Privat- und Wirtschaftsrecht
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- Jesko Pfeiffer
- vor 8 Jahren
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1 Privat- und Wirtschaftsrecht Lehrbrief Version
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Privatrechts Bürgerliches Recht und seine Grundprinzipien Das Rechtsgeschäft Die Willenserklärung Der Begriff der Willenserklärung Die Auslegung einer Willenserklärung Das Wirksamwerden einer Willenserklärung Der Vertrag Das Zustandekommen eines Vertrags Das Angebot Die Annahme Das Schweigen und unverlangt zugeschickte Warensendungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Form Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Trennungs- und Abstraktionsprinzip Die Nichtigkeit Die Anfechtung Begriff der Anfechtung Anfechtung wegen Erklärungs- oder Inhaltsirrtums Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung Anfechtungsgegner und Anfechtungsfrist Folge der Anfechtung Die Teilnichtigkeit Die Stellvertretung und ihre Rechtswirkungen Unmittelbare (bzw. direkte) Stellvertretung Mittelbare bzw. indirekte Stellvertretung Abgrenzung des Stellvertreters zum Boten Erteilung der Vollmacht und Erlöschen der Vertretungsmacht Das Insichgeschäft 26 SEITE 2
3 1.14. Die Bedingung Die Verjährung Der Gutachtenstil Das Recht der Leistungsstörungen, das Schadensersatz- und Vertragsrecht Vertragliche Schuldverhältnisse Grundlagen Erlöschen des Schuldverhältnisses und Ende eines vertraglichen Schuldverhältnisses Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen Die Aufrechnung Das Vertretenmüssen Verzögerung der Leistung durch den Schuldner Das (einfache) Fixgeschäft Culpa in Contrahendo (c.i.c.) Störung der Geschäftsgrundlage Der Annahmeverzug Die Forderungsübertragung Das Kaufrecht Der Mietvertrag Der Dienstvertrag Der Werkvertrag Der Auftrag und die Geschäftsbesorgung Das Darlehen Unerlaubte Handlungen Die Geschäftsführung ohne Auftrag Ungerechtfertigte Bereicherung Das Recht der Kreditsicherung Einführung in das Kreditsicherungsrecht Die Einzelzwangsvollstreckung Das Insolvenzverfahren Die Personalsicherheiten Die Bürgschaft 63 SEITE 3
4 Weitere Sicherungsverträge Die Realsicherheiten Der Eigentumsvorbehalt Das Pfandrecht an beweglichen Sachen Die Sicherungsübereignung Das Pfandrecht an Rechten Die Sicherungsabtretung von Forderungen und sonstigen Rechten Die Grundpfandrechte Die Hypothek als Grundpfandrecht Die Grundschuld als Grundpfandrecht Das Handelsrecht Einführung in das Handelsrecht Der Kaufmann Das Handelsregister Die Firma Der Wechsel des Unternehmensträgers Die Prokura Die Handlungsvollmacht Die Vollmacht des Ladenangestellten Der Handlungsgehilfe Der Handelsvertreter Das Kommissionsgeschäft Handelsgeschäfte 86 SEITE 4
5 Impressum Herausgeber: Fernstudium Guide Römerstr. 19D D Baden-Baden Version Nr.: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstiger Verwertung ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte vorbehalten Fernstudium Guide SEITE 5
6 1. Grundlagen des Privatrechts Lernziele Nach Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen: was ein Rechtsgeschäft und eine Willenserklärung sind, wie eine Willenserklärung im Zweifel ausgelegt werden kann, wie ein Vertrag zustande kommt, welche Bedeutung den allgemeinen Geschäftsbedingungen beizumessen ist, welche Formen es gibt, was das Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet, ob unverlangt zugeschickte Warensendungen zu etwas verpflichten, was das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft bedeuten, was das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip sind, was die Stellvertretung beim Rechtsgeschäft ist, welche Bedeutung die Nichtigkeit sowie die Teilnichtigkeit