Informationen zum Bildungssystem: Das Politikfeld Bildung im Wegweiser Kommune

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1 Stand: April 2015 Informationen zum Bildungssystem: Das Politikfeld Bildung im Wegweiser Kommune Inhalt 1. Ausgangssituation 4 2. Das Bildungssystem in Deutschland Frühkindliche Bildung Allgemeinbildende Schulen Berufliche Ausbildung Aus- und Weiterbildung Bildungsspezifische Besonderheiten nach Bundesländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bildungsindikatoren im Wegweiser Kommune 40 Überblick über die Indikatoren im Wegweiser 40 Zusammensetzung der Indikatoren für den Bereich der Schulischen Bildung Literatur Anhang 54

2 Abkürzungen Allgemeinbildende Schule G8 achtjähriges Gymnasium GR Grundschule GY Gymnasium HS Hauptschule HS + RS Zusammengefasste Haupt- und Realschule, wird auch als Schulart mit mehreren Bildungsgängen bezeichnet GS Gesamtschule IGS Integrierte Gesamtschule KGS Kooperative Gesamtschule KO Kolleg OS Schulartunabhängige Orientierungsstufe RS Realschule FÖ Förderschule WS Waldorfschule Berufliche Schule / Ausbildung BGJ Berufsgrundbildungsjahr BGY Berufliches Gymnasium BOS/TOS Berufsober-/Technische Oberschule BVJ Berufsvorbereitungsjahr FGY Fachgymnasium FOS Fachoberschule BAS Berufsaufbauschule BFS Berufsfachschule BS Berufsschule DS Berufsschule im Dualen Ausbildungssystem FA Fachakademie FS Fachschule SdG Schulen des Gesundheitswesens Bundesländer BW Baden-Württemberg BY Bayern BE Berlin BB Brandenburg HB Bremen HH Hamburg HE Hessen MV Mecklenburg-Vorpommern NI Niedersachsen Seite 2 von 55

3 NW RP SL SA ST SH TH Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Seite 3 von 55

4 1. Ausgangssituation In den letzten Jahren hat das Thema Bildung auch und gerade auf der kommunale Ebene an Bedeutung gewonnen. Unabhängig von den formalen Zuständigkeiten, festgefahrenen ideologischen Ausrichtungen oder Finanzproblemen, versuchen kommunale Akteure im Bildungsbereich neue Wege zu gehen und zu einer Verbesserung der individuellen Bildungsbiografie beizutragen. Der Demographische Wandel wirkt auch in diesem Handlungsfeld als Trendverstärker: In einer schrumpfenden und gleichzeitig älter werdenden Gesellschaft zählt Bildung zu den entscheidenden Standortfaktoren. Darüber hinaus entsteht durch die demographischen Entwicklungen für kommunale Bildungsplaner besonderer Handlungsdruck, beispielsweise durch sinkende Schülerzahlen nicht nur in ländlich strukturierten Regionen. Der Wegweiser Kommune greift diese Entwicklungen auf und stellt neben den Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr Bildungsindikatoren auf kommunaler Ebene (d. h. auf Ebene der Gemeinden für den frühkindlichen Bereich sowie der Kreise/kreisfreien Städte für den schulischen und Berufsbildungsbereich) zur Verfügung. Neben den Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, der Verteilung der Schüler auf verschiedene Schulformen, Abschlüsse oder Klassenwiederholer werden auch die Erfolgsquote beruflicher Ausbildungsgänge oder Beteiligungsquoten an Weiterbildungsmaßnahmen aufgeführt. In vielen Kommunen ist die Datenlage sicher differenzierter, als dies der Wegweiser Kommune leisten kann. Hier wird für den Bildungsbereich ein erster Überblick angeboten, der mit aller Vorsicht einen Vergleich mit anderen Kommunen ermöglicht. Besonderen Mehrwert bieten der Vergleich mit weiteren sozioökonomischen Wegweiser- Indikatoren sowie vor allem Daten zur Bevölkerungsentwicklung Die Prognosedaten wurden für zehn funktionale Altersgruppen gerechnet, die auf die verschiedenen Planungsfelder im kommunalen Kontet abzielen, wie beispielsweise die Gruppe der Über bzw. Unter 3-Jährigen, die Schülergruppen der verschiedenen Schulstufen oder die jüngeren bzw. älteren Erwerbstätigen. Für die Auswahl der Indikatoren wurden verschiedene Veröffentlichungen der Bildungsberichterstattung geprüft, wie beispielsweise der Nationale Bildungsbericht des BMBF (siehe unter oder das Indikatorenkonzept von Prof. Döbert. Inhaltlich liegt der Auswahl ein weiter Bildungsbegriff zugrunde, d. h. Bildung wird aus einer ganzheitlichen Perspektive von Anfang an und lebenslang in den Blick genommen. Für den Wegweiser Kommune wird derzeit der Schwerpunkt bei der frühkindlichen und schulischen Bildung sowie den jeweiligen Übergängen gesetzt. Die Daten für den Wegweiser Kommune werden im Wesentlichen von den Statistischen Ämtern der Länder bezogen und sind gekennzeichnet durch umfangreiche Datenlücken (für einzelne Indikatoren, Jahre, Gemeinden, Kreise/kreisfreie Städte, Bundesländer). Neben den grundsätzlichen Besonderheiten, die beim Vergleich der Bildungsdaten zu beachten sind (z.b. Schulort- vs. Wohnortprinzip in der amtlichen Statistik), stellt das Bildungssystem aufgrund der föderalen Strukturen eine besondere Herausforderung dar. Ziel dieser Zusammenfassung ist es daher, einen Überblick zu unterschiedlichen Fragestellungen zu geben, die für die Betrachtung des Themas im Wegweiser hilfreich und notwendig sind und dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dies betrifft Grundlagen zum Aufbau, der Struktur und Zuständigkeiten des deutschen Bildungssystems, zu den Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern sowie den Besonderheiten, die für die Seite 4 von 55

