Rechtsschutzversicherung. Mit finanzieller Rückendeckung vor Gericht

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1 Seite 1 von 6 Stand Juni 2010 Rechtsschutzversicherung Mit finanzieller Rückendeckung vor Gericht Von Annette Jäger Man muss kein Streithansl sein, um in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden: Der Arbeitgeber kündigt und man möchte um eine angemessene Abfindung kämpfen; bei einem Verkehrsunfall weigert sich die Gegenseite, die Kosten zu tragen; oder der Vermieter zahlt die Kaution nicht ordnungsgemäß zurück. Derartige Streitigkeiten kommen meist unerwartet und können ein unkalkulierbares Kostenrisiko mit sich bringen. Man bedenke nur, um welche Summen es bei Schadenersatzforderungen aufgrund von Personenschäden gehen kann oder um welche Beträge es bei einer Auseinandersetzung um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb sinnvoll. Gerade in Krisenzeiten, die viele Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz bangen lassen, gewinnt die Police an Bedeutung. Mit einer Versicherung im Hintergrund, die die finanziellen Risiken trägt, kann man leichter um sein Recht kämpfen, z.b. wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung geht. In welchen Bereichen Rechtsschutz sinnvoll ist und was man beachten sollte, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Der Text wurde von Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. 1. Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung? 1a. Zahlen und Fakten Bei einem Rechtsstreit kann einiges an Kosten zusammen kommen: Wie hoch die Kosten sind, wenn man einen Zivilrechtsstreit führt, hängt vom jeweiligen Streitwert ab, über den verhandelt wird je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Über die Hälfte aller Fälle, die in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht verhandelt werden, haben einen Streitwert von mehr als Euro. Das bedeutet: Bei einem Streitwert von Euro fallen in der ersten Instanz rund Euro an Kosten an, bei einem Streitwert von Euro sind es bereits Euro, in der zweiten Instanz kommen gleich Euro zusammen. Diese Kosten muss man tragen, wenn man den Rechtsstreit verliert. Wenn es zu einem Vergleich kommt, werden die Kosten anteilig auf die Parteien aufgeteilt. Teurer wird es noch, wenn Gutachten von Sachverständigen benötigt werden, Zeugengelder gezahlt werden müssen oder der Anwalt außergerichtlich aktiv ist. 1b. Für wen ist eine Police sinnvoll? Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht die wichtigste Police, die man im Schrank haben sollte, aber durchaus eine sinnvolle. Klare Priorität haben die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeits-, Risikoleben-, Unfall-, Wohngebäude- und Hausratversicherung, weil man hiermit existentielle Risiken absichert. Einige Kritiker mei-

2 Seite 2 von 6 Rechtsschutzversicherung nen, man könne auf die Police ganz verzichten, da der Versicherer nur leistet, wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und dann zahlt ohnehin die Gegenseite. Das ist jedoch ein Trugschluss, weil es bei vielen Streitigkeiten vor Gericht keinen eindeutigen Verlierer oder Gewinner gibt. Viele Prozesse enden in einem Vergleich, bei dem die Kosten auf beide Parteien verteilt werden. bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht die Parteien in der ersten Instanz immer ihre Kosten selbst tragen müssen, unabhängig vom Prozessausgang der Prozessgegner zahlungsunfähig sein könnte. Dann bleibt man auf den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, auch wenn man den Prozess gewonnen hat oder weil man auf einen Rechtsstreit verzichten möchte und eine Mediation in Anspruch nehmen möchte, die auch Geld kostet. Viele Versicherer decken inzwischen auch solche außergerichtlichen Regelungen (z.b. siehe 3e). 1c. Wer benötigt keinen Rechtsschutz? Mitglieder einer Gewerkschaft sind bezüglich Arbeitsrechtsauseinandersetzungen abgesichert. Mitglieder eines Mietervereins genießen Mietrechtsschutz. Rentner benötigen keinen Arbeitsrechtsschutz. Selbstständige benötigen keinen Arbeitsrechtsschutz, dafür möglicherweise einen bestimmten Firmenrechtsschutz. Bedenken sollte man, dass die private Haftpflicht wie auch die Kfz- Haftpflicht als eine Art Rechtsschutzversicherung fungieren, wenn Schadenersatzansprüche an den Versicherten gestellt werden. Dann überprüft die Versicherung die Rechtmäßigkeit und organisiert die Vertretung des Versicherten auch vor Gericht. Wo es die meisten rechtlichen Probleme von Privatleuten gibt Erwerbstätigkeit und Ausbildung Wohnen und Eigentum Scheidung und Unterhalt Verkehrsrecht Teilnahme am Rechtsverkehr (Kauf und Handwerker, Telefon, Reisen, Arztleistungen) Quelle: Soldan Institut für Anwaltsmanagement. 19 Prozent 17 Prozent 17 Prozent 13 Prozent 13 Prozent 2. Was leistet eine Rechtsschutzversicherung? 2a. Für welche Bereiche gibt es Rechtsschutz? Rechtsschutzpolicen sind wie ein Baukastensystem angelegt. Man kann verschiedene Bausteine individuell kombinieren. Dies sind die wichtigsten: Schadenersatzrechtsschutz (z.b. Durchsetzung eigener Forderungen) Arbeitsrechtsschutz (betrifft z.b. Kündigungen, Abfindungen) Miet- und Grundstücksrechtsschutz (z.b. Streitigkeiten bei Kautionen, Kündigung wegen Eigenbedarf bei Mietern; Nachbarschaftsstreit bei Eigentümern) Verkehrsrechtsschutz (z.b. Unfälle, Führerscheinentzug) Vertrags- und Sachenrechtsschutz (z.b. Mängel bei Reparaturarbeiten, Reklamationen, Garantieleistungen) Steuerrechtsschutz (z.b. Auseinandersetzung mit dem Finanzamt) Sozialgerichtsrechtsschutz (z.b. Leistungen aus Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung) Allgemeiner Verwaltungsrechtsschutz (z.b. Streit mit Behörden).

