Info. Bestehen im Förderdschungel eine Überlebenshilfe Verfahrensweisen für Unternehmen bei der Förderung von F&E-Projekten durch den Bund

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1 Ausgabe 2 / 2011 Bestehen im Förderdschungel eine Überlebenshilfe Verfahrensweisen für Unternehmen bei der Förderung von F&E-Projekten durch den Bund Dr. Toni Seethaler Dr. Julia Kubasch Claudia Wolf fnt@freudenberg.de

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Editorial 3 1 Einblick in die Welt der Zuwendungsgeber und -nehmer Ziele der Zuwendungsgeber Förderziele des Bundes Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen Zehn Kriterien der Zuwendungsgeber Risiken für den Zuwendungsnehmer 8 2 Verfahrensweisen bei bundesgeförderten F&E-Projekten Der Weg eines erfolgreichen Projektes Projektidee - Erfolgskriterien Bildung eines Konsortiums Skizzenphase Aufbau der Vorhabensbeschreibung für eine Skizze Von der Abgabe der Skizze zum Bescheid Antragsphase Wissenswertes zur Antragsphase Vorarbeiten vor der Antragstellung Finale Ausarbeitung und Einreichung Kooperationsvereinbarung Der Zuwendungsbescheid Wissenswertes zum Zuwendungsbescheid Umgang mit dem Zuwendungsbescheid Die wichtigsten Anlagen und ihre Bedeutung Unternehmensinterne Implementierung Alle Beteiligten ins Boot holen Selbstmonitoring von Inhalten, Terminen und Finanzen Administrativer Projektablauf Projektabschluss Rechte und Pflichten Interner Projektabschluss des Zuwendungsnehmers Die Preisprüfung Was tun, wenn sich eine Preisprüfung ankündigt? Das Prüfergebnis und seine Wirkung Hinweise zur Preisprüfung Verwertungspflicht 31 3 Was Freudenberg bzw. die FFD für Sie tun können Screening von Förderbekanntmachungen Von der Anfrage bis zur Antragstellung Weitere Unterstützung nach Projektbewilligung 33 4 Abkürzungsverzeichnis 35

3 Seite 3 Liebe Geschäftsfreunde, die öffentliche Förderung von F&E-Projekten hat sich in den vergangenen 15 Jahren fest bei Freudenberg etabliert. Kumuliert fast 70 Förderprojekte mit einem Zuschussvolumen von mehr als 18 Mio. Euro wurden insgesamt 13 Freudenberg-Firmen von Bund und EU bewilligt. Bei der öffentlichen Förderung geht es jedoch nicht um Geld allein. Vielmehr sind es vor allem nichtmonetäre Vorteile, die öffentlich geförderte F&E-Projekt wertvoll machen. Oft wird die Bürokratie und Regulierung der öffentlichen Förderung angeprangert. Aber dieser regulierte Rahmen ermöglicht es erst, dass Verbünde und Konsortien aus Industrie und Wissenschaft weitgehend konfliktfrei in einem gemeinsamen Rechtsrahmen zusammenarbeiten können. Es werden dort unter Vorgaben der Zuwendungsgeber Aufgaben gelöst, die einzeln nur schwer lösbar sind. Freudenberg konnte und kann sich in diesen Konsortien aus Partnern innerhalb der Wertschöpfungskette und den Kunden mit breiteren Kompetenzen als F&E-Partner einbringen als das als reiner Lieferant oder in bilateralen F&E-Kooperationen möglich wäre. Durch die zahlreichen durchgeführten Projekte und durch personelle Konstanz in der zuständigen gruppenübergreifenden Betreuung ist bei Freudenberg ein großer Erfahrungsschatz zur öffentlichen F&E-Förderung entstanden. Die zunehmende Zahl bewilligter Projekte zeigt, dass sich diese Erfahrungen stimulierend auf die Förderintensität bei Freudenberg auswirken. Dieses Know-how wird seit mehreren Jahren systematisch weitergegeben und durch das entsprechende Dienstleistungsangebot der Freudenberg Forschungsdienste KG (FFD) verfügbar gemacht. Bei Freudenberg ordnen sich die Antragsteller von Förderprojekten mehreren Kategorien zu: Solche, die perlenkettenartig ein Förderprojekt nach dem anderen durchführen, solche, die das gelegentlich machen, und zuletzt solche, die erstmalig einen Antrag schreiben. Die vorliegende Broschüre richtet sich bevorzugt an die beiden letztgenannten Gruppen, denen hier die oben beschriebenen Erfahrungen zu den Verfahrensweisen der öffentlichen F&E-Förderung zur Verfügung gestellt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass auch alte Hasen beim Durchblättern noch interessante Hinweise finden. Diese Broschüre mit dem Titel Bestehen im Förderdschungel aktualisiert und konkretisiert die Verfahrensweisen des Bundes bei der Förderung von F&E-Projekten industrieller Zuwendungsnehmer, die in den Vorläuferbroschüren Wege durch den Förderdschungel und Neues aus dem Förderdschungel bereits übersichtsartig dargestellt wurden. Diese FNT-Info soll Sie im Sinne einer Arbeitshilfe wirkungsvoll bei der Initiierung und Beantragung, bei der regelkonformen Durchführung und dem revisionssicheren Abschluss von durch den Bund geförderten F&E-Projekten unterstützen. Natürlich stehen auch die Förder-Experten der FNT und FFD, allen voran Frau Dr. Kubasch und Herr Dr. Seethaler, für Ihre Unterstützung zur Verfügung. Ihr Dr. Jörg Böcking

