MAP MULTI ASSET PORTFOLIO. Emissionsprospekt

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1 MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Emissionsprospekt 2

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3 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 1 MULTI ASSET PORTFOLIO Das Investitionskonzept beruht auf einer unumstößlichen Grundregel der sicherheits orientierten Kapitalanlage: nicht alle Eier in einen Korb legen. Der Dachfonds nutzt nicht nur vielfache Chancen, sondern setzt auf die Diversifizierung in Asset-Klassen, die wenig oder gar nicht miteinander korrelieren. Als alternative Kapitalanlage besonderer Konzeption eignet sich MULTI ASSET PORTFOLIO insbeson dere zur Optimierung von Port folios mit überwiegend klassischen Anlageprodukten.

4 2 Liebe Leserin, lieber Leser, das Multi Asset Portfolio-Modell aus dem Hause Steiner + Company GmbH & Co. KG investiert global unter Berücksichtigung eines klar definierten Auswahlprozesses in fünf voneinander unabhängige Anlageklassen (engl.: assets) und bestückt jede mit mindestens fünf Zielfonds. Der Vorgänger des Ihnen hier vorliegenden Beteiligungsangebotes MULTI ASSET PORTFOLIO 2 hat bereits eindrucksvoll gezeigt, wie eine sinnvolle und effektive Abwägung von Renditeerwartungen und Sicherheitsinteressen aussehen kann. Das Fondskapital wird nicht unter der Prämisse der höchsten Wachstumserwartungen investiert, sondern folgt dem Ziel eines optimierten Rendite- Risiko-Profils. Demzufolge ist der Nachfolger MULTI ASSET PORTFOLIO 2 die logische Konsequenz. Speziell konzipiert für den Anleger, der strukturiert, börsenunabhängig und chancenreich in Sachwerte investieren möchte und dies aufgrund von fehlenden Mitteln in der Breite nicht kann. Hier ist ein Beitritt ab einer Mindestbeteiligungssumme von zzgl. 5,0 % Agio möglich. MULTI ASSET PORTFOLIO 2 bietet privaten Anlegern die Möglichkeit, von den Vorteilen verschiedener Investitionsstrategien in einer einzigen Beteiligung zu profitieren. Das Multi Asset Portfolio-Modell zeigt, dass geschlossene Fonds eine echte Alternative sind. MULTI ASSET PORTFOLIO 2 richtet sich an Sie als Anleger, wenn Sie im Bereich der geschlossenen Fonds mit spezifischen Vorteilen investieren möchten, sowie an jene Anleger, die ihr vorhandenes Portfolio auf Basis geschlossener Fonds diversifizieren möchten. Jedoch bedenken Sie, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse ausführlich durch fachkundige Dritte beraten. Zu den Risiken verweisen wir auf das Kapitel Wesentliche Risiken der Beteiligung ab Seite 10. Dr. Illya Steiner, Geschäftsführer der Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, diese handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin der Steiner + Company GmbH & Co. KG

5 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 3 Inhalt 1. Einführung Kurzdarstellung der wesentlichen Elemente der Vermögensanlage Prospektverantwortung 8 2. Wesentliche Risiken der Beteiligung Darstellung der Projektpartner Die Anbieterin Die Leistungsbilanz der Anbieterin Die Treuhänderin Der Investitionsausschuss Das Konzept MULTI ASSET PORTFOLIO Angaben über die Vermögensanlage Investitionskriterien Die Emittentin Angaben über die Emittentin, deren Kapital und Geschäftstätigkeit Angaben über die Gründungsgesellschafter Angaben zu weiteren relevanten Partnern Wirtschaftliche Berechnungen (Prognosen) Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Abweichungen von der Prognose Sensitivitätsbetrachtung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG Vertragliche Rahmenbedingungen Ausscheiden, Auflösung, Rückabwicklung und Übertragung Steuerliche Grundlagen Abwicklungshinweise/ Angabenvorbehalt Vertragswerk Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen Glossar 114 Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

6 4 Rubrik 1 Einführung

7 MULTI ASSET PORTFOLIO Kurzdarstellung der wesentlichen Elemente der Vermögensanlage Bei dem Beteiligungsangebot Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG (in diesem Verkaufsprospekt auch MULTI ASSET PORTFOLIO 2 genannt) handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Zu den Risiken wird auf das Kapitel ab Seite 10 verwiesen. Die Ergebnisse können von den in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Erwartungen abweichen. Diese Kurzdarstellung soll einen knappen Überblick über MULTI ASSET PORTFOLIO 2 ermöglichen. Beteiligungsgesellschaft/Emittentin Der Anleger hat auf Grundlage des vorliegenden Verkaufsprospektes die Möglichkeit, sich an folgender Gesellschaft zu beteiligen: Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG Die vorgenannte Gesellschaft wird in diesem Verkaufsprospekt auch Beteiligungsgesellschaft oder Emittentin genannt. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft 1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften im In- und Ausland (diese nachfolgend einheitlich Zielfonds genannt). 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung und Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen, soweit diese Geschäfte keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen oder in 34c Gewerbeordnung genannten Geschäfte darstellen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der 291 ff. AktG schließen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Gesellschaft kann die Geschäfte und Maßnahmen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan Das geplante Fondskapital beträgt in der Summe (inkl. der Einlagen der Gründungskommanditisten) zzgl. 5,0 % Agio. Das öffentliche Angebot beginnt gemäß 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens jedoch zum 31. Dezember Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages 6 kann der Termin zur Fondsschließung um zwölf Monate auf den 31. Dezember 2013 verlängert werden. Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt das Kommanditkapital einen Betrag von zzgl. Agio erreicht, ist eine Schließung auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Gegebenenfalls kann das Kommanditkapital gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages 6 Abs. 5 von der Treuhänderin auch um einen Betrag von (Erhöhungsreserve) auf insgesamt erhöht werden. Fondskapital (Pflichteinlagen), mit Erhöhungsreserve ggf , wovon bereits von den Gründungsgesellschaftern der Beteiligungsgesellschaft gezeichnet wurden. Die Kommanditisten werden ins Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft jeweils mit einer Haftsumme von 10,0 % ihrer Pflichteinlage eingetragen. Beitritte Der Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft erfolgt treugeberisch über die S + C Treuhandgesellschaft mbh, Hamburg, als Treuhänderin. Die mittelbare Beteiligung als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft erfolgt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die S + C Treuhandgesellschaft mbh. Mindestbeteiligung 2.500, höhere Einlagen müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Agio 5,0 % des Zeichnungsbetrages

