Die politische Verantwortung

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1 Die Grünen im Kärntner Landtag Landhaus 1 A-9010 Klagenfurt Kärnten Tel Fax Web: kaerntner.landtag@gruene.at Die politische Verantwortung Entsprechend den jeweiligen Regierungskonstellationen haben FPÖ/BZÖ/FPK, SPÖ und ÖVP der Übernahme der Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und die Hypo Alpe-Adria-Bank AG im Rahmen der Budgetbeschlüsse im Kärntner Landtag zugestimmt, sodass das Land Kärnten eine Haftung als Ausfallsbürge bis zu 25 Milliarden Euro übernommen hat. Das Schlagendwerden der Ausfallsbürgschaft konnte nur aufgrund der Notverstaatlichung der HGAA 2009 verhindert werden. Die Landesaufsicht hat ihre Kompetenzen gemäß 5 ivm 29 K-LHG mangelhaft wahrgenommen. Die Landesaufsicht hat es verabsäumt das Risiko des Schlagendwerdens der Landeshaftung gemäß 29 K-LHG in Verbindung mit 5 K-LHG zu minimieren: Sie unterließ es, die rasche und umfassende Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung sämtlicher vonseiten der Prüfungsinstanzen seit Jahren festgestellter Mängel der HGAA einzufordern und deren akkurate Behebung zu kontrollieren. Insbesondere die Landesaufsicht hat die Ausweitung der Ausfallsbürgschaften für die HGAA bis zu einer Höhe von 25 Mrd. Euro zu verantworten. Dabei war der Ertragsaspekt aus den Haftungsprovisionen gegenüber dem Risikoaspekt der Ausfallsbürgschaft jedenfalls vorrangig. Statt die Mängel entsprechend zu beheben und die Bank hinsichtlich der Organisationsstruktur und des Risikomanagements auf eine solide Basis zu stellen, wurden 24,91 % der HGAA-Anteile der Landesholding an die BayernLB veräußert, wobei die Verkaufsverhandlungen nicht vom Aktionär geführt wurden, sondern vom Aufsichtskommissär und Aufsichtsratsvorsitzenden der KLH. Die Mehrheit der HGAA-Anteile wurde an die BayernLB veräußert, aber die Ausfallsbürgschaft blieb beim Land Kärnten. Nach dem Closing am erwarb die BayernLB die Mehrheit an der Bank. Der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding standen trotz nur mehr 20 % der Anteile zwei der acht Sitze im Aufsichtsrat zu. Damit hat man trotz der enormen Ausfallbürgschaft von über 20 Milliarden Euro auch mit den anderen Aktionären, der Grazer Wechselseitige Versicherung AG und der Hypo Alpe Adria Mitarbeiter Privatstiftung, keine bestimmende Mehrheit mehr im Aufsichtsrat, da der Vorsitzende des Aufsichtsrats von der BayernLB gestellt wird, welchem ein Dirimierungsrecht zusteht. Die von der KLH entsandten Kapitalvertreter hatten hinsichtlich der notwendigen Behebung von Mängeln im Risikomanagement entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsleiters ihren kontrollierenden Einfluss auszuüben. Der Aufsichtskommissär des Landes bei der Kärntner Landesholding hatte vor dem Hintergrund der Minimierung der Risiken des Schlagendwerdens der Ausfallsbürgschaft die Möglichkeit, auf die notwendige Mängelbehebung im Risikomanagement hinzuweisen und hinzuwirken. Das Haftungsrisiko wurde beim Verkauf von HGAA-Anteilen an die BayernLB behalten, die Kontrolle über den Schuldner, für den man bürgte, die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, ging verloren. Dr. Jörg Haider und Dr. Josef Martinz haben kraft ihrer Ämter als Landeshauptmann und Aufsichtskommissär sowie Landesrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding, ohne dass ihnen nach dem K-LHG eine Kompetenz zukäme, den Verkauf der