Förderfibel Heizen mit Holzpellets

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1 Förderfibel 2014 Heizen mit Holzpellets 1

2 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, der Weltklimarat (IPCC) hat in seinem aktuellen Bericht im April 2014 darauf hingewiesen, dass für einen wirksamen Klimaschutz am Einsatz erneuerbarer Energien kein Weg vorbei führt. Besonders die Verwendung von Holzenergie, wie beispielsweise in ihrer modernsten Form als Pelletheizung, führt schon im Privathaushalt zu einer wirksamen CO2-Reduzierung in einer Größenordnung, die mit kaum einer anderen Maßnahme zu erzielen ist. Der Staat belohnt dieses vorbildliche Verhalten durch eine finanzielle Unterstützung ent weder direkt oder über zinsverbilligte Darlehen über das sogenannte Marktanreiz programm (MAP). Damit macht sich Klimaschutz auch positiv im Geldbeutel des Verbrauchers bemerkbar und den Heizungstausch zu einer rentablen Angelegenheit. Mit der Neuauflage der Förderfibel will das Deutsche Pelletinstitut Verbrauchern, aber auch Handwerkern, Kommunen und Gewerbebetrieben ein Kompendium an die Hand geben, das rasch einen Überblick über die oftmals komplex wirkende Förderlandschaft gewährt. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei geschulten Heizungsbauern ( Über Ihr Interesse an einer Pelletheizung freuen wir uns, machen Sie bald eine lohnenswerte Investition daraus! Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Pelletinstituts (depi) Martin Bentele Inhalt Beliebte Energiebündel... Seite 3 Förderung vom Staat... Seite 4 Pellets und Solar... Seite 6 das Marktanreizprogramm (BAFA-Teil) im Überblick... Seite 7 die KfW-Premiumförderung des MAP für Anlagen größer 100 kw... Seite 8 Zinsgünstige Darlehen der KfW... Seite 9 Steuern sparen beim Heizungsbau... Seite 10 Förderprogramme der Bundesländer... Seite 11 Umweltbewusst: Rund Gebäude werden mit Pellets beheizt Zuschüsse für Kommunen und gemeinnützige Organisationen... Seite 16 2

3 Beliebte Energiebündel I Versorgungssicher Holz ist ein nachwachsender, heimischer Brennstoff. Er schafft regionale Arbeitsplätze und Unabhängigkeit von knappen fossilen Energieträgern. Die großen Holzvorräte in Deutschland bieten eine gute Grundlage für den weiteren Ausbau der Pelletproduktion. Sauber: Pellets verbrennen klimaneutral und nahezu rückstandsfrei Deutschlandweit heizen über Haushalte, Kommunen, Gewerbetreibende und Wohnwirtschaftsunternehmen mit dem umweltfreundlichen Brennstoff Holzpellets. Pellets bestehen aus unbehandeltem Restholz (z. B. Sägemehl, Hobelspäne) und werden unter hohem Druck ohne chemische Bindemittel in Zylinderform gepresst. Ein Holzpellet ist 0,3 bis 4 Zentimeter lang und hat einen Durchmesser von sechs Millimetern. Mit einem Heizwert von rund 5 kwh/kg steckt in einem Kilogramm Pellets ungefähr so viel Energie wie in einem halben Liter Heizöl. I Ökologisch Bei der Verbrennung von Pellets wird nur die Menge an Kohlendioxid (CO2) freigesetzt, die der Baum im Laufe seines Wachstums aufgenommen hat. Daher gilt der Energieträger Holz als CO2- oder klimaneutral. Zudem ist die Energiebilanz von Holzpellets im Vergleich zu fossilen Brennstoffen deutlich besser. I Ökonomisch Der Pelletpreis hat sich in den vergangenen Jahren als eigenständig und stabil erwiesen. Dank günstiger Brennstoffpreise amortisiert sich der Kauf einer Pelletheizung bereits nach wenigen Jahren. I Komfortabel Moderne Pelletheizungen zeichnen sich durch einen hohen Bedienkomfort aus und stehen Öl- und Gasheizungen in nichts nach ein vollautomatisches Fördersystem sorgt für einen reibungslosen Verbrennungsprozess. Dank seiner hohen Energiedichte benötigt der homogene Brennstoff ein geringeres Lagervolumen als andere Holzbrennstoffe (Scheitholz und Hack schnitzel). So sind Pelletheizungen mit einem Wir kungsgrad von bis zu 95 Prozent und mit einem Ascheanteil von max. 0,7 Prozent nicht nur sehr effektiv, sondern auch sauber. Das Deutsche Pelletinstitut empfiehlt die Verwendung von ENplus-zertifizierten Pellets ( Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Seit 2009 gilt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (eewärmeg). Es fordert, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme aus regenerativen Energien erzeugt wird. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung stieg zwischen 2000 und 2012 von 4,0 auf 10,0 Prozent. Das Gesetz verpflichtet, bei Neubauten ab 50 Quadratmetern einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung einzusetzen. Die öffentliche Hand muss dies auch bei Gebäuden im Bestand einhalten, wenn diese grundlegend renoviert werden. Dabei können auch verschiedene Energieformen miteinander kombiniert werden. Ziel ist es, fossile Brennstoffe zu ersetzen und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Um diese Maßnahmen finanziell zu unterstützen, stellt der Bund über das Marktanreizprogramm (MAP) Fördermittel zur Verfügung. Wer Holz zur Erfüllung der Nutzungspflicht des eewärmeg einsetzt, muss laut Gesetz min destens 50 Prozent der Wärme damit erzeugen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die Größe einer zu diesem Zweck ins tallierten Solarkollektorfläche wenigstens vier Prozent der beheizten Nutzfläche des Hauses entspricht. Bei Nichtwohngebäuden muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent mit Solarenergie gedeckt werden. I Geltungsbereich und Gültigkeit Das Gesetz gilt für alle Gebäude, die seit dem 1. Januar 2009 errichtet werden, sofern nicht schon vorher mit dem Bau begonnen oder ein Bauantrag gestellt wurde. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu Euro. I Weitere Informationen zum EEWärmeG gibt es unter: EEWärmeG: 1 Zweck und Ziel des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien zu fördern. 3

