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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung Seite 1, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8417 Strategische Ausrichtung des KfW-Programms Energetische Stadtsanierung Vorbemerkung der Fragesteller Zunehmend wird energetische Sanierung nicht nur isoliert für einzelne Gebäude, sondern in größeren Zusammenhängen betrachtet. Mit Energetischer Stadtsanierung und Energetischer Quartierssanierung kann in vielen Fällen eine höhere Effizienz energetischer Maßnahmen erreicht werden. Laut dem Forschungsfeld Energetische Stadterneuerung 1 des Forschungsprogramms ExWoSt (ExWoSt = Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) lässt sich nach drei Jahren Projektarbeit ein klares Fazit ziehen, das für alle Städte und Gemeinden gilt: Die strategische Ausrichtung und Koordinierung von Maßnahmen der Energieeinsparung, der Effizienzsteigerung und des Einsatzes erneuerbarer Energien macht Stadtentwicklungsprozesse und -maßnahmen energetisch effizienter und nachhaltiger. Die Bundesregierung hat die Einführung der energetischen Quartierssanierung im Rahmen der städtebaulichen Sanierung im Planungsrecht bei der Baugesetzbuchnovelle zur Energiewende 2 kurz vor der Verabschiedung wieder gestrichen. Auch im vorgelegten Richtlinienentwurf vom 12. Dezember 2011 des neuen Programms Energetische Stadtsanierung 3 der KfW Bankengruppe ist ein integrierter Ansatz nicht verbindlich vorgesehen, sondern Quartierskonzepte und Investitionen in die Infrastruktur werden getrennt und unabhängig voneinander gefördert. Die Belange der Nutzerinnen und Nutzer und der Betroffenen, sowie die Bedarfe der energetischen Stadtsanierung in der Kommune beziehungsweise im Quartier müssen im Rahmen der Förderung nicht verpflichtend ermittelt werden Ergebnisse.html. 2 Aus dem Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden. 3 siehe Richtlinie für die KfW Programme Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung. Kommunen und Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung. Kommunale Unternehmen (Stand Entwurf vom 12. Dezember 2011). * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 6. Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Seite 2, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame Die Investitionsförderung der KfW Bankengruppe sieht den Bezug auf kommunale Konzepte für die energetische Sanierung des Gemeindegebiets und des Quartiers nicht verbindlich vor. Die geförderten Maßnahmen sollen im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung und Bauleitplanung stehen, sowie gegebenenfalls mit Klimaschutzkonzepten und/oder wohnungswirtschaftlichen Konzepten, ohne dass diese näher bestimmt sind, und nur soweit vorhanden. Außerdem müssen die Maßnahmen nicht vor Ort durch die Kommune oder einen Sanierungsträger mit den beteiligten Akteuren (Nutzern, Mietern, Eigentümern, Versorgern, weitere) abgestimmt werden. Die Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen vor Ort ist bei der Städtebaulichen Sanierung nach 136 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) jahrzehntelange Praxis in deutschen Kommunen. Hier wird gesetzlich eingefordert, dass die Maßnahmen mit Sozialplänen und Betroffenenbeteiligung umgesetzt werden. Auf diese Herangehensweise, die auf integrierten Konzepten basiert, Sozialpläne sowie Betroffenenbeteiligung beinhaltet und den Kommunen in Deutschland durch die städtebauliche Sanierung seit Jahrzehnten vertraut ist, verzichtet die Bundesregierung bei der energetischen Stadtsanierung. Wie schon bei der Baugesetzbuchnovelle wird auch bei der Konzeption des Förderprogramms der KfW Bankengruppe Energetische Stadtsanierung diese integrierte Herangehensweise nicht verpflichtend eingeführt. Vorbemerkung der Bundesregierung Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung ist Bestandteildes Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28. September Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen rd deutschen Kommunen und ihren Quartieren erforderlich. Eine Einschränkung auf Teilbereiche würde diesem Anliegen nicht gerecht. Seit 2008 wird die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte für die klimarelevanten Bereiche einer Kommune im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) finanziell unterstützt. Mit dem neuen Programm der KfW Bankengruppe Energetische Stadtsanierung sollen nun vertiefte integrierte Quartierskonzepte sowie investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Die Antragsteller werden zur Beachtung der städtebaulichen, wohnungswirtschaftlichen und/oder klimapolitischen Ziele verpflichtet. Allerdings haben die Städte und Gemeinden in Deutschland ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Sie haben z. T. Vorarbeiten geleistet und sehr differenzierte Bedürfnisse bei den konzeptionellen Überlegungen. Zu den Investitionsbedarfen und Preiswirkungen der Maßnahmen, die im KfW-Programm Energetische Stadtsanierung gefördert werden sollen 1. Inwieweit besteht eine Verpflichtung für Energieversorger und Kommunen Ersparnisse, die durch die Inanspruchnahme günstiger Kredite aus dem Programm Energetische Stadtsanierung entstehen, an den Endverbraucher weiterzugeben? 2. Mit welcher Begründung soll diese Verpflichtung gegebenenfalls nicht bestehen? 3. Welche Preiswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Nutzer kurz-, mittel- und langfristig aus den Maßnahmen in den Programmen zur energetischen Stadtsanierung, und wie werden diese ermittelt?