Glossar zum Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

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1 Anlage 2 Glossar zum Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Begrifflichkeiten 2 II. Indikatoren und Analysekennzahlen 4 1. Arbeitsmarktausgleich verbessern Indikatoren (1) Vakanzzeit 4 (2) Ausschöpfungsgrad 4 (3) Beitrag der BA am Zustandekommen von Beschäftigungsverhältnissen 5 (4) Kundenzufriedenheit 6/7 Analysekennzahlen (1) Integrationsgrad gesamt (ohne Job-to-Job) 8 (2) Integrationsgrad Job-to-Job 9 (3) Anteil nachhaltiger Integrationen gesamt 9 (4) Anzahl erfolgreich besetzter Stellen Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden Indikatoren (1) Quote der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III 10 (2) Übertrittsquote in Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III 11 Analysekennzahlen (1) Dauer der faktischen Arbeitslosigkeit Leistungsempfänger 12 (2) Übergänge vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II (Wechslersaldo) Strukturwandel begleiten Indikatoren (1) Einmündungsquote SGB II + III 14 (2) Anzahl erfolgreich besetzter Ausbildungsstellen 15 Analysekennzahlen (1) Kundenzufriedenheit Qualität der beruflichen Beratung Frauenerwerbstätigkeit steigern Indikatoren (1) Beschäftigtenquote von Frauen 16 (2) Teilzeitquote von Frauen 16 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 1

2 I. Allgemeine Begrifflichkeiten Berichtsjahr (BJ) Berichtsjahr wird der Zeitraum genannt, über den in einem Jahresabschluss berichtet wird. Berichtsjahr und Kalenderjahr sind nicht zwingend identisch. Im Ausbildungsmarkt umfasst das Berichtsjahr die Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Gleitender 12-Monatswert (GJW) Bewegungsgrößen: Summe der letzten 12 Monate. Bestandsgrößen: Durchschnitt der letzten 12 Monate. Sofern es sich bei der um einen Quotienten handelt, ist der GJW mittels des gewogenen Durchschnitts zu berechnen. Das heißt, dass zunächst von den Grundgrößen (Nenner und Zähler) der GJW ermittelt wird und anschließend der Quotient gebildet wird. Gleitender 4-Quartalswert (GQW) Bewegungsgrößen: Summe der letzten 4 Quartale. Bestandsgrößen: Durchschnitt der letzten 4 Quartale. Wenn es sich um Quartalsendwerte handelt wird gerechnet nach der Formel: (0,5*Quartalswert1 + Quartalswert2 + Quartalswert3 + Quartalswert4 + 0,5*Quartalswert5)/4 Sofern es sich bei der um einen Quotienten handelt, ist der GQW mittels des gewogenen Durchschnitts zu berechnen. Jahresendwert (JEW) Beim Jahresendwert handelt es sich um den gleitenden 12-Monatswert mit Berichtsmonat Dezember. Im Ausbildungsmarkt handelt es sich abweichend um den gleitenden 12-Monatswert im Berichtsmonat September. Jahresfortschrittswert (JFW) Bewegungsgrößen: Summen seit Jahresbeginn. Bestandsgrößen: Durchschnittsbestände seit Jahresbeginn. Sofern es sich bei der um einen Quotienten handelt, ist der JFW mittels des gewogenen Durchschnitts zu berechnen. Jahreswert (JW) Ergebnis für ein ganzes Jahr. Dabei kann es sich um einen Jahresendwert, aber auch um einen Gleitenden 12-Monats- bzw. 4-Quartalswert handeln. Üblicherweise wird der Jahresendwert als Jahreswert herangezogen. Kundenbegriff Kunden und Kundinnen im Sinne der Steuerung bzw. des Controlling sind Personen im Rechtskreis SGB III, die im Fachverfahren VerBIS der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos geführt werden oder nichtarbeitslose Leistungsberechtigte sind oder an einer Maßnahme teilnehmen. Maßnahmen der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung sowie Maßnahmen der allgemeinen Berufsausbildung werden ausschließlich für die Aufbereitung der en des Strategischen Geschäftsfeldes (SGF) VI Berufliche Rehabilitation herangezogen. Sie begründen keinen Kundenkontakt in den en des SGF I Integration und Leistungsgewährung von Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen und SGF Va - Markterschließung von Nichtleistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen. Nur-Arbeitsuchende, d. h. Personen, die bei der BA zwar arbeitsuchend geführt werden, aber weder arbeitslos sind, noch Leistungsanspruch besitzen, noch an Maßnahmen teilnehmen, entsprechen nicht der Kundendefinition der Biografischen Daten (z. B. Job-to-Job Potenzial). Die Anzahl der Kunden und Kundinnen lässt sich unterteilen in Kunden und Kundinnen, die sich in mit BBL geförderter Erwerbstätigkeit befinden, und in so genannte Kunden und Kundinnen ohne BBL. BBL steht dabei für beschäftigungsbegleitende Leistungen (z.b. Eingliederungszuschuss (EGZ), Gründungszuschuss (GZ)). Es ist zu beachten, dass der Beginn einer BBL den Kundenkontakt ohne BBL beendet, unabhängig davon, ob weiter Arbeitslosigkeit und/oder Leistungsanspruch fortbesteht. Die Differenzierung der Personen nach Kunden/ Kundinnen und Kunden/ Kundinnen ohne BBL ist u. a. für die Ermittlung der Integrationen von wesentlicher Bedeutung. 2 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

