Wegleitung höhere Fachprüfung für Treuhandexperten

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1 Trägerorganisation für die höhere Fachprüfung für Treuhandexperten Wegleitung höhere Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Prüfungssekretariat Kaufmännischer Verband Schweiz Ressort höhere Prüfungen Hans-Huber-Str. 4, Postfach Zürich Tel , Fax

2 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 2 Inhaltsübersicht I. Allgemeines 3 Seite 1. Was bedeutet das Treuhandexperten-Examen? 3 2. Ausbildungsmöglichkeiten, Prüfungsvorbereitung 3 3. Ausschreibung der Prüfung, Termine 4 4. Anmeldung 4 5. Zulassungsbedingungen, Praxisanforderungen 4 6. Durchführung der Prüfung 6 Fallstudie 6 Klausurarbeiten 6 Mündliche Prüfung 6 II. Einzelne Prüfungsfächer 7 1. Allgemeine Treuhandpraxis 7 2. Buchführung, Rechnungswesen und Revision 9 3. Steuern, Recht, Sozialversicherungen Unternehmungsberatung, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Informatik Kurzreferat 23

3 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 3 I. Allgemeines Die Prüfungskommission hat aufgrund von Art. 6 (6) des Prüfungsreglementes (PR) die vorliegende Wegleitung erarbeitet. Sie interpretiert und erklärt dessen Bestimmungen und gibt Hinweise auf Umfang und Inhalt des Prüfungsstoffes. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschliessend. 1. Was bedeutet das Treuhandexperten-Examen? Das Treuhandexperten-Examen ist eine höhere Fachprüfung gemäss Art des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 19. April 1978 (Berufsbildungsgesetz). Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das Treuhandexperten-Diplom, welches als Zeugnis für die qualifizierte und verantwortliche Ausübung des Treuhänderberufes betrachtet wird. Das Treuhandexperten-Diplom ist der Ausweis für eine abgeschlossene Fachausbildung im Bereich des gesamten Treuhandwesens. Das Treuhandexperten-Examen verlangt neben dem theoretischen Grundwissen eine umfassende praktische Berufserfahrung. Das Bestehen der Prüfung setzt die Fähigkeit zu analytischer Denkweise, zu Kombinationsvermögen, zu gedanklichem Durchdringen eines Problems und zur Formulierung verständlicher Berichte und die praktische Erfahrung in einer Treuhandunternehmung voraus. Das Treuhandexperten-Examen wird unter der Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) von der Trägerorganisation organisiert und durchgeführt. 2. Ausbildungsmöglichkeiten, Prüfungsvorbereitung Über die Prüfungsvorbereitung macht das Prüfungsreglement (PR) keinerlei Vorschriften. Eine systematische und gründliche Ausbildung ist jedoch unerlässlich. Als Ausbildungs- und Vorbereitungsmöglichkeiten für die Treuhandexpertenprüfung bestehen insbesondere die Kammerschulen in Basel, Bern, Lausanne und Zürich der Treuhand-Kammer, Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten sowie die Schweizerische Treuhänder Schule in Zürich des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes (STV). Diese Schulen sind berufsbegleitend konzipiert. Der Prüfungskandidat kann Kenntnis in denjenigen Stoffgebieten erlangen, die bei der Prüfung verlangt werden. Die Adressen dieser regionalen Schulen können beim Prüfungssekretariat in Erfahrung gebracht werden. Daneben bestehen noch weitere Ausbildungsmöglichkeiten: Kurse des Kaufmännischen Verbandes Schweiz; Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen; wirtschaftswissenschaftliche und juristische Studienlehrgänge an den Universitäten bzw. Hochschulen, insbesondere Fachrichtung Steuern; Kurse von Hochschulinstituten; Fernkurse usw. Die Erarbeitung der Stoffgebiete der Treuhandexperten-Ausbildung erstreckt sich auf drei Jahre (für Absolventen der Berufsprüfung zwei Jahre). Der Stoff der Berufsprüfung für Treuhänder (vgl. das entsprechende Prüfungsreglement und die dazugehörende Wegleitung) bildet die Grundlage für die Ausbildung zum dipl. Treuhandexperten. Er ist in der vorliegenden Wegleitung integriert.