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Inwieweit sollen im Rahmen der Programme zur energetischen Stadtsanierung durch günstige Kredite Maßnahmen unterstützt werden, die wie beispielsweise Instandsetzungsmaßnahmen bereits durch den Nutzer, etwa über die Energiepreise und Netzgebühren an den Energieversorgungsunternehmen, bezahlt worden sind? Seite 3, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Energiekonzept sieht die Auflage eines neuen KfW-Programms Energetische Stadtsanierung vor. Gemäß Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) werden damit zusätzliche Mittel zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung bereitgestellt. Das Programm Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung unterstützt dieses Zielim Sinne einer Stärkung quartiersbezogener Lösungen der energetischen Sanierung. Entsprechende Lösungsansätze werden gegenwärtig in zu geringem Maße umgesetzt, obwohldiese Maßnahmen nach Förderung in der Regelrentierlich sind. Das Programm richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Mit dem Programm sollen Anreize für Investitionen in die Erneuerung der Wärmeversorgung im Quartier vor allem auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung gesetzt werden. Die Erhöhung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Energieversorgung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Ziel des Förderprogramms Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung sind gebäude- und grundstücksübergreifende Lösungsansätze innerhalb von Quartieren, die die Effizienz der Wärmeversorgung steigern. Ebenso sollen mit diesem Programm Effizienzpotenziale in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehoben werden. Für gewerbliche Energieversorgungsunternehmen stehen bei der KfW-Mittelstandsbank ebenfalls Förderprogramme zur Verfügung. Programmzielist neben der effizienten Wärmeproduktion u. a. auch die Diversifizierung der Energieversorgung. Zudem sollen insbesondere in innerstädtischen Quartieren unterschiedliche Eigentümergruppen in den Sanierungsprozess integriert werden. Die Wirkungen des Programms werden durch eine wissenschaftliche Begleitforschung überprüft. 5. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf der Energieversorger in die Wärmenetze, um eine effizientere Energieversorgung zu gewährleisten, und wie hoch sind im Vergleich dazu die Rücklagen? Hierzu liegen der Bundesregierung aufgrund der hohen Anzahl von Energieversorgungsunternehmen, u. a. mehr als Stadtwerke, keine Angaben vor. Zudem sollen neue Quartiere erschlossen werden, deren Anzahl und Größe nicht von vornherein festgelegt werden kann. 6. Welche Einsparungen können die Energieversorger durch Tätigung von Investitionen im Rahmen der Programme zur energetischen Stadtsanierung erzielen? Das Programm soll Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz anstoßen, die Wärmeversorgung im Quartier effizienter gestalten und damit den Brennstoffbedarf verringern sowie in diesem Zusammenhang eine Anreizwirkung entfalten. Die voraussichtliche Höhe der dadurch erzielbaren CO 2 -Einsparung lässt sich nicht im Voraus und nicht allein anhand der Höhe der Fördermittel ermitteln. So ermöglichen u. a. weitere technische Innovationen zur Steigerung von Energieeffizienz und Energieeinsparung zusätzliche CO 2 -Einsparungen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7. Wie hoch sind die Mittelim Energie- und Klimafonds derzeit, und wie hoch sind sie für das Programm Energetische Stadtsanierung? Der Wirtschaftsplan 2012 des Energie- und Klimafonds (EKF) weist insgesamt 780 Mio. Euro Kassenmittelund Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen aus. Für 2012 sind für das KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Kassenmittelin Höhe von 8 Mio. Euro aus dem Titel Energieeffizienzfonds vorgesehen. Darüber hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92 Mio. Euro bei Titel Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung vorgesehen. Seite 4, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame 8. Inwiefern prüft die Bundesregierung alternative Wege zur Finanzierung des KfW-Programms Energetische Stadtsanierung, für den Fall, dass die Mittelim Energie- und Klimafonds insgesamt und/oder für das Programm geringer sind als erwartet? 9. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass die Einnahmen aus dem Energie- und Klimafonds insgesamt und/oder für das Programm geringer sind als erwartet? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beobachtet fortlaufend die Einnahme- und Ausgabeentwicklung des Sondervermögens. Wie viele Mittel im Jahr 2012 insgesamt für Programme des EKF bzw. speziell für Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung aus dem EKF zur Verfügung stehen werden, hängt zum einen von der weiteren Preisentwicklung der CO 2 -Zertifikate und zum anderen vom tatsächlichen Ausgabebedarf ab. Über die zu erwartete Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des EKF im Wirtschaftsjahr 2012 wird das BMF dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 31. März 2012 berichten. Die entsprechend angeforderten Ressortbeiträge werden dem BMF Mitte Februar vorliegen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Einnahmesituation hat BMF den Fachressorts zunächst nur 50 Prozent der Barmittelund 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Zudem kann das Sondervermögen bei Bedarf und nach Maßgabe des EKF- Gesetzes ein überplanmäßiges Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Sollten die Einnahmen wider Erwarten trotz der Gewährung eines Liquiditätsdarlehens nicht zur Finanzierung des tatsächlichen Ausgabebedarfs ausreichen, wird die Bundesregierung prüfen, wie diesem angemessen Rechnung getragen werden kann. 11. In welchem Verhältnis sollen die Fördermittel der Programme zur energetischen Stadtsanierung auf Quartierskonzepte, Quartiersmanager und Investitionen in die Infrastruktur verteilt werden? Für 2012 wurden für das KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Kassenmitteli. H. v. 8 Mio. Euro im Titel Energieeffizienzfonds und Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. von 92 Mio. Euro bei Titel Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung vorgesehen. Eine quotale Verteilung auf die einzelnen Programmbestandteile erfolgt nicht, um die Mittel möglichst flexibel und dem tatsächlichen Bedarf angepasst verwenden zu können.