3 Seite 3 von 6 Rechtsschutzversicherung Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz (z.b. Bußgeldverfahren) In den gängigsten Bereichen bieten die meisten Versicherer Paketlösungen an: Meist werden die Elemente Beruf- und Privatrechtsschutz zusammen angeboten. Das schließt Arbeits-, Schadenersatz-, allgemeiner Vertragsrechtsschutz mit ein, z.b. Streitigkeiten bei Reklamationen, bei Ärger mit Handwerkern, bei Ansprüchen aus Versicherungen, bei Steuerstreitigkeiten. Meist enthält das Rundum-Paket auch noch Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Man kann aber auch alle Elemente einzeln abschließen. Mit Ausnahme des Berufs- und Privatrechtsschutzes, der immer nur im Paket angeboten wird. Besonderheit Kapitalanlagegeschäfte: Viele Unternehmen gewähren inzwischen keinen Rechtsschutz mehr bei Auseinandersetzungen um Kapitalanlagegeschäfte. Einige aber doch. Versichert ist dann meist der Beistand bei einer falschen Beratung durch die Bank. Meist sind die Kosten, die für die Auseinandersetzung getragen werden durch einen bestimmten Betrag gedeckelt. Sind Kapitalanlagegeschäfte gar nicht versichert, kann man meist die anwaltliche Erstberatung per Telefon nutzen, um die Erfolgsaussichten des Falls abzuklären. 2b. Welche Bereiche sollte man unbedingt absichern? Sinnvoll ist es, die Bereiche abzusichern, in denen Schadenfälle zu hohen Streitwerten führen können. Das gilt für den Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz sowie für den Verkehrsrechtsschutz. In manchen Fällen auch für den Privatrechtsschutz. In diesen Fällen ist Rechtsschutz auf jeden Fall sinnvoll: Wer Verkehrsteilnehmer ist, sollte eine Verkehrsrechtsschutzpolice abschließen. Wer Arbeitnehmer ist, sollte über einen Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutzpolice verfügen. Wer Mieter ist, sollte eine Mietrechtsschutzpolice in Erwägung ziehen. 2c. Was kann man nicht versichern? Leider kann man sich für einige Lebensbereiche keinen Rechtsschutz einkaufen. Das liegt daran, dass es in diesen Bereichen sehr oft zu Streitigkeiten kommt und der Versicherer ein großes Kostenrisiko eingehen würde. Nicht versichert sind Familienstreitigkeiten (Scheidung, Unterhalt etc.) Erbstreitigkeiten Auseinandersetzungen bei Hausbau bzw. Umbau. Alles was als Bauvorhaben bei den örtlichen Behörden genehmigungspflichtig ist. Streitigkeiten beim Grundstückskauf bzw. -verkauf und bei der Baufinanzierung Kapitalanlagegeschäfte sind bei vielen Versicherern inzwischen ausgeschlossen. Abwehr von Schadenersatzansprüchen Spekulationsgeschäfte Vorsätzliche Straftaten Park- und Halteverbotsvergehen Wettverträge In den Bereichen Familien- und Erbrecht ist meist eine Erstberatung mitversichert. Das ist schon hilfreich um den Umfang einer Auseinandersetzung auszuloten und die Chancen auf Erfolg abzuschätzen. 2d. Welche Kosten trägt die Police? Die Police trägt Anwaltsgebühren Gerichtskosten Zeugengelder Sachverständigerkosten Kosten des Gegners, wenn der Versicherte sie aufgrund des Prozessausgangs tragen muss. je nach Versicherer die Kosten für ein Mediationsverfahren (siehe 3e) Strafkautionen 2e. Wann leistet die Police? Wartezeit: Nach Vertragsabschluss gilt für die meisten Bereiche eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten, bevor man sich anwaltliche Hilfe auf Kosten der Versicherung suchen kann. Keine Wartezeit gilt, wenn es um Schadenersatzforderungen geht, um Disziplinar- und Standesrechtssachen, um eine Ordnungswidrigkeit oder wenn man das Beratungsrecht in Anspruch nehmen möchte. Deckungszusage: Bevor man einen Anwalt