4 Förderung vom Staat Heizungssanierer profitieren: Mehrere tausend Euro können sie aus dem MAP erhalten, wenn sie in eine Pelletheizung investieren Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen und aus Umweltschutzgründen verlangt der Gesetzgeber den Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur beim Neubau, sondern fördert auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand. Da auch Pelletfeuerungen zur Erreichung der Klimaschutziele beitragen, unterstützt der Staat im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) die Anschaffung einer solchen Anlage mit attraktiven Zuschüssen. Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt wurden zum 15. August 2012 überarbeitet. So wurden u.a. die Fördersätze für die Nutzung von fester Biomasse erhöht. Die Fördermaßnahmen des MAP werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Während die KfW mit dem Programm Erneuerbare Energien - Premium (siehe S. 8) größere Biomasseanlagen (> 100 kw) mit Hilfe zinsgünstiger Darlehen fördert, Folgende Pelletfeuerungen werden gefördert Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kw mit und ohne Pufferspeicher werden mit Zuschüssen gefördert Kombination von Holz- und Pelletkessel mit einer Solaranlage wasserführende Pelletöfen unterstützt das BAFA die Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand durch Investitionszuschüsse für Anlagen bis 100 kw Nennwärmeleistung. Die MAP-Förderung umfasst Pelletkessel mit oder ohne Pufferspeicher, Pelletöfen mit Wassertasche und Kombinationskessel (Holzpellets mit Holzhackschnitzeln oder Scheitholz). Es werden nur die Pelletheizungen gefördert, deren Umwälzpumpen hohe Effizienzanforderungen (Effizienzklasse A oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27) erfüllen. Pelletöfen ohne Wassertasche, sogenannte Warmluftgeräte, werden nicht gefördert. Heizungskessel in Neubauten können keine Basisförderung erhalten. Allerdings sieht das MAP seit August 2012 auch im Neubau eine Förderung für innovative Technik vor. So sind z. B. im Neubau Brennwertgeräte mit 850 Euro förderfähig. Allgemeine Förderbedingungen für Pelletfeuerungen Kesselwirkungsgrad: min. 89 % (Holzpelletöfen mit Wassertasche min. 90 %) Staubemission: max. 20 mg/m³ (für Pelletkaminöfen bis Ende 2014 max. 30 mg/m³) Kohlenmonoxid-Ausstoß: max. 200 mg/m³ hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf müssen die Effizienzklasse A oder den Energieffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten. 4

5 Zuschüsse für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kw Anlagentyp Basis förderung Effizienzbonus Pelletkessel 36 /kw min /kw min Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher ab 30 l/kw 36 /kw min /kw min Pelletofen mit Wassertasche ab 5 kw 36 /kw min /kw min. 700 Wer richtig rechnet, kann bares Geld sparen Die Grundförderung wird durch ein Bonussystem attraktiv erweitert. Neben einem Kombinationsbonus für die Verbindung der erneuerbaren Wärmequellen Solarthermie (auch zur reinen Warmwasserbereitung!) und Pellet kessel kann auch ein Effizienzbonus für besonders energieeffiziente Gebäude und eine Innovationsförderung für Pelletkessel mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider in Anspruch genommen werden. Die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten werden auf Seite 6 ausführlich dargestellt. Bonusförderung im Überblick Antragstellung Die Bearbeitung des Förderantrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt, wenn folgende Unter lagen eingereicht werden: Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular) vollständige Rechnung (in Kopie) Nachweis der Inbetriebnahme bei Effizienzbonus: Energieausweis (Kopie) Nachweis über die installierte Nennwärmeleistung und ggf. der errichteten Kollektorfläche Fachunternehmererklärung zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Effizienzbonus Kombinationsbonus + 0,5 x Basisförderung +500 /Anlage Bei Einbau in Gebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf (min. KfW 55) Bei Einbau eines Biomassekessels + Solaranlage (auch zur reinen Warmwasserbereitung!) Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Es sind die vom BAFA vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Das Antragsformular und die Förderrichtlinien können unter kostenlos heruntergeladen werden. Innovationsförderung /Anlage im Bestand / Anlage im Neubau Für Anlagenteile zur Emissionsminderung u./od. Effizienzsteigerung z. B. Brennwerttechnik und Filter (auch bei nachträglichem Einbau) Voraussetzung für den Effizienzbonus ist, dass die Biomasseanlage in einem effizient gedämmten Wohngebäude (Anforderung KfW 55 (EnEV 2009) an die Gebäudehülle muss erfüllt sein) errichtet wird und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird. Der Effizienzbonus wird ausschließlich für Wohngebäude gewährt. Effizienzbonus und Kombinationsbonus können miteinander kombiniert werden. I Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate Frankfurter Straße Eschborn Telefon: 06196/