3 Das folgende Schaubild stellt die Abgrenzung der Personengruppen Arbeitslose, Kunden/ Kundinnen ohne BBL und Kunden/ Kundinnen anschaulich dar: Monatswert (MW) Ergebnis des Berichtsmonats. Die Daten werden am statistischen Zähltag erhoben. Im Quartal erhobene Ergebnisse (Quartalswerte), wie z.b. die Befragungen zur Kundenzufriedenheit, werden in der Regel dem Zeitaggregat Monatswert zugeordnet. VerBIS Kurzform für das interne Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit / gemeinsame Einrichtungen nutzen diese Anwendung zur Information, Vermittlung und Beratung ihrer Kunden und Kundinnen. Die Grundlage von VerBIS bildet eine zentrale Datenbank mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen für alle am Arbeitsmarktgeschehen beteiligten Personengruppen (Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Fachdienste und Dritte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit / gemeinsame Einrichtungen). Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 3

4 II. Indikatoren und Analysekennzahlen 1. Arbeitsmarktausgleich verbessern Indikatoren: Vakanzzeit AG40000 Tage Die Vakanzzeit misst die Zeitspanne vom gewünschten Besetzungstermin des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin bis zur Abmeldung oder Besetzung der ungeförderten Stelle. Die Vakanzzeit misst die kritische Zeit, in der die Beschäftigungsmöglichkeit nicht genutzt und damit Wertschöpfung und Einkommen verloren geht. Je kürzer die Vakanzzeit, desto besser gelingt der Ausgleich am Arbeitsmarkt. Der Einfluss der Agenturen auf die Vakanzzeit ist durch strukturelle und konjunkturelle Faktoren begrenzt. Eine Differenzierung nach Rechtskreisen kann bei den Stellen nicht vorgenommen werden. Stellen für Arbeitsgelegenheiten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Personal Service Agenturen werden als geförderte Stellen nicht berücksichtigt. Ungeförderte Stellen umfassen Stellen für sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die wird im gleitenden Jahresdurchschnitt abgebildet. Ausschöpfungsgrad AG51000 Der Ausschöpfungsgrad beschreibt den Anteil der Anzahl erfolgreich besetzter Arbeitsstellen an dem Abgang an gemeldeten Stellen versicherungspflichtig. Es wird damit die erfolgreiche Vermittlungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit bei den ihr gemeldeten Stellen nachgehalten. Die Definition des Controlling wurde 2012 an die Definition der angepasst. 4 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

