Überblick behalten. Newsletter Russland. Relevante Erläuterungen des Antimonopoldienstes Russlands in Bezug auf Vereinbarungen auf.

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1 Überblick behalten Newsletter Russland Aktuelles aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft Ausgabe: März / April Lesen Sie in dieser Ausgabe: Recht aktuell Relevante Erläuterungen des Antimonopoldienstes Russlands in Bezug auf Vereinbarungen auf Warenmärkten Rechtsschutz bei Beeinträchtigung des geschäftlichen Rufs Markenschutz in Russland: Zollregister im Kampf gegen Parallelimporte nutzen Übersicht der Rechtssprechung zu Streitigkeiten über den Wettbewerbsschutz Neues aus dem Arbeitsrecht Steuern aktuell Anwendung der Thin-Cap-Vorschriften auf Darlehen von russischen Gesellschaften eingeschränkt Beitreibung der Steuerverbindlichkeiten von verbundenen Personen Relevante Erläuterungen des Antimonopoldienstes Russlands in Bezug auf Vereinbarungen auf Warenmärkten von Marina Yankovskaya, Rödl & Partner Moskau Am 17. Februar 2016 hat das Präsidium des Föderalen Antimonopoldienstes der Russischen Föderation (im Folgenden FAD bzw. FAS Russlands ) Erläuterungen zur Anwendung des Föderalen Gesetzes Über den Wettbewerbsschutz (nachfolgend Wettbewerbsschutzgesetz ) in Bezug auf zwei wichtige Aspekte bestätigt, die die Vereinbarungen auf Warenmärkten betreffen: 1. Erläuterungen über die Anwendung des Wettbewerbsschutzgesetzes im Bereich der vertikalen Vereinbarungen (Erläuterung Nr. 2); 2. Erläuterungen in Bezug auf den Nachweis der unzulässigen Vereinbarungen (unter anderem Kartellabreden) und der abgestimmten Handlungen auf Warenmärkten, unter anderem auf Versteigerungen (Erläuterung Nr. 3). Business Process Outsourcing Benachrichtigung über kontrollierbare Rechtsgeschäfte Neues aus der Eurasischen Wirtschaftsunion Insolvenzrechtliche Risiken in Kasachstan ein Überblick 1. Vertikale Vereinbarungen Nach Maßgabe des Art. 4 des Gesetzes über den Wettbewerbsschutz ist eine vertikale Vereinbarung eine Vereinbarung zwischen Wirtschaftssubjekten, von denen eines die Ware erwirbt und das andere diese Ware zur Verfügung stellt (verkauft) (nachfolgend vertikale Vereinbarung ). Werbung und Sport Teil 1: Alkoholwerbung auf Sportveranstaltungen in Russland Veranstaltungshinweise Eigenschaften der vertikalen Vereinbarungen Die vertikalen Vereinbarungen stellen den Verkehr der Ware in der Kette vom Hersteller zum Endverbraucher sicher. Zu den Merkmalen vertikaler Vereinbarungen gehört insbesondere Folgendes: Die Parteien einer vertikalen Vereinbarung befinden sich auf unterschiedlichen Ebenen des Technologiezyklus;

2 Die Bedingungen, zu denen die Parteien einer vertikalen Vereinbarung als Wirtschaftssubjekte Erwerb, Verkauf oder Weiterverkauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen vornehmen. Eine Vertragshändlervereinbarung, d.h. eine Vereinbarung zwischen dem Hersteller der Ware und ihrem Abnehmer, der deren Weiterverkauf beabsichtigt (Vertragshändler), ist den vertikalen Vereinbarungen auch dann zuzuordnen, wenn die Parteien dieser Vereinbarung die Waren in den gleichen Grenzen des Warenmarktes (der Warenmärkte) verkaufen, vorausgesetzt, dass der Vertragshändler (Distributor) auf diesem Warenmarkt die Waren verkauft, die er beim gleichen Hersteller erworben hat und dass dieser Vertragshändler (Distributor) keine vergleichbaren Waren selbst herstellt, sowie in Fällen, in welchen der Vertragshändler vergleichbare Waren verkauft, die durch unterschiedliche Hersteller produziert wurden. Festsetzung des Verkaufspreises bei einer vertikalen Vereinbarung Nach Maßgabe des Art. 11 des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs sind vertikale Vereinbarungen (mit Ausnahme der vertikalen Vereinbarungen, die nach Maßgabe des Art. 12 des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs zulässig sind) verboten, sofern die betreffenden Vereinbarungen zur Festlegung eines Weiterverkaufspreises für die Waren führen oder führen können. Zulässig ist es jedoch, wenn der Verkäufer einen maximalen Weiterverkaufspreis für die Ware festsetzt. Somit kann die Aufnahme einer Bedingung über minimale oder feste Verkaufspreise für die Waren in eine vertikale Vereinbarung durch den FAD Russlands insgesamt als Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsschutzgesetzes betrachtet werden. Nicht als Verstoß gilt dabei die Aufnahme einer Bedingung über minimale oder feste Verkaufspreise für die Waren, sofern der Anteil jedes einzelnen Wirtschaftssubjekts, das an der Vereinbarung auf dem Warenmarkt, welcher Gegenstand der betreffenden Vereinbarung ist, beteiligt ist, 20 Prozent nicht überschreitet. Bedingung über den Verkauf der Waren des Wettbewerbers bei einer vertikalen Vereinbarung Verboten sind vertikale Vereinbarungen (mit Ausnahme der vertikalen Vereinbarungen, die nach Maßgabe des Art. 12 des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs zulässig sind), sofern durch die betreffenden Vereinbarungen die Pflicht des Verkäufers vorgesehen ist, die Ware eines Herstellers, der im Wettbewerb zum Verkäufer steht, nicht zu verkaufen. Dieses Verbot erstreckt sich jedoch nicht auf Vereinbarungen zu einer durch den Käufer vorgenommenen Organisation des Verkaufs von Waren unter einem Warenzeichen oder einem anderen Individualisierungsmittel des Verkäufers oder Her- stellers (zum Beispiel auf Grundlage eines Lizenzvertrages). Form der Vereinbarungen Der FAD weist darauf hin, dass als eine Vereinbarung dieser Art nicht nur die schriftlichen sondern auch mündliche Abreden gelten. Das Wettbewerbsschutzgesetz findet auch auf mündliche Einigungen Anwendung, die die verbotenen Bedingungen enthalten. Das Vorliegen einer Vereinbarung in schriftlicher Form schließt dabei die Anwendung des Wettbewerbsschutzgesetzes auf die mündlichen Vereinbarungen nicht aus. Übergabe der Ware als Voraussetzung einer vertikalen Vereinbarung Agenturvertrag/Vertretervertrag Die vertikalen Vereinbarungen müssen den Übergang der Ware von einer Person auf eine andere Person vorsehen: Kaufvertrag, Liefervertrag, Fachhändlerverträge, Vertragshändlerverträge und andere Vereinbarungen. Verträge oder die Vereinbarungen, die keine Übergabe der Ware von einer Person an eine andere Person vorsehen, können nicht als vertikale Vereinbarungen betrachtet werden. Ein Agentur- bzw. Vertretervertrag, gemäß dem der Agent rechtliche und andere Handlungen zugunsten des Prinzipals vornimmt, kann nicht den vertikalen Vereinbarungen zugeordnet werden. Sofern der Agent dabei einen Warenliefervertrag oder einen Kaufvertrag im Namen des Prinzipals abschließt, so wird gerade der Warenliefervertrag oder der Kaufvertrag und nicht der Agentur- bzw. Vertretervertrag als eine vertikale Vereinbarung betrachtet. Vereinbarungen zwischen Personen, die zur gleichen Personengruppe gehören Durch Teil 7, Art. 11 des Wettbewerbsschutzgesetzes ist vorgesehen, dass sich die Verbote nicht auf Vereinbarungen zwischen Wirtschaftssubjekten erstrecken, die zur gleichen Personengruppe gehören, falls eines dieser Subjekte das andere kontrolliert oder falls sich diese Wirtschaftssubjekte unter der Kontrolle der gleichen Person befinden. Zugleich erläutert der FAD, dass die besagte Norm die Möglichkeit der Anwendung anderer Kartelleinschränkungen auf die vertikalen Vereinbarungen nicht ausschließt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen, das eine marktbeherrschende Stellung hat ( Unternehmen 1 ), eine vertikale Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen, das zur gleichen Personengruppe gehört ( Unternehmen 2 ), sowie eine ähnliche Vereinbarung mit einem Unternehmen, das nicht zu dieser Personengruppe gehört ( Unternehmen 3 ) abschließt, wobei die Bedingungen der betreffenden vertikalen Vereinbarung für das Unternehmen 3 diskriminierend sind, gelten 2

3 Ausgabe: März / April 2016 die Verbote des Teils 1, Art. 10 des Wettbewerbsschutzgesetzes (Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Wirtschaftssubjekt). Zulässigkeit der vertikalen Vereinbarungen 1. Vertikale Vereinbarungen können gemäß den Zulässigkeitskriterien, die durch Art. 12, Absatz 1 Art. 13 des Wettbewerbsschutzgesetzes festgelegt sind, sowie nach Maßgabe der Allgemeinen Einschränkungen, die durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 583 vom 16. Juli 2009 bestätigt wurden, für zulässig erklärt werden. Vertikale Vereinbarungen zwischen Wirtschaftssubjekten gelten insbesondere dann als zulässig (mit Ausnahme der vertikalen Vereinbarungen zwischen den Finanzunternehmen), wenn der Anteil jedes einzelnen Subjekts auf dem Warenmarkt derjenigen Ware, welche Gegenstand der vertikalen Vereinbarung ist, 20 Prozent nicht überschreitet. Zur Feststellung der Zulässigkeit einer vertikalen Vereinbarung sind somit die Anteile der Parteien dieser Vereinbarung in Bezug auf die Ware, die Gegenstand der vertikalen Vereinbarung ist, auf jedem der Märkte zu bestimmen, auf denen der Absatz, Erwerb und Weiterverkauf dieser Ware durch die Parteien der betreffenden Vereinbarung erfolgt. Die Feststellung der räumlichen und sachlichen Grenzen des Warenmarktes sowie die Bemessung der Anteile der Wirtschaftssubjekte auf dem Warenmarkt erfolgen gemäß einem durch den FAD Russlands bestätigten Verfahren für die Durchführung der Analyse der Wettbewerbslage auf dem Warenmarkt. Falls also der Anteil mindestens einer der Parteien der vertikalen Vereinbarung auf dem Warenmarkt, welcher Gegenstand der Vereinbarung ist, 20 Prozent überschreitet, finden auf diese Vereinbarung die Kartellvorschriften und -verbote Anwendung, die in den Teilen 2 und 4 des Art. 11 des Wettbewerbsschutzgesetzes festgelegt sind. Zugleich können als zulässige vertikale Vereinbarungen die Fachhändlervereinbarungen zwischen den Fahrzeugherstellern/Fahrzeugvertragshändlern und den offiziellen Fachhändlern gelten, die allen Vorschriften des durch das Komitee für Fahrzeughersteller der Association of European Businesses (AEB) ausgearbeiteten und mit dem FAD Russlands abgestimmten Verhaltenskodexes entsprechen. Dieser regelt die einzelnen Aspekte der Wechselverhältnisse im Fahrzeugbereich (Verhaltenskodex). So dürfen die Beteiligten nach Maßgabe des Punktes 7 des Verhaltenskodexes für die offiziellen Fachhändler keine festen Weiterverkaufspreise für die zu verkaufenden Fahrzeugprodukte oder den Normstundenpreis bei der Ausführung von Reparaturen außerhalb der Garantieleistungen festsetzen. Als Ausnahme gelten nur Fälle, in denen die maximalen Weiterverkaufspreise festgesetzt werden. 2. Nach Maßgabe des Teils 1 Art. 12 des Wettbewerbsschutzgesetzes sind vertikale Vereinbarungen in schriftlicher Form zulässig (mit Ausnahme der vertikalen Vereinbarungen zwischen den Finanzunternehmen), sofern diese Vereinbarungen Verträge der gewerblichen Konzession sind. Falls also eine vertikale Vereinbarung zwischen einem Rechtsinhaber und einem Nutzer, die keine Finanzunternehmen sind, allen Anzeichen eines Vertrages über die gewerbliche Konzession im Sinne des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (ZGB RF) entsprechen, so kann eine solche vertikale Vereinbarung als zulässig gelten. 2. Nachweis der unzulässigen Vereinbarungen (unter anderem der Kartellabreden) und der abgestimmten Handlungen auf den Warenmärkten, unter anderem auf Versteigerungen. Nach Maßgabe des Wettbewerbsschutzgesetzes gelten als gleichermaßen unzulässig: wettbewerbsschädigende Vereinbarungen sowie wettbewerbsschädigende abgestimmte Handlungen. Besonderheiten des Nachweises von unzulässigen Vereinbarungen und abgestimmten Handlungen Der FAD Russlands erläutert, dass beim Nachweis von wettbewerbsschädigenden Vereinbarungen und abgestimmten Handlungen sowohl direkte als auch indirekte Beweise angeführt werden können. Als direkte Beweise können schriftliche Beweise gelten, die den Willen der Parteien ausdrücken, der auf die Erzielung einer Einigung ausgerichtet ist, und zwar: die eigentliche Vereinbarung; die Verträge in schriftlicher Form; die Protokolle der Sitzungen (Versammlungen); der Schriftverkehr der Beteiligten der Vereinbarung, unter anderem in elektronischer Form. Der erfolgte Abschluss einer wettbewerbsschädigenden Vereinbarung kann auch auf Grundlage einer Gesamtheit von indirekten Beweisen festgestellt werden. Dabei weist der FAD darauf hin, dass das Vorliegen von direkten Nachweisen keine unbedingte Voraussetzung für die Feststellung ist, dass eine wettbewerbsschädigende Vereinbarung vorliegt. In der Praxis kann Folgendes als indirekter Beweise gelten: 3

