Blick über den Tellerrand der SPNV in der Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Blick über den Tellerrand der SPNV in der Schweiz"

Transkript

1 Blick über den Tellerrand der SPNV in der Schweiz 31. Oktober Bayerischer Nahverkehrskongress lic.iur. Alexander Stüssi Chef Abteilung Recht und Ressourcen

2 Inhalt 1. Der öffentliche Verkehr der Schweiz 2. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs der Schweiz 3. Wettbewerb 4. Herausforderungen

3

4

5

6

7

8 1. Der öv der Schweiz Der öffentliche Verkehr in der Schweiz

9 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz öv funktioniert nach dem System der auf dem ganzen schweizerischen öv-netz gültigen Billette und kundenorientierter Angebote Generalabonnement und Halbtaxabonnement gewähren freien Zugang und hohen Komfort

10 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz PBG verlangt von den TU, dass Passagiere gemäss Fahrplan, Tarif und Transportpflicht befördert werden Taktfahrplan schafft durchgehende Transportkette über alle Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff, Seilbahn)

11 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz öv ist flächendeckend: Fernverkehrslinien Regionalverkehrslinien Agglomerations- oder Ortsverkehr Es gibt touristischer Verkehr, der öffentlich ist

12 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Sobald Linie gemäss PBG Erschliessungsfunktion hat, kann sie von Bund und Kanton als Verkehr bestellt werden öv Schweiz ist ein integriertes System: Staat finanziert Infrastruktur

13 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Bestehendes und zukünftiges Knotensystem in der Schweiz

14 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Gute Umsteigeverbindungen

15 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Zusammenarbeit in der Branche

16 1. Der öv der Schweiz Elemente des öffentlichen Verkehrs der Schweiz Offenes System

17 1. Der öv der Schweiz Entstehung 1848: Eidgenossenschaft wird vom Bund loser Staaten zum Bundesstaat Bund lehnte den Bau eines nationalen öffentlichen Verkehrsnetzes ab Verkehr wurde erst 50 Jahre später zur Bundesaufgabe

18 1. Der öv der Schweiz Der Direkte Verkehr Abonnemente sind auf dem gesamten Streckennetz gültig Streckenabonnemente sind möglich, auch wenn verschiedene Gesellschaften die Strecke abdecken Ganzer öv Schweiz ist beteiligt

19 1. Der öv der Schweiz Der Direkte Verkehr Tarife sind durchgehend Rabatte Fahrkarten können überall in der Schweiz gelöst werden Angebot bestimmt die Nachfrage

20 1. Der öv der Schweiz Der Direkte Verkehr

21 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Die Finanzierung des öv der Schweiz

22 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Die Finanzierung des öv der Schweiz Bund hat auf Verfassungsebene die Kompetenz und Zuständigkeit 1998: Zustimmung des Volkes zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für den öffentlichen Verkehr (FinöV)

23 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Kern des FinöV Schaffung der Neuen Eisenbahn Alpentransversale(n) NEAT Bahn Etappe (zusätzliche Knoten) Anschluss ans Hochgeschwindigkeitsnetz Europas (F/D/I) Lärmschutz

24 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz NEAT, HGV, Lärmsanierung, zusätzliche Knoten NEAT Lärmschutz HGV

25 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz FinöV Befristet (bis zum Abschluss der Bauarbeiten und der Finanzierung (Rückzahlung der Bevorschussung) der Eisenbahngrossprojekte Wiederkehrend, jährlich, bis der Bau abgeschlossen ist Ausserhalb des Voranschlags!

