Vertrag über ein nachrangiges partiarisches Darlehen

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1 Vertrag über ein nachrangiges partiarisches Darlehen A. Zwischen dem Darlehensgeber/in - nachfolgend Darlehensgeber genannt- Anrede Telefon Vorname Nachname Geburtsdatum Finanzamt Wohnsitz Bankverbindung für Auszahlungen: Staatsangehörigkeit IBAN Strasse/Hausnummer BIC/SWIFT PLZ/Ort Währung B. -nachfolgend Unternehmen genannt- Verjus-Shop, Markus Steinbäcker, Hallerschloßstrasse Graz, Österreich C. Darlehenskonditionen Darlehensart: nachrangige, partiarische Darlehen Mindestbetrag: 1000 Euro, höhere Beträge müssen glatt durch 1000 teilbar sein Laufzeit: Die Laufzeit der Darlehen endet am Tilgung: Die Darlehen werden endfällig getilgt. Verzinsung: 4% p.a. Zinsen ab Einzahlungsdatum Bonuszahlung: bis zu 2,00% p.a. bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag. Erfolgsbeteiligung beginnt ab dem Maximalzins: 6% p.a. (1) Hiermit biete ich verbindlich Verjus-Shop, Markus Steinbäcker den Abschluss eines nachrangigen partiarischen Darlehensvertrages an, über einen Darlehensbetrag in Höhe von..euro. (2) Ich handle auf eigene Rechnung. (3) Das Unternehmen erklärt die Annahme des Angebots. Eine Ausfertigung des Darlehensvertrages erhält der Darlehensgeber. Über die Annahme wird der Darlehensgeber mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich. (4) Ich verpflichte mich, den o.g. Darlehensbetrag innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung auf folgendes Konto zu bezahlen: Bankverbindung Österreich: Markus Steinbäcker IBAN:AT Bankverbindung international: Markus Steinbäcker IBAN:AT BIC: BKAUATWW (5) Mit Gutschrift des Darlehensbetrages wird das Darlehen valutiert und gilt durch den Seite 1 von 5

2 Darlehensgeber als gewährt (im Folgenden auch Gewährungszeitpunkt). Der Darlehensgeber erhält darüber eine Bestätigung. (6) Das partiarische Nachrangdarlehen wird während der Laufzeit mit 4,00% p.a. bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag verzinst. Der erste Zinslauf beginnt jeweils am Tage des Gewährungszeitpunktes und endet am des aktuellen Jahres. Die Zahlung der Zinsen erfolgt mit befreiender Wirkung für das Unternehmen jährlich (am 1.1. eines Kalenderjahres) auf das vom Darlehensgeber benannte Konto. (7) Der Darlehensgeber erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen. Zinszahlungen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer wird vom Unternehmen einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine entsprechende Bescheinigung wird dem Darlehensgeber jährlich übermittelt. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages ist nicht vorgesehen. (8) Das Darlehen ist am in Höhe des valutierten Darlehensbetrages zur Rückzahlung fällig. Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Tilgung des Darlehens ist möglich. (9) Das Unternehmen zahlt zusätzlich zu den Zinsen gem. 1 Punkt 6 dieses Vertrages einen gewinnabhängigen Bonuszins nach folgender Maßgabe: Besteht das Darlehen nicht während des gesamten Geschäftsjahrs, so wird der Bonuszinssatz zeitanteilig gekürzt. Verringert sich der valutierte Darlehensbetrag (z.b. durch Tilgung), so verringert sich auch der Bonuszins im gleichen Verhältnis. Der Bonuszins entfällt, wenn ein Jahresfehlbetrag festgestellt wird. Der Bonuszins wird erstmals für das Geschäftsjahr 2015 gewährt. Maßgeblich für den Bonuszins ist der Jahresüberschuss der Handelsbilanz vor Ertragssteuern ohne Berücksichtigung der Bonusverzinsung, nach Abzug der Zinsen gemäß 1 Punkt 6 dieses Vertrages und nach Bildung einer Gewinnrückstellung von 10% des Jahresüberschusses (= zu verteilender Jahresüberschuss). Der Darlehensgeber erhält als Bonuszins den Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss, der dem Anteil der Darlehenssumme an der Gesamtdarlehenssumme sämtlicher mit dem Unternehmen im Kalenderjahr bestehenden qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehensverträge entspricht, höchstens jedoch 2,00% p.a. seines valutierten Darlehensbetrages. (10) Das Unternehmen ist berechtigt, Anträge von Darlehensgebern zurückzuweisen. (11) Der Darlehensbetrag kann nur als Ganzes und nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens an Dritte übertragen werden. Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nicht abgetreten oder sonst übertragen, verpfändet oder beliehen werden. Bei Tod eines Darlehensgebers haben die Erben dies dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Das Unternehmen kann die Vorlage eines Erbscheins verlangen. 2 Qualifizierter Rangrücktritt Zur Vermeidung einer Überschuldung tritt der Darlehensgeber in einem etwaigen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und mit seinen Ansprüchen auf Auszahlung der Zinsen hinter vorrangigen Forderungen zurück. Die auf die Forderung aus dem Darlehen anfallende Ausgleichsquote bleibt ein nachrangiges Darlehen, für das die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Bestimmungen über die Verzinsung weiter gelten. Eine Tilgung darf erst nach Erfüllung des Ausgleichs gegenüber den nicht nachrangigen Gläubigern erfolgen. 3 Keine Mitwirkungsrechte Der Darlehensgeber ist an am Unternehmen nicht beteiligt und hat daher keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs-, Stimm- und Kontrollrechte. Dem Darlehensgeber werden durch Abschluss dieses Vertrages keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte und -pflichten oder sonstige Stimmrechte gewährt. 4 Haftung des Darlehensgebers Der Darlehensgeber ist bis auf die Entrichtung des vereinbarten Darlehensbetrages nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren Zahlungen zu leisten. Eine Seite 2 von 5

3 Nachschusspflicht - also eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen über das partiarische Nachrangdarlehen hinaus - besteht nicht und ist ausgeschlossen. 5 Mittelverwendung Das Unternehmen darf über den Darlehensbetrag nur zu folgenden Zwecken verfügen: Entwicklung und Herstellung Verjus-Produkten. Ankauf von Rohstoffen zur Verjus-Produktion. PRund Marketingmaßnahmen um Verjus einem breiteren Publikum bekannt zu machen. Bildung von Liquiditätsrücklagen. 6 Verzug Befindet sich das Unternehmen in Verzug, so sind als Verzugszinsen 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. vom Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges auf die jeweils geschuldeten Zahlungsbeträge (Zinsen, Bonus, Darlehensrückzahlung) zu zahlen. Verzug tritt ein nach Mahnung des Darlehensgebers unter einer Fristsetzung von 4 Wochen. 7 Kündigungsrechte Der Darlehensgeber ist berechtigt, das partiarische Nachrangdarlehen unverzüglich zu kündigen und dessen Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben, bzw. ausgesetzt wird, oder durch das Unternehmen beantragt, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder das Unternehmen in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (Beispielsweise eine Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen, sofern dieses Unternehmen alle Verpflichtungen übernimmt, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingegangen wurden). Die Rückzahlung des Darlehensanspruches steht unter dem Vorbehalt des 2. 8 Schlussbestimmungen Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Schriftformerfordernis. Dieser Vertrag, sowie alle sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Republik Österreich. Vermittler dieses nachrangigen partiarischen Darlehens sind nicht berechtigt, von der Informationsbroschüre abweichende Erklärungen abzugeben. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die nichtige und unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird nach billigem Ermessen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften durch diejenige wirksame, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Ort, Datum Darlehensgeber Ort, Datum Unternehmen Seite 3 von 5

4 D. Datenschutz/Empfangsbestätigung Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre für den Darlehensantrag eingegebenen personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Kaufs, der Begebung und der Bezahlung der Darlehenssumme, sowie zur Abwicklung der Ausgabe, Verwahrung, Rückzahlung und ggf. Übertragung des Darlehensvertrages gemäß der Informationsbroschüre, Ihr Geburtsdatum insbesondere zu Ihrer Identifizierung sowie zur Feststellung Ihrer Volljährigkeit und Ihre freiwillig angegebene Telefonnummer für eventuelle Rückfragen bei der Abwicklung. Ihre personenbezogenen Daten werden zu den vorstehenden Zwecken von uns auch an für die Abwicklung erforderliche Dritte übermittelt sowie ausschließlich in unserem Auftrag auch von unseren externen Dienstleistern, insbesondere der Zahlstelle verarbeitet. Diese Auftragsdatenverarbeiter sind vertraglich zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und zur Datensicherheit verpflichtet und gelten nicht als Dritte im datenschutzrechtlichen Sinne. E. BESTÄTIGUNGEN UND ZUSTIMMUNGEN Die Informationsbroschüre zum partiarischen Nachrangdarlehen vom mit den darin enthaltenen Risikohinweisen habe ich ausgedruckt bzw. als.pdf-datei heruntergeladen. Den Inhalt habe ich vollumfänglich zur Kenntnis genommen und erkenne den partiarischen Nachrangdarlehensvertrag und diesen Zeichnungsschein für mich verbindlich an. Ich bestätige, dass meine Zeichnung vorbehaltlos und aufgrund der oben genannten Unterlage erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüberhinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind und das mir bewusst ist, dass kein geregelter Markt für den Handel der partiarischen Nachrangdarlehen besteht. Die Verbraucherinformationen für den Fernabsatz mit den darin enthaltenen Bestimmungen zum Widerrufsrecht habe ich auf der Rückseite dieses Vertrages zur Kenntnis genommen. F. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG IN -WERBUNG Ja, ich willige ein, dass Verjus-Shop meine für den partiarischen Nachrangdarlehensvertrag eingegebenen personenbezogenen Daten ferner verarbeitet und nutzt, um mir per an meine oben angegebene -Adresse ergänzende Angebote und Informationen zusendet. Ich kann die Informations- s jederzeit wieder abbestellen, ein Widerruf dieses Einverständnisses an Verjus-Shop, Markus Steinbäcker genügt. G. DARLEHENSZUSAGE Ich biete hiermit verbindlich Verjus-Shop, Markus Steinbäcker den Abschluss eines nachrangigen partiarischen Nachrangdarlehensvertrages zu den in der Informationsbroschüre vom abgedruckten Bedingungen für das partiarische Nachrangdarlehen an, die ich samt Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen habe. Ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung. Ort, Datum Darlehensgeber Seite 4 von 5

5 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz Widerrufsbelehrung Ende der Widerrufsbelehrung Seite 5 von 5