4 fehlende wirtschaftliche Begründung für das Verhalten eines der Beteiligten der Vereinbarung, das für den anderen Beteiligten Vorteile schafft, die nicht dem Zweck der ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit, und zwar der Gewinnerzielung, entsprechen; Abschluss eines Liefervertrages (eines Subauftragnehmervertrages) durch einen Zuschlagsempfänger mit einem der Ausschreibungsteilnehmer, der auf aktive Handlungen bei der eigentlichen Ausschreibung verzichtet hat; Nutzung der gleichen IP-Adresse (des gleichen Accounts) durch die Teilnehmer der Ausschreibung bei Einreichung der Anträge und bei Teilnahme an den elektronischen Ausschreibungen; Faktische Sitze der Teilnehmer der Vereinbarung unter derselben Adresse; Beantragung von auf die gleiche natürliche Person lautenden Zertifikaten für elektronische digitale Unterschriften; Erstellung der Dokumente zur Teilnahme an den Ausschreibungen für unterschiedliche Wirtschaftssubjekte durch die gleiche Person; Vorliegen der gegenseitigen Abrechnungen zwischen den Beteiligten der Vereinbarung, die über die bestehende gegenseitige Interessiertheit am Ergebnis der Umsetzung der Vereinbarung zeugen. Als Nachweise können Dokumente und Materialien gelten, sofern diese Angaben über Sachverhalte enthalten, welche für die korrekte Entscheidung des Streits relevant sind, und sofern diese Dokumente und Materialien die Angaben enthalten können, die in schriftlicher oder in einer anderen Form festgehalten sind. Die Kopien von Dokumenten und Materialien (unter anderem Ausdrucke von s, Informationen von der Festplatte und von anderen Informationsträgern sowie die eigentlichen Informationsträger) können durch die betreffende Behörde, die die besagten Dokumente und Materialien im Zuge der auf Grundlage des Gesetzes durchgeführten Prüfung erhoben (unter anderem beschlagnahmt) hat, beglaubigt werden, wobei die Anforderungen an die Vorgehensweise bei Erhebung (Beschlagnahme) der Beweise und bei deren Festhaltung einzuhalten sind. Die Analyse der Wettbewerbslage auf dem Warenmarkt ist eine der Etappen des Nachweises, dass gegen das Kartellrecht verstoßen wurde. Die Ergebnisse der durchgeführten Analyse gehören auch zu den Beweisen zur Sache. Der Beschluss zur Sache über die Verletzung des Kartellrechts muss Schlussfolgerungen zu den Sachen über die Verletzung des Kartellrechts enthalten, die auf Grundlage der Sachver- halte, die im Zuge der durch die Kartellbehörde vorgenommenen Analyse der Wettbewerbslage festgestellt wurden, gemacht werden konnten. Bei der Verhandlung einer Sache über die Verletzung des Kartellrechts nimmt die Kartellbehörde die Analyse der Wettbewerbslage in dem Umfang vor, der für die Fassung eines Beschlusses über das Vorliegen oder über das Fehlen der Verletzung des Kartellrechts erforderlich ist. Derzeit wurde das Verfahren für die Vornahme der Analyse des Wettbewerbszustandes zur Einschätzung der marktbeherrschenden Stellung des Wirtschaftssubjektes und zur Feststellung anderer Fälle der Verhinderung, Einschränkung oder Beseitigung des Wettbewerbs durch die Anordnung des FAD Russlands Nr. 220 vom 28. April 2010 (nachfolgend Verfahren) bestätigt. Die Ergebnisse der Analyse der Wettbewerbslage gehören zu den schriftlichen Beweisen zur Sache über die Verletzung des Kartellrechts. Die Kartellbehörde führt planmäßige und außerplanmäßige Prüfungen in Form von Betriebsprüfungen und Dokumentsprüfungen durch. Zu einer Besonderheit der Prüfungen auf Einhaltung der Vorschriften über das Verbot der wettbewerbsschädigenden Vereinbarungen gehört, dass eine vorläufige Benachrichtigung der zu prüfenden Person über den Beginn einer außerplanmäßigen Prüfung nicht zulässig ist. Im Ergebnis der Prüfung wird ein Prüfungsprotokoll in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen eine Ausfertigung der zu prüfenden Person oder deren Vertreter ausgehändigt oder per Einschreiben mit Rückschein zugesendet wird. Im Prüfungsprotokoll werden die prüfungsrelevanten Sachverhalte sowie die Anzeichen von Verstößen gegen das Kartellrecht aufgeführt. Das Prüfungsprotokoll ist einer der Beweise zur Sache über eine Verletzung des Kartellrechts. Bei Erhebung der Beweise zur Sache über die Verletzung des Kartellrechts ist zu berücksichtigen, dass als solche nicht unbedingt nur die Originale der betreffenden Dokumente gelten können. Eine Prüfung kann nicht nur im Rahmen eines eingeleiteten Verfahrens über die Verletzung des Kartellrechts, sondern auch vor seiner Einleitung vorgenommen werden, weil als Grund für die Einleitung und Verhandlung einer Sache über die Verletzung des Kartellrechts durch die Kartellbehörde unter anderem das Ergebnis der Prüfung gilt, bei deren Durchführung die Anzeichen von Verstößen gegen das Kartellrecht festgestellt wurden. 4

5 Ausgabe: März / April 2016 Im Rahmen der Durchführung der Prüfung werden oft das Gelände, die Räumlichkeiten (außer den Wohnräumen der zu prüfenden Person) sowie Unterlagen und Gegenstände der zu prüfenden Person inspiziert. Zur Teilnahme an der Inspektion sind die zu prüfende Person, deren Vertreter sowie andere durch die Kartellbehörde zur Teilnahme an der Prüfung eingeschalteten Personen berechtigt. Die Inspektion erfolgt in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen. Als Zeugen können alle nicht befangenen natürlichen Personen herangezogen werden. Die Teilnahme der Amtsträger der Kartellbehörden als Zeugen ist unzulässig. Falls für die Durchführung der Inspektion spezielles Wissen erforderlich ist, können durch die Kartellbehörde von Amts wegen Berufsfachkräfte und/oder Fachexperten zu deren Durchführung herangezogen werden. In den erforderlichen Fällen erfolgen bei Durchführung der Inspektion Foto- oder Videoaufzeichungen, es werden Kopien der Dokumente angefertigt. Im Ergebnis der Inspektion wird ein Protokoll erstellt, das auch als Beweis zur Sache über die Verletzung des Kartellrechts dient. Die die Prüfung durchführenden Amtsträger der Kartellbehörde sind berechtigt, von der zu prüfenden Person die für die Durchführung der Prüfung notwendigen Dokumente und Informationen anzufordern. Die Anforderung von Dokumenten und Informationen muss begründet sein. Die Anforderung gilt als begründet, sofern in dieser auf den prozessuellen Anlass der Anforderung von Informationen, auf die normativrechtliche Begründung der Anforderung von Informationen sowie auf die Vorschrift des Wettbewerbsschutzgesetzes verwiesen wird, gegen die das Wirtschaftssubjekt nach Auffassung der Kartellbehörde verstoßen haben könnte (Punkt 14 des durch das Präsidium des Obersten Gerichts der Russischen Föderation am 16. März 2016 bestätigten Überblicks der Rechtsprechungsfragen, die im Zusammenhang mit der Verhandlung der Sachen über den Wettbewerbsschutz und der Sachen im Zusammenhang mit der Verhandlung von Ordnungswidrigkeitssachen im besagten Bereich entstehen). Die angeforderten Dokumente werden in Kopien, die auf die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise beglaubigt werden, eingereicht. Weigert sich die geprüfte Person, die bei der Durchführung der Prüfung angeforderten Dokumente und Informationen bereitzustellen, oder werden diese innerhalb der festgesetzten Frist nicht eingereicht, gilt dies als Grund für die ordnungsrechtliche Belangung der betreffenden Person in Form von Bußgeldern gegen natürliche Personen in einer Höhe zwischen und Rubel; gegen verantwortliche Personen in einer Höhe zwischen und Rubel; gegen juristische Personen in einer Höhe zwischen und Rubel. 5

