Liebe Studierende! Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg im Studium! Ihre. Dr. Karin Stockinger (Studienbereichsleitung)

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1 Liebe Studierende! Dieser Leitfaden soll Sie vom Beginn des Studiums bis zu dessen erfolgreichen Abschluss führen, indem er Ihnen erläutert, wie der Studienplan im Detail umzusetzen ist. Er soll Sie dabei unterstützen, die richtigen Lehrveranstaltungen zur richtigen Zeit zu absolvieren, die jeweils geeigneten Ansprechpersonen zu finden und durch gute Planung Zeit zu sparen. Zunächst werden Ihnen die Module inhaltlich vorgestellt und ausgeführt, was im Einzelnen dafür zu tun ist: Aufbau und Inhalt der Module. Vor allem die verschiedenen Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren, werden ausführlich erläutert und die damit verbundenen Formulare (Bestätigungen) finden Sie als Muster abgebildet. Anschließend ist der idealtypische Verlauf des Bachelorstudiums skizziert und die Reihenfolge der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen aufgezeigt, so, dass Sie die Voraussetzungen für die jeweils folgenden Anforderungen erfüllen: Ablauf des Bachelorstudiums. Wie Sie das Studium (formal) abschließen, wird im Anschluss erklärt. Des Weiteren finden Sie Hinweise auf die Zugangsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen, auf Art und Umfang von schriftlichen Arbeiten und Informationen über das Procedere für Anrechnung von Prüfungsleistungen. Den Abschluss bildet der Volltext des dzt. gültigen Studienplans, Version Er beinhaltet auch einen Mustersemesterplan, der die idealtypische Verteilung der Module auf sechs Semester veranschaulicht. Ebenfalls enthalten ist eine Äquivalenzliste, die auf die Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen aus dem (alten) Studienplan Version 2003/09 verweist. Ein letzter Tipp: Nutzen Sie den in der Broschüre vorgestellten Prüfungspass (S. 21/22) von Beginn an, um einen Überblick über das Studium zu bewahren: wenn Sie Ihre Prüfungsleistungen regelmäßig dort eintragen, erkennen Sie mit einem Blick, welches Modul noch fehlt bzw. was als nächstes im Studium dran ist! Ein wichtiges Informationsmedium für unsere Studierenden ist die Website des Fachbereichs. Wenn Sie sich als Startseite auf Ihrem PC/Notebook einrichten, kommen Sie unter >Service< zu den tagesaktuellen Ankündigungen zum Studienbetrieb. Hier finden Sie auch die Downloads aller wichtigen Formulare. Fragen zum Studium werden unter und in den Sprechstunden von Marlene Gsenger und Dr. Karin Stockinger beantwortet! (Die Zeiten der Sprechstunden finden Sie in der jeweils aktuellen Studieninformation des WS bzw. SS und auf der Website, Service für Studierende) Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg im Studium! Ihre Dr. Karin Stockinger (Studienbereichsleitung)

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft 3 Aufbau und Inhalt der Module 3 Bestätigung des Praktikums 8 Beiblatt zur Bestätigung der Berufspraxis 9 Beiblatt zur Bestätigung des Forschungspraktikums 10 Kurzgutachten zur Bachelorarbeit 14 Ablauf des Bachelorstudiums 15 Zugangsvoraussetzung für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen 16 Schriftliche Arbeiten in Proseminaren, Seminaren, Bachelorseminaren 17 Anrechnung von Prüfungsleistungen 17 Abschluss des Bachelorstudiums 20 Prüfungspass 21 Studienplan 23 Muster-Semesterplan 31 Äquivalenzliste 32 Stand: März 2014 Impressum: Preis: 1 Euro Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg Redaktion: Dr. Karin Stockinger, Julia Fraunberger, Marlene Gsenger Alle A-5020 Salzburg, Rudolfskai 42, Tel.: ,-4151,-4192 bis Fax: sekretariat.kowi@sbg.ac.at Gestaltung: Dr. Karin Stockinger, Julia Fraunberger, Printcenter der Universität Salzburg Druck: Printcenter der Universität Salzburg 2014 Fachbereich Kommunikationswissenschaft, Salzburg, Alle Rechte vorbehalten. 2

3 Das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft Das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft ist ein Vollstudium und umfasst sechs Semester. Der Gesamtumfang beträgt 180 ECTS, wobei 136 ECTS aus dem Fach Kommunikationswissenschaft und 44 ECTS aus freien Wahlfächern zu absolvieren sind. Das Studium gliedert sich in zehn Module. Es beginnt mit einer zweisemestrigen Studieneingangsphase, die den Studierenden zur Orientierung dient. Im Rahmen des Bachelorstudiums ist ein Praxissemester im Ausmaß von 14 Wochen verpflichtend. Das Studium schließt nach sechs Semestern mit dem BA ( Bachelor of Arts ) ab. Aufbau und Inhalt der Module Modul Studieneingangsphase A Die Studieneingangsphase umfasst zwei Semester und soll den Studierenden eine erste Orientierung zu den Themen und Fragestellungen der Kommunikationswissenschaft geben. Modul Studieneingangsphase A (9 ECTS) VO Kommunikationswissenschaft I (3 ECTS) VU Kommunikationswissenschaft II (6 ECTS) Modul Studieneingangsphase B Im Modul B der Studieneingangsphase lernen die Studierenden die wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden der Kommunikationswissenschaft kennen. Modul Studieneingangsphase B (11 ECTS) PS Wissenschaftliches Arbeiten (4 ECTS) VO Grundlagen und Methoden des empirischen Forschens (3 ECTS) VU Berufsfeldforschung (4 ECTS) Die Module Studieneingangsphase A und B werden in den ersten zwei Semestern absolviert. Deren positiver Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zu Übungen und Proseminaren! Parallel zur Studieneingangsphase A und B können in den ersten zwei Semestern Vorlesungen aus den Modulen Medien- und Kommunikationsstrukturen sowie Modul Grundlagen I und II absolviert werden. 3