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8597 Zu der strategischen Ausrichtung der Maßnahmen und ihrer sozialen Abfederung 10. Warum und mit welcher Begründung unterlässt es die Bundesregierung in der Richtlinie, quartiers- oder stadtweite Konzepte zur energetischen Stadtsanierung als verpflichtende Voraussetzung für die Förderung der energetischen Stadtsanierung festzulegen? Seite 5, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame 12. Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch im Rahmen der KfW-Programme zur energetischen Stadtsanierung einerseits integrierte kommunale Konzepte zu fördern, andererseits aber auch Maßnahmen zu finanzieren, die nicht auf integrierten Konzepten basieren, obwohldiese auf eine bessere Zielgenauigkeit schließen lassen? 13. Inwiefern können im Rahmen der KfW-Programme zur energetischen Stadtsanierung wohnungswirtschaftliche und Klimaschutzkonzepte alternativ als Grundlage für die Förderfähigkeit herangezogen werden? 14. Inwiefern sind wohnungswirtschaftlichen Konzepte, die keine begründeten Aussagen zum Klimaschutz und zur energetischen Stadtsanierung enthalten, nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, Grundlage für Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung zu sein? 15. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der Programme zur Energetischen Stadtsanierung Maßnahmen in Quartieren gefördert werden, deren Infrastruktur nicht erneuerungsbedürftig ist oder keine hohen Zuwächse an Energieeffizienz erwarten lässt? 16. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die zu Preissteigerungen bei den Nutzerinnen und Nutzern führen, ohne dass diese nennenswert auch finanziell von den Maßnahmen, etwa durch gesteigerte Effizienz und geringere Energiekosten, profitieren, oder die Maßnahmen durch Sozialpläne sozial abgefedert werden? Die Fragen 10 sowie 12 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit dem KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager wird die Erstellung integrierter Quartierskonzepte unter Beachtung aller relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte gefördert. Die integrierten Konzepte zeigen auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO 2 -Emissionen zu reduzieren. Dies bedeutet auch, dass sowohldie Ergänzung bereits vorliegender Konzepte um energetische Maßnahmen als auch die Neuerstellung integrierter Quartierskonzepte möglich und angesichts der klima- und energiepolitischen Ziele auch notwendig sind. Bei der anschließenden investiven Umsetzung der Maßnahmen werden die Antragsteller zur Beachtung der städtebaulichen, wohnungswirtschaftlichen und/oder klimapolitischen Ziele verpflichtet. Das Programmmerkblatt zum Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung betont, dass die förderfähigen Maßnahmen im Einklang mit den Zielen der Stadt(teil)entwicklung (insbesondere der Stadtentwicklungs-/Stadtumbauplanung bzw. der Bauleitplanung oder ggf. bereits beschlossenen wohnwirtschaftlichen und/oder Klimaschutzkonzepten) stehen müssen (vgl. Seite 1 der Richtlinie). Dies ist bei Antragstellung durch die Kommune zu bestätigen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Hierbei gilt auch, dass bestehende ordnungsrechtliche Anforderungen, wie u. a. Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) oder Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), eingehalten werden müssen. Die Förderprogramme der KfW Bankengruppe flankieren das bestehende Ordnungsrecht und geben finanzielle Anreize für darüber hinausgehende Maßnahmen. 17. Wie begründet die Bundesregierung ihren Verzicht auf Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen mit den Betroffenen vor Ort, bei Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms Energetische Stadtsanierung? Seite 6, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame Im KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager ist die Förderfähigkeit des Quartiers durch die Kommune zu bestätigen (z. B. durch einen förmlichen Beschluss der Kommune). Zudem werden die Kosten eines Sanierungsmanagers gefördert. Der Sanierungsmanager soll insbesondere die Umsetzung des integrierten Konzepts begleiten und in diesem Zusammenhang auch die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort koordinieren. Zur möglichen Verpflichtung energetischer Quartierssanierungen 18. Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass es zum Einsatz von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten gegen den Willen des Eigentümers kommt, wenn energetische Quartierssanierung in 136 BauGB verankert wird, wie es auch eine Formulierung im vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle anlässlich der Energiewende vorsah? 19. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, da im Rahmen von Vorhaben der bestehenden Städtebaulichen Sanierung nach 136 ff. BauGB, ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gegen den Willen des Eigentümers ausgesprochen wurde? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen anlässlich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote gegen den Willen des Eigentümers ausgesprochen wurden. In der städtebaulichen Sanierungspraxis ist eine konsensuale, die Eigentümer zur Beteiligung motivierende Vorgehensweise absolut vorherrschend. Das Instrument der Instandsetzungs- und Modernisierungsgebote wird daher kaum angewendet. Es ist auch wegen der hohen rechtlichen Anforderungen für den Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten nach 175, 177 BauGB praktisch ausgeschlossen, dass diese allein aus Gründen der energetischen Sanierung erlassen werden könnten.
