Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kinder, Karriere aber sicher! Mathilda Hansen MSc ETH Partner. SWISS INDEPENDANCE AG Dufourstrasse Zürich

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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kinder, Karriere aber sicher! Mathilda Hansen MSc ETH Partner SWISS INDEPENDANCE AG Dufourstrasse Zürich Tel Fax Christina Kälin lic.phil. Finanzplanerin mit eidg. FA Partner SWISS INDEPENDANCE AG Dufourstrasse Zürich Tel Fax ETH Alumni - Swiss Independance AG 1 ETH Alumni - Swiss Independance AG 2

2 Ganzheitliche Planung Vorsorgeplanung Vermögensaufbau Hypotheken / Darlehen Private und betriebliche Altersvorsorge (2./3. Säule) Erwerbsunfähigkeit (3. Säule) Todesfallabsicherung Krankheit Unfall Kurzfristige Liquidität Mittelfristige Kapitalbildung Langfristiger Vermögensaufbau Entnahmeoptimierung Immobilienfinanzierung Existenzgründungsdarlehen Gewerbliche Darlehen Betriebsmittelkredite Sach- / Vermögensversicherung Haftpflicht privat/beruflich Rechtsschutz Hausrat Motorfahrzeuge Gebäude Finanzierung / Selbständigkeit Existenzgründung / Praxisgründung Betreuung Unternehmens-/ Praxisabgabe Pensionierung / Nachfolgeplanung Testaments-, Erbschaftsund Schenkungsplanung Vermögensübertragung Nachfolgeregelung Ehevertragsgestaltung ETH Alumni - Swiss Independance AG 3 Produktpartner ETH Alumni - Swiss Independance AG 4

3 Ablauf und Inhalt I. Die Rechte in der Schwangerschaft II. Die Mutterschaftsleistungen III. Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall IV. Todesfall wegen Krankheit oder Unfall V. Einbusse Alterskapital VI. Konkubinatsvertrag VI. Wissenswertes bezüglich Versicherungen VI. Mut zur Veränderung! VI. Fragen, Apéro ETH Alumni - Swiss Independance AG 5 Kinder, Karriere aber sicher! ETH Alumni - Swiss Independance AG 6

4 1. Die Rechte in der Schwangerschaft Erwerbsersatzgesetz und dazugehörige Verordnung (Art. 16b ff. EOG und Art. 23 ff. EOV) Das EOG betraf bis 2005 nur den (teilweisen) Ersatz des Verdienstausfalls von Personen, die Militär-, Zivilschutz oder Zivildienst leisten. Seit der Gesetzesrevision (die am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist), wird auch der Lohnausfall berufstätiger Frauen bei Mutterschaft entschädigt. ETH Alumni - Swiss Independance AG 7 1. Die Rechte in der Schwangerschaft Gleichstellungsgesetz (GlG) Dieses Gesetz verbietet die Diskriminierung der Frauen, namentlich wenn eine bestehende, zukünftige oder in der Vergangenheit liegende Schwangerschaft der Grund ist. D.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, schwangere Frauen so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden (Art. 35 Abs. 1 ArG). (Ruhezeit, Pausen, Nachtarbeit ab der 8. Woche vor Niederkunft verboten) ETH Alumni - Swiss Independance AG 8

5 1. Die Rechte in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot Arbeitnehmerinnen dürfen während 8 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 3 ArG). Einverständnis zur Beschäftigung Von der 9. bis zur 16. Woche nach der Niederkunft darf die Mutter nur mit ihrem Einverständnis arbeiten (Art. 35a Abs. 3 ArG). ETH Alumni - Swiss Independance AG 9 1. Die Rechte in der Schwangerschaft Kündigungsverbot für den Arbeitgeber Der Arbeitgeber darf ein unbefristetesarbeitsverhältnis weder während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch in den 16 Wochen nach der Niederkunft kündigen (Art. 336c Abs. 1 Bst. C OR). Dieses Verbot gilt unabhängig vom Kündigungsgrund (sei dieses mit der Mutterschaft zusammenhängend oder nicht). Der Kündigungsschutz kommt nur dann zur Anwendung wenn die Probezeit abgelaufen ist. Diese kann bis zu 3 Monaten betragen. ETH Alumni - Swiss Independance AG 10

