BERICHT. zum. Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern. in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD
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- Eva Hartmann
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1 Geschäftsstelle der Synode Drucksache III i / 1 3. Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 7. bis 10. November 2010 in Hannover BERICHT zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD Im Auftrag des Rates vorgelegt vom Kirchenamt der EKD
2 Inhalt I. Einleitung II. Befragte Dienststellen, Einrichtungen und Werke III. Daten und Fakten zum Stand der Gleichstellung in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken IV. Initiativen der Dienststellen, Einrichtungen und Werke zur Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie V. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
3 - 2 -
4 I. Einleitung Mit den 1989 in Bad Krozingen gefassten Beschlüssen zum Schwerpunktthema Die neue Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche hat die Synode der EKD die Weichen zur Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit gestellt und den Grundstein für eine aktive Gleichstellungspolitik in der evangelischen Kirche gelegt. Die in Bad Krozingen verabschiedeten Leitlinien sehen u.a. vor, dass Frauen und Männer in gleicher Zahl in Leitungs- und Beratungsgremien gewählt oder berufen werden und in der hauptamtlichen Tätigkeit in Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD gleiche Chancen erhalten. Als Zwischenschritt machte die Synode einen Anteil von 40 Prozent Frauen zur Zielvorgabe, die in zehn Jahren, also bis 1999, erreicht werden sollte. Sie regte an, Förderkonzepte zu entwickeln, die Teilziele, sowie Maßnahmen und Regelungen zu deren Erreichung festlegen. Die Beschlüsse waren mit der Bitte an den Rat verbunden, regelmäßig über den Fortgang der Gleichstellung unterrichtet zu werden. Im vergangenen Jahr lag der Synode ein Bericht vor, der über den Stand der Gleichstellung in den vom Rat berufenen Kammern und Kommissionen und im Kirchenamt der EKD informierte. Der hier vorliegende Bericht hat einen breiteren Fokus. Er soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die gleichstellungspolitischen Ziele in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD insgesamt verwirklicht werden konnten und in welchen Bereichen noch Umsetzungsdefizite bestehen. II. Befragte Dienststellen, Einrichtungen und Werke Für diesen Bericht hat das Kirchenamt einen Fragenkatalog (Anhang 2) erstellt und an die Dienststellen, Einrichtungen und Werke der EKD versandt. Befragt wurden alle Dienststellen, Einrichtungen und Werke, die aus dem Haushalt der EKD Zuwendungen für Personal erhalten und nach dem Stellenplan der Einrichtungen mindestens fünf Beschäftigte haben 1. Der Fragenkatalog erhob zum einen Daten zur Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in den Einrichtungen und zur Zusammensetzung von Leitungs- und Beratungsgremien; zum anderen wurden die Einrichtungen gebeten, über ergriffene Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Auskunft zu geben. Das vom Präsidenten des Kirchenamtes versandte Begleitschreiben wies auf die einschlägigen Synodenbeschlüsse hin und informierte über den Wunsch der Synode, über den Fortgang der Gleichstellung informiert zu werden. Der Rücklauf erfolgte zunächst zögerlich. Von den 38 adressierten Institutionen antworteten 17 innerhalb der Rückmeldefrist von drei Monaten, weitere 18 Einrichtungen sandten den Fragebogen zurück, nachdem sie ein Erinnerungsschreiben erhalten hatten. Drei Einrichtungen antworteten nicht. 1 Diese Einrichtungen sind nach 4, Abs. 1 des ARRG-EKD berechtigt, die Vertretung der Mitarbeitenden in der ARK der EKD zu wählen
5 Unter den insgesamt 35 Dienststellen, Einrichtungen und Werken, die den Fragenkatalog beantwortet haben, befinden sich wenige große mit mehr als 100 Beschäftigten, einige mittelgroße Einrichtungen und eine große Zahl kleiner Einrichtungen mit weniger als 25 Beschäftigten 2 (siehe Anhang 1, Tabelle 1). Abb. 1 Beschäftigte in kleinen, mittleren und großen Einrichtungen Kleine Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Mittelgroße Einrichtungen bis 100 Beschäftigte Große Einrichtungen über 100 Beschäftigte Beschäftigte In diesen Einrichtungen sind insgesamt Frauen und Männer beschäftigt. Der überwiegende Teil arbeitet in den vier großen Dienststellen und Werken. 2 Zur Unterscheidung der Einrichtungsgrößen wurde die Systematik des audits berufundfamilie der gemeinnützigen Hertie-Stiftung angewandt