4 Modul Medien- und Kommunikationsstrukturen Das Modul bietet einen Überblick über die Grundlagen und Strukturen von Mediensystemen sowie rechtliche, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge und Wandlungsprozesse. VO Kommunikationspolitik und Medienökonomie (3 ECTS) Modul Medien- und Kommunikationsstrukturen (12 ECTS) VO Mediensysteme (3 ECTS) VO Medien- und Kommunikationsrecht (3 ECTS) VO Medienkultur und gesellschaftliche Wandlungsprozesse (3 ECTS) Modul Methoden Das Modul bietet eine Einführung in die Grundlagen der qualitativen und quantitativen Sozialforschung anhand von Anwendungsbeispielen aus der Kommunikationswissenschaft. Das Modul soll Studierende dazu befähigen, Forschungsprojekte in begrenztem Umfang selbstständig durchzuführen. Im Lektürekurs wird Theorie- und Methodenwissen im Hinblick auf das Verfassen von Proseminar-, Seminar- und Bachelorarbeiten vertieft. Modul Methoden (15 ECTS) VO Statistik BA (3 ECTS) PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft (4 ECTS) PS Qualitative Methoden der Kommunikationswissenschaft (4 ECTS) KO Lektürekurs (4 ECTS) Die Teilnahme am PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss der VO Statistik voraus. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B, Medien- und Kommunikationsstrukturen und Methoden ist die Teilnahme an Seminaren und Bachelorseminaren möglich! Modul Praktikum In diesem Modul werden Kenntnisse über Medien, Informations- und Kommunikationsberufe und Schlüsselqualifikationen für die Berufspraxis erworben. Die Vor- und Nachbereitung des Praktikums findet in der Lehrveranstaltung Reflexion Praktikum statt. Das KO Reflexion Praktikum ist verpflichtend zu absolvieren unabhängig davon, für welche Art des Praktikums (Berufspraktikum, Auslandssemester, Mitarbeit in Forschungsprojekt) Sie sich entschieden haben. Modul Praktikum (26 ECTS) Praktikum: Berufspraktikum, Auslandssemester oder Forschungsprojekt (22 ECTS) KO Reflexion Praktikum (4 ECTS) 4

5 Das Praktikum kann 1. in Form eines Berufspraktikums (14 Arbeitswochen) bzw. facheinschlägiger Berufstätigkeit 2. durch ein Auslandssemester 3. oder durch die Mitarbeit an Forschungsprojekten absolviert werden. Die 14 Arbeitswochen bedeuten, dass insgesamt 14 Wochen auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden) nachzuweisen sind also 14 Wochen zu jeweils 40 Stunden. Wenn Sie beispielsweise über einen Zeitraum von acht Wochen je 20 Stunden pro Woche gearbeitet haben, sind vier Wochen des Berufspraktikums erfüllt! 1. Das Berufspraktikum kann im Medien- und Kommunikationsbereich im In- und Ausland absolviert werden. Als solche gelten beispielsweise öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten, Redaktionen von Printmedien, Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Kommunikationsagenturen, Onlinedienste oder Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und Organisationen. In der Regel umfasst das Berufspraktikum eine durchgängige Tätigkeit, kann aber auch in bis zu drei Teilen absolviert werden. Eine frühere oder bestehende facheinschlägige Berufstätigkeit kann von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ als Berufspraktikum anerkannt werden. Was ist zu tun, wenn Sie das Praktikum in Form eines Berufspraktikums absolviert haben? Wie kommen Sie zu einer Bestätigung? Sie lassen sich die Zeiten für das Berufspraktikum von der Einrichtung, in der Sie das Praktikum absolviert haben, bestätigen. Sie verwenden dafür das Beiblatt zur Bestätigung der Berufspraxis (= als Download auf der Website). Das gilt für jeden Teil des Praktikums, also für den Fall, dass Sie das Praktikum nicht durchgehend absolviert haben! Sobald die 14 Arbeitswochen vollständig bestätigt sind, geben Sie die ausgefüllte Bestätigung des Praktikums und das Beiblatt / die Beiblätter im Sekretariat bei Frau Hacker ab. Dort holen Sie auch die unterschriebene Bestätigung wieder ab. Dasselbe Procedere gilt auch für den Fall, dass Sie den Nachweis über eine frühere oder bestehende Berufstätigkeit vorlegen. Ansprechperson bei Fragen zum Berufspraktikum ist Dr. Franz Rest. Zur Frage, ob eine Anerkennung auch von Praktika vor dem Studium möglich ist, hat die Curricularkommission am folgende Ausführungsbestimmung (AB) erlassen: AB: Die Anerkennung eines Praktikums, das vor Beginn des Studiums absolviert wurde, ist dann möglich, wenn dieses (a) in einem tertiärer Bildungszusammenhang, also nach der Matura/dem Abitur stattgefunden hat und (b) als fachlich einschlägig zu betrachten ist. Nicht als ein Praktikum in diesem Sinn wäre beispielsweise eine Ferialtätigkeit als Telefonistin in einem Callcenter oder einer Werbeagentur zu qualifizieren. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass echte einschlägige Berufstätigkeit, also längerfristige Beschäftigung bei regulärer Entlohnung (kein Praktikumsentgelt) sowohl vor als auch während des Studiums der Kommunikationswissenschaft anerkannt werden kann. Nicht ausschlaggebend ist, ob die Tätigkeit vollbeschäftigt oder teilzeitbeschäftigt ausgeübt wurde. 5

6 2. Das Praktikum in Form eines Auslandssemesters muss an einer anerkannten Universität erfolgen. Als solche gelten unter anderem Universitäten, mit denen ein ERASMUS-Austausch besteht oder die in das Study-Abroad-Programm der Universität Salzburg aufgenommen wurden. Erfolgt das Auslandssemester in einem fremdsprachigen Land, müssen facheinschlägige Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS (oder gleichwertiger Workload) an der ausländischen Universität absolviert werden. Erfolgt das Auslandssemester in einem deutschsprachigen Land, so sind facheinschlägige Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS (oder gleichwertiger Workload) zu absolvieren. Werden mehr als 22 ECTS-Punkte erworben, können diese im Rahmen der Freien Wahlfächer oder bei Gleichwertigkeit auch für die Pflichtlehrveranstaltungen angerechnet werden. Zunächst werden Sie entscheiden, ob Sie durch Ihr Auslandssemester das Praktikum ableisten wollen oder ob Sie in Ihrem Auslandssemester Prüfungsleistungen für anderemodule/lehrveranstaltungen im Bachelorstudium erbringen/angerechnet haben möchten. Die im Auslandssemester erworbenen Prüfungsleistungen (ECTS) sind nur einmal anrechenbar! Was ist zu tun, wenn Sie das Praktikum in Form eines Auslandssemesters absolviert haben? Wie kommen Sie zu einer Bestätigung? Sie füllen das Formular Bestätigung des Praktikums entsprechend aus und legen die Bestätigung über die Prüfungsleistungen an der von Ihnen besuchten Universität bei. Daraus muss hervorgehen, wieviele ECTS Sie im Rahmen des Studiums im Ausland erworben haben. Beide bringen Sie in die Sprechstunde von Dr. Herdin mit. Dort erhalten Sie sofern die Bedingungen erfüllt sind die Unterschrift, die Ihr Auslandssemester bestätigt. Nur wenn Sie mehr als 22 ECTS erworben haben, können diese für freie Wahlfächer oder Pflichtfächer angerechnet werden! Ansprechperson bei Fragen zum Auslandssemester als Praktikum ist Dr. Thomas Herdin. ACHTUNG: Anrechenbar im Sinne des Praktikums sind nur facheinschlägigekurse also Lehrveranstaltungen, die einen Bezug zur Kommunikationswissenschaft aufweisen. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse oder LV aus anderen, nicht kommunikationswissenschaftlichen Fächern! 3. Das Praktikum kann auch in Form einer Mitarbeit an einem am Fachbereich durchgeführten Forschungsprojekt absolviertwerden.der Fachbereich bietet im Rahmen seiner Abteilungen/Kompetenzbereiche fallweise die Mitarbeit an Forschungsprojekten an, für die Studierende sich bewerben können. Was ist zu tun, wenn Sie das Praktikum in Form von Mitarbeit in einem Forschungsprojekt absolviert haben? 6