4 Seite 4 von 6 Rechtsschutzversicherung beauftragt, muss man sich von der Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einholen. Das kann auch der eigene Anwalt tun. Das heißt, die Versicherung prüft den Fall und die Aussichten auf Erfolg. Damit soll vermieden werden, dass man auch völlig chancenlose Auseinandersetzungen anzettelt, nur weil man über eine Police verfügt. Auf die Einschätzung des Falls durch die Versicherung kann man sich erfahrungsgemäß verlassen. Einen Anwalt kann man sich selbst suchen. Manchmal bieten die Versicherer Vergünstigungen an, wenn man einen Anwalt wählt, den der Versicherer vermittelt. Rechtsverstoß: Die Police leistet erst, wenn es zu einem Rechtsverstoß kommt. Hat man einen Vertrag neu abgeschlossen und der erste Rechtsverstoß geschah in der Zeit, als noch keine Police bestand, muss die Versicherung nicht leisten. Die Police muss also älter sein als der Auslöser eines Streits. Tipp: Deshalb sollte man besonders die Wartezeit im Auge haben! Ereignet sich in dieser Zeit ein Rechtsverstoß, muss die Versicherung nicht dafür aufkommen. Erst eine Police abschließen, wenn der Ärger bereits da ist oder unmittelbar bevorsteht, ist keine aussichtsreiche Strategie. Besonders kundenfreundlich ist es, wenn der Versicherer nach der Folgeereignistheorie handelt und demnach in Fällen, in denen es um Schadenersatzforderungen geht, auch dann zahlt, wenn der Streitauslöser in der Zeit vor Vertragsabschluss lag. Wenn man wittert, dass sich Streit anbahnt und man sich vorsichtshalber beraten lassen möchte, kann man nicht auf die Versicherung zählen. Die Kosten dafür werden nicht übernommen. Einzige Ausnahme: Wenn man mit dem Chef bereits ein Gespräch über einen Aufhebungsvertrag hatte, darf man sich schon im Vorfeld einen Rechtsbeistand nehmen. Der Versicherer muss dann die Kosten übernehmen, auch wenn noch keine offizielle Kündigung vorliegt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: IV ZR 305/07). Gerichtskosten: Ein Rundum-Sorglos- Paket ist die Rechtsschutzversicherung nicht. Versicherer tragen bei manchen Rechtsverstößen nur die Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltskosten, die anfallen, wenn es zu außergerichtlichen Streitigkeiten kommt, z.b. beim Steuerrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht. 3. Wichtige Details bei Vertragsabschluss 3a. Versicherungssumme Die Versicherungssumme sollte mindestens Euro betragen. 3b. Selbstbeteiligung Man sollte sich nicht scheuen, eine hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese kann durchaus zwischen 300 bis 500 Euro betragen. Auf diese Weise verringern sich nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern man ist auch nicht bereit, wegen kleiner Streitigkeiten einen Rechtsstreit anzuzetteln, nur weil man eine Police hat. Bedenken sollte man, dass der Versicherer nach jedem Schadensfall den Vertrag kündigen darf (siehe Punkt 3d.). Einige Versicherer bieten Schadenfreiheitsrabatte an. Bleibt man schadenfrei in einem bestimmten Zeitraum, reduziert sich die Selbstbeteiligung soweit man eine vereinbart hat stufenweise nach unten. (z.b. Huk-Coburg, Auxilia, Rechtsschutz Union). 3c. Geltungsbereich Die Police sollte weltweit gelten. Meist ist die Aufenthaltsdauer im Ausland, während der die Police leistet, begrenzt auf sechs oder zwölf Wochen, bei manchen Anbietern gilt sie unbegrenzt. Allerdings ist der Kauf von Ferienimmobilien ausgenommen vom Rechtsschutz. 3d. Kündigung Bei manchen Versicherern kann es durchaus passieren, dass der Vertrag bereits nach einem Schadensfall gekündigt wird. Gut ist, wenn der Anbieter auf dieses au-