8 6 Einführung Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Prognostizierte Kosten der Investitionsphase EUR in % der Gesamt investition (inkl. Agio) in % des Kommanditkapitals (inkl. Agio) I. Investitionsplan (Prognose), komprimierte Darstellung 1. Investitionen in Zielfonds ,20 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen , Nebenkosten der Vermögensanlage ,80 3. Liquiditätsreserve 0 0,00 Gesamtaufwand ,00 II. Finanzierungsplan (Prognose), komprimierte Darstellung 1. Kommanditkapital ,00 Gesamtinvestition vor Agio ,00 2. Gesamtinvestition vor Agio ,00 Gesamtinvestition inkl. Agio ,00 Frühzeichnerbonus Einkunftsart Abweichend von der Regelung des 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erhalten diejenigen sich über die Treuhänderin nach 6 des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschaft beteiligenden Kommanditisten, die den auf sie entfallenden Zeichnungsbetrag vor dem 30. November 2011 vollständig geleistet haben, einen Gewinnvorab in Höhe von 4,0 % p. a. des auf die Gesellschaft entfallenden Teils der Einlageleistung, gerechnet ab dem ersten Tag des der Leistung des Zeichnungsbetrages folgenden Monats bis zum 31. Mai 2012, zugewiesen. Anzahl der Anteile Die angebotene Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung. Zur Realisierung aller Investitionsvorhaben müssen mindestens Anteile (= Mindestanzahl) vor dem Hintergrund der Mindestzeichnungssumme von gezeichnet werden. Die Mindestplatzierungssumme (= Mindestbetrag) beträgt somit Die Beteiligungsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rechte der Anleger Die Anleger nehmen an den Gewinnen, Verlusten und Liquidationserlösen der Beteiligungsgesellschaft teil. Sie haben Stimm-, Verwaltungs-, Entnahme- und Bucheinsichtsrechte gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie nach den gesetzlichen Regelungen. Diese Verträge sind im vollständigen Wortlaut in Kapitel 13 Vertragswerk dieses Verkaufsprospektes abgebildet. Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft mit der Möglichkeit, von der Treuhänderin die Übertragung der für sie gehaltenen Treuhandanteile zu verlangen und damit direkt im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft eingetragen zu werden. Die Eintragung als Direktkommanditist kann abhängig von der individuellen steuerlichen Situation aus schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gründen sinnvoll sein. Die Treuhand wandelt sich in diesem Fall in eine Verwal-

9 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 7 tungstreuhand (siehe auch Seite 39 die vollständigen Rechte der Gesellschafter). Anlegerkreis Dieses Angebot richtet sich an natürliche Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz im Inland haben und die in Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse von Beteiligungen an geschlossenen Fonds verfügen und mit der entsprechenden Terminologie vertraut sind. Den interessierten Anlegern wird vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung empfohlen, sich von einem fachkundigen Dritten (z. B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) ihres Vertrauens beraten zu lassen. Prognostizierte Auszahlungen Bei dem Beteiligungsangebot MULTI ASSET PORTFOLIO 2 handelt es sich um einen sogenannten Blind Pool. Das bedeutet, dass die Investitionen der Beteiligungsgesellschaft in die jeweiligen Zielfonds zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Festgeschrieben sind hingegen die Investitionskriterien. Es sind folgende Asset-Klassen geplant: Die Beteiligungsgesellschaft erwartet, dass die erfolgenden Investitionen zumindest die jeweiligen Durchschnittsergebnisse der aktuell angebotenen Fonds erzielen werden. Laufzeit Die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ist frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 möglich. Eine ordentliche Kündigung des Anlegers ist frühestens zum 31. Dezember 2022 möglich. Einzahlungen manditisten übernommenen Zeichnungsbetrages (in Prozent der Zeichnungssumme) sind wie nachfolgend beschrieben zu erbringen: Gesamteinzahlung zu 100,0 % zzgl. 5,0 % Agio, fällig nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Zahlstelle Zahlstelle ist die Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG mit der Geschäftsanschrift Spitalerstraße 16, Hamburg. An gleicher Stelle wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Beirat Für die Gesellschaft kann nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ein Beirat gewählt werden, der mehrheitlich aus dem Kreis der Anleger bestehen soll. Zwei der drei Beiratsmitglieder wählen die Anleger direkt, ein Mitglied wird von der Komplementärin gestellt. Der Beirat kann bereits auf der ersten Gesellschafterversammlung nach Schließung des Fonds gewählt werden. Investitionsausschuss Das Konzept des MULTI ASSET PORTFOLIO 2 sieht die Implementierung eines Investitionsausschusses vor, der der Fondsgeschäftsführung für Einzelinvestments ab Empfehlungen ausspricht. Es ist daher beabsichtigt, ihn bis zum Zeitpunkt der ersten Investitionsentscheidung einzurichten. Der Investitionsausschuss soll aus mindestens drei Personen bestehen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen und unterschiedliche fachliche Hintergründe haben. Von großer Bedeutung ist hier ein reichhaltiger Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen. Der Investitionsausschuss wird bis zum Zeitpunkt der Investition aller Mittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2013, existieren. Wesentliche Vertragspartner Anbieterin/Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg Treuhänderin S + C Treuhandgesellschaft mbh, Hamburg Mittelverwendungskontrolleurin W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen

10 8 Einführung 1.2 Prospektverantwortung Die Anbieterin Erklärung Steiner + Company GmbH & Co. KG Spitalerstraße 16, Hamburg (Sitz der Gesellschaft) info@steiner-company.de übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes (Prospektverantwortliche). Geschäftsführer, erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich in der Zukunft ändern. In diesem Zusammenhang wird auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung hingewiesen (vgl. Kapitel 2 dieses Verkaufsprospektes ab Seite 10). Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur gültig, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt wurden. Prospektaufstellung Der vorliegende Verkaufsprospekt ist nach Maßgabe der Vorschriften der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt worden. Der Prospekt gibt Informationen und Fakten wieder, die bis zum 10. Januar 2011 bekannt oder erkennbar waren. Vertriebsbeauftragte, die mit der Platzierung dieses Beteiligungsangebotes betraut werden, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu machen oder Zusicherungen zu erteilen. Die Anbieterin ist nicht für die Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständige Anlageberater bzw. -vermittler verantwortlich. Für diese Personen und deren Mitarbeiter wird soweit gesetzlich zulässig keine Haftung übernommen. Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes: Hamburg, den 10. Januar 2011 Steiner + Company GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Illya Steiner

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12 10 Rubrik 2 Wesentliche Risiken der Beteiligung

13 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 11 Mit einer unternehmerischen Kommanditbeteiligung an der Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden: MULTI ASSET PORTFOLIO 2 oder Beteiligungsgesellschaft ) gehen entsprechende Risiken einher. Die Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 ist eine längerfristige, unternehmerisch geprägte Kapitalanlage, deren wirtschaftliches Ergebnis nicht vorhersehbar ist. Wenn die künftigen Entwicklungen abweichen und sich Rahmenbedingungen der in diesem Verkaufsprospekt unterstellten Annahmen verändern, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung der Beteiligung erheblich beeinträchtigen. Einzelne oder mehrere negative Abweichungen können insgesamt zu einem Misserfolg der Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 führen. Weiterhin besteht keine feste Zusage von Auszahlungen an die Anleger. In diesem Kapitel werden die wesentlichen Risiken einer Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 dargestellt. Risiken, die in der individuellen, persönlichen Situation des Anlegers begründet sind, sind bei der Risikodarstellung dieses Kapitels nicht erfasst. Die mit einer Beteiligung an MUL- TI ASSET PORTFOLIO 2 verbundenen wesentlichen Risiken werden dabei nachfolgend in prognosegefährdende Risiken, anlagegefährdende Risiken und anlegergefährdende Risiken unterteilt. Prognosegefährdende Risiken können zu schwächeren Ergebnissen führen als in den Prognosen angenommen, im Endeffekt also zu geringeren Auszahlungen. Anlagegefährdende Risiken können im Fall ihrer Realisierung darüber hinausgehend zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des vom Anleger geleisteten Zeichnungsbetrages (zzgl. des geleisteten Agios) führen. Anlegergefährdende Risiken können bei ihrer Realisierung über den Verlust des gesamten Zeichnungsbetrages (zzgl. des geleisteten Agios) hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine exakte Zuweisung einzelner Risiken in eine der drei vorgenannten Risikoklassen nicht immer eindeutig möglich ist. Anschließend an die Beschreibung der einzelnen wesentlichen Risiken wird das maximale Risiko für den Anleger dargestellt. Ein Anlageinteressent sollte vor dem Erwerb einer Beteiligung den vorliegenden Verkaufsprospekt insgesamt sorgfältig lesen, sich ausreichend mit den dargestellten Risiken sowie etwaigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation befassen und, soweit er nicht selbst über das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Wissen verfügt, fachkundige Beratung (z. B. durch seinen Steuerberater) einholen. I. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN 1. Dachfondsrisiko Bei einem Dachfonds wie dem Beteiligungsangebot besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko. Bei der Auswahl und dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds besteht die Möglichkeit von Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Fondsmanagements, die zu Lasten der geplanten Ergebnisse gehen können. Auch ist nicht vorhersehbar, ob ausreichende Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, was die geplante Risikostreuung und die Wertentwicklung der Vermögensanlage negativ beeinflusst. Zudem hat das Fondsmanagement die Möglichkeit, auch in Asset-Klassen zu investieren, die in dem vorliegenden Verkaufsprospekt nicht genannt sind. Durch diese Investition können sich weitere Risiken ergeben, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht bekannt sind. Für den Anleger besteht zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner Beteiligung nicht die Möglichkeit, sich ein abschließendes Bild über die endgültige Zusammensetzung der Zielgesellschaften zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zielgesellschaften erst zu einem insbesondere zu höheren Preisen, erworben werden können, als in der Prognoserechnung unterstellt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Zielgesellschaften in ihrer Entwicklung gleichförmig schwach verlaufen oder dass das Portfolio an Zielgesellschaften nicht optimal zusammengestellt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungen eingegangen werden, die nicht zu erwarteten Ergebnissen führen und mit denen der angenommene Auszahlungsverlauf nicht erreicht werden kann. Bei einer Dachfondskonstruktion fallen Kosten auf mehreren Ebenen an (sogenannte doppelte Kostenstruktur). Dies betrifft neben den jeweiligen Kosten für Steuerberatung, Jahresabschlüsse etc. der Beteiligungsgesellschaft und der Zielfonds