Landesanteile eingeleitet. Die Verantwortung für die Beauftragung des Dr. Birnbacher und die Bezahlung des Honorars tragen in erster Linie Dr. Jörg Haider und Dr. Josef Martinz. Mit der Übernahme des Honorars erwuchsen der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding Kosten in Höhe von rund Euro. Aufgrund ihres aktiven Mitwirkens im Rahmen der Honorarübernahme im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding und im Rahmen der Rechtfertigungsbemühungen tragen insbesondere Mag. Harald Dobernig und die Aufsichtsräte der KLH Ing. Kurt Scheuch und Dr. Martin Strutz die Verantwortung.Die Seite 1 von 6

2 Aufsichtsräte der KLH, welche von der SPÖ Kärnten nominiert wurden, Dr. Gabriele Schaunig-Kandut, Dkfm. Ferdinand Lacina und Günther Goach, haben obwohl der Gutachter Dr. Christian Zib einer Feststellungsklage auf Bestehen eines Schadenersatzanspruches gegen den Vorstand der KLH gute Chancen bescheinigte eine entsprechende Klage nicht eingebracht, sondern es wurden die Protagonisten in der Causa Birnbacher lediglich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dass ab 2007/2008 die späte Bildung von Wertberichtigungen infolge der inadäquaten Kontrollinstrumente zu verzögerten Bilanzverlusten der HGAA führte, wird spätestens mit den Ergebnissen des Asset Screenings von PwC 2009 evident. Da die BayernLB die HGAA als Fass ohne Boden nicht mehr als wirtschaftliche Beteiligung legitimieren konnte, wurde die HGAA nach kurzen Verhandlungen im Dezember 2009 infolge der Ergebnisse eines Asset Screenings, welche die tatsächlichen Erfordernisse an Wertberichtigungen evident werden ließ, notverstaatlicht. Es wird daher festgestellt, dass die Veräußerung von HGAA-Anteilen an die BayernLB ein volkswirtschaftlicher Fehler mit Konsequenzen für die Republik Österreich war und dass sich die BayernLB NICHT wie vom verstorbenen LH Dr. Jörg Haider und Aufsichtsratsvorsitzenden der KLH Dr. Josef Martinz propagiert als beste Partner erwiesen, da die BayernLB die HGAA schließlich mit der Notverstaatlichung im Dezember 2009 abgestoßen hat. Die in diesem Zusammenhang zur Diskussion stehenden Verluste für die Kärntner Landesholding äußern sich darin, dass das im Zuge der Rettung der HGAA der Bank zur Verfügung gestellte Partizipationskapital in der Höhe von 200 Millionen Euro 1 infolge des Kapitalschnittes der HGAA per Halbjahresbilanz 2011 mit einem Euro abgeschrieben werden mussten. 2 Andererseits ist eine Vermögenseinbuße der KLH dadurch entstanden, dass 12,42 % der HGAA-Anteile der KLH um einen Euro auf einer Unternehmenswertbasis von null Euro an die Republik 2009 veräußert wurden. Auf einer dem Verkauf von Anteilen im Jahr 2007 zugrunde liegenden Unternehmenswertbasis von 3,25 Milliarden Euro wären diese 12,42 % HGAA-Anteile hingegen noch ca. 400 Millionen Euro wert gewesen. Demnach lässt sich der Verlust für das Land Kärnten mit rd. 600 Millionen Euro beziffern. Es bleibt vor diesem Hintergrund zu hoffen, dass nicht auch noch die Ausfallsbürgschaft des Landes in der Höhe von aktuell max. rd. 20 Milliarden Euro schlagend wird. Sowohl beim Verkauf von HGAA-Anteilen an die BayernLB als auch bei der Notverstaatlichung wurde der Kärntner Landtag umgangen und damit auch die Budgethoheit des Kärntner Landtages. Den politisch verantwortlichen Personen, insbesondere dem Aufsichtskommissär des Landes Kärnten bei der KLH, Mag. Harald Dobernig, ist das Misstrauen als Funktionsträger