26 FinöV

27 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Jährliche Investitionen in den öffentlichen Verkehr Bund: Allgemeine Mittel (Betrieb) 2,9 Mia. Euro Davon Regionalverkehr 0,7 Mia. Euro Davon Infrastruktur: Unterhalt/Betrieb 2 Mia. Euro Bund: FinöV-Fonds (Ausbau) 1,2 Mia. Euro Kantone/Gemeinden: Allg. Mittel 2,5 Mia. Euro Total ca. 6,6 Mia. Euro

28 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Weitere Entwicklung Bahn 2000 FinöV ZEB (Zukünftige Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur FABI: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur

29 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Warum braucht es FABI? Substanzerhalt nicht gesichert Kapazitäten fehlen FinöV ist befristet

30 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz VCS-Initiative und Gegenentwurf Positionierung zur Initiative «für den öffentlichen Botschaft zur VCS-Initiative «für den öffentlichen Verkehr» Gegenentwurf = FABI Finanzierung Bahninfrastruktur (Substanzerhalt und Ausbau) Infrastrukturausbau Verkehr» ex-bahn 2030 Parlament: 2012/13 / Volksabstimmung: wohl 2014

31 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Bahninfrastrukturfonds (BIF) Einlagen Entnahmen bisher FinöV-Fonds LSVA Mehrwertsteuer Mineralölsteuer (befristet) NEU BIF Einnahmen = Ausgaben Erweiterungen Bevorschussungszinsen Rückzahlung der kumulierten BV Allgemeine Bundesmittel Infrastrukturbetrieb Beiträge Kantone Anpassungen Trassenpreise Reduktion Fahrkostenabzug Bundessteuer Neue Quellen Substanzerhaltung

32 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Ausbauprojekte gemäss FABI

33 2. Die Finanzierung des öv der Schweiz Position VöV Direkter Gegenvorschlag zur VCS-Initiative ist sinnvoll Bahninfrastrukturfonds nützt dem öv Finanzierung Schiene langfristig gesichert Es fliessen mehr Mittel als heute Vorlage enthält ersten konkreten Ausbauschritt Wichtigste VöV-Anliegen übernommen (Bundesbeteiligung an Zusatzfinanzierung) Forderung des VöV: Umfang 1. Ausbauetappe 5,9 Mia. Franken (statt 3,5 Mia.)

34 3. Wettbewerb Wettbewerb Abgeltungen seit 1996 Bund und Kantone können gewünschte Leistung öffentlich ausschreiben, statt vertraglich zu bestellen

35 3. Wettbewerb Wettbewerb Art. 27 ARPV Ausschreibung 1 Bestellungen für bestimmte Verkehrsangebote können unter den dafür geeigneten Transportunternehmen ausgeschrieben werden, wenn: a. grössere Veränderungen geplant sind, die mehrere Linien betreffen; b. die Offerten eines bestimmten Transportunternehmens nicht befriedigen. 2 Sie können generell in bestimmten Zeitabständen ausgeschrieben werden, wenn der Kanton dies vorsieht.

36 3. Wettbewerb Wettbewerb Art. 28 ARPV Übertragung der Aufgabe auf ein anderes Transportunternehmen 1 Die Besteller können eine Aufgabe gegen den Willen des bisher damit betrauten Transportunternehmens nur einem anderen Transportunternehmen übertragen, wenn sich für sie längerfristige Vorteile ergeben. 2 Das neu beauftragte Unternehmen muss vom bisherigen Unternehmen eigens für das bisher bestellte Verkehrsangebot angeschaffte Betriebsmittel zum Bilanzwert übernehmen, wenn dieses es verlangt und die Beschaffung seinerzeit von Bund und Kantonen genehmigt worden oder vor dem 1. Januar 1996 erfolgt ist. Die Übertragung von Betriebsmitteln kann auch verlangen, wer für die Anschaffung Finanzhilfen gewährt hat. Allfällige Darlehen sind abzulösen.

37 3. Wettbewerb Wettbewerb Art. 28 ARPV Übertragung der Aufgabe auf ein anderes Transportunternehmen 3 Das neu beauftragte Unternehmen muss, soweit es die betrieblichen Umstände erlauben, die für das neu bestellte Verkehrsangebot notwendigen zusätzlichen Stellen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des bisherigen Unternehmens zu üblichen Bedingungen anbieten. 4 Erklärt das bisherige Unternehmen, das Angebot ohne Abgeltung weiterzuführen, so kann für die betreffende Linie keine neue Angebotsvereinbarung abgeschlossen werden.