7 Sie füllen das Formular Bestätigung des Praktikums entsprechend aus und legen es gemeinsam mit dem Beiblatt Forschungspraktikum der Leiterin / dem Leiter des Forschungsprojektes vor, die/der Ihre Leistungen im Rahmen des Projektes bestätigt. Ansprechperson bei Fragen zum Praktikum in Form von Mitarbeit an einem Forschungsprojekt ist Dr. Martina Thiele in ihrer Sprechstunde. 7

8 Bestätigung des Praktikum Download auf der Fachbereichsseite unter Service Formulare & Downloads Bestätigung des Praktikums (22 ECTS) (gem. 6 Abs. 5 in Verbindung mit 7 BA-Curriculum 2013) für Name:... Matr.Nr Berufspraktikum Umfang von 14 Wochen zu O 1 * O 2 * O 3 Teilen * Teil 1 im Bereich Teil 2 im Bereich Teil 3 im Bereich * Bitte Beiblatt zur Bestätigung des Berufspraktikums beilegen Ort / Datum / Rundsiegel Unterschrift Auslandspraktikum Universität Dauer / Zeit von bis ECTS-Punkte Ort / Datum / Rundsiegel Unterschrift Forschungspraktikum Titel Zeitraum von bis Leitung Bitte Beiblatt Forschungspraktikum beilegen Ort / Datum / Rundsiegel Unterschrift 8

9 Beiblatt zur Bestätigung der Berufspraxis Beiblatt zur Bestätigung des Berufspraktikums:T 1 T 2 T 3 gem. 6 Abs. 5 in Verbindung mit 7 BA-Curriculum 2013 Download auf der Fachbereichsseite unter Service Formulare & Downloads Name Matr.Nr.: Stud.Kennz. Geb.Dat.: Tel.Nr.: Bei Unternehmen / Institution Ansprechperson Adresse Telefon , URL Firmenbuchnummer Zeitraum von bis Wochen in Vollzeit Als (genaue Bezeichnung der Praktikums-Funktion) Genaue Beschreibung der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums mit prozentueller Aufteilung Sonstige Bemerkungen durch den/die Arbeitgeber/in Wir bestätigen mit unserer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und nehmen zur Kenntnis, dass es sich hiermit um ein amtliches Dokument mit Zeugnischarakter handelt. Ort/Datum Ort/Datum Geschäftsführer/in, Firmenstampiglie Praktikant/in 9

10 Beiblatt zur Bestätigung des Forschungspraktikums Download auf der Fachbereichsseite unter Service Formulare & Downloads Beiblatt zur Bestätigung des Forschungspraktikums gem. 6 Abs. 5 in Verbindung mit 7 BA-Curriculum 2013 Name Matr.Nr.: Stud.Kennz. Geb.Dat.: Tel.Nr.: Universität Salzburg - Fachbereich Kommunikationswissenschaft Projektleiter/-in (und ggf. Projektmitarbeiter/-innen) Name des Forschungsprojekts Kurzbeschreibung des Forschungsprojekts Finanzierung des Forschungsprojekts (ggf. Drittmittel) Zeitraum von bis Wochen in Vollzeit: bzw. Wochen in Teilzeit: Als (genaue Bezeichnung der Praktikums-Funktion) Genaue Beschreibung der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums (ggf. prozentueller Aufteilung) Kurzgutachten über die Qualität der Arbeit Wir bestätigen mit unserer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und nehmen zur Kenntnis, dass es sich hiermit um ein amtliches Dokument mit Zeugnischarakter handelt. Ort/Datum Ort/Datum Projektleiter/-in, Stempel der Universität Praktikant/in 10

11 Modul Praxisfeld Aufgabe des Moduls ist, den Zusammenhang von Theorie und Praxis herzustellen. Die Studierenden erwerben in den beiden Übungen Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt. Modul Praxisfeld (8 ECTS) UE Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt (4 ECTS) UE Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt (4 ECTS) Module Grundlagen In den Grundlagenmodulen sollen sich die Studierenden mit den Inhalten aus zwei von den sechs Kompetenzbereichen auseinandersetzen. Die Kompetenzbereiche gliedern sich in sechs miteinander vernetzte Themen- und Forschungsgebiete der Kommunikationswissenschaft. Kommunikationstechnologien spielen in allen Kompetenzbereichen eine wichtige Rolle. 1. Kommunikation und Gesellschaft Beschäftigt sich aus aktueller und historischer Perspektive mit dem Verhältnis von Medien, Kommunikation und gesellschaftlichen Strukturen 2. Kommunikationspolitik und Medienökonomie Beschäftigt sich international vergleichend mit den politischen und ökonomischen Strukturen öffentlicher Kommunikation 3. Kommunikation und Kultur Beschäftigt sich mit transkultureller und interpersoneller Kommunikation 4. Audiovisuelle und Online-Kommunikation Beschäftigt sich in Produkt- und Rezeptionsanalysen mit Prozessen der Medienkommunikation und sozialisation, sowie mit Fragen der Produktion audiovisueller Formate 5. Journalistik Beschäftigt sich mit Ansätzen und Theorien des Journalismus sowie Fach-, Sach- und Vermittlungskompetenzen in der journalistischen Praxis 6. Public Relations und Organisationskommunikation Beschäftigt sich mit theoretischen Fragen sowie Fach-, Sach- und Vermittlungskompetenzen von Public Relations, Unternehmens- und Organisationskommunikation 11