5 Seite 5 von 6 Rechtsschutzversicherung ßerordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder es zumindest einschränkt: Manche kündigen nach zwei Schadensfällen innerhalb von zwölf Monaten. Nur wenige verzichten komplett darauf. Tipp: Bei einer außerordentlichen Kündigung hat man Probleme, einen neuen Anbieter zu finden. Sollte man bereits über den Versicherungsschutz verfügen und es ist tatsächlich der Fall, dass man zwei Schadensfälle im Jahr zu verzeichnen hat, sollte man lieber selbst die Initiative ergreifen und dem Versicherer kündigen. Dann kann man sich einen neuen Anbieter suchen und muss keine Angaben über die vergangenen Schadensfälle machen. 3e. Mediation Eine Reihe von Versicherungsunternehmen tragen inzwischen auch die Kosten für Mediationsverfahren, also außergerichtliche Streitschlichtung. Diese sind in der Regel gedeckelt: Zwischen acht und zehn Stunden, maximal 180 Euro pro Stunde, werden getragen bzw. die Kosten, die auch bei einem Gerichtsverfahren bis zur ersten Instanz entstehen würden. Die Kosten werden nur anteilig übernommen. Nehmen am Verfahren zwei Personen teil, dann zahlt die Versicherung nur die Hälfte. Allerdings muss man wissen, dass die Kosten nicht automatisch für jedes Mediationsverfahren getragen werden. Nur wenn der Streitpunkt auch ein versicherter Rechtsschutzfall wäre, der einen Gang vor Gericht rechtfertigt, leistet die Versicherung. Streitigkeiten bei Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren wie auch im Bereich Erb- und Mietrecht sind in der Regel ausgeschlossen. 3f. Rechtsberatung Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine telefonische Rechtsberatung an. Das ist durchaus sinnvoll. Hier kann man in einem ersten Gespräch herausfinden, ob es ratsam ist, einen Anwalt einzuschalten. Bietet ein Unternehmen einen Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt an, bleibt dieser trotz Telefonanrufen unberührt. 3g. Familienmitglieder Eine Police gilt für die gesamte Familie, also den Ehepartner und Kinder. Wie lange der Rechtsschutz allerdings greift, wenn die Kinder erwachsen sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Meist sind volljährige Kinder versichert bis sie erstmalig dauerhaft berufstätig sind. Lebt man in eheähnlicher Gemeinschaft kann man den Partner in die Police eintragen lassen. Automatisch schließt die Police ihn nicht ein. 3h. Mietrechtsschutz Üblicherweise beschränkt sich der Mietrechtsschutz auf eine selbstbewohnte Wohnung. Ist man Eigentümer von mehreren Wohnungen, die man selbst oder der Ehepartner bzw. Kinder bewohnen, sollte man sich einen Anbieter suchen, dessen Rechtsschutz alle Wohnungen umfasst. 3i. Ombudsmann Sinnvoll ist es, wenn das Unternehmen sich in den Bedingungen bereit erklärt, sich beim Streit mit dem Versicherten dem Urteil des Versicherungsombudsmanns dem außergerichtlichen Streitschlichter zu unterwerfen. 4. So viel kostet eine Police Bei einer Rechtsschutzversicherung ist nicht allein der Preis ausschlaggebend, sondern auch die Bedingungen. Bei folgenden Preisbeispielen sind lediglich Kosten aufgeführt. Was man im Einzelnen für den Beitrag an Leistung erhält, muss man prüfen. Einen Versicherungsrechner für weitere Beispiele finden Sie unter

6 Seite 6 von 6 Rechtsschutzversicherung 4a. Versicherungsbeispiele für Privat und Beruf sowie weitere Bereiche Beispiele für Rechtsschutzversicherung in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Mietsachen, Familientarif (in Auswahl) Anbieter Deckungssumme Selbstbeteiligung Beitrag im Jahr Auxilia unbegrenzt DEVK ,40 Deurag unbegrenzt 150 (wenn Anbieter Anwalt auswählt. 197 Ansonsten 300) Concordia HDI-Gerling (wenn Anbieter Anwalt auswählt, 207,56 ansonsten 300) Badische ,73 Arag unbegrenzt ,51 Huk-Coburg 1 Million 150 fallend bei Schadenfreiheit 246,40 D.A.S ,22 Advocard 1 Million ,79 Quelle: biallo.de, Stand b. Verkehrsrechtsschutz Beispiele für Rechtsschutzversicherung in dem Bereich Verkehr (in Auswahl) Anbieter Deckungssumme Selbstbeteiligung Beitrag im Jahr in Euro DEVK ,40 Huk-Coburg 1 Million 150 fallend bei 67,70 Schadenfreiheit R+V 1 Million ,99 Badische ,91 Arag 1 Million ,42 Deurag unbegrenzt 150 (wenn Anbieter 79 Anwalt auswählt. Ansonsten 300) D.A.S ,92 Auxilia unbegrenzt Advocard 1 Million ,26 Allianz ,92 Quelle: biallo.de, Stand:

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