5 einzelnen Indikatoren zu beachten sind; ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem schulischen Bereich. 2. Das Bildungssystem in Deutschland Das Bildungswesen 1 in der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in fünf Bereiche, die in der folgenden Übersicht abgebildet werden: Frühkindliche Bildung Allgemeinbildende Schulen Berufliche Ausbildung (Duales System, Schulberufssystem und Übergangssystem) Hochschulen Weiterbildung Für die Vergleichbarkeit der Bildungsdaten sind neben den unterschiedlichen Bildungssystemen auch Unterschiede in der räumlichen Verteilung der Bildungseinrichtungen relevant, denn die Nachfrage nach weiterführenden Schulformen (z. B. dem Gymnasium) ist auch abhängig von einem wohnortnah verfügbaren Angebot. Die Dichte eines Schulnetzes wird einerseits durch die Nachfrage nach bestimmten Schulformen, zum anderen durch die Einwohnerdichte und Siedlungsstruktur der Regionen beeinflusst. Die Dichte des Schulangebotes nimmt bundesweit erwartungsgemäß mit der Siedlungsdichte ab; das gilt für alle Schulformen in allen Ländern. Dabei haben die Schulen in Kreisen mit vergleichbarer Siedlungsdichte im Wesentlichen ähnlich große Einzugsbereiche. Durch den starken Geburtenrückgang können Regionen mit gleicher Bevölkerungsdichte in den neuen Ländern nur bei deutlich kleineren Schulen ein ähnlich dichtes Angebotsnetz wie in den alten Ländern halten, da die Dichte der schulrelevanten Bevölkerung nur ca. halb so hoch ist. (KMK 2003, S. 63) Die größten Kompetenzen für die Gesetzgebung und Verwaltung im Bildungswesen liegen bei den Bundesländern. Dies gilt für die Bereiche Schule, Hochschule sowie Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Das Grundgesetz und die Landesverfassungen regeln die staatliche Aufsicht der Schulen, die in der Regel Einrichtungen der Länder und Gemeinden sind bzw. in kirchlicher oder freier Trägerschaft geführt werden. Die Kultusministerkonferenz (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, kurz KMK) ist bestrebt eine gemeinsame Grundstruktur und vergleichbare Schularten und Abschlüsse zu vereinbaren. In ihr sind die Minister und Senatoren vertreten, die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständig sind. 1 Gliederung nach Bildung in Deutschland 2010 (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010). Seite 5 von 55

6 Abbildung 1: Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland* * Die erläuternden Hinweise zu den verschiedenen Schulformen sind im Anhang nachzulesen. Quelle: KMK 2013, S. 30ff. Seite 6 von 55

7 Der Umfang der Kompetenzen des Bundes im Bildungswesen ist im Grundgesetz festgelegt, das im Jahr 2006 durch die Föderalismusreform geändert wurde. Danach ist der Bund insbesondere zuständig für Ausbildungsförderung, außerschulische berufliche Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen zur Arbeitsförderung, Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (hier besteht eine Abweichungskompetenz der Länder), Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie weitere Felder (dazu siehe KMK 2009a, S. 35) Frühkindliche Bildung Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt mit in der Regel sechs Jahren werden in Kindertageseinrichtungen 2 oder in der Kindertagespflege 3 betreut. Seit einigen Jahren erfolgt eine Stärkung der Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich der Spracherziehung im frühkindlichen Bereich (auch Elementarbereich). Insbesondere der Ausbau des Platzangebotes für Kinder unter drei Jahren wird aktuell diskutiert. Für alle Kinder nach dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt seit dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf ein frühkindliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Bereits seit 1996 besteht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; dieser gesetzlich garantierte Anspruch wird bereits durch einen Halbtagsplatz erfüllt. Nach dem Grundgesetz hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die vorschulische Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7). Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) sind die Kommunen als öffentliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. An der Finanzierung der Vorschulerziehung beteiligen sich die Träger, die Kommunen und in der Regel auch die Eltern über Kindergartenbeiträge (vgl. KMK 2003, S. 53). Kinderbetreuungsangebote werden von einer Vielzahl öffentlicher und freier Träger angeboten. Die Gesamtverantwortung für die Einrichtungen des Elementarbereichs liegt auf örtlicher Ebene bei den Jugendämtern, die Verantwortung für die Gestaltung der konkreten Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen bei den Trägern. (KMK 2009a, S. 60) 2.2. Allgemeinbildende Schulen Allgemeinbildende Schulen werden unterteilt in die Grundschule (Primarbereich) und den Sekundarbereich (I und II). Die Grundschule, auch Primarbereich genannt, umfasst die Jahrgangsstufen 1-4, in Berlin und Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-6 (vgl. KMK 2009a, S. 36). Wie im Grundgesetz festgelegt, sind die Grundschulen fast ausschließlich öffentliche Schulen. Die Grundschule wird von allen Kindern im 2 Die Betreuung der Kinder erfolgt durch öffentliche oder freie Träger und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Öffentliche Träger von Tageseinrichtungen können Städte, Kreise und Gemeinden sein, auch kreisangehörige Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben. Freie Träger sind vor allem Kirchen und Wohlfahrtsorganisationen, aber auch Vereine und Initiativen etwa von Eltern (BMFSFJ 2002, S. 47). 3 Die Kinder werden bei einer Tagespflegeperson (in der Regel bei einer Tagesmutter) betreut. Seite 7 von 55