4 Seite 4 1 Einblick in die Welt der Zuwendungsgeber und -nehmer Die Wege durch den Förderdschungel erscheinen auf den ersten Blick oftmals recht verschlungen. Wie man sich jedoch erfolgreich durch die Wirren der Förderlandschaft für Forschung & Entwicklung (F&E) arbeitet, haben wir in den beiden zuvor bei Freudenberg erschienenen Broschüren aufgezeigt: Wege durch den Förderdschungel und Neues aus dem Förderdschungel. In der vorliegenden Broschüre wollen wir Sie aus der Sicht eines Industrieunternehmens über die wichtigsten Verfahrensweisen bei der F&E-Förderung durch den Bund informieren. Dabei werden zahlreiche Aspekte genauer betrachtet, die für Antragsteller und Zuwendungsnehmer interessant sind. Bei den bürokratischen Hürden, die bereits bei einer Antragstellung zu überwinden sind, stellt sich dem Antragsteller oftmals die Frage: Leben Antragsteller, hier also das Industrieunternehmen und die Zuwendungsgeber, d. h. die Bundesministerien, in zwei verschiedenen Welten? Ein Eindruck, der nicht von der Hand zu weisen ist, zumal beide Seiten unterschiedliche Interessen verfolgen Ziele der Zuwendungsgeber Je genauer der Antragsteller und spätere Zuwendungsnehmer die Absichten des Zuwendungsgebers und dessen Anforderungen für eine Bewilligung kennt, umso größer wird die Aussicht auf Erfolg sein. Lassen Sie uns deshalb zunächst einen Blick in die Welt der Zuwendungsgeber werfen Förderziele des Bundes Nationalstaaten verfolgen als Zuwendungsgeber mit der Vergabe von Beihilfen und Fördermitteln generell genau definierte Ziele. Zuwendungen gewährt werden insbesondere für hoheitlich als grundlegend wichtig definierte Themen, z. B. Verteidigung, und von staatlicher Seite als notwendig erachtete Inhalte. In diesem Zusammenhang werden Themen wie die Energie- und Wasserversorgung sowie der Umweltschutz favorisiert. Weitere förderrelevante Felder sind solche, die dazu beitragen, die Wirtschaftskraft zu stärken, den Lebensstandard zu steigern sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Ein erklärtes Ziel ist für den Bund dabei der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft zur internationalen Spitzenposition der technologischen Leistungsfähigkeit. Historisch gehen staatliche Beihilfen auf die Kohle- und Stahlförderung sowie die Agrarförderung zurück. Ihre Bedeutung reduziert sich unter politischem Druck jedoch zunehmend. Die Bedeutung der Bereiche Umwelt, Nachhaltigkeit und technische Innovation nimmt hingegen zu und so bedient die F&E-Förderung vor allem diese modernen Felder mit Fördermitteln.

5 Seite 5 Mit der Hightech-Strategie (HTS) hat die Bundesregierung bereits 2006 ein nationales Gesamtkonzept vorgelegt, das die F&E in Spitzen- und Querschnittstechnologien fördern soll. Im Juli 2010 hat das Kabinett beschlossen, diesen erfolgreichen Ansatz weiterzuentwickeln. Mit der neuen Hightech- Strategie 2020 soll die Kontinuität des Gesamtansatzes bewahrt werden, zugleich jedoch sollen neue Akzente gesetzt werden. Das erklärte Ziel lautet, Deutschland in eine Vorreiterstellung bei auf Wissenschaft und Technik beruhenden Lösungen in den Fel- Abb. 1: Darstellung der 5 Bedarfsfelder der Hightech-Strategie 2020 (Quelle: BMBF). dern Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation zu bringen. Die HTS wird auf diese Themen fokussiert. Hierdurch sollen Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gegeben werden und die nationale und europäische Forschungs- und Innovationspolitik eng miteinander verzahnt werden Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen Darüber hinaus will der Bund die Rahmenbedingungen für Innovationen in Deutschland weiter verbessern. Dazu setzt der Bund auf verschiedene Vorgehensweisen: Er lenkt die F&E der Privatwirtschaft durch öffentliche Auftragsvergabe und 100 Prozent-Finanzierung im Rahmen einer Auftraggeber-/Auftragnehmer-Beziehung für zivile und militärische Projekte. Zum anderen werden Innovationen direkt durch Finanzhilfen gefördert, unter anderem durch die Vergabe zinsverbilligter Kredite, auf welche jedoch in dieser Abhandlung nicht weiter eingegangen werden soll. Das Augenmerk liegt in dieser Broschüre vielmehr auf den nicht rückzahlbaren Zuschüssen des Bundes. Für nicht rückzahlbare Zuschüsse gilt: Wer keine Eigenmittel vorweisen kann und einsetzt, erhält auch keine Förderung! Da es sich bei der öffentlichen Förderung um Subventionen aus Steuermitteln handelt, ist sie streng reguliert, was vom Zuwendungsnehmer oftmals als stark bürokratisiert wahrgenommen wird. Zudem unterliegt die F&E-Förderung des Bundes dem EU-Beihilferecht bzw. EU-Wettbewerbsrecht. Und obwohl der Bund im Interesse der Steuerzahler dazu verpflichtet ist, Missbrauch von Fördermitteln zu verhindern, was er durch entsprechend strenge Auflagen auch tut, gibt es Vertrauensaspekte, z. B. verlässt sich der Zuwendungsgeber auf die Stundenaufschreibung der geförderten Unternehmen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass durch diverse bürokratische Regeln von Seiten des Zuwendungsgebers ein beträchtlicher Zusatzaufwand und Extrakosten beim Zuwendungsnehmer entstehen.

6 Seite Zehn Kriterien der Zuwendungsgeber Aus Sicht der Zuwendungsgeber müssen die folgenden 10 Kriterien erfüllt sein, die sich für den Zuwendungsnehmer oftmals als bürokratische Hürden erweisen. 1. Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips: Subsidiarität ist, laut Definition der Fachliteratur, eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Eigenverantwortung vor staatliches Handeln stellt und damit Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert wissen will. Maßnahmen, die z. B. eine Gemeinde betreffen und von ihr eigenständig bewältigt werden können, sollen in der Gemeinde beschlossen werden. Damit soll die Förderung immer dort erfolgen, wo die Dimension ihrer Fragestellung liegt, also im jeweiligen Bundesland, beim Bund, binational oder innerhalb der EU. 2. Das Projekt passt zu den ausgeschriebenen Zielen und Inhalten des Programms: Der Gegenstand des Projektes muss den Vorgaben in der jeweiligen im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschreibung, der sogenannten Bekanntmachung, entsprechen. Diese Bekanntmachungen werden auch auf den Internetseiten der einzelnen Ministerien oder des Bundes publiziert (mehr Details dazu im Abschnitt 2.4). 3. Förderinstrument Verbundförderung statt einzelbetrieblicher Förderung : Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die Förderung einzelner Unternehmen in der Regel nicht möglich. Der Zuwendungsgeber fördert bevorzugt Gruppen, besser gesagt Verbünde/Konsortien von Unternehmen, bei denen jeder Verbundpartner ein definiertes Teilvorhaben bearbeitet. In der Bekanntmachung gibt es in der Regel Vorgaben, die das ausgeschriebene Thema auf das Förderinstrument Verbundförderung eingrenzen. Die Vorgaben hierzu sind genau zu erfüllen. 4. Der wissenschaftliche Unterbau muss stimmen: Die Zuwendungsgeber wollen erreichen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung der staatlich finanzierten Wissenschaft in die industrielle Wirklichkeit überführt werden. Die öffentliche Hand will, dass sich ihre Investitionen in die institutionelle Forschung der Wissenschaftseinrichtungen auszahlen (Payback). Daher ist es für eine Bewilligung förderlich, wissenschaftliche Einrichtungen am Verbund zu beteiligen. Meistens ist deren Beteiligung sogar eine wesentliche Bedingung für die Förderung. 5. Exzellenzkriterium: Die am Verbund beteiligten Institutionen, die gemeinsam das Konsortium bilden, müssen über fundierte Erfahrungen im Feld des zu beantragenden Projektes verfügen. Noch besser ist es, wenn sie hier bereits eine führende Rolle spielen. 6. Gruppierung der Unternehmen: Weiterhin werden Unternehmenskonstellationen im Konsortium bevorzugt, die sich über mehrere Stufen entlang der Wertschöpfungskette orientieren. Geht es um die Lösung branchenorientierter Fragestellungen, sind sogar Verbünde von Wettbewerbern möglich. Ebenfalls willkommen sind branchenübergreifende Konsortien wegen ihrer breiteren Wirkung auf die Wirtschaft, d. h. mit ihnen lassen sich Ergebnisse ggf. mehrfach verwerten