auszusprechen und muss dieser zurücktreten. Den Vorständen der KLH ist das Vertrauen zu entziehen. Schadenersatz ist nach Möglichkeit einzufordern, insbesondere in der Causa Birnbacher. Die vom Kärntner Landtag festzustellende politische Verantwortung wurde anhand der Tätigkeiten des Aufsichtskommissärs überprüft, und es können die oben erfolgten Feststellungen wie folgt präzisiert werden: Zeuge Dr. Kranebitter, Vorstandsvorsitzender der HGAA, thematisierte in seinem Eingangsstatement vor dem Untersuchungsausschuss die aktuelle Situation der HGAA nach der Notverstaatlichung und wies darauf hin, dass die österreichischen SteuerzahlerInnen über die Republik Österreich 1,5 Milliarden Euro zur Stabilisierung der HGAA bislang aufgewendet haben. Darüber hinausgehend betonte Zeuge Dr. Kranebitter, dass die SteuerzahlerInnen aber wesentlich mehr als dieses Kapital in die HGAA eingebracht haben: genau 21, 6 Milliarden Euro an Haftungen Millionen Euro nicht wandelbares Partizipationskapital wurde im Rahmen der HGAA-Sanierung von der KLH bereitgestellt, wofür das Land Kärnten haftet; 50 Millionen Euro Ergänzungskapital des Landes Kärnten bei der Hypo wurden in nicht wandelbares Partizipationskapital gewandelt. Siehe dazu die Ausführungen in Kapitel Im Bericht der Kärntner Landesholding gemäß 28 Abs. 5-KLHG über den Stand der Gebarung des Sondervermögens Zukunft Kärnten betreffend das Geschäftsjahr 2010 (Ldtgs.Zl /30) wird auf S. 44 wie folgt ausgeführt: Abwertung von Partizipationskapital, welches der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt) gewährt wurde: [ ] aufgrund des Konzernabschlusses der HBInt vom März 2011 der für das am endende Geschäftsjahr einen erheblichen Verlust ausweist, wurde aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht der Wert des Partizipationskapitals auf 1,-- abgewertet. Auch diverse mediale Äußerungen des Konzernvorstandes der HBInt lassen es aus derzeitiger Sicht zweifelhaft erscheinen, dass aus diesem Titel Erträge lukriert werden bzw. dass das Partizipationskapital rückgeführt wird. Trotz erfolgter Übernahme durch den Bund befindet sich die Bank in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. 3 Vgl. Kranebitter: 28. (10. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung des Verkaufs von Anteilen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG bzw. Hypo Group Alpe Adria durch die Kärntner Landesholding S. 4. Seite 2 von 6

3 Auf die Frage der Verantwortung der Bankorgane hin gab Dr. Kranebitter zu bedenken: Ich glaube, die Frage der Verantwortung, die man stellen könnte, ist eine nach Kontrolle oder eine in Richtung der erforderlichen Systeme. Das betrifft sicher nicht nur Aufsichtsrat und Vorstand, aber die vorwiegend verantwortlichen Organe der Bank, die ausschließlich verantwortlichen Organe der Bank sind Vorstand und Aufsichtsrat. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. 4 Auch Zeuge Dkfm. Dörhöfer brachte die Frage nach der Verantwortung mit der entsprechend aufgestellten Organisation der Bank in Zusammenhang. 