haben, welche Arten der Anfechtung existieren, welche verschiedenen Bedingungsarten es gibt, welche Bedeutung der Verjährung bei Rechtsgeschäften zukommt und wie eine juristische Fallbearbeitung aussieht Bürgerliches Recht und seine Grundprinzipien Das Privatrecht ist Teil der gesamten Rechtsordnung in Deutschland. Zum Privatrecht gehören u. a.: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wechsel- und Scheckrecht, Teile des Arbeitsrechts, Urheberrecht, Versicherungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gesellschafts- recht, Teile des Wirtschaftsrechts. Es beruht im Wesentlichen auf dem Prinzip der for- malen Gleichbehandlung aller Staatsbürger. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit wird bereits in Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Ein Hauptprinzip des Privatrechts ist die Privatautonomie. Hierunter fällt die Freiheit jedes Einzelnen, seine Rechtsverhältnisse innerhalb bestimmter Grenzen nach seinen Bedürfnissen frei zu regeln. Die Privatautonomie wird als allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 Abs. 1 GG garantiert. Die Vertragsfreiheit ist die wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie. Hierunter fällt: SEITE 6
7 die Abschlussfreiheit, also die Freiheit jedes Einzelnen, ob, mit wem und worüber ein Vertrag geschlossen werden soll, die inhaltliche Gestaltungsfreiheit (es können Verträge jeglicher Art geschlossen werden) sowie die Formfreiheit, da ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann Das Rechtsgeschäft Das Rechtsgeschäft ist ein privatrechtlicher Akt, der auf die Herbeiführung einer Rechts- folge gerichtet ist und aus mindestens einer Willenserklärung (WE) besteht. Beispiel Abschluss eines Kaufvertrags Änderung des Mietvertrags Das Rechtsgeschäft kann in das einseitige und das zweiseitige (oder auch mehrseitige) Rechtsgeschäft unterteilt werden. Abbildung 1: Unterteilung eines Rechtsgeschäfts Beim einseitigen Rechtsgeschäft ist nur eine Willenserklärung nötig. Beispiele Z Kündigung eines Mietvertrags Z Anfechtung eines Kaufvertrags Z Testament Z Mahnung Beim zweiseitigen Rechtsgeschäft sind zwei Willenserklärungen nötig. SEITE 7
8 Beispiel Abschluss eines Kaufvertrags durch Angebot und Annahme (s. u.) Allerdings: Beim zweiseitigen Rechtsgeschäft kann die Verpflichtung lediglich einseitig (so z. B. bei der Schenkung) oder aber auch beidseitig oder sogar für alle Seiten sein (z. B. beim Kaufvertrag oder beim Mietvertrag) Beispiel Kündigung eines Mietvertrags Anfechtung eines Kaufvertrags Testament Mahnung Beim zweiseitigen Rechtsgeschäft sind zwei Willenserklärungen nötig. Beispiel Abschluss eines Kaufvertrags durch Angebot und Annahme (s. u.) Allerdings: Beim zweiseitigen Rechtsgeschäft kann die Verpflichtung lediglich einseitig (so z. B. bei der Schenkung) oder aber auch beidseitig oder sogar für alle Seiten sein (z. B. beim Kaufvertrag oder beim Mietvertrag) SEITE 8
9 1.3. Die Willenserklärung Der Begriff der Willenserklärung Die Willenserklärung ist die Äußerung eines Rechtsfolgewillens. Das bedeutet, es findet die Kundgabe (bzw. die Erklärung) des Willens einer Person statt, die damit einen Rechtserfolg beabsichtigt. Die Willenserklärung ist notwendiger Bedingung eines Abbildung 2: Gliederung einer Willenserklärung Der Tatbestand der Willenserklärung gliedert sich zunächst in den objektiven Tatbestand und den subjektiven Tatbestand. Der objektive Tatbestand ist der Erklärungstatbestand. Hierbei handelt es sich um eine für andere erkennbare Handlung. Beispiele Kopfnicken Handheben Allerdings: Das Schweigen ist dagegen keine Willenserklärung! Der subjektive Tatbestand wird allgemein unterteilt in SEITE 9
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