Fachwirt/-in im Sozialund Gesundheitswesen (IHK) Regionales Bildungsnetz der Volkshochschulen Lingen - Grafschaft Bentheim - Meppen

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1 Fachwirt/-in im Sozialund Gesundheitswesen (IHK) Regionales Bildungsnetz der Volkshochschulen Lingen - Grafschaft Bentheim - Meppen Informationsveranstaltung: Mittwoch, , 18:30 Uhr VHS Forum Zum Neuen Hafen Lingen

2 Der Lehrgang Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen im Sozialund Gesundheitswesen vertiefen die Lehrgangsteilnehmer/-innen auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren die Lehrgangsteilnehmer/-innen für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc. Der Lehrgang richtet sich an Interessierte mit mehrjähriger Erfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen, die die Übernahme einer Leitungstätigkeit anstreben und sich dafür qualifizieren wollen. Die Zielgruppe Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung Zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen wird zugelassen, wer - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zum Prüfungsteil Handlungsfeldspezifische Qualifikationen wird zugelassen, wer - den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat und - im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder - insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinne einer Zulassung zur Weiterbildungsprüfung Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben und Inhalten haben. Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Vor der Anmeldung zum Lehrgang ist bei der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (Tel.: 0541/ ) zu klären, ob die persönlichen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gegeben sind. Eine entsprechende schriftliche Anfrage ist als Muster beigefügt.

3 Inhalte des Lehrgangs Der Lehrgang umfasst 600 Unterrichtsstunden und gliedert sich in folgende Fachgebiete: 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1.1 Volks- und Betriebswirtschaft 45 Ustd. - Volkswirtschaftliche Grundlagen - Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken - Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen - Unternehmenszusammenschlüsse 1.2 Rechnungswesen 50 Ustd. - Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens - Finanzbuchhaltung - Kosten- und Leistungsrechnung - Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen - Planungsrechnung 1.3 Recht und Steuern 80 Ustd. - Rechtliche Zusammenhänge - Steuerrechtliche Bestimmungen 1.4 Unternehmensführung 65 Ustd. - Betriebsorganisation - Personalführung - Personalentwicklung 2. Handlungsfeldspezifische Qualifikation 2.1 Sozial- und Gesundheitsökonomie 100 Ustd. - Bedeutung der Gesundheit für die Volkswirtschaft - Sozial- und Gesundheitspolitik - Struktur des Sozial- und Gesundheitswesens - Rolle des Staates - Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen - Finanzierung - Internationale Entwicklung 2.2 Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen 80 Ustd. - Öffentliches Gesundheitsrecht - Haftungsrecht - Heim- und Betreuungsrecht - Finanzierung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten - Steuerrecht - Sozialgesetzbuch (SGB) 2.3 Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen 80 Ustd. - Marketing im Bereich sozialer Dienstleistungen - Grundlagen und Instrumente von Marketing und Werbung - Marketing und Öffentlichkeit - Wirkungsfelder des Sozialmarketings 2.4 Management im Sozial- und Gesundheitswesen 100 Ustd. - Spezifische Unternehmensformen - Angewandte Planungs- und Steuerungstechniken - Aktuelle Organisationsstrukturen/Organisationsentwicklung - Führungs- und Managementtechniken - Rechnungswesen/Controlling - Personalwesen

4 - Kommunikation und Informationstechniken - Projektmanagement - Qualitätsmanagement Durchführung und Kosten Dauer: Gesamtumfang: ca. 24 Monate ca. 600 Unterrichtsstunden Kosten: 24 Monatsraten á 100,00 = 2.400,00 Gesamtlehrgangskosten zzgl. Lernmittel ca. 331,00 Prüfungsgebühren (IHK Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim -> Stand: ) Infoabend: Lehrgangsbeginn: Mittwoch, 05. Oktober 2011, 18:30 Uhr voraus. Dienstag, 22. November 2011, 18:30 Uhr Unterrichtszeiten: dienstags 18:30 21:30 Uhr samstags 08:00 13:00 Uhr Voraus. Prüfungstermine: wirtschaftsbezogene Qualifikation : 18. Oktober 2012 handlungsspezifische Qualifikation: 24./25. Oktober 2013 (Infos hierzu auch auf der Internetseite der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim) Vor den Prüfungsterminen findet zur Vorbereitung jeweils ein ca. einwöchiger Bildungsurlaub statt. Die hierfür erforderlichen Unterrichtseinheiten sind im Gesamtstundenumfang des Lehrgangs enthalten. Während der Schulferien in Niedersachsen ist unterrichtsfrei. Unterrichtsort: Teilnehmerzahl: VHS-Forum, Zum Neuen Hafen 10, Lingen/Ems mindestens 12, maximal 24 Personen Finanzielle Förderung: Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) erfolgt eine einkommens- u. vermögensunabhängige Förderung in Höhe von 30,5 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Einzelheiten hierzu im beigefügten Info-Material sowie im Internet unter: Steuerliche Entlastung: Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter oder von den zuständigen Mitarbeitern Jürgen Bormann, Tel. (0591) , j.bormann@vhslingen.de bzw. Daniel Hafermalz, Tel. (0591) , d.hafermalz@vhs-lingen.de, Fax ( ). Lingen,