14 12 Wesentliche Risiken der Beteiligung insbesondere die laufenden Kosten für Verwaltung und Portfoliomanagement. Für den Anleger besteht damit das Risiko, dass bei einer deutlich unterdurchschnittlichen Entwicklung der Zielfonds die erwirtschafteten Renditen aufgrund der durch die Dachfondskonstruktion anfallenden Mehrkosten ganz oder teilweise aufgebraucht werden könnten. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können ganz oder teilweise ausfallen. 2. Fondskapital Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das für MULTI AS- SET PORTFOLIO 2 insgesamt angestrebte Fondskapital nicht in der vorgesehenen Höhe erreicht wird. Wird das prospektierte Fondskapital nicht erreicht, vermindert sich dadurch die Diversifikation mit entsprechend negativen Folgen für die Risikostruktur und die Anlagestrategie der Beteiligungsgesellschaft. Sollte die Platzierung des vorgesehenen Fondskapitals verzögert erfolgen, könnten Anteile an Zielfonds erst später als geplant erworben werden. Dies könnte sich negativ auf die geplanten Ergebnisse auswirken. Dieses Risiko besteht ebenso bei den Zielgesellschaften. Sollte die Volleinwerbung des Fondskapitals bei den Zielgesellschaften erst später als geplant erfolgen, können die geplanten Ergebnisse schlechter ausfallen. Dies kann zu verminderten Auszahlungen an die Anleger führen. 3. Kostenrisiko im Hinblick auf kalkulierte Werte Die im Investitions- und Finanzierungsplan dargestellten Aufwandspositionen sind zum überwiegenden Teil kalkuliert. Nur eine Minderheit von Kostenpositionen ist von der Anbieterin vertraglich fest vereinbart. Es besteht das Risiko, dass die Kos- onen zu berücksichtigen sind. Dies könnte die Liquidität von MULTI ASSET PORTFOLIO 2, den Umfang der von ihr angestrebten Investitionen und das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 negativ beeinflussen. Auch das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Zielfonds ist von deren Ausgaben- und Kostenstruktur abhängig. Es besteht das Risiko von erhöhten Ausgaben und Kosten. Dies beeinflusst die Auszahlungen an die Gesellschafter negativ. 4. Wertentwicklung Die Wertentwicklung der Gesamtbeteiligung ist abhängig von der Wertentwicklung der einzelnen Investments in den un- terschiedlichen Anlageklassen. Die nicht wertbildenden Aufwendungen der Investitionsphase sowohl auf Ebene der Zielgesellschaften, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, als auch auf Ebene der Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG selbst z. B. Konzeptionsaufwand, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung u. ä. müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfährt. Sollten die erwarteten Rückflüsse aus Investitionen aus Zielfonds geringer als kalkuliert ausfallen, vermindern sich die Reinvestitionen in die Zielfonds. Bei einer verminderten Investitionsquote reduzieren sich die Auszahlungen an die Anleger. Für den Anleger besteht damit das Risiko, dass sich geringere als prognostizierte Wertzuwächse der Zielfonds negativ auf die Prognose und die Auszahlungen auswirken können. 5. Kostenrisiko Der Großteil der anfänglichen Kosten und der laufenden Kosten fällt in Relation zum Fondsvolumen an. Einige Kostenpositionen, wie z. B. die Kosten für die Jahresabschlüsse und laufende externe Beratungskosten, sind fest. Sollte das tatsächliche Fondsvolumen niedriger ausfallen als geplant, können diese vom Fondsvolumen unabhängigen Kosten das Anlageergebnis negativ beeinflussen und zu einer geringeren Auszahlung an die Gesellschafter führen. 6. Verzinsung freier Liquidität Im Rahmen der verzinslichen Anlage freier Liquidität besteht das Risiko, dass erwartete Erträge aus Verzinsungen und Ausschüttungen nicht oder nicht dauerhaft erzielt werden können. Dies könnte die Ergebnisse von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 negativ beeinflussen. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können geringer ausfallen. 7. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des Beteiligungsangebotes MULTI ASSET PORT- FOLIO 2 wie auch der einzelnen Zielfonds, an denen Anteile erworben werden, hängt zum wesentlichen Teil von den Fähigkeiten sowie den Entscheidungen des Managements der Beteiligungsgesellschaft sowie der Zielfonds ab. Es besteht zum einen das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich später als falsch herausstellen, was die erwarteten Ergeb-

15 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 13 nisse erheblich negativ beeinflussen kann. Ferner besteht das Risiko, dass für MULTI ASSET PORTFOLIO 2 oder einen Zielfonds maßgebliche Schlüsselpersonen ausfallen und sich dies negativ auf die Entwicklung des MULTI ASSET PORTFOLIO 2 auswirkt. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können ganz oder teilweise ausfallen.. 8. Beschlussfassungen/Einflussnahme Der einzelne Anleger befindet sich bei Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlungen bei üblichen bzw. durchschnittlichen Zeichnungsbeträgen in der Minderheit und kann ggf. dadurch seine persönlichen Interessen bei MULTI ASSET PORTFOLIO 2 nicht durchsetzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Anleger durch Zeichnung einer großen Beteiligung die Stimmenmehrheit bei MULTI ASSET PORTFOLIO 2 erhält und damit einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und somit Beschlüsse auf Gesellschafterversammlungen herbeiführen kann, die sich für die übrigen Gesellschafter negativ auswirken. Dies kann auch den MULTI ASSET PORTFOLIO 2 bei der Beteiligung an den Zielfonds betreffen. Darüber hinaus wird die Beteiligungsgesellschaft in den Zielgesellschaften in der Regel nicht über eine Stimmenmehrheit verfügen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass in einer Zielgesellschaft Beschlüsse gefasst werden, die nicht das Abstimmungsverhalten der Beteiligungsgesellschaft repräsentieren. Die Auszahlungen an die Anleger können sich hierdurch negativ verändern. 9. Verflechtungen, Interessenkonflikte Die Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes, die Steiner + Company GmbH & Co. KG, ist alleinige Gesellschafterin der Komplementärin, der MAP Steiner Verwaltung GmbH. Der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Anbieterin ist dabei zugleich alleiniger und von den Beschränkungen des 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Komplementärin sowie der als Treuhänderin fungierenden S + C Treuhandgesellschaft mbh. Auch ist er Mitgesellschafter der Anbieterin (Einzelheiten zu den bestehenden Verflechtungen s. Kapitel Darstellung der Projektpartner, Seite 24. Im Übrigen nehmen die Komplementärin und die Treuhänderin entsprechende Funktionen auch in weiteren von der Anbieterin angebotenen Fonds bzw. Beteiligungsangeboten, auch in der Be- teiligungsgesellschaft ähnlich konzipierten Fondgesellschaften, wahr. Insoweit können sich jeweils Interessenkonflikte ergeben, die zum Nachteil von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 wie auch der Anleger gehen können. So ist es z. B. nicht auszuschließen, dass die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft anderen Fondsgesellschaften, bei denen sie ebenfalls Komplementärin ist, bei Investitionsentscheidungen den Vorrang gibt. Vielfach können auf Ebene der Zielfonds ebenfalls aufgrund von personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen potenzielle Interessenkonflikte vorliegen, die sich nachteilig auf die Entwicklung der Zielfonds auswirken können. Interessenkonflikte können auch daraus resultieren, dass auf Ebene der Zielgesellschaften auch in einem gewissen Umfang in andere Fondsgesellschaften, deren Anbieterin ebenfalls die Steiner + Company GmbH & Co. KG ist, investiert werden kann. Dies kann zu einer Verminderung der Auszahlungen an die Anleger führen. 10. Erwerb im Zweitmarkt Entscheidet sich das Fondsmanagement dazu, Anteile an bereits platzierten Zielfonds im sogenannten Zweitmarkt zu erwerben, so ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit solchen Anteilen im Zweitmarkt kein gesetzlich geregelter Markt existiert. Der Kaufpreis wird zwischen Verkäufer und Käufer frei ausgehandelt. Es besteht das Risiko, dass der ausgehandelte Kaufpreis nicht den Anschaffungskosten entspricht. Dies führt zu einem verminderten Rückfluss an den Gesellschafter. Beim Erwerb von Zweitmarktfonds können keine Anschaffungskostenrabatte erzielt werden. Bei dem Ankauf sind die für den Verkauf und die Übertragung von solchen Anteilen an Zielfonds vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen zu beachten, wie etwa Fristen, dernisse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Zielfonds nicht oder erst nach Ablauf bestimmter Fristen erworben werden können. Wird die für einen Ankauf bzw. eine Übernahme eines Anteils an einem Zielfonds erforderliche Zustimmung verweigert, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit entsprechenden Kosten führen. Solche Kosten könnten die Liquidität und die Ergebnisse von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 belasten. Darüber hinaus können bei einem Erwerb am Zweitmarkt Mängel (einschließlich Rechtsmängel) auftreten und daraus resultierende Schadenersatzansprüche wirtschaftlich nicht durchsetzbar sein. Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Güte des Anteils wird von den Verkäufern

