Vorgang: 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Drucksache Nr. 17/0400. Verfügungsbeschränkung: Aktuelles Ist (Stand:

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1 Senatsverwaltung für Berlin, den 6. März 2013 Gesundheit und Soziales Telefon: 9028 (928) II D 3 - Fax: 9028 (928) ingo.klatt@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen Einzelplan 11 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Kapitel 1150 Soziales Titel Dienstleistungen Ziff. 3 Entwicklung neuer Steuerungsinstrumente zur Optimierung der Fach- und Finanzsteuerung beim Fallmanagement in der Eingliederungshilfe, Erweiterung des Instrumentariums auf andere Hilfearten und Prozessbegleitung in den Bezirken Teilansätze: Vorgang: 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Drucksache Nr. 17/0400 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Haushaltsjahr 2012: Haushaltsjahr 2013: Ist 2012: Verfügungsbeschränkung: Aktuelles Ist (Stand: ): ,00 Euro ,00 Euro ,08 Euro 0 Euro ,00 Euro Gesamtkosten: Für die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen wird von einem Auftragswert von bis zu vorbehaltlich der noch durchzuführenden Vergabeverfahren kalkuliert. 1

2 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung folgendes beschlossen: Alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss rechtzeitig vor Ausschreibung von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen (Titel und ) mit einem Auftragswert von mehr als Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. Überschneidungen mit anderen Aufträgen sind vorzubeugen. Hierzu wird berichtet: Der Hauptausschuss wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. a) Pilotvorhaben zur rechtlichen Beratung der Bezirke im Bereich Leistungsmissbrauch Hinsichtlich einer Auftragsvergabe in Höhe von Euro wird folgendes mitgeteilt. Der Senat hat vor ca. zwei Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern von Berlin und den Pflegekassen begonnen, systematische Strategien zu entwickeln und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den nicht nur in Berlin inzwischen ausufernden Leistungsmissbrauch bzw. der zunehmenden Manipulation von Abrechnungen bei durch die Allgemeinheit finanzierten Pflegeleistungen Einhalt zu gebieten. Wichtige inzwischen erreichte Meilensteine bei diesem Vorhaben sind u. a.: die erfolgreiche Gesetzesinitiative der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf Bundesebene zur Erweiterung des 47 a SGB XI mit dem Ziel, den Informationsaustausch zwischen Pflegekassen und Sozialhilfeträger deutlich zu verbessern; ein erarbeitetes Verhandlungspaket zur Anpassung des Berliner Rahmenvertrages (BRV), um die Kontrollfunktion des Sozialhilfeträgers zu stärken; Prozessuale und strukturelle Organisationsoptimierungen in den Bezirksämtern, die reibungslosere Informationswege innerhalb und zwischen den Bezirksämtern absichern; Implementierung standardisierter und einheitlicher Bedarfsfeststellungsverfahren bei der Hilfe zur Pflege; Steuerung der themenzentrierten Qualifizierung der Mitarbeiter/innen der Bezirksämter, die die Balance zwischen bedarfs- und ausgabeorientierten Maßstäben unterstützt; Beteiligung bei der organisatorischen Bündelung der Fachkompetenzen in den Ermittlungsbehörden von Berlin; Initiierung eines Best-Practice-Austauschs mit anderen Bundesländern zum Thema Leistungsmissbrauch in der Hilfe zur Pflege ; Umsetzung einer sich sowohl an die pflegebedürftigen Menschen als auch an die Pflegekräfte richtende Broschüre, die für das Thema sensibilisieren will und typisches Fehlverhalten in diesem Sozialhilfebereich skizziert. Das Thema Vermeidung von Leistungsmissbrauch und Abrechnungsmanipulation in der Hilfe zur Pflege wird in 2013 weiterhin eine hohe fachliche Priorität in der Berliner Sozialpolitik einnehmen. Leider ist die Reaktion unseriös arbeitender Pflegedienste nicht immer auf die Einstellung oder Vermeidung von fehlerhaften Verhalten ausgerichtet, sondern die nach Auffassung des Landes Berlin rechtlich fragwürdigen Methoden werden teilweise eher verfeinert. Die in diesem Zusammenhang zu führenden rechtlichen Auseinandersetzungen werden auf Seiten der betroffenen Pflegedienste unter Einschaltung von Rechtsanwaltskanzleien mit hoher fachlicher und rechtlicher Sachkompetenz geführt. Hier sind die bei den jeweiligen Bezirksämtern 2