5 Beitrag der Bundesagentur am Zustandekommen von Beschäftigungsverhältnissen -- Anzahl Bei Abgängen Arbeitsloser oder nichtarbeitsloser Arbeitsuchender in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt werden die verschiedenen Unterstützungsformen durch die Arbeitsagenturen festgestellt, beginnend mit der Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag bis zu Information oder Beratung. Für einen Kunden oder eine Kundin können mehrere Unterstützungsleistungen erbracht werden ( z. B. Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag plus Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung plus/oder Potentialanalyse mit Eingliederungsvereinbarung) Diese werden in den Auswertungen nicht als Mehrfachnennungen, sondern kaskadierend im Sinne einer Rangordnung die einzelnen Kategorien ausgewiesen. Die Darstellungen enthalten sowohl Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit als auch aus nichtarbeitsloser Arbeitsuche. Das heißt, es sind auch Abgänge von Personen enthalten, die Arbeit gesucht haben, aber nicht arbeitslos waren. Es handelt sich dabei beispielsweise um Personen, die sich vor Beginn der Arbeitslosigkeit frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben und ihre Arbeitsuche erfolgreich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beenden, oder um Personen, die während der Teilnahme an einer Maßnahme arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos sind und aus der Maßnahme heraus eine Beschäftigung finden. Für die Rahmenzielvereinbarung werden nur die Abgänge Arbeitsloser im Rechtskreis SGB III herangezogen. Das Messkonzept ist ausführlich beschrieben in dem Methodenbericht "Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" ( Veröffentlichungen en). Eine Revision der über Arbeitslose und Arbeitsuchende im Januar 2012 bzw. Juni 2012 führte zu kleineren rückwirkenden Änderungen von Eckzahlen ab Auslöser für die Revision waren insbesondere die Erweiterung der statistischen Berichterstattung zur Dauer der Arbeitslosigkeit sowie eine Änderung der Berücksichtigung des Wohnortes. Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Leistungen wird erst nach drei Monaten endgültig abgeschlossen. Damit wird die Qualität der Daten deutlich verbessert, weil Nacherfassungen und Datenkorrekturen bis zu drei Monaten nach dem Berichtsmonat noch berücksichtigt werden können. Um trotzdem monatlich aktuell berichten zu können, werden die Ergebnisse des Berichtsmonats hochgerechnet, und zwar nach dem Verhältnis von vorläufigen zu endgültigen Werten in den zurückliegenden Monaten. Die aktuellen Ergebnisse sind deshalb für drei Monate als vorläufig anzusehen. Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 5

6 Kundenzufriedenheit Arbeitgeber K_AG100 Schulnote Befragungsergebnis Der Kundenzufriedenheitsindex ist ein Instrument zur Messung von Kundenorientierung/ Kundenzufriedenheit und wird aus der halbjährlichen Befragung von Arbeitgeberkunden und Arbeitgeberkundinnen ermittelt. Zielgruppe sind Kunden und Kundinnen mit einem aktuellen Stellenangebot (gemeldet 11 Wochen bis 1 Woche vor Befragungsstart). Pro Agentur und Halbjahr werden 100 Befragungen (erfolgreiche Telefoninterviews) von einem externen Dienstleister durchgeführt. Die Bewertung der einzelnen Fragen erfolgt durch Schulnoten (1-6). Die Befragung wird überwiegend mit Hilfe von geschlossenen Fragen durchgeführt. An zentralen Stellen sind offene Fragestellungen eingefügt, die qualitative Betrachtungen auf Agenturebene erlauben und Hinweise zu Verbesserungsansätzen liefern können. Der Kundenzufriedenheitsindex wird aus der gewichteten Summe der fünf abschließenden Zufriedenheitsfragen gebildet: Vermittlung/Beratung (30%) Leistungen (10%) Selbstinformation (10%) Mitarbeiter/innen (30%) Rahmenbedingungen (20%) Gewichtung durch die statistischen Analyseverfahren der Regressionsanalyse ermittelt Die Kundenbefragung ist als 2/4-Befragung angelegt, d.h. der Stichprobenumfang der Gesamterhebung (200 Interviews je Agentur für Arbeit) splittet sich in zwei Teilbefragungen im Kalenderjahr. Die turnusmäßigen Befragungen starten in KW 2 (Q1) und KW 27(Q3). 6 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