6 Pellets und Solar Sonnige Aussichten haben Hausbesitzer mit Pellets und Solarenergie Beim Heizen mit erneuerbaren Energien ist die Kombination von Pelletheizung und Solaranlage besonders beliebt und sinnvoll: Gemeinsam sorgen beide Systeme kostengünstig für eine klimaneutrale Vollversorgung. I Optimaler Wärmemix Sowohl Pelleteinzelöfen als auch -zentralheizungen können mit einer Solaranlage kombiniert werden. Hierfür ist der Einbau eines Kombi-Pufferspeichers notwendig, der die Schnittstelle zwischen Solaranlage und Heizung bildet. Liefert die Sonne nicht genug Energie, schaltet der Regler automatisch die Pelletheizung an. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung. Je nach Gebäude und Auslegung der Solaranlage wird so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne erzeugt. I Förderung Das BAFA unterstützt mit seinem Bonussystem die Kombination von verschiedenen erneuerbaren Energien. Hausbesitzer, die Pelletheizung und Solarkollektoren verbinden, erhalten zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus von 500 Euro, auch wenn die Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung genutzt wird (mehr dazu auf Seite 5). Auch die KfW vergibt für den Einsatz von Solar- und Pellet- Heizkombinationen zinsgünstige Kredite (siehe Seite 9). I Solarenergie auf einen Blick Jeder Quadratmeter der Sonne strahlt stündlich den Energie gehalt von Litern Heizöl ab. eine Stunde Sonneneinstrahlung auf die Erde kommt dem jährlichen Energieverbrauch der gesamten Menschheit gleich. in Deutschland entspricht die maximale jährliche Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter dem Energieinhalt von 100 Litern Heizöl. I Beispiel 1: Kombination von Pelletkessel und Solaranlage Einfamilienhaus mit 15 kw Pelletkessel, Pufferspeicher und drei Solarkollektoren mit einer Bruttofläche von 9 Quadratmetern. Mindestvolumen des Pufferspeichers 40 l/m² bei Flachkollektoren und 50 l/m² bei Röhrenkollektoren. Berechnung der Fördersumme für Beispiel 1 mit Effizienzbonus Pelletkessel 15 kw + Speicher Solarkollektoren (insg. 9 m 2 ) Effizienzbonus Pelletkessel Effizienzbonus Solarkollektoren Kombinationsbonus 500 Fördersumme I Beispiel 2: Kombination von Pelletofen und Solaranlage Einfamilienhaus, Baujahr ab 1995, 45 Prozent unter EnEV- Standard, 8 kw Pelletofen mit Wassertasche und vier Solarkollektoren mit einer Bruttofläche von insgesamt 10 Quadratmetern. Berechnung der Fördersumme für Beispiel 2 mit Kombinationsbonus Wassergeführter Pelletofen Solarkollektoren (insg. 10 m 2 ) Kombinationsbonus 500 Fördersumme 3.400,00 6

7 Das Marktanreizprogramm (BAFA-Teil) im Überblick Maßnahme Pelletofen mit Wassertasche ab 5 kw Pelletkessel kw Pelletkessel kw mit neuem Speicher ab 30 l/kw Automatisch beschickte Hackschnitzel- Anlagen mit automatischer Zündung kw (nur mit Pufferspeicher mit min. 30 l/kw) Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel kw Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung bestehender Anlagen (alle Anlagen bis 100 kw außer luftgeführter Pelletofen) Förderung bei Bestandsbauten Basisförderung 36 /kw, min /kw, min /kw, min pauschal pauschal 750 pauschal Bonusförderung Kombinationsbonus mit Solar 500 Effizienzbonus min. 700 Innovationsförderung 750 /Anlage Kombinationsbonus mit Solar 500 Effizienzbonus min Innovationsförderung 750 /Anlage Kombinationsbonus mit Solar 500 Effizienzbonus min Innovationsförderung 750 /Anlage Kombinationsbonus mit Solar 500 Effizienzbonus min. 700 Innovationsförderung 750 /Anlage Kombinationsbonus mit Solar 500 Effizienzbonus min. 700 Innovationsförderung 750 /Anlage Maßnahme Einbau emissionsmindernder oder effizienzsteigernden Anlagen (Brennwertkessel) Förderung bei Neubauten 850 pauschal Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums, Teil BAFA, Investitionszuschüsse für Biomasseanlagen, so gültig ab Diese Darstellung dient einem vereinfachten Überblick. Alle Förderbedingungen sind im Detail in den Richtlinien des Marktanreizprogramms nachzulesen: 7

