Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Lehrplan für die Fachoberschule. Rechtskunde. Klassenstufen 11 und 12

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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Lehrplan für die Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufen 11 und 12 August 1999

2 Der Lehrplan tritt am 01. August 1999 in Kraft. I m p r e s s u m Der Lehrplan wurde unter Leitung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul und unter Mitwirkung von Heike Hawig-Steinberg Dr. Karin Sroka Dr. Jona Trommer Freital Chemnitz Leipzig erarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden HERSTELLUNG UND VERTRIEB Stoba-Druck GmbH Am Mart Lampertswalde Best.-Nr.: 99/L Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.

3 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufen 11 und 12 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 5 Einzellehrplan Rechtskunde 6 Kurzcharakteristik 6 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 7 Klassenstufe 11 8 Klassenstufe

4 Klassenstufen 11 und 12 Rechtskunde Fachoberschule Vorbemerkungen Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen: "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewußtsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in 1 fest: "(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage." Für die Fachoberschule gilt 11 des Schulgesetzes: "(1) Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. (2) Die Fachoberschule umfaßt die Klassen 11 und 12. Sie baut auf einem mittleren Bildungsabschluß auf und verleiht nach bestandener Abschlußprüfung die Fachhochschulreife. (3) Bewerber mit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender beruflicher Tätigkeit können unmittelbar in die Klasse 12 eintreten." Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule" (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) und in den Rahmenrichtlinien für die Fächer in der Fachoberschule festgeschriebenen Ziele umzusetzen. 4

5 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufen 11 und 12 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht. Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt: - Kenntnisse (Wissen), - Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können), - Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen). Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die spätere Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren. Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen. Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert aufgeführt. Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt: Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd. Ziele Inhalte Hinweise zum Unterricht 5

6 Klassenstufen 11 und 12 Rechtskunde Fachoberschule Einzellehrplan Rechtskunde Kurzcharakteristik Im Rechtskundeunterricht in der Fachoberschule erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Rechtskenntnisse und vertiefen ihr Verständnis für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie erwerben grundlegende Einsichten und Qualifikationen, die sie befähigen, sich mit Fragen des Rechts auseinanderzusetzen und unterschiedlichste Lebenssituationen, z. B. im zukünftigen Studium, als Arbeitnehmer oder Konsument zu bewältigen. Dabei erkennen sie die Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in unserer Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse zu kodifiziertem bürgerlichem Recht sowie zum Arbeits- und Verwaltungsrecht an. Sie erwerben in fachrichtungsspezifischen Pflichtbereichen wie Handels- und Wirtschaftsrecht (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) bzw. Straf- und Sozialrecht (Fachrichtung Sozialwesen) sowie im Wahlbereich ein erweitertes Verständnis über ausgewählte oder durch die aktive Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler auszuwählende rechtliche Sachverhalte. Durch die Arbeit mit Gesetzestexten wird das abstrakt-logische Denken der Schülerinnen und Schüler gefördert. Sie sind in der Lage, durch Gesetzeskenntnis und den Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung zu einem selbstständigen Urteil gegenüber rechtlichen Gegebenheiten zu gelangen. Der Unterricht soll anschaulich und praxisnah gestaltet werden. So können z. B. der Einsatz geeigneter Medien, Besuche bei Gerichten oder die Anwendung von Fallbeispielen aus der Praxis den Unterricht unterstützen und beleben. Weiterhin sind juristische Denkweisen und Arbeitstechniken im Umgang mit Gesetzestexten zu fördern. Entsprechend der unterrichtlichen Situation bedürfen das fragend-entwickelnde Unterrichtsgespräch und der Lehrervortrag einer Ergänzung durch interaktive Unterrichtsformen (Rollenspiel, Gruppen-, Partnerarbeit; Projektarbeit usw.). Dieses Vorgehen sowie fächerübergreifendes Arbeiten sind dabei als grundlegendes Unterrichtsprinzip zu realisieren. Die Reihenfolge der Lehrplaneinheiten und die Behandlung von Inhalten kann insbesondere in der Klassenstufe 12 den Erfordernissen der Fachrichtung angepasst werden, wobei eine Abstimmung mit anderen Fächern (z. B. mit Wirtschaftslehre in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) notwendig ist. Für die Klassenstufe 12 L ist unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen und der Erfordernisse der Fachrichtung eine Auswahl aus dem Gesamtprogramm zu treffen. 6