5 Die freiheitlichen Finanzreferenten haben beim Untergang der Bank nicht nur zugeschaut (zb. Projekt Rezidencija Skiper), sondern gleichzeitig hat LH Haider politisch für einzelne Projekte interveniert (Schlosshotel Velden, Kredit Guggenbichler u. a.) es wurden von der Bank Kredite vergeben, die nicht mehr zurückgezahlt werden konnten und so zum Untergang der Bank beigetragen haben. Die Landesaufsicht hat im Zusammenhang mit den Landeshaftungen weder eine Aufkündigung erwogen noch die Ausweitung der Landeshaftungen unter die Bedingung der unverzüglichen Einführung eines adäquates Risikomanagement gestellt. Vor dem Hintergrund der Landeshaftung wurde das Vermögen des Landes Kärnten nicht wie gesetzlich vorgesehen sichergestellt; sonst wäre die Bank mit der Notverstaatlichung nicht nur null Euro wert gewesen. Die Notverstaatlichung: Kontrollversagen der Landesaufsicht Aufgrund der Landeshaftung, die seit 2004 bis auf 25 Milliarden Euro angestiegen ist, hat der jeweilige Landesfinanzreferent als Aufsichtskommissär bei der Landesholding Informationsrechte gemäß 5 Landesholdinggesetz und kann in alle Unterlagen der Bank einsehen und war gemäß der Satzung der HGAA bei Sitzungen des Aufsichtsrates der Bank anwesend. Die Landesfinanzreferenten hätten angesichts der massiven Landeshaftung bessere Sicherheitsstandards bei der Vergabe von Krediten ein besseres Risikomanagement mit Nachdruck einfordern müssen, oder die Landeshaftungen aussetzen. Die Berichte der Internen Revision waren den Landesfinanzreferenten in ihrer Funktion als Aufsichtskommissär der Landesholding mit Sitz im Aufsichtsrat der HGAA (ohne Stimmrecht) zugänglich und bekannt. Die Interne Revision stellte 2005 und 2006 fest, dass bei der Vergabe von vielen Krediten die Stellungnahmen der Marktfolge, d. h. des Risikomanagements, nicht vorlagen. Diesen Umstand würdigte auch die OeNB in ihrem Bericht im Jahr Im Zwischenbericht wurde festgestellt, dass die Interne Revision seit Jahren auf die internen Schwächen der Bank insbesondere im Risikomanagement hingewiesen hat. Es wurden Maßnahmen ergriffen, aber diese wurden nicht umfassend und nicht zeitnah realisiert. Neu Kredite sind ohne entsprechende Besicherung oder sogar auf der Grundlage einer negativen Stellungnahme des Risikomanagements im Aufsichtsrat und im Kreditausschuss der Bank beschlossen worden. Hier war der jeweilige Finanzlandesrat als Aufsichtskommissär der Landesholding in der Aufsichtsratssitzung der HGAA anwesend und hat sich jahrelang zu bekannten Problemfällen nicht geäußert. Den Landesfinanzreferenten in ihrer Funktion als Aufsichtskommissär der Landesholding mit Sitz im AR der HGAA (ohne Stimmrecht) sind die jeweiligen kritischen Prüfberichte der OeNB, die auf die maßgeblichen Probleme schon seit 2002 hingewiesen haben, zur Kenntnis gebracht worden. Die Aufsichtskommissäre Pfeifenberger, Haider, Dobernig und dessen Vertreter haben über sämtliche Missstände bei der Bank Bescheid gewusst. Auch wenn sie keine Vetorechte bei Beschlüssen in den Sitzungen des Aufsichtsrates der Bank hatten, so hatten sie doch Informationen und die Möglichkeit, anhand kritischen Nachfragens Missstände zu beheben. Es ist Aufgabe der Landesaufsicht, für die Sicherheit des Landesvermögens zu sorgen. Wie sich herausgestellt hat, haben die Aufsichtsräte der HGAA den Untergang der Bank nicht vorhersehen können, obwohl sie Millionenkredite teilweise ohne entsprechende Sicherheiten vergeben haben und nicht kritisch genug von ihren Pflichten und Rechten als AR als kontrollierendes Instrumentarium aktiv zu werden Gebrauch gemacht haben. Sie haben sich AUF DIE INFORMATIONEN DER VORSTÄNDE VERLASSEN und haben diese nicht hinterfragt und überprüft. 4 Vgl. S Dörhöfer: 32. (12. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung des Verkaufs von Anteilen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG bzw. Hypo Group Alpe Adria durch die Kärntner Landesholding S. 51. Seite 3 von 6