6 Rechtsschutz bei Beeinträchtigung des geschäftlichen Rufs von Marina Yankovskaya, Rödl & Partner Moskau Am 16. März 2016 hat der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation (nachfolgend OGH RF ) eine Rechtsprechungsübersicht zu den durch die Gerichte verhandelten Sachen über den Schutz der Ehre, der Würde und des geschäftlichen Rufs für die letzten fünf Jahre (nachfolgend Übersicht ) veröffentlicht. Der OGH RF weist darin darauf hin, dass die Anzahl von Verfahren, die jährlich verhandelt werden, stabil bleibt. Im Durchschnitt werden im Jahr Sachen vor den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit (vor ordentlichen Gerichten) und 800 Sachen vor den Arbitragegerichten verhandelt. Die immateriellen Werte Ehre, Würde und geschäftlicher Ruf genießen in der Russischen Föderation umfassenden Schutz. Schutzansprüche wie etwa Unterlassungsansprüche unterliegen keiner Verjährungsfrist. Lediglich im Zusammenhang mit der Verbreitung unliebsamer Informationen in den Medien beträgt die Verjährungsfrist für entsprechende Ansprüche ein Jahr. Weiterhin ist anzumerken, dass das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation ( ZGB RF ) nicht nur in Fällen einer Schädigung des geschäftlichen Rufs bzw. der Beeinträchtigung von Ehre oder Würde durch Verbreitung von Informationen umfassenden Rechtsschutz garantiert. Auch in Fällen, in denen falsche Informationen über Personen verbreitet werden, bietet das ZGB RF Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Übersicht enthält nachstehende Informationen: Rechtsschutzmittel Zur Wiederherstellung der verletzten Rechte kommen für die Rechtsinhaber (Kläger) sowohl Sonderschutzmittel (Dementierung der verbreiteten verunglimpfenden Informationen, Veröffentlichung der eigenen Gegendarstellung, Löschung der betreffenden Informationen, beispielsweise aus dem Internet) als auch zivilrechtliche Schritte, wie die Erhebung von Klagen auf Schmerzensgeld oder auf Kompensation des durch die Verbreitung falscher Darstellungen entstandenen Schadens (Schadensersatz), in Betracht. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch das Gericht anhand von Billigkeitserwägungen bestimmt. Hierbei wird von den Gerichten üblicherweise Art und Inhalt der fraglichen Veröffentlichung, Art und Weise sowie Dauer der Verbreitung unglaubwürdiger Informationen, deren Effekt auf das öffentliche Bild der geschädigten Person sowie der Grad der Beeinträchtigung der Würde, sozialen Stellung oder des geschäftlichen Rufs der betreffenden Person berücksichtigt. Teilweise müssen auch individuelle Besonderheiten (zum Bei- spiel Alter und Gesundheitszustand) der geschädigten Person berücksichtigt werden. Weiterhin ist der in der betreffenden Region geltende Lebensstandard von den Gerichten zu berücksichtigen. Dieser orientiert sich am Existenzminimum im betreffenden Subjekt der Russischen Föderation. Als Ursache für die Minderung der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes im Vergleich zu den Beträgen, die in der Klageschrift geltend gemacht wurden, dient in der Regel der Umstand, dass das Gericht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vernünftigkeit, Gerechtigkeit und Angemessenheit der Folgen der Verletzung mit der subjektiven Vorstellung des Klägers über die Höhe des ihm zugefügten Schadens nicht einverstanden ist. Die Entschädigung von juristischen Personen in Form von Schmerzensgeld ist ausgeschlossen. Beklagte Als korrekte Beklagte gelten bei Rechtssachen dieser Art in der Regel die Verfasser der Informationen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, sowie Personen, die diese Informationen verbreiten, zum Beispiel Medien. Es ist anzumerken, dass dann, wenn die auf einer Webseite im Internet veröffentlichten Informationen durch das zuständige Gericht für falsch erklärt wurden, der Inhaber der betreffenden Webseite oder eine andere durch ihn beauftragte Person, die die Informationen auf dieser Webseite platziert, verpflichtet ist, die betreffenden Informationen auf Antrag des Geschädigten zu löschen. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Verpflichtung der Person, welche die technische Möglichkeit hat, Informationen, die durch das Gericht für nicht der Wirklichkeit entsprechend erklärt wurden, zu löschen, ohne dass dabei ihre eigenen Rechte und gesetzlichen Interessen beeinträchtigt werden, keine Ahndung eines schuldhaften Verstoßes, sondern eine gesetzliche Maßnahme zum Schutze der Rechte des Klägers dar. Somit ist der Geschädigte berechtigt, das Gericht zum Schutz des eigenen verletzten Rechts einzuschalten, falls der Administrator der Webseite die freiwillige Erfüllung dieser Verpflichtung ablehnt. Beweisführung vor Gericht Damit der Klage stattgegeben werden kann, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt werden: Es muss sich um verunglimpfende Informationen handeln; die Informationen müssen erwiesenermaßen falsch sein; die Informationen müssen bereits verbreitet worden sein. Dabei ist der Antragsteller verpflichtet zu beweisen, dass die Informationen durch die Person verbreitet wurden, gegen die die betreffende Klage gerichtet ist, und dass diese Informationen einen schädigenden Charakter haben. 6

7 Ausgabe: März / April 2016 Der Beklagte ist verpflichtet, zu beweisen, dass die durch ihn verbreiteten Informationen der Wirklichkeit entsprechen. Dabei reicht es aus, zu beweisen, dass die Äußerung in ihrem gesamten Aussagegehalt der Wirklichkeit entspricht; es ist nicht erforderlich, zu beweisen, dass jedes einzelne Wort oder jede einzelne Phrase der Wirklichkeit entspricht. Gerichtsbarkeit Ob die Sache in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbitragegerichte fällt, hängt davon ab, welcher Tätigkeitsbereich des Klägers durch die Sache betroffen ist. Steht die Sache in Zusammenhang mit dem geschäftlichen Ruf im Bereich der unternehmerischen und anderer Geschäftstätigkeit, sind die Arbitragegerichte zuständig. Eine erforderliche Voraussetzung für die Bestimmung der Zuständigkeit des Arbitragegerichts zur Verhandlung der betreffenden Kategorie von Sachen ist der wirtschaftliche Charakter der Streitigkeit, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit und anderer Geschäftstätigkeit durch den Kläger steht. Bei Streitigkeiten unter Beteiligung eines Rechtsanwaltskollegiums oder unter Beteiligung einer staatlichen Einrichtung, und zwar des regionalen Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation, hat das Gericht beispielsweise bestimmt, dass für diese nicht das Arbitragegericht zuständig ist, weil die Parteien keine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Sind die Parteien einer Streitigkeit über den Schutz des geschäftlichen Rufs juristische Personen oder Einzelunternehmer in einem Bereich, der nicht zur unternehmerischen oder einer anderen Geschäftstätigkeit gehört, fällt diese Sache in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte. Für eine Streitigkeit unter Beteiligung einer Gewerkschaftsorganisation wurde das Arbitragegericht beispielsweise für nicht zuständig erklärt, weil diese Streitigkeit aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen entstanden ist und nicht mit der Ausübung der unternehmerischen oder einer anderen Geschäftstätigkeit verbunden ist. Zusammensetzung und Art der Beweise Die Behauptung einer Verbreitung von Informationen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen und Ehre und Würde schädigen, kann durch jede Art von Beweisen bestätigt werden, die den gesetzlichen Anforderungen der Sachbezogenheit und der Zulässigkeit entsprechen. Es kann sich dabei nicht nur um Materialien der ausgestrahlten Sendungen handeln, sondern auch um Videoaufzeichnungen auf einer CD, um Aussagen von Zeugen über die Ausstrahlung einer Sendung und deren Inhalt usw.. Zur Bestätigung der Informationen, die im Internet veröffentlicht wurden, schaltet man in der Regel einen Notar zur Beglaubigung des Inhalts der betreffenden Internetseite ein. Einzelne Streitigkeiten unter Beteiligung juristischer Personen: Der geschäftliche Ruf eines Unternehmens kann durch die Verbreitung von schädigenden Informationen über das Unternehmen als solches, über die zur Geschäftsführung gehörenden Personen oder über die anderen Mitarbeiter des Unternehmens beeinträchtigt werden. Eine Gesellschaft hat beim Arbitragegericht eine Schadenersatzklage gegen die Redaktion einer Zeitung eingereicht, weil die Zeitung schädigende Informationen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, über die Person, die die Funktion des Einzelexekutivorgans der Gesellschaft ausübt, veröffentlicht hat. Der Auffassung des Gerichts nach sind im gegebenen Fall die Art der verbreiteten Informationen und deren Einflussnahme auf den geschäftlichen Ruf der juristischen Person maßgebend. Die konkreten Informationen, die den Ruf einer natürlichen Person im gegebenen Fall des Geschäftsführers des Unternehmens schädigen, können negative Folgen für den Ruf der juristischen Person an sich haben aber auch nicht haben. Im gegebenen Fall waren die verbreiteten Informationen falsch und haben die Ehre, die Würde und den professionellen Ruf der natürlichen Person konkret in ihrer Funktion als Geschäftsführer des Unternehmens geschädigt. Da das Einzelexekutivorgan der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft im zivilrechtlichen Verkehr handelt, wird sein Ruf unweigerlich mit dem Ruf der Gesellschaft an sich verknüpft und beeinflusst unmittelbar das in der Öffentlichkeit bereits ausgeprägte Verhaltensbild des Unternehmens, daher hat die Herabwürdigung des professionellen Rufs des Geschäftsführers des Unternehmens im gegebenen Fall eine Beeinträchtigung des geschäftlichen Rufs des Unternehmens nach sich gezogen. Bei Umstrukturierung einer juristischen Person kann eine Klage auf Schutz ihres geschäftlichen Rufs durch einen Rechtsnachfolger oder einen Gründer der juristischen Person eingereicht werden. Das Gericht der ersten Instanz wies die Klage des Rechtsnachfolgers einer umstrukturierten juristischen Person auf Schutz des geschäftlichen Rufs ab und begründete die Abweisung damit, dass der geschäftliche Ruf als ein immaterieller Wert der juristischen Person nicht von einem Subjekt auf ein anderes Subjekt übergehen könne. Das Berufungsgericht hat jedoch den Beschluss des Gerichts der ersten Instanz aufgehoben und darauf hingewiesen, dass der Schutz des geschäftlichen Rufs der umstrukturierten Gesellschaft mit der Ausgestaltung des geschäftlichen Rufs der neu gegründeten juristischen Personen verbunden ist, da diese im gleichen wirtschaftlichen Bereich unter Nutzung der 7