7 Seite 7 und Doppelentwicklungen können vermieden werden. Bei Verbünden muss in jedem Fall erkennbar sein, dass die Aufgabe einzelbetrieblich nicht lösbar ist. 7. Fortschritt über den Stand der Technik hinaus: Das Vorhaben bzw. die Lösung für die dargestellte Aufgabenstellung soll deutlich über den Stand der Technik hinausgehen und/oder ein dringendes gesellschaftsrelevantes Problem beheben. Daher ist es essentiell, den aktuellen Stand der Technik genau zu beschreiben und das anzugehende Problem in einem größeren Zusammenhang darzustellen. Der anvisierte Fortschritt muss deutlich herausgearbeitet werden und der vorgesehene Lösungsweg überzeugen. Dabei muss ein nennenswertes technisch-wissenschaftliches Risiko zur Erreichung des geplanten Ziels vorliegen, damit überhaupt eine Förderung der Unternehmen möglich ist. 8. Nicht zu dicht am Markt, aber nah genug: Einerseits endet die Förderung vor dem marktfähigen Produkt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Andererseits will - und muss - der Zuwendungsgeber zur Legitimierung des Einsatzes von Steuermitteln der Öffentlichkeit marktwirksame Erfolge vorweisen können. Deswegen muss der Zuwendungsnehmer eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland aufzeigen, die nachweisbare Wertschöpfung (Umsatz), ggf. Arbeitsplätze, Investitionen und/oder anmeldefähige Schutzrechte erzeugt. Damit kann der Payback für die zur Förderung eingesetzten Steuergelder dargestellt werden. Der Bund stuft teilweise die Förderquote je nach Marktnähe herunter, lässt die Verwertung planen und prüft nach, ob diese nach Projektende erfolgt. Diese Positionierung nicht zu dicht am Markt, aber nah genug bedeutet für die meisten Antragsteller eine Gratwanderung. 9. Keine Mitnahme und keine Förderung ohne Eigenmittel: Der Zuwendungsgeber hat als Ziel, durch seine Förderung zusätzliche (!) F&E-Aufwendungen der Industrie zu mobilisieren. Es muss deshalb dargelegt werden können, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht in der beantragten Form durchgeführt werden würde (keine Mitnahme). Die Förderobergrenze beim Bund für Großunternehmen liegt bei 50 Prozent, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei 60 Prozent. Jedes Unternehmen muss im Sinne einer Risikobegrenzung für den Bund und das Konsortium seine eigene Bonität bestätigen und ggf. nachweisen. 10. Kritische Masse gefordert: Die für das Projekt notwendigen Aufwendungen müssen die sogenannte kritische Masse erreichen. Das heißt, der Zuwendungsgeber bevorzugt große Projekte in Hinblick auf seine eigenen beschränkten Ressourcen zur Programmadministration. Interne Vorgaben beim Bund nennen eine Marginalitätsgrenze von 1 Mio. Euro Projektbudget bzw. 500 T Euro bei der Förderung von Großunternehmen. Für Projekte, die unter dieser Grenze liegen, kann eine Förderung abgelehnt werden. In der Praxis liegen die Budgets vieler Förderprojekte dennoch unterhalb dieser Summen.

8 Seite Risiken für den Zuwendungsnehmer Die Antragstellung ist für die Zuwendungsnehmer mit den folgenden 5 Risiken verbunden, die für manchen Projektteilnehmer Belastungsproben darstellen. I. Lange Vorlaufzeiten: Die meisten Förderprogramme sehen ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Von der ersten Projektidee bis zum Projektstart vergeht manchmal mehr als 1 Jahr. II. Erhöhter Arbeitsaufwand für Antragstellung und Administration: Öffentlich geförderte Projekte erfordern eine umfassende inhaltliche und finanzielle Planung der gesamten ca. 3-jährigen Projektlaufzeit. Dem Zuwendungsgeber ist durchaus bewusst, dass F&E-Vorhaben nur begrenzt der vorherigen Planung folgen. Trotzdem verlangt er vor Projektstart das tiefgreifende Durchplanen zumindest eines Lösungsansatzes. Abgesehen von der Deckelung der Gesamtkosten für das Verbundprojekt sowie der Festlegung der Budgethöhe und der Förderung für die Teilvorhaben der jeweiligen Antragsteller, verfügt das System dennoch über nennenswerte Möglichkeiten zum Nachjustieren. Die finanztechnische Projektadministration weicht teilweise stark von den betrieblichen Gepflogenheiten ab und muss separat implementiert und nachgehalten werden. Die Administrationskosten bewilligter Projekte mindern die Förderung nennenswert. Für abgelehnte Anträge gibt es keinen Kostenersatz. III. Niedrige Erfolgsquoten: Die Erfolgsquote hängt vom ausgeschriebenen Budget und der Anzahl der Bewerber ab. Daraus resultiert ein Wettbewerbsdruck, der in den einzelnen Förderprogrammen unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Bei der öffentlichen Förderung durch den Bund haben Großunternehmen mit 30 bis 40 Prozent gute Erfolgsaussichten. Bei KMU hingegen liegt die Erfolgsquote bei weniger als 20 Prozent. Die Zuwendungsgeber lehnen viele Anträge aus formalen und inhaltlichen Gründen ab. Zudem wird die Erfolgsquote dadurch gemindert, dass Konsortien bereits in der Antragsphase auseinanderbrechen oder einzelne Unternehmen aufgrund eines unternehmensinternen Strategiewechsels aus dem Projekt aussteigen. IV. Angst vor Know-how-Abfluss: Einzelne Unternehmen oder Institute besitzen oft weder das Know-how noch die Ressourcen, um Entwicklungsprojekte alleine durchzuführen. Dem Vorteil einer F&E-Zusammenarbeit steht jedoch auch ein großes Risiko gegenüber: das des Know-how-Abflusses. Denn grundsätzlich verpflichten sich die Projektteilnehmer, ihr gesamtes unternehmerisches Wissen für die Problemlösung einzusetzen. Soweit ein Verbundmitglied Know-how eines Verbundpartners zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht, muss dieses Fachwissen von den Verbundpartnern bereitgestellt werden, wenn es dort vorhanden ist. Bereits beim ersten Treffen der potenziellen Partner müssen Informationen ausgetauscht werden, um den Umfang und die genauen Ziele der Kooperation und das betroffene Know-how zu erfassen.