7 Kundenzufriedenheit Arbeitnehmer K_AN100 Schulnote Befragungsergebnis Der Kundenzufriedenheitsindex ist ein Instrument zur Messung von Kundenorientierung/Kundenzufriedenheit und wird aus der halbjährlichen Befragung von Arbeitnehmerkunden und Arbeitnehmerkundinnen ermittelt. Zielgruppe sind Neukunden und Neukundinnen aus dem Bereich SGB III, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit laufendem Bewerberangebot in VerBIS (gemeldet/reaktiviert 6 Wochen bis 1 Woche vor Befragungsstart). Pro Agentur und Halbjahr werden 100 Befragungen (erfolgreiche Telefoninterviews) von einem externen Dienstleister durchgeführt. Die Bewertung der einzelnen Fragen erfolgt durch Schulnoten (1-6). Die Befragung wird überwiegend mit Hilfe von geschlossenen Fragen durchgeführt. An zentralen Stellen sind offene Fragestellungen eingefügt, die qualitative Betrachtungen auf Agenturebene erlauben und Hinweise zu Verbesserungsansätzen liefern können. Der Kundenzufriedenheitsindex wird aus der gewichteten Summe der fünf abschließenden Zufriedenheitsfragen gebildet: Vermittlung/Beratung (30%) Leistungen (10%) Selbstinformation (10%) Mitarbeiter/innen (30%) Rahmenbedingungen (20%) Gewichtung durch die statistischen Analyseverfahren der Regressionsanalyse ermittelt Die Kundenbefragung ist als 2/4-Befragung angelegt, d.h. der Stichprobenumfang der Gesamterhebung (200 Interviews je Agentur für Arbeit) splittet sich in zwei Teilbefragungen im Kalenderjahr. Die turnusmäßigen Befragungen starten in KW 2 (Q1) und KW 27 (Q3). Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 7

8 Analysekennzahlen: Integrationsgrad gesamt (ohne Job-to-Job) G_10001 Der Integrationsgrad gesamt gibt an, in welchem Umfang es den Agenturen für Arbeit gelingt, in Arbeitslosigkeit übergetretene Kunden und Kundinnen (arbeitslos, Maßnahmeteilnehmer und Maßnahmeteilnehmerinnen, Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen) - mit oder ohne Förderung- in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je höher der Integrationsgrad einer Agentur ist, desto mehr Kunden und Kundinnen wurden anteilig integriert. Die wird relativ ausgewiesen, damit eine Vergleichbarkeit zwischen den Dienststellen gegeben ist. Hierbei wird die Zahl der Integrationen den vorhandenen Kunden und Kundinnen gegenüber gestellt. Integrationen: Als Integration zählen alle Beschäftigungsaufnahmen in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 7 Tage sowie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Kundenpotenzial: Das Kundenpotenzial setzt sich aus dem Übernahmebestand (Kunden und Kundinnen, die zu einem Jahreswechsel gemeldet waren) zuzüglich der monatlichen Zugänge von Neukunden und Neukundinnen zusammen. Ausprägungen: Der Integrationsgrad gesamt kann nach unterschiedlichsten Ausprägungen differenziert werden. Hierzu zählen z.b. die Differenzierung nach ungeförderten und geförderten Integrationen oder nach marktfernen (schwerer integrierbaren Kunden und Kundinnen (Stabilisierungsprofil, Entwicklungsprofil und Unterstützungsprofil), da z.b. keine Qualifikation vorliegt) und marktnahen Kunden (gute Integrationschancen, wie bei Kunden und Kundinnen mit Markt-, Aktivierungs- und Förderprofil). 8 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