8 auf die neu gegründeten juristischen Personen durch Rechtsnachfolge übertragenen Vermögensgegenstände der umstrukturierten Gesellschaft handeln. Die Verbreitung falscher Informationen über eine Marke schädigt den geschäftlichen Ruf des Warenherstellers. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verbreitung falscher Informationen über eine Marke den geschäftlichen Ruf des Herstellers entsprechender Erzeugnisse beeinträchtigt. Das nachlassende Kundeninteresse an den Erzeugnissen des Markeninhabers und die Verbuchung von Verlusten seien auch dann Folge der Falschdarstellung, wenn die Bezeichnung des Rechtsbesitzer-Unternehmens in der Veröffentlichung nicht aufgeführt wurde. Die Verbreitung falscher Informationen über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Bezug auf eine juristische Person sowie über das Bestehen erheblicher Schulden bei dieser Person beeinträchtigt deren geschäftlichen Ruf. Falsche Informationen darüber, dass sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet, senken das Interesse der Teilnehmer des zivilrechtlichen Verkehrs an der Aufnahme geschäftlicher Kontakte mit der Gesellschaft erheblich. Unter anderem sinkt das Interesse an Investitionen in die Objekte, die dieser Gesellschaft gehören, weil angenommen wird, dass diese ihre Schulden nicht selbständig begleichen kann. Bei den bestehenden Geschäftspartnern dieser Person können Informationen dieser Art dazu führen, dass sie den Umfang der Investitionen in die Tätigkeit dieser Person senken. Demzufolge kommt das Gericht zur Schlussfolgerung, dass falsche Informationen dieser Art den geschäftlichen Ruf des Klägers schädigen und zur Entstehung von Verlusten bei diesem führen. Gleichzeitig hat es jedoch einen Anspruch auf Erstattung des Schadens verneint, indem es darauf hingewiesen hat, dass die geltend gemachte Höhe des Schadens nicht nachgewiesen wurde. Die Berufungsinstanz hat den Beschluss der ersten Instanz bestätigt. Das Arbitragegericht des Bezirks hat jedoch den Beschluss und den Entscheid der untergeordneten Gerichte aufgehoben, weil die Höhe des zu ersetzenden Schadens der Auffassung des Gerichtes nach in diesem Fall durch das Gericht unter Berücksichtigung aller Sachverhalte zur Sache ausgehend von den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Angemessenheit und zum Zwecke der Beseitigung der Folgen des begangenen Verstoßes zu bestimmen hat. Bei der vorliegenden Sache wurde festgestellt, dass die Parteien Wettbewerber auf dem Markt der Hersteller und Verkäufer der Produkte in einem ähnlichen Bereich sind, dass die durch den Beklagten verbreiteten Informationen den geschäftlichen Ruf des Klägers geschädigt haben und dass nach deren Verbreitung einige Geschäftspartner des Klägers den Abschluss der neuen Verträge mit diesem verweigert haben. Zum Nachweis der Begründetheit der Höhe des nicht erzielten Gewinns hat der Kläger die Jahresbilanz und die Unterlagen, die über den Rückgang des Bruttoumsatzerlöses für den betreffenden Zeitraum nach der Verbreitung der besagten Informationen zeugen, sowie die Angaben über den Erlös, der unter den üblichen Umsatzbedingungen erzielt werden könnte, unter anderem die Angaben über den Gewinn des Unternehmens für den ähnlichen Zeitraum vor der Verbreitung der schädigenden Informationen, vorgelegt. Der Beklagte hat keine Beweise aufgeführt, die die Beweisgründe des Klägers entkräften. Unter diesen Umständen kann die Abweisung der Beitreibung der Verluste nicht als begründet bezeichnet werden. Lässt sich die genaue Höhe der Verluste nicht feststellen, wird diese durch das Gericht unter Berücksichtigung aller Sachverhalte zur Sache ausgehend von den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Angemessenheit und zum Zwecke der Beseitigung der Folgen des begangenen Verstoßes bestimmt. Das Unternehmen (der Kläger) hat beim Arbitragegericht eine Klage gegen den Beklagten auf Schutz des geschäftlichen Rufs durch Dementierung verbreiteter rufschädigender Informationen sowie auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens eingereicht. Das Arbitragegericht der ersten Instanz hat festgestellt, dass die Informationen den geschäftlichen Ruf des Klägers schädigen und der Wirklichkeit nicht entsprechen. 8

9 Ausgabe: März / April 2016 Markenschutz in Russland: Zollregister im Kampf gegen Parallelimporte nutzen von Alexandra Nechaeva, Rödl & Partner Moskau Marken sind Individualisierungsmittel, die durch ihre Registrierung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene rechtlichen Schutz gewähren. Die Rolle der Marken kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, sind sie doch das Mittel (falls korrekt umgesetzt), mit dessen Hilfe die Verbraucher durch Assoziationen ihre Auswahl beim Kauf dieser oder jener Ware oder Dienstleistung treffen. Ein positives Image einer Originalware, die durch eine Marke mit hohen Qualitäts- und Servicestandards des Herstellers gekennzeichnet ist und von einem durch diesen autorisierten Händler vertrieben wird, stimuliert den Verbraucher zu einem erneuten Kauf dieser Ware. Und andererseits wirkt sich eine illegale Verwendung von Marken nicht nur negativ auf den Umsatz des Rechteinhabers und dessen Geschäftsergebnis aus, sondern nivelliert auch den Effekt des guten Rufs der Waren des Herstellers und täuscht die Verbraucher, außerdem schädigt dies den Wettbewerb. Die Praxis zeigt, dass die Registrierung einer Marke durch den Rechteinhaber allein für deren ordnungsgemäßen Schutz nicht ausreichend ist. Was kann und muss der Rechteinhaber unternehmen, um seine Interessen und seine Stellung auf dem russischen Markt im Kampf gegen Parallelimporte zu schützen? In der Russischen Föderation ist der Begriff des Parallelimports gesetzlich nicht geregelt. In der juristischen Literatur wird unter einem Parallelimport die Einfuhr von mit Marken des Rechteinhabers markierten Originalwaren nach Russland durch andere Personen als den Rechteinhaber selbst oder einen von diesem autorisierten Importeur verstanden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Falle des Parallelimports von Originalwaren die Rede ist, die vom Rechteinhaber selbst oder unter dessen Kontrolle hergestellt wurden. Daher ist der Parallelimport von gefälschten Waren zu unterscheiden, die von Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers der Marke hergestellt und markiert wurden. In diesem Zusammenhang ist das Prinzip der Erschöpfung des Rechts an einer Marke zu erwähnen. Die Erschöpfung der Rechte an einer Marke bedeutet eine Einschränkung der Rechte des Rechteinhabers, die Verbringung der Ware in den zivilrechtlichen Verkehr durch Dritte zu verbieten, falls diese Ware bereits vom Rechteinhaber selbst oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht wurde. Mit anderen Worten verliert der Rechteinhaber, nachdem die Ware in den zivilrechtlichen Verkehr gebracht wurde, das Recht zur Kontrolle des anschließenden Weiterverkaufs bzw. einer anderweitigen Nutzung dieser Ware. Die Frage, ob die Einfuhr originaler Erzeugnisse durch einen nichtautorisierten Importeur eine Verletzung der Rechte des Rechteinhabers an der Marke darstellt, hängt davon ab, wie das Konzept der Erschöpfung der Rechte in der Gesetzgebung des Staates des Importeurs geregelt ist. In der Rechtstheorie werden drei grundlegende Regulierungskonzepte unterschieden: Die internationale, regionale und nationale Regulierung, die sich in Hinblick auf den Wirkungsbereich unterscheiden. Die nationale Erschöpfung der Rechte bedeutet, dass beim ersten Import der Ware in ein Land, in der die nationale Erschöpfung der Rechte gilt, die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen ist. Mit anderen Worten, sogar wenn die Ware vom Rechteinhaber im Ausland freigegeben wurde und mehrmals den Eigentümer gewechselt hat, ist für die Einfuhr der Ware in ein Land, in der das Konzept der nationalen Erschöpfung der Rechte angewendet wird, die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen (in der Regel entgeltlich). Die internationale Erschöpfung der Rechte bedeutet, dass die Rechte an der Marke unabhängig davon als erschöpft gelten, wo die Ware in den Verkehr gebracht wurde, im In- oder im Ausland. Mit anderen Worten, falls die Waren rechtmäßig in einem anderen Staat in Verkehr gebracht wurden, benötigt der Importeur für die Einfuhr dieser Waren ins Land keine gesonderte Zustimmung des Rechteinhabers. In Russland gilt derzeit das nationale Prinzip der Erschöpfung der Rechte. Gemäß Artikel 1487 Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (im Folgenden ZGB RF ) ist die Nutzung der betreffenden Marke in Bezug auf Waren, die direkt durch den Rechteinhaber oder durch andere Personen mit dessen Zustimmung auf dem Territorium der Russischen Föderation rechtmäßig in den zivilrechtlichen Verkehr eingebracht wurden, nicht als Verletzung des ausschließlichen Rechts an der Marke zu betrachten. Im Umkehrschluss ist die Nutzung der betreffenden Marke in Bezug auf Waren, die direkt durch den Rechteinhaber oder durch andere Personen mit dessen Zustimmung auf dem Territorium der Russischen Föderation rechtmäßig in den zivilrechtlichen Verkehr eingebracht wurden, nicht als Verletzung des ausschließlichen Rechts an der Marke zu betrachten. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn Ware nach Russland eingeführt wird, diese Einfuhr nur durch die Zustimmung des Rechteinhabers legal wird. Das gilt sogar dann, wenn die Ware vom Importeur im Ausland direkt beim Rechteinhaber oder dessen Vertriebspartner erworben wurde. Falls keine solche Zustimmung vorliegt, liegt eine illegale Markennutzung vor, und die eingeführte Ware gilt als Parallelimport, daher ist der Rechteinhaber berechtigt, den nichtautorisierten Importeur in Übereinstimmung mit dem russischen Recht zu belangen. 9

10 Für die widerrechtliche Nutzung einer Marke sieht die russische Gesetzgebung eine zivilrechtliche, ordnungsrechtliche und strafrechtliche Belangung vor. Es stellt sich die Frage, wie ein solcher Parallelimport bzw. sogenannte Grauimporteure festgestellt werden können. Ein effektives Mittel im Kampf gegen den Parallelimport ist die Eintragung der Marke ins Zollregister für Geistiges Eigentum des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation (im Folgenden ZRGE FZ RF ). Außerdem existiert das Einheitliche Zollregister für Geistiges Eigentum der Mitgliedsstaaten der Zollunion (im Folgenden Einheitliches Register ). Derzeit wird das ZRGE FZ RF, das bereits seit mehreren Jahren effektiv funktioniert, in großem Umfang genutzt. Nach der erfolgreichen Eintragung der Marke im ZRGE FZ RF durch den Rechteinhaber kontrollieren die Zollbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Bewegung von Waren, die mit im Register enthaltenen Marken gekennzeichnet sind. Falls solche Waren festgestellt werden, wird die Einfuhr nach Russland durch die Zollbehörden für zehn Tage unterbrochen, damit der Rechteinhaber die Rechtmäßigkeit dieser Wareneinfuhr prüfen kann. Diese Frist kann um maximal weitere zehn Tage verlängert werden, wenn der Rechteinhaber (sein Vertreter) bei Gericht oder bei der zuständigen Behörde den Schutz seiner verletzten Rechte beantragt hat. Die Marke wird für zwei Jahre ins ZRGE FZ RF eingetragen, die Eintragung kann unbegrenzt um jeweils maximal zwei weitere Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Eintragung der Marke ist die Registrierung der Marke in Russland bzw. für Russland. Die Marke wird im ZRGE ZF RF eingetragen, wenn: die widerrechtlich über die Zollgrenze der Russischen Föderation verbracht wurden. Die Eintragung im ZRGE ZF RF erfolgt auf Grundlage eines Antrags des Rechteinhabers oder einer von ihm bevollmächtigten Person unter Beifügung der erforderlichen Dokumente und Angabe der notwendigen Informationen, unter anderem über bevollmächtigte Importeure. Die Zollbehörde erhebt für die Eintragung von Marken in dieses Register keine Gebühr. Die Statistik zeigt, dass die Anzahl der im ZRGE ZF RF eingetragenen Marken mit jedem Jahr steigt: Ende 2013 waren Marken registriert, Ende 2015 bereits 3.860, was die Effektivität dieser Maßnahme belegt. Aktuell hat sich eine stabile Rechtsprechung der russischen Gerichte in Bezug auf die zivilrechtliche Belangung nichtautorisierter Importeure herausgebildet, und zwar in Form der Zahlung von Entschädigungen im Ermessen des Gerichts in Höhe von bis zu fünf Millionen Rubel für die widerrechtliche Nutzung einer Marke sowie des gerichtlichen Verbots für den Rechtsverletzer, irgendwelche Handlungen vorzunehmen, um mit Marken gekennzeichnete Waren ohne Zustimmung der Rechteinhaber in Russland in den zivilrechtlichen Verkehr zu bringen. Somit ist die Eintragung von registrierten Marken im Zollregister für Geistiges Eigentum des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation ein effektives Mittel im Kampf gegen Parallelimporte. Kontakt für weitere Informationen der ausländische Rechteinhaber zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und für die Dauer der Eintragung der Marke im Register über einen ständigen bevollmächtigten Vertreter in Russland für die Kommunikation mit der Zollbehörde verfügt; eine Sicherungsleistung für die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen des Rechteinhabers vorgelegt wird: eine Bankgarantie oder ein Versicherungsvertrag über mindestens Rubel für den Fall der Entschädigung von Vermögensschäden, die dem Deklaranten, Eigentümer, Empfänger der Waren oder anderen Personen im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Warenfreigabe zugefügt werden können; Marina Yankovskaya Juristin (Russland) Tel.: +7 (495) eine anzunehmende Verletzung der Markenrechte des Rechteinhabers bekannt ist; der Rechteinhaber der russischen Zollbehörde Angaben und Informationen vorlegt, die es der Zollbehörde gestatten, Waren mit Marken des Rechteinhabers festzustellen, 10

