MiFID Allgemeine Informationen zu Dienstleistungen im Anlagebereich der Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft

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1 DVR: MiFID Allgemeine Informationen zu Dienstleistungen im Anlagebereich der Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft Übersicht Stand VORBEMERKUNG... 2 I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM KREDITINSTITUT UND SEINEN WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN... 2 A. Angaben zur Bank... 2 B. Zuständige Aufsichtsbehörde... 2 C. Konzession... 2 D. Kommunikationsmittel... 2 E. Wertpapierdienstleistungen... 2 F. Auftragserteilung und ausführung (Berichterstattung)... 2 II. INFORMATION ÜBER DEN SCHUTZ VON KUNDENINSTRUMENTEN UND KUNDENGELDERN... 2 A. Allgemeines zur Einlagensicherung / Anlegerentschädigung... 2 B. Wertpapierverwahrung... 3 III. INFORMATION ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN... 4 A. Allgemeines... 4 B. Portfolioverwaltung... 4 C. Informationen über Zuwendungen... 4 D. Vermittler... 5 E. Zusammenlegung von Orders... 5 IV. INFORMATION ÜBER KOSTEN UND AUFWENDUNGEN... 5 A. Entgelte im Wertpapierbereich... 5 B. Fremdwährungstransaktion... 5 C. Zusätzliche Steuern und Aufwendungen... 5 V. INFORMATIONEN ÜBER KUNDENKATEGORIEN... 5 VI. BESCHWERDEN... 5 VII. GRUNDSÄTZE ZUR AUFTRAGSAUSFÜHRUNG (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK)... 5 A. Allgemein... 5 B. Ausführungsgrundsätze... 7 C. Schlussbestimmungen... 8 VII. INFORMATIONEN ÜBER FINANZINSTRUMENTE EINSCHLIESSLICH RISIKOHINWEISE... 8 Vorbemerkung... 8 A. Allgemeine Veranlagungsrisiken... 8 B. Anleihen / Schuldverschreibungen / Renten... 9 C. Aktien D. Investmentfonds E. Immobilienfonds F. Optionsscheine G. Strukturierte Produkte H. Hedgefonds I. Geldmarktinstrumente J. Börsliche Wertpapiertermingeschäfte (Options und Terminkontrakte) K. Devisentermingeschäfte L. Devisenswaps M. Interest Rate Swaps (IRS) N. Cross Currency Swap (CCS) O. Zinsfutures P. Zinsoptionen Q. Devisenoptionsgeschäfte BEIBLÄTTER: Beiblatt 1 "Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft" Beiblatt 2 "Fremde Spesen für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft" Beiblatt 3 "Matrix Durchführungspolitik in der Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft" Beiblatt 4 "Verzeichnis Ausführungsplätze" Seite 1 von 21

2 VORBEMERKUNG Die Richtlinie für Märkte und Finanzinstrumente 2004/39/EG mitsamt ihrer Durchführungsrichtlinie 2006/73 und ihrer Durchführungsverordnung Nr. 1287/2006 hat zu einer umfassenden Überarbeitung der nationalen Bestimmungen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen geführt. Die Regelungen sollen neben einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu einer umfassenden Transparenz führen und damit dem Anlagerschutz dienen. Kenntnisse und Erfahrungen, seine Anlageziele und seine finanziellen Verhältnisse eingeholt werden, um sicherstellen zu können, dass ein für den Kunden geeignetes Produkt ausgewählt werden kann. 2. Portfolioverwaltung Bei Abschluss eines PortfolioManagement Auftrages übernimmt das Bankhaus Spängler die treuhänderische Verwaltung des Vermögens des Kunden und trifft im Rahmen des vereinbarten Ermessensspielraums die konkreten Anlageentscheidungen. Mit dem vorliegenden Dokument informiert die Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: Bankhaus Spängler) die Kunden über Umstände, die für Sie im Anlagegeschäft mit dem Bankhaus Spängler wesentlich sein können. Vertragliche Vereinbarungen werden mit diesen Informationen nicht ersetzt. I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM KREDITINSTITUT UND SEINEN WERTPAPIER DIENSTLEISTUNGEN A. Angaben zur Bank Firmenwortlaut: Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft Telefon: +43/662/86860, Fax: +43/662/ Homepage: Firmenbuchnummer: FN 75934v, Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg Firmensitz: Salzburg (Schwarzstraße 1, 5020 Salzburg) UIDNummer: ATU , DVRNummer: Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch B. Zuständige