender von Vorschlägen, die wir bei einer Neuauflage des Beihilferatgebers verwenden, erhalten kostenlos und unaufgefordert die nächste Jahresausgabe des Ratgebers Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Herzlichst Ihr Uwe Tillmann Geschäftsführer

5 Inhaltsverzeichnis IX HUK-COBURG IX Gemeinsam erfolgreich Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes vertrauen auf uns 1 Private Krankenversicherung Die private Krankenversicherung (PKV) Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung Basistarif in der privaten Krankenversicherung 9 Gesetzliche Krankenversicherung und Pflege Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Versicherungsschutz für alle Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillig versicherte Mitglieder) Gesundheitsfonds Zuweisung o.ä Familienversicherung Privat Versicherte Einführung von Gesundheits-Karte und Patienten-Quittung Gleiche Leistungen feste Zuschüsse Krankentransport-Richtlinie Befundbezogene Festzuschüsse Bonusregelungen Härtefallregelungen gelten weiter GKV-Modernisierungsgesetz: Mehr Wirtschaftlichkeit Reibungslose Übergänge in der Versorgung Wahlfreiheit für die Versicherten Pflegeversicherung als Zweig der Sozialversicherung Pflegebedürftigkeit 31 Beihilferecht des Bundes Das Beihilferecht des Bundes Beihilfeberechtigung ( 2 BBhV) Bemessungssätze in der Beihilfe ( 46 BBhV) Beihilfeantrag ( 51 BBhV) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Behandlungen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) IV

6 Inhaltsverzeichnis Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Kostenübernahme von Arbeitsunfähigkeits-/Bescheinigungen für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähige Angehörigen Anrechnung von Leistungen Nicht beihilfefähige Aufwendungen ( 8 BBhV) Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln Eigenbehalte und Belastungsgrenzen ( 49 und 50 BBhV) Aufwendungen bei Krankheit Neuordnung der Bundesbeihilfeverordnung Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel Zahnärztliche Leistungen ( 14 ff. BBhV) Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen ( 41 BBhV) Aufwendungen bei Geburten Beihilfe im Ausland ( 11 BBhV) Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten Dauernde Pflegebedürftigkeit ( 37 BBhV ff.) 119 Rehabilitation und Kurorte Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen Anschlussheil- und Suchtbehandlungen ( 34 BBhV) Informationen zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung Aufwendungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entstanden sind Kurorteverzeichnis Inland 159 Beihilferegelungen in den Ländern Beihilferegelungen in den Ländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen V

7 Inhaltsverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 233 Rechtsvorschriften zur Beihilfe Rechtsvorschriften zur Beihilfe Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung BBhV) mit den Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI Übersicht aller Anlagen zur BBhV 319 Stichwortverzeichnis Zeichenerklärung X ~ HINWEIS TIPP ZITAT VORSCHRIFT CHECKLISTE URTEILE Sonderregelung für die Bereiche POST POSTBANK TELEKOM BAHN LEHRER POLIZEI VI

8 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.v. (DBW) seit dem Jahre 1951 besteht der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.v. (DBW) als Zusammenschluss der beiden großen Spitzen - organisationen der zuständigen Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie Deutscher Gewerkschaftsbund und den wichtigsten Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst bzw. privatisierten Dienstleistungssektor.

9 seit dem Jahr 1951 Unser Angebot Ihr Vorteil VERSICHERUNGEN Privat- und Diensthaft - pflichtversicherung Hausrat- und Glasversicherung Kfz-Versicherung Unfallversicherung Kapital- und Risikolebens versicherung Private Rente Alters - vorsorge Direktversicherung Riester-Rente Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Sterbegeldversicherung Berufs- und Dienstunfähig - keitsabsicherung Private Krankenversicherung spezielle Beihilfe tarife Zusatzversicherung für gesetzlich Kranken versicherte Pflegeversicherung Rechtsschutzversicherung Wohngebäude versicherung BAUSPAREN Baufinanzierung Vermögensbildung Beratung über staatliche Förderung und Eigentums - bildung BANKDIENSTLEISTUNGEN Kreditkarten Privat- und Beamtendarlehen Spar konten Girokonten Bezügekonto für den öffent - lichen Dienst Homebanking Sparbrief ec-cash Investmentfonds Wertpapiere Reiseschecks Anlagenberatung SERVICE, AUTO UND EINKAUFSVORTEILE Vorteile beim Einkaufen Autoclubs Service rund ums Auto Schutzbrief - versicherung Reise und Erholung Kulturelle Veranstaltungen

10 Gemeinsam erfolgreich Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes vertrauen auf uns

11 Wir sind der größte deutsche Versicherer des öffentlichen Dienstes Zukunft braucht Sicherheit Wer könnte darauf bessere Antworten liefern als die HUK-COBURG, die ihre Wurzeln im öffentlichen Dienst hat und mehr als vier Millionen Beamte sowie Tarifbeschäftigte versichert? Es waren öffentlich Bedienstete, nämlich Pfarrer und Lehrer, die schon vor mehr als 80 Jahren die HUK-COBURG als Selbsthilfeeinrichtung gründeten als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Durch diesen Solidargedanken haben von Anfang an die Wünsche und Anliegen unserer Kunden, die ja auch Mitglieder sind, unsere Produkte und die Beratung bestimmt. Unser Hauptinteresse ist das Wohl unserer Kunden und deren Bedürfnisse. Das setzen wir konsequent um. Zum Beispiel auch durch die traditionellen Beitragsrückvergütungen. Nicht nur dadurch heben wir uns schon immer positiv von vielen unserer Mitbewerber ab. Denn nur eine kostengünstige und bedarfsorientierte Produktgestaltung, die speziell auf die Belange des öffentlichen Dienstes zugeschnitten ist, stellt unsere gut informierten Kunden zufrieden. Ob Beihilfetarif, Dienstunfähigkeits- oder Amtshaftpflichtversicherung: Bei der HUK-COBURG finden Sie immer TOP-Angebote!