11 Ausgabe: `März / April 2016 Übersicht der Rechtsprechung zu Streitigkeiten über den Wettbewerbsschutz von Galina Krasnopolska, Rödl & Partner Moskau Am 16. März 2016 hat das Oberste Gericht der Russischen Föderation auf seiner Internetseite die durch das Präsidium des Obersten Gerichts bestätigte Übersicht der Rechtsprechung zu Streitigkeiten über den Wettbewerbsschutz (im Folgenden Übersicht ) veröffentlicht. Die Übersicht enthält Gerichtsbeschlüsse zu einigen Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Kartellrecht. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat Fragen, die bei den Gerichten bei der Verhandlung entsprechender Kategorien der Sachen entstehen, für den Zeitraum zusammengefasst, um einen einheitlichen Ansatz zur gerichtlichen Verhandlung der Sachen im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Vorschriften des Föderalen Gesetzes Nr. 135-FZ Über den Wettbewerbsschutz vom 26. Juli 2006 (im Folgenden Wettbewerbsschutzgesetz ) sowie der Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Kartellrecht zu gewährleisten. In der Übersicht wurde zum Beispiel ein Fall geprüft, in dem die Kartellbehörde bei der Gesellschaft für sie erforderliche Dokumente, Erklärungen und Informationen anforderte, und die Gesellschaft sich weigerte, diese vorzulegen. Die Gesellschaft bezog sich auf Art. 25 des Wettbewerbsschutzgesetzes, gemäß dem die Anforderung der Kartellbehörde begründet sein muss. Nach Ansicht der Gesellschaft ist das Vorhandensein der allgemeinen Formulierung in der Anfrage mit dem Verweis auf die Befugnisse der Kartellbehörde mit Aufführung der Nummer der Sache und der Vorschrift des Wettbewerbsschutzgesetzes, die durch das Wirtschaftssubjekt verletzt worden sein könnte, nicht ausreichend. Die Gesellschaft wurde für die Nichtvorlage der angefragten Dokumente und Informationen bei der Kartellbehörde ordnungsrechtlich belangt, was durch Teil 5, Art des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen ist. Das Gericht hat die Klage der Gesellschaft über die Erklärung des Erlasses der Kartellbehörde als unrechtmäßig abgewiesen und zur Begründung Folgendes aufgeführt: Artikel 25 des Wettbewerbsschutzgesetzes verpflichtet die Kartellbehörde nicht, in der Anfrage Ziele und Umstände der durchgeführten Prüfung, sowie Fragen, die bei der Verhandlung der Sache über den Verstoß gegen die Kartellgesetzgebung auftreten, detailliert aufzuführen. Die Begründung der Anforderung der Kartellbehörde bedeutet nicht, das der Person, an die eine entsprechende Anfrage gesendet wurde, vollständige Informationen über die Sache oder die Ziele und Aufgaben der Anforderung der Dokumente dargelegt werden müssen. Der Umfang der angefragten Informationen, das Verfahren und die Fristen deren Vorlage werden durch die Kartellbehörde in jedem bestimmten Fall abhängig vom Gegenstand der Prüfung und sonstigen wesentlichen Umständen bestimmt. Eine Anfrage, welche die Aufführung der objektiven Notwendigkeit der Vorlage der angefragten Dokumente und Informationen, des prozessuellen Anlasses der Anforderung der Informationen, der normativrechtlichen Begründung und der Vorschrift des Wettbewerbsschutzgesetzes enthält, die durch das Wirtschaftssubjekt verletzt worden sein könnte, ist begründet. Die angefragten Dokumente und Informationen müssen sich auf den Verstoß gegen die Kartellgesetzgebung, dem die Gesellschaft verdächtigt ist, beziehen und damit verbunden sein. Somit wurde durch die Gerichte folgende Schlussfolgerung gezogen: Die Anfrage der Kartellbehörde über die Vorlage der erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zu dem in Bezug auf das Wirtschaftssubjekt eingeleitete Verfahren über den Verstoß gegen die Kartellgesetzgebung wird bei der Aufführung des prozessualen Anlasses der Anforderung der Informationen und der Vorschrift des Wettbewerbsschutzgesetzes, die nach der Ansicht der Kartellbehörde durch das Wirtschaftssubjekt verletzt worden sein könnte, als begründet anerkannt. Eine andere interessante Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung der Übersicht ist die festgestellte Tatsache, dass das durch die Kartellbehörde erstellte Prüfungsprotokoll, in dem diese das Ergebnis der Prüfung festlegt, selbst keine Rechte und Pflichten der Person verursacht, da es keine Tatsache des Verstoßes gegen die Kartellgesetzgebung feststellt, keine zur Erfüllung erforderliche Anforderung enthält und nur die Merkmale der aufgedeckten Verstöße feststellt und im Zusammenhang damit gerichtlich nicht anzufechten ist. Bei der Einschaltung des Arbitragegerichts durch die Gesellschaft zur Anfechtung dieses Protokolls der Kartellbehörde stellt das Gericht die Verhandlung auf Grundlage von Punkt 1, Teil 1, Art. 150 der Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation ein. Gemäß den Vorschriften des Art des Wettbewerbsschutzgesetzes ist die Kartellbehörde zur Ausführung der Kontrolle der Einhaltung der Kartellgesetzgebung berechtigt, planmäßige und außerplanmäßige Prüfungen der gewerblichen Organisationen durchzuführen. 11

12 Die geprüfte Person ist berechtigt, bei der Kartellbehörde ihre schriftlichen Einwendungen in Bezug auf den Inhalt des im Ergebnis der Prüfung erstellten Protokolls vorzulegen. Somit stellt das Prüfungsprotokoll, in dem das Ergebnis der Durchführung der Prüfung festgelegt wird, nur die Tatsache der aufgedeckten Verstöße fest, es enthält keine zur Erfüllung erforderliche Anforderung, es verursacht keine Rechte und Pflichten der geprüften Person und ist dementsprechend gerichtlich nicht anzufechten. Gemäß der Übersicht haben die Gerichte auch die Schlussfolgerung gezogen, dass die Ausführung der Tätigkeit unter Verstoß gegen Vorschriften (zum Beispiel ohne Lizenz) durch die Gesellschaft kein Hindernis für die Anerkennung einer solchen Gesellschaft als auf einem bestimmten Warenmarkt beherrschende Gesellschaft darstellt. Im Rahmen der Verhandlung einer Sache über den Verstoß gegen die Kartellgesetzgebung hat die Kartellbehörde eine Schlussfolgerung darüber gezogen, dass in den Handlungen einer Gesellschaft, die auf dem Warenmarkt der Leistungserbringung zur Verwertung von festen Haushaltsabfällen eine beherrschende Stellung innehat, Merkmale eines Verstoßes gegen Punkt 3, Teil 1, Art. 10 des Wettbewerbsschutzgesetzes vorhanden sind. Der Verstoß bestand darin, dass den Geschäftspartnern unvorteilhafte Bedingungen des Verwertungsvertrages aufgezwungen wurden. Daher hat die Kartellbehörde die Einstellung der Verstöße gegen die Kartellgesetzgebung angeordnet. Die Gesellschaft hatte, indem sie faktisch lizenzierte Tätigkeit ausführte und eine beherrschende Stellung auf dem aufgeführten Markt innehatte, ihre Stellung missbraucht, indem der Wettbewerb negativ beeinflusst wurde und die Rechte sonstiger Personen (Leistungsempfänger) verletzt wurden, wodurch der Tatbestand gemäß Punkt 3, Teil 1, Art. 10 des Wettbewerbsschutzgesetzes erfüllt wurde. Kontakt für weitere Informationen Einsatz ausländischer Arbeitskräfte auf Baustellen von Maria Fomina, Rödl & Partner Moskau Derzeit enthält die geltende Fassung des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches der Russischen Föderation (OWiG RF) keine speziellen Normen, die eine Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte auf Baustellen vorsehen. Der am 11. März 2016 in die russische Staatsduma eingebrachte Gesetzentwurf Nr sieht die Einführung neuer ordnungsrechtlicher Tatbestände in das OWiG RF vor. Vorgeschlagen wird die ordnungsrechtliche Ahndung der Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Baustellen, wenn gegen die vorgeschriebenen Regeln zu Einstellung und Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in der Russischen Föderation verstoßen wird. Das gilt nicht nur für den Auftraggeber und den Auftragnehmer, die die entsprechenden Verträge mit den ausländischen Arbeitskräften direkt abschließen, sondern auch für den Besitzer des Bauobjekts. Der Besitzer des Objekts wird dabei ordnungsrechtlich für die Zulassung von Auftragnehmern/Auftraggebern, die gegen die Vorschriften des OWiG RF für diesen Bereich verstoßen, zum Bauobjekt belangt, außerdem für die Unterbringung bzw. die unmittelbare Anwesenheit von Ausländern, die sich unter Verstoß gegen die Aufenthaltsvorschriften in der Russischen Föderation aufhalten. Im Falle des Verstoßes gegen die oben genannten Vorschriften durch mehrere Personen wird die Ahndung dem neuen Gesetzentwurf nach für jede dieser Personen gesondert erfolgen (Personen, die unternehmerische Tätigkeit ohne Gründung einer juristischen Person ausüben, juristische Personen, deren Niederlassungen oder Repräsentanzen oder die verantwortlichen Personen dieser juristischen Personen, Niederlassungen und Repräsentanzen). Als Form der ordnungsrechtlichen Belangung ist ein Bußgeld von bis zu einer Million Rubel für juristische Personen oder eine ordnungsrechtliche Unterbrechung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage möglich. Galina Krasnopolska Juristin (Russland) Tel.: +7 (495) Außerdem ist als Maßnahme zur Gewährleistung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot vorgesehen. Somit hilft die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs bei der Verhinderung der illegalen Einstellung und des illegalen Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte auf Baustellen in der Russischen Föderation. 12