Aufsichtsbehörde Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), OttoWagnerPlatz 5, 1090 Wien C. Konzession Dem Bankhaus Spängler wurde von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht die Konzession zur Erbringung von Bankgeschäften erteilt. Diese berechtigt das Bankhaus Spängler auch zur Erbringung von Anlage und Wertpapiergeschäften. D. Kommunikationsmittel 1. Allgemein Als Privatbank ist dem Bankhaus Spängler der persönliche Kontakt zu seinen Kunden besonders wichtig. Dem Kunden stehen die Mitarbeiter im Stammhaus in Salzburg sowie in den Filialen in Stadt und Land Salzburg und Kitzbühel sowie in den Niederlassungen in Linz und Wien zur Verfügung. Als weitere Kommunikationsmittel stehen dem Kunden Telefon, Fax und zur Verfügung. 2. Auftragserteilungen Aufträge können persönlich oder bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung auch telefonisch bzw. per Fax erteilt werden. Rechtlich relevante Korrespondenz wird sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde ausschließlich schriftlich abgewickelt. 3. Beratungsfreies Geschäft Sofern dem Bankhaus Spängler keine bzw. unvollständige Informationen über die Anlageziele oder die finanziellen Verhältnisse des Kunden vorliegen, kann das Bankhaus Spängler keine konkrete Empfehlung geben, da es nicht beurteilen kann, welches Finanzinstrument den Bedürfnissen des Kunden entspricht. Liegen darüber hinaus auch keine ausreichenden Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen betreffend das gewünschte Finanzinstrument vor, wird das Bankhaus Spängler den Kunden darauf hinweisen, dass die Angemessenheit der Anlageentscheidung nicht überprüft werden kann. Den Auftrag wird das Bankhaus Spängler gleichwohl durchführen. F. Auftragserteilung und ausführung (Berichterstattung) Mangels einer konkreten Weisung im Bezug auf die Ausführung eines Auftrages führt das Bankhaus Spängler diesen gemäß seinen Grundsätzen der Auftragsausführung (Punkt VII) aus. Berichte über die Ausführung von Aufträgen werden dem Kunden grundsätzlich schriftlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erteilt. Insbesondere werden Abrechnungen über Wertpapiergeschäfte dem Kunden schnellstmöglich auf dem mit ihm dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, Kontoauszugsdrucker oder elektronisch) zur Verfügung gestellt. Aufstellungen über die für den Kunden verwahrten Wertpapiere werden diesem sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde für jedes Kalenderjahr im Laufe des ersten Quartals des Folgejahres zur Verfügung gestellt. II. INFORMATION ÜBER DEN SCHUTZ VON KUN DENINSTRUMENTEN UND KUNDENGELDERN A. Allgemeines zur Einlagensicherung / Anlegerentschädigung Aufgrund von EURichtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Das Bankhaus Spängler unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ( 93 ff BWG). Das Bankhaus Spängler ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h.. E. Wertpapierdienstleistungen 1. Anlageberatung Im Rahmen der Anlageberatung empfiehlt das Bankhaus Spängler individuell auf den Kunden abgestimmte Finanzinstrumente. Im Vorfeld müssen vom Kunden ausreichende Informationen über seine Seite 2 von 21

3 1. Einlagensicherung 1.1 Natürliche Personen Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR ,00 gesichert. 1.2 Nicht natürliche Personen Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR ,00 gesichert. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige Forderungen aus Wertpapiergeschäften. 2. Anlegerentschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR ,00 gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90 % der Forderung aus Wertpapiergeschäften (maximal jedoch EUR ,00) pro Anleger begrenzt. 3. Abgrenzung Einlagensicherung Anlegerentschädigung Im Normalfall fallen alle Arten von Einlagen/Guthaben, die auf verzinste oder unverzinste Konten (z.b. Guthaben auf Gehalts, Sparkonten, Festgelder etc.) bei Kreditinstituten gutgeschrieben werden, unter die Einlagensicherung. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen ebenfalls unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden. Erfolgt der Rückfluss hingegen unmittelbar auf ein unverzinstes Konto, unterliegen die Beträge der Anlegerentschädigung. 4. Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in 93 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 5 BWG. Nicht gesichert sind: Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates (alle EUStaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (z.b. Wohnbank Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.b. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger) Eigenmittelbestandteile der Bank (z.b. Ergänzungs und Partizipationskapital) Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften i.s.d. 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen Einlagen und Forderungen von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter, Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5% Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen). Weiters sind nahe Angehörige der dem Kreditinstitut nahe stehenden Personen sowie Dritte von der Sicherung ausgeschlossen, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt Einlagen und Forderungen anderer Gesellschaften, die verbundene Unternehmen ( 244 UGB) des Kreditinstitutes sind Einlagen und Forderungen, für die der Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes beigetragen haben Einlagen und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen Einlagen und Forderungen von Kredit oder Finanzinstituten oder Wertpapierfirmen sowie von institutionellen Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften (Fonds), Pensionsund Vorsorgekassen u.ä. Einlagen und Forderungen von Bund, Ländern und Gemeinden und vergleichbaren ausländischen Gebietskörperschaften Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der 93 ff, 103h und 103k BWG über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. B. Wertpapierverwahrung Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft (kurz: AGB) und zumeist über inländische oder ausländische Drittverwahrer. Dabei handelt es sich um Institute, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind. Das Bankhaus Spängler verwendet dabei nur solche Institute, die über eine erstklassige Reputation und Marktstellung verfügen und hochqualitative Dienstleistungen anbieten. Inländische Wertpapiere werden grundsätzlich bei der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Wertpapiersammelbank gemäß Depotgesetz, ausländische Wertpapiere werden durch Drittverwahrer im Ausland, unter Umständen auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, verwahrt. Im Inland ausgestellte Wertpapiere können unter Umständen im Ausland beziehungsweise im Ausland ausgestellte Wertpapiere im Inland aufbewahrt werden. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendiger Weise das gleiche Schutzniveau auf. In welchem Land die Wertpapiere des Kunden verwahrt werden, teilt das Bankhaus Spängler dem Kunden auf seinem Depotauszug mit. 1. Sammelverwahrung Unter Sammelverwahrung wird die gemeinsame Verwahrung von Wertpapieren derselben Gattung von verschiedenen Kunden verstanden. Nähere Regelungen über etwaige Risiken im Zusammenhang mit der Sammelverwahrung finden sich in 4 ff Depotgesetz. 2. Sicherungsrechte An den für den Kunden durch das Bankhaus Spängler verwahrten Wertpapieren können Sicherungsrechte (insbesondere Pfandrechte), Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte seitens des Bankhaus Spängler bzw. eines Drittverwahrers bestehen. Diese Rechte sind in Z 49 AGB geregelt bzw. richten sich nach den entsprechenden auf die Drittverwahrung anwendbaren Rechtsordnungen. Seite 3 von 21