16 14 Wesentliche Risiken der Beteiligung 11.2 Genehmigungen Soweit ein Zielfonds zur Aufnahme oder zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes oder zur Errichtung seines Anlageobjektes behördlicher Genehmigungen bedarf, kann sich die Nichterteilung oder der Entzug solcher Genehmigungen nachteilig auf die wirtschaftlichen Ergebnisse des Zielfonds auswirken, was sich negativ auf das Ergebnis von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 auswirken könnte. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können ganz oder teilweise ausfallen Umweltrisiken Bei Zielfonds, die z. B. in Immobilien investieren, ist nicht ausgeschlossen, dass diese kontaminierte Grundstücke erwerben. I. d. R. werden sich daraus ergebende Lasten von dem betreffenden Zielfonds zu tragen sein, was sich negativ auf dessen wirtschaftliche Ergebnisse auswirken und in der Folge auch die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft negativ beeinflussen kann und somit zu einer geringeren Auszahlung an die Gesellschafter führt Auslandsrisiken Die Zielfonds, in die MULTI ASSET PORTFOLIO 2 investiert, werden voraussichtlich mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten und in ausländische Unternehmungen sowie Rechte investieren. Bei Investitionen im Ausland sind die Anleger indirekt den rechtlichen und politischen Risiken des ausländischen Staates der Zielfondsbeteiligung ausgesetzt. Insoweit werden auch die Verträge vielfach ausländischem Recht unterliegen und ggf. ausländische Gerichte für Rechtsstreitigkeiten zuständig sein. Insoweit besteht das Risiko, dass die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert wird und höhere Rechtsverfolgungskosten entstehen. Es können auch steuerliche Besonderheiten bestehen, die sich aus dem ausländischen Auch ist nicht ausgeschlossen, dass Beschränkungen im internationalen Kapitalverkehr dazu führen, dass Erlöse nicht ohne Weiteres in das Inland transferiert werden können. Die Realisierung der vorstehenden Umstände könnte sich nachteilig auf die Entwicklung eines Zielfonds und in der Folge auch der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Zielgesellschaften der Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest, so dass die möglichen Risiken einer Beteiligung in ausländische Zielfonds nicht abschließend darim Zweitmarkt regelmäßig nicht übernommen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beteiligungsgesellschaft bei einer am Zweitmarkt erworbenen Beteiligung die volle Haftung nach 172 Abs. 4 HGB trägt, obwohl sie nicht alle Auszahlungen erhalten hat. Dies führt zu verminderten Auszahlungen an die Gesellschafter. 11. Ergebnisprognosen und Risiken der Zielfonds Die Ergebnisprognosen der Zielfonds basieren auf Annahmen künftiger Aufwendungen und Erträge. Die tatsächlichen Werte können von den prognostizierten Werten abweichen. Abweichungen der tatsächlichen von den prognostizierten Werten verändern die wirtschaftliche Entwicklung des Zielfonds und damit letztlich von MULTI ASSET PORTFOLIO 2. Auf Ebene der einzelnen Zielfonds besteht das Risiko, dass geplante Ergebnisse nicht erreicht werden können. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Zielfonds ist von unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig. Neben den Fähigkeiten und Entscheidungen von dessen Management, der Höhe von Zinsaufwendungen bei Fremdfinanzierungen, Währungsentwicklungen und den laufenden Kosten hat die Einnahmeseite der Zielfonds das höchste Risiko. Eine negative Entwicklung der Zielfonds führt zu verminderten Auszahlungen an die Gesellschafter. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Zielgesellschaften der Beteiligungsgesellschaft noch nicht fest, so dass die möglichen Risiken, insbesondere auch der Rahmenbedingungen, auf Ebene der Zielfondsbeteiligungen nur exemplarisch dargestellt werden können Allgemeine Marktentwicklung Die allgemeine Entwicklung der speziellen Märkte, auf denen nicht vorhersehbar. Das wirtschaftliche Ergebnis von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 hängt u. a. auch von der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte (z. B. dem weiteren Verlauf der globalen Finanzkrise) und vielfältigen anderen allgemeinen Rahmenbedingungen ab. Sollten sich diese schlechter entwickeln als angenommen, kann dies die Entwicklung von MULTI AS- SET PORTFOLIO 2 erheblich beeinflussen. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können ganz oder teilweise ausfallen.