4 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 4 3. Ausschreibung der Prüfung, Termine Die Prüfung wird jährlich durchgeführt, wenn die Prüfungskommission mit Zustimmung des BBT nichts anderes bestimmt. Gemäss Art. 5 des Prüfungsreglementes (PR) erfolgt die Bekanntgabe der Prüfung mindestens zwei Monate vor dem Anmeldetermin im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im offiziellen Publikationsorgan der Treuhand-Kammer («Der Schweizer Treuhänder») und des STV («Der Treuhandexperte»), ausserdem in Zeitschriften oder Tageszeitungen, die vom Präsidenten der Prüfungskommission bezeichnet werden. Es sind dies in der Regel: Neue Zürcher Zeitung Basler Zeitung Der Bund St. Galler Tagblatt Neue Luzerner Zeitung Journal de Genève Nouveau Quotidien Corriere del Ticino Die Prüfungstermine werden frühzeitig im «Der Schweizer Treuhänder» und «Der Treuhandexperte» ausgeschrieben. In der Regel findet die schriftliche Prüfung Ende August/Anfang September und die mündliche Prüfung im Monat Oktober statt. Die Fallstudie wird an einem separaten Tag vor der schriftlichen Prüfung durchgeführt. 4. Anmeldung Für die Anmeldung zur Prüfung gemäss Art. 17 PR können beim Prüfungssekretariat die erforderlichen Anmeldeformulare verlangt werden. Anmeldetermin ist in der Regel der 30. November des der Prüfung vorangehenden Jahres. Neben den übrigen Anmeldepapieren sind die Formulare für die Bestätigung der qualifizierten Fachpraxis einzureichen. Falls der Kandidat die erforderliche Praxis nicht schon bis zum Anmeldetermin erreicht hat, hat er unaufgefordert anfangs Oktober des Prüfungsjahres den entsprechenden Zusatzausweis einzureichen. 5. Zulassungsbedingungen, Praxisanforderungen Als «gleichwertige Ausbildung», im Sinne von Art. 18 PR gelten insbesondere auch gleichwertige ausländische Diplome ähnlicher Richtung wie die im Prüfungsreglement aufgezählten Abschlüsse. Die qualifizierte Fachpraxis gemäss Art. 19 PR gehört zur Vorbereitung einer beruflichen Fachprüfung. Dieses Erfordernis entspricht den Bestimmungen im Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978 (Art. 53). Der vorgeschriebene Umfang der Fachpraxis stellt die absolut unterste Grenze dar. Die Anforderungen müssen in vollem Umfang erfüllt sein.

5 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 5 Da die ausgedehnte Erfahrung im Rahmen von selbständig betreuten, anspruchsvollen Aufgaben für den Prüfungserfolg von grosser Bedeutung ist, dürften drei Jahre qualifizierte Fachpraxis als Treuhänder nur in wenigen Fällen tatsächlich zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung ausreichen. Jedenfalls wird der Prüfungserfolg wesentlich sicherer erreicht werden, wenn eine breite, kundenbezogene Erfahrung aus eigener Tätigkeit besteht. Es ist Voraussetzung, dass mindestens zwei der drei verlangten Jahre der qualifizierten Fachpraxis auf Arbeiten in der Schweiz nach schweiz. Normen unter der Leitung eines diplomierten Treuhandexperten, Steuerexperten, Wirtschaftsprüfers, Buchhalters/Controllers oder eines besonders befähigten Revisors 1 absolviert werden. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Kandidat während dieser drei Jahre in verschiedenen Gebieten (Buchführung, Rechnungswesen; Informatik, Datenverarbeitung, EDV-Beratung; Beratung in Recht oder Steuern; Betriebsberatung oder Betriebsorganisation; Revision; Vermögensverwaltung) für Kunden tätig gewesen ist. Nur die gleichzeitige Kombination von mindestens drei der aufgeführten Gebiete gestattet dem Kandidaten, die für das Bestehen der Prüfung notwendige Erfahrung und den Überblick über die Verbindung verschiedener Gebiete zu gewinnen. Die Anforderung, dass der Kandidat in drei von sechs in Frage kommenden Gebieten tätig gewesen sein muss, soll ihn aber keineswegs dazu verleiten, auf den anderen Gebieten keine Erfahrung zu gewinnen. Ein ganz wesentliches Element der höheren Fachprüfung besteht darin, dass dem Kandidaten Aufgaben gestellt werden, die seine Fähigkeiten prüfen, seine Kenntnisse aus den verschiedensten Gebieten für die Lösung anzuwenden. Hat der Kandidat nur auf wenigen Gebieten Praxis erworben, so ist er gut beraten, sich auf den anderen Gebieten besonders intensiv vorzubereiten. Nach Reglement werden mindestens 7 Jahre Berufspraxis verlangt. Der Anteil der qualifizierten Fachpraxis muss davon mindestens 3 Jahre betragen. Diese 3 Jahre müssen nach Erfüllen der Zulassungsbedingungen gemäss Art. 18 PR erbracht werden. Ein abgeschlossenes Studium gem. Art. 19 (4) PR wird als kaufmännische Praxis angerechnet. Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass die qualifizierte Fachpraxis den Vorschriften des Reglementes entspricht. In Einzelfällen behält sich die Prüfungskommission vor, den Kandidaten zu einer Besprechung einzuladen und den Nachweis der Praxis anhand von Arbeiten zu verlangen und zu überprüfen. Sofern ein Kandidat mehr als drei Jahre qualifizierte Fachpraxis vorweisen kann, werden diese anstelle der verlangten kaufmännischen Praxis angerechnet. Militärdienstleistungen gelten grundsätzlich nicht als anrechenbare Praxis im Sinne der Zulassungsbedingungen. Bei der Berechnung der allgemeinen kaufmännischen Praxis im Sinne von Art. 19 (1) PR hingegen wird die Dauer der obligatorischen Militärdienstleistungen nach der Rekrutenschule (Wiederholungs- und Ergänzungskurse) sowie die Absolvierung der Rekrutenschule als Rekrut nicht als Unterbrechung der allgemeinen kaufmännischen Tätigkeit betrachtet, sofern während dieser Zeit ein als Berufspraxis berücksichtigtes Arbeitsverhältnis bestand. Auch bei der Berechnung der qualifizierten Fachpraxis im Sinne von Art. 19 (2) PR wird bei entsprechendem Arbeitsverhältnis davon abgesehen, die Dauer der obligatorischen Wiederholungs- und Ergänzungskurse in Abzug zu bringen; dagegen wird in diesem Fall die Rekrutenschule als faktische Unterbrechung der qualifizierten Fachpraxis gewertet. 1 gemäss Verordnung des Bundesrates über die fachlichen Anforderungen an besonders befähigte Revisoren vom 15. Juni 1992 (in Kraft seit 1. Juli 1992)