8 Die KfW-Premiumförderung des MAP für Anlagen größer 100 kw Im Überblick: Programmteil Premium Förderung der Wärmegewinnung Tilgungszuschuss im Programmteil Premium Thermische Biomasseanlage über 100 kw Bonus für Staubminderung auf max. 15 mg/m3* Bonus für Pufferspeicher mit min. 30 l/kw* 20 /kw, max (Grundförderung) + 20 /kw + 10 /kw Der maximale Förderbetrag beträgt je Anlage. * Ddie Bonusförderung ist mit der Grundförderung des Programmteils Premium kumulierbar. Zinsgünstige Kredite für den Einsatz erneuerbarer Energien Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung sowie aus Umwelt- und Klimaschutzgründen fördern die KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BmWi) auch größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien über 100 kw. Im Rahmen des KfW- Programms Erneuerbare Energien Premium werden Holzpellet- oder Hackschnitzelfeuerungen mit langfristigen, zinsgünsstigen Darlehen sowie Tilgungszuschüssen unterstützt. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter die sogenannten De-minimis-Regelungen oder die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung fallen, sowie Privatpersonen. Die Kombination mit anderen KfW-Programmen ist in der Regel nicht möglich. Andere Fördermittel können jedoch in Anspruch genommen werden, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die einzelnen Bundesländer bieten für Kommunen weitere Förderprogramme an. I Förderfähig sind: automatisch beschickte Anlagen zur Wärmegewinnung über 100 kw Nennwärmeleistung zur Verbrennung fester Biomasse (einschließlich Pufferspeicher) Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung (bis 2 MW thermisch) Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden; Wärmeabsatz min kwh/jahr und Meter Trasse große solarthermische Anlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden große Wärmespeicher ab 10 m² I Bedingungen: Um einen Kredit zu erhalten, muss die zu installierende Anlage mindestens sieben Jahre in Betrieb sein. Antragsteller können das Darlehen wahlweise bis zu fünf oder zehn Jahren laufen lassen. Für Investitionsvorhaben, deren Lebensdauer zehn Jahre überschreitet, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten; maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Die Anträge sind vor Projektbeginn auf den entsprechenden Vordrucken über die Hausbanken bei der KfW-Förderbank bzw. direkt bei der KfW (gilt für Kommunen) einzureichen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. I Für die Antragstellung Premium müssen folgende Unterlagen bei der KfW eingereicht werden: Antragsformular (Nr ) Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses Checkliste Investitionsmehrkosten (Formular-Nr ) Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Dieser wird für einen Zeitraum von zehn Jahren festgeschrieben. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß PAngV) finden sich in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme, die unter der Fax-Nr. 069/ oder im Internet unter abgerufen werden kann. I Kontakt KfW Bankengruppe Palmengartenstraße Frankfurt am Main Telefon: 069/ Hotline: 0180/