12 Modul Grundlagen I (11 ECTS) Modul Grundlagen II (11 ECTS) VO Einführung (3 ECTS) PS Forschungs- und Anwendungsfelder (4 ECTS) UE Forschungs- und Anwendungsfelder (4 ECTS) VO Einführung (3 ECTS) PS Forschungs- und Anwendungsfelder (4 ECTS) UE Forschungs- und Anwendungsfelder (4 ECTS) Es sind zwei Grundlagenmodule (I und II) aus zwei verschiedenen Kompetenzbereichen zu wählen. In einem Grundlagenmodul sind jeweils eine VO, ein PS und eine UE aus ein und demselben Kompetenzbereich zu absolvieren. Beispiel Grundlagenmodul aus Journalistik: Sowohl die VO als auch das PS und die UE sind aus Journalistik zu wählen. Je nach Angebotslage kann dies innerhalb eines oder mehrerer Semester erfolgen. Es könnte der Fall eintreten, dass Sie zwar problemlos Platz in den Vorlesungen finden, nicht aber in den UE / PS Ihrer Wahl. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: 1. Sie warten ab, ob Sie in einem der folgenden Semester Zugang zur LV im gewünschten Kompetenzbereich bekommen und nehmen damit in Kauf, ev. länger zu studieren. 2. Sie absolvieren mehr als die zwei unbedingt erforderlichen Einführungs-VO und haben damit mehr Möglichkeiten, Ihre Grundlagenmodule zu vervollständigen. Die zusätzlichen VO, die Sie nicht für Grundlagen I und II benötigen, können Sie für die freien Wahlfächer verwenden! Modul Vertiefung Aufgabe eines Vertiefungsmoduls ist, anwendungs- und berufsfeldorientierte Fragestellungen zu thematisieren. Dabei werden Kompetenzen sowohl für Kommunikationsberufe als auch für Wissenschaft und Forschung vermittelt. Das Vertiefungsmodul setzt nicht zwingend die Absolvierung eines Grundlagenmoduls in demselben Kompetenzbereich (siehe 5) voraus, wird aber empfohlen. Modul Vertiefung (14 ECTS) UE/PS/EX Forschungs- und Berufskompetenz (4 ECTS) UE/PS/EX Forschungs- und Berufskompetenz (4 ECTS) SE Vertiefung im Kompetenzbereich (6 ECTS) Außer den beiden Grundlagenmodulen ist ein Vertiefungsmodul aus den sechs Kompetenzbereichen verpflichtend. Es ist grundsätzlich sinnvoll, dabei wieder einen der Kompetenzbereiche zu wählen, der schon bei Grundlagen belegt wurde. Es kann aber auch ein neuer Kompetenzbereich ausgewählt werden. Im Vertiefungsmodul sind drei Lehrveranstaltungen aus ein und demselben Kompetenzbereich zu absolvieren: ein Seminar und zwei weitere LV (zwei UE oder zwei PS oder eine UE und ein PS). 12

13 Modul Bachelor In diesem Modul verfassen die Studierenden ihre abschließende Bachelorarbeit. Im begleitenden Bachelorseminar erarbeiten sie dafür ein theorie- und methodenbasiertes Konzept. Modul Bachelor (19 ECTS) BA Bachelorseminar (6 ECTS) Bachelorarbeit (13 ECTS) Das Bachelorseminar ist frei wählbar, also nicht an die Wahl der Kompetenzbereiche im Grundlagen- und Vertiefungsmodul gebunden! Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird ausschließlich in einem Bachelorseminar in einem der sechs Kompetenzbereiche (s. oben) verfasst, wobei die Studierenden den Kompetenzbereich/das Bachelorseminar frei wählen können. In der Regel wird das Studium damit im sechsten Semester abgeschlossen. Die Arbeit hat einen Umfang von 40 bis 55 Seiten ( bis Zeichen, inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Zu den formalen Richtlinien beim Verfassen der Bachelorarbeit gehört es, die am FB geltenden Zitationsregeln (als Download unter Service >Formulare und Downloads) anzuwenden. Als inhaltliche Standards zählen bei Bachelorarbeiten: Wissenschaftlicher Stil und Sprache (Grammatik, neue Rechtschreibung) Es können sowohl Literaturanalysen als auch empirische Arbeiten verfasst werden. Fragestellungen bzw. Forschungsfragen müssen auch bei Literaturarbeiten (Theoriebezogene Literatur-Analyse!) formuliert werden. Bei empirischen Arbeiten ist eine Verbindung von Theorie (theoretischen Annahmen, ggf. Hypothesen) und den empirischen Ergebnissen herzustellen. Schluss-Zusammenfassung Das Thema der Bachelorarbeit muss deutlich vom Thema der Seminararbeit im Modul Vertiefung abweichen. 13

14 Kurzgutachten zur Bachelorarbeit Kurzgutachten zur Bachelorarbeit (gem. 8 BA-Curriculum 2013) Download auf der Fachbereichsseite unter Service Formulare & Downloads Name: Matr.Nr.: Titel der Arbeit:... LV-Nr. / Titel des BA WS 20 SS 20 Die angeführte Arbeit ist anrechenbar als Bachelorarbeit im Kompetenzbereich Datum / Unterschrift Seminarleiter/in. Beurteilung Beurteilung im Detail: Von den möglichen 100 Punkten wurden insgesamt Form Inhalt Methode / Wissenschaftliche Arbeitsweise Gesamteindruck:.. Punkte erreicht... Punkte.. Punkte.. Punkte Beurteilungsschlüssel: Sehr gut (1) = ; Gut (2) = 88-77; Befriedigend (3) = 76-65; Genügend (4) = 64-50; Nicht genügend (5) = < 50 14

15 Ablauf des Bachelorstudiums Die Darstellung eines idealtypischen Verlaufs des Bachelorstudiums befindet sich als Muster-Semesterplan im Anhang zum Studienplan. Sie finden ihn als Download unter Studium auf der Fachbereichs-Website und auch in diesem Leitfaden am Ende des Studienplans. Das Studium gliedert sich in sechs Semester und der Gesamtumfang beträgt 180 ECTS- Credits. In den ersten beiden Semestern sollen die Module Studieneingangsphase A und B absolviert werden. Zusätzlich können Vorlesungen aus den Modulen MedienundKommunikationsstrukturen und Grundlagen I und II belegt werden. Die Grundlagenmodule I und II können von den Studierenden individuell aus den sechs Kompetenzbereichen ausgewählt werden. Einführend wird jeweils eine Vorlesung besucht und danach kommen vertiefende Lehrveranstaltungen zum jeweiligen Kompetenzbereich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B werden die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Übungen, Proseminaren und Konversatorien (Lektürekurs) geschaffen! Ab dem dritten Semester (bzw. nach der positiven Beendigung der Studieneingangsphase A und B) ist es den Studierenden erlaubt, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (wie PS und UE) zu besuchen. Es wird vorgeschlagen, die Vorlesung Statistik BA, das PS Qualitative Methoden und den KO Lektürekurs aus dem Modul Methoden sowie vertiefende Lehrveranstaltungen (PS und UE) aus den Grundlagenmodulen I und II zu belegen. Die Teilnahme am PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss der VO Statistik voraus. Im vierten Semester wird empfohlen, das Modul Methoden mit dem PS Quantitative Methoden und die Module Grundlagen I und II abzuschließen sowie die UE Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt aus dem Modul Praxisfeld und UE bzw. PS im Modul Vertiefung zu belegen. Im Modul Vertiefung können Lehrveranstaltungen aus einem der sechs Kompetenzbereiche frei gewählt werden. Es setzt nicht zwingend die Absolvierung eines Grundlagenmoduls in demselben Kompetenzbereich voraus. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B, Medien- und Kommunikationsstrukturen und Methoden ist die Teilnahme an Seminaren und Bachelorseminaren möglich. Im fünften Semester sollte das KO Reflexion Praktikum und das SE Vertiefung im Kompetenzbereich belegt werden. Parallel dazu können die restlichen Lehrveranstaltungen des Moduls Praxisfeld (UE Schlüsselqualifikationen ) bzw. des Moduls Vertiefung absolviert werden. Zwischen dem dritten und dem fünften Semester wird vorgeschlagen, das Praktikum im Ausmaß von 22 ECTS zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einem 15