6 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 6 6. Durchführung der Prüfung Die Fallstudie ist in der Regel vorgängig der Klausurarbeiten an einem separaten Tag zu lösen. Die Einladung zur Fallstudie und zu den Klausurarbeiten ergeht an die zugelassenen Kandidaten mindestens zwei Wochen im voraus. Für die schriftlichen Prüfungen (inkl. Fallstudie) sind folgende Hilfsmittel zugelassen: - ZGB/OR (Textausgaben) - SchKG (Textausgaben) - Strafgesetzbuch (Textausgaben) - Gesetze und Vollziehungsverordnungen für eidgenössische, kantonale und kommunale Steuern (Textausgaben) - Nicht schreibende, elektronische Taschenrechner, welche keine umfassenden Texte abspeichern können - EDV-Schablonen - Einschlägige Spezialgesetze Weitere zulässige Hilfsmittel werden nach Beschluss der Klausurkommission mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung bekanntgegeben. Fallstudie Die Fallstudie umfasst die schriftliche Bearbeitung eines komplexen Falles aus dem ganzen Prüfungsstoff. Der Kandidat soll mit seiner Lösung den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die ihn neben der selbständigen Treuhändertätigkeit auch befähigen, als Berater von Unternehmungen zu wirken. Er muss in der Lage sein, aufgrund von Vorgaben innert kurzer Zeit Sachverhalte und Ergebnisse klar und übersichtlich darzustellen. Die Beurteilung der Fallstudie erfolgt sowohl nach materiellen als auch nach formellen Gesichtspunkten. Klausurarbeiten Die Klausurarbeiten verteilen sich auf zwei bis drei Tage zu je fünf bis acht Stunden. Die Dauer der Prüfung bezweckt, den Kandidaten möglichst umfassend zu prüfen. Hinsichtlich der Art der Aufgaben sei auf die in der Schriftenreihe der Treuhand-Kammer und des STV jeweils publizierten Aufgabensammlungen verwiesen. Der Prüfungsstoff umfasst die Gebiete gemäss Art. 22 (1) PR. Die Aufgabenstellung erfolgt nach Bedarf in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Die Bewertung der Klausurlösungen erfolgt aufgrund eines Punkteschemas, das dem Schwierigkeitsgrad, der Zeitvorgabe und der Bedeutung der einzelnen Aufgaben Rechnung trägt. Die Lösungen sollen klar dargestellt und leserlich sein. Mündliche Prüfung Für die mündliche Prüfung wird jedem Kandidaten mindestens zwei Wochen im voraus ein Prüfungsplan zugestellt Art. 9 PR. Sich aufdrängende Änderungen sind kurzfristig, unter Bekanntgabe an die Betroffenen, durch Entscheid des Präsidenten der Prüfungskommission möglich.