13 Ausgabe: März / April 2016 Professionelle Arbeitsstandards von Olga Zhuravskaya, Rödl & Partner Moskau Zum 1. Juli 2016 treten Änderungen im Arbeitsgesetzbuch bezüglich der Besonderheiten bei der Anwendung professioneller Standards in Kraft. So müssen Arbeitgeber diese Standards anwenden, falls für die Qualifikation der Arbeitnehmer durch das russische Arbeitsgesetzbuch oder andere Rechtsakte besondere Anforderungen vorgesehen sind. Für einige Kategorien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Anwendung professioneller Standards bereits jetzt obligatorisch. Falls der Beruf oder die Position des Arbeitnehmers mit der Gewährung von Vergünstigungen oder Entschädigungen verbunden ist oder für die Tätigkeit in dieser Position Einschränkungen bestehen, müssen die Anforderungen an diesen Beruf bzw. diese Position dem Qualifikationshandbuch oder dem professionellen Standard entsprechen, und der Arbeitgeber muss im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer diese Position genauso aufführen, wie sie im Qualifikationshandbuch bzw. im professionellen Standard definiert ist. Zum 1. Juli 2016 müssen die professionellen Standards von den Arbeitgebern, deren Arbeitnehmer speziellen Anforderungen unterliegen, umgesetzt worden sein. Für die übrigen Arbeitgeber ist die Anwendung dieser professionellen Standards freiwillig, falls keine zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer gesetzlich festlegt sind. Ein professioneller Standard kann bei der Bestimmung der Bezeichnung der Position oder Spezialisierung sowie der Arbeitsfunktionen der Arbeitnehmer als Orientierungshilfe für den Arbeitgeber dienen. Im professionellen Standard sind die Anforderungen an die Ausbildung eines Spezialisten, der eine bestimmte Arbeitsfunktion ausübt, aufgeführt. Nachdem Arbeitsgesetzbuch darf die Nichtübereinstimmung mit den Anforderungen der professionellen Standards nicht als Grundlage für die Kündigung eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer verwendet werden, falls der Arbeitnehmer seine Pflichten gewissenhaft erfüllt und eine Attestierung durchlaufen hat. Eine Entlassung ist lediglich auf Basis einer vorgenommenen Attestierung möglich, falls der Arbeitnehmer nicht der besetzten Position entspricht. Entlassung eines Arbeitnehmers bei Änderung der Bedingungen des Arbeitsvertrages von Alexey Sapozhnikov, Rödl & Partner Moskau Der Föderale Dienst für Beschäftigung und Arbeit vertritt laut Schreiben Nr. PG/ vom 2. Mai 2012 die Rechtsauffassung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer spätestens zwei Monate vor Änderung der Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich unter Erläuterung der Ursachen dieser Änderung zu benachrichtigen. Die Entlassung eines solchen Arbeitnehmers kann, falls dieser die Arbeit zu den neuen Bedingungen ablehnt, erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen. Diese Auffassung vertritt auch die Rechtsprechung. So ist nach Beschluss des Gebietsgerichts Tscheljabinsk vom 21. April 2014 in der Sache Nr /2014 und Beschluss des Gebietsgerichts Kaliningrad vom 24. Juni 2015 in der Sache Nr /2015 die Entlassung vor Ablauf der zweimonatigen Frist ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Arbeitnehmers unrechtmäßig, da das durch Art. 74 Abs. 1 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehene Verfahren verletzt wird. Die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Änderungen auf Initiative des Arbeitgebers betreffen die durch Artikel 57 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen obligatorischen Bedingungen des Arbeitsvertrages. Zu diesen Bedingungen gehören: 1. Bedingung, die den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers festlegt (unter anderem unter Angabe der festen Geschäftseinrichtung und deren Sitz); 2. Bedingung, die die dem Arbeitnehmer übertragene Arbeitsfunktion definiert (Arbeit in einer Position gemäß Stellenplan, Beruf, Fachrichtung unter Angabe der Qualifikation), oder bestimmte Art der Arbeit, mit der der Arbeitnehmer beauftragt wird; 3. Bedingung, die die Vergütung der Arbeit des Arbeitnehmers bestimmt (Höhe des Gehalts, Zuschläge, Zuzahlungen sowie Belohnungszahlungen, Auszahlungsfristen); 4. Bedingung, die die Arbeits- und Erholungszeiten des Arbeitnehmers festlegt (unter anderem in Fällen, in denen diese von den allgemeinen bei diesem Arbeitgeber geltenden Vorschriften abweichen); 5. Bedingungen, die in den erforderlichen Fällen den Charakter der Arbeiten (mobil, Außendienst, Sonstiges) bestimmen; 13

14 6. Bedingung, die es gestattet zu bestimmen, ob die Arbeit gemäß diesem Arbeitsvertrag eine Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung ist (Art. 282 ArbGB RF); 7. Bedingung über die Höhe der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung privaten Vermögens des Arbeitnehmers (Art. 188 ArbGB RF); 8. Bedingung über die Höhe der Abfindung bei Kündigung des Arbeitsvertrages mit dem Geschäftsführer der Organisation (Art. 279 ArbGB RF); 9. Bedingungen über Arten und Bedingungen von Zusatzversicherungen für den Arbeitnehmer; 10. Bedingung über zusätzliche finanzielle Entschädigungen bei Entlassung auf Vereinbarung der Parteien u.a. Falls eine Änderung der Bedingungen des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer erforderlich ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen begründeten Vorschlag über die Änderung von bislang im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen zukommen lassen. Dieses Angebot sollte schriftlich erfolgen, unter Angabe einer Frist, in der der Arbeitnehmer eine Entscheidung zu dieser Frage treffen muss. Falls der Arbeitnehmer die Änderung ablehnt, bleiben alle vorherigen Bedingungen unverändert in Kraft. Der Arbeitgeber ist nur im Falle einer Veränderung der organisatorischen oder technologischen Bedingungen der Arbeit berechtigt, die Bedingungen des Arbeitsvertrages einseitig zu ändern (Art. 74 Abs. 1 ArbGB RF). Jedoch ist der Arbeitgeber auch in diesem Falle verpflichtet, den Arbeitnehmer zwei Monate im Voraus zu benachrichtigen (Art. 74 Abs. 2 ArbGB RF). Einführung von Teilzeitarbeit auf Initiative des Arbeitgebers von Maria Fomina, Rödl & Partner Moskau Nach Art. 74 Abs. 5 ArbGB RF ist der Arbeitgeber zum Erhalt von Arbeitsplätzen und unter Berücksichtigung der Position des Wahlorgans der primären Gewerkschaftsorganisation berechtigt, für bis zu sechs Monate Teilzeitarbeit (Schichten) oder verkürzte Wochenarbeit einzuführen. Hierfür müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Änderung der organisatorischen oder technologischen Arbeitsbedingungen und das Risiko von Massenentlassungen. Der Arbeitgeber muss insbesondere Beweise darlegen, dass die Änderung der von den Parteien vereinbarten Bedingungen eines Arbeitsvertrages die Folge der Veränderung organisatorischer oder technologischer Arbeitsbedingungen ist. Zum Beispiel: Änderungen in Produktionstechniken und -technologien, der Perfektionierung von Arbeitsplätzen auf Grundlage ihrer Attestierung, der Umstrukturierung der Produktion usw. Außerdem ist zu beweisen, dass dies die Lage des Arbeitnehmers im Vergleich zu den Bedingungen der Betriebsvereinbarung oder eines vergleichbaren Dokuments nicht verschlechtert. Falls diese Behauptungen nicht bewiesen sind, kann sich das Gericht auf die Seite des Arbeitnehmers stellen. Nach Beschluss Nr /2010 vom 3. Februar 2010 des Gerichts des Leningrader Gebiets gehören zu derartigen Beweisen: Nachweis der Verringerung der Nachfrage nach den produzierten Erzeugnissen, Daten über die Änderung des Produktionsplans wegen Verringerung der Nachfrage nach den produzierten Erzeugnissen, Daten über die Änderung des Produktionsplans hin zu einer Verringerung des Produktionsvolumens sowie Daten über die Einstellung der Produktion, was sich auf die Änderung der Produktionstechnologie und die organisatorischen Arbeitsbedingungen auswirkt, bei denen sich im Zusammenhang mit der Verringerung der Nachfrage nach den Erzeugnissen die Produktionsintensität verringert, wodurch der Einsatz von Arbeitskraft im bisherigen Umfang ineffektiv wird und zu Massenentlassungen von Arbeitnehmern führen kann. Um die Grundlagen zur Einschaltung des Gerichts durch Arbeitnehmer zu minimieren und die Arbeitszeiten im Unternehmen richtig zu kürzen, muss der Arbeitgeber folgende Schritte vornehmen: 1. Durchführung der Verkürzung der Arbeitszeiten durch Einigung mit den Arbeitnehmern. Falls eine Einigung mit den Arbeitnehmern erzielt wurde, wird eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterzeichnet, in der die neuen Arbeitszeiten und die neue Gehaltshöhe aufgeführt sind, unter obligatorischer Angabe des Datums, ab dem 14

15 Ausgabe: März / April 2016 die Änderungen angewendet werden (Art. 72 ArbGB RF). 2. Falls keine Einigung mit den Arbeitnehmern erzielt wurde, ist folgendes erforderlich: Ausarbeitung der Begründung für die Kürzung der Arbeitszeiten ( Art. 74 Abs. 1 ArbGB RF); Benachrichtigung der Arbeitnehmer über die bevorstehende Änderung der Arbeitszeiten sowie über die Ursachen hierfür, in schriftlicher Form und spätestens zwei Monate vor Beginn der Geltung der neuen Arbeitsbedingungen (Art. 74 Abs. 2 ArbGB RF); Erlass einer Anordnung über die ergriffenen Maßnahmen sowie über die Bestätigung des neuen Stellenplans. Im Text der Anordnung ist zwingend anzugeben, für welche Dauer die verkürzten Arbeitszeiten gelten; Falls nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen der Arbeitnehmer mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden ist, muss der Arbeitgeber ihm schriftlich eine andere beim Arbeitgeber vorhandene Arbeit anbieten (sowohl eine freie Position oder eine der Qualifikation des Arbeitnehmers entsprechende Arbeit, als auch eine freie niedrigere Position oder eine geringer vergütete Arbeit), die der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes ausüben kann. Dabei hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle freien Stellen anzubieten, die den oben genannten Anforderungen entsprechen und über die er am betreffenden Ort verfügt (Art. 74 Abs. 3 ArbGB RF); Falls der Arbeitnehmer die angebotenen Möglichkeiten ablehnt, wird die Entlassung durchgeführt. Es ist anzumerken, dass Geschäftsführer und andere verantwortliche Personen für Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung ordnungsrechtlich belangt werden können. Gemäß Artikel 5.27 OWiG RF beträgt das Bußgeld für verantwortliche Personen und Einzelunternehmer zwischen und Rubel, bei wiederholten Verstößen erfolgt eine Disqualifizierung für ein bis drei Jahre. Für juristische Personen beläuft sich das Bußgeld auf bis Rubel. Zahlungsaufschub bei Entrichtung der Versicherungsbeiträge von Maria Fomina, Rödl & Partner Moskau Im Schreiben des Pensionsfonds der Russischen Föderation vom 25. März 2015 wurden einzelne Fragen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs für die Versicherungsnehmer der Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung bei Entrichtung der Versicherungsbeiträge bzw. bei deren Zahlung in Raten erörtert. Es wurde insbesondere erläutert, wie die territorialen Behörden des Pensionsfonds Russlands nach der Beschlussfassung zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs für Versicherungsbeiträge, Verzugszinsen und Bußgelder bzw. bei deren Zahlung in Raten zu verfahren haben. In einem solchen Fall stellt die territoriale Behörde des Pensionsfonds Russlands die Berechnung der Verzugszinsen ein, widerruft die betreffenden Lastschriftaufträge von den Banken und die Zwangsvollstreckungsbescheide über die Beitreibung der Versicherungsbeiträge, Verzugszinsen und Bußgelder. Außerdem kontrolliert die Behörde, ob der betreffende Zahler der Versicherungsbeiträge den Tilgungsplan für Versicherungsbeiträge, Verzugszinsen und Bußgelder sowie die Bedingungen von gewährten Aufschub/Ratenzahlung befolgt. Nach Ablauf der Frist, für die der Zahlungsaufschub bzw. die Ratenzahlung gewährt wurde, versendet die territoriale Behörde des Pensionsfonds Russlands eine betreffende Benachrichtigung an die Kommission für die Prüfung der Angelegenheiten zur Gewährung des Zahlungsaufschubs bzw. der Ratenzahlung für die Zahler der Versicherungsbeiträge und erlässt auf Grundlage eines Protokolls der Kommission einen Bescheid über die vorzeitige Beendigung der Laufzeit des Zahlungsaufschubs bzw. der Ratenzahlung. Danach versendet die Behörde an den Zahler der Versicherungsbeiträge innerhalb von drei Arbeitstagen eine Mitteilung über die vorzeitige Beendigung der Laufzeit des Zahlungsaufschubs bzw. der Ratenzahlung. Wurde ein Beschluss über die vorzeitige Beendigung der Laufzeit des Zahlungsaufschubs bzw. der Ratenzahlung auf Grundlage der Absätze 3 und 4, Artikel 18.5 des Gesetzes Nr. 212-FZ (Vorliegen der ausstehenden Zahlungen zum ersten Tag des Monats, der dem abgelaufenen Quartal folgt; Verletzung der Bedingungen von gewährten Zahlungsaufschub bzw. Ratenzahlung durch den Zahler der Sozialbeiträge) gefasst, wird die Mitteilung an den Zahler innerhalb von fünf Arbeitstagen versendet. Es wurde auch die Frage zur Bestimmung des Betrags der ausstehenden Zahlungen, für den ein Aufschub gewährt werden kann, erläutert. Der Betrag der ausstehenden Zahlungen wird zum ersten Tag des Monats bestimmt, in dem der Zahler der Beiträge die Gewährung eines Aufschubs 15