4 Teilweise wurde von den Vorständen der HGAA nicht der Informationspflicht gemäß Aktiengesetz entsprochen (Swap-Verluste). Jahrelang wurde der tatsächliche Zustand der Bank verschwiegen; es gab Malversationen fraudulente Aktivitäten bei den Leasingtöchtern und bei der Hypo Liechtenstein, sodass sogar das Management ausgetauscht wurde. Aufgrund dieser Vorkommnisse wäre eine besondere Sorgfaltspflicht der Aufsichtsräte der HGAA geboten gewesen, als Kontrollinstrumentarium die Geschäftstätigkeit des Vorstandes entsprechend zu kontrollieren. Dieses gilt vor dem Hintergrund der Prüfung der politischen Verantwortlichkeit insbesondere für den Aufsichtskommissär, der es im Zusammenhang mit der Ausweitung bzw. Gewährung von Ausfallsbürgschaften vernachlässigt hat, entsprechend seinen Möglichkeiten auf die Behebung festgestellter Mängel der Bank einzuwirken. Infolge der Vergabe von faulen Krediten im Zusammenhang mit mangelhaften Kontrollsystemen wurden die erforderlichen Wertberichtigungen einzelner Großkredite erst Jahre später (ab 2007) in den Bilanzen gebildet, welche zu den massiven Milliardenverlusten führten, die die Notverstaatlichung zur Folge hatten. Interventionen Haiders bei der Bank Die Bank wurde politisch missbraucht: Der verstorbene Landeshauptmann Dr. Jörg Haider hat bei der ehemaligen Landesbank für fragwürdige Projekte und Kredite interveniert: Schlosshotel Velden, Kredit Guggenbichler, Kredit Styrian Spirit. Birnbacher-Honorar Es besteht der Verdacht, dass Dr. Jörg Haider und Dr. Josef Martinz unter Ausnützung ihrer Amtsstellung als Landeshauptmann und als Landesrat bzw. als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Parteiobmann der ÖVP Kärnten gehandelt haben, um den Verkauf der Anteile der Kärntner Landes- und Hypothekenbank- Holding an der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG aktiv zu forcieren und Dr. Dietrich Birnbacher mit der Begleitung des Verkaufs zu beauftragen. Dr. Martinz und Dr. Haider haben, obwohl sie keine Kompetenzen dazu hatten, Dr. Dietrich Birnbacher mit der Begleitung des Verkaufs der Anteile der KLH an der HGAA beauftragt. Nicht Dr. Birnbacher, sondern Dr. Berlin wurde vom Land Kärnten in den Personen Dr. Haider und/oder Dr. Martinz mit der Verhandlungsführung im Zusammenhang mit dem Verkauf von HGAA-Anteilen durch die Kärntner Landesholding betraut. Das Honorar für Dr. Birnbacher ist weder in der ursprünglich angedachten Höhe von ,01 Euro noch in der nach dem sogenannten Patriotenrabatt reduzierten Höhe von ,-- Euro angemessen, da Dr. Birnbacher nur am Rande an dem Verkauf der HGAA-Anteile der KLH beteiligt war und zum Verhandlungsergebnis nur wenn überhaupt einen minimalen Beitrag geleistet hat. Dass die Leistung von Dr. Birnbacher maximal ,-- Euro wert war, leitet der Gutachter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Dr. Frank A. Schäfer von dem ihm zur Verfügung stehenden Beweismitteln ab. Zur Feststellung des Sachverhalts standen Dr. Schäfer außer dem Gegenbrief vom April 2007 und dem Tätigkeitsbericht vom noch weitere Beweismittel, wie Zeugenaussagen von in den Transaktionsprozess involvierten Personen, Sitzungsprotokolle vom und der Bericht des Dr. Birnbacher vom zur Verfügung. Dr. Haider hat auf Vorschlag und im Einverständnis mit Dr. Martinz am telefonisch Dr. Birnbacher mit der