8 Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemeinsam besucht, sofern sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen können. Neben den Grundschulen gibt es im Primarbereich auch Förderschulen. An die Grundschule schließt der Sekundarbereich I an mit den Jahrgangsstufen 5-9 bzw. 10, dort differenzieren sich die Schularten aus, wobei es in den einzelnen Bundesländern erhebliche Abweichungen gibt. Folgende Schularten 4 können in den Ländern angeboten werden: die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und Schularten mit mehreren Bildungsgängen Als Ergänzung oder Ersatz zu den bisher genannten Schulformen gibt es eine Vielfalt an weiteren Schularten in den einzelnen Bundesländern, auf die im Kapitel 3 näher eingegangen wird. Für Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht in allgemeinbildenden Schularten unter den gegebenen pädagogischen, personellen und organisatorischen Bedingungen nicht folgen können, findet sonderpädagogische Förderung entweder in Förderschulen oder integrativ in der allgemeinen Schule statt (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010, S. 52). Die Gymnasiale Oberstufe (Sekundarbereich II) kann an den Sekundarbereich I anschließen und führt zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Die Schulabschlüsse im Sekundarbereich I und II: Hauptschulabschluss Mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss Übergang in die gymnasiale Oberstufe Fachhochschulreife allgemeine und fachgebundene Hochschulreife Die Abschlüsse tragen in einzelnen Ländern besondere Bezeichnungen, werden aber von allen Ländern gegenseitig anerkannt, sofern sie den von der Kultusministerkonferenz vereinbarten Voraussetzungen entsprechen 5. In den einzelnen Bundesländern wird entschieden, in welchen Schularten die einzelnen Abschlüsse möglich sind. Die öffentlichen Schulen sind in der Mehrzahl staatlich-kommunale Schulen, die vom Land und einer Kommune in der Weise gemeinsam getragen werden, dass das Land die Kosten des Lehrpersonals, die kommunale Körperschaft die übrigen personellen und sächlichen Kosten trägt. Die Kommunen, die für die Errichtung und Unterhaltung der Schulen verantwortlich sind und finanzielle Leistungen für sie erbringen, werden als Schulträger bezeichnet. Schulen, deren Einzugsbereich über die Kommunen hinausgeht, [ ] sind in der Mehrzahl staatliche Schulen, d. h. sie befinden sich in der Trägerschaft eines Landes, das den gesamten Personal- und Sachaufwand trägt. In einigen Ländern bestehen auch 4 Definitionen zu den einzelnen Schularten siehe KMK 2008b, S. 8ff. 5 Die Voraussetzungen sind in der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I von 1993 in der Fassung vom Juni 2006 und den Vereinbarungen über Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) und den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) in den Jahren 2003 und 2004 festgelegt worden. Seite 8 von 55

9 kommunale Schulen, die von einer Kommune errichtet und bezüglich der Kosten für das Lehrpersonal und der Sachkosten von ihr allein betrieben werden. (KMK 2009a, S. 60) Unterschiede in den Bundesländern Die Grundschulzeit, in der alle Schüler mit Ausnahme der Förderschüler gemeinsam unterrichtet werden, dauert in Brandenburg und Berlin sechs Jahre, in allen anderen Ländern vier Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Schuljahr 2006/2007 zwischen der Grundschule und den Schulformen der Sekundarstufe die Orientierungsstufe als eigenständige Schulform, mit den Jahrgängen 5 und 6, eingeführt. In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wurde die obligatorische Orientierungsstufe in den letzten Jahren abgeschafft. In Hessen kann eine schulformunabhängige Förderstufe eingerichtet werden, die Schulen mit Förderstufe geben diese aber zunehmend auf. Bestehende Ansätze zu einer Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit vor dem Übergangsverfahren zu weiterführenden Schulen werden folglich gegenwärtig wieder rückgängig gemacht. Die Unterschiede der Schulsysteme der Länder manifestieren sich vor allem in der Sekundarstufe. Neben dem drei- bis viergliedrigen Schulsystem (mit Hauptschule, Realschule und dem Gymnasium mit oder ohne IGS bzw. der Zusammengefassten Haupt- und Realschule mit IGS und Gymnasium) gibt es zweigliedrige Systeme, mit Zusammengefassten Haupt- und Realschulen und Gymnasien oder konträr hierzu fünf- bis sechsgliedrige Systeme. Allein diese strukturelle Pluralität erschwert einen Vergleich zwischen den Ländern und den Schulwechsel von Schülern zwischen den Ländern. (KMK 2003, S. 54) Im Sekundarbereich ist eine Tendenz zur Zusammenlegung der Schularten festzustellen. In den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es bereits die Zusammengelegten Haupt- und Realschulen. Die ostdeutschen Flächenländer haben nach 1990 gar nicht erst die Hauptschule eingeführt, einzige Ausnahme war Mecklenburg-Vorpommern, das nach einer kurzen Phase die Haupt- und Realschulen zusammengeführt hat. Andere Bundesländer (Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) planen die Zusammenlegung dieser beiden Schulformen bzw. setzen sie zurzeit um. Weitergehende Schulreformen wurden in Hamburg und Berlin beschlossen. Dort gibt es neben dem Gymnasium lediglich eine weitere ordentliche Schulform, welche die bisherigen Schulformen, die Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen, zusammenführt: die Stadtteilschule in Hamburg und die Integrierte Sekundarschule in Berlin. Inzwischen sind seit dem Schuljahr 2011/2012 auch in Bremen sämtliche Schulformen mit Ausnahme des Gymnasiums in sogenannte Oberschulen umgewandelt worden. Im Saarland wird seit dem Schuljahr 2012/2013 ebenfalls ein Zwei-Säulen Modell eingerichtet, das in diesem Fall ausschließlich aus der Gemeinschaftsschule und dem grundständigen Gymnasium bestehen soll. Neben der Zusammenlegung der Haupt- und Realschulen werden in einigen Bundesländern seit geraumer Zeit sogenannte Gemeinschaftsschulen als neue Schulform eingeführt. Die Gemeinschaftsschule ist eine Variante der Gesamtschule, an welcher Kinder und Jugendliche in der Regel von der ersten bis zur zehnten Klasse gemeinsam unterrichtet werden. In einigen Ländern umfasst die Gemeinschaftsschule auch die Klassen und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Hochschulreife. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Gemeinschaftsschulen unterscheiden sich jedoch zwischen den Ländern. So wird sie in manchen Ländern als Pilotprojekt (z. B. Berlin, Nordrhein-Westfalen) und in anderen Ländern als neue Seite 9 von 55

