4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II
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- Katrin Raske
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1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
2 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2
3 4.1 Gewerberecht 3 1Selbständig 2wiederholt 3Mit 4Ausgeübt, Voraussetzungen, um unter die Gewerbeordnung zu fallen Die Tätigkeit wird: (auf eigene Rechnung und Gefahr) ausgeübt oder nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch (Regelmäßigkeit) Ertragsabsicht ausgeübt (es soll ein Gewinn erzielt werden) ohne Gesetze zu verletzen (Erlaubtheit)
4 4.1 Gewerberecht 4 Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt des Gewerbescheins 1Österr. 2Eigenberechtigung 3Vorliegen 4Geeigneter Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Bürger bzw. Gleichstellung (vollendetes 18. Lebensjahr) keiner Ausschließungsgründe (z. B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche Verurteilung) Standort (Betriebsanlagengenehmigung)
5 4.1 Gewerberecht 5 Besondere Voraussetzungen für den Erhalt des Gewerbescheins (Befähigungsnachweis) erfolgreich abgelegte Prüfung (z. B. Meisterprüfung, Unternehmerprüfung) Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität bzw. Fachhochschule der erfolgreiche Besuch einer Schule bzw. eines Lehrgangs fachliche Tätigkeit (Berufspraxis) erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung
6 4.1 Gewerberecht 6 Gewerbearten kein Befähigungsnachweis erforderlich Befähigungsnachweis erforderlich freie Gewerbe Reglementierte Gewerbe z. B. Animateur, Babysitten, Bräunungsstudio, Handelsgewerbe, PR-Berater, Werbeagentur, Würstelstand ohne Zuverlässigkeitsprüfung z. B. Handwerk (Bäcker, Uhrmacher), verbundene Gewerbe (Schlosser), Sonstige (z. B. Gastgewerbe, Kosmetik) mit Zuverlässigkeitsprüfung (sensible Gewerbe) z. B. Baumeister, Reisebüros, Vermögensberatung, Waffengewerbe
7 4.1 Gewerberecht 7
8 4.2 Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer 8 Wann gilt man als Unternehmer? auf Dauer angelegte Organisation selbständige wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht Unternehmer aufgrund der Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaft, SE)
9 4.3 Firma und Firmenbuch 9 Firma eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft hat und sich von bestehenden Firmen unterscheidet.
10 4.3 Firma und Firmenbuch 10 Firmenbuch öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten eingetragen werden: Einzelunternehmen mit mehr als ,00 EUR Umsatz Personen- und Kapitalgesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) Eintragungen werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht
11 4.3 Firma und Firmenbuch 11
12 4.4 Rechtsform 12 Kriterien für die Rechtsformenwahl Mindestkapital Kapitalbeschaffungsmöglichkeit Haftungsbeschränkung Entscheidungsspielraum Gute Kreditwürdigkeit, hohes Ansehen Geringe Formalitäten Eintragung ins Firmenbuch
13 4.4 Rechtsform 13 Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen (Unternehmen ist im Eigentum einer einzigen Person, die auch die Geschäfte führt) Gesellschaftsunternehmen (= mehrere Personen haben sich zu unternehmerischer Tätigkeit zusammengeschlossen) OG, KG, (Stille Gesellschaft) Personengesellschaften Kapitalgesellschaften AG, GmbH intensive Mitarbeit und Kontrolle schon bei geringer Kapitalbeteiligung jedoch mit großem Haftungsausmaß geringes Haftungsausmaß Aufbringung großen Kapitals geringe Mitsprache und Kontrolle
14 4.4 Rechtsform 14 Rechtsformen Zusammenfassung privatrechtlicher Formen Personengesellschaften Persönlichkeit des Unternehmers steht im Vordergrund die Leistungsfunktion (kaufmännische und technische Geschäftsführung) ist mit der Kapitalfunktion verknüpft finanzielles Risiko bzw. volle Haftung für Verbindlichkeiten Kapitalgesellschaften Grundsatz: Trennung von Kapital- und Leistungsfunktion Unternehmensleitung hat weitgehend freie Hand dafür haftet der Kapitalgeber nur mit seiner Einlage
15 4.4.3 Kapitalgesellschaften 15 Rechtsformen Europa AG seit Oktober 2004 societas europaea (SE) Rechtsform für Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in verschiedenen EU-Staaten 4 Möglichkeiten der Gründung Gründung einer Holdinggesellschaft Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft Verschmelzung von AG aus mindestens zwei Mitgliedstaaten Umwandlung Mindestkapital ,00 EUR
16 4.4 Eigene Ideen schützen 16 Marken technische Erfindungen durch Patente Muster Werke und Software Was kann rechtlich geschützt werden? Firmennamen Kunstcocktail Mag. Christian Melzer GmbH & Co KG geschützte Ursprungsbereiche bzw. geschützte geografische Angaben
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