4 Bei der Verwahrung der Wertpapiere des Kunden haftet das Bankhaus Spängler nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Depotgesetzes und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) bzw. gemäß Z 69 Abs. 3 der AGB. III. INFORMATIONEN ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN A. Allgemeines Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses stehen bei der Erbringung von Dienstleistungen beim Bankhaus Spängler im Vordergrund. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Dienstleistungen können jedoch Interessenkonflikte auftreten, die ohne entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu nachteiliger Behandlung von Kunden führen würden. Beispielsweise können sich diese Konflikte einerseits zwischen dem Bankhaus Spängler, Tochterunternehmen des Bankhaus Spängler, der Geschäftsleitung und Mitarbeitern dieser Unternehmen oder anderen Personen, die mit dem Bankhaus Spängler verbunden sind und den Kunden des Bankhaus Spängler und/oder eines Tochterunternehmens sowie andererseits zwischen diesen Kunden ergeben. Insbesondere wurden Interessenkonflikte identifiziert: in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem (Umsatz) Interesse des Bankhaus Spängler am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere konzerneigener Produkte bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen im Zuge von Zuwendungen an Mitarbeiter des Bankhaus Spängler aus Beziehungen des Bankhaus Spängler mit Emittenten von Finanzinstrumenten bei Tätigkeiten von Mitarbeitern in verschiedenen Bereichen (insbesondere Asset Management, Handel/InvestmentService, Portfolio/Fondsmanagement) aus anderen Geschäftstätigkeiten des Bankhaus Spängler, insbesondere dem Interesse an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz emittierter eigener Wertpapiere durch den Zugang zu Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind aus persönlichen Beziehungen von Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung bzw. der mit diesen verbundenen Personen bei der Mitwirkung von Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung in Stiftungen, Aufsichts oder Beiräten Im Bankhaus Spängler ist als Gegenmaßnahme unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance Stelle tätig, welche mit dem Management von Interessenkonflikten betraut ist. Das Bankhaus Spängler stellt sicher, dass die Bestimmungen über den Umgang mit Interessenkonflikten durch seine Führungskräfte und Mitarbeiter eingehalten werden und überwacht dies. Im Einzelnen ergreift das Bankhaus Spängler unter anderem folgende Maßnahmen: Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und Portfolioverwaltung Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/ oder räumliche Trennung Führung einer Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts oder Beratungsverbote zu begegnen Offenlegung von Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern gegenüber der ComplianceStelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten könnten Schulung der Mitarbeiter Das Gehaltsschema ist nicht mit Erfolgen verbunden, keine Provisionen aufgrund erhöhter Verkaufszahlen Sollte sich ein Interessenkonflikt trotz der im Bankhaus Spängler getroffenen Maßnahmen nicht vermeiden lassen, wird das Bankhaus Spängler dies gegenüber dem betroffenen Kunden rechtzeitig vor Erbringung der Dienstleistung eindeutig offenlegen. B. Portfolioverwaltung Kunden der Portfolioverwaltung haben die Entscheidungen über Transaktionen in Finanzinstrumenten auf den Portfolioverwalter delegiert, weshalb diese im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien direkt das Bankhaus Spängler trifft. Im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung können bestehende Interessenkonflikte verstärkt werden. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bankhaus Spängler einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentansatz entwickelt und wird dem Kunden die Verrechnung einer transaktionsunabhängigen AllinFee bei Fondsportfolios angeboten. C. Information über Zuwendungen Beim Vertrieb von Finanzinstrumenten erhält das Bankhaus Spängler in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern in Form von Vertriebsprovisionen, Vertriebsfolgeprovisionen, Platzierungsprovisionen als Abschläge (Discount/Rabatt) auf den Emissionspreis. Darüber hinaus vereinnahmt das Bankhaus Spängler beim Verkauf an Kunden erhobene Ausgabeaufschläge teilweise oder zur Gänze selbst. Die Höhe dieser Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Kooperationspartner