9 Seite 9 So ist es wichtig, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen (z.b. Geheimhaltungsvereinbarungen), später sind juristische Experten zur Gestaltung der obligatorischen Kooperationsvereinbarung (KV) hinzuzuziehen. Außerdem befürchten viele Unternehmen, durch die Pflicht zur umfangreichen Berichterstattung und Dokumentation gegenüber dem Zuwendungsgeber, detailliertes Unternehmens-Know-how herausgeben zu müssen. Der Wissensabfluss dadurch oder durch Veröffentlichungen ist jedoch vergleichsweise gering, zudem direkt steuerbar und damit als unkritisch zu bewerten. V. Bindungsängste: Wer sich für die Teilnahme an einem Verbundprojekt entscheidet, geht eine mehrjährige Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber und den Partnern im Konsortium ein. Durch die Bindung an ein solches Projekt befürchten viele Unternehmer den Verlust von unternehmerischer Flexibilität. Besorgnis besteht weiterhin hinsichtlich minderleistender Partner, von denen man sich in einem Verbund nur schlecht bzw. gar nicht trennen kann. Zudem besteht die Furcht vor einem möglichen Imageschaden im Falle eines Projektabbruchs, welcher durch einen Konsortialaustritt, Firmenverkauf oder die Insolvenz eines Unternehmens des Konsortiums ausgelöst werden kann. Unternehmensintern ist deshalb die langfristige Relevanz eines Themas vor einer Zusage für die Teilnahme an einem Förderprojekt sorgfältig zu klären. 2 Verfahrensweisen bei bundesgeförderten F&E-Projekten 2.1 Der Weg eines erfolgreichen Projektes Die Bundesministerien sorgen für die kompetente Beratung der Antragsteller über die öffentliche F&E-Förderung. Eine erste Anlaufstelle sind die Projektträger, die im Auftrag der jeweils zuständigen Ministerien mit der Umsetzung und Durchführung des jeweiligen Programms beauftragt sind. Die Projektträger betreuen und begleiten die Projekte sowohl fachlich als auch administrativ bei allen Schritten: bei der ersten Kontaktaufnahme des Antragstellers, bei der Antragsgestaltung, Antragsprüfung, bei der Förderentscheidung des Ministeriums, bei Mittelauszahlung, Erfolgskontrolle, Schlussabrechnung und schließlich bei der Verwertung der Ergebnisse. Für die wissenschaftliche und administrative Projektbegleitung und -abwicklung sind Projektträger im Auftrag von Bundesministerien verantwortlich. Projektträger sind in der Regel an Forschungszentren angesiedelt. Die Tätigkeit der Projektträger ist vertraglich geregelt. Sie sind zur Verschwiegenheit und Wahrung der Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Zu den Hauptaufgaben der Projektträger gehören die fachlichen und administrativen Beratungen der Antragsteller, die Vorbereitung von Förderentscheidungen sowie die Projektbegleitung und Erfolgskontrolle. (Quelle: BMBF)

10 Seite 10 Informationen zu den Projektträgern und den Themen, die sie betreuen, bietet der Link Eine zusätzliche Rolle spielen die regional zuständigen Preisprüfungsstellen, die nach Projektende einen Teil der Förderprojekte einer abrechnungsbezogenen Revision unterziehen können. Der Verlauf eines erfolgreichen Projektes von der Idee bis zur Ergebnisverwertung ist in der nachfolgenden Abbildung schematisch dargestellt. Abb. 2: Der Weg eines erfolgreichen Projektes von der Idee bis zur Ergebnisverwertung (angelehnt an BMWi). 2.2 Projektidee - Erfolgskriterien Am Anfang steht die Idee. Ob ein Antragsteller mit ihr gute Erfolgsaussichten für eine F&E-Förderung hat oder nicht, liegt an verschiedenen Faktoren. Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Projektes ist, dass die Idee für ein öffentlich gefördertes F&E-Verbundprojekt geeignet ist. Um diesen Punkt zu beantworten, kann es hilfreich sein, die Kriterien des Zuwendungsgebers aus Abschnitt 1.2 zu Rate zu ziehen. Die wichtigsten konkreten Anforderungen hierzu sind nachfolgend nochmals aufgelistet: Anforderungen an das Vorhaben: Die Aufgabenstellung ist nicht alleine, dafür aber in einem multilateralen Konsortium aus Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen lösbar.