16 / Steuern aktuell bzw. einer Ratenzahlung bei der territorialen Behörde der Pensionsfonds Russlands beantragt hat. In den betreffenden Betrag wird die Summe der Verzugszinsen aufgenommen, die ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Zahler der Beiträge die Gewährung eines Aufschubs bzw. einer Ratenzahlung beantragt hat, und bis zum Tag, ab dem der Zahlungsaufschub/die Ratenzahlung gewährt wurde, anfallen. Die Behörde kann auf Antrag des Zahlers der Sozialbeiträge über die zeitweilige Einstellung der Entrichtung des ausstehenden Betrags der Sozialbeiträge beschließen. Wurde ein solcher Beschluss gefasst, widerruft die territoriale Behörde des Pensionsfonds Russlands die betreffenden Lastschriftaufträge von der Bank sowie die betreffenden Beschlüsse über die Beitreibung der Sozialbeiträge, Verzugszinsen und Bußgelder. Die Zinsen, die auf den ausstehenden Betrag der Sozialbeiträge zu berechnen sind, werden in Höhe der Hälfte des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation ermittelt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt ab dem Tag des Erwachsens des Bescheides über die Gewährung des Zahlungsaufschubs bzw. der Ratenzahlung in Kraft. Kontakt für weitere Informationen Alexey Sapozhnikov Rechtsanwalt (Deutschland) Tel.: +7 (495) Anwendung der Thin-Cap- Vorschriften auf Darlehen von russischen Gesellschaften eingeschränkt von Andrey Akhmetov, Rödl & Partner Moskau Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat einen für die Steuerzahler wichtigen Beschluss gefasst, der das Verfahren zur Anwendung der Thin-Cap-Vorschriften für russische Gesellschaften bei Zahlung von Zinsen aus einer den Merkmalen einer kontrollierbaren Verbindlichkeit entsprechenden Schuldverpflichtung an eine russische verbundene Person erläutert (Entscheid des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 18. März 2016 zur Rechtssache Nr. А /14, Nowaja Tabatschnaja Kompanija ). Sachverhalt Ein russischer Darlehensnehmer hat Zinsen auf von der russischen Muttergesellschaft (Darlehensgeberin) vergebene Darlehen gezahlt. Die Darlehensgeberin ist ihrerseits eine verbundene Person eines ausländischen Unternehmens, das indirekt einen Geschäftsanteil in Höhe von über 20 Prozent am Stammkapital des Darlehensnehmers besitzt. Die auf die Darlehen berechneten Zinsen hat der Darlehensnehmer in vollem Umfang an die Darlehensgeberin gezahlt und die betreffenden Beträge unter den sonstigen Aufwendungen erfasst. Im Ergebnis der durchgeführten Prüfung hat die Steuerbehörde die Schuldverpflichtung als kontrollierbare Verbindlichkeit klassifiziert und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Reinvermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen an die Darlehensgeberin negativ war, die berechneten Zinsen aus den Aufwendungen ausgeschlossen, in vollem Umfang als Dividenden eingestuft und mit dem für Dividenden vorgesehenen Steuersatz besteuert. Rechtsposition des Gerichts Es ist anzumerken, dass das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Streitigkeit nur aufgrund eines Vorfalls verhandelt hat, der mit der Rechtmäßigkeit der Umklassifizierung der auszuzahlenden Zinseinkünfte als Dividenden und der Beitreibung der Quellensteuer verbunden ist. Was den Ausschluss des Betrags der Zinsen aus den Aufwendungen des Darlehensnehmers anbetrifft, so wurde dieser Umstand durch das Unternehmen vor dem Obersten Gericht nicht angefochten, demzufolge wurden die Beschlüsse der untergeordneten Gerichte in dieser Hinsicht (Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen) unverändert belassen. In Bezug auf den mit der Umklassifizierung der ausgezahlten Zinsen als Dividenden zusammenhängenden Sachverhalt hat das Oberste Gericht in seiner Entscheidung der Position der 16

17 Steuern aktuell Ausgabe: März / April 2016 Steuerbehörde, die vorher durch die untergeordneten Gerichten unterstützt wurde, nicht zugestimmt. Das Oberste Gericht ist insbesondere zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das darlehensnehmende Unternehmen bei solchen Einnahmen der Darlehensgeberin nicht als Steueragent auftreten kann, weil die Funktion des Steueragenten denjenigen Unternehmen auferlegt wird, die Einkünfte an das betreffende ausländische Unternehmen zahlen (Punkt 1 Art. 310 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation). Bei der behandelten Streitigkeit erfolgte jedoch keine tatsächliche Auszahlung an das ausländische Unternehmen. Mehr noch, die durch die russische Darlehensgeberin erhaltenen Zinseinkünfte wurden von dieser für die laufende Tätigkeit der Gesellschaft verwendet und gelten nicht als eine verdeckte Ausschüttung von Dividenden an das ausländische Unternehmen. Der durch das Oberste Gericht erzeugte Präzedenzfall wird es zusammen mit den jüngsten Erläuterungen des russischen Finanzministeriums den Kontrollbehörden ermöglichen, die Schemata der gruppeninternen Finanzierung russischer Unternehmen weniger formalisiert und den Charakter der geschlossenen Rechtsgeschäfte detaillierter einzuschätzen. Weiterhin wird unter anderem ermöglicht, eine erweiterte Auslegung der Thin-Cap-Vorschriften durch die Steuerbehörden und die untergeordneten Gerichte auszuschließen. Vorschriften, die mit der Besteuerung von durch ein ausländisches Unternehmen nicht erhaltenen Dividenden verbunden sind, sind durch die russische Steuergesetzgebung nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ermöglicht es die bestehende Unsicherheit bei der Auslegung, wie das Oberste Gericht richtig aufgeführt hat, nach Maßgabe des Punktes 7 Art. 3 SteuerGB RF das Gesetz zugunsten des Steuerzahlers auszulegen. Nach Maßgabe des vorstehend Dargelegten kam das Oberste Gericht zu der Schlussfolgerung, dass das Unternehmen keine Pflicht zur Einbehaltung und Entrichtung der Steuer auf den Betrag der Zinsen hat, die über dem Höchstwert liegen und nach den Vorschriften des Punktes 2 Art. 269 SteuerGB RF berechnet werden. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass die Auszahlung der Zinsen an einen russischen Darlehensgeber in Form von Dividenden, wie dies durch Punkt 4 Art. 269 SteuerGB RF festgelegt ist, zur doppelten Besteuerung des gleichen Betrags führen würde, und zwar zuerst beim Darlehensnehmer zum entsprechenden Dividendensatz und danach bei der Darlehensgeberin als durch diese erhaltene Zinseinkünfte. Der durch das Gericht gefasste Beschluss ist von grundsätzlicher Bedeutung, unter anderem in Anbetracht der Verabschiedung des Föderalen Gesetzes Nr. 25-FZ vom 15. Februar 2016, in welchem neben erheblichen Änderungen, die in die bestehenden Thin-Cap-Vorschriften eingebracht wurden, der Gesetzgeber das Verfahren der Einstufung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der russischen Muttergesellschaft und Schwestergesellschaft als kontrollierbare Verbindlichkeiten beschreibt. Es wird im Einzelnen festgelegt, dass ein Darlehen von einer russischen Gesellschaft nur dann als kontrollierbar gilt, wenn der Darlehensgeber vergleichbare Verbindlichkeiten gegenüber den ausländischen verbundenen Personen hat. Demzufolge reflektieren die im Beschluss des Gerichtes aufgeführten Schlussfolgerungen voll und ganz die laufenden Tendenzen in der russischen Gesetzgebung. 17