10 eigenständige Schulform (z. B. Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen) durchgeführt. Darüber hinaus werden bestehende Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt, wie es in Schleswig-Holstein seit dem Schuljahr 2010/2011 der Fall ist. Der Hauptschulbildungsgang ist unterschiedlich lang. In den Ländern, die eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht vorschreiben (Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen), dauert er grundsätzlich bis zur Klasse 10, in anderen (außer in Hamburg) kann in einem freiwilligen zusätzlichen Schuljahr an der Hauptschule ein qualifizierter Hauptschulabschluss oder ein Realschulabschluss erworben werden. (KMK 2003, S. 57) Seite 10 von 55

11 (Stand: 01/2014) Abbildung 2: Übersicht über die Bildungsgänge und Schularten im Bereich der allgemeinen Bildung * Die hier aufgeführten Schularten des Sekundarbereichs I stellen die Gesamtheit aller in den Ländern vorkommenden Schularten dar. Dies heißt nicht, dass es jede Schulart auch in jedem Land gibt. Ausnahme ist das Gymnasium (KMK). Quelle: Kultusministerkonferenz 6 6 Im Internet unter: Stand_ pdf ; Letzte Recherche am: Seite 11 von 55

12 Schulabschlüsse Abschluss nach Jahrgangsstufe 9: Am Ende der Jahrgangsstufe 9 besteht in allen Ländern die Möglichkeit, einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben, der in den meisten Ländern als Hauptschulabschluss bezeichnet wird. Der Abschluss nach der Jahrgangsstufe 9 wird erteilt, wenn in allen Fächern wenigstens ausreichende Leistungen vorliegen. In einigen Ländern wird der Abschluss mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9 und einer bestandenen Abschlussprüfung erworben. An den Schularten des Sekundarbereichs I, deren Bildungsgänge auf mehr als neun Jahrgangsstufen angelegt sind, kann ein entsprechender Abschluss in der Mehrzahl der Länder bei bestimmten Leistungen erworben werden. In einigen Ländern ist der Erwerb eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses möglich, der überdurchschnittliche Leistungen bestätigt. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann in einigen Ländern ein erweiterter Hauptschulabschluss erworben werden, der unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu weiteren Berufsfachschulen ermöglicht. (KMK 2009a, S. 133) Abschluss nach Jahrgangsstufe 10: Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann in allen Ländern der Mittlere Schulabschluss erworben werden, der in den meisten Ländern als Realschulabschluss bezeichnet wird. In der Mehrzahl der Länder wird dieser Abschluss mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 10 und einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung erworben. Der Mittlere Schulabschluss kann unter Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen auch an anderen Schularten des Sekundarbereichs I nach Jahrgangsstufe 10 erworben werden, sowie bei entsprechendem Leistungsprofil und Notendurchschnitt auch an der Berufsschule. (KMK 2009a, S. 133) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird bei Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen in der Regel am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 des Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 der Gesamtschule erworben. Eine Zugangsberechtigung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann jedoch auch ein Mittlerer Schulabschluss mit einem bestimmten Leistungsprofil verleihen (vgl. KMK 2009a, S. 133). Fleible Schuleingangsphasen Alle Kinder, die bis zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Die Länder können den Stichtag 7 zwischen dem 30. Juni und dem 30. September festlegen. Darüber hinaus können sie zusätzlich Einschulungsmöglichkeiten während eines Schuljahres vorsehen. Die Angebote von fleiblen Schuleingangsphasen werden weiterentwickelt, so hat Berlin 2004 eine Regelung eingeführt, wonach Kinder der Schulpflicht unterliegen, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen wurde der Stichtag für die Einschulung vom Schuljahr 2005/2006 bzw. 7 Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Oktober 1997: Empfehlungen zum Schulanfang. Seite 12 von 55

13 2007/2008 an in monatlichen Schritten vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt. (vgl. KMK 2009a, S. 89). In den Ländern, in denen der Stichtag beim 30. Juni beibehalten wird, können Kinder (unter bestimmten Bedingungen) eingeschult werden, die bis zum Ende des Jahres sechs Jahre alt werden. In Niedersachsen wurde der Stichtag ab 2010 vom jährlich um einen Monat auf den verschoben. Auf Wunsch der Eltern kann der Stichtag optional auf den verlegt werden. Dauer der Schulpflicht Die allgemeine Schulpflicht beträgt neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre). Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese beträgt in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei sich die Teilzeitschulpflicht nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf richtet. Für Jugendliche, die weder eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, gibt es in einzelnen Ländern Regelungen einer verlängerten Vollzeitschulpflicht im beruflichen Schulwesen (KMK 2013, S. 25). Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche. Entsprechend ihrem jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf werden sie entweder in allgemeinen Schulen zusammen mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet oder in Förderschulen (KMK 2013, S. 25). Wahl der Bildungseinrichtung Zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich die örtlich zuständige Grundschule zu besuchen. In einzelnen Ländern gibt es Bestrebungen, den Eltern die freie Wahl der Grundschule zu ermöglichen. (KMK 2009a, S. 89) In Nordrhein-Westfalen haben die Eltern seit dem Schuljahr 2008/2009 die Möglichkeit der freien Wahl der Grundschule. Die Schulträger haben die Möglichkeit, Einzugsbereiche für die Schulen festzulegen. In Brandenburg können Schulbezirke sich überschneiden oder deckungsgleich sein, so dass sich für die Eltern Wahlmöglichkeiten ergeben (KMK 2013, S. 102). Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht an der Hauptschule oder Berufsschule erfüllen wollen, müssen grundsätzlich die örtlich zuständige Schule besuchen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler an anderen weiterführenden Schulen, soweit für die von ihnen gewählte Schulart Schulbezirke bestehen. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, eine andere als die örtlich zuständige Schule für ihr Kind auszuwählen und einen entsprechenden Antrag bei der Schulbehörde zu stellen. Diese trifft die Entscheidung unter Anhörung der Eltern und der Schulträger, wobei in erster Linie das Wohl des betroffenen Schülers ausschlaggebend ist. Sofern für weiterführende Schulen des Sekundarbereichs keine Schulbezirke bestehen, haben die Eltern grundsätzlich die Möglichkeit, eine Schule frei zu wählen. Lediglich die Aufnahmekapazität der Schule kann in diesem Fall dem Anspruch auf Aufnahme Grenzen setzen. (KMK 2009a, S. 118) Seite 13 von 55