11 Seite 11 Das Vorhaben geht nachweisbar deutlich über den Stand der Technik hinaus und zeigt ein nennenswertes technisch-wissenschaftliches Risiko auf. Das Vorhaben erzeugt Lösungen, die auf andere Probleme und/oder andere Branchen übertragbar sind. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland erwartet, die belegbare Wertschöpfung, ggf. Arbeitsplätze und/ oder Investitionen oder anmeldefähige Schutzrechte erzeugt. Das Vorhaben würde ohne Förderung nicht in der beantragten Form durchgeführt werden (keine Mitnahme). Das Vorhaben passt in ein offenes Förderprogramm des Bundes. Anforderungen an den Antragsteller: Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Punkten, über die der Antragsteller sich im Klaren sein sollte. I. Begrenzte Geheimhaltung: Es darf für den Projektteilnehmer kein Problem darstellen, wenn öffentlich bekannt wird, dass das Unternehmen dieses Thema, mit den benannten Partnern und einem definierten Budget, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bearbeitet. Alle bewilligten Bundesförderprojekte und damit alle laufenden Vorhaben einzelner Unternehmen können im Förderkatalog des Bundes recherchiert werden. Es genügt die Eingabe des Unternehmensnamens in der Form %Unternehmen% in der Suchmaske des Förderkataloges ( bund.de/foekat/jsp/sucheaction.do?actionmode=searchmask), um eine Liste der bewilligten F&E-Förderprojekte (laufende und abgeschlossene) zu erhalten. Darüber hinaus werden die erarbeiteten Ergebnisse nach Abschluss des Vorhabens veröffentlicht. Es liegt dabei nicht im Interesse des Zuwendungsgebers, dass geförderte Unternehmen aus den Reportingpflichten Nachteile erleiden. Da aber jeder Interessierte einen Einblick in die nicht vertraulichen Schlussberichte nehmen kann, die auf der Seite der Technischen Informationsbibliothek UB/TIB Hannover veröffentlicht werden ( empfiehlt es sich, die Berichte dementsprechend zu verfassen. Es lassen sich die Schlussberichte auch in Teilen als vertraulich markieren, z. B. wenn diese Inhalte noch patentiert werden sollen. II. Langer Zeithorizont: Ein F&E-Projektteilnehmer darf es nicht zu eilig haben, sondern muss ein längerfristiges Interesse an dem Projekt bzw. der Aufgabenstellung haben. 1 Jahr vergeht bis zur Bewilligung, 3 verstreichen während der Projektdurchführung, ggf. kann die Projektlaufzeit um ein halbes Jahr verlängert werden. Abschließend steht noch maximal ein halbes Jahr für den administrativen Projektabschluss zur Verfügung. Alles in allem ist mit einer gesamten Dauer von 4,5 bis 5 Jahren für ein Förderprojekt zu rechnen. III. Neues Projekt: Da ein Projektstart vor Beantragung förderschädlich ist, darf das zur Förderung definierte Projekt noch nicht begonnen worden sein. Vorarbeiten des Antragstellers als Qualifizierung werden jedoch erwartet und sind zur Darstellung der Exzellenz und Eignung des Antragstellers notwendig. Wichtig ist deshalb, das Förderprojekt sauber von den Vorarbeiten bzw. bereits laufenden Projekten abzugrenzen.

12 Seite 12 IV. Marginalitätsgrenzen einhalten: Wie oben beschrieben, hat der Bund lt. einer internen Regelung eine Marginalitätsgrenze von 1 Mio. Euro Projektbudget bzw. 500 T Euro Förderung bei Großunternehmen festgesetzt. Folglich können Förderanträge von Großunternehmen, deren zu erwartende Kosten unter 500 T Euro liegen, abgelehnt werden. Das zur Förderung eingereichte Projekt sollte diese Marginalitätsgrenzen überschreiten. In der Praxis liegen die Budgets vieler Förderprojekte dennoch unterhalb dieser Summen. Ein kleines Projekt kann, bedingt durch den förderadministrativen Zusatzaufwand, finanziell sehr schnell für die Förderung uninteressant werden. Brauchbare Messgrößen sind hier die absolute Zuschusshöhe und die relative Förderquote. Die Empfehlung lautet: Mindestens T Euro Budget des unternehmenseigenen Teilvorhabens, T Euro Zuwendung, eine Förderquote von mindestens 35 Prozent. Es gibt allerdings oftmals gute Gründe, von dieser Empfehlung abzuweichen, z. B. besteht ein besonderes Interesse an einem Verbundprojekt, in das wichtige Kunden, bedeutende industrielle oder wissenschaftliche Partner involviert sind. V. Eigenkapital vorhanden: Die interne Finanzierung des Eigenanteils, welcher sich aus der Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschuss berechnet, muss gesichert sein. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige firmeninterne Ressourcen, also insbesondere Mitarbeiter- und Maschinenkapazitäten, müssen über die gesamte Projektlaufzeit verfügbar sein. VI. Management im Boot: Das entscheidende Management ist mit der Beantragung einer öffentlichen Förderung einverstanden und nicht nur bereit, alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sondern auch alle notwendigen Antragsdokumente zu unterschreiben. Zusätzlich sollte dem Management auch die mittel- bis langfristige Verpflichtung zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss des geförderten Projektes bewusst sein. 2.3 Bildung eines Konsortiums Bei der Wahl seiner möglichen Konsortialpartner gilt es, einige Anforderungen an diese zu stellen. Es ist naheliegend, dass sich die Partner innerhalb der fachlich-technischen Community finden. Darüber hinaus müssen alle beteiligen Partner aus Industrie und Wissenschaft einen relevanten fachlich-technischen Beitrag leisten können (keine Alibipartner); einen intern zum Ressourceneinsatz berechtigten Vertreter ins Vorbereitungsteam entsenden - die jeweilige Geschäftsleitung gibt ggf. eine entsprechende schriftliche Absichtserklärung ab; die zugesagten, einzusetzenden finanziellen und personellen Ressourcen definitiv zur Verfügung haben (Bonitätsprüfung wird durchgeführt) und auch einsetzen können/wollen; mit der Förderadministration umgehen können - dabei gilt: Der Schwächste definiert den gemeinsamen Fortschritt in der Abwicklung; in Deutschland ansässig sein und die Ergebnisse in Deutschland verwerten - Abweichungen beim Sitz erfordern Unterauftragnehmer-Strukturen oder EUREKA- bzw. EU-Förderanträge;