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8 Seite 8, Februar 15, 2012, /data/bt_vorab/ fm, Frame Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Nuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
wirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke und europäischen Stromhandel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14050 17. Wahlperiode 20. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Umstrukturierungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8717 17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, weiterer
lösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
möglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Auswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Armutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Durchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6997 17. Wahlperiode 15. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Förderprogramme - für Sanierung und Neubau Wohngebäude kommunale/ soziale Gebäude und Einrichtungen
Förderprogramme - für Sanierung und Neubau Wohngebäude kommunale/ soziale Gebäude und Einrichtungen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Maßnahmen für den Gebäudebereich CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm
Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Kreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Stand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2291 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Fördermöglichkeiten Stand 29.01.13 für kommunale Klimaschutzmaßnahmen
Fördermöglichkeiten Stand 29.01.13 für kommunale Klimaschutzmaßnahmen Inhalt Was sind kommunale Klimaschutzkonzepte? Vier Rollen der Kommunen Politische Ziele Inhalte von kommunalen Klimaschutzkonzepten
Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
NachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Zahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
Erste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Mietrechtsnovelle nutzen Klimafreundlich und bezahlbar wohnen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10120 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie
elektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11529 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Januar 15, 2009, /data/bt_vorab/1611529.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke,
ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Energieeffizienz im Gebäudebereich und bei den Kommunen Mittelabfluss bei den KfW-Gebäudeprogrammen und dem Investitionspakt 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 17/490 17. Wahlperiode 21. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
radioaktivenrückständeweitgehendunkontrolliertineigenverantwortung durchdieförderfirmen.mitteilungspflichtennach 100StrlSchVgeltenerst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/844 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Umfassende Förderstrategie für Elektromobilität mit grünem Strom entwickeln
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11915 16. Wahlperiode 11. 02. 2009 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans-Josef Fell, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Bärbel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13206 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 2, 2013, /data/bt_vorab/1713206.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
1.WiehatsichabsolutundprozentualdieZahlderversteuertenFertigzigaretten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1793 16. Wahlperiode 08. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Sicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
Stand und Perspektiven der energetischen Stadt- und Gebäudesanierung Vom Gebäude zum Quartier und wieder zurück
Stand und Perspektiven der energetischen Stadt- und Gebäudesanierung Vom Gebäude zum Quartier und wieder zurück Andreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWi 2. Energieforum Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9253 17. Wahlperiode 02. 04. 2012 Seite 1, April 10, 2012, /data/bt_vorab/1709253.fm, Frame Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Markus Tressel, Dr. Anton Hofreiter,
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Umsetzung des Aktionsplans zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe im Baubereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2697 17. Wahlperiode 04. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Planungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
Die Zuständigkeiten des Luftfahrt-Bundesamtes in Fällen von kontaminierter Kabinenluft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3105 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
Vorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
UngleichgewichtszwischenAngebotundNachfrageistderVerkaufvonEintrittskartendurchDritte,beispielsweiseüberHändlerimInternet,dieineinigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6782 17. Wahlperiode 08. 08. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till
Überhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1052 18. Wahlperiode 04.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Tobias Lindner, Christian Kühn (Tübingen), weiterer
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE