innerbetriebliche Unterweisung.
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- Monica Melsbach
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare BG ETEM 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der BG ETEM durchgeführten Seminare. Unter dem Begriff Unternehmer/Teilnehmer verstehen wir als BG ETEM das anmeldende Mitgliedsunternehmen. Der Begriff Unternehmer/Teilnehmer gilt auch bei der direkten Anmeldung durch Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen. Teilnehmer anderer Unfallversicherungsträger sind BG ETEM-Teilnehmern gleichgesetzt erhalten aber keine Reisekosten. 2. Konzept des Seminarangebotes - Gesetzlicher Auftrag zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat gemäß 23 Absatz 1 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) die Verpflichtung, für die Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die in den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Zu diesen Personen zählen z. B.: Führungskräfte, Betriebs- oder Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte. Die Aus- und Fortbildung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse umfasst: Lehr- und Ausbildungsveranstaltungen zur Vermittlung sicherheitstechnischer Grundlagen, Seminare und Tagungen zur Information und Motivation, Grund-, Aufbau- und Weiterbildungskurse als Nachweis sicherheitstechnischer Ausbildung. Seminarangebote Das Seminarangebot berücksichtigt grundsätzlich alle Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der BG ETEM. Dabei werden die Seminare, die erfahrungsgemäß stark frequentiert sind, mehrfach und möglichst regional angeboten. Dadurch ergeben sich für die Teilnehmer kürzere Anreisewege. Anregungen aus den Betrieben hinsichtlich aktueller oder besonderer Seminarthemen sind immer erwünscht. Wir werden sie so weit wie möglich in unser Seminarprogramm aufnehmen. Seminargestaltung und durchführung Die Aus- und Fortbildungsseminare finden sowohl in berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten als auch in ausgewählten Hotels statt. Die Bildungsstätten bieten die Gewähr dafür, dass die Seminare in einer entspannten Atmosphäre stattfinden können, in der alle Beteiligten ihre Wünsche, Anregungen und Erwartungen äußern können. Dabei wird besonderer Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit der Seminarteilnehmer mit den Referenten gelegt. Die Vermittlung des Seminarstoffes erfolgt nach den bewährten Methoden und Erkenntnissen der modernen Erwachsenenausbildung. Den Teilnehmerbeiträgen zu bestimmten Themenbereichen wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Unabhängig vom vorgelegten Seminarprogramm können die Seminarteilnehmer auch eigene Vorstellungen zur Seminargestaltung einbringen, die dann im Rahmen des Gesamtkonzeptes des Seminars so weit wie möglich berücksichtigt werden. Interessierte Teilnehmer, die aktiv und engagiert an der Gestaltung und Durchführung des Seminars mitwirken, tragen wesentlich zum Seminarerfolg bei. Bausteine der Wissensvermittlung sind Lehrgespräche, Gruppenarbeiten, Diskussionen, Experimente, Workshops und auch Rollenspiele. Zur Verdeutlichung der Lehrinhalte werden audiovisuelle Medien, Broschüren und Modelle eingesetzt. Zur Nachbereitung der Vortragsthemen erhalten die Teilnehmer entsprechende Unterlagen zur schnellen Information. Entsprechend der jeweiligen Seminarsituation werden sowohl die Methoden als auch die Medien variiert. Ein Seminarbesuch ersetzt nicht die
2 innerbetriebliche Unterweisung. Seminardauer Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Seminardatenbank der BG ETEM und den Unterlagen, die Sie mit der Buchungsbestätigung und nochmals mit der Einladung zugesandt bekommen. Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmern ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an. Hierfür sind bei der Anreise die entsprechenden Zeiten einzuplanen. Seminarkosten Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten. Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte der Seminardatenbank der BG ETEM zum gewählten Seminar und den Unterlagen, die Sie mit der Buchungsbestätigung/Einladung zugesandt bekommen. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen. Die BG ETEM stellt dem Seminarteilnehmer entsprechend den Regelungen aus 9) Übernachtungsmöglichkeiten in den BG-Bildungseinrichtungen oder Vertragshotels zur Verfügung. Der Teilnehmer ist für die sachgemäße Nutzung verantwortlich. Bei der Verursachung von Schäden oder Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Rauchverbot im Zimmer) können dem Teilnehmer Kosten entstehen. Seminardurchführung Unsere Dozenten sind hauptsächlich Mitarbeiter und Aufsichtspersonen der BG ETEM. Darüber hinaus werden bei der Vermittlung von Fachthemen Experten der jeweiligen Fachrichtung als Gastreferenten eingesetzt. So sind Arbeitsmediziner, Psychologen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Juristen oder auch Unfallsachbearbeiter ständig bei den Seminaren im Einsatz. In der abschließenden Reflexion eines jeden Seminars können die Teilnehmer eine schriftliche Bewertung der Veranstaltung vornehmen. Durch Hinweise, Anregungen und kritische Äußerungen können notwendige Änderungen oder Verbesserungen herbeigeführt werden. Seminarinhalte Mit den Seminaren werden unterschiedliche Zielgruppen in den Betrieben angesprochen. Dem unterschiedlichen Informationsbedarf der Teilnehmer wird durch ausgewählte Themenbereiche Rechnung getragen. Durch Diskussionen zu aktuellen Fragen und durch einen lebhaften Erfahrungsaustausch wird Gelegenheit gegeben, verschiedene Facetten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beleuchten. Seminarziele Das Ziel der angebotenen Seminare ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verringern und Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren so weit sie möglich reduziert werden können. Die Teilnehmer erhalten Informationen und Material über Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und über Maßnahmen, die zu ihrer Abwehr ergriffen werden können. Den Vorgesetzten wird verdeutlicht, dass sie im Unternehmen die Garanten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sind. Sie müssen ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kennen und sachgerecht handeln. Darüber hinaus werden sie befähigt, ihre Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren. 3. Anmeldung Die Anmeldung für Seminare zu unseren Bildungsmaßnahmen erfolgt schriftlich auf unserem WEB-Anmeldeformular. Andere Kommunikationswege sind die Ausnahme. Die Anmeldungen werden in der Reihe des Eingangs für die angemeldeten Seminare, nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, gebucht. Nach Eingang des Buchungswunsches und nach Bearbeitung der Anmeldung erhalten der Anmeldende und die Seminarteilnehmer eine schriftliche
3 Buchungsbestätigung. Bei No Name Buchungen verpflichtet sich das anmeldende Mitgliedsunternehmen, die teilnehmenden Mitarbeiter spätestens 4 Monate vor Seminarbeginn zu melden, da ansonsten die gebuchten Seminarplätze durch die BG ETEM wieder freigegeben werden. Jeder Beschäftigte/Unternehmer kann grundsätzlich an bis zu 5 Seminaren pro Jahr teilnehmen. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Anspruchsgruppen die Möglichkeit der Teilnahme haben. Unberührt von dieser Regelung ist aber, dass die Seminarthemen dem Betriebszweck dienlich sein müssen. 4. Voraussetzungen zur Teilnahme An unseren Seminaren kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ausnahmen sind Seminare für Auszubildende. Hier verbleibt die Aufsichtsverpflichtung beim anmeldenden Mitgliedsunternehmen und ist durch qualifizierte Begleitpersonen sicherzustellen. Bei Anmeldung an einem angebotenen Fortbildungsseminar muss der Seminarteilnehmer die notwendigen Voraussetzungen (Vorsorgeuntersuchungen, Vorseminare usw. ) grundsätzlich bei der Anmeldung nachweisen. Näheres ist in der Seminardatenbank zum jeweiligen Seminar geregelt. Die Teilnahme an praktischen Übungen hängt bei einigen Seminartypen an dem Mitbringen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch den Seminarteilnehmer sowie durch geeignete Arbeitskleidung ab. Näheres ist in der Seminardatenbank zum jeweiligen Seminar geregelt und ein weiterer Hinweis erfolgt mit dem Einladungsschreiben. Bei Nichtteilnahme an den praktischen Übungen kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden. 5. Ausweispflicht Bei allen von uns angebotenen Seminaren besteht eine Ausweispflicht des Teilnehmers durch gültige und amtlich ausgestellte Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung des Teilnehmers. 