6 1. Die Rechte in der Schwangerschaft Wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist: Ein solches endigt mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragszeit, ohne dass es nötig ist zu kündigen. ETH Alumni - Swiss Independance AG Die Rechte in der Schwangerschaft Weitere Infos unter: Broschüre: Mutterschaft Schutz der Arbeitnehmerinnen ETH Alumni - Swiss Independance AG 12

7 2. Die Mutterschaftsleistungen Mutterschaftsurlaub 14 Wochen (98 Tage) Anspruchsberechtigte: Angestellte Frauen Selbständigerwerbende Arbeitslose Frauen Kranke Frauen, die Taggelder beziehen Voraussetzungen: Vor Niederkunft 9 Monate bei AHV versichert Vor Niederkunft mind. 5 Monate gearbeitet haben ETH Alumni - Swiss Independance AG Die Mutterschaftsleistungen Höhe des Taggelds der Mutterschaftsentschädigung: 80% des Lohnes Max SFR pro Tag (= max SFR pro Monat) ETH Alumni - Swiss Independance AG 14

8 3. Teilzeitarbeit Wichtige Themen: Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall Todesfall infolge Krankheit oder Unfall Einbusse Alterskapital ETH Alumni - Swiss Independance AG 15 Ursachen der Erwerbsunfähigkeit Quelle: IV-Statistik 2009, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ETH Alumni - Swiss Independance AG 16

9 Situationsanalyse ohne Anstellung ca. CHF mtl. IV-Rente Altersrente Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung max. 24 Mt. 64 / 65 Jahre ETH Alumni - Swiss Independance AG 17 Situationsanalyse mit Anstellung CHF Invalidität infolge Krankheit Lücke: Pensionierung 100% 80 % EU-Rente 3. Säule? BVG -Rente 2. Säule:? PK IV -Rente 1. Säule: bis max ; IV Kinderrente 40% AHV Lohnfortzahlung Kollektives Krankentaggeld Pensionierung Zeit ETH Alumni - Swiss Independance AG 18

10 Beispiel Pensionskassenausweis ETH Alumni - Swiss Independance AG 19 Situationsanalyse mit Anstellung CHF Invalidität infolge Unfall Lücke: Pensionierung Max % UVG - Komplementärrente bis 80%, zusammen mit IV max. 90% IV-Rente 1. Säule bis max ; IV-Kinderrente: 40% UVG AHV 3 Tage Kollektives Unfalltaggeld Pensionierung Zeit ETH Alumni - Swiss Independance AG 20

11 Fazit Erwerbsunfähigkeit Leistungen 1./2. und 3. Säule genau berechnen lassen ca. 80% des vorherigen Bruttolohnes sollte abgesichert sein Jeder sollte eigenständig weiterleben können Zusätzliche Invalidenkinderrenten nur bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis 25) ETH Alumni - Swiss Independance AG Teilzeitarbeit Wichtige Themen: Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall Todesfall infolge Krankheit oder Unfall Einbusse Alterskapital ETH Alumni - Swiss Independance AG 22

12 Todesfall infolge Krankheit oder Unfall CHF Tod infolge Krankheit Lücke: Pensionierung Vorsorgeschutz 3. Säule? 2. Säule Witwen/Witwerrente: 60%, Waisenrente: 20 % der BVG-Invalidenrente 1. Säule Witwen/Witwerrente , Waisenrente: / mt. PK AHV Pensionierung Zeit ETH Alumni - Swiss Independance AG 23 Todesfall infolge Krankheit oder Unfall CHF Tod infolge Unfall Lücke: Pensionierung Max UVG: Komplementärrente bis 90% UNG 1. Säule Witwen/Witwerrente , Waisenrente: AHV Pensionierung Zeit ETH Alumni - Swiss Independance AG 24