7 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufen 11 und 12 Stundentafel 2-jährige Ausbildung 1-jährige Ausbildung Klassenstufe L Ustd. / Woche Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 11 Zeitrichtwert: 40 Ustd. 1 Einführung 8 Ustd. 2 Bürgerliches Recht I 24 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd. Klassenstufe 12 Zeitrichtwert: 80 Ustd. 3 Bürgerliches Recht II (fachrichtungsspezifische Vertiefung) 10 Ustd. 3.1 Sachenrecht (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) 3.2 Familienrecht (Fachrichtung Sozialwesen) 4 Arbeitsrecht 12 Ustd. 5 Verwaltungsrecht 10 Ustd. 6 Fachrichtungsspezifische Lehrplaneinheit 20 Ustd. 6.1 Handelsrecht (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) 6.2 Strafrecht und gesetzlicher Jugendschutz (Fachrichtung Sozialwesen) 7 Wahlbereich 12 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd. 7

8 Klassenstufe 11 Rechtskunde Fachoberschule Klassenstufe 11 1 Einführung Zeitrichtwert: 8 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler begreifen die Rechtsordnung als Teil der Sozialordnung sowie ihre soziale und historische Bedingtheit. Sie kennen die Aufgaben des Rechts und die Rechtsquellen und besitzen grundlegende Kenntnisse über die Klassifikation des Rechts sowie zur Rechtsanwendung. Recht und soziale Ordnungen Aufgaben des Rechts Rechtsquellen des gesetzten Rechts Öffentliches und privates Recht Rechtsanwendung Gerichtsbarkeiten Auseinandersetzung mit dem Begriff Recht Thematisierung von Recht und Gerechtigkeit kritische Diskussion Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Rechts Verdeutlichung des Verhältnisses von gesetztem Recht und Naturrecht Hinweis auf herrschende Meinung und Gewohnheitsrecht Überblick über weitere Klassifikationsmöglichkeiten Aufbau von Rechtsnormen und Subsumtion an Fallbeispielen Möglichkeit der Gruppenarbeit mit Fallbesprechung Überblick 8

9 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 11 2 Bürgerliches Recht I Zeitrichtwert: 24 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die fünf Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und deren Inhalt im Überblick. Sie haben Einblick in die Arbeit mit dem Gesetzbuch/Gesetzestexten und können zunehmend sicherer und aktiv am Rechtsleben teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse, um einen fehlerfreien Vertragsabschluss und eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung von möglichen Leistungsstörungen unterscheiden zu können. Sie sind in der Lage, vertragliche und gesetz-liche Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Bücher des BGB und deren Inhalt Überblick über den Aufbau des BGB Personen im Rechtsverkehr und ihre juristischen Fähigkeiten Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte - Formen - Nichtigkeit und Anfechtbarkeit Stellvertretung - gesetzliche Vertretung - rechtsgeschäftliche Vertretung FR Wirtschaft und Verwaltung: Vertiefung von Prokura und Vollmachten in 6.1 Handelsrecht Verjährung Recht der Schuldverhältnisse Überblick über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse - der Kaufvertrag als ein vertragliches Heranziehen geeigneter Rechtsfälle und Schuldverhältnis selbstständige Bearbeitung mit BGB. Entstehung, Inhalt und Beendigung. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte Abgrenzung von Besitz und Eigentum. Leistungsstörungen Vorstellen möglicher Leistungsstörungen im Überblick und Bearbeitung ausgewählter Leistungsstörungen. weitere Verträge Überblick 9

10 Klassenstufe 11 Rechtskunde Fachoberschule - gesetzliche Schuldverhältnisse Subsumtion geeigneter Rechtsfälle. Entstehung und Arten. Voraussetzung der unerlaubten Handlung und ihre Rechtsfolge. Wesen, Art und Umfang des Schadensersatzes Gegenüberstellung der Haftung für eigenes und für fremdes Verschulden Hinweis auf Gefährdungshaftung 10