38 3. Wettbewerb Wettbewerb Seit 1996 Bewegung: Betreiberwechsel durch Ausschreibungen Ausschreibungsverfahren ist sehr aufwändig Im Rahmen der Umsetzung von Bahnreform 2 wird Ausschreibung auch im Schienenbereich möglich

39 4. Herausforderungen Herausforderungen

40 4. Herausforderungen Herausforderungen öv kann nicht überall den Ansturm von Kunden bewältigen Aus finanzpolitischen Gründen kommt die Finanzierung des Kapazitätsausbaus ins Stocken Betriebswirtschaftlicher Erfolgsdruck innerhalb der Unternehmungen erschwert das Handeln im Interesse des Gesamtsystems öv

41 Wir fahren weiter!

Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa?

Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa? Das Schweizer Modell ein Vorbild für Europa? 29. März 2012 Deutscher Nahverkehrstag lic.iur. Alexander Stüssi Chef Abteilung Recht und Ressourcen Inhalt 1. Der öffentliche Verkehr der Schweiz 2. Die Finanzierung

Mehr

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Die Mobilität wächst... Wachstum der Mobilität 2000 2030, in % Quelle: ARE/Illustration: LITRA 2 ...und das Bahnnetz ist ausgelastet Personen-

Mehr

Der öffentliche Verkehr der Schweiz»

Der öffentliche Verkehr der Schweiz» Der öffentliche Verkehr der Schweiz» WKÖ Wintertagung 21. Januar 2016, Baden» Ueli Stückelberger Direktor, Verband öffentlicher Verkehr Der öffentliche Verkehr der Schweiz; Ueli Stückelberger 2 Der öffentliche

Mehr

Nahverkehr ÖV Schweiz Best Practice (?)

Nahverkehr ÖV Schweiz Best Practice (?) Wien, 20. Juni 2012 Markus Maibach AK Wien: Öffentlicher Verkehr hat Zukunft Nahverkehr ÖV Schweiz Best Practice (?) Best Practice CH 20. Juni 2012 MM Seite 1 ÖV Schweiz: Eine Erfolgsgeschichte 160 Entwicklung

Mehr

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne

Mehr

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse Bundesamt für Verkehr (BAV) Abteilung Finanzierung CH-3003 Bern Bern, 21. Dezember 2012 Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse Stellungnahme des

Mehr

FABI-Vorlage: Haltung des Bundesrats

FABI-Vorlage: Haltung des Bundesrats Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst Argumentarium FABI-Vorlage: Haltung des Bundesrats Am 9. Februar

Mehr

Finanzierung der SBB Bahninfrastruktur 2013.

Finanzierung der SBB Bahninfrastruktur 2013. Geldfluss_d_120330.pdf 1 30.03.12 13:13 Finanzierung der SBB Bahninfrastruktur 2013. Finanzierung der SBB Bahninfrastruktur 2013. Einnahmen Ordentliches Bundesbudget Fern-, Güter- und Regionalverkehr SBB

Mehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr Bundesgesetz 74.xx über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57 Absatz,

Mehr

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung

Mehr

Vertrag. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Vertrag. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 1 Vorschlag vom 15. März 2014 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Österreich sowie weiteren staatlichen Institutionen dieser Staaten

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent

VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent MEDIENMITTEILUNG Bern, den 3. Februar 2012 VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent Der Beschluss des Bundesrats vom August 2011,

Mehr

Sicherung des Sozialmodells Schweiz

Sicherung des Sozialmodells Schweiz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Sicherung des Sozialmodells Schweiz Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik, 19. September 2013

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Das Job-Abo. Das Abo für Ihre Mitarbeitenden. Ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen.

Das Job-Abo. Das Abo für Ihre Mitarbeitenden. Ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen. Das Job-Abo. Das Abo für Ihre Mitarbeitenden Ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen. Gültig ab 13.12.2015 bis 10.12.2016 Das WIN-WIN-Abo Das Job-Abo vom Tarifverbund

Mehr

Informationen aus dem Amt für Wirtschaft und

Informationen aus dem Amt für Wirtschaft und aus dem Amt für Wirtschaft Informationen zum National (I) ZEB Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (Weiterentwicklung Bahn 2000) - Ständerat hat am 3. Juni 2008 das Geschäft beraten verabschiedet

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK

ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen Nicht für den Verbraucher bestimmt Kennen Sie folgende Situationen? SIE möchten Ihre Energie in mehreren Teilmengen verkaufen.

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht _ Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Beantragung öffentlich geförderter Darlehen An Finanzierungshilfen des Bundes und des Freistaates

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Medienmappe Medienkonferenz 07. Mai 2013

Medienmappe Medienkonferenz 07. Mai 2013 Medienmappe Medienkonferenz 07. Mai 2013 Andreas Hinnen, Präsident vpod Gruppe VBSG Maria Huber, Gewerkschaftssekretärin vpod Bettina Surber, Präsidentin SP Stadt St.Gallen Bettina Surber, Präsidentin

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes Auto? David und Nina fragen nach.

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Lösungen mit Strategie

Lösungen mit Strategie Lösungen mit Strategie Imagebroschüre Daaden Zeichen setzen Wenn sich Unternehmenserfolg über»anfangen im Kleinen und Streben nachgroßem«definiert, dann blicken wir nicht nur auf eine lange Tradition,

Mehr

A n t r a g auf Erlaubnis von

A n t r a g auf Erlaubnis von Veranstalter (Name, Anschrift und Telefon) A n t r a g auf Erlaubnis von Landratsamt Rhön-Grabfeld Straßenverkehrsbehörde Siemensstraße 10 97616 Bad Neustadt a.d.saale Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß? Politische und juristische Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern

Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß? Politische und juristische Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß? Politische und juristische Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern Peter Ohm Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer e.v. (VDGN) 1 1. Sind Straßenausbaubeiträge

Mehr

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Strategische Stossrichtungen zur Modernisierung von Infrastrukturnetzen

Strategische Stossrichtungen zur Modernisierung von Infrastrukturnetzen Strategische Stossrichtungen zur Modernisierung von Infrastrukturnetzen Dr. Hans Werder Generalsekretär Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Alpbacher Technologie-Gespräche

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Sportboothäfen im Zeichen des Vortrag von Frank Engler hanseboot 4. November 2011 Vom März 1997 bis Ende 2010: Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Praxisbeispiel aus der Schweiz: Bahninfrastrukturfonds BIF

Praxisbeispiel aus der Schweiz: Bahninfrastrukturfonds BIF Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Praxisbeispiel

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG)

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG) Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG) vom 18. März 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn.

Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn. Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn. 1 Warum ein Markttest? 2 Das will die SBB wissen. Die SBB führt im November und Dezember 2013 auf der S1 zwischen Basel und Frick/Laufenburg einen Markttest durch.

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 VIII/4/ 1 Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes Kreis Siegen-Wittgenstein Fachgebiet 32.3 Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes mit Sonderprüfungen ohne Sonderprüfungen auf öffentlichen Straßen

Mehr

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet

Mehr

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Optimierung der OeV- Verbindungen ab Bahnhof Niederholz

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Optimierung der OeV- Verbindungen ab Bahnhof Niederholz 06-10.642 INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Optimierung der OeV- Verbindungen ab Bahnhof Niederholz Wortlaut: Seit 14. Dezember 2008 halten die Züge der S-Bahnlinie 6 neu auch an der Haltestelle

Mehr

2) Unterstützen Sie grundsätzlich die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

2) Unterstützen Sie grundsätzlich die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Fragekatalog zur Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Beilage 1. Kennzahlen Kanton Basel-Stadt. Bemerkungen

Beilage 1. Kennzahlen Kanton Basel-Stadt. Bemerkungen Kennzahlen Kanton Basel-Stadt Beilage 1 Bemerkungen Nachfolgend werden grössere Veränderungen in der Erfolgsrechnung mit und ohne Berücksichtigung der PK-Revision gegenüber dem Budget des Vorjahres erläutert.