9 Integrationsgrad Job-to-Job G_40000 Der Indikator bildet die Präventionsarbeit der Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitsmarktausgleich ab. Schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eines Kunden oder einer Kundin wird ein Anschlussarbeitsplatz ermöglicht. Die gibt daher an, in welchem Umfang es den Agenturen für Arbeit gelingt, Kunden und Kundinnen vor Übertritt in Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren und somit der Eintritt von Arbeitslosigkeit verhindert wird. Der Integrationsgrad Job-to-Job bildet schließlich die Relation von Job-to-Job- Integrationen zum Kundenpotenzial Job-to-Job. Bei der werden die Job-to-Job-Integrationen dem Job-to-Job-Potenzial gegenüber gestellt. Job-to-Job-Integrationen: Als Job-to-Job Integrationen werden alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahmen über 7 Tage sowie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt, allerdings nur von Kunden und Kundinnen, die noch in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis stehen und direkt im Anschluss an dieses integriert werden - von Job to Job. Kundenpotenzial Job-to-Job: Das Kundenpotenzial für Job-to-Job umfasst alle Kunden und Kundinnen, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen und bereits bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind. Entsprechend der Regelungen ( 37b SGB III) wird ein Job-to-Job-Kunde/ eine Job-to-Job-Kundin ab dem Ende der Beschäftigung rückwirkend für maximal 100 Tage (=3 Monate) im Job-to-Job-Potenzial berücksichtigt. Anteil nachhaltiger Integrationen gesamt G_15210 Der Anteil nachhaltiger Integrationen misst, in welchem Umfang Integrationen auch noch nach sechs Monaten fortbestehen. Zur Nachhaltigkeit von Integrationen wird ein Abgleich mit der Beschäftigungsstatistik vorgenommen. Daher kann hierbei eine Selbständigkeit nicht berücksichtigt werden. Beschäftigungsaufnahmen beim gleichen Arbeitgeber oder bei der gleichen Arbeitgeberin (z.b. Wiedereinsteller) werden ebenfalls berücksichtigt sofern sie nach 6 Monaten fortbestehen. Ausprägungen: Der Anteil nachhaltiger Integrationen kann nach geförderten und ungeförderten Integrationen differenziert werden. Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 9

10 Anzahl erfolgreich besetzter Stellen AG10000 Anzahl Die Agenturen für Arbeit erbringen ihre Dienstleistungen für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden und - kundinnen, um einen möglichst erfolgreichen Marktausgleich herbeizuführen. Die Anzahl der erfolgreich besetzter Stellen bildet ab, wie viele bei der Agentur gemeldeten arbeitsuchenden Kunden und Kundinnen mit Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit einer bei der Agentur gemeldeten freien Stelle zusammengeführt werden. Es wird hierbei der Vermittlungserfolg der Agenturen nachgehalten und gibt den Erfolg der BA-Kerntätigkeit wieder (Vermittlungen nach Auswahl und Vorschlag im engeren Sinne). Berücksichtigt werden hierbei alle gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Ausprägungen: Die erfolgreich besetzten Stellen können nach unterschiedlichen Ausprägungen differenziert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Differenzierung nach Personaldienstleister oder Wirtschaftsklassen. 2. Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden Indikatoren: Quote der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III -- Quote der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III in einem gleitenden Jahreszeitraum Arbeitslosigkeit im SGB III in einem gleitenden Jahreszeitraum Langzeitarbeitslose sind nach 18 Abs. 1 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. 10 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