3 angesiedelten Rechtsämter deutlich im Nachteil, da das dort bearbeitete breit gefächerte Aufgabenspektrum eine tiefgehende Konzentration auf die schwierige Materie und auf den dabei insbesondere tangierten Gebieten des Leistungs-, öffentlichen Vertrags-, Zivil-, Datenschutz- und Strafrechts nur begrenzt zulässt. Darin wird momentan eine wesentliche Ursache für das häufige Scheitern der Rechtsverfahren gegen unseriös agierende Pflegedienste gesehen. Unabhängig von originären Zuständigkeitserwägungen bereitet deshalb die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für Anfang 2013 ein vorerst befristetes Pilotvorhaben vor, das es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den zwölf Bezirksämtern von Berlin ermöglicht, bei Bedarf fundierte rechtliche Unterstützung von einer Anwaltskanzlei abzurufen. Die zu beauftragende Kanzlei sollte sich dabei durch eine hohe Kompetenz in sozialhilferechtlichen Themen und speziell in pflegerelevanten Fragestellungen auszeichnen. Unter Berücksichtigung des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes RVG ist ein Auftragsvolumen von rund notwendig um die Beratungsleistungen für alle 12 Bezirke vorzusehen. Der Hauptverwaltung kommt in diesem Prozess eine koordinierende Rolle zu. Gleichzeitig stellt die Hauptverwaltung das Wissensmanagement und die Dokumentation von Beratungsinhalten sicher. b) Externe Beratung bei der Fortsetzung des Steuerungsprozesses in der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII Hinsichtlich der Auftragsvergabe in Höhe von voraussichtlich wird folgendes mitgeteilt. Der Senat hat in den Jahren mit den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf ein Projekt zur Organisationsentwicklung in der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII durchgeführt und dabei aufgezeigt, wie durch 1. konsequente Organisationsentwicklung, 2. qualifizierten Personaleinsatz in den Bezirksämtern und 3. Entwicklung und Anwendung von Steuerungs- und Controllinginstrumenten in einer zwischen Bezirken und Senat abgestimmten Vorgehensweise sowohl fiskalische wie auch qualitative Steuerungserfolge erzielt werden können. Im Sommer vergangenen Jahres hat sich der Senat mit Senatsbeschluss Nr. S-474/2012 vom darauf verständigt, in der laufenden Legislaturperiode gemeinsam mit den Bezirksämtern die Steuerungsaktivitäten auf dem Feld der Hilfe zur Pflege fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Hierzu wurden in Gesprächen mit den für die Geschäftsbereiche Soziales verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmevorschläge erarbeitet, die in einem gemeinsamen Vorgehen weiter bearbeitet werden. Ziel ist eine kontinuierliche Dämpfung des Transferkostenanstiegs durch die Optimierung der Steuerungsmöglichkeiten des Landes Berlin und der Bezirke im Bereich der Hilfe zur Pflege. Im Rahmen der zurzeit in Konkretisierung befindlichen Vorhabenplanung kommt der im Projekt mit den vier Bezirken begonnenen Weiterentwicklung und Umsetzung 1. eines quantitativen Kennziffernsets zur Erhebung fachlicher und fiskalischer Indikatoren so weit möglich auf Basis der vorhandenen IT-Verfahren sowie 2. einer qualitativen Methode zur Messung des Umsetzungsstandes zur sogenannten Integrierten Ambulanten Pflegegesamtplanung (IAP) nach Einschätzung der beteiligten Verwaltungen eine hohe Priorität zu. Der Senat hat daher die Absicht, unter Einbeziehung aller Bezirke für die Hilfe zur Pflege die Projektergebnisse zum Controlling aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, einerseits auf gesamtstädtischer Ebene sogenannte Spitzenkennzahlen zur Hilfe zur Pflege auszuweisen und andererseits die Bezirke zu befähigen, ein eigenes Bezirkscontrolling 3

4 aufzubauen, welches ihre differenzierteren bezirklichen Steuerungsinformationen abbildet. Da sich nicht alle Indikatoren quantitativ abbilden lassen, soll das Controlling um qualitative Instrumente aus dem Qualitätsmanagement ergänzt werden. Hierzu präferiert der Senat das im Projekt erfolgreich erprobte Instrument eines Qualitätsaudits durch speziell ausgebildete Auditoren. Für die Steuerung des Vorhabens und die fachliche und methodische Ausgestaltung ist geplant, ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen. Für die beschriebenen Arbeiten steht bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bzw. im Land Berlin nicht in ausreichendem Umfang spezifisch qualifiziertes Personal mit der erforderlichen Fachkenntnis und Erfahrung zur Verfügung. Die Begleitung setzt eine hohe betriebswirtschaftliche und wissenschaftliche Kenntnis und langjährige Praxiserfahrung im sozialen Bereich auf dem Gebiet der Managementberatung (Controlling und Evaluation, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung) und des Changemanagement (optimieren der Geschäftsprozesse, interne Kommunikation und Klientenorientierung) sowie Spezialkenntnisse in Entwicklung und Umsetzung von Steuerungsstrategien und instrumenten voraus, so dass für diese Aufgaben keine Personalüberhangkräfte in Frage kommen. Darüber hinaus ist speziell bei der bezirklichen Zielformulierung, Indikatoren- und Kennzahlbildung sowie bei Bewertungen bezirklicher Dienstleistungsprozesse und qualitäten zur Herstellung der erforderlichen Akzeptanz eine externe, neutrale Instanz erforderlich, die die Akzeptanz in den Bezirken sicherstellen kann. Die beschriebenen Arbeiten sind daher nur mit Hilfe externer Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Überschneidungen mit anderen Aufträgen sind ausgeschlossen. Zudem ist beabsichtigt, das vorgenannte Vorhaben durch ein verwaltungsinternes Qualifizierungsprogramm zu begleiten, welches die Handlungskompetenz der in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales mit Controllingaufgaben betrauten Dienstkräfte auf ein einheitlich hohes Niveau heben soll. c) Umsetzung und Auswertung der Kundenbefragung im Bereich der Zielvereinbarung zum Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII Hinsichtlich der Auftragsvergabe in Höhe von Euro wird folgendes mitgeteilt: Bei dem Auftrag zur Datenerhebung und Datenauswertung der Kundenbefragung 2013 in der Eingliederungshilfe handelt es sich um einen Anschlussauftrag (an einen Entwicklungsauftrag). Herr Prof. Dr. Burtscher von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin hat bereits die Pilotfragebögen für die erste Kundenbefragung im Jahre 2012 entwickelt und den Auswertungsbericht erstellt. Nach einer Evaluation der Ergebnisse hat sich die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales entschlossen, für die Regelbefragung 2013 aus drei Fragebögen einen einzelnen Fragebogen in leichter Sprache erstellen zu lassen. Eine erneute Auswertung durch Herrn Prof. Dr. Burtscher und sein Team ermöglicht eine lückenlose Fortsetzung des Projektes und die Nutzung der Ergebnisse für die Balanced Scorecard in der bezirklichen Eingliederungshilfe. Das Feld Kundenbefragung ist ein Teil des ganzheitlichen Qualitätsansatzes der Balanced Scorecard in der bezirklichen Eingliederungshilfe und dient der Abbildung und Bewertung der Kundenzufriedenheit. Die Balanced Scorecard ist Grundlage und Bewertungsinstrumentarium für die Zielvereinbarungen zwischen den Bezirken, der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und der Senatsverwaltung für Finanzen. 4

5 Die weiteren geplanten ausgabewirksamen Maßnahmen beim Titel zur Erläuterungsnummer 3 berühren nach derzeitigem Stand voraussichtlich nicht den angegebenen Auflagenbeschluss. Mario Czaja Senator für Gesundheit und Soziales 5

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