9 Zinsgünstige Darlehen der KfW Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) belohnt umweltbewusste Verbraucher durch unterschiedliche Programme. Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit ist z. B. eine Ergänzung zum Marktanreizprogramm und bietet Trägern von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen einen zinsgünstigen Kredit, mit dem die Differenz aus Investitionskosten und Förderung finanziert werden kann. I Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit Das KfW-Förderprogramm 167 dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der Förderkredit kann seit 1. März 2013 auch ergänzend zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm beantragt werden. Anträge können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen bzw. Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen stellen. Über den Kredit kann nicht nur der Heizungstausch selbst, sondern auch Planungskosten, Energieberaterkosten etc. finanziert werden. Das Programm zeichnet sich durch einen niedrigen Zinssatz aus, der im März 2014 bei 2,32 % lag. Der Zinssatz ist variabel. Weiter führende Informationen und den aktuellen Zinssatz erhalten Sie unter Wichtig ist, dass der Förderkredit vor Beginn der Sanierung bei der Hausbank beantragt wird. Der maximale Kreditbetrag liegt bei EUR pro Wohneinheit. Die Laufzeit des Kredits kann vier bis zehn Jahre betragen, bei ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. I Kredite und Förderprogramme kombinieren Der KfW-Ergänzungskredit kann neben der BAFA-Förderung auch mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren Kredit (Programmnummer 151/152) oder Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programmnummer 430) sowie mit der Förderung für eine weiterführende energetische Fachplanung und Baubegleitung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Programmnummer 431) kombiniert werden. Eine Kombination der Programme 151/152 und 430 mit der MAP-Förderung ist hingegen nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch eine Kombination der Programme Energieeffizient sanieren - Kommunen (Programmnummer 218) und Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer 157) mit der MAP-Förderung. I Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss Das KfW-Förderprogramm 430 dient der Förderung von Maßnahmen bei Bestandsgebäuden. Für die Sanierung können Haus- und Wohnungsbesitzer vor Beginn der Umbaumaßnahme Zuschüsse bei der KfW beantragen. Dabei wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus unterstützt. Fördermittel gibt es für Gebäude, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Vor- aussetzungen sind die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen des Programms. Auf Grundlage der seit dem gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fördert die KfW Maßnahmen auf fünf Standards: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009): 20 % der förderfähigen Investitionskosten; max pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009): 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009): 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009): 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009): 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit Werden die Sanierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen begleitet, kann dafür ein zusätzlicher Zuschuss bei der KfW beantragt werden. Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern werden nicht unterstützt. I Energieeffizient Sanieren Kredit Für energiesparende Maßnahmen an Gebäuden gibt es alternativ zu Zuschüssen auch zinsgünstige Kredite aus den KfW- Förderprogrammen 151 und 152. Die KfW-Förderbank finanziert bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bei Gebäuden, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Ein Energieberater sollte hinzugezogen werden. Abhängig vom erreichten KfW- Standard werden Tilgungszuschüsse zwischen 17,5 % bei einem KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) und 2,5 % bei einem KfW- Effizienzhaus 115 (EnEV 2009) gewährt. I Energieeffizient Sanieren - Kommunen Auch die energetische Sanierung kommunaler Gebäude wird gefördert (KfW-Förderprogramm 218). Der Umbau von beispielsweise Schulen oder Sportstätten wird mit bis zu 100 % finanziert, wenn diese Neubau-Niveau erreichen. Weitere KfW-Programme Programm Förderungs gegenstand Förderungsart Energieeffizient bauen (Programmnummer. 153) Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (Programmnummer 431) Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien im Neubau Energetische Fachplanung und Baubegleitung als Ergänzung zur Förderung durch die KfW-Programme Energieeffizient Sanieren Darlehen über 100 % (bis zu e pro Wohneinheit) 50 %-Zuschuss zu förderfähigen Kosten (max e) Mehr zu den Förderdetails sowie Finanzierungs- und Förderbeispiele gibt es unter 9

10 Steuern sparen beim Heizungsbau Jetzt profitieren: Ein Austausch der Heizung wirkt steuermindernd Wenn der finanzielle Zuschuss vom Staat für die Pelletheizung nicht genutzt wird, können Mieter und Hausbesitzer die beim Einbau entstehenden Handwerkerkosten reduzieren, indem sie sich einen Teil der Ausgaben mit der Einkommenssteuererklärung zurückholen. Denn Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer beispielsweise seine alte Ölheizung durch einen umweltfreundlichen Pelletkessel ersetzt, kann für die Lohnkosten eine Steuerrückerstattung bewirken. I Steuervorteile sichern das ist zu beachten Voraussetzung für eine steuermindernde Wirkung derartiger Renovierungsmaßnahmen ist, dass der Auf traggeber selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnt. Zudem müssen auf der Handwerkerrechnung Lohnkosten und die darin enthaltene Mehrwertsteuer getrennt aufgeführt sein. Wichtig ist außerdem, dass die Zahlung bargeldlos auf das Konto des Handwerkerbetriebs erfolgt. Als Nach weis dient der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug. Bereits bezahlte Rechnungen, in denen Lohnkosten und Mehrwertsteuer nicht getrennt aufgeführt sind, kann der Handwerksbetrieb korrigieren und neu ausstellen. Eine weitere Voraussetzung, um die Rück zahlung zu erhalten, ist das rechtzeitige Einreichen der Einkom men steuererklärung beim Finanzamt bis 31. Mai des Folgejahres. Wichtig: Absetz bar sind nur Hand werkerleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können Ver braucher eine Steuererstattung von bis zu Euro erhalten. Denn auf den Höchstbetrag von Euro Bruttolohnkosten des Handwerkers wird ein Steuerbonus von 20 Prozent gewährt. Staatliche Zuschüsse oder steuervergünstigte Handwerkerkosten machen den Heizungstausch häufig noch leichter und attraktiver. Und langfristig profitieren die Eigentümer von geringen Brennstoffkosten und effizienter, sparsamer Technik. Im Überblick Absetzen von Handwerkerleistungen im Rahmen der Ein kommens steuererklärung für selbstgenutztes Wohneigentum oder selbst genutzte Mietwohnungen (gemäß 35a Abs. 3 EStG) Steuerbonus: 20 % der reinen Arbeitsleistung, der Kosten für Anfahrt der Handwerker und die Maschinenmiete (keine Materialkosten), maximal pro Jahr und Haushalt Voraussetzungen: Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, vollständige Belege, bargeldlose Zahlung 10