11 Übertrittsquote in Langzeitarbeitslosigkeit im SGB III -- Übertrittsquote in Langzeitarbeitslosigkeit: Übertritt von Arbeitslosen in Langzeitarbeitslosigkeit in einem gleitenden Jahreszeitraum Zugang in Arbeitslosigkeit in dem vorangehenden gleitenden Jahreszeitraum Langzeitarbeitslose sind nach 18 Abs. 1 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Übertrittsquote ist inhaltlich zu interpretieren als die Wahrscheinlichkeit nach dem Zugang in Arbeitslosigkeit langzeitarbeitslos zu werden. Die Ideallösung einer Kohortenbetrachtung kann nicht realisiert werden. Der Indikator ist eine Näherungslösung, er weist einige Unschärfen auf. Folgende Berechnungsmethode wurde angewandt: Der Zähler: Die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit werden auf Basis von klassierten Daten über die Dauer der Arbeitslosigkeit nach folgendem Verfahren ermittelt: Übertritte im Monat t entspricht den Langzeitarbeitslosen in der Dauerklasse 12 bis unter 13 Monate zum Stichtag und den Abgängen mit Dauer 12 bis unter 13 Monaten im Monatszeitraum. Der Nenner: Bezugsgröße ist der Neuzugang in Arbeitslosigkeit in den Rechtkreis SGB III mit einem Zeitverzug von 12 Monaten zur Zählergröße. Es werden nur die Zugänge gezählt, die ihre Arbeitslosigkeit in dem Sinne neu beginnen, dass sie keine Arbeitslosendauern nach dauerunschädlichen Unterbrechungen insbesondere wegen Arbeitsunfähigkeit oder Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorweisen. Es gilt die Regelung, dass insbesondere Arbeitsunfähigkeit und Teilnahme an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die Messung der Arbeitslosendauer nicht unterbrechen und Personen beim (Wieder-) Zugang mit ihrer alten Dauern plus Maßnahmeteilnahme in den Arbeitslosenbestand eingehen. Durch diese Vorgehensweise wird auch ein Zeitreihenbruch vermieden, weil durch die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung die Zugangszahlen 2009 deutlich gestiegen sind. Unschärfe durch Rechtskreiswechsel: Im Zähler werden nur die Übertritte gezählt, die im Rechtskreis SGB III bzw. im SGB II in eine gemeinsame Einrichtung erfolgen. Arbeitslose, die im Rechtskreis SGB III zugehen, in den Rechtskreis SGB II zu einem zkt wechseln und dann langzeitarbeitslos werden, werden nicht gezählt. Das Risiko der Arbeitslosigkeit kann getrennt werden in das Risiko, arbeitslos zu werden, und in das Risiko, arbeitslos zu bleiben. Die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Kennziffer für das Verbleibsrisiko und gibt die Wahrscheinlichkeit an, nach Eintritt in Arbeitslosigkeit länger als 12 Monate arbeitslos zu bleiben. Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 11

12 Analysekennzahlen: Dauer der faktischen Arbeitslosigkeit Leistungsempfänger I_10002 Tage Die gibt die durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von Kunden und Kundinnen wieder. Die Dauer der faktischen Arbeitslosigkeit gibt die Anzahl der Tage wieder, in denen arbeitslose Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen im Kundenkontakt bei der Bundesagentur für Arbeit bis zu ihrem Abgang standen. Faktisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass von der gesetzlichen Definition für interne Steuerungszwecke abgewichen wird, in dem bspw. Maßnahmeteilnahmen in der Dauerzählung mit berücksichtigt werden. Erst dadurch wird der Kundenkontakt ganzheitlich abgebildet. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Dauer der Arbeitslosigkeit von Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen, desto niedriger sind zeitgleich die Ausgaben für Arbeitslosengeld I (Alg I) und umgekehrt. Diese Größe stellt damit auch eine operative Alternativgröße für die Ausgabenentwicklung Alg I dar. Die Zählung beginnt dabei am Tag des Zugangs im Leistungsbezug und endet mit dem Ende des Leistungsbezuges Alg I, bspw. durch Auslaufen des Anspruches mit anschließendem Wechsel in das SGB II oder in den Nicht-Leistungsbezug SGB III, Integration oder sonstigem Abgang. Die wird zum Abgang des Kunden ex-post gemessen. Sie bietet damit keine aktiven Steuerungsansätze, weil die Kunden und Kundinnen bereits abgegangen sind. Steuerungsansätze bieten aber die aktuellen Kunden und Kundinnen im Bestand und deren Dauern. Diese zu reduzieren führt zu einer Verbesserung der I_ Mathematisch berechnet wird die Größe, indem ein Quotient aus dem Gesamtvolumen Abgang Kunden und Kundinnen ohne BBL von Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen (aufkumulierte Tage aller Kunden und Kundinnen im Kundenkontakt ohne BBL) und der Zahl der Abgänge Kundenkontakt ohne BBL von Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen gebildet wird. Ausprägungen: Die Dauer der Arbeitslosigkeit von Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen kann nach unterschiedlichsten Ausprägungen differenziert werden. Hierzu zählen z.b. die unterschiedlichen Dauern nach marktfernen (schwerer integrierbaren Kunden und Kundinnen (Stabilisierungsprofil, Entwicklungsprofil und Unterstützungsprofil), da z.b. keine Qualifikation vorliegt) und marktnahen (gute Integrationschancen wie bei Kunden mit Markt-, Aktivierungs- und Förderprofil) Kunden und Kundinnen. 12 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

