Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

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1 Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall nach den individuellen Erfordernissen zu ergänzen oder abzuändern. Im Zweifelsfall sollte vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages anwaltlicher Rat eingeholt werden, um den Vertrag individuell anzupassen. Wir beraten Sie dabei gern. Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität dieses Mustervertrages übernommen. Die Verwendung dieses Mustervertrages liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Eine Haftung kann erst nach individueller Beratung und Anpassung an Ihre speziellen Bedürfnisse erfolgen. Stand: April

2 Befristeter Arbeitsvertrag Zwischen der Firma.. und -Arbeitgeber- Herrn/Frau.... wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: -Arbeitnehmer- 1. Beginn des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am. (2) Der Arbeitnehmer wird befristet eingestellt. Die Befristung erfolgt aufgrund eines sachlichen Grundes. Der sachliche Grund ist Alternative bei Befristung ohne Sachgrund gemäß 14 Abs. 2 TzBfG: (2) Die Einstellung erfolgt befristet bis zum gemäß 14 Abs. 2 TzBfG, allerdings höchstens zwei Jahre. (3) Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf. (4) Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er beim Arbeitgeber oder seinem Rechtsvorgänger nicht beschäftigt war. 2

3 2. Probezeit Die ersten.. Monate (höchstens sechs Monate) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. 3. Tätigkeit (1) Der Arbeitnehmer wird als. eingestellt. (2) Er wird mit allen einschlägigen Arbeiten gemäß Anweisung der Firmenleitung beschäftigt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch andere zumutbare Tätigkeiten, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, auszuführen, auch an einem anderen Ort. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist. 4. Arbeitszeit (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zulässige Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten. 5. Arbeitsvergütung (1) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von Euro/einen Stundenlohn von Euro. Die Vergütung wird bargeldlos gezahlt. (2) Soweit eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Auch die wiederholte vorbehaltlose Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Dies gilt insbesondere für Elternzeit, Wehr- und Zivildienst und 3

4 unbezahlte Freistellung. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist. 6. Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Alternative: (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf.. Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. (2) Der Urlaub ist möglichst zusammenhängend zu nehmen. Die Urlaubszeit ist mit den betrieblichen Erfordernissen abzustimmen. Dringende betriebliche Gründe gehen vor. 7. Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über alle betriebsinternen und vertraulichen Angelegenheiten während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses absolutes Stillschweigen zu wahren. 8. Nebenbeschäftigung Entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis sind dem Arbeitgeber anzuzeigen und bedürfen seiner vorherigen Zustimmung. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen. 9. Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers während des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses weder eine Konkurrenztätigkeit ausüben noch im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. 4

5 (2) Im Falle eines Wettbewerbsverstoßes während des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Bruttomonatsgehaltes. Innerhalb dieses Rahmens wird die Vertragsstrafe vom Arbeitgeber im Einzelfall festgelegt. 10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Befristung von beiden Seiten mit einer ordentlichen Kündigung beendet werden. Es gelten die gesetzlichen Fristen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt. (2) Eine fristlos ausgesprochene Kündigung seitens des Arbeitgebers gilt gleichzeitig hilfsweise immer auch als ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin. (3) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer unter Anrechnung von noch zustehenden Urlaubstagen von der Arbeit freizustellen. 11. Vertragsstrafe Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt. 12. Verfall-/Ausschlussfristen (1) Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit geltend machen. (2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 5

6 13. Vertragsänderungen und Nebenabreden (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. (3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen. 14. Zusätzliche Vereinbarungen 15. Zusätzlicher Hinweis Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Unterlässt der Arbeitnehmer diese Meldung, droht ihm der Eintritt einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld... Ort, Datum. Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber.. Unterschrift Arbeitnehmer 6

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