16 Berufspraktikum von 14 Arbeitswochen, einem Auslandssemester und der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt zu wählen. Im sechsten Semester werden den Studierenden der Besuch des Bachelorseminars und das Verfassen der Bachelorarbeit nahe gelegt. Freie Wahlfächer Neben den Lehrveranstaltungen der Module des Bachelorstudiums Kommunikationswissenschaft im Ausmaß von 136 ECTS müssen die Studierenden Freie Wahlfächer im Ausmaß von 44 ECTS absolvieren. Empfohlen wird, diese aus einem fachnahen Bereich (z.b. Soziologie, Politikwissenschaft, Recht und Wirtschaft) zu wählen oder einen Studienschwerpunkt (24 ECTS) bzw. Studienergänzungen (jeweils 12 ECTS) an der Universität Salzburg zu absolvieren. Insbesondere eignen sich interdisziplinäre Angebote der Universitätsschwerpunkte wie z.b. Gender Studies, Global Studies ICTS&S und Medienpass. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind LV-Prüfungen, bei denen die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der LV, sondern auf Grund regelmäßiger Präsenz und schriftlicher oder mündlicher Beiträge der Teilnehmer/innen erfolgt. Laut geltendem Studienplan sind das die LV-Typen UE, VU, PS, SE, KO, BA. In diesem Fall handelt es sich um Lehrveranstaltungen, in denen durch begrenzte Anzahl von Teilnehmer/inne/n auch ein intensiveres, interaktives Arbeiten möglich ist und in denen Anwesenheitspflicht besteht. Zugangsvoraussetzung für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Mit Ausnahme der Vorlesungen gelten für folgende Lehrveranstaltungsformen bestimmte Zugangsvoraussetzungen, die frühestens im dritten Semester (für PS, UE und KO) bzw. frühestens ab dem fünften Semester(für SE, BA) erfüllt werden können: Proseminare (PS): Positive Absolvierung der Module Studieneingangsphase A und B (davon ausgenommen ist das PS Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Arbeiten im Modul Studieneingangsphase B) Übungen (UE): Positiver Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B Seminare (SE, BA): Positiver Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B Medien- und Kommunikationsstrukturen Methoden Konversatorien (KO): Positive Absolvierung der Module Studieneingangsphase A und B Die Teilnahme am PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss der VO Statistik voraus 16

17 Schriftliche Arbeiten in Proseminaren, Seminaren und Bachelorseminaren Als Richtlinien für den Umfang von schriftlichen Arbeiten in Proseminaren und Seminaren und Bachelorseminaren gelten: Proseminararbeiten haben einen Umfang von 15 bis 25 Seiten bzw bis Zeichen (inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Seminararbeiten haben einen Umfang von 25 bis 35 Seiten bzw bis Zeichen (inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Bachelorarbeiten haben einen Umfang von 40 bis 55 Seiten bzw bis Zeichen (inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Anrechnung von Prüfungsleistungen Wer rechnet an? Dr. Karin Stockinger, Sprechstunde: Mi 10-12, Tel. 0662/ Was muss man anrechnen lassen? Prüfungsleistungen für Pflichtfächer bzw. Module im Studium Kommunikationswissenschaft, die in anderen Studienrichtungen der Universität Salzburg bzw. an anderen Universitäten erbracht worden sind. Prüfungsleistungen für die freien Wahlfächer, die an inländischen und ausländischen Universitäten erworben worden sind. KEIN Anerkennungsverfahren ist erforderlich für Prüfungsleistungen für freie Wahlfächer, die an der Universität Salzburg erworben wurden. Prüfungsleistungen aus dem Curriculum des Bachelor- und Magisterstudium ( alt ) Version 2003/2009 für das Bachelor- und Masterstudium ( neu ) in der Version Hier gibt jeweils die Äquivalenzliste (s. Anhang Studienplan) Auskunft darüber, welche LV für welche Module/LV anrechenbar sind! Was ist zu tun, wenn eine Anrechnung gewünscht ist? Bitte füllen Sie in PLUSonline das entsprechende Formular aus. Sie finden das Formular in PLUSonline in Ihrem persönlichen Konto unter Studium. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der Fachbereichs-Website >Service für Studierende >Formulare & Downloads. 17

18 Wenn Sie mehrere Lehrveranstaltungen/Kurse einer Universität anrechnen lassen möchten, so schreiben Sie bitte alle Anrechnungswünsche in EINEN Antrag! Verwenden Sie für jede LV, die Sie angerechnet haben möchten, eine neue Position und geben Sie unmittelbar darunter in der Option anrechenbar für das Fach/die LV ein, für die der eingereichte Kurs angerechnet werden soll. Wenn Sie Kurse verschiedener Universitäten einreichen, so verwenden Sie bitte pro Universität jeweils einen eigenen Antrag! Zusammen mit den Bestätigungen für die Prüfungsleistungen (Zeugnis, Official Transcript und dgl. Kopien genügen) geben Sie alle Unterlagen bei Marlene Gsenger (Studienberatung) ab: persönlich während ihrer Sprechstunde am Dienstag, Uhr im Raum 0015 oder im Sekretariat oder schicken Sie alles als Scan per an Wichtig: Bitte füllen Sie das Formular vollständig und richtig aus und geben Sie auf dem Antrag Ihre aktuelle Handy-Nummer bzw. Ihre adresse an. Sie werden von der Rechtsabteilung (Kapitelgasse) verständigt, sobald Ihr Bescheid dort zum Abholen bereit liegt: Büros des Rektorats - Rechtsangelegenheiten: Kapitelgasse 6, Stiege 9/1.St., 5010 Salzburg Bettina Kalhamer, Tel. +43(0)662/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag: Uhr Beispiele für Anrechnungen für Freie Wahlfächer bzw. Pflichtfächer: Plus ECTS Fremdbeurteilung Beurteilung Position 1 IULM Mailand Laboratorio di English for Management; Wochenstunden 2009/10 wird anerkannt für Freie Wahlfächer; LV, 6 Wochenstunden / Position 1 Universität Salzburg Einführung in die Statistik; VO 2SSt 2 4 W 2010/11 wird anerkannt für Statistik für das Masterstudium VU, 2SSt S 2010/