7 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 7 II. Einzelne Prüfungsfächer Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erstrecken sich gemäss Art. 22 (1) PR auf folgende Tätigkeitsgebiete des Treuhandexperten: 1. Allg. Treuhandpraxis 2. Buchführung, Rechnungswesen und Revision 3. Steuern, Recht, Sozialversicherungen 4. Unternehmungsberatung, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Informatik Zusätzlich wird ein Kurzreferat verlangt Die Aufgaben können verschiedene Gebiete betreffen (z. B. Treuhandpraxis, Recht und Steuern oder Revision, Steuern, Betriebs- und Volkswirtschaft usw.). Das Verständnis für Zusammenhänge ist sehr wesentlich und wird bei der Notengebung berücksichtigt. Die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsdauer und vor allem der Prüfungsstoff sind auf den folgenden Seiten umschrieben, wobei die Aufzählung infolge der ständigen Entwicklung nicht abschliessend sein kann. 1. Allgemeine Treuhandpraxis Prüfungsanforderungen Das Schwergewicht bei einer oder mehreren Aufgaben in der schriftlichen Prüfung liegt im Feststellen der Fähigkeit des Kandidaten, anspruchsvolle, praxisbezogene Fälle, in denen Fragen aus allen Gebieten der Prüfung gestellt sein können, umfassend zu behandeln. Der Kandidat hat dabei seine Fähigkeit zu zeigen, die in der Aufgabenstellung vorhandenen Probleme zu erkennen, sie zu analysieren und konkrete, zweckmässige Lösungsvorschläge zu formulieren. Im Rahmen der mündlichen Prüfung kann der Experte beispielsweise einen Fall vorlegen, der sich über mehrere Gebiete erstreckt. Der Kandidat hat im Rahmen dieses Prüfungsteils den Fall zu behandeln, allfällig notwendige Zusatzauskünfte bezüglich Tatbestand zu erfragen und auf Sonderfragen des Experten zu antworten. Dieses Fach erfordert eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Beratung von Kunden. Prüfungsdauer Schriftlich: ca. 4 6 Stunden Es werden ein oder mehrere Fälle behandelt, wobei sich der Kandidat darauf einstellen muss, dass er diese ohne Unterbruch zu bearbeiten hat. Mündlich: ca. 45 Minuten (im Rahmen von «Allg. Treuhandpraxis und Unternehmungsberatung»)

8 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 8 Prüfungsstoff Anwendung des Prüfungsstoffes aller Fächer im Rahmen von praktischen Fällen, insbesondere aus der Beratungstätigkeit eines qualifizierten Treuhänders für kleinere und mittlere Unternehmungen sowie Private. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend. 1. Geschäftseröffnung, -übergabe, -erweiterung, -abtretung Organisatorische Massnahmen Steuerliche Fragen Rechtliche Fragen Versicherungstechnische Fragen Betriebsfinanzierung, Mittelbeschaffung und Investitionshilfen 2. Die Sicherung der Familienunternehmung Eherechtliche Einflüsse Nachfolgefragen Sicherungsmöglichkeiten 3. Die Unternehmung im Erbgang Vorsorgliche Massnahmen Erbteilung Möglichkeiten der Unternehmungsfortführung 4. Kundenbuchhaltung Gesetzliche Vorschriften Umfang des Mandates Aufgabenteilung Datenerhebung Belegverarbeitung Verhältnis zum Kunden Verantwortung der Buchhaltungsstelle Fakturierung und Debitorenkontrolle Zahlungsverkehr 5. Bilanzpolitik und Abschlussbesprechung Beurteilung der Kapitalstruktur Abschreibungen, Rückstellungen, Wertberichtigungen, offene und stille Reserven als Mittel der Bilanzpolitik Steuerrückstellungen in der Bilanz Zuwendungen an Personalvorsorgeeinrichtungen Gewinnausschüttungs- und Thesaurierungspolitik Publizität Einfluss von Geldwertschwankungen in Bilanz und Erfolgsrechnung Bilanzierungsprobleme in einzelnen Branchen Probleme der Erfolgsrechnung in einzelnen Branchen Abschlussgespräch

9 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 9 6. Versicherungsberatung Grundzüge der Personenversicherung Grundzüge der Sachversicherung Vorgehen im Schadenfall Gewinnbeteiligungsmöglichkeiten Wirtschaftlichkeitsberechnungen Leistungsvergleiche Risk Management 7. Vermögensverwaltung Anlagemöglichkeiten Renditeberechnungen Beurteilung der Sicherheit Gesetzliche Vorschriften Organisation von Vermögensverwaltungen 8. Immobilienverwaltung Grundsätze des Schatzungswesens und Rentabilitätsberechnungen Grundzüge des Planungs- und Baurechts Hausverwaltung Mietrecht 9. Gesetzliche Vorschriften und berufsethische Grundsätze im Treuhandwesen 2. Buchführung, Rechnungswesen und Revision Prüfungsanforderungen Gute Kenntnisse und praktische Erfahrung in allen Fragen, welche das Rechnungswesen einer mittleren oder kleineren Unternehmung betreffen. Gute Kenntnisse aller mit der Jahresabschlussprüfung zusammenhängenden Fragen. Der Kandidat hat darzulegen, dass er fähig ist, Revisionsfragen von kleineren und mittleren Betrieben zu behandeln. Gute Kenntnisse und praktische Erfahrung in allen Fragen, welche die Abschlussberatung und Bilanzfragen der kleineren und mittleren Unternehmung betreffen. Prüfungsdauer Schriftlich: Mündlich: 3 4 Stunden (im Rahmen von «Buchführung, Rechnungswesen und Revision») ca. 45 Minuten (im Rahmen von «Allg. Treuhandpraxis und Unternehmungsberatung»)

