H A U S O R D N U N G
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- Jakob Fried
- vor 8 Jahren
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1 H A U S O R D N U N G DES KURATORIUMS WIENER PENSIONISTEN-WOHNHÄUSER (Heimordnung gemäß 8 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz) GÜLTIG AB 1. JÄNNER 2016 Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) ist bemüht, seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine möglichst hohe Lebensqualität sowie ein komfortables und behagliches Zuhause zu bieten. Unser oberstes Anliegen ist es, in unseren Häusern eine Atmosphäre zum Wohlfühlen zu schaffen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine große Hausgemeinschaft. Ein gedeihliches Zusammenleben ist nur mit wechselseitiger Rücksichtnahme, respektvoller Begegnung sowie höflichen und freundlichen Umgangsformen möglich. Mit der Beachtung der in dieser Hausordnung enthaltenen Regelungen leisten Sie dazu einen wesentlichen Beitrag. 1. BewohnerInnen-Info-Mappe Hausspezifische Ergänzungen zur Hausordnung finden Sie in der BewohnerInnen-Info- Mappe, die Ihnen anlässlich der Aufnahme in das Pensionisten-Wohnhaus übergeben wird. Diese beinhaltet insbesondere nachstehende Informationen: Name und Erreichbarkeit der Direktorin bzw. des Direktors Name und Erreichbarkeit der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses Name und Erreichbarkeit der im Haus ordinierenden praktischen Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte Zeiten der Haustorsperre Aufstellungsort gesonderter Trenngefäße für die Entsorgung des Hausmülls Informationen über die Durchführung der Menüwahl sowie Zeiten für die Inanspruchnahme der gastronomischen Angebote Örtliche Lage und Öffnungszeiten der Waschküche und des Bügelraums Standorte und Benützungszeiten der Münz-Wasch- und -Trockengeräte Örtliche Lage und Öffnungszeiten der Freizeiteinrichtungen Seite 1 von 7
2 Räumlichkeiten und Öffnungszeiten externer Dienstleister (wie beispielsweise Friseurin bzw. Friseur und Fußpflegerin bzw. Fußpfleger) Standort des für die Bewohnerin bzw. den Bewohner zugänglichen Telefons im Pensionisten-Wohnhaus 2. Ansprechpersonen im Pensionisten-Wohnhaus Die Leitung des Hauses liegt in der Verantwortung der Direktorin bzw. des Direktors. Die Rezeption ist zu den im Haus ersichtlichen Zeiten geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption beantworten gerne Ihre Fragen, nehmen Ihre Wünsche und Anregungen entgegen und leiten diese gegebenenfalls weiter. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen Ihnen in dringenden Fällen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes zur Verfügung. 3. Aufnahme in das Pensionisten-Wohnhaus Der Ihnen überreichte Schlüssel/Zugangs-Chip sperrt das Haustor und Ihre Wohnungstüre. Für Ihr Postfach wird Ihnen ein eigener Schlüssel ausgehändigt. Für einen allenfalls vom KWP zur Verfügung gestellten versperrbaren Schrank erhalten Sie einen Schlüssel. Sollte Ihnen der Schlüssel/Zugangs-Chip abhanden kommen, so melden Sie dies bitte umgehend einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Rezeption bzw. dem Betreuungs- und Pflegepersonal. Die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels/Ersatz-Zugangs-Chips sind von Ihnen zu tragen. Bei Fragen zur Ausstattung der Wohnung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses gerne beratend zur Seite. Auf Wunsch erteilen sie auch Informationen über die Durchführung der Übersiedlung, die von Ihnen selbst zu organisieren und selbst zu bezahlen ist. Für die Änderung Ihres Hauptwohnsitzes, die beim Magistratischen Bezirksamt vorzunehmen ist, erhalten Sie im Zuge der Aufnahme einen ausgefüllten Meldezettel. Nach Maßgabe verfügbarer Plätze können Sie gegen Entgelt einen (1) Parkplatz für das auf Sie zugelassene Kraftfahrzeug mieten. Die Kosten der Vergebührung des Mietvertrags sind von Ihnen zu tragen. Seite 2 von 7
3 Sind Sie Bewohnerin bzw. Bewohner einer Wohnung, erfolgt die Zustellung von Postsendungen in Ihr persönliches Hausbrieffach. Sind Sie Bewohnerin bzw. Bewohner in Gepflegt.Wohnen Stationärer Bereich/Schwerpunktstation, werden Ihre Postsendungen in den jeweiligen Bereich zugestellt bzw. dort abgefertigt. Wir empfehlen, beim Postamt für die ersten Wochen nach der Übersiedlung einen Nachsendeauftrag von der bisherigen Wohnadresse zu erteilen. 4. Haustorsperre und Ruhezeiten Das Haustor ist während der festgelegten Nachtstunden versperrt. Die Zeiten der Haustorsperre entnehmen Sie bitte der BewohnerInnen-Info-Mappe. Falls Sie in dieser Zeit Besuch empfangen, sorgen Sie persönlich für die Öffnung des Haustors. Das Verlassen des Hauses ist jederzeit ungehindert möglich. Als Mittagsruhe gilt die Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr, als Nachtruhe die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu nehmen und den Geräuschpegel jedenfalls auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Beim Betrieb elektronischer Unterhaltungsgeräte (wie beispielsweise TV-Gerät oder Radio) wird die Verwendung von Kopfhörern empfohlen. 5. Die Wohnung / Das Zimmer in Gepflegt.Wohnen Stationärer Bereich/Schwerpunktstation Veränderungen des baulichen Zustands oder des Ausstattungsbestands sind unzulässig. Wir weisen darauf hin, dass dennoch durchgeführte Veränderungen Schadenersatzforderungen auslösen können. Das eigenmächtige Befestigen von Nägeln, Schrauben, Haken oder ähnlichen Gegenständen an Boden, Wand, Decke, Türen, Fensterrahmen und hauseigenem Inventar sowie an der Fassade ist nicht gestattet. Falls Sie den Wunsch haben, Bilder, Uhren und dergleichen aufzuhängen, ersuchen wir Sie, dies der Rezeption mitzuteilen, von der die fachgerechte Erledigung veranlasst wird. Alle von Ihnen verwendeten Elektrogeräte und Beleuchtungskörper müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Montage von Beleuchtungskörpern ist mit der Direktorin bzw. dem Direktor zu vereinbaren und von einem befugten Elektrounternehmen auf Ihre Kosten durchzuführen. Die elektrischen Einrichtungen (Stromleitungen, Sicherungen) sind nicht für den Anschluss starker Stromverbraucher ausgelegt, weshalb das Betreiben derartiger Elektrogeräte (Waschmaschine, Heiz- bzw. Klimagerät u. Ä.) nicht zulässig ist. Seite 3 von 7
4 Die Reinigung der Wohnung bzw. des Zimmers erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWP oder eines beauftragten Reinigungsunternehmens. Sie werden ersucht, dem Reinigungspersonal den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu ermöglichen und während der Durchführung der Reinigungsarbeiten anwesend zu sein. Waschbecken und Toilette sind zur Abfallentsorgung nicht geeignet. Benützen Sie bitte die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Für die Entsorgung des Hausmülls stehen gesonderte Trenngefäße zur Verfügung. Mit ausdrücklicher, im Vorhinein einzuholender Zustimmung der Direktorin bzw. des Direktors dürfen von der Bewohnerin bzw. vom Bewohner die in der Haustierhaltung üblichen Tiere gehalten werden. Vor Erteilung einer Zustimmung ist von Ihnen ausreichend glaubhaft zu machen, dass eine artgerechte Tierhaltung auch bei Ihrer Verhinderung oder Abwesenheit gewährleistet ist. Die Zustimmung wird versagt oder widerrufen, wenn durch die Anwesenheit des Tieres beispielsweise das Gemeinwohl leidet oder einzelnen bzw. mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern eine nicht bloß geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung droht. In Gepflegt.Wohnen Stationärer Bereich/Schwerpunktstation ist die Haltung von Tieren aus hygienischen Gründen generell untersagt. Wir ersuchen Sie, die Fütterung frei lebender Vögel zu unterlassen, da nicht angenommenes Futter Nagetiere und Ungeziefer anlockt. Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz des Eigentums empfehlen wir, die Tür zu Ihrer Wohnung stets versperrt zu halten. Der Zutritt zu Ihrer Wohnung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nur zur Erbringung von Dienstleistungen und in Ihrer Anwesenheit gestattet. Falls Sie uns eine Abwesenheit von mehr als 24 Stunden bekannt geben, werden wir in dieser Zeit routinemäßig aus Sicherheitsgründen Ihre Wohnung für Zustandskontrollen und zur Kontrolle Ihrer tatsächlichen Abwesenheit betreten. Beim Auftreten von Gebrechen (wie beispielsweise Wasserschaden) ist unverzüglich das Dienst habende Personal (Rezeption bzw. 24-Stunden-Bereitschaftsdienst) zu verständigen. Diesen Personen obliegt es, die Behebung des Gebrechens zu veranlassen. Das Einbringen oder Verwahren von Waffen im Sinne des Waffengesetzes und/oder von Munition ist verboten. Seite 4 von 7
5 6. Wäschepflege Sie können Ihre Wäsche mit den im Haus aufgestellten Münz-Wasch- und -Trockengeräten selbstständig reinigen. Die dafür erforderlichen Jetons sind gegen Entrichtung des im Anlageblatt TARIFE (bei Betreuungsverträgen ab ) oder in der Tarifliste (bei Betreuungsverträgen bis ) ausgewiesenen Entgelts an der Rezeption erhältlich. Bügelgeräte stehen Ihnen zur unentgeltlichen Benützung in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus stehen Ihnen die geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waschküche für die entgeltliche Reinigung Ihrer Wäsche zur Verfügung. Die chemische Reinigung von Wäschestücken kann von uns nicht durchgeführt werden und ist daher von Ihnen auf eigene Kosten vorzunehmen. Wichtige Hinweise: a) Bei Abschluss des Betreuungsvertrags ab sind in allen Leistungsbereichen ab Pflegegeldstufe 3 die Pflege der für gewöhnlich anfallenden privaten Wäsche der Bewohnerin bzw. des Bewohners mit Ausnahme chemischer Reinigung, die auf eigene Kosten vorzunehmen ist sowie die Reinigung der vom KWP bereit gestellten Bettwäsche bereits im Tarif enthalten. Davon ausgenommen sind Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Betreuungsvertrag Unterstütztes Wohnen unter dem Dach im Pensionisten-Wohnhaus Döbling. b) Bei Abschluss des Betreuungsvertrags bis ist die Wäschepflege mit Ausnahme chemischer Reinigung, die auf eigene Kosten vorzunehmen ist nur im Stationären Bereich bereits im Tarif enthalten. 7. Weitere Dienstleistungsangebote Über die vielfältigen kulturellen Angebote des Pensionisten-Wohnhauses informiert Sie der Veranstaltungskalender, den Sie im Eingangsbereich des Hauses vorfinden. Die laufenden Aktivitäten und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung finden Sie im Wochenplan. Darüber hinaus angebotene Dienstleistungen von Gewerbetreibenden, Bankinstituten, Apotheken usw. können Sie der BewohnerInnen-Info-Mappe bzw. der Ankündigung im Eingangsbereich entnehmen. Seite 5 von 7
6 8. Abwesenheit Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption oder das Dienst habende Pflegepersonal über eine beabsichtigte und voraussichtlich länger als 24 Stunden dauernde Abwesenheit (Urlaub, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt u. Ä.). Sollten Sie früher als vorgesehen von einem derartigen Aufenthalt zurückkehren, so teilen Sie dies bitte ebenfalls den vorgenannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit; es kann dann wieder für Sie gesorgt und die Erbringung der vereinbarten Leistungen sichergestellt werden. 9. Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner Wünsche, Ideen und Anregungen zur Gestaltung des Gemeinschaftslebens im Pensionisten-Wohnhaus nehmen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption oder die BewohnerInnenbeirätinnen und BewohnerInnenbeiräte des Hauses entgegen (BewohnerInnenvertreterinnen und BewohnerInnenvertreter gemäß 5 Abs. 5 WWPG). Wir werden uns bemühen, Ihre Anregungen nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten in den Tagesablauf einfließen zu lassen. Über die Namen und die Erreichbarkeit der in geheimer Wahl gewählten BewohnerInnenbeirätinnen und BewohnerInnenbeiräte informiert ein entsprechender Aushang an der Hausanschlagtafel. 10. Brandschutz Die im Haus kundgemachten Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Sie sind verpflichtet, an den in regelmäßigen Abständen im Haus stattfindenden Brandschutzinformationsveranstaltungen teilzunehmen. Das Rauchen ist nur in der Wohnung und in entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Bereichen des Hauses gestattet. In den Wohnungen sowie in den Zimmern ist die Benützung von Heizdecken, Heizstrahlern, Elektro- und Wasserkochern, Bügeleisen und ähnlichen Elektrogeräten ausgenommen die Ihnen vom KWP zur Verfügung gestellten Geräte aus Gründen des Brandschutzes nicht erlaubt. Aus demselben Grund ist weiters die Verwendung von offenem Feuer (wie beispielsweise brennende Kerzen) nicht gestattet. In den Gängen befinden sich Rauchmelder, die bei Rauchentwicklung Alarm auslösen. Fluchtwege sind durch grüne Hinweisschilder gekennzeichnet. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen der öffentlichen Bereiche. Seite 6 von 7
7 11. Verbot der Geschenkannahme Eine Annahme von Geschenken steht im Widerspruch zu unserem Leitbild und unserem Verhaltenskodex und würde unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verlegenheit bringen. Dem im Haus tätigen Personal ist die Annahme von Geschenken und anderen geldwerten Zuwendungen und/oder Vergünstigungen nicht gestattet. Dank wird jedoch in Form von mündlich ausgesprochenem Lob oder mittels eines anerkennenden Schreibens gerne angenommen. 12. Hausfremde Personen Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für Besucherinnen und Besucher und hausfremde Personen. Der Zutritt zum Zweck des Anbietens und/oder des Erbringens von Leistungen kann Hausfremden von der Direktorin bzw. vom Direktor untersagt werden. Von Besucherinnen und Besuchern sowie hausfremden Personen wird erwartet, dass sie für die notwendigen Betriebsabläufe und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner Verständnis aufbringen und ihr Verhalten darauf einstellen. Eine vorübergehende oder dauernde Quartiernahme durch hausfremde Personen ist unzulässig. Bei Missachtung dieser Vorschrift sowie bei gröblicher Störung der Ruhe und Ordnung kann von der Direktorin bzw. vom Direktor das Betreten des Hauses oder der weitere Verbleib im Haus untersagt werden. 13. Beendigung des Aufenthalts Anlässlich der Beendigung Ihres Aufenthalts wird die Endabrechnung erstellt; weiters werden mit Ihnen der Zeitpunkt der Abholung Ihrer Fahrnisse sowie die Schlüssel- /Zugangs-Chip-Rückgabe vereinbart. 515/04/BWF/0116 Seite 7 von 7 DV
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