13 Seite 13 einen offenen und konstruktiven Umgang im Konsortium pflegen - ohne übertriebene und nicht gerechtfertigte Geheimniskrämerei. 2.4 Skizzenphase Die Einreichung einer Skizze stellt die erste Stufe der Bewerbung auf ein Förderprogramm bzw. eine Bekanntmachung dar. Üblich sind zweistufige Wettbewerbe. Die Skizze wird vom Koordinator des Verbundes stellvertretend für das Konsortium erarbeitet. Diese wird mit allen Partnern abgestimmt und vom Koordinator eingereicht. Informationen über Förderprogramme und -Bekanntmachungen sowie Bewerbungstermine für den Bereich Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes finden sich im Internet auf der Seite Hier sind die Bekanntmachungen aller Ministerien eingestellt. Förderinteressierte an Programmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden aktuelle Bekanntmachungen unter: Es gibt Bekanntmachungen, die längerfristig für Anträge offen sind und solche, die nur eine sehr kurze Vorlagefrist für die Einreichung einer Skizze haben. Abb. 3: Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und -richtlinien des Bundes. Die Skizzeneinreichung kann auf unterschiedliche Art und Weise gemäß den Vorgaben der Bekanntmachung erfolgen. Gängige Alternativen sind: Weitgehend formlose Einreichung einer technisch-wissenschaftlichen Vorhabensbeschreibung. In der Bekanntmachung gibt es ggf. nur Vorgaben hinsichtlich Gliederung, Seitenzahl und Schriftgröße. Für die Skizzeneinreichung wird eine Online-Plattform angeboten (z. B. pt (outline* unter Es ist eine formularbasierte easy-skizze erforderlich die ggf. durch eine kompakte Vorhabensbeschreibung ergänzt werden muss. Die Skizze muss in jedem Fall neben der elektronischen Vorlage rechtskräftig unterschrieben als Papierversion eingereicht werden Aufbau der Vorhabensbeschreibung für eine Skizze Es ist wichtig zu wissen, dass die Projektträger für die Bewertung von eingereichten Skizzen ehrenamtliche Gutachter aus Industrie und Wissenschaft einsetzen.

14 Seite 14 Abb. 4: easy - elektronisches Angebots- und Antragssystem für Bundesministerien und andere Bundesbehörden: Downloadseite easy-skizze. Bei der Ausformulierung der Vorhabensbeschreibung ist das Allerwichtigste: Die Skizze muss den Adressaten überzeugen! Grundlage hierfür ist, sich in den Gutachter hineinzuversetzen, der die Skizze basierend auf der vorliegenden Bekanntmachung prüft. Die Skizze sollte klar, verständlich und kompakt formuliert sein. Sie sollte übersichtlich aufgebaut, ihr Text in der Wortwahl und Schreibweise konsistent sein. Ein roter Faden muss durchgehend in der Projektskizze erkennbar sein, ein konkreter Bezug zu den Kriterien der Bekanntmachung ist aufzuzeigen und Schlüsselbegriffe daraus sind treffend zu platzieren. Je mehr diese Punkte berücksichtigt werden, umso verständlicher wird die Intention der Bekanntmachung im Projektvorschlag abgebildet und umso größer ist die Chance auf einen positiven Bescheid. Es ist sinnvoll, bei der Formulierung darauf einzugehen, wie die förderpolitischen Ziele des Zuwendungsgebers berücksichtigt werden: So ist zu beschreiben, wie der Stand der Technik sich durch das Projekt weiterentwickeln wird. In diesem Zusammenhang sind auch die patentrechtliche Absicherung und die damit verbundenen mögliche Technologieführerschaft zu erwähnen. Der Wissenstransfer aus der institutionellen Forschung in die Unternehmen der freien Wirtschaft ist ebenso zu skizzieren wie die mögliche Umsetzung der Ergebnisse als Innovationen am Markt. Dargestellt werden sollte auch, wenn Wertschöpfung durch höhere Investitionen, Umsatz etc. erzeugt wird oder auf welche Weise das Ergebnis des Projektes dazu dient, neue Arbeitsplätze und damit Wohlstand zu schaffen. I. Problemstellung & Ziele In diesem Abschnitt wird das technisch-wissenschaftliche Gesamtziel des Vorhabens aus einer vorhandenen Problemstellung abgeleitet. Die wissenschaftlichen

15 Seite 15 bzw. technischen Arbeitsziele werden einzeln aufgeführt und die durch sie angestrebten Innovationen vorgestellt. Gerade an dieser Stelle ist es sinnvoll, den Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen herzustellen und Schlüsselbegriffe aus der Bekanntmachung zu verwenden. Bei der Ausformulierung der Inhalte ist zu beachten, dass an dieser Stelle nur die Ziele, nicht schon die Lösungsansätze beschrieben werden. II. Stand der Wissenschaft und Technik Hier erfolgt die Darstellung der technisch-wissenschaftlichen Ausgangssituation, d. h. der derzeitige Stand von Wissenschaft und Technik (aktuelle Literaturrecherche) sowie die Patentlage (aktuelle Patentrecherche). III. Konsortium Wesentlicher Bestandteil ist die Vorstellung des Projektkonsortiums: Alle Konsortialpartner werden kurz vorgestellt, ihre genaue Rollenverteilung beschrieben und der Koordinator benannt. Idealerweise ergänzt ein Schaubild, das die Rollenverteilung anschaulich darstellt, die schriftlichen Ausführungen. Zur Kompetenzdarstellung empfiehlt es sich, auf bisherige Arbeiten der Partner hinzuweisen, durch die sich diese besonders für das geplante Konsortium qualifizieren. Tenor: Wir sind die Besten für diese Aufgabenstellung. IV. Arbeitsplan Im Arbeitsplan werden der Lösungsansatz und alle vorgesehenen Arbeiten der Verbundpartner beschrieben, ggf. auch die Arbeiten von Unterauftragnehmern. Die vorhabensbezogene Ressourcen- (Arbeitszeit in Mensch-/Mann-/Personen- Monaten) und Meilensteinplanung ist inhaltlich und zeitlich nach Arbeitspaketen bzw. Teilvorhaben darzustellen und ausführlich aufzuschlüsseln, z. B. mittels eines Balkendiagramms. Es muss erkennbar werden, dass ein sinnvoller Arbeitsplan existiert, um die anvisierten Lösungen zu erreichen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass - auch bei der Wortwahl - eine Konsistenz mit der oben genannten Zielbeschreibung hergestellt wird. V. Verwertungsplan In dem Verwertungsplan ist die voraussichtliche wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner aufzuzeigen. Insbesondere durch die Darstellung der geplanten wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse durch einen oder mehrere Verbundpartner wird der Wille zur Umsetzung der Innovation in marktfähige Lösungen demonstriert. Es empfiehlt sich, den Verwertungsplan mit Zeithorizonten und möglichst quantifizierenden Angaben zu versehen, z. B. hinsichtlich zu erwartender Umsätze, Investitionen in Anlagen und neuer Arbeitsplätze. Auch hier ist auf die förderpolitischen Ziele des Zuwendungsgebers einzugehen. VI. Finanzierungsplan In einer tabellarischen Übersicht wird der zu erwartende Finanzierungsbedarf aller Konsortialpartner dargestellt. Es empfiehlt sich bereits jetzt, den Finanzierungsplan nach Kostenarten analog zur Kostenkalkulation im später zu stellenden formulargebundenen Antrag für eine Zuwendung auf Kostenbasis (mehr