11 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 12 Klassenstufe 12 3 Bürgerliches Recht II Zeitrichtwert: 10 Ustd. (fachrichtungsspezifische Vertiefung) 3.1 Sachenrecht (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) Die Schülerinnen und Schüler können Besitz und Eigentum unterscheiden. Sie kennen den Unterschied von Eigentumserwerb bei beweglichen und unbeweglichen Sachen. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Arten von Pfandrechten zu erkennen und ihr Wissen an wirtschaftlichen Problemen anzuwenden. Recht an beweglichen Sachen - Rechte an Sachen Vertiefung: Besitz und Eigentum, vgl. LPE 2 - Erwerb/Verlust von Eigentum rechtsgeschäftlicher Erwerb, Gutglaubensschutz und gesetzlicher Erwerb an Beispielen aus dem Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler - Sicherungsrechte Überblick über Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt anhand wirtschaftlicher Problemfälle Recht an unbeweglichen Sachen - Erwerb/Verlust von Eigentum exemplarisch an Kaufvertrag, Auflassung, Eintragung - Sicherungsrechte Überblick über Grundpfandrechte 11

12 Klassenstufe 12 Rechtskunde Fachoberschule 3.2 Familienrecht (Fachrichtung Sozialwesen) Die Schülerinnen und Schüler kennen Voraussetzungen und Rechtswirkungen von Verlöbnis, Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie können die Rechts-stellung des Kindes, Adoption, Vormundschaft, Pflegschaft über Minderjährige und Beistandschaft in den Grundzügen darstellen. Voraussetzung und Rechtswirkung von Verlöbnis, Ehe, nichtehelicher Lebensgemeinschaft Rechtsstellung des Kindes - Abstammung - elterliche Sorge - Namensrecht - Unterhalt - Umgangsrecht - Sorgerecht bei Trennung und Scheidung Einbeziehung von Fallbeispielen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler Übungen zur Subsumtion fachübergreifende Thematisierung (in Abstimmung mit Pädagogik/Psychologie) Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Adoption Voraussetzungen und Rechtswirkungen von Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige Beistandschaft Hinweis auf Unterscheidung von Vormundschaft und Betreuungsrecht Begriffsklärung und Verweis auf Antragsprinzip 12

13 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 12 4 Arbeitsrecht Zeitrichtwert: 12 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass das Arbeitsrecht privates und öffentliches Recht einschließt. Ihnen ist bewusst, dass sich aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben. Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie dessen Geltungsbereich. Sie sind über die Rechtsmittel bei Arbeitsstreitigkeiten informiert. Arbeitsrecht als privates und öffentliches Recht - Bedeutung und Geltungsbereich - Rechtsquellen und ihre Rangfolge Entstehung des Arbeitsvertrages - Inhalt - Vertragsfreiheit - Nichtigkeit und Anfechtbarkeit Pflichten und Rechte im Arbeitsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Kündigungsarten - Kündigungsgründe und -fristen - Kündigungsschutz Arbeitsschutzrecht für spezielle Arbeitnehmergruppen Arbeitsgerichtsbarkeit Unterscheidung von individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Überblick über das kollektive Arbeitsrecht in Abstimmung mit Sozialkunde, LPE 4 Erörterung von Fragerecht und Offenbarungspflichten am Beispiel Hinweis auf Bewerbung/Vorstellungsgespräch (vgl. Deutsch), ggf. Rollenspiel Berücksichtigen der Wirkung der Änderungskündigung und der Folgen von Pflichtverletzungen Verweis auf weitere Möglichkeiten der Beendigung, z. B. Zeitablauf bei befristetem Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag Hinweis auf Arbeitszeugnis Möglichkeit der Gruppenarbeit, Rollenspiel Schülervorträge, z. B. zum Arbeitsschutzrecht für Jugendliche, werdende Mütter, Behinderte, Wehrdienstpflichtige Überblick über Zuständigkeit und Verfahrensablauf 13

14 Klassenstufe 12 Rechtskunde Fachoberschule 5 Verwaltungsrecht Zeitrichtwert: 10 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen Träger der öffentlichen Verwaltung, Grund-sätze des Verwaltungshandelns, Arten von Verwaltungsakten sowie deren Aufbau und Bekanntgabe. Sie können rechtmäßige und fehlerhafte Verwaltungsakte unterscheiden und besitzen einen Überblick über den Rechtsschutz des Bürgers durch das Verwaltungsrecht. Verwaltungsrecht als Grundlage des Verwaltungshandelns - Träger der öffentlichen Verwaltung Überblick - Unterscheidung der Verwaltung nach Rechtsbereichen und Aufgaben Verwaltungsrecht als öffentliches Recht Verweis auf Unterordnung des Bürgers unter die Hoheitsgewalt der Verwaltung, Verwaltungsvollstreckung (Zwang zur Durchsetzung) vergleichende Gegenüberstellung - Hoheits- und Fiskalverwaltung - Eingriffs- und Leistungsverwaltung - Grundsätze des Verwaltungshandelns Arbeit an ausgewählten Fallbeispielen Der Verwaltungsakt als Form des Verwaltungshandelns - Begriff, Arten, Wirksamkeit - Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten - fehlerhafte Verwaltungsakte und deren Rechtsfolgen Rechtsschutz des Bürgers bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln - formlose Rechtsbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe Verwaltungsgerichtsbarkeit Beispiele aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler exemplarische Erarbeitung von Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Rücknahme und Widerruf Abgrenzung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen nur Überblick 14