12 Jede Berufs- und Lebensphase bietet besondere Möglichkeiten. Machen Sie das Beste daraus Sie sind Berufseinsteiger, Single oder stehen kurz vor Ihrer Hochzeit, Familiengründung oder wollen sich auf Ihren Ruhestand vorbereiten? In welcher Lebenssituation Sie sich auch befinden, es geht immer darum, rechtzeitig und vernünftig vorzusorgen. Vernünftig heißt aber vor allem, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Deshalb geben wir Ihnen als Beamtenversicherer auf den folgenden Seiten Empfehlungen zu Ihrer Orientierung. Wer sich detailliert über die Vorsorgeprodukte der HUK-COBURG informieren möchte, lässt sich am besten kostenlos und unverbindlich beraten. Beamtenanwärter Sie haben sich entschlossen, die Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Ganz gleich in welcher Laufbahn Sie sich befinden, ob Sie sich zur Ausbildung im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst befinden: In jedem Fall braucht Ihre Ausbildungszeit eine solide und vernünftige Absicherung. Das gilt für Singles genauso wie für Paare. Eckpfeiler sind dabei die Absicherung bei Krankheit und Dienstunfähigkeit. Denn als Beamter auf Widerruf, aber auch auf Probe haben Sie bei einem Ausscheiden aus dem Dienst grundsätzlich keine Versorgungsansprüche. Sorgen Sie mit uns vor. Unbedingt erforderlich: Private Krankenversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung Empfehlenswert: Private Altersvorsorge Unfallversicherung Dienst-/Amts-/Vermögensschaden-/ Privathaftpflichtversicherung Bausparen & Wohn-Riester Beamte auf Probe Sie haben die erste Hürde genommen, Ihre Ausbildung bzw. Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen und sind als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen. Jetzt gerät vor allem die Zukunftsplanung verstärkt in den persönlichen Fokus. Während der Ausbildung oder des Studiums waren Versicherungen und Vorsorge kein großes Thema. Da lief noch vieles über die Eltern. Doch spätestens mit dem Berufseinstieg sollten Sie jetzt selbst aktiv werden. Denn die Zeit ist beim Aufbau Ihrer Vorsorge und Ihres Vermögens, z. B. der eigenen vier Wände, der effektivste Verbündete. Und Vater Staat hilft noch kräftig mit. Reden Sie mit uns. Unbedingt erforderlich: Private Krankenversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung Dienst-/Amts-/Vermögensschaden-/ Privathaftpflichtversicherung Empfehlenswert: Private Altersvorsorge Unfallversicherung Bausparen & Wohn-Riester

13 Beamte auf Lebenszeit Sie sind Beamter auf Lebenszeit. Das heißt, Sie erhalten vom Dienstherrn eine ordentliche Absicherung, die aber nicht ohne Lücken ist. Sie sollten sich also zusätzlich Gedanken machen. Zum einen, um Ihren Lebensstandard auch im Alter oder nach Krankheiten oder Unfällen halten zu können. Zum anderen, wenn Sie auch für Ehepartner oder Kinder Verantwortung tragen. Auch gilt es eventuelle finanzielle Risiken wie Hausoder Wohnungskauf abzusichern. Der konkrete Versicherungsbedarf ergibt sich immer aus den persönlichen Lebensumständen, den Wünschen und dem individuellen Dienstverhältnis der zu versichernden Person. Wichtig ist aber, dass man sich auch als Beamter auf Lebenszeit nicht nur auf Vater Staat verlässt. Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Unbedingt erforderlich: Private Krankenversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung Dienst-/Amts-/Vermögensschaden-/ Privathaftpflichtversicherung Empfehlenswert: Private Altersvorsorge Unfallversicherung Bausparen & Wohn-Riester

14 Ruhestandsbeamte Ein neuer Lebensabschnitt steht vor Ihnen. Das gewohnte Arbeitsleben endet und Sie bereiten sich darauf vor, den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Ein guter Zeitpunkt, um auch Ihren persönlichen Versicherungsschutz zu überprüfen und Ihrer neuen Lebensphase anzupassen. Vielleicht erhalten Sie eine Lebensversicherung ausbezahlt und Sie möchten sich mit einer zusätzlichen monatlichen Privatrente absichern? Oder das Geld für Kinder bzw. Enkel sicher und gewinnbringend anlegen? Meist kann man auch bestimmte Versicherungsbeiträge einsparen und das frei gewordene Geld für sich oder familiär sinnvoll investieren. Wie auch immer, wir beraten Sie gerne. Unbedingt erforderlich: Private Krankenversicherung Privathaftpflichtversicherung Empfehlenswert: Unfallversicherung Tarifbeschäftigte Arbeitnehmer Das Arbeitsplatzspektrum als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst ist breit gefächert. Es reicht von der Klinikärztin über den Referatsleiter bis zum Arbeiter in der Müllentsorgung. Manche Versicherungsangebote unterscheiden sich zu den Beamten. Zum Beispiel die Versicherungen bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit. Aber die HUK-COBURG, gegründet als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes, steht ihren Mitgliedern traditionell sehr nahe und bietet spezielle und günstige Versicherungen und Vorsorgelösungen. Lassen Sie sich individuell beraten. Unbedingt erforderlich: Berufsunfähigkeitsversicherung Dienst-/ Amts-/ Vermögensschaden-/ Privathaftpflichtversicherung Empfehlenswert: Private Altersvorsorge Unfallversicherung Bausparen & Wohn-Riester Kranken-Zusatzversicherungen