14 Übergänge Grundschule Sekundarstufe I Die Form des Übergangs vom Primarbereich zum Sekundarbereich ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Eine verbindliche Entscheidung über die Wahl einer Schulart bzw. den Bildungsgang in der Sekundarstufe I wird teilweise in der Jahrgangsstufe 4, teilweise während der Jahrgangsstufen 5 und 6 und teilweise am Ende der Jahrgangsstufe 6 getroffen. Beim Übergang in die integrierte Gesamtschule entfällt diese Entscheidung. Je nach Landesrecht kann die Eignung für einen Bildungsgang der Realschule oder des Gymnasiums durch verschiedene Verfahren (Probehalbjahr, Probeunterricht, Aufnahmeprüfung) festgestellt werden. Die Entscheidung wird entweder von den Eltern oder von der Schule bzw. der Schulaufsicht getroffen. (KMK 2009a, S. 117) Eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Ländern: siehe KMK Abitur nach zwölf Jahren/G8 Alle Länder haben das Abitur nach zwölf Jahren bereits eingeführt oder sind bei der schrittweisen Umsetzung. Bis 2016 soll der Prozess in allen Ländern abgeschlossen sein. Bis dahin variiert die Schuldauer bis zum Abitur zwischen den Ländern. Einzige Ausnahme ist Rheinland-Pfalz, dort wird das achtjährige Gymnasium an ausgewählten Gymnasien eingeführt. Neben Sachsen und Thüringen, die nach der Wiedervereinigung an der zwölfjährigen Schulzeit bis zum Abitur bis heute festgehalten haben, gibt es einige Länder, die nach einer kurzzeitigen Einführung einer verlängerten Gymnasialzeit wieder zu der verkürzten Dauer des Gymnasiums zurückgekehrt sind (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt). In einigen Ländern darunter Baden-Württemberg (seit 2012/13), Hessen (seit 2014/14) und Schleswig-Holstein gibt es einzelne Modellschulen, die zum G9 zurückgekehrt sind. In Niedersachsen wurde im März 2014 eine flächendeckende Rückkehr zu G9 mit dem Schuljahr 2015/16 beschlossen, allerdings mit der Option auf G8 für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. In Bayern wird derzeit ebenfalls über eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) diskutiert, die im Rahmen eines Volksbegehrens durchgesetzt werden könnte 8. 8 Für eine Übersicht zu den Entwicklungen in den Bundesländern bei der Umsetzung von G9 und Rückkehr zu G8 siehe: Seite 14 von 55

15 2.3. Berufliche Ausbildung Die berufliche Erstausbildung (Sekundarbereich II) findet vornehmlich im Dualen System statt. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten, sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule (Teilzeitberufsschule), stattfindet. Neben der dualen Berufsausbildung erfolgt die Ausbildung in beruflichen Vollzeit- oder Teilzeitschulen 9 (siehe auch Abbildung 1), dazu gehören: die Berufsfachschule, die Fachoberschule, das Berufliche Gymnasium/Fachgymnasium, die Berufsoberschule und weitere Schularten, die nur in einzelnen Ländern vertreten bzw. quantitativ von geringer Bedeutung sind (vgl. KMK 2009a, S. 113) Die duale Berufsausbildung wird in derzeit ca. 390 anerkannten Ausbildungsberufen an zumeist zwei Lernorten vermittelt. Die praktische Berufsausbildung findet in den Betrieben (häufig ergänzt um weitere Lernorte, z. B. eine überbetriebliche Ausbildungsstätte) statt und wird durch fachtheoretischen, fachpraktischen und allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsschule ergänzt (vgl. KMK 2003, S. 58f.). Für das duale System gilt: Auf örtlicher Ebene obliegt den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Kammern der Freien Berufe) die Beratung und Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung sowie die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen auf gesetzlicher Grundlage. (KMK 2009a, S. 60) Die Ausbildungsordnungen der einzelnen Berufe sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Damit ist der betriebliche Teil der Berufsausbildung ebenfalls bundeseinheitlich geregelt. Die Angelegenheiten der Berufsschule werden, wie bei den Allgemeinbildenden Schulen, von den Ländern geregelt. Der betriebliche Teil der dualen Berufsausbildung wird einzelbetrieblich und damit privat finanziert. Voraussetzung dieses Systems ist eine ausreichende Bereitschaft der Unternehmen, ihren Nachwuchs selbst auszubilden und die damit verbundenen Kosten zu tragen (vgl. KMK 2003, S. 58f.). Die Beruflichen Vollzeit- oder Teilzeitschulen sind ebenso wie die Allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kommunen (siehe Kapitel 2.2). Unterschiede in den Bundesländern In allen Ländern werden die Berufsschule, die Berufsfachschule sowie die Fachschule angeboten, in den meisten Ländern bestehen daneben die Fachoberschule (mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz), das berufliche Gymnasium (nicht in Bayern und Nordrhein-Westfalen) und die Berufsoberschule (wird in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein angeboten). Ergänzt wird das Berufsschulsystem um länderspezifische Schulformen: die Berufsaufbauschule (Baden-Württemberg 10, Bremen und Niedersachsen), Duale Berufsoberschule (Rheinland-Pfalz), Wirtschaftsschule und Fachakademien (Bayern) sowie Berufskolleg (Baden-Württemberg). 9 Definitionen zu den einzelnen beruflichen Schularten siehe KMK 2008, S. 113ff.). 10 Die Berufsaufbauschule wird in Baden-Württemberg als Mittelstufe der Berufsoberschule angeboten. Seite 15 von 55