6. Absage durch Unternehmer/Teilnehmer Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird umgehend um eine schriftliche Benachrichtigung per Fax oder an den entsprechenden Organisationsstandort siehe unter Kontakt Bildung gebeten. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, der BG ETEM, und damit allen Unternehmen, unnötige Ausgaben zu ersparen. Wir bitten Sie daher, uns vom Fernbleiben Ihres angemeldeten Teilnehmers mindestens 10 Kalendertage vorher zu informieren. Nur so haben wir die Möglichkeit, den frei gebliebenen Seminarplatz durch einen auf der Warteliste stehenden Interessenten noch rechtzeitig zu belegen. Die Teilnahme von Ersatzteilnehmern bitten wir mit oder Fax mitzuteilen. Hierbei sind die notwendigen Daten anzugeben (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie seminarspezifische Angaben zu machen (Ergänzende Daten, Teilnahmevoraussetzungen). 7. Absage von Seminaren durch die BG ETEM Wir führen unsere Seminare nur dann durch, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ebenso kann es vorkommen, dass durch den Ausfall von Dozenten, Praxisfeldern, Übernachtungskapazitäten usw. eine Durchführung nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen werden wir Sie über die Absage schnellstmöglich informieren. Nach Möglichkeit werden wir Ersatztermine organisieren und Ihnen anbieten. 8. Anreise Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb
4 ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden. 9. Höhe der erstattbaren Reisekosten Eine Wegstreckenentschädigung wird vom inländischen Firmensitz bzw. vom Wohnort des Seminarteilnehmers gewährt. Dem inländischen Firmensitz ist die dauernde Beschäftigung in einer Außenstelle (z. B. Verdichterstation) gleichgesetzt. Grundsätzlich werden den Seminarteilnehmer/in Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zwischenheimfahrten werden nur dann erstattet, wenn a) bei der Anmeldung durch das Unternehmen keine Übernachtung gebucht wurde b) die Entfernung maximal 100 km zum Heimatort beträgt c) der Seminarteilnehmer frühzeitig eine Änderung beantragt hat und die Übernachtung kostenfrei storniert werden konnte. Anreise mit PKW Mit der Gewährung der Wegstreckenentschädigung von 0,30 sind die Kosten für die Mitnahme von Gepäck abgegolten. Für die Berechnung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Längere Strecken können nur berücksichtigt werden, wenn Sie insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z. B. Stau), aus Gründen der Zeitersparnis oder Bildung von Fahrgemeinschaften benutzt werden. Das Kennzeichen des benutzten Fahrzeugs ist anzugeben. Anreise mit Zug Kosten, die für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln entstanden sind, werden bis zur Höhe der 2. Klasse erstattet. Kosten für Zuschläge und Platzreservierungen werden erstattet. Die Belege sind beizufügen. Anreise mit dem Flugzeug Die Kosten für die Anreise mit dem Flugzeug werden erstattet, wenn die Kosten günstiger sind als die Anreise mit der Bahn 2. Klasse und/oder durch den Flug zusätzliche Übernachtungskosten vermieden werden. Anreise mit dem Dienstfahrzeug Bei Anreise mit einem Dienstfahrzeug werden die Kosten dem Unternehmen für die Strecke Firmensitz - Seminarort erstattet. Umwege für Fahrgemeinschaften werden ebenfalls mit 0,30 entschädigt. Im Übrigen gelten die Ausführungen unter den bisherigen Ausführungen. Anreise aus dem Ausland Kosten für die Anreise aus dem Ausland werden nicht erstattet, lediglich die Wegstrecke zwischen dem inländischen Sitz des Unternehmens und dem Seminarort wird vergütet. Kosten für Voranreise/Spätabreise Die Anreise und die Teilnahme an den Seminaren sollten aus Gründen der Prävention von Unfällen und zur Förderung des Lernerfolges möglichst stressfrei und angenehm gestaltet werden. Aus diesem Grund werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen die Kosten für eine Voranreise (d. h. Anreise am Tag vor Seminarbeginn) oder Spätabreise des Teilnehmers erstattet: - der Teilnehmer als Selbstfahrer müsste seine Anreise am Tag des Seminarbeginns vor 6.30 Uhr beginnen, um pünktlich zu Seminarbeginn am Seminarort zu sein. - der Teilnehmer kann seine Heimreise als Selbstfahrernach Seminarende erst nach Uhr abschließen. - Kosten für Zwischenübernachtungen bei An-/Abreise werden bis zu einer Höhe von 50,00 gegen Beleg erstattet. Sollte ein Abendessen bei Voranreise/Spätabreise nicht gewährt werden können, wird ein Kostenbetrag von bis zu 14,00 gegen Beleg im Reisekostenantrag erstattet. Die Kosten für die Abendverpflegung können die Kosten für die Speisen und maximal 1 Getränk beinhalten. Der Seminarbeginn bzw. das Seminarende beinhaltet die vorgelagerte/nachgelagerte Verpflegung am Seminarstandort. Bei Standardseminaren (Beginn: 13:15 Uhr, Mittagessen ab 12:00 Uhr) werden 400 km Anreise als Selbstfahrer/in mit dem PKW am