ab. Diese Provisionen sind vom verkauften bzw. verwahrten Volumen abhängig und können in folgende Kategorien eingeteilt werden: Ausgabeprovision (aufschläge): bis zu 6% vom investierten Betrag Vertriebs/Verkaufs/Platzierungsprovisionen: bis zu 3% vom investierten Betrag Vertriebsfolge/Bestandsprovisionen: bis zu 1,75% p.a. von den gehaltenen Beständen Derartige Zahlungen und Zuwendungen dienen der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastruktur sowie der Aus und Weiterbildung von eigenen Mitarbeitern im Bezug auf den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Das Bankhaus Spängler erhält zudem Finanzanalysen, Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstungen für den Zugriff auf Drittinformations und Verbreitungssysteme. Diese unentgeltlichen Zuwendungen anderer Dienstleister stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den gegenüber Kunden erbrachten Dienstleistungen. Seite 4 von 21

5 Das Bankhaus Spängler nutzt diese Zuwendungen, um Dienstleistungen in der gewohnten hohen Qualität erbringen und fortlaufend verbessern zu können. Im Bankhaus Spängler wird höchster Wert auf eine auf den Kunden individuell abgestimmte Beratung gelegt, weshalb bei der Entscheidung zur Produktauswahl für das Bankhaus Spängler nicht die unterschiedliche Vergütung für Produkte eine Rolle spielt, sondern ausschließlich die Kundenzufriedenheit. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die aufgeführten Zahlen Erfahrungswerte sind und die tatsächlichen Zuwendungen höher oder tiefer liegen können. Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für Detailinformationen zur Verfügung. D. Vermittler Vermittler, die dem Bankhaus Spängler mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, erhalten zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und/oder Fixentgelte. E. Zusammenlegung von Orders Das Bankhaus Spängler behält sich das Recht vor, insbesondere im Rahmen der Portfolioverwaltung, Aufträge für Finanzinstrumente in komprimierter Form ( Blockorders ) an den jeweiligen Ausführungsplatz weiterzuleiten. Die Zusammenlegung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn eine nachteilige Auswirkung auf den einzelnen Kunden unwahrscheinlich ist. Das Bankhaus Spängler weist jedoch darauf hin, dass negative Einflüsse nicht ausgeschlossen werden können. IV. INFORMATIONEN ÜBER KOSTEN UND AUF WENDUNGEN A. Entgelte im Wertpapierbereich Die dem Kunden für Dienstleistungen im Wertpapierbereich verrechneten Entgelte werden im Beiblatt 1 Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft angeführt. Darüber hinaus fallen im Rahmen von Wertpapiergeschäften noch Auslagen an, die das Bankhaus Spängler bei Ausführung der Kundenaufträge an Dritte bezahlen muss. Insbesondere handelt es sich hierbei um fremde Spesen und Entgelte eingeschalteter Handelspartner. Diese Auslagen sind vom Kunden zu tragen und sind dem Beiblatt 2 Fremde Spesen für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft zu entnehmen. B. Fremdwährungstransaktion Soweit es im Rahmen eines dem Bankhaus Spängler erteilten Auftrages erforderlich ist, Zahlungen in einer Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung anhand eines marktkonformen Kurses, den das Bankhaus Spängler dem Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Weitere Entgelte, die im Rahmen von Fremdwährungstransaktionen entstehen können, sind dem Gebührenaushang zu entnehmen. C. Zusätzliche Steuern und Aufwendungen Abgesehen von den genannten Entgelten und Auslagen können dem Kunden weitere Kosten und Steuern entstehen. Für die Erfüllung seiner Abgabeverpflichtungen ist der Kunde, insbesondere in seinem Heimatland, selbst verantwortlich. V. INFORMATIONEN ÜBER KUNDEN KATEGORIEN Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden Kunden in drei Kategorien eingeteilt: 1. Privatkunden 2. Professionelle Kunden 3. Geeignete Gegenparteien Die Informations und Aufklärungspflichten des Bankhaus Spängler richten sich nach den Bedürfnissen der Kunden der verschiedenen Kategorien. Hierbei