17 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 15 stellbar sind. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können ganz oder teilweise ausfallen Wechselkursrisiken Sollte MULTI ASSET PORTFOLIO 2 nicht nur in Euro, sondern auch in Fremdwährungen investieren bzw. sich beteiligen, so besteht das Risiko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert, wenn Rückflüsse aus einer Investition zu ungünstigeren Wechselkursen erfolgen, als sie bei der jeweiligen Investition vorlagen. Ferner können Veränderungen der Wechselkurse Einfluss auf die wirtschaftlichen Ergebnisse der einzelnen Zielfonds haben, bei denen keine vollständige Währungskongruenz unterschiedliche Währungen innerhalb eines Zielfonds zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite gegeben ist. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können geringer ausfallen Spezielle Risiken bei Leasingfonds Bei einem Leasingfonds ergeben sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie insbesondere aus der künftigen Entwicklung des Leasinggeschäftes spezifische Risiken. Negative Entwicklungen des Leasingmarktes, wie z. B. Veränderungen der Marktlage sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen, können zu Verringerungen der Margen aus dem Leasinggeschäft führen. Dies führt zu einer negativen Entwicklung des Zielfonds. Diese negative Entwicklung des Zielfonds kann zu verminderten Auszahlungen bei den Anlegern führen. Darüber hinaus besteht ein Ausfallrisiko der Leasingnehmer, wenn sich die Bonität verschlechtert. Es besteht ein Risiko aus der Forfaitierung (Verkauf von Leasingforderungen) von Leasingverträgen, wenn sich die Forfaitierungskonditionen verändern. Damit können geringere Erträge oder gar Verluste für die Beteiligungsgesellschaft und die Anleger entstehen und somit zu einer geringeren Auszahlung an die Gesellschafter führen Spezielle Risiken bei Immobilienfonds Bei der Investition in Immobilienzielfonds besteht das Risiko der Entwicklung der Mieterträge. Eine Veränderung der Standortqualität der Immobilien, eine sich insgesamt wirtschaftlich verschlechternde Situation oder negative Entwicklungen im Mietmarkt können Mietausfälle, Flächenleerstand oder schlechtere Mietvertragskonditionen zur Folge haben, die sich auch negativ auf den Wert der Immobilie und einen späteren Veräußerungserlös auswirken können. Bei Insolvenz oder nicht vertragstreuem Verhalten eines Mieters und im Zuge von Anschlussvermietungen ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen geplante Mieteinnahmen ausfallen oder geringere als die kalkulierten Mieteinnahmen akzeptiert werden müssen und im Zuge der Neuvermietung weitere Kosten (Umbaukosten, Modernisierungsaufwand, Maklerkosten) entstehen können. Instandhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen sowie Altlasten und versteckte Baumängel der Objekte, die erst nach Ablauf der Gewährleistungsfristen auftreten, können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Damit können geringere Ausschüttungen als die geplanten für die Beteiligungsgesellschaft gefährdend auswirken können Spezielle Risiken bei Erneuerbarer Energie-/ Umweltfonds Die Entwicklung des Marktes für erneuerbare Energien ist nicht vorhersehbar. Sollten sich die Marktbedingungen (einschließlich auch der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen) schlechter entwickeln als angenommen (z. B. Wegfall der Einspeisevergütungen, Deflation usw.), kann dies zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Gesellschafter führen. Für Solarfonds ist zu beachten, dass in der Europäischen Union Strom aus Solarkraftwerken mit einer Einspeisevergütung gefördert wird. In Deutschland ist diese im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Es besteht das Risiko, dass Gesetzesänderungen die Einspeisevergütung für elektrische Energien aus Solarkraftwerken bzw. Photovoltaikanlagen verringern oder gänzlich einstellen. Eine solche Entwicklung hätte zur Folge, dass diese Art der Energieerzeugung wirtschaftlich unattraktiv wird. Insgesamt ist dann nicht ausgeschlossen, dass das wirtschaftliche Ergebnis des Zielfonds negativ beeinflusst wird und Verringerungen von geplanten Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft und damit auch an die Anleger möglich sind. Es besteht zudem das Risiko, dass die von den Zielgesellschaften betriebenen Investitionsobjekte aus technischen Gründen die geplante Lebensdauer nicht erreichen, die Investitionsobjekte nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, durch verschiedene Umwelteinflüsse die kalkulierten Ergebnisse