18 Steuern aktuell Beitreibung der Steuerverbindlichkeiten von verbundenen Personen von Andrey Akhmetov, Rödl & Partner Moskau In den letzten Jahren nimmt die Praxis der Beitreibung von Steuerzahler-Verbindlichkeiten bei verbundenen Unternehmen und Personen durch die russischen Steuerbehörden und Arbitragegerichte immer stärker zu. Der Grund für die eingehendere Prüfung der wirtschaftlichen Verbindungen von Steuerschulden aufweisenden Unternehmen durch die Kontrollbehörden ist die Anwendung einer relativ neuen Methode zur Steuerhinterziehung. Die unredlichen Steuerzahler verwenden hierzu ein Modell, bei dem ein Schuldner-Unternehmen ein Liquidationsverfahren initiiert, wobei die betreffende Gesellschaft nicht über ausreichende Mittel zur Tilgung der Steuerverbindlichkeiten verfügt. Gleichzeitig wird eine neue Gesellschaft gegründet, häufig sogar unter der bisherigen Firma und Adresse. In der Folge wird das Schuldner-Unternehmen liquidiert, und Mitarbeiter, Vermögen und Aktiva des liquidierten Unternehmens werden auf die neu gegründete Gesellschaft transferiert, welche die Tätigkeit des bisherigen Unternehmens faktisch fortführt. Derzeit wird die Anwendung dieser Methode durch die Arbitragegerichte als Rechtsmissbrauch betrachtet. Der Versuch, auf eine solche Weise Steuern zu vermeiden, kann in der Folge zu höheren Nachberechnungen seitens der Kontrollbehörden führen. In der russischen Steuergesetzgebung ist vorgesehen, dass der Steuerzahler, mit Ausnahme einiger Fälle, angewiesen ist, die Pflichten zur Entrichtung der gesetzlich bestimmten Steuern und sonstigen Abgaben selbstständig zu erfüllen (Punkt 1, Art. 45 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation im Folgenden SteuerGB RF ). Gleichzeitig sind durch das SteuerGB RF eine Reihe von Situationen festgestellt, in denen die Verbindlichkeiten (falls es nicht möglich ist, diese direkt vom Schuldner beizutreiben) auf dem gerichtlichen Wege bei verbundenen Personen beigetrieben werden können (Punkt 2, Art. 45 SteuerGB RF). Bei der Begründung des gefassten Beschlusses bezog sich das Gericht auf Punkt 1, Art. 20 SteuerGB RF und führte aus, dass die Vorschriften dieser Norm es den Gerichten gestatten, die Gesellschaften sogar beim Fehlen der gesetzlich vorgesehenen Gründe als verbunden einzustufen - unter der Bedingung, dass Rechtsgeschäfte zwischen diesen Personen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit wirtschaftlich beeinflussen können. Gleichzeitig bezog sich das Gericht auf Unterpunkt 2, Punkt 2, Art. 45 SteuerGB RF, dessen Vorschriften es gestatten, Steuerzahlungen nicht vom Steuerzahler selbst, sondern von seiner Mutter-, Tochter- oder verbundenen Gesellschaft oder einer beherrschenden Wirtschaftsgesellschaft, die vom Steuerzahler Erträge erhalten hat, wodurch die selbständige Erfüllung seiner Pflichten zur Steuerentrichtung durch den Schuldner nicht mehr möglich ist, beizutreiben. Dabei ist anzumerken, dass vor der Fassung des Präzedenzbeschlusses zur Sache der OOO Korolewskaja woda (Nr. А /2013) Ende 2014 bei den Gerichten kein einheitlicher Ansatz zur Auslegung dieser Frage bestand, weshalb die Ansprüche der Steuerbehörden gegen die Steuerzahler häufig für unbegründet erklärt wurden. Die Gerichte wenden mit der Fassung dieses Beschlusses häufiger die Vorschriften des Unterpunktes 2, Punkt 2, Art. 45 SteuerGB RF an, verfolgen jedoch bei der Einschätzung der juristischen Beziehungen zwischen verbundenen Person einen eher formalistischen Ansatz. Kontakt für weitere Informationen Alexander Yudovich Jurist / Steuerberater (Russland) Tel.: +7 (495) alexander.yudovich@roedl.pro Im veröffentlichen Beschluss zur Sache der OOO Expoholod (Nr. А / vom 16. März 2016) kam das Arbitragegericht zu dem Schluss, dass die Liquidation der alten Gesellschaft und die Gründung der neuen Gesellschaft mit der gleichzeitigen Übertragung des Vermögens und des Kundestamms zugunsten der neuen Gesellschaft nichts anderes als ein Verfahren der Steuerhinterziehung seitens der alten Gesellschaft darstellt. 18

19 Business Process Outsourcing Ausgabe: März / April 2016 Benachrichtigung über kontrollierbare Rechtsgeschäfte von Anna Migacheva, Rödl & Partner Moskau Am 1. Januar 2012 ist das Föderale Gesetz Nr. 227-FZ Über die Einbringung von Änderungen in einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Vervollkommnung der Prinzipien zur Bestimmung der Preise zu Besteuerungszwecken vom 18. Juli 2011 in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Verschärfung der Kontrolle über die Verrechnungspreisbildung und Anpassung der Vorschriften in Bezug auf eine solche Kontrolle an die internationalen Standards. Die Änderungen betreffen das Verzeichnis der verbundenen Personen, den Begriff der kontrollierbaren Geschäfte und die Methoden für die Bestimmung der Marktpreise zu Besteuerungszwecken. Es wurde auch das Verfahren zum Abschluss von Verrechnungspreisvereinbarungen eingeführt, welches früher gesetzlich nicht vorgesehen war. Gemäß den neuen Regeln sind die Steuerzahler verpflichtet, Dokumente vorzubereiten, die bestätigen, dass die faktisch angewendeten Verrechnungspreise den marktüblichen Preisen entsprechen. Die Steuerbehörden sind zur Korrektur der Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft berechtigt, falls sie die Marktpreise als nicht marktüblich betrachten. Daher hängt die Wahrscheinlichkeit von Ansprüchen seitens der Steuerbehörden und dementsprechend von gerichtlichen Streitigkeiten davon ab, wie gut begründet die Dokumentation zu den Verrechnungspreisen erstellt wird. In 2013 waren die Steuerzahler von Bußgeldern im Falle einer Abweichung der durch sie angewendeten Preise von marktüblichen Preisen befreit. In den Jahren wird das Bußgeld 20 Prozent des nicht bezahlten Steuerbetrages und ab Prozent, jedoch mindestens Rubel, betragen. Wenn der Steuerzahler auf Anfrage der Steuerbehörde eine dokumentarische Bestätigung (bestätigtes Verfahren) der Marktüblichkeit der im Rahmen eines kontrollierbaren Geschäfts angewendeten Preise vorlegt, werden gegen ihn gemäß Punkt 2, Art StGB RF keine Bußgelder verhängt. Die Bedingungen für die Einstufung von Rechtsgeschäften als kontrollierbar werden durch Art StGB RF festgelegt. Generell gelten als kontrollierbar Rechtsgeschäfte zwischen verbundenen Personen. Dabei gelten die durch die Unterpunkte 2 bis 3, Punkt 1 sowie die Unterpunkte 1 bis 5, Punkt 2 dieses Art. genannten Rechtsgeschäfte dann als kontrollierbar, wenn der Betrag der Erträge aus diesen Rechtsgeschäften im Kalenderjahr den jeweiligen Grenzwert überschreitet. Zu kontrollierbaren Geschäften gehören Außenhandelsgeschäfte zwischen verbundenen Personen unabhängig von ihrem Umsatz. Somit, wenn die Tätigkeit Ihrer Gesellschaft Geschäfte zwischen der Muttergesellschaft und Unternehmen im Rahmen der Gruppe vorsieht, ist es zweckmäßig, die Dokumente vorzubereiten, welche die Höhe der angewendeten Verrechnungspreise bestätigen. Unsere Steuerberater sind Ihnen diesbezüglich gern behilflich. Außerdem ist der Steuerzahler verpflichtet, die Steuerbehörden über die im laufenden Jahr vorgenommenen kontrollierbaren Geschäfte bis zum 20. Mai des Folgejahres zu benachrichtigen. Es ist zu berücksichtigen, dass gemäß Artikel 19 StGB RF Organisationen und natürliche Personen als Steuerzahler gelten, denen gemäß dem Gesetzbuch die Pflicht zur Steuerentrichtung auferlegt ist. Laut Punkt 2 Artikel 11 des Gesetzbuches gelten als Organisationen im Sinne des Gesetzbuches juristische Personen, die gemäß dem russischen Recht gegründet wurden (russische Organisationen), sowie ausländische juristische Personen, Gesellschaften und sonstige Körperschaften, die Zivilrechtsfähigkeit besitzen und gemäß dem Recht anderer Staaten gegründet wurden, internationale Organisationen, auf dem Gebiet der Russischen Föderation errichtete Filialen und Repräsentanzen bezeichneter ausländischer Personen und internationaler Organisationen (ausländische Organisationen). Somit erstrecken sich die durch die Art und StGB RF vorgesehenen Verpflichtungen in Bezug auf die Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation sowie der Benachrichtigungen über kontrollierbare Rechtsgeschäfte nicht nur auf russische juristische Personen, sondern auch auf in Russland errichtete Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen. Die Vorbereitung der Benachrichtigung über die kontrollierbaren Geschäfte setzt die Aufnahme der Informationen über sämtliche Geschäfte mit den ausländischen verbundenen Personen, die innerhalb des Geschäftsjahres abgeschlossen wurden, voraus. Für jedes Rechtsgeschäft ist ein gesondertes Blatt der Benachrichtigung vorzubereiten. Die in der Benachrichtigung aufgeführten Geschäfte sind in Rubel auszuweisen, deshalb werden die Rubelpreise in den Rechnungen sogar bei relativer Stabilität der Preise in Fremdwährung innerhalb des Jahres variieren. In diesem Zusammenhang ist in der Praxis jede Zeile der Rechnung ein Rechtsgeschäft. Für jedes Rechtsgeschäft sind in der Benachrichtigung auch die Kennziffer TN WED und OKPD2 (für Waren) und OK- WED2 (für Leistungen) einzutragen. 19

20 Neues aus der Eurasischen Wirtschaftsunion Im Falle einer unrechtmäßigen Nichtvorlage innerhalb von festgesetzten Fristen einer Benachrichtigung der Steuerbehörde über die im Kalenderjahr vorgenommenen Geschäfte durch den Steuerzahler sowie im Falle der Einreichung einer Benachrichtigung mit unkorrekten Informationen wird ein Bußgeld in Höhe von Rubel verhängt (Art StGB RF). Kontakt für weitere Informationen Leonid Dimant Dipl.-Ökonom Tel.: +7 (495) Insolvenzrechtliche Risiken in Kasachstan - ein Überblick von Korlan Alikhanova, Rödl & Partner Almaty Bedingt durch den Verfall des Erdölpreises und die darauf zurückzuführende Abwertung der kasachischen Landeswährung hat sich die wirtschaftliche Situation in Kasachstan zunehmend verschlechtert. Zusammen mit den unsicheren Aussichten für das wirtschaftliche Wachstum steigen auch die Risiken, die das im Frühjahr 2014 geänderte kasachische Insolvenzrecht nach sich zieht. Der abgeänderte Begriff der Zahlungsunfähigkeit sowie ein eigenes Insolvenzantragsrecht des kasachischen Fiskus bedürfen derzeit erhöhter Aufmerksamkeit. Begriff der Zahlungsunfähigkeit Die kasachische Insolvenzordnung (im Folgenden InsO) definiert den Begriff der Zahlungsfähigkeit in 1 Nr. 12 i.v.m. 5 InsO. Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 InsO dann vor, wenn der Schuldner seinen fälligen Zahlungspflichten länger als drei Monate nicht nachkommen kann und die Gesamtsumme der fälligen Zahlungsverpflichtungen sich auf einen Wert des 1000-fachen der monatlichen Berechnungskennziffer (eine monatliche Berechnungskennziffer beträgt derzeit ca KZT) beläuft. Dies entspricht einem Betrag von ca KZT. Zahlungsunfähigkeit soll aber auch dann vorliegen, wenn der Schuldner länger als drei Monate nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern zur Lohnzahlung zu erfüllen, sozialversicherungsrechtliche Abgaben oder Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Dabei muss die gesamte Summe solcher Verbindlichkeiten den Betrag um das 100-fache der monatlichen Berechnungskennziffer (vgl. oben) übersteigen. Darüberhinaus betrachtet der kasachische Gesetzgeber die Nichterfüllung von steuerlichen Verbindlichkeiten binnen eines Zeitraumes von vier Monaten als einen Fall der Zahlungsunfähigkeit, wenn diese Forderungen fällig geworden sind und deren Gesamtsumme das 150-fache der monatlichen Berechnungskennziffer übersteigt (umgerechnet ca KZT). Auch wenn als weitere Voraussetzung dem Schuldner zudem unmöglich sein muss, seine Zahlungsfähigkeit kurzfristig wiederherzustellen, muss beachtet werden, dass mit dem zuletzt genannten Fall der Zahlungsunfähigkeit dem kasachischen Fiskus ein Instrument zur Verfügung gestellt worden ist, das einen Insolvenzantrag auch bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen ermöglicht. 20

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