Begleitung des Verkaufs der Anteile der KLH an der HBInt. im Namen des Landes Kärnten beauftragt. Dr. Haider und/oder Dr. Martinz haben Dr. Berlin mit der Verhandlungsführung betraut und beide wussten, dass Dr. Berlin den Kaufvertrag verhandelte. Dr. Birnbacher hat als kontrollierender Berater eines passiven Verkäufers die Transaktion etwa drei Wochen begleitet, hatte jedoch keinen Anteil an der Kaufvertragsverhandlung, sondern berichtete an Dr. Haider und Dr. Martinz und kommunizierte die Wünsche des Landes. Gegebenenfalls hat er angeregt, etwas weniger als 25 % nämlich 24,91 % zu verkaufen, damit der veräußernden KLH nach dem Syndikatsvertrag noch ein zweiter Sitz im Aufsichtsrat zustünde. Dr. Haider und Dr. Martinz wussten also, dass der Beitrag des Dr. Birnbacher zum Verhandlungserfolg ein minimaler war. Dr. Birnbacher wusste Ende 2007 noch nicht, obwohl er schon im April 2007 beauftragt wurde, in welcher Höhe er seine Rechnung stellen sollte. Dr. Haider ermutigte ihm 1,5 % des Verkaufserlöses, also ,01 Euro, zu fakturieren. Dr. Martinz, der Aufsichtsratsvorsitzende der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding, konfrontierte den Vorstand der KLH mit der Honorarforderung des Dr. Birnbacher. Zur Klärung, welche Tätigkeiten Dr. Birnbacher erbracht hatte, wurde dieser ersucht einen Tätigkeitsbericht zu verfassen. Dieser Tätigkeitsbericht ist mit datiert. Seite 4 von 6

5 Obwohl es Dr. Haider und Dr. Martinz bewusst war, dass Dr. Birnbacher nicht die Tätigkeit einer Investmentbank erbracht hat es war Dr. Haider und Dr. Martinz bewusst, dass Dr. Birnbacher keinen Kaufvertrag verhandelt hat, bestätigten sie die Richtigkeit des Tätigkeitsberichtes des Dr. Birnbacher. Auf Wunsch von Dr. Jörg Haider verzichtete Dr. Birnbacher am auf mehr als die Hälfte seines Honorars durch die Gewährung eines Patriotenrabatts von ,01 Euro. Der Tätigkeitsbericht wurde im März 2008 neben dem sogenannten Gegenbrief vom April 2007 den Gutachtern vorgelegt, welche über die Angemessenheit der Honorierung von nunmehr ,-- Euro zu befinden hatten. Auf der Basis des Tätigkeitsberichts des Dr. Birnbacher vom befanden zwei von drei Gutachtern in sehr kurzfristig erstellten Gutachten die Angemessenheit des Honoraranspruches von Dr. Birnbacher. DDr. Altenberger konnte keine Vergleichbarkeit der Tätigkeit des Dr. Birnbacher mit jener einer Investmentbank feststellen. Alle drei Gutachten zur Angemessenheit des Honorars von Dr. Birnbacher sind aufgrund der den Gutachtern zur Beurteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen unbrauchbar. Neben den Aufsichtsratssitzungen der Kärntner Landesholding im Februar, März und April des Jahres 2008 hat es mindestens drei Treffen (am , am und am ) mit Beteiligung von Kärntner Politikern mit dem Vorstand der Kärntner Landesholding zur Causa Birnbacher gegeben. Dabei hat man gemeinsam mit dem Vorstand der Kärntner Landesholding versucht, die Höhe des Honorars Birnbacher zu rechtfertigen. An allen Treffen hat Mag. Dobernig teilgenommen. Am und am hat neben Dr. Haider und Dr. Martinz und dem Vorstand der Kärntner Landesholding Mag. Achill Rumpold an den Gesprächen teilgenommen. Am fand ein Treffen in der Kanzlei von Dr. Birnbacher statt, wo es zur Honorarreduktion auf 6 Millionen kam. Bei diesem Treffen hat Mag. Dobernig ein Telefongespräch mit Dr. Spitzer von der Deloitte Auditor Treuhand GmbH initiiert. Der Vorstand der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding hat außer der Einholung des Tätigkeitsberichts von Dr. Birnbacher, des sogenannten Gegenbriefs vom April 2007 am und der Einholung der Bestätigung des Tätigkeitsberichts des Dr. Birnbacher keine weitere Ermittlung des Sachverhalts durchgeführt. Im Gegenteil der Vorstand hat den Gutachtern, welche über die Angemessenheit des Honorars Birnbacher zu befinden hatten, wichtige Unterlagen, wie den Bericht des Dr. Birnbacher vom , aus dem hervorgeht, dass Dr. Birnbacher keine Preisverhandlungen führte, den Screenshot des Dr. Birnbacher, ein Verzeichnis von Dateien des Dr. Birnbacher aus der Zeit seines Auftrages und handschriftliche Aufzeichnungen des Dr. Birnbacher nicht vorgelegt. Der Vorstand der Kärntner Landesholding hat auch die Gutachten nicht angemessen gewürdigt. So hat der Gutachter DDr. Altenberger nie festgestellt, dass der Honoraranspruch für die Tätigkeit des Dr. Birnbacher angemessen war. Auch Dr. Spitzer gab an, dass keine Bewertung der Tätigkeit des Dr. Birnbacher erfolgte. Der Vorstand der Kärntner Landesholding aber auch die involvierten Politiker haben alles getan, um die Höhen des Honoraranspruches von Dr. Birnbacher zu rechtfertigen. So wurde mit den Gutachtern nachverhandelt. Der Vorstand der Landesholding hat den Gutachtern wichtige Unterlagen nicht vorgelegt, insbesondere den Bericht des Dr. Birnbacher an Dr. Haider und Dr. Martinz vom , aus dem klar hervorgeht, dass Dr. Birnbacher keinen Kaufpreis verhandelt hat. Der Vorstand hat auch sonst entgegen seiner Verpflichtung, als ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zu handeln, keine weiteren Sachverhaltserhebungen durchgeführt. Er hat sich von Dr. Birnbacher keine weiteren Unterlagen vorlegen lassen, wie sie in einem Dateienverzeichnis (Screenshot) aufscheinen, und hat auch keine der von Dr. Birnbacher im Tätigkeitsbericht vom genannten Personen zu ihren Wahrnehmungen zu Dr. Birnbacher im Transaktionsprozess befragt. Erst durch das Zusammenwirken des Vorstandes der Kärntner Landesholding mit Vertretern der Kärntner Politik, Dr. Haider, Dr. Martinz, Mag. Dobernig und Mag. Rumpold wurde die Übernahme des Honorars von Dr. Birnbacher ermöglicht. Das Honorar von schließlich ,-- Euro, welches aus dem Titel der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag erwuchs, wurde vertraglich am festgeschrieben. Der Vertrages vom nennt als integrierender Bestandteil den Gegenbrief vom April 2007 und den inhaltlich unrichtigen Tätigkeitsbericht (Birnbacher führte keine Kaufvertragsverhandlungen) vom Der Vertrag vom wurde von Dr. Jörg Haider, Dr. Josef Martinz, Dr. Dietrich Birnbacher, Dr. Hans-Jörg Megymorez und Mag. Gert Xander unterfertigt. Aufgrund des auffallenden Missverhältnisses zwischen der Angemessenheit des Honorars für die Tätigkeit des Dr. Birnbacher und dem ursprünglich angedachten und schließlich reduzierten Honorar, des Zusammenwirkens verschiedener Kräfte zur Rechtfertigung der Honorarhöhe, obwohl den Beteiligten Seite 5 von 6

6 bewusst sein musste, dass man Dr. Birnbacher massiv übervorteilte, und aufgrund der Zeugenaussage von Stefan Petzner, der Parteienfinanzierung nicht ausschließen kann, konnte nicht festgestellt werden, dass das Honorar für Dr. Birnbacher nicht nur seinem privaten Zwecken, sondern auch anderen Zwecken, wie etwa der Finanzierung politischer Parteien zugutekommen sollte. Seite 6 von 6

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