15 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 12 6 Fachrichtungsspezifische Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: 20 Ustd. 6.1 Handelsrecht (Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung) Die Schülerinnen und Schüler können das Handelsrecht als Teil des Privatrechts des Kaufmanns und Rechtsformen der Unternehmen anhand verschiedener Kriterien unter Einbeziehung ihrer betriebswirtschaftlichen Kenntnisse unterscheiden. Sie kennen die handelsrechtlichen Vollmachten in einem Unternehmen und grenzen diese von der Stellvertretung nach BGB ab. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über Handelsgeschäfte und deren Besonderheiten. Sie kennen die Zielvorstellungen der Insolvenzordnung und das Insolvenzverfahren im Überblick. Bedeutung und Aufgabe des Handelsrechts als besonderes Recht des Kaufmanns Kaufmann und Kaufmannseigenschaften Handelsregister und Firma - Inhalt und Aufbau des Handelsregisters - Firmengrundsätze Rechtsformen der Unternehmung - eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau - Personengesellschaften. OHG. KG - Kapitalgesellschaften. GmbH. AG Unterscheidung Kaufmann - Nichtkaufmann sowie Ist- und Formkaufmann nach Handelsgesetzbuch (HGB) Verweis auf Haftung des Käufers bei Erwerb eines Handelsgeschäfts Erarbeitung anhand ausgewählter Unterscheidungskriterien, z. B. Kapitalaufbringung, Geschäftsführung, Vertretung, Haftung, Ergebnisverteilung Gruppenarbeit/Projektarbeit möglich Präsentation der Ergebnisse durch Schülervorträge Hinweis auf stille Gesellschaft und BGB- Gesellschaft Hinweis auf Sonderformen: GmbH & Co. KG und KG auf Aktien Prokura und Vollmachten Vertiefung in Abstimmung mit LPE 2 15

16 Klassenstufe 12 Rechtskunde Fachoberschule Handelsgeschäfte - Besonderheiten beim Zustandekommen von Handelsgeschäften Begriffsklärung, Hinweis auf Handelsbrauch Verweis auf Schweigen als Willenserklärung - bei bestehenden Geschäftsbeziehungen (vgl. BGB Kommentar zu 148 BGB) - bei Geschäftsbesorgungen - auf kaufmännische Bestätigungsschreiben - Handelskauf Begriffsklärung, Überblick über ein- und zweiseitigen Handelskauf, Fixkauf - Besonderheiten bei Leistungsstörungen insbesondere Verdeutlichung der Unterscheidung zu BGB-Regelungen anhand ausgewählter Fallbeispiele - Sicherungsmittel Überblick Abstimmung mit Wirtschaftslehre Insolvenzverfahren und dessen mögliche Folgen nur Überblick 16

17 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe Strafrecht und gesetzlicher Jugendschutz (Fachrichtung Sozialwesen) Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über die Grundlagen des materiellen Strafrechts sowie den Ablauf eines Strafverfahrens und die rechtliche Stellung der Beteiligten. Sie kennen die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und besitzen Einsichten in deren Notwendigkeit bzw. Begründung. Ihnen ist bewusst, dass das Jugendgerichts-gesetz als Erziehungs- und Schutzgesetz angelegt ist. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über wesentliche Regelungen des gesetzlichen Jugendschutzes. Grundlagen des Strafrechts - Aufgaben des Strafrechts - Zweck der Strafe Diskussion Aufzeigen des Zusammenhangs von Strafrecht und Grundrechtsschutz - Arten strafbarer Handlungen Überblick über strafbare Handlungen sowie Unterscheidung von Vergehen und Verbrechen - Elemente einer Straftat Erarbeitung an Fallbeispielen - Stufen der Begehung und Beteiligung - Folgen strafbarer Handlungen. Strafen. Maßregeln der Besserung und Sicherung - Ablauf des Strafverfahrens. Verfahrensgrundsätze. Verfahrensabschnitte. Rechtsmittel Besuch einer Gerichtsverhandlung bzw. Einladung eines Richters/Staatsanwalts - Strafvollstreckung und Resozialisierung Verdeutlichen von Grundsätzen und Problemen 17