6 Tabelle I: Befragte Institutionen nach Beschäftigtengrößenklassen Bis 25 Beschäftigte (24 Einrichtungen) Beschäftigte (7 Einrichtungen) 101 Beschäftigte und mehr (4 Einrichtungen) Antwort liegt vor Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.v., Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, Verein für Friedensarbeit im Raum der Ev. Kirche in Deutschland e.v., Deutsche Seemannsmission e.v., Ev. Literaturportal e.v., EIKN ggmbh, Evangelische Frauen in Deutschland e.v., Ev. Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA ggmbh, Ev. Akademie zu Berlin, Ev. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e.v., Ev. Landjugendakademie, Ev. Gnadauer Gemeinschaftsverband e.v., Ev. Studienwerk e.v., Ev. Zentralinstitut für Familienberatung ggmbh, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.v. Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.v. (FEST) Führungsakademie für Kirche und Diakonie gag, Gustav-Adolf-Werk e.v., Ev. Bund Konfessionskundliches Institut, Matthias-Film ggmbh, Missionsakademie, Ökumenische Zentrale, Taubblindendienst e.v., Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.v., Verein zur Unterstützung der Gehörlosen, der Schwerhörigen- und der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge in der EKD e.v. Bundesakademie für Kirche und Diakonie ggmbh, CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.v., Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in Deutschland e.v./esg-geschäftsstelle, Comenius-Institut, Deutscher Jugendverband Entschieden für Christus e.v., Ev. Missionswerk in Deutschland, Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht ggmbh, Diakonisches Werk der EKD e.v., Ev. Entwicklungsdienst e.v., Gemeinschaftswerk der Ev. Publizistik ggmbh, Ev. Kirche in Deutschland und unselbständige Einrichtungen keine Antwort IDEA Ökumenischer Dienst/Shalomdiakonat Verband evangelischer Kirchenchöre - 5 -
7 III. Daten und Fakten zum Stand der Gleichstellung in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken 1. Besonderheiten der Beschäftigungsstruktur Die Beschäftigungsstruktur in den erfassten Dienststellen, Einrichtungen und Werken weist zwei gravierende Besonderheiten auf: a) Von den insgesamt 1698 Beschäftigten sind 1097 und damit fast zwei Drittel Frauen. Abb. 2 Beschäftigte Frauen und Männer in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD Männer 35% Frauen 65% Mit 68 Prozent besonders hoch ist der Frauenanteil in den kleinen Institutionen mit weniger als 25 Beschäftigten; in den mittleren und großen Einrichtungen liegt er mit 63 bzw. 64 Prozent etwas niedriger (vgl. Anhang 1, Tabelle 1). Wie ungewöhnlich die Beschäftigungsstruktur in dieser Hinsicht ist, zeigt ein Vergleich mit dem öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes, an dessen Arbeits- und Dienstrecht sich die EKD orientiert: Der letzte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung für den Bundesdienst weist einen Frauenanteil an den Beschäftigten von 47 Prozent aus 3. In Bezug auf alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland gibt das Statistische Bundesamt einen Frauenanteil von 46,7 Prozent an 4. b) Ein Spezifikum ist auch die große Bedeutung von Teilzeitbeschäftigungen. Der Anteil ist mit fast 40 Prozent fast drei Mal so hoch wie im öffentlichen Dienst des Bundes (15,5 Prozent) 5. 3 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz, BT-Drucksache 16/3776 vom Statistisches Bundesamt Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe , Wiesbaden Bundesgleichstellungsbericht, s. Fn