10 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 10 Prüfungsstoff Buchführung, Rechnungswesen 1. Buchhaltungstheorie Buchhaltungssysteme Kontenplan (Grundsätze des Kontenplans, wichtigste Kontenrahmen) Offen-Posten-Buchhaltung 2. Organisation des Rechnungswesens Organisationsfragen Informationswesen Datenerfassung und Belegfluss im Rechnungswesen Aufbewahrungsvorschriften 3. Buchungs- und Kontentechnik Journal, Hauptbuch und Hilfsbücher Kreditverkehr Buchungen in fremder Währung Wertschriftenverkehr Warenverkehr Buchung der Mehrwertsteuer Liegenschaftenbuchhaltung Debitoren Steuern Sozialversicherungen Buchführung und Rechnungslegung nach BVG 4. Abschlusstechnik Zeitliche Abgrenzung Abschreibungen Rechnungsabgrenzungen Offene und stille Reserven Gewinnverteilung (unter dem Aspekt der verschiedenen Rechtsformen) Bildung und Auflösung von Rückstellungen 5. Buchungstechnik für besondere Fälle Gründung Umwandlung Fusion und Trennung Kapitalerhöhung und -herabsetzung Liquidation

11 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite Bilanz Begriff, Gestaltung und Gliederung der Bilanz Bilanzierung der einzelnen Aktiven und Passiven, insbesondere Bilanzierungsvorschriften nach Art OR Grundsätze der Bewertung und Bilanzierung, Anhang Bewertungsprinzipien (Kostenwert-, Niederstwert-, Realisations-, Imparitäts-, Liquidationswertprinzip) Wichtigste Bilanztheorien Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Zwischenbilanzen 7. Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) Gestaltung, Bereinigung und Gliederung der Erfolgsrechnung Brutto- und Nettoerfolgsrechnung Produktions- und Absatzerfolgsrechnung Betriebserfolg, neutraler Erfolg, Unternehmungserfolg Die kurzfristige Erfolgsrechnung (zeitliche/sachliche Abgrenzung) 8. Mittelflussrechnung Bewegungsbilanz Finanzierungsrechnungen Fondsrechnungen 9. Kosten- und Leistungsabrechnung Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung Abrechnungssysteme - Ist-Kosten - Normal-Kosten - Standardkosten - Teilkosten (Direct Costing) - Deckungsbeitragsrechnung Nebenrechnungen - Material-, Lohn-, Anlagerechnung Kalkulation - Verschiedene Kalkulationsverfahren - Nutzschwelle (Break-Even-Point) 10. Abgrenzung und Zusammenhänge zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung 11. Planungsrechnung, Budget, Finanzplan Kurz- und langfristige Planung Grundsätze der Budgetierung im Bereiche der Finanzbuchhaltung Absatz-, Einkaufs-, Lager- und Produktionsplanung Investitionsplanung Zusammenfassende Planungsrechnungen Einbeziehung der Plandaten in die laufende interne Abrechnung

12 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite Bilanz- und Erfolgsanalyse Gliederung und Bereinigung der Bilanz und der Erfolgsrechnung Berechnung von Kennzahlen der Bilanz und der Erfolgsrechnung - Finanzierung - Investierung - Liquidität - Deckungsgrade - Aufwand- (Kosten-) und Ertragsstruktur - Wirtschaftlichkeit, Vergleich mit Produktivität - Umschlagsziffern - Rentabilität, Erfolgskoeffizienz Working capital Cash flow Zwischenzeitliche und zwischenbetriebliche Bilanz- und Erfolgsvergleiche Finanz- bzw. Zahlungsbereitschaftsplan, Budget Gemeinkostenanalyse 13. Mathematik und Statistik in Anwendung auf ökonomische Problemstellungen Grundlagen der Algebra Funktionen - Ungleichungssysteme - Logarithmen, quadratische Gleichungen Grundzüge der Differentialrechnung (Grenzbegriffe) Arithmetische und geometrische Reihen: (Zinses-)Zins- und Rentenrechnung (Anwendung bei Multiplikatorprozessen und Investitionsrechnungen) Gewinnung des statistischen Materials (Erhebungsarten; Primär-, Sekundär- und Teilerhebung) Aufbereitung des statistischen Materials (Auszählung, Ordnen der Zahlen, tabellarische Darstellung, graphische Darstellung) Häufigkeitsverteilungen (Arten von Häufigkeitsverteilungen, Normalverteilung) Mittelwerte, Streuungsmasse, Verhältniszahlen, Indexzahlen, Trendberechnungen (Interpolation, Extrapolation, kombinatorische Grundlagen) Stichprobenverfahren (Erhebungsarten, Auswahlverfahren, Genauigkeit und Grösse der Stichprobe) Fehlschlüsse und Grenzen der Statistik Revision 14. Rechtsgrundlagen und Ziele der Revision Abschlussprüfungen nach OR, insbesondere nach Art und 723 OR Übrige Prüfungsfälle nach OR und BVG Hauptziel und Nebenziele der Revision Grundzüge und Ziele der internen Revision Mandatsannahme und Mandatsniederlegung Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit der Revisionsstelle Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht der Revisionsstelle, Aktenherausgabepflicht