5 Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) Ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen Was ist IWiN? Mit dem Programm IWiN fördert das Landes Niedersachsen und der Europäische Sozialfonds (ESF) Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Durch die Förderung soll der Strukturwandel in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Was wird gefördert? Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Bewältigung des Stukturwandels beitragen und die sich auf die Vermittlung von - Fachkompetenz oder - Sozialkompetenz oder - Methodenkompetenz beziehen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die sich auf die reine Vermittlung von Grundkenntnissen (insbesondere im EDV- Bereich) beziehen. Wer wird gefördert? Folgender Personenkreis kann eine ESF-geförderte Weiterbildungsmaßnahme beantragen. - einzelne Beschäftigte in niedersächsischen KMU sowie - Betriebsinhaber niedersächsischer Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Innerhalb eines Kalenderjahres ist die Förderung auf 2000 pro KMU begrenzt. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen insbesondere der Förderung der Chancengleichheit dienen, sodass ein hoher Frauenanteil angestrebt wird. Art und Umfang der Förderung Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Der Förderzuschuss liegt zwischen 50% und 90% der Seminarkosten. Er ist abhängig davon, ob die Schulungszeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Unternehmen, die die Schulungszeit ihrer Mitarbeiter als Arbeitszeit anerkennen, können bis zu 90% Förderzuschuss erhalten. In den Fällen, in denen die Schulungszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, liegt der Förderzuschuss bei 50%. Antragstellung Für die Antragstellung wurden regionale Anlaufstellen eingerichtet, die Ihnen in Fragen der Weiterbildung und ihrer Förderung durch den ESF unterstützend zur Seite stehen. Wo erhalte ich aktuelle Informationen zu IWiN? Ausführliche Informationen erhalten sie bei der Volkshochschule Lingen und auf der Homepage:

6 Meisterbafög / AFBG Ziel der Förderung Fortbildungsmaßnahmen, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Zielgruppe Handwerker, Techniker, Kaufleute und sonstige Fachkräfte für die Vorbereitung auf ihren ersten Fortbildungsabschluss. Ohne Altersbegrenzung. Was wird wie gefördert Gefördert werden folgende Fortbildungsmaßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen: Vollzeitmaßnahmen, soweit an vier Werktagen pro Woche insgesamt 25 Unterrichtsstunden Lehrveranstaltungen stattfinden und sie innerhalb von 36 Kalendermonaten abschließen. Gefördert werden davon maximal 24 Monate. Teilzeitmaßnahmen, soweit die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten nicht weniger als 150 Unterrichtsstunden umfassen, und die Maßnahme in 48 Kalendermonaten abschließt. Gefördert werden maximal 48 Monate. Fernunterrichtslehrgänge, soweit sie nach 12 Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger durchgeführt werden. Neue Lernformen, soweit sie durch Nahunterricht unterstützt werden und Erfolgskontrollen enthalten. Umfang der Förderung: Vom Einkommen unabhängiger Maßnahmebeitrag (30,5% Zuschuss, 69,5% Darlehen): Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max Euro, Fachpraktische Arbeit in der Prüfung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens aber 1.534,00 Euro Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung für Alleinerziehende 121,00 Euro monatlich. Zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen, ein vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und deren Ehegatten abhängiger Unterhaltsbeitrag. Adresse: Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH NBank Günther-Wagner-Allee Hannover Telefon: Telefax: info@nbank.de

7 Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland Neuer Graben Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Betriebswirt (IHK) zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift

8 Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen Soweit für den Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist für deren Erfüllung der/die Teilnehmer/in verantwortlich. 2. Anmeldung 2.1 Die Anmeldung zu einem Lehrgang hat spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zu erfolgen. 2.2 Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden in der Regel - nach Erteilung einer Einzugsermächtigung - direkt vom Konto des Teilnehmers/der Teilnehmerin abgebucht. 3.2 Die Fälligkeit der Gebühren ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter. 4. Lehrplan 4.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. 4.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der/die Teilnehmer/-in das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die VHS schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der nach Ziffer 1 zuständigen Stelle erfolgen, handelt es sich um notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das Recht des Teilnehmers/der Teilnehmerin in zum Rücktritt gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 4.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1 Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. TN-I

9 Rücktritt von der Anmeldung 6.1 Der/die Lehrgangsteilnehmer/-in hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der VHS erklärt werden. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die Unterlagen, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang bzw. für die Meldung zur Prüfung - sofern diese durch die VHS erfolgt - erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. 8. Kündigung 8.1 Bei langfristigen Lehrgängen von mehr als 6-monatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung im ersten Lehrgangsquartal ist nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich bei der VHS Geschäftsstelle erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtssprechung bleibt hiervon unberührt. 8.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen während des ersten Lehrgangshalbjahres werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendung in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet. 9. Mündliche Nebenabsprachen Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. Lingen (Ems), TN-I

10 Anmeldung zum langfristigen Lehrgang Ich melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an: Lehrgang: Fachwirt/-in im Sozial und Gesundheitsw. (IHK) 2011/2013 Lehrgangs-Nr.: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Tel. (privat): Beruf: Bankinstitut: BLZ: Tel. (dienstl): Geburtsdatum: Konto-Nr.: Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren. Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühren von uns eingezogen werden können. Der Eintrag gilt als Einzugsermächtigung für die VHS Lingen ggmbh. Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischt mit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs. Eine Veranstaltungskündigung ist jeweils zum Ende eines Lehrgangsquartals möglich. (frühestens zum Ende des 6. Veranstaltungsmonats) Die schriftliche Kündigung muss einen Monat im Voraus bei der Volkshochschule Lingen eingehen. Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge vom 20. Januar 2004 sind Bestandteil dieser Vereinbarung und werden von dem Unterzeichner anerkannt. Absprachen mit Lehrkräften sind nicht rechtswirksam. (Ort, Datum) Unterschrift (bei minderjährigen Teilnehmern der/die Erziehungsberechtigte) Wird von der VHS ausgefüllt!! EDV-Erfassung: (Datum, Unterschrift) TN-I

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