Veranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung:
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- Jesko Graf
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeine Ausstellungsbedingungen zur Weiterleitung an die Aussteller Veranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung: Tagungsort:, Stauffenbergstr. 26, Berlin Internet: Wichtige Hinweise Aufbau Der offizielle Aufbau findet nur zu den vertraglich vereinbarten Zeiten statt: Bitte beachten Sie, dass im gesamten Haus die Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln, Schrauben usw. zur Befestigung von Materialien an Wänden, Bodenflächen und Decken strikt untersagt ist. Anlieferung Anlieferungen (ab 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn zwischen und Uhr): Aufgrund der begrenzten Lagermöglichkeiten im Kongresshotel kann die Annahme von Anlieferungen von Paketsendungen und Messegut durch Post, Spedition und Kurierdienste maximal einen Tag vor der Veranstaltung erfolgen. Eine frühere Anlieferung ist kostenpflichtig und wird mit 50,00 pro Paket / Tag bzw. 250,00 pro Palette / Tag dem Aussteller in Rechnung gestellt Bei Lieferungen immer auf der Fracht anzugeben: Veranstaltungsname und Veranstaltungsdatum Empfänger: Ausstellername und Standnummer Lieferanschrift: Stauffenbergstr. 26, Berlin
2 Ausstellungsstand Verpackungsmaterial kann nur am Stand oder hinter dem Stand gelagert werden. Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Bauhöhen / Fluchtwege Die Bauhöhen und permanent Freihaltung der Fluchtwege müssen beachtet werden. Standabbau Innerhalb der vereinbarten Abbauzeit muss das gesamte Ausstellungsgut nebst Rückständen abtransportiert sein. Ausstellungsgegenstände, die bis zu diesem Termin nicht entfernt sind, werden auf Kosten und Gefahr der ausstellenden Firma abtransportiert. Hierfür erklärt der Aussteller bereits heute seine Zustimmung. Eine spätere Abholung ist kostenpflichtig und nur mit Warenbegleitschein (Erhalt vor Ort) möglich. Die Kosten in Höhe von 50,00 pro Paket/Tag bzw. 250,00 pro Palette/ Tag wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. Jegliche Abholungen müssen über den Aussteller organisiert werden. Eine Einlagerung ist auf Grund von Nachfolgeveranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. Brandschutzauflagen Der Ausstellungsstand darf nach den bestehenden Vorschriften ausschließlich aus nicht brennbaren bzw. schwer entflammbaren Materialien gemäß der Einteilung der Baustoffklassen DIN 4102 A und DIN 4102 B1 bestehen. Eine Bescheinigung hierüber ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Folgen bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift hat der Aussteller selbst zu verantworten. Wände und Fußböden Auf den Fußböden, Wänden, Säulen und Spiegeln dürfen keine Klebemittel oder Klebebänder verwendet werden. Die vorhandenen Böden sind fachgerecht vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Bei schweren Ausstellungsgegenständen muss der Fußboden ggf. entsprechend abgedeckt werden. Die maximale Belastung beträgt 500 kg je qm. Eingebrachte Hubwagen müssen über Kunststoff- oder Gummirollen verfügen. Schäden am Teppich durch die Nutzung von Hubwagen
3 werden dem Verursacher in Rechnung gestellt Haftung und nächtliche Ausstellungsbewachung Weder der Veranstalter, noch das haften für Pakete, Stand, Ausstattung und Exponate des Ausstellers. Die nötigen Versicherungen müssen von diesem selbst abgeschlossen werden. Der Aussteller haftet selbst für Schäden, die er oder seine Beauftragten an Gebäuden oder Inventar des Tagungsortes verursachen. Alle Geräte sind über Nacht vom Netz zu nehmen. Bei Geräten, die am Netz bleiben müssen, muss der Aussteller für Schadenfreiheit Sorge tragen. Eine vorherige Abstimmung ist erforderlich. Es wird dringend empfohlen, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Eine Nachtwache ist nicht obligatorisch. Reinigung Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Werbemittel Die Verteilung und das Anbringen von Drucksachen / Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche ist nicht zulässig. Müllentsorgung Generell sind für Standbau und betrieb wieder verwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Verpackungsmaterial, Kartonage und Müll sind vom Aussteller wieder mitzunehmen, andernfalls fallen für den Aussteller / Veranstalter folgende Kosten an: Müllcontainer je 0,5 m³ 100,00 Container Anlieferung und Abholung je 100,00 Müllentsorgung pro 1000 kg 200,00 Tägliche Abfälle (keine Verpackungsmaterialien) in normalem Umfang werden abends nach der Veranstaltung eingesammelt und entsorgt, sofern sie deutlich als Müll gekennzeichnet vor den Stand gestellt werden. Gastronomie Selbsteingebrachte Speisen und Getränke sind dem Hotel zu melden und werden mit einem Korkgeld berechnet.
4 MARITIM Zur Anlieferung Ihrer Pakete / Delivery Label TO Venue An / To : Zur Händen / FAO: Stauffenbergstrasse Berlin Germany Ihre Telefonnummer / Your Mobile Number Veranstaltungsname Eventname Ihr Firmenname / Your Company Name Bitte komplett ausfüllen und gut sichtbar auf das Paket kleben, um eine Ankunft sicher zu stellen. Please complete and securely attach to your packages to be delivered.
5 MARITIM Für Abholung durch Spediteur / Delivery Label FROM Venue An / To : Zu Händen / Contact: Firmenname / Company Name: Adresse / Address: Land / Country: Telefonnummer / Your Mobile Number: Paketnummer / Package No Of Kurier / Courier Bitte komplett ausfüllen und gut sichtbar auf das Paket kleben, um eine Abholung sicher zu stellen. Please complete and securely attach to your packages to be collected.
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