13 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite Prüfungsverfahren Begriffliches (Prüfung, Revision, Kontrolle; interne und externe Revision bzw. Kontrolle) Prüfungsweg und -umfang Direkte und indirekte Prüfung Prüfungstechniken 16. Arbeitspapiere Jährliche Prüfungsnotizen Dauerakten 17. Berichterstattung Berichtsarten Bericht der Revisionsstelle (Normalwortlaut; Einschränkungen/Rückweisung der Jahresrechnung, Hinweise und Zusätze; Pflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung; Rangrücktrittserklärung; Auskunftspflicht an der Generalversammlung und gegenüber dem Verwaltungsrat; Berichterstattung für besondere gesetzliche Prüfungsfälle; Revisionsschlussbesprechung; Erläuterungsbericht an den Verwaltungsrat; ergänzende schriftliche Berichterstattung, Gutachten) 18. Prüfung von Buchhaltung, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang Begriff und Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes (inkl. Anhang) Bilanzerklärung Allgemeine Prüfungen Prüfung der einzelnen Bilanzpositionen und der einzelnen Posten der Erfolgsrechnung Eventualverpflichtungen, Bilanzanmerkungen Prüfung der ausserbuchhalterischen Gebiete Verwendung des Bilanzgewinnes und der offenen Reserven 19. Prüfung der internen Kontrolle Allgemeine Grundsätze Methoden zur Prüfung der internen Kontrolle Ablaufschaubilder 3. Steuern, Recht, Sozialversicherungen Prüfungsanforderungen Gute Kenntnisse der direkten und indirekten Bundessteuern sowie der Steuerordnung eines vom Kandidaten gewählten Kantons. Auf die direkten Steuern wird besonderes Gewicht gelegt. Der Kandidat hat weiter darzulegen, dass er in der Lage ist, Steuerprobleme juristischer und natürlicher Personen zu lösen. Praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit Steuerveranlagungen und Rechtsmittelverfahren werden vorausgesetzt. Kenntnisse der hauptsächlichen Rechtsprobleme von kleineren und mittleren Unternehmungen sowie von Privatpersonen; Lösung von Rechtsanwendungsproblemen aus dem Prüfungsgebiet.

14 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 14 Gute Kenntnisse der schweizerischen Sozialversicherungseinrichtungen, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der kleineren und mittleren Unternehmung. Prüfungsdauer Schriftlich: Mündlich: ca. 2 3 Stunden (im Rahmen von «Steuern, Recht, Sozialversicherungen») ca. 45 Minuten (im Rahmen von «Steuer- und Rechtsberatung») Prüfungsstoff Steuern 1. System der direkten eidgenössischen und kantonalen Steuern Allgemeines - Gesetzliche Grundlagen - Steuerarten, Charakterisierung, Rechtsentwicklung - Subjektive und objektive Befreiungsgründe - Bedeutung des Zivilrechts, wirtschaftliche Betrachtungsweise - Steuerumgehung - Ausgestaltung der Steuertarife (Progression) Grundzüge des materiellen Steuerrechts - Einkommens- und Vermögenssteuer (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuer) - Ertrags- und Kapitalsteuer (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuer) - Besteuerung der Kapitalgewinne - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Grundstückgewinn-, Liegenschaften- und Handänderungssteuer Grundzüge des formellen Steuerrechts - Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Beweis- und Schätzungsfragen - Beweiskraft der Buchhaltung, Erfahrungszahlen - Verfahrenspflichten, Säumnisfolgen und Fristen - Veranlagung, Einschätzungsturnus, Vertretung im Verfahren - Prozessführung im Bereich der verschiedenen Rechtsmittel - Steuerüberwälzung, Verrechnung bzw. Meldeverfahren Zeitliche Anknüpfung bei der Einkommens- und Ertragssteuer - Praenumerando- und Postnumerandobesteuerung - Vergangenheits- und Gegenwartsbesteuerung - Bemessungsgrundlagen bei fortdauernder Steuerpflicht - Bemessungsgrundlagen bei Beginn bzw. Ende der Steuerpflicht - Gegenwartsbesteuerung, Zwischenveranlagung - Verlustverrechnung Steuerersparnis, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung, Steuerbetrug