13 Fazit Todesfallabsicherung Leistungen 1./2. und 3. Säule genau berechnen lassen Wieviel Geld benötigen die Hinterbliebenen? Betreuungskosten der Kinder einrechnen Möglichkeit einer Erhöhung des Arbeitspensums? ETH Alumni - Swiss Independance AG Teilzeitarbeit Wichtige Themen: Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall Todesfall infolge Krankheit oder Unfall Einbusse Alterskapital ETH Alumni - Swiss Independance AG 26

14 3-Säulen-System der Schweiz Finanzielle Unabhängigkeit Staatlich 1. Säule Betrieblich 2. Säule Privat 3. Säule Das Schweizer Sozialversicherungssystem ETH Alumni - Swiss Independance AG 27 Altersrenten aus AHV und Pensionskasse 100 Altersrenten aus AHV und Pensionskasse - 1. und 2. Säule Rente in % des Jahreseinkommens Persönliche Vorsorge Säule 3a/3b Jahreseinkommen in SFr. AHV BVG-Minimum 3.Säule AHV BVG ETH Alumni - Swiss Independance AG 28

15 Gesetzliche Vorsorge 1. Säule staatlich 2. Säule betrieblich a 3. Säule privat b Altersrente Invalidenrente Witwen-/ Waisenrente Altersrente (Kapital oder Rente) Invalidenrente Witwen-/ Waisenrente max p.a. Steuervorteil jetzt reduzierte Steuer bei Auszahlung Individuell Steuervorteil später Auszahlung kapitalertrag steuerfrei max. 50% Aktien max. 100% Aktien bis min. Alter Jahre Umlageverfahren max p. M. Kapitaldeckungsverfahren ETH Alumni - Swiss Independance AG 29 Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 3a Bank 3a / 3b Versicherung - Sparprozess stagniert - Weiterspargarantie - Sparziel wird erreicht ETH Alumni - Swiss Independance AG 30

16 Zusammenfassung 3a/3b 3a: Grenzsteuersatz beachten, nur möglich für erwerbstätige Personen (Achtung bei Weiterbildung, Mutterschaft, etc.) Steuervorteile 3a/3b ausnutzen Bank und Versicherungslösungen kombinierbar nur das versichern, was man braucht (Prämienbefreiung).Zusätzliche Versicherungen können später dazu genommen werden Gesundheitszustand beachten Gesundheitsfragen bei Versicherungen: weltweite Deckung ETH Alumni - Swiss Independance AG Konkubinatsvertrag Regelt die Verhältnisse in einer eheähnlichen Gemeinschaft und ihre Auflösung Ohne Konkubinatsvertrag besteht für die Konkubinatspartner eine unsichere Rechtslage Keine Schutzmechanismen wie in der Ehe Inhalt Konkubinatsvertrag (Bsp.): Zuteilung der Vermögenswerte und Gegenstände Kosten des gemeinsamen Haushalts Besuchsrecht Spital Erbrechtliche Regelung ETH Alumni - Swiss Independance AG 32

17 5. Wissenswertes bezüglich Versicherungen Krankenkasse: Vorgeburtliche Anmeldung von Kinder für ambulante und stationäre Zusatzversicherungen sowie Kapitalversicherungen Kinder sind in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, sofern bereits ein Mehrpersonenhaushalt besteht Kinderpolicen in der 3. Säule (Absicherung und Sparen z.b. für eine Ausbildung) ETH Alumni - Swiss Independance AG Karriere, Kinder aber sicher! Mut zur Veränderung! ETH Alumni - Swiss Independance AG 34

18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ETH Alumni - Swiss Independance AG 35

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