13 Übergänge von Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II (Wechslersaldo) -- Anzahl Absolute Zahl der Arbeitslosen, die im Saldo vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II übergehen. Die Übertritte von Arbeitslosen vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II können bisher nur rechnerisch über die Stock-Flow-Formel als Wechslersaldo berechnet werden. Informationen zum Bruttostrom vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Übergänge werden als gleitende Jahressumme ausgewiesen. Die Berechnung ist in dem beigefügten Methodenbericht Grundlagenpapier Wechslersaldo beschrieben. Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 13

14 3. Strukturwandel begleiten Indikatoren: Einmündungsquote SGB II + III Vb35020 Die Einmündungsquote SGB II + III beschreibt die Relation der Einmündungen von BBiG Bewerbern und Bewerberinnen in duale (b), nicht anerkannte (a), schulische (s) Ausbildungen und öffentlicher Dienst (ö) sowie die Ausbildung für behinderte Menschen (r) zu den Schulentlassenen des aktuellen Schulentlassjahres (SEJ) aus allgemeinbildenden Schulen: Einmündungen (b,r,ö,a,s) von BBiG Bewerbern und Bewerberinnen _ Schulentlassene aus allgemeinbildenden Schulen aktuelles SEJ Einmündungen: Bei den Einmündungen werden geförderte und ungeförderte Einmündungen von Bewerbern und Bewerberinnen mit aktuellem als auch mit vorangegangen Schulentlassjahren berücksichtigt. Eine Einmündung wird nur berücksichtigt, sofern diese von einem BBiG Bewerber oder Bewerberin erfolgt. Schulentlassene: Schulentlassene sind Absolventen und Absolventinnen (mit Abschluss) und Abgänger und Abgängerinnen (ohne Abschluss) mit aktuellem SEJ der Haupt- und Realschulen sowie Absolventen und Absolventinnen mit Fachhoch- und Hochschulreife und stellen das Potenzial, das für eine anschließende Ausbildung in Frage kommt, dar. Es gibt keine frauenspezifische Einmündungsquote, da die Anzahl der weiblichen Schulentlassenen aus allgemeinbildenden Schulen nicht bekannt ist. Die Differenz zwischen der Einmündungsquote gesamt und der Einmündungsquote von Frauen ist die Einmündungsquote von Männern in Ausbildung. Berechnung der Einmündungsquote der Frauen: (Anzahl der Einmündungen von Frauen in Ausbildung/ Anzahl Schulentlassene aus allgemeinbildenden Schulen)* Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