15 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite Interkantonale und internationale Doppelbesteuerung Interkantonale Doppelbesteuerung - Ausscheidung für Handels-, Fabrikations- und Dienstleistungsunternehmungen sowie für Grundbesitz - Ausscheidung für natürliche Personen mit Privat- und Geschäftsvermögen Internationale Doppelbesteuerung - Schweizerisches Aussensteuerrecht - Grundsätze der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes und deren praktische Anwendung sowie des Bundesratsbeschlusses über den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen - Steueranrechnung und Steuerrückerstattung - Ausländische Massnahmen gegen Steuerflucht, Missbrauch usw. - Grundzüge ausländischer Mehrwertsteuerregelungen im grenzüberschreitenden Verkehr 3. Besondere Besteuerungsgrundsätze und -unterschiede für Private Vermögensbesitzer, Rentner, Unselbständigerwerbende Einzelkaufleute, nicht buchführungspflichtige Selbständigerwerbende Teilhaber an Personengesellschaften Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft Miterben einer Erbengemeinschaft Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Vereine, Stiftungen 4. Besteuerung der Unternehmung Abgrenzung zum privaten Bereich des Selbständigerwerbenden Steuerliche Bewertungsgrundsätze für die Erfolgsermittlung bzw. für die Vermögens- und Kapitalberechnung - Gemeinsame bzw. unterschiedliche Betrachtungsweise - Handelsrecht Steuerrecht, Handelsbilanz Steuerbilanz - Abschreibungen, Rückstellungen, Rücklagen - Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Kapitaleinbringung Besondere Tatbestände - Gründung, Umwandlung, Kapitalerhöhung - Veräusserung, Reinvestition - Eintritt und Austritt eines Gesellschafters - Aufwertung, Überführung ins Privatvermögen - Liquidation Behandlung des Grundeigentums im Rahmen der ordentlichen und Spezialsteuern 5. Übrige Steuern des Bundes Mehrwertsteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben (Emissions- und Umsatzabgabe)

16 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 16 Recht 6. Zivilgesetzbuch Einleitung zum ZGB Personenrecht - Rechts- und Handlungsfähigkeit - Schutz der Persönlichkeit - Vereine Stiftungen, insbesondere - Personalvorsorgeeinrichtungen Familienrecht - Stellung der Ehefrau - Eheliches Güterrecht, insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzung bei Tod oder Scheidung - Kindesrecht - Vormundschaftsrecht Erbrecht - Gesetzliche Erben - Testament und Erbvertrag - Pflichtteilsrecht - Vermächtnis - Erwerb und Ausschlagung der Erbschaft - Erbgang - Erbengemeinschaft und Teilung der Erbschaft - Vorempfänge und Ausgleichungspflicht Sachenrecht - Eigentum im allgemeinen - Gesamteigentum und Miteigentum - Grundeigentum - Stockwerkeigentum - Dienstbarkeiten und Grundlasten - Grundpfandrechte - Fahrnispfand 7. Obligationenrecht Allgemeines - Entstehung der Obligation - Vollmacht und Stellvertretung - Wirkung der Obligation - Erlöschen der Obligation - Solidarität, Konventionalstrafe, Reuegeld - Abtretung von Forderungen, Schuldübernahme Besondere Vertragsverhältnisse - Kauf - Miete und Pacht - Darlehen - Arbeitsvertrag - Auftrag

17 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 17 - Kommission - Prokura und andere Handlungsvollmachten - Hinterlegungsvertrag - Bürgschaft - Einfache Gesellschaft Gesellschaftsrecht - Allgemeines zum Handels- und Gesellschaftsrecht - Kollektiv- und Kommanditgesellschaft Aktienrecht - Gründung der Aktiengesellschaft - Rechte und Pflichten des Aktionärs - Organisation der Aktiengesellschaft - Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Auflösung und Liquidation Gesellschaft mit beschränkter Haftung Genossenschaft Handelsregister und Firmenrecht Wertpapierrecht - Allgemeines - Wechsel - Check 8. Schuldbetreibung und Konkurs Allgemeines (SchKG; Organisation, Art der Betreibung) Einleitung der Betreibung Pfändung und Verwertung Retention Konkurs Arrest Nachlassvertrag 9. Weitere Rechtsgebiete Strafrecht - Gesetzliche Grundlage (keine Strafe ohne Gesetz, Übertretung, Vergehen, Verbrechen) - Strafbare Handlung (Schuld und Rechtswidrigkeit) - Die Teilnahme (Anstiftung, Mittäter, Gehilfe) - Einige besondere Delikte (Betrug, Veruntreuung, Betreibungs- und Konkursdelikte, Urkundenfälschung, Buchführungsdelikte, Geldwäscherei) Privatrecht - Innominatkontrakte (Lizenz, Leasing usw.) Grundzüge des Immaterialgüterrechts Grundzüge des allg. Verwaltungsrechts

18 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 18 Sozialversicherungen 10. AHV/IV/EO/ALV Beitragspflicht, inkl. Sonderfälle wie: - Geschäftsaufgabe - Geschäftsumwandlung - Einkommensrückgang - Erwerbsaufgabe - Beitragslücken Arbeitgeberrevisionen Anspruchsberechtigung Verfahrensrecht 11. UVG/KVG Unterstellung und Träger Prämien und Leistungen 12. BVG Geltungsbereich Finanzierung und Leistungen Freizügigkeitsberechnung Schattenrechnung Koordination der drei Säulen Anlagevorschriften 4. Unternehmungsberatung, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Informatik Prüfungsanforderungen Unternehmungsberatung und Betriebswirtschaftslehre: Gute Kenntnisse über die laufenden Fragen im Zusammenhang mit der Beratung der Unternehmung und über die Möglichkeiten, in Sonderfällen konkrete Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Der diplomierte Treuhandexperte soll in der Lage sein, kleinere oder mittlere Unternehmungen in Planungs-, Führungs- und Organisationsfragen zu beraten. Kenntnisse der Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Besondere Berücksichtigung der Finanzierungs- und der Investitionslehre. Die Vorbereitung im Fach Betriebswirtschaft soll sich vor allem auf diejenigen Begriffe und Zusammenhänge konzentrieren, denen der Treuhandexperte im Rahmen seiner Tätigkeit gegenübergestellt wird. Volkswirtschaftslehre: Kenntnisse der Grundlagen der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, die für die Berufsausübung von Bedeutung sind.