8 Abb. 3 Beschäftigte Vollzeit/Teilzeit in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD Vollzeit 60% Teilzeit 40% Besonders viele Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich in den großen aus dem Haushalt der EKD finanzierten Einrichtungen (41%); am niedrigsten liegt der Anteil in den mittelgroßen Einrichtungen (34%) (vgl. Anhang 1, Tabelle 1). Unterschiede ergeben sich auch beim Vergleich der Teilzeitquoten in den verschiedenen Laufbahnen besonders hohe Quoten kennzeichnen den mittleren und einfachen Dienst, niedrigere Quoten weist der höhere Dienst auf. b die hohe Zahl der Teilzeitarbeitsverhältnisse den Wünschen der Beschäftigten entspricht oder eher auf das Fehlen von Vollzeitalternativen zurückzuführen ist, lässt sich aus den Antworten nicht direkt schließen. Da die befragten Dienststellen, Einrichtungen und Werke angeben, dass Teilzeitarbeit fast ausschließlich auf echten Teilzeitstellen stattfindet, und nur in Ausnahmefällen auf reduzierten Vollzeitstellen (bei denen der Arbeitsumfang auf Antrag der Stelleninhaber/innen herabgesetzt wurde), spricht einiges für die Annahme, dass der überdurchschnittlich hohe Teilzeitanteil in erster Linie auf fehlende Vollzeitalternativen zurückzuführen ist. 2. Frauen und Männer in den Laufbahnen Der außergewöhnliche hohe Anteil weiblicher Beschäftigter in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken spiegelt sich nicht in allen Laufbahnen gleichermaßen wider. In den untergeordneten Berufen des einfachen und mittleren Dienstes sind die Frauen fast unter sich. Nur jeder siebte Beschäftigte im einfachen Dienst und jeder fünfte Beschäftigte im mittleren Dienst ist männlich. Auch im gehobenen Dienst stellen Frauen mit 65 Prozent die Mehrheit. Nur in den gut dotierten, mit Gestaltungsmacht ausgestatteten Positionen des höheren Dienstes sind Männer in der Mehrheit, obwohl sie die Minderheit der Beschäftigten stellen. Insgesamt gilt: Je niedriger die Laufbahn, desto größer der Anteil der beschäftigten Frauen und umgekehrt. Die folgenden Diagramme veranschaulichen die Geschlechterverhältnisse in den verschiedenen Laufbahnen
9 Abb. 3 Frauen und Männer im einfachen Dienst Männer 16% Frauen 84% Abb. 4 Frauen und Männer im mittleren Dienst Männer 20% Frauen 80% Abb. 5 Frauen und Männer im gehobenen Dienst Männer 35% Frauen 65% Abb. 6 Frauen und Männer im höheren Dienst Männer 57% Frauen 43% - 8 -
10 3. Frauen und Männer in den Statusgruppen Von den insgesamt 1698 Beschäftigten in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD sind 108 Beamte. Der Blick auf den Geschlechterproporz in dieser Statusgruppe offenbart ein eklatantes Missverhältnis. Drei von vier der besonders gut abgesicherten Beamtenpositionen sind mit Männern besetzt, Frauen stellen eine Minderheit von 26 Prozent. Abb. 7 Frauen und Männer im Beamtenverhältnis Frauen 26% Männer 74% Dieses Missverhältnis lässt sich nicht darauf zurückführen, dass Beamte ganz überwiegend in den oberen Laufbahngruppen tätig sind, in denen Frauen weniger stark vertreten sind. Denn der Frauenanteil bei den Beschäftigten des gehobenen Dienst beträgt immerhin 65 Prozent, bei den Beamten dieser Laufbahn aber nur 43 Prozent. Auch für den höheren Dienst ist die Diskrepanz groß: Einem Frauenanteil von insgesamt 43 Prozent steht ein Frauenanteil bei den Beamten dieser Laufbahn von lediglich 21 Prozent gegenüber. Dem geringen Anteil von Beamtinnen korrespondiert ein überproportional hoher Anteil von Frauen in der Statusgruppe der Angestellten. Er ist sowohl in den kleinen als auch in den mittleren und großen Einrichtungen größer als der Anteil der Frauen an den Beschäftigten insgesamt (vgl. Anhang 1, Tabelle 1). Auffällig hoch ist die Abweichung insbesondere im höheren Dienst
11 Abb. 8 Frauen und Männer im höheren Dienst Anteil in den Statusgruppen (%) Frauen Männer höherer Dienst insgesamt Beamte höherer Dienst Angestellte höherer Dienst 4. Befristet beschäftigte Frauen und Männer 15 Prozent der Beschäftigten in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD haben ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Ein Drittel davon sind Beamte, die nach Beendigung ihres befristeten Dienstverhältnisses zu ihrem ursprünglichen Dienstherren zurückkehren. Die Beschäftigungsverhältnisse der übrigen befristet Beschäftigten bieten im Unterschied dazu in der Regel keine Kontinuität und zählen daher zu den prekären Arbeitsverhältnissen. In der Gesamtschau weisen die befragten Einrichtungen in Bezug auf die befristet Beschäftigten keine gravierenden geschlechtsspezifischen Besonderheiten auf. Der Anteil befristet beschäftigter Frauen und Männer entspricht in etwa ihrem jeweiligen Anteil an den Beschäftigten insgesamt. Abweichungen lassen sich allerdings beim Blick auf die Laufbahnen konstatieren. Im höheren Dienst sind Frauen überproportional auf befristeten Stellen tätig, in den unteren Laufbahngruppen trifft die Befristung überproportional Männer. 