11 Förderprogramme der Bundesländer Neben den Zuschüssen des BAFA können Verbraucher teilweise auch Fördermittel auf Landesebene in Anspruch nehmen. In der Übersicht sind die einzelnen Programme der Bundesländer aufgeführt. Einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme der Länder bieten auch die Internetseiten und Daneben fördern auch verschiedene Städte, Kreise und Gemeinden die Heizungsmodernisierung. Es kann sich daher lohnen, auch bei der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung oder dem örtlichen Stadtwerk nachzufragen. Auch in der Förderdatenbank finden sich kommunale Fördermöglichkeiten. Bundesland Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Weitere Informationen Baden- Württemberg Bayern Berlin Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren BioKlima Ökokredit Bayerisches Modernisierungsprogramm Energiekredit Kommunal Bayern IBB Wohnraum Modernisieren IBB Energetische Gebäudesanierung Einbau von heiztechnischen Anlagen in selbstgenutzten privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg Erneuerung der Heizungsanlage; Biomasseanlagen nur als ergänzende bzw. zusätzliche Wärmeerzeuger Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken Nutzung von erneuerbaren Energien mit nachgewiesenem Umweltschutzeffekt (Holzpelletheizungen) Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die die KfW in ihren Programmen Energieeffizient Sanieren, Wohnraum Modernisieren und Altersgerecht Umbauen fördert Energetische Sanierungen im kommunalen Gebäudebestand, auch Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung Verbesserung der Energieeffizienz, z.b. Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen Erneuerung der Heizungsanlage; es gelten die Auflagen der KfW Privatpersonen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen und dieses selbst nutzen Selbstnutzende Privatpersonen, die ein Wohngebäude bzw. eine Eigentumswohnung energetisch sanieren oder die ein Gebäude bzw. eine Wohnung direkt nach der Sanierung erwerben. Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Altenpflegeeinrichtungen - unabhängig von der Rechtsform Kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe und Zweckverbände Kommunale und private Wohnungsunternehmen; Wohnungsgenossenschaften; Vermieter und Investoren; Contracting- Geber; Selbstnutzende Eigentümer Kommunale und private Wohnungsunternehmen; Wohnungsgenossenschaften; Vermieter und Investoren; mit Investitionsort in Berlin Zinsvergünstigtes Darlehen Zinsvergünstigtes Darlehen Zuschuss von bis zu (Bagatellgrenze von ) Zinsgünstiges Darlehen Die BayernLabo verbilligt den Zinssatz im jeweiligen Programm der KfW um bis zu 1,25 %. Der KfW-Zinsatz wird weiter verbilligt. Zinsgünstiger Kredit: bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs, max pro Wohneinheit Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit Zinsgünstiger Kredit der KfW in Höhe von 100 % der förderfähigen Investitionskosten (max bei Einzelmaßnahmen) kann zusätzlich um bis zu 0,6 % zinsvergünstigt werden

12 Bundesland Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Weitere Informationen Brandenburg Bremen Hamburg Einsatz erneuerbarer Energien und Erhöhung der Energieffizienz (RENplus) Brandenburg-Kredit für Kommunen Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung/ Instandsetzung mit energetischer Sanierung Förderprogramm Ersatz von Elektroheizungen Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Erhöhung der Energieffizienz und der Versorgungssicherheit (u.a. Investitionen in Holzfeuerungsanlagen) Erbeuerung der Heizungsanlage nach KfW-Programm Nr. 152 (u.a. energetische Gebäudesanierung) Energetische Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten auf Neubau-Niveau in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Umstellung von elektrischen Raumheizungen in bestehenden Gebäuden auf einen anderen Energieträger (z.b. Holzpellets) Keine Privatpersonen, sondern juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes), Einzelunternehmer und Personengesellschaften Kommunen und deren Zweckverbände Private Haushalte als selbstnutzende Wohnungseigentümer Gebäude- und Wohnungseigentümer und Unternehmen, die die Gebäude mit Wärme versorgen Zuschuss: bei Unternehmen 20 bis 50 % und bei Nichtunternehmen bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben Wahlweise Annuitätendarlehen, Ratendarlehen oder endfälliges Darlehen Zinsfreies Darlehen Zuschuss, bei Umstellung auf Holzpellets bis zu Förderprogramm Erneuerbare Wärme Holzpelletheizungen bis 100 kw im Gebäudebestand Grundeigentümer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen Zuschuss von 45 je kw Nennwärmeleistung für Feuerungsanlagen > 100 bis 500 kw; ansonsten Festlegung der Höhe des Zuschusses im Einzelfall Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen Aktionsplan Klimaschutz (vorauss. ab 3. Quartal 2014) Darlehen zur Förderung von Klimaschutz- Projekten Energetische Modernisierung von Mietwohnungen Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen in Fördergebieten Errichtung u.a. von Pelletfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kw u.a. Heizungsanlagen auf Basis von Holzpellets Investive Maßnahmen, die der direkten Einsparung von Treibhausgasen dienen, insb. auch die Nutzung erneuerbarer Energien und von Energieeffizienzpotenzialen Energetische Modernisierung von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte (inkl. Heizungsmodernisierung und Nutzung erneuerbarer Energien) Erneuerung der Heizungsanlage Modernisierung von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte in städtebaulichen Sanierungsgebieten (inkl. der Energieversorgung) Öffentliche und private Träger Kleine und mittlere Unternehmen, Körperschaften, Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, gemeinnützige Stiftungen und Gesellschaften, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Natürliche und juristische Personen Natürliche und juristische Personen Investoren, die Mietwohnungen modernisieren Anlagen von 50 kw bis 100 kw: Zuschuss in Höhe von 36 /kw. Anlagen über 100 kw: Zuwendung von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, max pro Objekt Nicht rückzahlbarer Zuschuss, max. 30 % Ratendarlehen, Mindestbetrag Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten (zunächst zinslos, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinst) Zinszuschuss zum KfW-Darlehen Energieeffizient Sanieren - Kredit Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten (zunächst zinslos, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinst)