19 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite 19 Informatik: Gute theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwendung der Informatik, welche es gestatten, dem Kunden bei der Evaluation und Einführung eines EDV-Systems beizustehen und die Informatik im eigenen Betrieb optimal zu verwenden. Prüfungsdauer Schriftlich: Mündlich: ca. 3 4 Stunden ca. 45 Minuten (im Rahmen von «Allg. Treuhandpraxis und Betriebsberatung») Prüfungsstoff Unternehmungsberatung und Betriebswirtschaftslehre 1. Finanzierung und Finanzierungspolitik Finanzierungsgrundsätze und Arten der Finanzierung - Unternehmungsziele und Finanzierungsgrundsätze - Kriterien für die Finanzierung (Rentabilität, Liquidität, Kapitalsicherheit, finanzielle Elastizität, Dispositionsfreiheit der Unternehmungsleitung, Bilanzpolitik) - Wahl einzelner Finanzierungsarten (Innen- oder Aussenfinanzierung, Eigen- oder Fremdfinanzierung, Selbst- oder Fremdfinanzierung, Selbst- oder Beteiligungsfinanzierung) - Beurteilung der Fremdfinanzierungsarten - Kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierung - Finanzierungssurrogate als Mittel der Kapitaleinsparung (Leasing, Factoring, Lizenzen, Franchising) - Derivative Finanzierungsinstrumente Optimierung der Fremdfinanzierung bzw. Kapitalstruktur Probleme der Umfinanzierung Finanzierungsmärkte und -organe, Geld- und Kapitalmarkt Finanzplanung - Zielsetzung und Aufbau der Finanzplanung - Finanzprognosen kurz- und langfristig - Feststellung des Kapitalbedarfes (für Anlage- und Umlaufvermögen) - Kapitalbeschaffungsplan - Finanzbedarfsrechnung, Zahlungsplan (budgetierte Kapitalflussrechnung) - Kennzahlen-Auswertung Finanzkontrolle und Berichterstattung - Bedeutung - Zeitpunktbezogene Instrumente (Liquiditätsstatus und -staffeln, Liquiditätskennzahlen, Kennzahlen über Vermögens- und Kapitalstruktur sowie Deckungsverhältnisse) - Zeitraumbezogene Instrumente (Liquiditätsausweis und Kapitalflussrechnung, Verschuldungsfaktor) - Überprüfung der Kreditfähigkeit Kontrolle der Mehrheitsverhältnisse in der Unternehmung

20 Wegleitung zur höheren Fachprüfung für Treuhandexperten Ausgabe 1997 Seite Umwandlung, Fusion, Sanierung und Liquidation Begriffe, Ursachen und Arten Durchführung Betriebswirtschaftliche Aspekte Rechtliche Grundlagen (Verträge usw.) Steuerliche Folgen Erstellung von Sonderbilanzen im Zusammenhang mit einer Umwandlung, Fusion, Sanierung oder Liquidation Behandlung von konkreten Fällen (Vor- und Nachteile) 3. Investitionslehre und Investitionspolitik Investitionsplanung - Planung von Einzelinvestitionen - Planung von Investitionsprogrammen (Gesamtplanung) Abstimmung von Investitions- und Finanzplanung Planungsmethoden Auswertung von Investitionsrechnungen Berücksichtigung der Gewinnsteuern und der Fremdkapitalkosten in der Investitionsrechnung Steuerliche Aspekte der Investitionspolitik Optimale Abschreibungspolitik (unter steuerlichen Aspekten) Wahl des optimalen Standortes (Standortlehre) 4. Grundzüge der Unternehmungsbewertung Allgemeines - Preis und Wert - Grundsätze der Betriebseinheit und der Zukunftsbezogenheit - Eigenkapital- oder Gesamtkapitalverfahren Bewertungsmethoden Alternative Methoden Substanzwertberechnung Ertragswertberechnung Weitere Probleme - Bewertung von Unternehmungs-Anteilen - Bewertung nicht kotierter Wertpapiere - Liquidationswertberechnung - Der Einfluss der Steuern auf den Unternehmungswert 5. Grundzüge der Konsolidierung Grundprobleme - Kapital- und Schuldenkonsolidierung - Zwischengewinn-Eliminierung - Eliminierungen in der Konzernerfolgsrechnung - Erfassung latenter Steuern Interpretation von konsolidierten Bilanzen, Erfolgsrechnungen Fremdwährungs-Konsolidierung EG-Richtlinie

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