5. Voll- und teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer Eingangs wurde bereits dargelegt, dass die Beschäftigungsstruktur in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken durch ein hohes Maß an Teilzeitbeschäftigung gekennzeichnet ist. In Teilzeitbeschäftigung finden sich ganz überwiegend Frauen, vier von fünf Teilzeitbeschäftigten sind weiblich
12 Abb. 9 Anzahl Frauen und Männer in Vollzeit und Teilzeit Frauen Männer Vollzeit Teilzeit 6. Frauen und Männer in den Leitungs- und Beratungsgremien der Dienststellen, Einrichtungen und Werke der EKD (in Prozent) 30 der 35 antwortenden Einrichtungen benannten Leitungsgremien vorwiegend Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen, aber auch interne Leitungsrunden. ft wurde diesen Gremien beide Funktionen Leitung und Beratung zugeschrieben. Als Beratungsgremium wurde am häufigsten die Mitarbeitervertretung genannt, gefolgt von Referentenkonferenzen und Beiräten. In den Rückmeldungen fehlen des öfteren die Angaben zur Zusammensetzung mit Männern und Frauen und zum Vorsitz. Aus den gemeldeten Daten ergibt sich folgendes Bild: Abb. 10 Frauen und Männer als Mitglieder von Leitungs- und Beratungsgremien (in Prozent) Frauen Männer Mitglieder in Beratungsgremien Mitglieder in Leitungsgremien Mitglieder in Gremien mit Doppelfunktion
13 Aufschlussreicher als dieser Überblick über alle rückmeldenden Einrichtungen ist ein gesonderter Blick auf die Situation in den kleinen, mittleren und großen Einrichtungen (Anhang 1, Tabelle 2). Während Frauen in den Leitungsgremien der kleinen Einrichtungen gut repräsentiert sind, klafft in den Leitungsgremien der mittleren und großen Einrichtungen eine Gleichstellungslücke. Insbesondere der Vorsitz in den Leitungs- und Beratungsgremien ist noch immer eine Männerdomäne. Insgesamt stellen Frauen nur ein gutes Drittel der Gremienvorsitzenden. Auch hier lohnt ein gesonderter Blick auf kleine, mittlere und große Einrichtungen (Anhang I, Tabelle 2). Er offenbart ein deutliches Gefälle von den kleinen zu den größeren Einrichtungen. Sehr gering ist der Anteil weiblicher Vorsitzender in den Gremien, denen die Einrichtungen Leitungs- und Beratungsfunktion zuschreiben. Insgesamt gilt: Je größer die Einrichtung und je höher der Einfluss der Gremien, desto seltener wird der Vorsitz von einer Frau wahrgenommen. Abb. 11 Frauen und Männer als Vorsitzende von Leitungsund Beratungsgremien (in Prozent) Frauen Männer Vorsitz in Beratungsgremien Vorsitz in Leitungsgremien Vorsitz in Gremien mit Doppelfunktion
14 IV. Initiativen der Dienststellen, Einrichtungen und Werke zur Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Neben der Erhebung der Daten und Fakten ermittelte der Fragebogen, ob und ggf. welche Maßnahmen die Institutionen ergriffen haben, um die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne der Synodenbeschlüsse zu fördern. 1. Zielvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung Auf die Frage, ob in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken konkrete Ziele zur Förderung der Gleichstellung formuliert und vereinbart wurden, antworteten 12 Institutionen mit Ja. Davon haben vier drei große und eine mittlere Institutionen spezielle Dienstvereinbarungen geschlossen. Drei weitere Institutionen weisen auf ihre Satzungen/Verbandsordnungen hin, in denen das allgemeine Ziel der Geschlechtergerechtigkeit (in der Regel bezogen auf den Verbandszweck) verankert ist. Die restlichen fünf Einrichtungen geben an, entsprechende Ziele im Rahmen von Sitzungsprotokollen vereinbart zu haben. Abb. 12 Vereinbarung von Zielen zur Förderung der Gleichstellung