16 2.4. Aus- und Weiterbildung Weiterbildung umfasst ganz unterschiedliche Bereiche wie etwa berufliche und betriebliche Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung, politische Bildung, gewerkschaftliche Bildung, kulturelle Bildung und das Nachholen von Schulabschlüssen. Der Weiterbildungsbereich wird als vierte Säule des Bildungswesens neben dem Schul-, Hochschul- und dualen Berufsausbildungssystem angesehen und ist inzwischen, gemessen an den Teilnehmerzahlen, der größte Bildungssektor in Deutschland (vgl. KMK 2003, S. 60). Weiterbildung ist in Deutschland in geringerem Umfang durch den Staat geregelt als die anderen Bildungsbereiche. Für die Teilnahme an Weiterbildung ist Freiwilligkeit leitender Grundsatz. Die Tätigkeit des Staates beschränkt sich im Bereich der Weiterbildung weitgehend auf die Festlegung von Grundsätzen sowie auf Regelungen zur Ordnung und Förderung. Die Zuständigkeit der Länder umfasst insbesondere: die allgemeine Weiterbildung, die schulabschlussbezogene Weiterbildung, die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen, die kulturelle Weiterbildung, Teile der politischen Weiterbildung und Teile der beruflichen Weiterbildung Zusätzlich zu den oben genannten Zuständigkeiten, die von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen werden, umfasst die Kompetenz des Bundes insbesondere: die außerschulische berufliche Weiterbildung, die geregelte berufliche Fortbildung, Rahmenregelungen für den Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht, der auf privatrechtlicher Grundlage angeboten wird, Teile der politischen Weiterbildung, Fragen der internationalen Zusammenarbeit zur Weiterbildung, auch in der Europäischen Union Die Zuständigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) des Bundes liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderung nach dem SGB III umfasst u. a. folgende Maßnahmen: Berufliche Fortbildung: Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten für Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Berufliche Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf: Zielgruppe sind überwiegend Arbeitslose ohne Berufsabschluss (vgl. KMK 2009a, S. 197). Seite 16 von 55

17 3. Bildungsspezifische Besonderheiten nach Bundesländern Im Folgenden werden die Besonderheiten der Bildungssysteme beschrieben sortiert nach Bundesländern. Der Fokus liegt dabei auf den Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen, da in diesen Bereichen die deutlichsten Unterschiede zu verzeichnen sind. Es werden Aussagen zur Schulpflicht, Dauer der Grundschulzeit, den Schulformen in der Sekundarstufe I und II, der Umsetzung des G8 (Abitur nach 12 Jahren), den Beruflichen Schulen sowie Reformen der Schulsysteme getätigt. Angaben zur Gliedrigkeit der einzelnen Schulsysteme werden hingegen nicht gemacht, da nicht immer eindeutig ist, ob einzelne Schularten (wie z. B. die Gesamtschule) in den jeweiligen Bundesländern eine eigenständige Schulform darstellen oder eine Alternative aller Schulformen sind Baden-Württemberg Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Seit 2007 ist der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht der des Jahres. Der Stichtag wurde von 2005 bis 2007 vom auf den des Jahres verschoben. Die Anzahl der Schüler ist in den Jahrgängen, die 2005 bis 2007 eingeschult wurden, größer, da die Kinder aus 13 Monaten berücksichtigt wurden Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 4. Klasse Schulsystem 11 : Zu den Schulformen der Sekundarstufe I bzw. II gehören die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2012/2013 eingeführt wurde. Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es außerdem die Werksrealschule, die allerdings keine eigene Schulart bildet, sondern der Hauptschule gleichgestellt ist (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) 12. Schulpflicht: neun Jahre ( 75 SchG) 13 Abitur nach 12 Jahren/G8: Die Einführung des achtjährigen Gymnasiums erfolgte zum Schuljahr 2004/2005, beginnend mit der Klassenstufe 5. Gleichzeitig lief das neunjährige Gymnasium (G9) schrittweise aus. Im Jahr 2012 haben der erste G8- und der letzte G9-Jahrgang gemeinsam die Schule abgeschlossen. An 44 Modellschulen besteht weiterhin die Möglichkeit das Abitur nach neun statt nach acht Jahren zu erwerben. 14 Berufliche Schulen: Berufs(fach-)schule, Berufliches Gymnasium, Berufskolleg, Berufsoberschule und Fachschule werden um die Berufsaufbauschule ergänzt 11 Welche Schulformen den einzelnen Schulindikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 12 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Allgemeinbildende Schulen. Im Internet unter: (Letzte Recherche am: ). Die Werkrealschule führt nach sechs Jahren zu einem mittleren Bildungsabschluss (Werkrealschulabschluss) und bietet außerdem die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 zu erwerben (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport). 13 Die Angaben zur Dauer der Schulpflicht beziehen sich auf die Vollzeitschulpflicht. 14 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg; Im Internet unter: (Letzte Recherche am: ). Seite 17 von 55