19 ACHTUNG: LV/Kurse, die Sie für Freie Wahlfächer angerechnet haben möchten, tragen Sie bitte auch entsprechend ein: Sie wählen unter anrechenbar für die Option frei definierbare Leistungen und tragen dort Freie Wahlfächer ein! Die meisten Studienpläne kennen nur den Begriff des Freien Wahlfaches! Wenn Ihr Wunsch die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen für Freie Wahlfächer ist, bitte aktivieren sie NICHT in der ersten Zeile die Option als Freifach anerkennen. Bitte schreiben Sie in das erste gelb umrandete Feld Freie Wahlfächer (+ ggf. die Bezeichnung einer Ergänzung oder eines Schwerpunktes, den Sie in den Freien Wahlfächern anstreben) Nicht aktivieren! 19

20 Abschluss des Bachelorstudiums Für den positiven Abschluss des Bachelorstudiums Kommunikationswissenschaft ist folgendes nötig: Der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen aus den 10 Modulen Kommunikationswissenschaft im Ausmaß von 136 ECTS. Der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen, die im Zuge der Freien Wahlfächer im Ausmaß von 44 ECTS absolviert wurden. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des verpflichtenden Praktikums. Die positive Benotung der Bachelorarbeit. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllte Prüfungspass, den Nachweis Ihrer Prüfungsleistungen (Download inplusonline) sowie die Bestätigung für das Praktikum im Prüfungsreferat der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät (Erzabt- Klotz-Straße 1) ein. Im Zeitraum von zwei bis vier Wochen wird Ihnen das Bachelorzeugnis ausgestellt und Ihnen damit der akademische Grad Bachelor of Arts (abgekürzt BA ) verliehen. Im Zeugnis sind eventuell absolvierte Studienergänzungen bzw. ein Studienschwerpunkt im Rahmen der freien Wahlfächer dokumentiert. 20

21 Prüfungspass Download auf der Fachbereichsseite unter Service Formulare & Downloads 21

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23 Curriculum für das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft Curriculum 2013 Dieses Curriculum wurde von der Curricularkommission Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg am beschlossen. Der Senat der Universität Salzburg erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf das vorliegende Curriculum für das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft. 1 Allgemeines Das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft umfasst sechs Semester. Der Gesamtumfang beträgt 180 ECTS-Credits. Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad Bachelor of Arts, abgekürzt BA, verliehen. 2 Ziele und Qualifikationsprofil (1) Das Bachelorstudium der Kommunikationswissenschaft orientiert sich an folgenden Bildungszielen: Kenntnis kommunikationswissenschaftlicher Denk- und Arbeitsweisen, Grundbegriffe, Konzepte und Theorien mit der Fähigkeit, diese zur Interpretation und Analyse komplexer Sachverhalte einzusetzen Beherrschung der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie die Fähigkeit, publizierte Studien bezüglich deren methodischer Qualität und ihrer Aussagekraft zu bewerten Erwerb umfassenden Wissens über die Prozesse gesellschaftlicher und kultureller Kommunikation Kompetenz in den Fachgebieten Struktur und Organisation von Medien, Gestaltung und Analyse professioneller Informations- und Kommunikationsprozesse sowie Nutzung, Rezeption und Wirkung von öffentlicher, medialer, organisationaler und interpersoneller Kommunikation, sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Vermittlung eines interdisziplinären bzw. theoretisch wie methodisch pluralistischen Zugangs zu Problemstellungen und Problemlösungen im Rahmen von Kommunikationsprozessen Hinführung und Anleitung zum eigenständigen Wissenserwerb und kritischen Denken sowie zur Vernetzung, Teamarbeit und Vermittlung der Grundlagen für wissenschaftliche Textproduktion (academic literacy) Förderung eines dialogischen bzw. kooperativen Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Kommunikationspraxis Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsmarkt, insbesondere der Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe 23

24 (2) Für Absolventinnen und Absolventen der Kommunikationswissenschaft ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten schwerpunktmäßig in folgenden Tätigkeitsbereichen: Audiovisuelle Kommunikation ICT-bezogene Anwendungen Interkulturelle und interpersonelle Kommunikation Journalismus Kommunikationsberatung Mediaforschung Medienmanagement Medienproduktion Öffentliche Verwaltung und Medienpolitik Online-Kommunikation Organisationskommunikation Public Relations Unternehmens- und Marktkommunikation Werbung und Marketing 3 Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums (1) Das Bachelorstudium dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. (2) Das Studium gliedert sich in insgesamt 10 Module. Es beginnt mit einer zweisemestrigen Studieneingangsphase, die zur Orientierung der Studierenden dient. (3) Das Bachelorstudium umfasst 180 ECTS, davon 136 ECTS aus dem Fach Kommunikationswissenschaft, 44 ECTS aus Freien Wahlfächern. (4) Im Rahmen des Bachelorstudiums ist die Absolvierung eines Praktikums im Umfang von 14 Wochen verpflichtend (gemäß 7). (5) Das Vorziehen von Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium ist nicht zulässig. 4 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind für das Bachelorstudium vorgesehen: Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Vermittlung von Fachwissen einführend und/oder weiterführend stattfindet. Eine durchgehende Anwesenheit ist ratsam, aber nicht verpflichtend. Eine Überprüfung der Lehrinhalte erfolgt mündlich oder schriftlich. Vorlesungen mit Übung (VU) sind Lehrveranstaltungen, in denen einerseits Fachwissen vermittelt wird und andererseits dessen praktische Umsetzung durch aktive Mitarbeit der Studierenden erprobt werden kann. VU sind prüfungsimmanent mit einer Höchstteilnehmerzahl von 40. VU können auch als Vorlesungen mit begleitenden Tutorien 24