in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD keine Ziele vereinbart Ziele in Dienstvereinbarung Ziele in Sitzungsprotokoll Ziele in Satzung/rdnung 23 der 35 Institutionen haben keine Ziele zur Förderung der Gleichstellung vereinbart. Die Mehrheit dieser Einrichtungen gibt an, dass es dafür keinen Bedarf gebe, was wie folgt begründet wird: a) Wegen des Geschlechts werden keine Unterschiede gemacht / Einstellungen erfolgen nach geschlechtsunabhängigen Kriterien (6 Nennungen), b) Frauen stellen die Mehrzahl der Beschäftigten / das Geschlechterverhältnis ist ausgeglichen (6 Nennungen), c) die Gleichstellung ergibt sich bereits aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (1 Nennung)
15 Als weitere Gründe werden angeführt: a) die Einrichtung befindet sich derzeit noch in der Gründungs- und Aufbauphase (2 Nennungen), b) die Einrichtung hat nur begrenzten Einfluss auf Stellenbesetzungen (1 Nennung), c) die Einrichtung macht Zielgruppenarbeit für Frauen und beschäftigt daher ausschließlich Frauen (1 Nennung), d) die Zahl der Beschäftigten ist zu gering (1 Nennung). Drei Einrichtungen haben auf die Angabe von Gründen verzichtet. 2. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung 13 der 35 Institutionen geben an, dass sie konkrete Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen haben. Mit einer Ausnahme handelt sich um die gleichen Einrichtungen, die für ihre Institution Ziele zur Förderung der Gleichstellung festgelegt haben. Abb. 13 Dienststellen, Einrichtungen und Werke, die Maßnahmen zur Gleichstellung ergriffen haben Keine Maßnahmen ergriffen Maßnahmen ergriffen Konkret aufgeführt werden von den 13 Einrichtungen Maßnahmen ganz unterschiedlicher Tragweite und Zielrichtung. Genannt werden u.a.: Durchführung des audits berufundfamilie, Einrichtung von Teilzeitstellen, Ermöglichung von Elternzeit für Männer, gezielte Suche nach Frauen bzw. Männern bei der Besetzung von Stellen, Hinweise in Stellenausschreibungen, Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, etc. 22 Einrichtungen haben keine konkreten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen. Sieben geben dafür keine Begründung an. Die anderen verweisen
16 auf die gleichen Gründe, die sie für ihren Verzicht auf Zielvereinbarungen aufgeführt haben. 3. Vereinbarungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 21 der befragten 35 Einrichtungen geben an, dass sie Vereinbarungen zu den Arbeitsbedingungen getroffen haben, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Abb. 14 Einrichtungen mit / ohne Vereinbarungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ohne Vereinbarungen mit Vereinbarungen Als konkrete Maßnahmen werden am häufigsten Vereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten (Gleitzeit / Arbeitszeitkonten) genannt (13 Nennungen), gefolgt von Vereinbarungen zu Tele-/Heimarbeitsplätzen (8 Nennungen). Fünf Nennungen betreffen die Förderung von Teilzeitarbeit. Weiter werden genannt: Kontaktpflege zu Elternzeitlern, Ferienbetreuungen für Kinder, Kinder im Büro als Notfalllösung. 14 Einrichtungen haben keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen. Acht davon geben an, dass der Einzelfall gewürdigt und bei Bedarf individuelle Absprachen getroffen werden können. Weitere vier sehen keinen Bedarf. 4. Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei Personalauswahlverfahren Die Frage, ob die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Gestaltung von Personalauswahlverfahren gezielt berücksichtigt werde, bejahten 36 Einrichtungen, 9 verneinten sie