18 Übersicht über das Schulsystem Baden-Württembergs Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) 15 WS GY GS RS HS FÖ GR BOS/TOS FS BFS/BS allgemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune 3.2. Bayern Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Seit dem 01. August 2010 gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 4. Klasse Schulsystem 16 : Zu den Regelschulformen der Sekundarstufe I bzw. II gehören die Mittelschule 17, Realschule 18 und das Gymnasium. Darüber hinaus gibt es zwei Formen der Gesamtschulen: die Integrierte Gesamtschule und die Kooperative Gesamtschule 15 Im Wegweiser Kommune werden Gemeinschaftsschulen unter Gesamtschulen erfasst. 16 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 17 Die Mittelschule hat zum Schuljahr 2011/2012 die Hauptschule abgelöst. Sie ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot gekennzeichnet und ermöglicht einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau von Realschulen (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2011). 18 In Bayern gibt es die besondere Schulform der Wirtschaftsschule. Es ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Im Bayerischen Schulgesetz zählt sie zu den beruflichen Schulen, in der Statistik wird sie bei der Realschule berücksichtigt (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2011; KMK 2008b). Seite 18 von 55

19 Schulpflicht: neun Jahre (BayEUG Art. 37 Abs. 3) zwölf Jahre Abitur/G8: G8 wurde im Jahr 2004 für die 5. und 6. Klassenstufe flächendeckend eingeführt; Der Doppelentlassungsjahrgang war im Jahr 2011 Berufliche Schulen: Die Berufs(fach-)schule, Fach(ober-)schule, Berufsoberschule werden durch das länderspezifische Angebot an Fachakademien ergänzt Übersicht über das Schulsystem Bayerns 19 Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) SO WS GY * GS BOS/TOS RS HS FÖ GR FS BFS/BS allgemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen *) Es handelt sich um die Fachakademien, die aus methodischen Gründen den hier verwendeten Indikatoren nicht zugeordnet werden können. Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune 19 Das System der Beruflichen Bildung wird um Berufsakademien ergänzt, an denen ein sehr geringer Teil der Schüler lernt. Seite 19 von 55

20 3.3. Berlin Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Verlegung vom auf den im Jahr 2005; der Jahrgang, der 2005 eingeschult wurde, ist besonders groß, da Kinder aus 18 Monaten schulpflichtig geworden sind Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 6. Klasse; ab der 5. Klasse auch Übergang zum grundständigen Gymnasium möglich Schulsystem 20 : Seit 2010/2011 gibt es in Berlin mit der Integrierten Sekundarschule (ISS) und dem Gymnasium nur noch zwei Schularten in der Sekundarstufe I und II Reformen: Im Jahr 2010 wurden die bisherigen Schulformen Hauptschule, Realschule sowie die Integrierte Gesamtschule durch die Integrierte Sekundarschule (ISS) ersetzt. Die erste Hälfte der heutigen Sekundarschulen nahm zum Schuljahr 2010/2011 den Schulbetrieb auf, die andere Hälfte im darauffolgenden Schuljahr (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung); seit 2008/2009 wird die Gemeinschaftsschule 21 als Pilotprojekt durchgeführt Schulpflicht: zehn Jahre ( 42 SchulG) Abitur nach 12 Jahren/G8: Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren zum Schuljahr 2006/2007, Jahr des Doppelentlassungsjahrgangs: Die gymnasiale Oberstufe dauert an Gymnasien 2 Jahre, an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und beruflichen Gymnasien 3 Jahre. An ISS kann die zweijährige Form angeboten werden (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Berufliche Schulen: Berufsschule, Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Berufsoberschule, Fachschule und Fachoberschule 20 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 21 In der Gemeinschaftsschule lernen die Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse verstärkt zusammen, sie wurde als Ganztagsschule eingeführt und ermöglicht alle schulischen Abschlüsse. Seite 20 von 55

21 Übersicht über das Schulsystem Berlins Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) 22 allgemeinbildende Schulen SO SmB WS GY GS RS HS FÖ GR berufsbildende Schulen BOS/TOS FS BFS/BS Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune 22 Erläuterungen zu den Abkürzungen: SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen). Zu den Schularten mit mehreren Bildungsgängen gehören u.a. die Formen der Zusammengefassten Haupt- und Realschulen. Seite 21 von 55

22 3.4. Brandenburg Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Bereits 2005 wurde der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht auf den des Jahres verlegt; aus der Verschiebung des Stichtages im Jahr 2005 ergibt sich für diesen Einschulungsjahrgang eine vergleichsweise hohe Zahl an Schülern Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 6. Klasse; ab der 5. Klasse können an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen Leistungs- und Begabtenklassen eingerichtet werden Schulsystem 23 : In der Sekundarstufe I werden mit dem Gymnasium, der Oberschule 24 und der Integrierten Gesamtschule drei Schulformen angeboten; die Hauptschule wurde nach 1990 gar nicht erst eingeführt und seit 2005/2006 löst die Oberschule die Realschulen ab Schulpflicht: zehn Jahre ( 38 BbgSchulG) Abitur nach 12 Jahren/G8: Im Schuljahr 2006/2007 wurde für die Klassen 7 das Abitur mit zwölf Jahren eingeführt, das Abitur mit 13 Jahren läuft bis 2012 (Jahr des Doppelentlassungsjahrgangs) schrittweise aus. Berufliche Schulen: Berufs(fach-)schulen, Berufliche Gymnasien, Fach(ober-)schulen Übersicht über das Schulsystem Brandenburgs Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) 25 SO SmB WS GY GS FÖ GR BOS/TOS FS BFS/BS allgemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen 23 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 24 Die Brandenburger Variante der Zusammengefassten Haupt- und Realschule. 25 Sämtliche Varianten der Zusammengefassten Haupt- und Realschule und ähnliche Bildungsgänge werden im Wegweiser Kommune unter den Schularten mit mehreren Bildungsgängen berücksichtigt. Seite 22 von 55