15 Private Krankenversicherung Die gesunde Ergänzung für Ihre Beihilfe Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Beamte im Ruhestand Beamte versichern sich privat Im Krankheitsfall sorgt Ihr Dienstherr für Sie. Er gewährt Ihnen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten, die abhängig von Familienstand und Bundesland in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Kosten abdeckt. Für die Restkosten gibt es zum Glück die Beihilfetarife der HUK-COBURG Krankenversicherung. Die private Kran ken ver si che rung ist die beste Lösung Damit Sie als Beamter 100 % Versicherungsschutz erhalten, ist unsere private Krankenversicherung die günstige Lösung. Sie und Ihre Familie sind im Krankheitsfall bestens versorgt als Privatpatient. Und wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie als Beamter vier, als Beamtenanwärter sogar sechs Monatsbeiträge zurück. Auch für beihilfeberechtigte Auszubildende, Referendare und Studenten haben wir passende und günstige Lösungen. Ambulante Behandlung Sie sind Privatpatient beim Arzt. Wir erstatten die Leistungen der Ärzte natürlich auch der Spezialisten, Heilpraktiker und Hebammen sowie Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik) und Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte. Brillengestelle bezahlen wir bis zu einem Rechnungsbetrag von 125 innerhalb von zwei Kalenderjahren. Gläser und Kontaktlinsen ohne Höchstbegrenzung. Auch Lasik-Operationen werden bis zu 1000 Rechnungsbetrag anerkannt.

16 Stationäre Behandlung Sie werden im Krankenhaus Ihrer Wahl im Zweibettzimmer mit besonderer Verpflegung untergebracht und vom Chefarzt behandelt. Wenn Sie nur die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer ohne privatärztliche Behandlung) in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie für jeden Tag ein Krankenhaustagegeld. Zahnbehandlung Wir erstatten Ihnen Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und Inlays zum vereinbarten Prozentsatz. Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte Bis zu ihrer Pensionierung oder während der Ausbildung erhalten bestimmte Berufsgruppen freie Heilfürsorge. Dabei übernimmt der Dienstherr die gesamten Krankheitskosten. Nach der Ausbildung oder Pensionierung gibt es im Krankheitsfall entsprechende Beihilfen wie bei allen Beamten. Die verbleibenden Restkosten müssen mit einer Versicherung gedeckt werden. Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen schon heute sehr günstig den Zugang zu unserer privaten Krankenversicherung mit einer Gesundheitsprüfung bei Beantragung der Anwartschaft und nicht erst bei Beginn der privaten Krankenversicherung. Kranken-Vollversicherung Ihre wichtigsten Vorteile Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, im Krankenhaus sowie im Ausland Einreichung auch unbezahlter Rechnungen bei uns möglich Niedrigste Verwaltungskostenquote am Markt, somit einer der günstigsten Krankenversicherer Attraktive Beitragsrückerstattung von zurzeit vier bis sechs Monatsbeiträgen (Anwärter), wenn keine Rechnungen eingereicht werden Das empfehlen wir Setzen Sie auf die private Kranken-Vollversicherung der HUK-COBURG! Die darin enthaltenen Leistungen sichern Sie für die anfallenden Kosten in hohem Umfang ab. Wir empfehlen Ihnen auch den Abschluss Ihrer Pflegeversicherung gleich bei uns. Dadurch vermeiden Sie eventuelle Abgrenzungsprobleme. Tipp für Tarifbeschäftigte Wir bieten eine Reihe von wichtigen Zusatzversicherungen, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll ergänzen. Speziell die Zahn-Zusatzversicherung oder die stationäre Zusatzversicherung sind dafür Beispiele.

17 Dienstunfähigkeitsversicherung Damit Sie und Ihre Familie wirklich abgesichert sind Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Dienstunfähigkeit, ein oft unterschätztes Risiko So unwahrscheinlich es auch klingen mag:»nach einem Versorgungsbericht der Bundesregierung ist jeder vierte Beamte davon betroffen.«ein Grund: Der Druck in der Arbeitswelt wächst. Die Auswirkungen auf den Lebensstandard des Betroffenen und der Familie sind oft gravierend. Je nach Beamtenstatus gibt es verschiedene Regelungen: Beamte auf Widerruf und auf Probe Da sind die finanziellen Auswirkungen einer Dienstunfähigkeit besonders schwerwiegend. Denn diese werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bevor nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist, gibt es keine Ansprüche. Deshalb ist eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit gerade am Anfang der Dienstzeit besonders wichtig. Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Versorgung vom Dienstherrn. Diese Versorgung fällt jedoch inzwischen deutlich geringer aus, beispielsweise durch das»gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge«. Allein dadurch ergeben sich Versorgungskürzungen von bis zu 10,8 %. Weitere deutliche Abstriche entstehen durch verringerte Zurechnungen. So zählen nur die Jahre an Dienstunfähigkeit bis zum 60. Lebensjahr, und diese auch nur zu zwei Dritteln. Zusätzlich verringern die neue lineare Ruhegehaltsskala und die Absenkung des Ruhegehaltes auf 71,75 % die Ansprüche. Es kann zu enormen finanziellen Einbußen kommen. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für jeden Beamten wichtig. Besonders günstiger Beitrag Die HUK-COBURG bietet für Beamtenanwärter einen günstigen Einstieg in die Dienstunfähigkeitsversicherung. Wir gewähren einen Rabatt für drei Jahre, bei Vollzeitstudium sogar für fünf Jahre und das bei voller Leistung.