13 Bundesland Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Weitere Informationen Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis , höchstens 80 % der förderfähigen Kosten (höheres Darlehen bei Barrierefreiheit und Denkmalschutz) Rheinland- Pfalz Saarland Energetische Modernisierung von Wohneigentum progres.nrw NRW.BANK. Gebäudesanierung Förderung selbst genutzten Wohnraums - Verbesserung der Energieeffizienz Förderung von Mietwohnraum - Verbesserung der Energieeffizienz Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der erneuerbaren Energien Förderung der Modernisierung Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen Darlehen mit max (abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder) Zukunftsenergieprogramm kommunal Klima Plus Saar (bis ) Energetische Modernisierung von Wohneigentum, Nutzung erneuerbarer Energien Pelletkesselanlagen mit Pufferspeicher in Kom - bination mit Solaranlagen, KWK-Anlagen bis 20 kwel Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, KWK, Nah-/ Fernwärme sowie erneuerbare Energien Wie beim Förderprogramm Förderung selbst genutzten Wohnraums - Verbesserung der Energieeffizienz u.a. Errichtung von Biomassefeuerungen einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen Holzfeuerungsanlagen von 6 kw bis 1 MW (automatisch beschickte Anlagen bis 50 kw nur als Warmwasserzentrale) 1. Einbau von Pelletkesseln in Vereinshäuser; 2. Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen oder Öl- oder Kohleeinzelöfen, wenn diese durch eine Zentralheizung z.b. auf Basis von Holzpellets ersetzt werden Selbstnutzende Eigentümer von Häusern, die vor 1995 gebaut wurden (mit Einkommensgrenze) Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden; Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. Zweifamilienhäusern) durchführen Natürliche Personen als selbst nutzende Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Wohnungsbeständen und Dauerpflegeeinrichtungen Gemeinden und deren Verbände und Eigengesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, natürliche und juristische Personen des Privatrechts Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums Eigentümer von Mietwohnungen Kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts Natürliche und juristische Personen inkl. Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind Darlehen (40 % der Gesamtkosten bei Kosten von bis , zunächst zinslos bzw. zinsgünstig, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinst) Zuschüsse: für Pelletkesselanlagen 2.500, bei KWK-Anlagen abhängig von der Leistung zwischen und Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, min max Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis , höchstens 80 % der förderfähigen Kosten (höheres Darlehen bei Barrierefreiheit und Denkmalschutz) Zinszuschüsse Zinsverbilligtes Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 39,62 % 1. Vereinshäuser: 30 % Zuschuss, max ; 2. Ersatz von Nachtspeicherheizungen und Einzelöfen: 200 bzw nrw.de/ rlp.de isb.rlp.de isb.rlp.de htm 13