25 abgehalten werden. Die Überprüfung der Lehrinhalte erfolgt mündlich oder schriftlich bzw. auf Basis schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Proseminare (PS) dienen sowohl der Vermittlung eines Problemverständnisses als auch dem Erwerb bzw. der Erprobung theoretischer und praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung. Sie sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Zugangsbeschränkung mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 30. Von den Teilnehmenden wird aktive Mitarbeit und eine schriftliche Arbeit verlangt. Übungen (UE) dienen dem Erwerb und der Erprobung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Zugangsbeschränkung und einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Sofern die technischen Bedingungen es erfordern, kann diese Zahl auf 15 herabgesetzt werden. Die Beurteilung erfolgt aufgrund regelmäßiger schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Seminare (SE) dienen dem Erwerb vertiefenden Fachwissens sowie der Diskussion und Reflexion wissenschaftlicher Themen. Von den Studierenden werden eine kontinuierliche Mitarbeit, mündliche Präsentationen sowie eine Abschlussarbeit verlangt. Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Zugangsbeschränkung und einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Bachelorseminare (BA) dienen der Begleitung der Bachelorarbeit. Die Studierenden entwickeln ein Konzept einschließlich theoretischer und methodischer Grundlegung in schriftlicher Form und präsentieren das Konzept mündlich. Bachelorseminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Zugangsbeschränkung und einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 15. Konversatorien (KO) dienen der wissenschaftlichen Diskussion und dem wissenschaftlichen Argumentieren. Sie sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Die Beurteilung erfolgt aufgrund regelmäßiger schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Exkursionen (EX) können begleitend zu einer VU, UE, zu einem PS, SE oder auch selbständig durchgeführt werden. Sie dienen der Veranschaulichung von Lehrinhalten und bieten die Möglichkeit, sich ein konkretes und authentisches Bild von Kommunikations- und Medienorganisationen an ihren Standorten zu machen. Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. (2) Einzelne Lehrveranstaltungen können zur Gänze oder in Teilen in Form von Fernlehre- Veranstaltungen (gem. 53, Abs. 1 UG) stattfinden. Leistung und Teilnahme können in diesen Fällen internetgestützt überprüft werden. (3) Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Jeweils 2 Stunden der genannten Lehrveranstaltungstypen entsprechen: VO 3 ECTS PS, VU, KO, UE, BA, EX 4 ECTS SE 6 ECTS 25

26 (4) Für folgende Lehrveranstaltungen gelten Zugangsvoraussetzungen: Proseminare (PS): Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B. Davon ausgenommen ist das PS im Modul Studieneingangsphase B. Die Teilnahme am PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss der VO Statistik BA voraus. Übungen (UE): Voraussetzung für die Teilnahme an einer Übung ist der positive Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B. Seminare (SE): Voraussetzung für die Teilnahme an einem Seminar ist der positive Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B, Medien- und Kommunikationsstrukturen und Methoden. Bachelorseminare (BA): Voraussetzung für die Teilnahme an einem Bachelorseminar ist der positive Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B, Medien- und Kommunikationsstrukturen und Methoden. Konversatorien (KO): Voraussetzung für die Teilnahme an einem Konversatorium ist der positive Abschluss der Module Studieneingangsphase A und B. 5 Kompetenzbereiche Das Studium der Kommunikationswissenschaft gliedert sich in sechs miteinander vernetzte Kompetenzbereiche. Diese widmen sich der wissenschaftlichen Darstellung und Reflexion sowie der Vorbildung für berufliche Tätigkeiten. Ursachen, Formen und Folgen von Informations- und Kommunikationstechnologien spielen in allen Kompetenzbereichen eine wichtige Rolle. 1. Kommunikation und Gesellschaft Beschäftigt sich aus aktueller und historischer Perspektive mit dem Verhältnis von Medien, Kommunikation und gesellschaftlichen Strukturen 2. Kommunikationspolitik und Medienökonomie Beschäftigt sich international vergleichend mit den politischen und ökonomischen Strukturen öffentlicher Kommunikation 3. Kommunikation und Kultur Beschäftigt sich mit transkultureller und interpersoneller Kommunikation 4. Audiovisuelle und Online-Kommunikation Beschäftigt sich in Produkt- und Rezeptionsanalysen mit Prozessen der Medienkommunikation und -sozialisation sowie mit Fragen der Produktion audiovisueller Formate 5. Journalistik Beschäftigt sich mit journalismuswissenschaftlichen Ansätzen und Theorien sowie Fach-, Sach- und Vermittlungskompetenzen in der journalistischen Praxis 6. Public Relations und Organisationskommunikation Beschäftigt sich mit theoretischen Fragen sowie Fach-, Sach- und Vermittlungskompetenzen von Public Relations, Unternehmens- und Organisationskommunikation 26

27 6 Studieninhalt (1) Modul Studieneingangsphase A In diesem Modul wird vermittelt, mit welchen Gegenständen und Theorien sich die Kommunikationswissenschaft befasst. Studierenden bietet dies die Möglichkeit der Orientierung an Fragestellungen und Themen des Faches. LV- Lehrangebote ECTS SWS Form VO Kommunikationswissenschaft I 3 2 VU Kommunikationswissenschaft II (2) Modul Studieneingangsphase B Aufgabe des Moduls ist es, die Studierenden mit spezifischen wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden vertraut zu machen. Das beinhaltet Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens und Einblicke in die Arbeitswelt der Kommunikationsberufe. PS Wissenschaftliches Arbeiten 4 2 VO Grundlagen und Methoden empirischen Forschens 3 2 VU Berufsfeldforschung (3) Modul Medien- und Kommunikationsstrukturen Das Modul bietet einen Überblick über die Grundlagen und Strukturen von Mediensystemen sowie über rechtliche, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge und Wandlungsprozesse. VO Kommunikationspolitik und Medienökonomie 3 2 VO Mediensysteme 3 2 VO Medien- und Kommunikationsrecht 3 2 VO Medienkultur und gesellschaftliche Wandlungsprozesse (4) Modul Methoden Das Modul bietet eine Einführung in die Grundlagen der qualitativen und quantitativen Sozialforschung anhand von Anwendungsbeispielen aus der Kommunikationswissenschaft. Das Modul soll Studierende dazu befähigen, Forschungsprojekte in begrenztem Umfang selbständig durchzuführen. Im Lektürekurs wird Theorie- und Methodenwissen im Hinblick auf das Verfassen von Proseminar-, Seminar- und Bachelorarbeiten vertieft. VO Statistik BA 3 2 PS Quantitative Methoden der Kommunikationswissenschaft 4 2 PS Qualitative Methoden der Kommunikationswissenschaft 4 2 KO Lektürekurs