18 Dienstunfähigkeitsversicherung Ihre wichtigsten Vorteile Spezieller Versicherungsschutz für Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf Bis zu 55 % Rabatt für Beamtenanwärter Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Sie erhalten die Leistung auch, wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten Sie können die Versicherung flexibel anpassen, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb eines Eigenheimes Das empfehlen wir Als Beamtenspezialist analysieren wir individuell Ihre Situation. Wir berechnen für Sie sowohl Ihre Ansprüche bei Dienstunfähigkeit als auch Ihr späteres Ruhegehalt und empfehlen Ihnen die passende Lösung. Damit Ihr Lebensstandard nicht sinkt. Tipp für Tarifbeschäftigte Was für den Beamten die Dienstunfähigkeitsversicherung, ist für den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst die Berufsunfähigkeitsversicherung: ein Muss. Denn der Staat zahlt keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch die deutlich schlechtere Erwerbsminderungsrente.

19 Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht Unbelastet Entscheidungen treffen Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Stress, Termindruck und Überlastung kein Wunder, wenn da im Dienst mal was schiefgeht. Dumm nur, wenn dabei ein größerer Schaden entsteht. Falls Sie dafür gegenüber einem Kunden, Ihrem Dienstherrn etc. geradestehen müssen, helfen zwei Zusatzbausteine zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung Classic. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es nur als Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung. Wann ist die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll? Schüler nutzen Ihre Abwesenheit in der Pause und schlagen über die Stränge. Nun müssen Sie für die Beschädigung am Schuleigentum geradestehen (Amtshaftpflicht) Als Polizist sind Sie natürlich bewaffnet. Bei einem Schusswechsel verletzen Sie einen unbeteiligten Passanten (Amtshaftpflicht) Sie sind Finanzbeamter und beantworten in der Eile eine Anfrage falsch. Für den daraus resultierenden finanziellen Nachteil sollen Sie haften (Vermögensschaden) Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihre wichtigsten Vorteile Sehr günstiger Beitrag im Marktvergleich Amtshaftpflichtversicherung: höchste Absicherung am Markt mit bis zu 50 Mio. Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: flexibel wählbare Versicherungssumme von bis

20 Privathaftpflichtversicherung Der unverzichtbare Schutz im Falle eines Falles Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Beamte im Ruhestand Tarifbeschäftigte Im Falle eines Falles gut abgesichert Jeder kennt sie jeder braucht sie: die Privathaftpflichtversicherung. Schließlich warten die kleinen und großen Missgeschicke überall auch außerhalb des Berufs. Und dann kann es richtig teuer werden. Also ist der größte Fehler, den man machen kann, keine Absicherung für den Fall der Fälle zu haben. Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss Egal, ob Sie aus Versehen die Brille eines Bekannten beschädigen oder bei einem Unfall mit Ihrem Fahrrad einen Menschen schwer verletzen wer den Schaden verursacht, muss dafür haften. Vor Schadenersatzansprüchen schützt nur eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie als Beamtenanwärter nicht über die Eltern versichert sind, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Zögern Sie nicht lange mit dem Abschluss. Ein Haftpflichtschaden kann richtig teuer werden. Privathaftpflichtversicherung Classic Ihre wichtigsten Vorteile Wir prüfen die Haftpflichtfrage, gleichen berechtigte Ansprüche aus und wehren unberechtigte Ansprüche ab notfalls auch vor Gericht Mit 50 Mio. bieten wir mit die höchste Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden am deutschen Markt an Internetschäden, z. B. wenn versehentlich virenverseuchte Dateien oder Programme an Dritte weitergeleitet und dadurch deren Daten/Programme beeinträchtigt werden, sind mitversichert Erweiterung des Grundschutzes nach Ihrem individuellen Bedarf möglich Mietsachschäden an Wohnräumen sind mitversichert Das empfehlen wir Holen Sie sich optimale Grundabsicherung. Mit der Privathaftpflicht Classic der HUK-COBURG und der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Übrigens: Die Versicherungsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Steuer geltend gemacht werden. Tipp für Tarifbeschäftigte Der Alltag birgt nicht nur berufliche, sondern vor allem unüberschaubare private Schadenersatzrisiken. Mit unserer Privathaftpflicht Classic sichern Sie sich dagegen finanziell optimal ab.

21 Private Altersvorsorge Riester Rente: Der Staat spart für Sie mit Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Tarifbeschäftigte Die Sicherheit für den Lebensstandard im Ruhestand Auch die Pensionen werden immer weiter gekürzt und es entstehen für Beamte spürbare Versorgungslücken. Zeit zu handeln! Die»Riester Rente«hilft Ihnen mit staatlicher Förderung und Steuervergünstigungen, im Alter finanziell besser dazustehen. Wer wird gefördert? Im öffentlichen Dienst grundsätzlich jeder. Also auch Beamtenanwärter und Referendare. Wann wird gefördert? Sie erhalten die volle staatliche Förderung, wenn Sie 4 % Ihrer Vorjahresbezüge als Eigenbeitrag leisten. Hierbei wird Ihnen die staatliche Zulage mit angerechnet. Berufseinsteigerbonus Förderberechtigte unter 25 Jahren haben einmalig Anspruch auf eine zusätzliche Zulage von 200. Diese wird im ersten Jahr Ihrer Riester Rente gutgeschrieben. Riester Rente Ihre wichtigsten Vorteile Lebenslange Zusatzrente mit jährlicher Steigerung Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile Sie können die Beiträge Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen Das empfehlen wir Für die Riester Rente gilt auch das Prinzip: möglichst bald damit anfangen. Denn dadurch steigt Ihre Zusatzrente überproportional. Verschenken Sie nichts. Tipp für Tarifbeschäftigte Auch Tarifbeschäftigte sichern sich mit der Riester Rente alle Steuervorteile und staatliche Zuschüsse. Denn der Staat unterstützt Ihre sichere Altersvorsorge.

22 Bausparen Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll anlegen Wichtig für für Beamtenanwärter Beamtenanwärter Beamte Beamte auf auf Probe Probe Beamter Beamter auf auf Lebenszeit Lebenszeit Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte Staatlich gefördert Staatlich gefördert Auch im öffentlichen Dienst gibt es zusätzlich zu den Bezügen sogenannte Vermögens- Auch im öffentlichen Dienst gibt es zusätzlich zu den Bezügen sogenannte Vermögenswirksame Leistungen. Das sind Zahlungen, wirksame Leistungen. Das sind Zahlungen, die mithelfen, von Anfang an Vermögen die mithelfen, von Anfang an Vermögen anzusparen. anzusparen. Wie fördert der Staat? Wie fördert der Staat? Geld vom Staat auf Ihre eigenen Sparleistungen, Geld vom das Staat sollten auf Sie Ihre sich eigenen auf keinen Sparleis- Fall tungen, entgehen das sollten lassen. Sie Unter sich bestimmten auf keinen Voraussetzungen Fall entgehen lassen. fördert Unter Sie der bestimmten Staat gleich zweifach.durch Voraussetzungen die fördert Arbeitnehmersparzulage zweifach.durch auf Vermögenswirksame die Arbeitnehmerspar- Leistungen Sie der Staat gleich und zulage durch auf die Vermögenswirksame Wohnungsbauprämie. Leistungen Wer und diese durch beiden die Wohnungsbauprämie. Fördermöglichkeiten voll ausschöpft, Wer diese beiden erzielt Fördermöglichkeiten für sich die optimale voll Vorsorge. ausschöpft, Mit erzielt einem für Bausparvertrag sich die optimale unseres Kooperationspartners Vorsorge. Mit einem Bausparvertrag Aachener Bausparkasse unseres sichern Kooperationspartners Sie sich hohe Guthabenzinsen Aachener Bausparkasse und günstige sichern Sie Darlehen. sich hohe Guthabenzinsen und günstige Darlehen. Das Das empfehlen wir wir Für Für Beamte Beamte und und Anwärter Anwärter ist ist Bausparen Bausparen besonders besonders attraktiv. attraktiv. Wer Wer als als Alleinstehender Alleinstehender nicht nicht mehr mehr als als im im Jahr Jahr verdient, verdient, erhält erhält auf auf seine seine Vermögenswirksamen Vermögenswirksamen Leistungen Leistungen noch noch die die Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmersparzulage von von 9 9 % % pro pro Jahr Jahr on on top! top! Da Da sagt sagt man man doch doch nicht nein, oder? nicht nein, oder? Bausparen Bausparen Ihre wichtigsten Vorteile Ihre wichtigsten Vorteile Hohe Guthabenverzinsung Hohe Guthabenverzinsung Option auf zinsgünstiges Darlehen (Festzins) Option auf zinsgünstiges Darlehen (Festzins) Staatliche Förderung möglich Staatliche Förderung möglich Tipp für Tarifbeschäftigte Tipp für Tarifbeschäftigte Auch Tarifbeschäftigte sichern sich mit Bausparen Auch Tarifbeschäftigte alle Vermögenswirksamen sichern sich mit Leistungen. Bausparen alle Vermögenswirksamen Leistungen.

23 Unfallversicherung Finanzielle Sicherheit, wenn es Sie trifft Wichtig für Beamtenanwärter Beamte auf Probe Beamter auf Lebenszeit Beamte im Ruhestand Tarifbeschäftigte Überall gut abgesichert Ob beim Sport, bei der Hausarbeit oder beim Spielen mit den Kindern: Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder zu Hause. Dabei haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der günstigen privaten Unfallversicherung der HUK-COBURG können Sie diese Deckungslücke schließen. Unfallversicherung Ihre wichtigsten Vorteile Invaliditätsleistung: bereits ab 1 % Invalidität Leistungsplus durch hohe Progression Lebenslange Unfallrente ab einer dauerhaften Invalidität von mindestens 50 % Bei unfallbedingtem Tod des Versicherten bis zu einem Jahr nach dem Unfall wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt. Die Versicherungssumme der Unfallversicherung kann dynamisch angepasst werden Serviceleistungen, wie Bergungskosten, bis Das empfehlen wir Der Abschluss unserer günstigen Unfallversicherung ist auch für Kunden sinnvoll, die bereits eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben. Denn sie springt ein, wenn kurzfristig ein hoher Geldbetrag benötigt wird, beispielsweise für Umbaumaßnahmen in der Wohnung.

24 Wichtige Verbände des öffentlichen Dienstes empfehlen die HUK-COBURG dbb beamtenbund und tarifunion und dbb vorsorgewerk Seit 80 Jahren ist die HUK-COBURG der starke Partner für die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und seiner privatisierten Bereiche. Dieses traditionelle Know-how investiert die HUK-COBURG permanent in optimale Tarife für den individuellen Versicherungsschutz des öffentlichen Dienstes. Dieses Engagement begrüßen wir und freuen uns auf eine weitere gute Partnerschaft. DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Die HUK-COBURG ist verlässlicher Partner des DGB bei unserem Altersvorsorgeangebot Das RentenPlus. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wollen qualitativ hochwertige Leistungen, Beratung und Service zu günstigen Preisen. Die HUK-COBURG ist auch in Zukunft unser Partner, wenn es darum geht, Vorsorgeleistungen für den öffentlichen Dienst anzubieten. DBW Deutscher Beamtenwirtschaftsring Dem DBW gehören Unternehmen an, die sich durch ihre Geschäftspolitik das besondere Vertrauen der über sechs Millionen Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. des privatisierten Dienstleistungssektors erworben haben. Damit ist es selbstverständlich, dass die HUK-COBURG Mitglied des DBW ist und äußerst engagiert mitwirkt. Die HUK-COBURG ist eine Selbsthilfeeinrichtung und bietet bedarfsgerechte und preiswerte Angebote.

25 Unser weiteres Angebot: Wir bieten auch umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, Ihr Zuhause und Ihre Familie: Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung Private Rentenversicherung Unfallversicherung Kinderunfallversicherung Kinderversicherung Kfz-Versicherung Kommen Sie zu uns: Die Adressen unserer Vertrauensleute, Kundendienstbüros und Geschäftsstellen finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter»huk-coburg«oder unter Rechtsschutzversicherung Hausratversicherung Haushaltglasversicherung Allgemeine Haftpflichtversicherung Wohngebäudeversicherung Wassersportversicherung Bausparen und Wohn-Riester Sie erreichen uns: persönlich in der Geschäftsstelle Mo. bis Do bis Uhr Fr bis Uhr telefonisch unter * per Fax unter * Mo. bis Fr bis Uhr *Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Folgen Sie uns: HUK-COBURG Coburg Info@HUK-COBURG.de

26 Einleitung Einleitung 1

27 Einleitung Einleitung Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe 2

28 Einleitung Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe Allgemeines zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beihilfe Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für die Beamten und Richter. Für Soldaten und teilweise Beamte in den Vollzugsdiensten kann die Krankensicherung auch in Form der sog. Heilfürsorge ausgestaltet sein. Zusätzlich bestehen Sonderregelungen im Bereich der Postnachfolgeunternehmen ( Postbeamtenkrankenkasse ) bzw. Bahn ( KVB ). Das Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge des Beamten in Form der Restkostenabsicherung der privaten Krankenversicherung, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Auch für Personen, die (freie) Heilfürsorge erhalten, sind die Beihilfevorschriften relevant: Beihilfe wird berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie Soldaten im Ruhestand gewährt. Leistungen des eigenständigen Beihilfesystems erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenerstattung. Der Beamte, der nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält eine Rechnung als Privatpatient, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz erstattet. Der Beihilfesatz beträgt in der Regel : 50 Prozent für aktive Beamte, : 70 Prozent für Versorgungsempfänger bzw. Ehepartner und : 80 Prozent für Kinder bzw. Waisen. Geregelt ist die Gewährung von Beihilfeleistungen in den Beihilfeverordnungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung BBhV) sowie der Länder jeweils aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen in den jeweiligen Beamtengesetzen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es somit nicht. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen- Anhalt haben die Beihilfevorschriften des Bundes übernommen. In den anderen Ländern weichen die Vorschriften teilweise in geringem Umfang, teils jedoch auch erheblich ab. Beispiele hierfür sind die Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer), Zuzahlungen zu Medikamenten, Zuzahlungen bei sonstigen Leistungen bzw. Kostendämpfungspauschalen oder Antragsgrenzen. In diesem Ratgeber wird der wesentliche Inhalt der Beihilferegelungen des Bundes dargestellt. Die geltenden aktuellen Bestimmungen der Länder werden insoweit erläutert, als sie in wichtigen Teilen von den Bundesregelungen abweichen ( siehe Seiten 173 ff.). Wegen der Komplexität und der Fülle der Regelungen können in diesem Ratgeber nicht alle Einzelheiten dargestellt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie auch unter Die Zuzahlungsregelungen orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass Beamte zum 1. Januar 2009 ebenfalls über eine ergänzende Versicherung verfügen müssen trotz der be stehenden Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 6 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V. In der Regel wurde trotzdem 3

29 Einleitung schon bislang ergänzend zur Beihilfe des Dienstherrn durch die Beamten eine freiwillige private Krankenversicherung abgeschlossen. Mindestumfang der Versicherungspflicht sind dabei Leistungen einer ambulanten und stationären Heilbehandlung; dabei können umfangreiche Selbstbeteiligungen (max Euro/Jahr; für Beamte entsprechend dem Beihilfebemessungssatz geringer) vorgesehen werden. Keine Versicherungspflicht besteht z. B. für Zahnarztleistungen. Heilfürsorge für Polizeivollzugs beamte der Bundespolizei (2) Den Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei wird Heilfürsorge gewährt; dies gilt auch während der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie während der Zeit einer Beurlaubung nach 92 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes, sofern die Beamten nicht nach 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind (Familienversicherung). Auszug aus 70 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) Dieses Buch widmet sich insbesondere der Beihilfe des Bundes und ergänzend den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Trotzdem ist es unerlässlich, zusätzlich auf die gesetzliche und die private Krankenversicherung einzugehen: Während die Beihilfe nur im Zusammenspiel mit der privaten Krankenversicherung ihre Wirkung entfaltet, stellt für viele Beamte und Versorgungsempfänger die gesetzliche Krankenversicherung mit der Beihilfe als kleiner Ergänzung das alleinige Sicherungssystem dar

30 Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung 5

31 Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung Die private Krankenversicherung (PKV) Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung Basistarif in der privaten Krankenversicherung Portabilität von Altersrückstellungen 6