18 Klassenstufe 12 Rechtskunde Fachoberschule Jugendstrafrecht - Stufen der Strafmündigkeit - Aufgaben und Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Verfahren. Nichtöffentlichkeit. Jugendgerichtshilfe. Maßnahmen Jugendschutz durch das Strafrecht Weitere gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Diskussion zu Ursachen und Erscheinungsformen von Jugendkriminalität Überblick über - Schutz der körperlichen Unversehrtheit - Schutz des Obhutsverhältnisses - Schutz der sexuellen Entwicklung - Schutz der Erziehung und Fürsorge Überblick, z. B. Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Jugendschutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendschutz bei der Arbeit 18

19 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 12 7 Wahlbereich Zeitrichtwert: 12 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Überblick bzw. Einblick in sie besonders interessierende Rechtsbereiche bzw. Rechtsgebiete, die für ihre spätere berufliche Tätigkeit von Bedeutung sein können. Sie können zuvor erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten interessen- bzw. fachrichtungsspezifisch erweitern. Auswahlangebot: Das folgende Auswahlangebot soll den Interessen bzw. fachrichtungsspezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Es können auch weitere interessierende Rechtsgebiete einbezogen bzw. Inhalte der LPE 2-6 vertieft werden. Familienrecht vgl. LPE 3.2 Sachenrecht vgl. LPE 3.1 Strafrecht vgl. LPE 6.2 Je nach Interessenlage können die zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden ausschließlich für einen Inhalt (z. B. Erbrecht), aber auch für eine überblicksmäßige Behandlung mehrerer Rechtsbereiche genutzt werden. Zur Umsetzung der Themen bietet sich auch Projektarbeit an. Vorschläge für eine mögliche Schwerpunktsetzung: Erbrecht Jugendhilferecht gesetzliche und gewillkürte Erbfolge Testament, rechtliche Stellung der Erben, Erbvertrag Zielsetzung und Aufgaben der Jugendhilfe Träger der Jugendhilfe Leistungen und andere Aufgaben Datenschutz 19

20 Klassenstufe 12 Rechtskunde Fachoberschule Betreuungsrecht Sozialhilferecht Schwerbehindertenrecht Betreuung statt Entmündigung Auswirkungen der Betreuung Auswahl des Betreuers, Vorbenennungsrecht, Rechte des Betreuers Hinweis: Sächsisches Gesetz über Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächs. Psych. KG) vom Entwicklung und Aufgaben der Sozial-hilfe Grundsätze der Sozialhilfe Hilfearten, Hilfeformen Behinderung (Antragstellung, Feststellung der Behinderung, Grade der Behinderung, MdE-Tabelle nach Anhaltspunkten ärztlicher Gutachertätigkeit, Gleichstellung) Nachteilsausgleich (Ausweis, Merkzeichen) Rechtsbehelfe Hinweis: Akteneinsicht beim Versorgungsamt und Beratung durch Behindertenvertretung möglich Wettbewerbs- und Kartellrecht Wettbewerbsrecht: - Rechtsquellen - unlauterer Wettbewerb - Rechtsfolgen und Anspruchsberechtigte - Zuständigkeiten Kartellrecht: - Kartellverbote/Ausnahmeregeln - Maßnahmen der Kartellbehörde - marktbeherrschende Unternehmen und Befugnisse der Kartellbehörde 20

21 Fachoberschule Rechtskunde Klassenstufe 12 Europarecht Grundlagen der Europäischen Union Aufgaben der EU Grundfreiheiten Rechts- und Verwaltungsakte Rechtsangleichung und Harmonisierung als Daueraufgabe der EU Auswirkungen des EU-Rechts auf die nationale Rechtslage Hinweise zur Veränderung des Lehrplans richten Sie bitte an das Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul Notizen: 21

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