genießen Privatkunden das höchste Schutzniveau. Dies geht mit sehr umfangreichen Informations und Aufklärungspflichten einher. Gegenüber Geeigneten Gegenparteien ist das Schutzniveau am geringsten. Eine Umstufung in eine höhere oder niedrigere Kategorie ist grundsätzlich möglich, jedoch teilweise an strenge Verfahren geknüpft. Dies vor allem dann, wenn der Kunde eine Hochstufung wünscht und damit ein geringeres Schutzniveau in Kauf nimmt. Im Bankhaus Spängler wird höchster Wert darauf gelegt, dem Kunden den höchst möglichen und umfangreichsten Schutz zu bieten. Für weitergehende Fragen zu diesem Thema steht der Berater gerne zur Verfügung. VI. BESCHWERDEN Das Bankhaus Spängler ist stets bemüht, seine Kunden hinsichtlich deren Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird das Bankhaus Spängler dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten die Kunden sich entweder an ihren Kundenberater oder wenn auf diesem Wege keine zufrieden stellende Erledigung erreicht werden kann an die Geschäftsleitung/ Ombudsstelle ( ombudsstelle@spaengler.at bzw. Tel.: +43/662/ ) des Bankhaus Spängler wenden. Die Beschwerden werden umgehend behandelt und der Kunde wird über das Ergebnis informiert. Neben der bankinternen Reklamationsstelle, an der alle Beschwerden etc. von Kunden zusammenlaufen und bearbeitet werden, steht den Kunden eine beim Verband Österreichischer Banken und Bankiers eingerichtete Ombudsstelle zur Verfügung. Überdies ist das Bankhaus Spängler Mitglied bei der gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich. VII. GRUNDSÄTZE ZUR AUFTRAGSAUSFÜHRUNG (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) A. Allgemein 1. Einleitung Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007) hat das Bankhaus Spängler eine Durchführungspolitik festgelegt. Diese regelt die Ausführung bzw. die Weiterleitung von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten. Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen abgewickelt werden. Beispiele dafür sind Börsen, sonstige Handelsplätze im In oder Ausland sowie Präsenzhandel oder elektronischer Handel. Seite 5 von 21

6 Ziel der Durchführungspolitik ist es, gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Kundenaufträgen zu erreichen. Mit der Bestimmung des bestmöglichen Ausführungsplatzes ist keine Garantie verbunden, für jeden einzelnen Auftrag das tatsächlich beste Ergebnis zu erzielen. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren im Regelfall zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt. Ausführungsplätzen der zugrundeliegende Auftrag oder Teile desselben ausgeführt werden sollen. Eine Kundenweisung geht den Grundsätzen der Auftragsausführung vor. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass im konkreten Fall nicht das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird. 2. Geltungsbereich Diese Durchführungspolitik gilt für die Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die von Privatkunden oder professionellen Kunden erteilt werden. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass das Bankhaus Spängler auf Grundlage eines Auftrages auf Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei oder auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft (Kommissionsgeschäft) abschließt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn das Bankhaus Spängler im Rahmen der Vermögensverwaltung für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert. 2.1 Eingeschränkter Geltungsbereich Wird mit dem Bankhaus Spängler ein direkter Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis geschlossen (Festpreisgeschäft), gelten die Ausführungsgrundsätze nur eingeschränkt. In diesem Fall wird bereits vor Ausführung des Auftrages durch das Bankhaus Spängler der Preis fixiert und mit Annahme desselben durch den Kunden akzeptiert. Dies gilt entsprechend, wenn das Bankhaus Spängler im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet. In den nachfolgenden Ausführungsgrundsätzen wird angegeben, wann das Bankhaus Spängler den Abschluss solcher Festpreisgeschäfte regelmäßig anbietet. 3. Ausführungsfaktoren/Ausführungskriterien Bei der Festlegung konkreter Ausführungsplätze berücksichtigt das Bankhaus Spängler folgende Faktoren: Kurs des Finanzinstruments Kosten der Ausführung und Abwicklung Geschwindigkeit der Ausführung Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung Art und Umfang des Auftrages sowie alle sonstigen für die Ausführung relevanten Faktoren Die Bedeutung der einzelnen Faktoren hängt sowohl von den Parametern des Kunden als auch von der Art des Auftrages bzw. des Finanzinstruments und den Merkmalen des Ausführungsplatzes ab. Bei der Festlegung der konkreten Ausführungsplätze geht das Bankhaus Spängler davon aus, dass vorrangig unter Berücksichtigung des Preises und aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich des Gesamtentgelts erzielt werden soll. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf zwischen der Auftragserteilung und der Ausführung eine nachteilige Kursentwicklung nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. 4. Ausdrückliche Weisungen des Kunden Es besteht die Möglichkeit, dem Bankhaus Spängler bei Auftragserteilung eine ausdrückliche Weisung zu erteilen, an welchen 5. Abweichende Ausführung im Einzelfall Soweit Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt das Bankhaus Spängler Aufträge interessewahrend für den Kunden aus. Diese Vorgangsweise ist insbesondere bei Aufträgen im großvolumigen Bereich bzw. bei illiquiden Titeln notwendig. 6. Ausführung außerhalb eines geregelten Marktes/MTF Aufträge werden außerhalb eines geregelten Marktes/MTF (= Multilaterales Handelssystem) ausgeführt, wenn auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt werden kann. Dies setzt allerdings die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden voraus. 7. Zusammenlegung von Aufträgen Das Bankhaus Spängler behält sich vor, Aufträge von Kunden mit Aufträgen anderer Kunden zusammen zu legen. Eine Zusammenlegung wird nur dann vorgenommen, wenn im Vorhinein nicht zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung für den Kunden insgesamt nachteilig ist. Das Bankhaus Spängler weist jedoch darauf hin, dass nicht auszuschließen ist, dass die Zusammenlegung für einzelne Aufträge nachteilig sein kann. Eine Zusammenlegung von Kundenaufträgen mit Aufträgen der Bank erfolgt nicht. 8. Besonderheiten bei Aufträgen im Rahmen der Vermögensverwaltung Wird ein Kundenauftrag im Rahmen einer mit der Bank vereinbarten Vermögensverwaltung ausgeführt, kann die Bank als Vermögensverwalter Aufträge im Kundeninteresse an einen anderen als nach diesen Grundsätzen ermittelten Ausführungsplatz weiterleiten. Die Bank darf sich im Rahmen der Vermögensverwaltung dem Instrument der Blockorder (Zusammenfassung kleiner Orders zu einer Gesamtorder) bedienen. 9. Außergewöhnliche Ereignisse In Falle von außergewöhnlichen Ereignissen wie zum Beispiel erheblichen untertägigen Preisschwankungen, Rechnerausfällen, System oder Liquiditätsengpässen kann das Bankhaus Spängler dazu gezwungen sein, eine von der Durchführungspolitik abweichende Durchführung (z.b. Ausführung an einem alternativen Ausführungsplatz) auszuwählen. Grundprinzip bei einer solchen Abweichung der Durchführungspolitik ist immer, das beste Interesse des Kunden zu wahren. 10. Auftragserteilung und Bearbeitung Das Bankhaus Spängler bietet seinen Kunden zahlreiche Möglichkeiten, Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu erteilen, wie z.b. durch elektronische Schnittstellen, per FAX und/oder telefonisch (bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung) sowie persönlich in den Räumlichkeiten des Bankhaus Spängler. Falls der Kunde keinen Auftragszusatz angibt, wird der Auftrag bestens und tagesgültig unter Berücksichtigung der Handelszeiten des jeweiligen Ausführungsplatzes ausgeführt. Das Bankhaus Spängler nimmt Aufträge während der üblichen Geschäftszeiten entgegen. Ist der Auftrag für eine taggleiche Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Ablaufes Seite 6 von 21

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