18 16 Wesentliche Risiken der Beteiligung zu Ausfallzeiten führen. Diese Risiken können das wirtschaftliche Ergebnis der Zielfonds negativ beeinflussen und damit zu geringeren Ausschüttungen an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 und damit die Anleger führen Spezielle Risiken bei Schiffsfonds Bei Anlagen in Schiffsfonds besteht das Risiko, dass die Ent- denen Charterrateneinnahmen nicht vorhergesehen werden kann und die Frachteinnahmen generell deutlichen zyklischen Schwankungen unterliegen. Ein Rückgang der Nachfrage, Überkapazitäten im betreffenden Marktsegment oder andere Marktentwicklungen können zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in der Zielgesellschaft führen. Auch das Risiko der vertraglichen Einhaltung der Charterverträge sowie eine mangelnde Bonität des Charterers kann dazu führen, dass die Beschäftigung des Schiffes nicht oder nur zu einer niedrigeren Charterrate möglich ist. Die einzelnen Prognoserechnungen gehen nach Ablauf der festen Charterverträge von gleichen Chartereinnahmen aus. Werden diese nicht erreicht, würden die Ergebnisse der Zielgesellschaften und demgemäß auch die Ausschüttungen an die Anleger entsprechend sinken. Die Kosten für Schiffsbetrieb und Verwaltung etc. sind auf lange Sicht nicht exakt planbar. Somit kann es zu Überschreitungen der geplanten Kosten und jährlichen Kostensteigerungen sowie infolgedessen zu niedrigeren Betriebsergebnissen kommen. Nicht geplante Mehrkosten können insbesondere auch durch Dockungen oder Klassearbeiten entstehen. Infolge des Unterschreitens der geplanten Einsatz- bzw. Einnahmetage pro Jahr besteht das Risiko längerer Off-hire-Zeiten, d. h. Tage, an denen das Schiff ohne Beschäftigung ist. Ebenso besteht das Risiko von unvorhergesehenen Risiken im Ausland, wie z. B. Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Piraterie. Auch diese Risiken können niedrigere Einnahmen als geplant zur Folge haben und zu verminderten Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft führen Spezielle Risiken bei Private Equity Fonds Jede unternehmerische Beteiligung eines Zielfonds ist mit einem unternehmerischen Risiko verbunden. Der Anleger erhält keine feste oder prognostizierte Rendite aus seiner Kapitalanlage und auch keine Gewähr, dass er die Einlage selbst zurückerhält. Die mit der Beteiligung beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolge sind unmittelbar mit dem Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit der Private Equity Zielfonds verbunden und damit letztendlich von den gehaltenen Zielunternehmen abhängig. Damit besteht das Risiko, dass aufgrund schlechter gesamtwirtschaftlicher, branchenspezifischer oder konjunktureller Entwicklungen sowie einer schlechten allgemeinen Kapitalmarktsituation für Beteiligungsverkäufe, bei unvorhersehbaren Einbrüchen bzw. starken Schwankungen bestimmter Märkte oder in bestimmten Jahren oder aber auch bei Fehleinschätzungen durch die Geschäftsführung des Management-Teams der Private Equity Zielfonds oder auch der Zielunternehmen das investierte Kapital teilweise oder vollständig verloren geht. Das Risiko einer Insolvenz trägt jeder Zielfonds. Daneben muss sich der Anleger bewusst sein, dass die Zielfonds auch Zweitmarktfondsanteile erwerben. Da grundsätzlich kein geregelter Markt für Private Equity Zweitmarktfondsanteile besteht, zeichnet sich dieser Markt durch ein relativ geringes Marktvolumen aus, so dass ein vergleichsweise hohes Bewertungsrisiko besteht. Diese Bewertungsunsicherheit ist als systemimmanentes Risiko einzuordnen und kann zu überteuerten Kaufpreisen führen. Dieses beeinflusst die Liquidität der Emittentin und somit die Auszahlungen an die Anleger negativ Spezielle Risiken bei Rohstoff-/ Rohstoffexplorationsfonds Zielfonds, die insbesondere in Förderrechte und grundstücksbezogene Ausbeutungsrechte für fossile Energieträger oder andere Rohstoffe, insbesondere Erdöl und Erdgas, oder die Wassergewinnung investieren, unterliegen dem Risiko, dass den Zielgesellschaften keine geeigneten Investitionsobjekte und Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und das eingezahlte Kapital nicht wie geplant zeitnah investiert werden kann. Für die Zielfonds bestehen Risiken aus dem Investitionsobjekt, diese sind die zukünftige Öl- und Gaspreisentwicklung und das Fördermengen- und Quellenrisiko. Die Marktpreise für Rohstoffe unterliegen zum Teil starken Schwankungen und sind von Angebot und Nachfrage abhängig. Daneben können die Betriebskosten bei der Förderung der Rohstoffe unerwartet ansteigen. Dies kann die Rentabilität der erworbenen Quellen erheblich beeinflussen und zu erheblich verminderten Renditen für die Beteiligungsgesellschaft und damit für den Anleger

19 MULTI ASSET PORTFOLIO 2 17 führen. Die in den Fördergebieten derzeit geltenden oder künftig in Kraft tretenden Umweltschutzbestimmungen können die Fördertätigkeit ebenso beeinflussen wie verzögerte oder verweigerte staatliche Genehmigungen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Erschließungen und Bohrungen infolge technischer oder geologischer Ursachen nicht erfolgreich sein werden sowie dass potenzielle Gefahren von Umweltkatastrophen, Krieg, Terror und politische Instabilitäten in den Fördergebieten drohen. Diese können sich erheblich nachteilig auf den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung und insbesondere auf die geplanten Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft und damit auch an die Anleger auswirken. 12. Rechtsänderungsrisiken Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Dieses Risiko bezieht sich auf alle für die Beteiligung relevanten steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Derzeit werden auf nationaler und europäischer Ebene Gesetzesentwürfe zur Regulierung, die auch geschlossene Fonds und deren Verwalter erfassen sollen, vorbereitet. Es besteht folglich das Risiko, dass sich ab Umsetzung aufgrund regulatorischer Vorgaben die Fondskosten der Beteiligungsgesellschaft als auch der Zielgesellschaften erhöhen. Die Verwirklichung dieser Risiken könnte sich auf die Anleger in der Weise auswirken, dass diese negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 haben und somit zu einer geringeren Auszahlung an die Gesellschafter führen. 13. Steuerliche Risiken Das steuerliche Konzept von MULTI ASSET PORTFOLIO 2 ist auf der Grundlage der derzeit bekannten Rechtslage entwickelt worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die hierfür relevanten Steuergesetze, die Auffassung der Finanzverwaltung oder die Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte ändern und sich aufgrund dessen höhere Steuerbelastungen ergeben. Es ist auch nicht auszuschließen, dass von den erklärten steuerlichen Ergebnissen im Rahmen der Veranlagung oder Betriebsprüfung abgewichen wird. Es besteht das Risiko. dass der Anleger Steuernachzahlungen leisten muss, ohne dass ihm zugleich Auszahlungen zugewiesen werden. In diesem Fall müsste der Anleger Steuerzahlungen aus seinem sonstigen Vermögen zahlen. Sofern es aufgrund festgestellter steuerlicher Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen kommt, sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jeden angefangenen Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltung zu entrichten. Die individuelle Situation des Anlegers kann sich von den steuerlichen Folgen, wie sie beschrieben werden, unterscheiden. Es besteht das Risiko, dass Anleger durch ihre Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 in anderen Ländern steuerpflichtig werden und Steuererklärungen einzureichen haben. Dadurch können weitere Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des Blind Pool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest. Der Anleger hat nach Beitritt zu MUL- TI ASSET PORTFOLIO 2 keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen. Insbesondere wenn der Anleger bereits über ausländische Einkünfte des oder der gleichen Länder verfügt, kann dieses deutliche negative Folgen für den Anleger haben. 14. Einkommensteuer 14.1 Gewinnerzielungsabsicht Bei einer individuell hohen Fremdfinanzierung der Beteiligung besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene des Investors ablehnt. Dies hätte zur Folge, dass die aus der Beteiligung zuzurechnenden Einkünfte (sowohl Gewinn- und Verlustanteile) und damit auch die Finanzierungskosten einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen wären. Steuernachzahlungen für den Anleger würden sich ergeben Gewerblicher Grundstückshandel Bei der Veräußerung einer Beteiligung an einem Immobilienfonds oder der Veräußerung einer Immobilie eines Zielfonds kann unter bestimmten Voraussetzungen aus steuerlicher Sicht ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen. Auf Ebene der Anleger kann eine abschließende Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels eingehalten werden, nicht vorgenommen werden. Das Risiko der Qualifizierung als gewerblicher Grundstückshändler mit deutlichen steuerlichen Nachteilen besteht insbesondere bei denjenigen Anlegern, die neben dieser Beteiligung in weitere Immobilienfonds oder Grundstücke investieren oder inves-