15 Anzahl erfolgreich besetzter Ausbildungsstellen Vb60500 Anzahl Die Anzahl erfolgreich besetzter Ausbildungsstellen bildet ab, wie viele bei der Agentur gemeldete ausbildungssuchende Kunden und Kundinnen mit einer bei der Agentur gemeldeten freien Ausbildungsstelle zusammengeführt werden. Es wird hierbei der Vermittlungserfolg der Agenturen nachgehalten. Die Anzahl erfolgreich besetzter Ausbildungsstellen wird über eine Bestandszählung ermittelt, d.h. wie viele Ausbildungsstellen innerhalb eines Berichtszeitraumes erfolgreich besetzt wurden. Die enthält keine Praktikumsstellen, keine Ausbildungen nach dem Ausbildungsplatzprogramm Ost, keine außerbetrieblichen Ausbildungen, keine Reha-Ausbildungen nach 102 SGBIII, Sonderprogramme sowie keine Ausbildungen im Sinne der Einstiegsqualifizierung. Besonderheiten: Für die Anzahl erfolgreich besetzter Ausbildungsstellen wird grundsätzlich auf das Berufsberatungs- Berichtsjahr ( bis des Folgejahres) abgestellt. Kundenzufriedenheit Qualität der beruflichen Beratung Vb70000 Schulnote Befragungsergebnis Der Kundenzufriedenheitsindex wird aus den halbjährlichen Befragungen der Jungendlichen ermittelt (pro Halbjahr 50 Ratsuchende und Bewerber pro Agentur, unabhängig von der Rechtskreiszugehörigkeit). Die Kundenbefragung zur Qualität der beruflichen Beratung wird als Telefoninterview durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Die Bewertung der einzelnen Fragen erfolgt durch Schulnoten (1-6). Der Kundenzufriedenheitsindex setzt sich aus vier unterschiedlich gewichteten Komponenten zusammen, die über die Summenfragen der einzelnen Frageblöcke dargestellt werden: Zufriedenheit mit dem Stärken-/Schwächenprofil (15 %) Zufriedenheit mit dem Beratungsergebnis (40 %) Zufriedenheit mit der Beraterin/dem Berater (25 %) Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen (20 %) Gewichtung durch die statistischen Analyseverfahren der Regressionsanalyse ermittelt Die Kundenbefragung ist als 2/2-Befragung angelegt, d.h. der Stichprobenumfang der Gesamterhebung (200 Interviews je Agentur für Arbeit) splittet sich in zwei Teilbefragungen im Kalenderjahr/Berichtsjahr. Die Telefoninterviews finden jeweils im dritten Monat des ersten und dritten Quartals statt. Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III 15

16 4. Frauenerwerbstätigkeit steigern Indikatoren: Beschäftigtenquote von Frauen -- Die Beschäftigungsquote weist aus, wie viele der Frauen im erwerbsfähigen Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie ist damit eine Maßzahl dafür, inwieweit Frauen am Erwerbsleben beteiligt sind: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen (Wohnort) Bevölkerung von Frauen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Die Quote wird jeweils gerechnet für einen gleitenden Jahresdurchschnitt. Die Daten liegen in unterschiedlicher Periodizität und nach unterschiedlicher Wartezeit vor: Datenbasis für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Beschäftigungsstatistik. Die Daten liegen jeweils für das Quartal nach einer Wartezeit von sieben Monaten nach dem Quartalsstichtag vor. Datenbasis für die Bevölkerung ist die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Die Daten liegen jeweils für den eines Jahres nach der Wartezeit von ca. einem Jahr vor. Die Bevölkerungszahl vom eines Jahres wird für die Beschäftigungsquoten aller Quartale dieses Jahres als Bezugsgröße verwendet. Am aktuellen Rand wird die Bevölkerungszahl des letzten verfügbaren Jahres bis zum Vorliegen des aktuellen Wertes als Basis genutzt. Teilzeitquote von Frauen -- Die Teilzeitquote von Frauen weist aus, wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen in Teilzeit arbeiten: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen in Teilzeit (Arbeitsort) Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen (Arbeitsort) Die Quote wird jeweils gerechnet für einen gleitenden Jahresdurchschnitt auf Basis von Quartalsdaten. Weil es sich um Quartalsendwerte handelt wird gerechnet nach der Formel: (0,5*Quartalswert1 + Quartalswert2 + Quartalswert3 + Quartalswert4 + 0,5*Quartalswert5)/4. Datenbasis für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Beschäftigungsstatistik. Die Daten liegen jeweils für das Quartal nach einer Wartezeit von sieben Monaten nach dem Quartalsstichtag vor. 16 Bundesagentur für Arbeit Bericht zur Rahmenzielvereinbarung SGB III

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