32 Private Krankenversicherung Die private Krankenversicherung (PKV) Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Unterschied zu der gesetzlichen Krankenversicherung eine individuelle Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Krankheitskosten. Ein Vertragsabschluss ist dabei z.b. vom Alter, Gesundheitszustand und den zu versichernden Leistungen ab hängig. In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dies gilt für Beamte, Selbständige oder Freiberufler bzw. für Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (E vgl. Tabelle S. 18) liegt. Die Beiträge sind dabei nicht vom Einkommen abhängig, dafür spielt das Eintrittsalter, ggf. die Berufsgruppe und der Gesundheitszustand eine Rolle. Der Gesundheitszustand kann dabei zu Risikozuschlägen bzw. zu Ausschlüssen oder der Ablehnung der Versicherung führen. Kontrahierungszwang besteht jedoch im Bereich des Basistarifs, den jede private Kranken versicherung anbieten muss oder im Rahmen von Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung berücksichtigen auch gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen, um überproportionale Beitragsanstiege im Alter zu vermeiden. Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 können die auf den Basistarif bezogenen Alterungsrückstellungen zum nächsten Krankenversicherer mitgenommen werden. In der privaten Krankenversicherung kann die Vertragsgestaltung in Bezug auf Leistungen oder Beiträge bzw. Beitragsrückerstattungen unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Beitragsrückerstattung durch die private Krankenversicherung kann gewährt werden, wenn der Versicherte, je nach Ver sicherungsanbieter unterschiedlich, einen gewissen Zeitraum keine Leistungen gegenüber dem Versicherer geltend gemacht hat. Dies ist unabhängig von der Beihilfegewährung durch den Dienstherrn. Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich eine geeignete Absicherung zu gestalten. Dabei können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife kombiniert werden bzw. als Pakete angeboten werden. Dabei können auch Selbstbeteiligungen gewählt werden. Die Leistungen der PKV unterscheiden sich darüber hinaus nach Gesellschaft und Tarif. Versicherbar sind z.b. : Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung, : Krankenhaustagegelder : freie Wahl der Klinik, : Behandlung durch den Chefarzt, : Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen), : kieferorthopädische Behandlungen, : Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), : alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, : zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie oder : Psychotherapie. 7

33 Private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb ist für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich, vielmehr muss der Mindestbeitrag entrichtet werden. Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Versicherer der Eltern geschehen. Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung Begriffsbestimmungen Wartezeiten können die Leistungen in den ersten Monaten nach Versicherungsbeginn einschränken. In dieser Zeit werden nur Leistungen bei Unfall übernommen. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie gilt für alle ambulanten Leistungen, ob Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Brille, Massagen etc. und auch für Behandlungen im Krankenhaus. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands betragen die besonderen Wartezeiten acht Monate. Diese gelten insbesondere für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen. Bei manchen Versicherern werden sie auch verkürzt, z.b. bei Schwangerschaft und Psychotherapie. Wechsel aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Die Wartezeiten werden erlassen, wenn man lückenlos aus der bestehenden Krankenversicherung übergeht und dabei mindestens die drei bzw. acht Monate versichert war. In den allermeisten Fällen sind sie daher ohne Bedeutung. Der Nachweis der entsprechenden Vorversicherung muss erbracht werden. Er kann sich ggf. auch auf mehrere Versicherer erstrecken, falls man kürzlich die Kasse gewechselt hat. Wartezeit-Attest Dies erfordert eine ausführliche ärztliche Untersuchung (nach einem Vordruck der jeweiligen Gesellschaft). Dies geht auf eigene Kosten und wird vom Arzt eigener Wahl gemacht. Vorzugsweise sollte dieser den Patienten bereits kennen. Ist man hiernach gesund, entfallen die Wartezeiten. Ein eventuell nötiger Risikozuschlag gefährdet den Wartezeit-Erlass nicht. Oft wird ein separates Attest vom Zahnarzt verlangt; daraufhin werden auch die acht Monate für die Zähne erlassen (bei manchen Versicherern gilt das nicht für Zahnersatz oder Kiefer orthopädie). Das ärztliche Attest kann je nach Versicherer einen unterschiedlichen Umfang verlangen. Einige Versicherer sind damit zufrieden, dass der Hausarzt die Zähne beurteilt. Dieses Attest muss zeitnah zum Antrag besorgt werden; idealerweise zusammen mit dem Antrag, jedoch nicht später als zwei Wochen danach. 8

34 Private Krankenversicherung Einige praktische Empfehlungen und Hinweise zur privaten Krankenversicherung: : Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht Eine Rücktrittserklärung von einem Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen. : Wartezeit In der Regel liegt zwischen Versicherungsabschluss und Eintritt des Versicherungsschutzes nach den jeweiligen Vertragsbedingungen (bei gewissen Zusatzleistungen) eine Wartezeit von drei Monaten. Vorversicherungszeiten werden jedoch in der Regel angerechnet. Für einzelne Leistungen können aber längere Wartezeiten gelten. : Vorerkrankungen Der Versicherungsschutz wird gefährdet, wenn es der Versicherungsnehmer unterlässt, wesentliche Krankheiten anzugeben (Risikozuschlag). : Kündigung Private Krankenversicherungsverträge sind in der Regel jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist durch den Versicherungsnehmer kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres (in bestimmten Zweigen auch zum Ende des zweiten Versicherungsjahres). Gebildete Altersrückstellungen können inzwischen zu anderen Anbietern in gewissem Umfang mitgenommen werden! Aufgrund der Versicherungspflicht sollte die Anschlussversicherung geklärt sein. : Kontrahierungszwang Darunter ist die Verpflichtung des Versicherers zur Annahme von Versicherten auch mit Risiken zu verstehen (siehe oben), der sich die meisten Versicherungsunternehmen angeschlossen haben. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie diese Verpflichtung eingegangen ist. : Doppelversicherung Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer bereits bestehende Krankenversicherungen anzuzeigen (Begrenzung des Versicherungsschutzes auf insgesamt 100 Prozent). : Altersrückstellung Private Krankenversicherer müssen 90 Prozent der über dem gesetzlichen Rechnungszins von 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge der Altersrückstellung zuführen. Außer dem muss bei Neuabschluss seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag von zehn Prozent auf alle Vertragsbestandteile zum Aufbau der Altersrückstellung erhoben werden (bis zum vollendeten 61. Lebensjahr). : Beitragsanpassung Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch in der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen möglich. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen lassen ihre Tarife einmal jährlich von unabhängigen Treuhändern kalkulieren. Bei Veränderungen von mehr als fünf Prozent nach oben oder unten wird der Tarif angepasst. 9