28 (5) Modul Praktikum In diesem Modul werden Kenntnisse über Medien, Informations- und Kommunikationsberufe und Schlüsselqualifikationen für die Berufspraxis erworben (siehe 7). Die Vor- und Nachbereitung des Praktikums findet in der Lehrveranstaltung Reflexion Praktikum statt. Praktikum: Berufspraktikum, Auslandssemester oder 22 Forschungsprojekt KO Reflexion Praktikum 4 26 (6) Modul Praxisfeld Aufgabe des Moduls ist, den Zusammenhang von Theorie und Praxis herzustellen. Die Studierenden erwerben in den beiden Übungen Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt. UE Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt 4 2 UE Schlüsselqualifikationen für die Berufswelt (7) Modul Grundlagen I Das Grundlagenmodul ermöglicht den Zugang zu einem Kompetenzbereich. Eine Überblicks-Vorlesung führt in die Theorien, Ansätze und Forschungsthemen des Kompetenzbereichs ein, weitere Lehrveranstaltungen erschließen die Forschungs- und Anwendungsfelder. Studierende müssen zwei Grundlagenmodule aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen wählen. VO Einführung 3 2 PS Forschungs- und Anwendungsfelder 4 2 UE Forschungs- und Anwendungsfelder (8) Modul Grundlagen II VO Einführung 3 2 PS Forschungs- und Anwendungsfelder 4 2 UE Forschungs- und Anwendungsfelder (9) Modul Vertiefung Aufgabe eines Vertiefungsmoduls ist, anwendungs- und berufsfeldorientierte Fragestellungen zu thematisieren. Dabei werden Kompetenzen sowohl für Kommunikationsberufe als auch für Wissenschaft und Forschung vermittelt. Das Vertiefungsmodul setzt nicht zwingend die Absolvierung eines Grundlagenmoduls in demselben Kompetenzbereich (siehe 5) voraus, wird aber empfohlen. UE/PS/EX Forschungs- und Berufskompetenz 4 2 UE/PS/EX Forschungs- und Berufskompetenz 4 2 SE Vertiefung im Kompetenzbereich

29 (10) Modul Bachelor In diesem Modul verfassen die Studierenden ihre abschließende Bachelorarbeit. Im begleitenden Bachelorseminar erarbeiten sie dafür ein theorie- und Methoden basiertes Konzept. BA Bachelorseminar 6 3 Bachelorarbeit Module 1-10: ECTS = 136 Freie Wahlfächer ECTS = 44 Gesamtsumme ECTS = 180 (11) Empfohlen wird, Freie Wahlfächer aus einem fachnahen Bereich (z.b. Soziologie, Politikwissenschaft, Recht und Wirtschaft) zu studieren oder einen Studienschwerpunkt (24 ECTS) bzw. eine Studienergänzung (12 ECTS) an der Universität Salzburg zu absolvieren. Insbesondere eignen sich Gender Studies, Global Studies, ICT&S und Medienpass. 7 Praktikum (1) Das Modul Praktikum kann in Form eines Berufspraktikums, eines Auslandssemesters oder durch die Mitarbeit an Forschungsprojekten absolviert werden. (2) Das Berufspraktikum im Umfang von 14 Arbeitswochen kann im Medien- und Kommunikationsbereich im In- und Ausland absolviert werden. Dazu zählen beispielsweise öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten, Redaktionen von Printmedien, Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Kommunikationsagenturen, Onlinedienste oder Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und Organisationen. Das Berufspraktikum kann durchgängig oder in bis zu drei Teilen absolviert werden. Eine frühere oder bestehende facheinschlägige Berufstätigkeit kann von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ als Berufspraktikum anerkannt werden. (3) Das Auslandssemester muss an einer anerkannten Universität erfolgen. Als solche gelten unter anderem Universitäten, mit denen ein ERASMUS-Austausch besteht oder die in das Study-Abroad-Programm der Universität Salzburg aufgenommen wurden. Erfolgt das Auslandssemester in einem fremdsprachigen Land, müssen facheinschlägige Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS (oder gleichwertiger Workload) an der ausländischen Universität absolviert werden. Erfolgt das Auslandssemester in einem deutschsprachigen Land, so sind facheinschlägige Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS (oder gleichwertiger Workload) zu absolvieren. Werden mehr als 22 ECTS-Punkte erworben, können diese im Rahmen der Freien Wahlfächer oder bei Gleichwertigkeit auch für die Pflichtlehrveranstaltungen angerechnet werden. Begründete Ausnahmefälle regelt das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ. (4) Mit Genehmigung des für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organs kann das Praktikum durch die Mitarbeit an Forschungsprojekten ersetzt werden, die am Fachbereich durchgeführt werden. 29

30 8 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann ausschließlich im Rahmen eines Bachelorseminars verfasst werden. Sie hat einen Umfang von 40 bis 55 Seiten ( bis Zeichen, inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Das Thema der Bachelorarbeit muss deutlich vom Thema der Seminararbeit im Modul Vertiefung abweichen. 9 Prüfungsordnung (1) Module werden in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen. (2) Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn alle Module und Freien Wahlfächer positiv absolviert, die Bachelorarbeit positiv benotet und das Modul Praktikum nachgewiesen wurde. 10 Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit Höchstteilnehmerzahl Falls bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung die im Curriculum festgelegte Höchstzahl überschritten wird, werden nach Möglichkeit Parallellehrveranstaltungen angeboten. Sofern dies nicht möglich ist oder diese nicht ausreichen, erfolgt die Vergabe der Plätze nach folgenden Kriterien in der angeführten Reihenfolge: 1. Studierende des Bachelorstudiums Kommunikationswissenschaft, die diese Lehrveranstaltung als Pflichtlehrveranstaltung besuchen, sind generell vorzuziehen. 2. Studierende, die bereits einmal in einer Lehrveranstaltung zurückgestellt wurden, sind bei der nächsten Abhaltung derselben Lehrveranstaltung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern sie erneut nur einen Platz auf der Warteliste erlangen und ihr Studienfortschritt dadurch behindert wird. 3. Studierende, welche unentschuldigt bei einem der ersten beiden Termine der Lehrveranstaltung fehlen, werden aus der Anmeldeliste gestrichen. 4. Freiwerdende Plätze werden unter Berücksichtigung von Z. 1 und 2 gemäß der Position auf der Warteliste vergeben. 5. Die Anzahl der Lehrveranstaltungen, für die sich Studierende gleichzeitig anmelden können, kann von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ begrenzt werden. 11 Übergangsbestimmungen Vergleichbare Prüfungsleistungen aus Lehrveranstaltungen, die gemäß Curriculum 2002/03 (in der Fassung von 2009) absolviert wurden, werden anerkannt und dafür ECTS-Punkte im adäquaten Ausmaß vergeben. Eine Äquivalenzliste ist diesem Curriculum angeschlossen. Für die Anerkennung von diesen Prüfungsleistungen gemäß dieser Liste ist kein Bescheid notwendig. Die Anerkennung aller anderen Prüfungsleistungen bedarf der Zustimmung des für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organs. 12 Inkrafttreten Das Curriculum tritt mit dem 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das Curriculum

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