17 Abb. 15 Förderung der Gleichstellung bei Personalauswahlverfahren keine Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten Berücksichtigung durch neutrale Ausschreibung, Qualifikation entscheidet Berücksichtigung durch gezielte Gestaltung des Auswahlverfahrens Nach den konkret ergriffenen Maßnahmen befragt, verweisen 10 Einrichtungen darauf, dass sie zu besetzende Stellen geschlechtsneutral ausschreiben (was gesetzlich vorgeschrieben ist) und dass sie sich bei der Stellenbesetzung an der Qualifikation und nicht am Geschlecht orientieren. 16 Einrichtungen gestalten das Auswahlverfahren gezielt unter dem Aspekt der Förderung der Gleichstellung, indem sie Personalauswahlausschüsse entsprechend zusammensetzen (Beteiligung von Frauen und Männern, MAV, Gleichstellungsbeauftragten) und /oder gezielt nach Bewerber/innen des unterrepräsentierten Geschlechts suchen. 5. Maßnahmen zur Förderung einer geschlechtergerechten Gremienbesetzung Auf die Frage, durch welche Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter bei der Besetzung von Leitungs- und Beratungsgremien gefördert werden könne, verweisen die meisten Einrichtungen auf fehlende eigene Einflussmöglichkeiten. Weil viele Gremien, die in den Einrichtungen Leitungs- und Beratungsfunktionen wahrnehmen, ihrerseits von anderen (Leitungs-)gremien (u.a. Kirchenleitungen, Gesellschafterversammlungen, Mitgliederversammlungen) berufen oder gewählt werden, liegt die Verantwortung vorwiegend bei diesen Institutionen. Hier müsse mit der Bewusstseinsbildung angesetzt werden. Vorgeschlagen wird, die geschlechtsparitätische Zusammensetzung von Gremien in den entsprechenden Satzungen/rdnungen festzulegen. Als weitere Maßnahmen werden genannt: die gezielte Suche nach Kandidat/innen, Förderung von Frauen in Führungspositionen, Förderung von Männern in sog. Frauenberufen und die familienverträgliche Gestaltung von Sitzungen
18 6. Gleichstellungsfragen als Tagesordnungspunkt von Leitungsgremien Auf die Frage, wie oft sich das Leitungsgremium der Einrichtung in den letzten zwei Jahren mit der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern als separatem Tagungsordnungspunkt befasst hat, haben 30 der 35 Einrichtungen geantwortet. Abb. 16 Befassung der Leitungsgremien mit Gleichstellungsfragen innerhalb der letzten zwei Jahre keine Befassung 1-2x 3x und mehr Sonstiges keine Antwort In 14 Einrichtungen stand dieses Thema gar nicht separat auf der Tagesordnung, in fünf Einrichtungen wurde es in dieser Zeit ein- bis zweimal beraten, in sieben Einrichtungen dreimal und mehr. In zwei Einrichtungen wurden Gleichstellungsfragen stets (bei jeder Vorlage) mitberaten, in zwei weiteren wurde darüber stets bei Bewerbungs- und Beförderungsprozessen beraten, eine Einrichtung verfügt nach eigenen Angaben über kein Leitungs- und Beratungsgremium
19 V. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die Dienststellen, Einrichtungen und Werke beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen und Männer in der beruflichen Arbeit gleichzustellen und gleiche Zugangschancen zu Leitungs- und Führungspositionen zu gewährleisten. Über den Fortgang der Gleichstellung soll regelmäßig berichtet werden. Der vorgelegte Bericht soll Aufschluss über die Wirksamkeit der von der Synode gesetzten Leitlinien geben und dokumentieren, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in den Einrichtungen umgesetzt werden. Der zögerliche Rücklauf der Daten legt den Schluss nahe, dass es für die Einrichtungen bisher nicht selbstverständlich ist, der Synode die Fakten zur Gleichstellung darzulegen und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren. Die im Bericht dokumentierten Zahlen und Daten zeigen gravierende Besonderheiten in der Beschäftigungsstruktur der EKD-Einrichtungen: den sehr hohen Frauenanteil 65 Prozent der knapp 1700 Beschäftigten sind Frauen und die große Bedeutung von Teilzeitbeschäftigungen. Die Fakten zum Stand der Gleichstellung zeigen, dass die 1989 von der Synode gemachten Zielvorgaben bisher noch nicht erreicht sind. Die Daten bekräftigen die Notwendigkeit, die Beschäftigungsverhältnisse und die Beteiligung von Frauen und Männern zum Zwecke der Förderung der Gleichstellung differenziert zu betrachten. Vor allem die Verteilung auf die Laufbahnen und Statusgruppen sowie das Arbeitszeitvolumen fallen je nach Geschlecht sehr unterschiedlich aus. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Hierarchieebene desto geringer ist der Frauenanteil und umgekehrt. bwohl der Fragenkatalog nur grob nach Laufbahnen und nicht nach Vergütungs- und Besoldungsgruppen oder nach Leitungs- und Fachfunktionen differenziert offenbaren die Rückmeldungen ein nach wie vor bestehendes Gleichstellungsdefizit. In den höheren Positionen sind Frauen trotz ihres hohen Anteils an den Beschäftigten insgesamt noch immer in der Minderheit. In den unteren Laufbahnen, die lediglich ein geringes Einkommen sichern und nur selten Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen, sind sie dagegen fast unter sich. Zudem stellen sie fast 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten, was ebenfalls Konsequenzen für die Existenzsicherung einschließlich der Altersversorgung hat. Innerhalb dieser allgemeinen Grundmuster zeigen sich zum Teil erhebliche Schwankungen zwischen den Einrichtungen. Unterschiede ergeben sich vor allem für Einrichtungen unterschiedlicher Größe. Eklatant sind die geschlechtsspezifischen Differenzen im Hinblick auf die Statusgruppen. Die sicheren und besonders auskömmlichen Beamtenpositionen, die sich zumeist im höheren Dienst finden, sind zu drei Vierteln mit Männern besetzt. Im
20 höheren Dienst tätige Frauen sind dagegen überproportional im Angestelltenverhältnis und auf befristeten Stellen beschäftigt. In den mittleren und großen Einrichtungen gibt es zudem ein erhebliches Gleichstellungsdefizit in Bezug auf die Zusammensetzung von Leitungs- und Beratungsgremien. Insbesondere der Vorsitz ist noch immer eine Männerdomäne. Insgesamt gilt: Je größer die Einrichtung und je größer der Einfluss des Gremiums, desto seltener ist der Vorsitz weiblich. Die Synode hat die Dienststellen, Einrichtungen und Werken beauftragt, Ziele zur Förderung der Gleichstellung festzulegen und ihnen die Verantwortung für die Durchführung von Fördermaßnahmen übertragen. Die Rückmeldungen aus den Dienststellen, Einrichtungen und Werken zeigen, dass es keine einheitliche Praxis im Umgang mit diesen Vorgaben gibt. Eine Minderheit der Einrichtungen bemüht sich um die Umsetzung von Gleichstellungszielen, die Mehrheit kommt dem Auftrag nicht nach. Zwei von drei Einrichtungen haben weder Ziele vereinbart noch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen. Nur knapp die Hälfte der Einrichtungen gestaltet Personalauswahlverfahren gezielt unter dem Aspekt der Förderung der Gleichstellung. Viele Begründungen für das Nicht-Tätigwerden offenbaren, dass dem Anliegen keine oder zumindest sehr nachrangige Bedeutung zugemessen wird. Diese Annahme wird auch durch die Tatsache gestützt, dass sich in der Mehrheit der Einrichtungen die Leitungsgremien nicht mit der Förderung der Gleichstellung befasst haben. Etwas mehr Engagement zeigen die befragten Dienststellen, Einrichtungen und Werke in bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Immerhin mehr als die Hälfte der Einrichtungen haben hier Vereinbarungen vor allem zu flexiblen Arbeitszeiten getroffen. Insgesamt zeigen die ermittelten Fakten und Daten, dass weiter dringender Anlass besteht, über wirksame Instrumente zur Förderung der Gleichstellung in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD nachzudenken. Unter Diversity- Aspekten sollte dabei auch überlegt werden, wie in den unteren Laufbahnen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden kann
21 Anhang 1 Tabelle 1 : Beschäftigte in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD Stand: Ende 2009 Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Insgesamt Beamtinnen und Beamte Angestellte Frauen und Männer Frauen % Frauen und Männer Frauen % Frauen und Männer Frauen % Höherer Dienst ,8% ,7% ,4% Gehobener Dienst % ,3% ,8% Mittlerer Dienst ,2%./../../ ,2% Einfacher Dienst ,1%./../../ ,1% Insgesamt ,1% ,2% ,4% Einrichtungen Beschäftigte Höherer Dienst ,3% ,3% ,2 Gehobener Dienst ,7%./../../ ,7% Mittlerer Dienst ,9%./../../ ,9% Einfacher Dienst ,7%./../../ ,7% Insgesamt ,8% ,3% ,7% Einrichtungen ab 101 Beschäftigte Höherer Dienst ,3% ,4% ,3% Gehobener Dienst ,5% ,8% ,9% Mittlerer Dienst % 1./../ ,2% Einfacher Dienst %./../../ ,% Insgesamt % ,2% ,6% Einrichtungen insgesamt ,6% ,2% ,2%
22 Befristete Stellen Teilzeitbeschäftigung Frauen und Männer B/A Frauen B/A % B/A Frauen und Männer Frauen % Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Höherer Dienst ,6% % Gehobener Dienst % 42,9% ,4% Mittlerer Dienst ,6% ,2% Einfacher Dienst ,8% ,9% Insgesamt % 61,2% ,7% Einrichtungen Beschäftigte Höherer Dienst ,3% 40% ,8% Gehobener Dienst ,9% Mittlerer Dienst % ,4% Einfacher Dienst % ,8% Insgesamt ,6 57,1% ,4% Einrichtungen ab 101 Beschäftigte Höherer Dienst ,6% 61,1% ,5% Gehobener Dienst ,6% 75,8% ,2% Mittlerer Dienst % 76,7% ,3% Einfacher Dienst % ,9% Insgesamt ,9% 70,9% ,6% Einrichtungen insgesamt ,3% 67,5% ,2%
