Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack
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- Annegret Burgstaller
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1 Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack 6. Oktober 2015
2 Überblick Finanzierungsmodelle (partiarisches) Darlehen Sparbrief Inhaberschuldverschreibung Genussrechte Anlageprodukte (reines Schuldverhältnis) Bürger Private Unternehmen Stadt (-werk) Kommunalrechtliche Zulässigkeit? Unternehmensbeteiligung Regulatorische Vorgaben? Erneuerbare Energien geschlossene Fonds GmbH & Co. KG Genossenschaft Aktiengesellschaft Joint Venture Solar Biomasse Wind 2
3 Ausgewählte Unternehmensbeteiligungen
4 Genossenschaft Modell Genossen Bürger 1 Bürger X Stadt Anteile Anteile Projektgesellschaft e. G. 4
5 Genossenschaft Vor-/Nachteile Vorteile kein Mindestkapital, Haftung des Gesellschaftsvermögens keine unmittelbaren Mitspracherechte des Bürgers als Genosse Mittelbares Mitspracherecht des Bürgers durch Aufsichtsrat Rendite für Bürger flexibel gestaltbar keine Prospektpflicht Regulatorische Ausnahmeregelung KAGB/KASG für Bürgerbeteiligungsmodelle Nachteile Bindung an Selbsthilfezweck Bürger kann bei Insolvenz der Genossenschaft Totalverlust erleiden, Nachschusspflicht (abdingbar) laufende Verwaltungskosten erhöhte Vertriebshaftung mangels Prospektierung Endgültige Steuerbelastung Ausschüttung von ca. 49% 5
6 Ausgewählte Anlageprodukte
7 1. Darlehen/Sparbrief Modell Bürger (Darlehensgeber) Darlehensbetrag Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Stadt/Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) ggf. Sicherheiten Grundschuld Verpfändung Geschäftsanteile Forderungsabtretungen, u.a. laufende Einnahmen (z.b. Miete) Versicherungsansprüche Schadenersatzansprüche 7
8 1. Darlehen/Sparbrief Vor-/Nachteile Darlehen Vorteile kein Kursrisiko, da Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert keine Haftung seitens des Bürgers Rendite für Bürger flexibel gestaltbar (feste/variable Verzinsung; insb. bei partiarischem Darlehen) keine Mitentscheidungsrechte des Bürgers Keine Prospektpflicht bei Nachrangdarlehen von Mitgliedern einer Genossenschaft an diese Steuerbelastung (vereinfacht) insgesamt ca. 26% Nachteile Bürger kann bei Insolvenz des Unternehmens Totalverlust erleiden über Mittelgewährung hinaus keine aktive Beteiligung der Bürger Sparbrief Vorteile kein Kursrisiko, da Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert keine Haftung seitens des Bürgers Rendite für Bürger flexibel gestaltbar (feste/variable Verzinsung keine Mitentscheidungsrechte des Bürgers Steuerbelastung (vereinfacht) insgesamt ca. 26% Nachteile Bürger kann bei Insolvenz des Unternehmens Totalverlust erleiden über Mittelgewährung hinaus keine aktive Beteiligung der Bürger 8
9 2. Genussrechte Modell Bürger (Genussrechtsinhaber) Genussrechtskapital Vermögensrechte (z. B. gewinnabhängige Vergütung) Projektgesellschaft (gibt Genussrecht aus) 9
10 2. Genussrechte Vor-/ Nachteile Vorteile Gewährung von Genussrechten unabhängig von der Rechtsform der Projektgesellschaft hohes Maß an Flexibilität geringe Verwässerung als Genussschein börsenfähig Ggfs. unterschiedlicher Ausweis in Handels und Steuerbilanz (mezzanines Kapital) Nachteile Genussrechtsinhaber kann bei Insolvenz der Projektgesellschaft Totalverlust erleiden Prospektpflicht Besteuerung Besteuerung hängt von Ausgestaltung ab 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Farack Steuerberater Manager KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münzgasse 2, Leipzig T F tfarack@kpmg.com
12 Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.
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