20 18 Wesentliche Risiken der Beteiligung tiert haben. Dies sollte im Einzelfall mit einem Steuerberater erörtert werden. 15. Umsatzsteuer Die Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG ist mangels Unternehmereigenschaft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es besteht das Risiko, dass gegenüber MULTI ASSET PORT- FOLIO 2 umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden, die im Rahmen der Kalkulation als umsatzsteuerfrei beurteilt wurden. In Höhe der in Rechnung gestellten, nicht als Vorsteuer abzugsfähigen Umsatzsteuer würde die Kostenbelastung steigen und sich die Liquidität entsprechend verringern. Die Auszahlungen an die Gesellschafter können geringer ausfallen. 16. Erbschaft- und Schenkungsteuer Sollte ein Anleger nicht direkt im Handelsregister als Kommanditist eingetragen, sondern ausschließlich mittelbar über die Treuhandgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt sein und verschenkt oder vererbt er die Beteiligung, wird kein nach 13a, 13b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen verschenkt oder vererbt. Dies führt zu einer höheren Erbschaftbzw. Schenkungsteuer. 17. Vermögensteuer Es besteht das Risiko, dass eine Neuregelung des Vermögensteuergesetzes erfolgt und eine Erhebung der Vermögensteuer in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Gesellschafter müssen die Vermögensteuer aus der eigenen Liquidität zahlen. 18. Begründung zusätzlicher ausländischer Steuerpflichten Durch ihre Beteiligung an MULTI ASSET PORTFOLIO 2 können Anleger in anderen Ländern zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Dadurch können weitere Kosten auf Ebene des Anlegers anfallen. Aufgrund des Blind Pool-Konzeptes stehen diese Länder derzeit nicht fest. Der Anleger hat nach Beitritt zu MULTI ASSET PORTFOLIO 2 keine Möglichkeit, die Begründung etwaiger ausländischer Steuerpflichten zu vermeiden oder zu beeinflussen. II. ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN 1. Blind Pool-Risiken Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in welche Zielfonds MULTI ASSET PORTFOLIO 2 konkret investieren wird. Auch bei Beitritt des Anlegers wird je nach Zeitpunkt von dessen Beitritt entweder noch kein Anteil an einem Zielfonds erworben sein oder jedenfalls die endgültige Zusammensetzung des Investitionsportfolios noch nicht feststehen. Der Anleger hat keinen Überblick über die Art und den Umfang der Beteiligungen an den Zielfonds. Es können Zielfonds erworben werden, deren Investitionsobjekte oder deren Anbieter von den Anlegern nicht gewollt oder gewünscht waren und zum Totalverlust der Zeichnungssumme führen. 2. Risikokonzentration Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass sich zukünftig einzelne prognosegefährdende Risikofaktoren so schlecht entwickeln, dass sich aus einem prognosegefährdenden Risiko für einen Zielfonds, in den investiert wird, ein anlagegefährdendes Risiko entwickelt. Gleiches gilt bei gleichzeitiger Realisierung mehrerer prognosegefährdender Risikofaktoren. Dies kann zur Überschuldung bzw. Insolvenz eines Zielfonds, in den die Beteiligungsgesellschaft investiert ist, führen, mit der Folge des teilweisen oder vollständigen Verlustes des vom Anleger geleisteten Zeichnungsbetrages einschließlich des Agios. 3. Rückabwicklung Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Fondsvolumen der Beteiligungsgesellschaft nicht eingeworben wird. Es ist geplant, durch Kapitalerhöhung ein Kommanditkapital in Höhe von ca zzgl. Agio zu platzieren. Sollte nach Ablauf des endgültigen Platzierungszeitraums das geplante Kommanditkapital noch nicht eingeworben sein, kann die Komplementärin die Beteiligungsgesellschaft auch mit einem geringeren als dem angestrebten Kommanditkapital von schließen. Dies könnte ggf. zu einer Verschlechterung der Investitions- Auf Ebene der Zielfonds besteht das Risiko der Rückabwicklung. Dabei können je nach vertraglicher Regelung in den Zielgesellschaften die erbrachten Pflichteinlagen der Beteiligungsgesellschaft in der entsprechenden Zielgesellschaft nur abzüglich

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