23 Tabelle 2: Mitglieder in Leitungs- und Beratungsgremien in den Dienststellen, Einrichtungen und Werken der EKD Stand: Ende 2009 Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Einrichtungen Beschäftigte Einrichtungen ab 101 Beschäftigte Einrichtungen insgesamt Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Einrichtungen Beschäftigte Einrichtungen ab 101 Beschäftigte Einrichtungen insgesamt Frauen und Männer Frauen % Leitungsgremien Vorsitz m Vorsitz w % w ,1% ,7% ,4% ,6% ,5% % ,7% ,8% Frauen und Männer Frauen % Beratungsgremien Vorsitz m Vorsitz w % w ,% ,2% ,0% ,3% ,9% ,0% ,1%
24 Einrichtungen bis 25 Beschäftigte Einrichtungen Beschäftigte Einrichtungen ab 101 Beschäftigte Einrichtungen insgesamt Leitungs- und Beratungsgremien (Doppelfunktion) Frauen und Vorsitz m Vorsitz w % w Männer Frauen % ,3% ,7% ,5% ,2% o.n.* o.n.* , ,3% Gremien insgesamt ,3% ,9% keine Angaben zu Leitungs- und Beratungsgremien: Einrichtungen bis 25 Beschäftigte: 4 Einrichtungen Beschäftigte: -- Einrichtungen ab 101 Beschäftigte: 1 Legende: * o.n. = ohne Nennung
25 Anhang 2 Fragebogen zum Stand der Bemühungen um Gleichstellung von Frauen und Männern 1. Welche Beschäftigten hat Ihre Institution/ Einrichtung? Hauptamtliche Höherer Dienst Beschäftigte (Beamte / Angestellte) Männl. B / A Weibl. B / A darunter befristet Männl. B / A Anzahl Personen Weibl. B / A darunter Teilzeitbeschäftigte Reduzierte VZ Männl. B / A Weibl. B / A echte Teilzeit(stellen) Männl. B / A Weibl. B / A Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst insgesamt Bemerkungen: Erläuterungen: Bitte legen Sie die Zahlen von 2009 zugrunde. Reduzierte Vollzeit = eine Person hat eine Vollzeitstelle inne, ihre Arbeitszeit wurde aber auf Antrag reduziert). Echte Teilzeit(stelle) = Stelle wurde schon als ½ oder ¾-Stelle ausschrieben. Für die Unterscheidung der hauptamtlichen Beschäftigten sind folgende Stufen maßgeblich: Beamte Angestellte Höherer Dienst A 13 A 16 IIa I / E 13 E 15 (TVöD) Gehobener Dienst A 9 A 13 Vb II s / E 9 E 12 (TVöD) Mittlerer Dienst A 5 A 9 VIII Vb / E 5 E 8 (TVöD) Einfacher Dienst A 1 A 5 X VIII / E 1 E 4 (TVöD)
26 2. Wurden in Ihrer Dienststelle/Einrichtung oder Werk konkrete Ziele zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern formuliert und vereinbart? Ja Welche? (Bitte listen Sie kurz auf oder fügen Sie Kopien der Fixierung bei) Nein Warum nicht? (Bitte führen Sie die Gründe kurz aus) Wenn Ziele vereinbart wurden, in welchem Rahmen geschah dies? In einem Sitzungsprotokoll Als Zielvereinbarung In einer Dienstvereinbarung Sonstiges, und zwar 3. Wurden für Ihre Dienststelle/Einrichtung oder Werk konkrete Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen? Ja Welche sind das im einzelnen? (Bitte listen Sie die einzelnen Maßnahmen kurz auf) Nein Warum nicht?
27 4. Gibt es Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Ja Welche sind das im einzelnen? Nein Warum nicht? 5. Wird die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Gestaltung von Personalauswahlverfahren gezielt berücksichtigt? Ja, und zwar durch Nein Warum nicht? 6. Welche Leitungs- und Beratungsgremien gibt es in Ihrer Institution? Name Aufgabe des Gremiums Anzahl Mitglieder Vorsitz Leitung Beratung männlich weiblich m/w insgesamt
28 7. Durch welche Maßnahmen kann die Gleichstellung der Geschlechter bei der Besetzung der Gremien Ihrer Meinung nach gefördert werden? 8. Wie oft hat sich Ihr Leitungsgremium in den letzten zwei Jahren auf seinen Sitzungen mit der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen eines separaten Tagesordnungspunktes befasst? gar nicht ein- bis zweimal dreimal und mehr Unterschrift Datum/rt Absender/in: Spätestens bis zum 01. Februar 2010 bitte zurücksenden an: Kirchenamt der EKD Referat für Chancengerechtigkeit KR in Dr. Kristin Bergmann Herrenhäuser Str Hannover
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