16 Seite 16 zum AZK in Abschnitt 2.5.1) aufzusetzen. Wichtig ist zu wissen, dass man durch die angegebene Gesamtkostensumme (es ist hier ggf. mit Kürzungen bspw. um 10 Prozent zu rechnen) selbst die Obergrenze für die Förderung festsetzt. Denn aus der Gesamtkostensumme leitet sich die Förderung in Höhe von maximal 50 Prozent ab. Hinzu kommt ggf. ein KMU-Bonus von 10 Prozent für KMU-Partner. Im Finanzierungsplan werden die folgenden Kostenarten aufgeführt: Material- + Materialgemeinkosten*, F&E-Fremdleistungen externer oder verbundener Unterauftragnehmer, Personalkosten + Personalgemeinkosten*, Reisekosten, Abschreibungen, Sonstige unmittelbare Vorhabenskosten durch Unterauftragnehmer, die keine F&E-Leistungen erbringen (z. B. Kosten für Dienstleistungsunternehmen), Kosten für innerbetriebliche Leistungen* und Verwaltungskosten* * diese Kosten sind bei Wahl der pauschalierten Abrechnung in der 120 Prozent- Pauschale enthalten (siehe Abschnitt 2.5.2). Die Personalkosten setzen sich aus den garantierten direkten Lohn- und Gehaltskosten und den Gemeinkosten zusammen, soweit letztere nicht über die 120 Prozent-Pauschale abgegolten werden. Wichtig ist, dass die Personalkosten mit den geplanten Mensch-/Mann-/Personen-Monaten im Arbeitsplan konsistent sind. Eine Errechnung über den Jahresstundensatz empfiehlt sich. Dieser wird ermittelt, indem das garantierte Brutto-Jahresgehalt durch die tariflich vereinbarte Jahresarbeitszeit (in Stunden) dividiert wird. Zu den Reisekosten zählen vor allem die Kosten für den Besuch der halbjährlichen Konsortialtreffen. Man geht von rund sechs Treffen während der ganzen Projektlaufzeit aus. Üblicherweise werden als Reisekosten pro Verbundpartner insgesamt höchstens 10 T Euro angesetzt. Abschreibungen fördert der Bund nur ungern und wenn ja, dann meist nur anteilig über den Vorhabenszeitraum, da die Investitionsförderung in anderen Programmen stattfindet. Es werden Mitnahmeeffekte befürchtet. Insgesamt können nur Kosten abgerechnet werden, die innerhalb der Projektlaufzeit anfallen und direkt mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen Von der Abgabe der Skizze zum Bescheid Um eine termingerechte Abgabe sicherzustellen, empfiehlt es sich, die rechtsverbindlich unterzeichnete Papierversion per Kurier oder Einschreiben mit Rückschein an den Projektträger zu versenden. Zusätzlich dazu ist meist noch die Einreichung der Dokumente in elektronischer Form erforderlich, die entweder per beigelegter Daten-CD oder per an den angegebenen Ansprechpartner beim Projektträger unter Angabe z. B. der Kennung der easy-skizze (steht unter dem Strichcode der Endfassung) erfolgen sollte. Die Vorlagefrist ist zwar nicht mit einer Ausschlussfrist gleichzusetzen, dennoch können verspätet eingehende

17 Seite 17 Projektskizzen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Eingang der Skizze ergeht eine Eingangsbestätigung mit einem Bearbeitungskennzeichen an den Koordinator. Die eingegangenen Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Folgende Kriterien dienen als Bewertungsgrundlage: Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes Qualifikation der Partner Projektmanagement Verbundstruktur Wirkungen der Verwertung Weitere Punkte, die meist spezifisch für die Bekanntmachung und dieser zu entnehmen sind. Nach der Begutachtung der Skizze erhält der Koordinator vom Projektträger einen Bescheid mit einer Bewertung und Vorgaben zum weiteren Verfahren. Ist die Skizze gleich vollständig antragsgeeignet, ergeht eine Aufforderung zur Antragseinreichung. Auch wenn die Skizze nicht in allen Kriterien antragsgeeignet ist, wird sie in manchen Fällen deswegen nicht gleich abgelehnt. Der Einreichende wird ggf. dazu aufgefordert, seinen Antrag in den bemängelten Punkten, z. B. bei Inhalt, Budget oder Zusammensetzung des Konsortiums nachzubessern. Zudem wird oft eine Antragsaufforderung in Aussicht gestellt. Wird die Skizze abgelehnt oder zurückgestellt, dann wird keine Antragsaufforderung erteilt. Bei einer Rückstellung wird der Antrag gewissermaßen in Reserve gehalten und kann möglicherweise nachrücken, wenn ein anderer Antragsteller ausfällt. Manchmal wird bei einem ablehnenden Bescheid darauf hingewiesen, dass die Skizze bei einer anderen Bekanntmachung eingereicht werden kann. Wie auch immer der Bescheid ausfällt, der Koordinator sollte ihn in jedem Fall zeitnah an alle Konsortialpartner weitergeben. 2.5 Antragsphase Wissenswertes zur Antragsphase Das Ziel des Antragstellers sollte sein, durch sein Vorgehen bei der Antragstellung dem Zuwendungsgeber die Entscheidung möglichst zu erleichtern, eine Bewilligung auszusprechen. Dazu und darüber hinaus empfiehlt es sich für die gesamte Administration eines Förderprojektes, die umfangreichen Hilfsmittel einzubeziehen, die der Bund zur F&E-Förderung bereithält. Insbesondere wird hier hingewiesen auf den BMBF-Formularschrank ( und das BMBF-Portal zur Mikrosystemtechnik ( BMBF-Formularschrank BMBF-Portal zur Mikrosystemtechnik

18 Seite 18 Nachdem auf Basis der Skizze (erste Stufe) die Aufforderung zur Antragseinreichung (zweite Stufe) eingegangen ist, stellt jeder Partner einen separaten Förderantrag, der die folgenden Elemente enthält: 1. Alle Industriepartner stellen einen formulargebundenen Antrag für eine Zuwendung auf Kostenbasis = AZK unter Verwendung der easy-azk-software Für andere Institutionen stehen dort entsprechend andere Antragsformulare bereit. 2. Alle Industriepartner müssen Bonitätsunterlagen einreichen. Diese umfassen zum einen die beiden jüngsten, vom Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresabschlüsse, zum anderen eine aktuelle Bankauskunft der Hausbank und schließlich einen aktuellen Handelsregisterauszug. Bei diesem muss der bevollmächtigte Unterzeichner, der im AZK anzugeben ist, namentlich aufgeführt sein, z. B. als Geschäftsführer oder Prokurist. Abb. 5: Formulare für die Beantragung von Fördermitteln auf der Plattform easy. 3. Zum Förderantrag gehört eine fachliche Teilvorhabensbeschreibung durch jeden Projektpartner. Für manche Vorhaben ist zusätzlich eine fachliche Gesamtvorhabensbeschreibung oder ein Rahmenplan des Verbundes zu erstellen. Deren inhaltliche Basis ist die Skizze. Erstellt wird der Rahmenplan durch den Koordinator. Um Redundanzen zu vermeiden, darf die Teilvorhabensbeschreibung auf die übergeordneten Punkte im Rahmenplan verweisen. Die Gliederung beider Vorhabensbeschreibungen ist vorgegeben und dem BMBF- Vordruck 0047 (S. 4) zu entnehmen. Dieser befindet sich im BMBF-Formularschrank unter - AZK. 4. Jeder Partner muss die horizontale Kooperationsvereinbarung (KV) unterschreiben, welche die Zusammenarbeit der Partner im Verbundprojekt regelt. Horizontal bedeutet hier, dass es sich um eine Vereinbarung auf der Ebene aller Partner des Verbundes handelt. Der Zuwendungsgeber und der Projektträger sind hierbei keine Partei dieser Vereinbarung. Für die KV müssen unter anderem

19 Seite 19 die Richtlinien für Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten berücksichtigt werden (BMBF-Vordruck 0110 im Formularschrank). Der Abschluss der KV ist verpflichtend. Die Nichterfüllung dieser Auflage kommt einem Aufhebungstatbestand bezüglich des Zuwendungsbescheides gleich und kann zu dessen Widerruf führen. Die formalen Zuwendungsanträge der Teilvorhaben werden üblicherweise zusammen mit der dazugehörigen Teilvorhabensbeschreibung und weiteren Unterlagen durch die einzelnen Antragsteller beim Projektträger eingereicht. Der Koordinator reicht zusätzlich zu den Unterlagen seines Teilvorhabens den Rahmenplan des Verbundes ein Vorarbeiten vor der Antragstellung Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Er bestimmt Vorgehen und Zeitplan bis zur Antragsabgabe und macht ganz konkrete Vorgaben bezüglich Förderquote und Zeitpunkt des Projektstarts. Darüber hinaus gibt er weitere Hilfestellungen bei der Antragstellung. Der Koordinator plant die Treffen der Konsortialpartner und gibt die groben Termine samt optionaler Ortsangaben für die in der Regel Abb. 6: Der Projektträger gibt den Zeitplan vor (Quelle: PTKA-PFT im KIT). sechs Konsortialtreffen vor. Zu beachten ist, dass auch das Abschlusstreffen innerhalb der Projektlaufzeit liegen muss, damit die Kosten im Förderprojekt abgerechnet werden können. Mit der Anzahl und den Orten der Treffen ist damit ein wichtiges Element für die Reisekostenkalkulation festgelegt. Die Antragsteller müssen den in ihrem Unternehmen zuständigen Controller und Personalreferenten identifizieren und diese über die ihnen bevorstehenden Aufgaben zur Unterstützung bei der Kalkulation der Personalkosten informieren. Außerdem müssen die Antragsteller die Richtlinien für AZK-Zuwendungsanträge durcharbeiten (BMBF-Vordruck 0047 und 0048 im Formularschrank). Stellt der Antragsteller einen Erstantrag, hat er das Wahlrecht für eine der beiden möglichen Arten der Kostenabrechnung (siehe BMBF-Vordruck 0048 im Formularschrank): 1. die Kostenabrechnung nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP), siehe Formblatt 0381, oder 2. die pauschalierte Kostenabrechnung: Hier werden pauschal 120 Prozent auf die direkten Personalkosten aufgeschlagen. Achtung: Damit werden alle Ge-

20 Seite 20 meinkosten abgegolten, die für Material, Personal, Verwaltung, AfA auf Anlagen des F&E-Bereiches sowie für alle Kosten innerbetrieblicher Leistungen des industriellen Antragstellers entstehen. Die nachfolgenden Betrachtungen gehen überwiegend von diesem Verfahren aus. Entscheidet sich ein Antrag stellendes Unternehmen in seiner Funktion als Rechtsperson bei seinem ersten Förderantrag für die Kostenabrechnung nach LSP, muss es diese für spätere Förderprojekte beibehalten. Wählt es bei seinem ersten Förderantrag die pauschalierte Kostenabrechnung, so ist der Wechsel von der pauschalierten zur LSP-Kostenabrechnung dagegen einmal möglich, nämlich genau dann, wenn ein neues Vorhaben beantragt wird. Ein Wechsel zurück ist danach jedoch nicht mehr zulässig. Wer sich unsicher ist, ob es sich bei seinem Antrag um einen Erstantrag handelt, kann dies im Förderkatalog online recherchieren. Der Antragsteller hat die Pflicht, auf Basis bereits bewilligter Förderprojekte zu klären, welche Art der Kostenabrechnung für ihn zutrifft bzw. noch zur Wahl steht. Abb. 7: Tagesordnungspunkte zur Antragsvorbereitung (Quelle: PTKA-PFT im KIT). Abb. 8: Hilfsunterlagen des Projektträgers (Quelle: PTKA-PFT im KIT) Finale Ausarbeitung und Einreichung In einem Treffen der zukünftigen Konsortialpartner mit dem Projektträger wird der Antrag gemeinschaftlich vorbereitet und abgestimmt. Die Projektträger stehen den Antragstellern bei der Antragstellung beratend zur Seite: Manche Projektträger prüfen zunächst die AZK-Formulare im Entwurf und komplettieren dann iterativ mit dem Antragsteller den AZK und die weiteren Anlagen. Andere Projektträger wiederum erzeugen, ausgehend vom unterschriebenen AZK-Antrag und den eingereichten Unterlagen, in einem iterativen Prozess die Grundlage für die Bewilligung. Wird die Förderquote angepasst, können sich Änderungen in der Gesamtvorkalkulation (GVK) ergeben, denen dann formlos schriftlich zugestimmt werden muss.

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