14 Bundesland Förderprogramm Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Weitere Informationen Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Energetische Sanierung Sachsen-Anhalt MODERN Zuschussprogramm Modernisierung für Selbstnutzer Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes, Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie Wie beim Programm Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen Energetische Sanierung von innerstädtischen Wohngebäuden inkl. der Investition in Biomasseanlagen Energieeffiziente Sanierung Maßnahmen zur Energieeinsparung in Mietwohnungen in best.städten (mind. 20 % CO2-Einsparung) Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften Privatpersonen Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen Privatpersonen, private/ gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen Eigentümer selbst genutzter Immobilien Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max je Wohnung Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max je Wohnung Zinsgünstiges Darlehen von bis zu 90 %, max je Wohneinheit. Mit KfW-Darlehen kumulierbar. Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs ( bis pro Objekt) mit Zinsverbilligung ggü. den KfW-Zinssätzen Zuschuss in Höhe von Zuschussprogramm Modernisierung für private Vermieter Maßnahmen zur Energieeinsparung in Mietwohnungen in Gebieten der sozialen Wohnraumförderung (mind. 20 % CO2-Einsparung) Vermieter mit einem Wohnungsbestand von max. 20 vermieteten Wohnungen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, max je Wohnung Thüringen Wohnraumförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen Teil 1: Modernisierung- u. Instandsetzung v. Mietwhg.: Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserversorg., insb. die Umstellung d. Heizung auf umweltfr. u. altern. Versorgungssysteme und erneuerbarer Energien; Teil 2: Energ. Modernisierung v. Mietwhg.: Erneuerung d. Heizungsanl., Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Natürliche und juristische Personen des privaten u. öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Miet - wohnungen Teil 1: Baudarlehen Entsprechend dem baulichen Zustand der Wohnungen bis zu 600 je m² Wohnfläche; Teil 2: Zinsloses Baudarlehen, der Fördersatz beträgt max. 80 % der zuwendungsfähigen Baukosten, max je geförderter Whg. Wohnraumförderung - Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden (EES) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zurenergieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes wie der Austausch bzw. Erneuerung der Heizungsanlage Eigentümer bestehender Mietwohnungen Zinsgünstiges Darlehen von bis zu ; bei Sanierung zum KfW- Effizienzhaus Tilgungszuschuss von bis zu 17,5 % Wohnraumförderng - Thüringer Modernisierungsdarlehen Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes wie Erneuerung von Zentralheizungsanlagen Eigentümer von Eigenheimen Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis bzw. 80 % der Kosten Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus Einzelmaßnahmen wie Austausch bzw. Erneuerung der Heizung Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen Zinsgünstiges Darlehen von bis bzw. bis zu 80 % der Kosten Diese Informationen wurden mit Sorgfalt recherchiert. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 14

15 Zuschüsse für Kommunen und gemeinnützige Organisationen Wird ein Maßnahmenpaket mit mindestens drei Einzelmaßnahmen durchgeführt, beträgt der Darlehenshöchstbetrag 200 Euro pro Quadratmeter Netto-Grundfläche. Für die Kombination von Maßnahmenpaketen mit mehr als drei Maßnahmen kann eine zusätzliche Förderung von 50 Euro pro Quadratmeter Grundfläche je weiterer Maßnahme erfolgen. Der Höchstbetrag für die Förderung von Maßnahmenpaketen oder Einzelmaßnahmen beträgt 300 Euro pro Quadratmeter Netto-Grundfläche. Seit 2009 profitieren umweltbewusste Kommunen von Zuschüssen Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Ausgaben nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms Erneuerbare Energien und des Kommunalkredits Investitionsoffensive Infrastruktur für dieselbe Maßnahme ist jedoch nicht zulässig. Seit 2009 unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Kommunen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die zur Minderung des CO 2 -Ausstoßes beitragen. Im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren Kommunen (Programmnummer 218) können Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit günstige Kredite erhalten. Voraussetzung: Die Gebäude wurden vor dem fertiggestellt und ein Fachunternehmen führt die Sanierungsmaßnahmen durch. Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau kann als Gesamtmaßnahme oder in Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ) müssen Antragsteller nachweisen, dass dadurch die Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmetransfer gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind beispielsweise Wärmedämmung an Wänden, Keller oder Dach, der Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung oder die Installation einer Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien wie Holzpellets. Die Maßnahmen können dabei einzeln oder im engen zeitlichen Abstand als Maßnahmenpaket durchgeführt werden. I Für die Antragstellung müssen folgende Unterlagen bei der KfW eingereicht werden: Antragsformular (Nr ) zusammenfassende Projektbeschreibung vom Antragsteller und vom Sachverständigen unterschriebenes KfW-Formular Bestätigung zum Kreditantrag mit Formular-Nr bei einer energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau bzw. Formular-Nr bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen Zweckverbände: Veröffentlichung der Verbandssatzung sowie deren aufsichtbehördliche Genehmigung; falls nötig, werden ergänzende Unterlagen angefordert Förderung für gemeinnützige Organisationen Im Rahmen des Programms Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer 157) vergibt die KfW auch zinsgünstige Kredite an gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zur energetischen Gebäudesanierung. In Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Gebiete) werden bis zu 100 % und in sonstigen Gebieten bis zu 70 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert: bei der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau maximal 350 Euro pro Quadratmeter bei Einzelmaßnahmen und -paketen bis zu 50 Euro pro Quadratmeter Netto-Grundfläche pro Maßnahme. Die energetische Sanierung von Schulsporthallen lohnt sich 15

16 DEPI Pelletinfos Die Pellet-App Aktuelle Meldungen, Marktdaten, Fördermöglichkeiten und vieles mehr jetzt direkt aufs Handy. für Android für iphone Praktische Suchfunktion Neueste Zahlen und Fakten auf einen Blick Ideal für Heizungsbetreiber, Fachbetriebe, Energieberater, Installateure, Architekten und energiebewusste Hauseigentümer. Deutsches Pelletinstitut GmbH Neustädtische Kirchstraße Berlin Fon Fax info@depi.de Weitere Informationen im Internet: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. Fotos: DEPI (4), Bernd Nörig/f1online (1), fotolia (3), istock (2), JDB (2) Stand der Inhalte: Mai 2014

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