23 Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune 3.5. Bremen Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Kinder, die im laufenden Jahr bis zum sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder die im laufenden Jahr bis zum sechs Jahre alt werden, sind sogenannte Karenzzeitkinder, die zur Schule angemeldet werden können (Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft) Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 4. Klasse Schulsystem 26 : In der Sekundarstufe I und II gibt es zwei weiterführende Schulen: Das Gymnasium und die Oberschule Reformen: Seit dem Schuljahr 2011/2012 sind alle Schulen mit Ausnahme des Gymnasiums in Oberschulen umgewandelt Schulpflicht: zehn Jahre ( 54 BremSchulG) Abitur nach 12 Jahren/G8: Einführung des achtjährigen Gymnasiums, beginnend mit Klassenstufe 5, im Jahr 2004; Doppelentlassungsjahrgang im Jahr 2012; Das Gymnasium ermöglicht das Abitur nach 12 Jahren, die Oberschule nach 13 Jahren, einige Oberschulen bieten einen achtjährigen Bildungsgang zum Abitur an. Berufliche Schulen: Berufs(fach-)schule, Berufliches Gymnasium, Berufsoberschule, Fach(ober-)schule 26 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. Seite 23 von 55

24 Übersicht über das Schulsystem Bremens Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) SO SmB WS GY GS FÖ GR BOS/TOS FS BFS/BS allgemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune 3.6. Hamburg Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 4. Klasse Schulsystem 27 : Bis 2009/2010: Hauptschule, Realschule, Integrierte Haupt- und Realschule, Gesamtschule und Gymnasium; Seit 2010/2011: Stadtteilschulen und Gymnasien Reformen: Im Schuljahr 2010/2011 wurde die Primarschule (Grundschule) für die 1. bis 6. Klasse eingeführt. Außerdem gibt es seit 2010 mit den Stadtteilschulen 28 eine neue Schulform in Hamburg, die alle bisherigen weiterführenden Schulformen mit Ausnahme des Gymnasiums zusammenfasst. Die Stadtteilschulen ersetzen die Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen (Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung) Schulpflicht: neun Jahre ( 39 HmbSG) 27 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 28 Die Stadtteilschule vergibt neben dem Abitur alle Schulabschlüsse, die zuvor auf der Haupt- und Realschule möglich waren. Seite 24 von 55

25 Abitur nach 12 Jahren/G8: Einführung des achtjährigen Gymnasiums/sechsjährigen Gymnasiums im Schuljahr 2002/2003; Doppelentlassungsjahrgang: 2010; An den Stadtteilschulen wird weiterhin das Abitur nach 13 Jahren angeboten Berufliche Schulen: Berufs(fach-)schule, Berufliches Gymnasium, Fach(ober-)schule. Übersicht über das Schulsystem Hamburgs Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) * SO SmB WS GY GS FÖ GR BOS/TOS FS BFS/BS allgemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen *) Es handelt sich um die schulartunabhängige Orientierungsstufe, die aus methodischen Gründen den hier verwendeten Indikatoren nicht zugeordnet werden können. Abkürzungen: GR (= Grundschule); FÖ (= Förderschule); HS (= Hauptschule); RS (= Realschule); GS (= Gesamtschule); GY (= Gymnasium); WS (= Waldorfschule); SmB (= Schularten mit mehreren Bildungsgängen, darunter auch zusammengefasste Haupt- und Realschulen); SO (= Sonstige Schulformen). Unter sonstige Schulformen fallen z.b. alle Abendschulen und (Weiterbildungs-) Kollegs. BFS/BS (= Berufsfachschule / Berufsschule); FS (= Fachschule); BOT/TOS (= Berufsoberschule / Technische Oberschule). Quelle: Wegweiser Kommune Seite 25 von 55

26 3.7. Hessen Stichtag für Beginn der Schulpflicht: Dauer der Grundschule: von der 1. bis zur 4. Klasse Schulsystem 29 : Hauptschule, Realschule, Mittelstufenschule 30, Gesamtschule und Gymnasium Reformen: Einführung der Mittelstufenschule zum Schuljahr 2011/2012. In dieser Schulform können Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschule können gemeinsam unterrichtet werden Schulpflicht: neun Jahre ( 59 HSchG) Abitur nach 12 Jahren/G8: Einführung des achtjährigen Gymnasiums in drei Schritten; kein Doppeljahrgang, lediglich verstärkte Abiturjahrgänge , ma. 1,5 Jahrgänge in 2013; An den kooperativen Gesamtschulen und Gymnasien besteht Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 Berufliche Schulen: Berufs(fach-)schule, Berufliches Gymnasium, Fach(ober-)schule Übersicht über das Schulsystem Hessens Schularten nach Anteil der Schüler im Schuljahr 2013/2014 (%) * SO SmB WS GY GS RS BOS/TOS FS BFS/BS HS FÖ allgemeinbildende Schulen GR berufsbildende Schulen *) Es handelt sich um die schulartunabhängige Orientierungsstufe, die aus methodischen Gründen den hier verwendeten Indikatoren nicht zugeordnet werden können. 29 Welche Schulformen den einzelnen Indikatoren des Wegweisers Kommune zugeordnet werden, kann der Tabelle 4.2. auf Seite 41 entnommen werden. 30 Die Mittelstufenschule ist eine Form der zusammengefassten Haupt- und Realschule. Nach einer dreijährigen Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) erfolgt der Übergang in einen praisorientierten oder einen mittleren Bildungsgang. Der praisorientierte Bildungsgang führt am Ende des 9. Schuljahres zum Hauptschulabschluss, der mittlere Bildungsgang am Ende des 10. Schuljahres zum Realschulabschluss (Hessisches Kultusministerium). Seite 26 von 55

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