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBF weiterbildung@sbfi.admin.ch Bern, 9. September 05 Verordnung über die Weiterbildung Sehr geehrte Damen und Herren Gerne nimmt Travail.Suisse,

Mehr

INSA-Meinungstrend. 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015. INSA-CONSULERE GmbH

INSA-Meinungstrend. 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015. INSA-CONSULERE GmbH INSA-Meinungstrend 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015 Das Bundesverfassungsgericht sollte das Betreuungsgeld wegen der mutmaßlich fehlenden Zuständigkeit des Bundes für verfassungswidrig

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

OFFERTE OKTOBERFEST MÜNCHEN

OFFERTE OKTOBERFEST MÜNCHEN OFFERTE OKTOBERFEST MÜNCHEN Willkommen auf der Wiesn! O zapft is! Das Oktoberfest ist viel mehr als ein normales Volksfest; es ist ein gewachsenes, kulturelles Event mit einer langen Geschichte. Es gibt

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Mit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Mit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren

Mehr

Weil am Rhein macht mobil! Herzlich Willkommen.

Weil am Rhein macht mobil! Herzlich Willkommen. Weil am Rhein macht mobil! Herzlich Willkommen. Weil am Rhein macht mobil! am 11.07.2013 Programm 19:00 Uhr Begrüßung durch Oberbürgermeister Wolfgang Dietz 19:10 Uhr Einführung in den Workshop (FIRU)

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Untätigkeit der Bürger

Untätigkeit der Bürger 1 Untätigkeit der Bürger Es ist zu kurz gesprungen, nur mit dem Finger auf die Finanzpolitiker zu zeigen. Wo liegen unsere eigenen Beiträge? Wir Bürger unterschätzen die Bedrohung. Auf die Frage: Welche

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität Gemeinsam für Lebensqualität in unseren Städten Die wachsende Bevölkerung und die allgemeine Zunahme der Mobilität kumulieren sich insbesondere in den Städten

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Reservistenkameradschaft Limburg -»Nassauer Löwe«im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v.

Reservistenkameradschaft Limburg -»Nassauer Löwe«im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. 1 Nachstehend animierte PowerPoint-Präsentation erläutert die neue Nutzungsmöglichkeit zur monatlichen Infonotiz der Reservistenkameradschaft Limburg. Absicht ist es, hierdurch nicht mehr monatlich zahlreiche

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Informationen für Förderer

Informationen für Förderer Informationen für Förderer Ein voller Erfolg für Sie und ihn. Das Deutschlandstipendium fördern Sie mit! www.deutschlandstipendium.de Leistungsstarke und engagier te Studierende zu fördern, ihnen Anreize

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Einführung von Daphne am Münchner Stadtmuseum. Voraussetzungen, Herausforderungen, Fragestellungen

Einführung von Daphne am Münchner Stadtmuseum. Voraussetzungen, Herausforderungen, Fragestellungen Einführung von Daphne am Münchner Stadtmuseum...sowie der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, der Villa Stuck und dem Jüdischen Museum München... Voraussetzungen, Herausforderungen, Fragestellungen EDV-Tage

Mehr

AW: AW: AW: AW: Kooperationsanfrage anwalt.de

AW: AW: AW: AW: Kooperationsanfrage anwalt.de Seite 1 von 5 AW: AW: AW: AW: Kooperationsanfrage anwalt.de Di 13.08.2013 08:31 An:'Rene Meier' ; ich freue mich, dass alles noch so gut funktioniert hat. Die Logointegration

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Armut smart bekämpfen Smart heißt intelligent, schlau oder geschickt. Manchmal ist damit auch gemeint, dass man moderne Technik wie Handys oder Internet einsetzt. Zum

Mehr

Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"

Verwaltungsreglement Winkelried- Fonds Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr