Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit:

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1 Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit: Die Wahl des Faches in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll (Auszüge aus der Neufassung der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg. Vom 30. Oktober 2013, 12. August 2013, 4. September 2013, 9. Oktober 2013): Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Studiengang o Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I in Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik und Grundschulpädagogik, bei der Wahl der Unterrichtsfächer Kunst oder Musik jeweils in diesem Fach o Lehramt an Gymnasien im 1. Unterrichtsfach, o Lehramt an Beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung, o Lehramt an Sonderschulen in Erziehungswissenschaft, insbesondere Behindertenpädagogik, geschrieben. Abweichend kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers aus diesem Teilstudiengang gemäß Absatz 7 oder interdisziplinär geschrieben werden. Eine interdisziplinär ausgerichtete Bachelorarbeit muss je nach Schwerpunktsetzung einem Teilstudiengang zugeordnet werden. Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Voraussetzungen für die Zulassung der Bachelorarbeit Die Zulassung zur Bachelorarbeit (Abschlussmodul) sollte im sechsten Semester im April d. J. beantragt werden. Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt anmelden, müssen aber dann damit rechnen, dass sich am Ende die vom Abschluss abhängende Zeugniserstellung möglicherweise verzögern kann. Sollten Sie im direkten Anschluss Ihres Bachelorstudiums mit dem Masterstudium beginnen, erlaubt Ihnen das Hamburger Hochschulgesetz im 1. Mastersemester noch einzelne Bachelor-Prüfungsleistungen zu erbringen. Diese Ausnahme betrifft auch die Erstellung der Bachelorarbeit, aber nicht deren Anmeldung! Diese muss nach der Zulassungssatzung für den Master of Education bis zum 15. Juli erfolgt sein. Um gewährleisten zu können, dass die Daten Ihres Antrages rechtzeitig in STiNE eingetragen werden, reichen Sie diesen bitte spätestens bis zum 1.Juli im ZPLA ein. Wichtig: Wir empfehlen Ihnen aus diesen Gründen, alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiums bis zum d.j. zu erbringen, um ggf. einen reibungslosen Verbleib in dem Master-Studiengang nach vorliegender (vorläufiger) Zulassung ermöglichen zu können. Eine Bewertung (Note) muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt zeitnah nach der Anmeldung; Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. 1

2 Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit sind: der Nachweis von mindestens 120 Leistungspunkten Beim Studium der Fächer Kunst und Musik (ab Studienbeginn WiSe 10/11) müssen Sie 180 Leistungspunkte nachweisen. In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Philosophie müssen Sie sich jeweils im Fach Bescheinigungen über die erreichte Gesamt-Leistungspunktzahl ausstellen lassen, da diese nicht in den Leistungskonten sichtbar sind. Bitte fragen Sie in dieser Sache bei den Studienbüros der Fächer rechtzeitig nach. der Antrag muss von beiden Gutachtern bzw. Gutachterinnen unterschrieben sein. Einreichfrist: Binnen 14 Tagen, nachdem Ihre Erstgutachterin/ Ihr Erstgutachter unterschrieben hat, muss dieser Antrag per Post oder persönlich beim ZPLA eingereicht werden (Bogenallee 11, Hamburg). Sofern Sie die Bachelorarbeit im Fach Bildende Kunst schreiben möchten, ist zusätzlich eine Anmeldung in der Hochschule für Bildende Künste Hamburg, Lerchenfeld 2, Hamburg notwendig. Informationen zur Terminierung holen Sie ggf. bitte dort ein. Weitergehende Bestimmungen entnehmen sie bitte den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen. Achtung: Einer der Gutachter/innen bzw. Prüfer/innen muss aus der Gruppe der Hochschullehrenden stammen oder ein/e habilitierte/r Wissenschaftler/in sein, der bzw. die maßgeblich an der Lehre im Studiengang beteiligt ist. Eine oder einer der beiden Gutachterinnen oder Gutachter darf auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sein. Überprüfen Sie bitte rechtzeitig im jeweiligen Fach, ob die von Ihnen gewählten Prüfer/ innen prüfungsberechtigt sind! Themenwahl, Rückgabe des Themas, neues Thema Das Thema der Bachelorarbeit muss mit dem/der Erst- und Zweitgutachter/in abgesprochen werden. Dazu ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert. Nach dem Beginn der Bearbeitungszeit kann das Thema nicht mehr verändert werden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Das Thema der Bachelorarbeit kann von dem Betreuer bzw. der Betreuerin auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. Die Rückgabe hat über das zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen zu erfolgen. In Zweifelsfällen entscheidet die oder der Prüfungsausschussvorsitzende des zentralen Prüfungsausschusses über die Rückgabe eines Themas. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, auszugeben. Formalien der Bachelorarbeit Die Zulassung der Bachelorarbeit erfolgt durch das ZPLA (Ausnahme: Wirtschaftswissenschaften) und kann auch nur durch das ZPLA aufgehoben bzw. deren Inhalte verändert werden (z.b. Fristverlängerung, Formalien hinsichtlich der Arbeit, deren Abgabe etc.). Die endgültigen Angaben zum Thema und zu Beginn und Abgabe der Arbeit entnehmen Sie bitte Ihrem STiNE-Account aus dem Abschlussmodul. Diese Angaben sind verbindlich einzuhalten. Verständnisanfragen zu den Formalien stellen Sie bitte rechtzeitig an das ZPLA. 2

3 Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Eine vorherige Absprache darüber mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ist empfehlenswert. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Falls Sie im Fach Wirtschaftswissenschaften schreiben wollen haben Sie eine Bearbeitungszeit von 9 Wochen. Für dieses Fach erfolgt die Anmeldung zur Arbeit beim jeweiligen Studienbüro. Der Workload der Bachelorarbeit beträgt je nach Fach 6 9 Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind von der Gutachterin bzw. dem Gutachter so zu begrenzen, dass die Frist der Bearbeitung eingehalten werden kann. Für die Bachelorarbeit wird ein Umfang von Seiten empfohlen. In der Regel sollten die Formalien zu Schriftgröße, Absatzformat und Seitenrändern in der Modulbeschreibung des jeweiligen Abschlussmoduls in den Fachspezifischen Bestimmungen enthalten sein. Sind dort keine Vorgaben zu finden dann gelten die allgemein üblichen Formatierungen. Auf der ersten Seite der Bachelorarbeit muss ein Deckblatt bzw. Titelblatt eingebunden werden. Wir empfehlen folgende Angaben: 1. Universität Hamburg und ggf. weitere beteiligte Hochschulen 2. Bachelorarbeit im Studiengang Lehramt xxx 3. Eingereicht im Fach xxx 4. Titel der zugelassenen Arbeit (diesen finden Sie in Ihrem STiNE-Account im Abschlussmodul) 5. Eingereicht von: (Vorname, Name, Matrikel-Nr.) 6. Erstgutachter/in: (Titel, Vorname, Name) 7. Zweitgutachter/in: (Titel, Vorname, Name) 8. Datum der Abgabe bei den Gutachtern; Sekretariat oder Studienbüro Ein Deckblatt als Beispiel finden Sie auf unserer Homepage unter Merkblätter und Formulare Auf der letzten Seite (hinter dem Anhang) der Bachelorarbeit muss die folgende Erklärung mit Datum und Unterschrift enthalten sein. Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit eigenständig verfasst habe. Ich habe keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen und die eingereichte schriftliche Fassung entspricht der auf dem elektronischen Speichermedium Datum, Unterschrift Versicherung an Eides statt bei Gemeinschaftsarbeiten: Gem. 62 des Hamburgischen Hochschulgesetztes werden Prüfungsleistungen bzw. Beiträge in Gruppenarbeiten anerkannt, wenn diese deutlich abgrenzbar und bewertbar sind. Die Grundlage der Leistungsfeststellung ist die individuelle Leistung der Studierenden. Sie verantworten nur Ihren Teil der Arbeit und versichern, diesen eigenständig verfasst zu haben. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Erstellung einer Gemeinschaftsarbeit. 3

4 Abgabe der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in schriftlicher und gebundener Ausfertigung sowie auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (CD/DVD) einzureichen. Sollte der Anhang Ihrer Arbeit sehr umfangreich sein, empfiehlt es sich, diesen auf eine separate CD oder DVD zu speichern statt ihn in Papierform der Bachelorarbeit einzubinden. Das würde nur in Absprache mit Ihrer Erstgutachterin/ Ihrem Erstgutachter gehen. Die Anhang-CD/-DVD muss dann allen drei Exemplaren ihrer Bachelorarbeit beigelegt werden. Die Abgabe der Bachelorarbeit muss, wie nachstehend erklärt, erfolgen: Zwei Exemplare sollen bei den jeweiligen Gutachtern/ Gutachterinnen unter Beifügung des Hinweis- Bogens für die Dozenten/innen zur Bewertung von Lehramts-Bachelorarbeiten abgegeben werden. Alternativ können die zwei Exemplare auch im Sekretariat oder Studienbüro eingereicht werden. Das dritte Exemplar muss zusammen mit dem elektronischen Speichermedium (CD/DVD) und dem vollständig ausgefüllten Bestätigungsformular über die termingerechte Abgabe der Bachelorarbeit beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen eingereicht werden. Diese Unterlagen sind Bestandteile der Prüfungsakte und verbleiben im ZPLA. Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung der Arbeit obliegt dem Prüfling. Bitte klären Sie rechtzeitig ab, wann und bei wem Sie Ihre Arbeit im Fach abgeben können, da in der Regel der Abgabetermin in den Semesterferien liegt. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Prüfling nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der zentrale Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben, ohne dass dies als Wiederholung gilt. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als nicht bestanden. Verlängerung der Bearbeitungszeit (z. B. bei Erkrankung) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des zentralen Prüfungsausschusses kann bei begründetem und vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestelltem Antrag eine Verlängerung um maximal die Hälfte der ursprünglichen vorgesehenen Bearbeitungszeit genehmigen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist, dass die Gründe, die die Verlängerung erforderlich machen, nicht von den Studierenden zu vertreten sind. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von den Studierenden umfassend, unverzüglich und schriftlich zu erläutern und zu belegen, bei Krankheit durch Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests. Das Attest muss unverzüglich - spätestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und vor Ablauf der Abgabefrist - zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung eingereicht werden. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der zentrale Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Anträge auf Verlängerung sind beim ZPLA zu stellen. Wiederholung der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit nicht ausreichend (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beim zentralen Bachelor-Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge beantragt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag möglich. 4

5 Öffnungszeiten im ZPLA Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage Hinweis Sollten Sie weiterhin nach der alten Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg (vom 15. August 2007, 5. September 2007, 19. September 2007 und 26.September 2007) studieren und Ihren Abschluss machen wollen, gelten unter Umständen andere Regelungen für Sie. Die genannten Prüfungsordnungen und Fachspezifische Bestimmungen finden Sie online beim CampusCenter unter: 5

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