35 Private Krankenversicherung Erhöhung des Versicherungsschutzes Wartezeiten entstehen meist auch bei späterer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Dann gelten die drei bzw. acht Monate nur für die Mehrleistungen und so lange gilt noch der alte Schutz. Mitunter wird auch für diesen Fall ein Wartezeit-Attest zugelassen. Mehr Informationen unter Beamtinnen und Beamte benötigen private Krankenversicherung Der Beihilfeanspruch wird aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ( 80 IV Bundesbeamtengesetz) abgeleitet. Danach muss der Dienstherr Vorkehrungen dafür treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Es wird unterstellt, dass die Besoldung bereits Anteile zur Abwendung krankheitsbedingter Belastungen enthält. Die beamtenrechtliche Alimentation ist erst dann nicht mehr ausreichend, wenn sie infolge krankheitsbedingter Belastungen einen solchen Umfang erreicht, der die amtsangemessene Lebensweise des Beamten oder Versorgungsempfängers nicht mehr gewährleistet. Insofern ergibt sich aus diesen Grundsätzen des Alimentationsprinzips kein Anspruch auf einen vollen Aufwendungsersatz im Krankheitsfall. Beamte ohne ergänzenden Versicherungsschutz über die Beihilfe hinaus dürften daher die Ausnahme bilden; sind jedoch ab ebenfalls von der Versicherungspflicht umfasst. Das Beihilfesystem stellt eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn dar, die nicht zum Kernbestand der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehört. Der Dienstherr geht grundsätzlich davon aus, dass der Beamte sein Risiko im Krankheitsfall durch Abschluss einer privaten Restkostenversicherung minimiert. Da der Bemessungssatz für Beihilfeberechtigte nur 50 Prozent (bei zwei und mehr Kindern 70 Prozent, für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 Prozent) beträgt, müssen Beihilfeberechtigte zum Ausgleich der verbleibenden Restkosten eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Versicherungstarife sind auf den jeweiligen Bemessungssatz der Beihilfe abgestellt. Dem Prinzip der ergänzenden Hilfsleistungen entspricht der Grundsatz, dass Mehrerstattungen durch Beihilfe ausgeschlossen sind (100-Prozent-Grenze). Besonders gute und leistungsfähige Beihilfetarife bieten die Krankenversicherer im DBW. Mehr Informationen unter Basistarif in der privaten Krankenversicherung Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ab einen Basistarif anzubieten. Dieser soll eine soziale Schutzfunktion in der privaten Krankenversicherung ermöglichen. Die Leistungen entsprechen dabei grundsätzlich denen in der gesetzlichen Krankenver sicherung; die Abrechnung erfolgt privat zu vertraglich festgelegten Sätzen in der Regel nach den Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte. Dabei wurden 10

36 Private Krankenversicherung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundes vereinigung, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern folgende Sätze vereinbart: : Persönlich-ärztliche Leistungen: max. der 1,2-fache Steigerungssatz, : Medizinisch-technische Leistungen: max. der 1,0-fache Steigerungssatz, : Laborleistungen: max. der 0,9-fache Steigerungssatz. Für Leistungspositionen der GOZ gilt maximal der 2,0-fache Steigerungssatz. Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif versicherte Beamte und Versorgungsempfänger Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2014 (Az. 5 C u.a.) darf die Beihilfe nicht lediglich auf die abgesenkten Sätze begrenzt werden. Dadurch werden die Beamten, die auf den Basistarif angewiesen sind in unangemessener Weise gegenüber im Regeltarif versicherten Beamten benachteiligt. Dies gilt jedoch nur für den auf die Beihilfe bezogenen Anteil. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen gekoppelt werden; dabei können bereits vorhandene Altersrückstellungen eingebracht werden. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht nach seinem Gesundheitsstatus; Risikoausschlüsse oder -zuschläge erfolgen nicht. Die Beiträge sind für Einzelpersonen auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV beschränkt, dieser beträgt 2014 rund 627,75 Euro (Beamte / Versorgungsempfänger jeweils entsprechend dem Beihilfebemessungssatz). Es ist davon auszugehen, dass der Basistarif insbesondere für bislang Nichtversicherte und ältere Menschen oder kranke Menschen interessant ist. Da sich die Beiträge am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren werden, wird sich der Basistarif nicht zum alternativen Billig-Tarif entwickeln. Insgesamt wurde der Tarif jedoch wie auch andere Teile des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Juni 2009 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Portabilität von Altersrückstellungen Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel der Versicherung ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Dies wird mit zunehmendem Alter problematisch. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen erleichtert: Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, gilt die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen können in einen neuen Tarif oder in eine andere PKV mitgenommen werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen: : Wird von einem Voll- auf einen Basistarif innerhalb eines Unternehmens umgestellt, sind die Rückstellungen vollständig übertragbar. : Beim Wechsel von einem Voll- in einen Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens ist die Portabilität der Altersrückstellungen leidiglich im Umfang des Basistarifs möglich. 11

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