5 Seminarort als zumutbare Entfernung angesehen. 10. Urheberrechte/Nutzungsrechte In den Seminaren werden nur Seminarmaterialien eingesetzt, deren Urheber- oder Nutzungsrechte bei der BG ETEM liegen. Entsprechend unseren Verwertungsrechten geben wir Seminarunterlagen an unsere Seminarteilnehmer ab. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise der von uns bereitgestellten Seminarunterlagen beschränkt sich auf die BG ETEM eigenen Materialien zum betrieblichen Einsatz. 11. Verbot der Erstellung von Tonmitschnitten, Foto- und Videoaufnahmen in Bildungsmaßnahmen Aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten sowie von Persönlichkeitsrechten ist die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen durch die Seminarteilnehmer untersagt. Ausnahmen werden im Seminarkonzept beschrieben Bestandteile des methodischen/didaktischen Leitfadens. 12. Hausrecht/Untersagung der Teilnahme Die BG ETEM ist berechtigt, Seminarteilnehmern die weitere Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu untersagen und in Ausübung seines Hausrechtes den Seminarteilnehmer aus dem Seminar/BG ETEM-Bereich zu verweisen. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn der Seminarteilnehmer dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der BG ETEM schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen und andere Seminarteilnehmer, BG ETEM- Mitarbeiter oder andere Personen belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Ein Anspruch auf eine Erstattung von Reisekosten entsteht in diesen Fällen nicht, da dieser Seminarteilnehmer eine vollständige Teilnahme am Seminar nicht erfüllt und aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschlossen wurde. 13. Datenschutz/Zweckbindung Die Unternehmer/Teilnehmer stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, die für die Anmeldung und Erstellung von Berechtigungen, Ausweisen, Zertifikaten von der BG ETEM mittels EDV erfasst und verarbeitet und gespeichert werden. 14. Unfallversicherung Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben der BG ETEM unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt. 15. Abschluss/Prüfungen Bei verschiedenen Seminaren werden Prüfungen oder Erfolgskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Ablegung durch den Seminarteilnehmer erhält er je nach Seminartyp einen Ausbildungsnachweis, Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung. Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung erfolgt nur bei vollständiger Teilnahme am Seminar. Die Grundsätze für die Bestätigung des Seminarbesuchs und die Teilnahme an Prüfungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Sie kann unter Prüfungsordnung-Bildung eingesehen werden. Für den jeweiligen Seminartyp ist eine Durchführungsanweisung ergänzend festgelegt. Sie kann beim Seminarleiter/Prüfungsvorsitzenden eingesehen werden. 16. Nichtmitglieder Interessenten aus Unternehmen, für die die BG ETEM nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen
6 Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist. 17. Teilnahme an Verkehrssicherheitsseminaren Ein Anspruch auf eine Kostenerstattung bei Schäden an eigenen Fahrzeugen besteht grundsätzlich nicht. Die Kosten für Schäden bei Teilnahme an Fahrübungen auf Verkehrsübungsplätzen werden in der Regel durch die eigene Vollkaskoversicherung übernommen. Bei zahlreichen Veranstaltungen haben wir durch Kooperationen mit unseren Umsetzern eine zusätzliche Vollkasko-Versicherung für die Fahrübungen auf den Verkehrsübungsplätzen abgeschlossen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Informationen des gewählten Seminartyps in unserer Seminardatenbank.
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